1. Die Kultur der Zerealien.
Sie wird einen eigenen Zweig der landwirtschaftlichen Produktion bilden und der Verwaltungsbeamte wird daher einen dazu geeigneten landwirtschaftlichen Arbeiter mit dessen Oberleitung betrauen. Der Leiter wird Abteilungsführer bestellen, die ihn unterstützen. Für den Anbau der verschiedenen Feldfrüchte im Staate wird die Eignung des Bodens und der durch die Verteilung bedingte Transport der Erzeugnisse vom Erzeugungsorte zur Verkaufsstelle in Betracht kommen. Es mag sein, daß bestimmte Gebiete in Ungarn sich so zum Weizenbau eignen, daß man in Österreich auf mehr und gehaltreicheren Weizen rechnen kann, wenn er nur in Ungarn angebaut wird. Das bedingt aber wieder die Notwendigkeit, den Weizen oder das Weizenmehl von dort nach allen anderen Teilen des Reiches zu verfrachten, insoferne es nicht ökonomischer erscheint, den Weizen zum Teil über die westlichen Grenzen nach dem Auslande zu liefern und eine gleiche Menge aus Rumänien und Südrußland einzuführen. Dabei wird aber die Verwaltung noch eine Frage zu prüfen haben, ob nämlich eine völlige Vereinigung der Kultur einer Frucht auf einem engbegrenzten Gebiete nicht eine größere Gefahr einer totalen Mißernte bringt, als die Verteilung des Anbaues auf das ganze Reich, wenngleich mit geringerer Rücksicht auf die Vorzüge des Bodens. Die oben erwähnten merkantilen Vorteile werden beim Anbau schwerlich in Rechnung gezogen werden können, weil zur Anbauzeit die wahrscheinlichen Ernteergebnisse noch nicht übersehen werden können, welche einen internationalen Ausgleich mit verschiedenen Auslandsstaaten zur Folge haben müssen. Eher wird man trachten, sich vom Auslandshandel unabhängig zu machen und dabei wird eine rationelle Einlagerung der verschiedenen Körnerfrüchte von Vorteil sein. Diese Einlagerung ist tunlichst zu dezentralisieren, ganz im Gegensatze zur heutigen Methode, Zentrallagerhäuser anzulegen. In alledem ist ersichtlich, daß eine zentralisierte Wirtschaft viel unabhängiger von Zufällen ist, alle maßgebenden Verhältnisse besser übersehen und die Arbeitskräfte mit weit größerer Bewegungsfreiheit dorthin lenken kann, wo der dringendste Bedarf danach ist.
Der Gesamtplan für den Anbau der Zerealien wird alljährlich auf folgende Art zustande kommen. Jeder Verwaltungsbeamte in den Landgemeinden wird mit Rücksicht auf frühere Erfahrungen, auf die Bodenbeschaffenheit, die Fruchtfolge und die wahrscheinlichen Witterungsverhältnisse angeben, welche Flächen für den Anbau überhaupt und zum Anbau der einzelnen Fruchtgattungen zur Verfügung stehen und welches der wahrscheinliche Ernteertrag sein mag. Da auf manchen Flächen zweierlei Fruchtgattungen angebaut werden können, wird er entsprechende Alternativvorschläge machen, aber das Gutachten dahin abgeben, welche Fruchtgattungen auf diesen Lagen das beste Erträgnis versprechen, und dieses Gutachten wird er genau begründen und mit den statistischen Ausweisen belegen. Dabei können auch die meteorologischen Beobachtungen einer Reihe früherer Jahre von Belang sein. Diese Vorschläge der einzelnen Gemeindeverwaltungsbeamten werden in einer Kommission, die der Bezirksbeamte einberuft, überprüft und aus den ihm vorliegenden Vorschlägen setzt der Letztere seine Alternativvorschläge für den ganzen Bezirk, der Kreisbeamte für den ganzen Kreis, der Provinzbeamte für die ganze Provinz zusammen und nachdem selbe bei der Zentralregierung eingelangt sind, erfolgt von dort die definitive Aufteilung des Anbaues der Zerealien. Dabei mögen auch die restlichen Vorräte der verschiedenen Fruchtarten in Betracht kommen.
Die Kreis- und Provinzbeamten werden schwerlich so, wie die Bezirksbeamten eine Überprüfung der Vorschläge vornehmen können, während der Bezirksbeamte wohl so mit den Lokalverhältnissen und den sachverständigen Personen vertraut ist, daß ihm ein Urteil zugetraut werden kann. Die Zentralverwaltung teilt den Anbau der einzelnen Fruchtgattungen auf die Provinzen, die Provinzialverwaltung auf die Kreise, die Kreisverwaltung auf die Bezirke, der Bezirksbeamte auf die Gemeinden auf.
Selbstverständlich wird die Staatsverwaltung bedacht sein, den Bodenertrag durch künstliche Düngung zu erhöhen. Auch für Ersatz der menschlichen Arbeit in der Landwirtschaft durch Maschinen wird nach Tunlichkeit zu sorgen sein, wenn auch die wichtigsten landwirtschaftlichen Maschinen nur in den ebenen Landstrichen Verwendung finden. Die Arbeitsersparnis durch Maschinen kommt im Kollektivstaat nicht einer Arbeiter- oder Unternehmergruppe, sondern dem ganzen Volke zugute, daher jeder gleichmäßig daran interessiert ist, daß die Maschinen überhaupt und daß sie vorzugsweise dort zur Anwendung kommen, wo der Erfolg am größten ist.
Es ist klar, daß beim Betriebe der Landwirtschaft alle Ergebnisse der Wissenschaft ausgenützt werden müssen, aber man darf darum die Erfahrungen der Ungelehrten nicht gering anschlagen. Es ist noch nicht erwiesen, daß der heutige Großbetrieb dem bäuerlichen landwirtschaftlichen Betrieb, was die Ausbeute anbelangt, überlegen ist, obgleich dort in der Regel nach theoretischen Prinzipien verfahren wird. Die finanziellen Erfolge der heutigen Ökonomen kommen für uns deshalb nicht in Betracht, weil sie meist auf Kosten des Menschenmaterials erzielt werden. Der landwirtschaftliche Arbeiter im bäuerlichen Dienste ist viel besser gehalten als der im herrschaftlichen Dienste angestellte Knecht. Dafür versumpft der Letztere.