2. Das Vereinswesen.
Das Vereinswesen hat der Staat zu fördern, so weit es sich um Vereinszwecke handelt, die im öffentlichen Interesse gelegen sind und insoferne diese Vereine eine materielle Unterstützung brauchen. Die Vereinsmitglieder haben dem Vereinszwecke ihre freie Zeit zu widmen und die Erfüllung ihrer Arbeitsverpflichtung dem Staate gegenüber unvermindert einzuhalten. In Anbetracht der Wichtigkeit der Vereinszwecke kann es sich darum handeln, den Vereinen solche materielle Mittel zuzuwenden, welche die Vereinsmitglieder nicht schaffen können. In einem beschränkten Maße können sie allerdings auch die materiellen Mittel aufbringen, insofern es sich nur darum handelt, einen Teil der zur Verteilung gelangenden Konsumtibilien beizutragen.
Die staatliche Förderung wird verschiedenes umfassen. Die Regierung wird, spontan oder auf Antrag die Statuten entwerfen und die Bedingungen feststellen, unter welchen sie ihre Unterstützung zusagt, sie wird die Werbung von Mitgliedern erleichtern durch Ankündigungen in den Blättern und durch Versendung von Prospekten an die Gemeinden, sie wird unter der Bedingung einer lebhaften Beteiligung von Mitgliedern Behelfe bereitstellen, so Noten und Instrumente für musikalische Vereine, Chemikalien und Apparate für Vereine zur Förderung der Chemie, Instrumente und Apparate für Beobachtungen in der Meteorologie, Astronomie und für biologische Untersuchungen, zur Herstellung von Präparaten u. dergl., sie wird den Sportvereinen Boote, Automobile, Pferde, Hunde zur Verfügung stellen und Prämien zur Aneiferung der Mitglieder bewilligen, dem literarischen Vereine nach Maßgabe seiner Bedeutung vielleicht eine Druckerei einrichten, Werke aus dem Auslande besorgen; für Zusammenkünfte können Reisebewilligungen und Urlaub koncediert werden und unter Umständen können sogar Gebäude aufgeführt werden, um besonders wichtigen Vereinen die Erreichung des Vereinszweckes zu erleichtern, oder den Eifer der Mitglieder anzuspornen. Es sei nun gestattet, einige besonders wichtige Vereinszwecke zu erwähnen.
Außer dem in [VI, 8, d,] Bemerkten dient ein Reichsverein für Rechnungskontrolle, Statistik und Volkswirtschaft. Die Verrechnung der gesamten Verteilung der Arbeit und der Produkte erfolgt nach [VI, 8,] durch regelmäßig publizierte statistische Ausweise. Obwohl nun dieselben jedermann zugänglich und in öffentlichen Blättern enthalten sind, ist doch anzunehmen, daß diese Publizität nicht genügen wird, um eine genaue Kontrolle durch das Volk sicherzustellen. Das Material ist so massenhaft, daß man annehmen kann, es werde sich schließlich niemand um die Verrechnung kümmern, als die berufenen Organe der Staatsverwaltung, wobei allerdings die niederen Ämter von den höheren, aber auch letztere von den niederen überwacht werden.
Um eine sichere und intensive Kontrolle durch das Volk zu veranlassen, wird das Zustandekommen eines Vereins erwünscht sein, welcher aus vielen tausenden von Mitgliedern bestehen müßte, die sich nach einem von ihnen angenommenen Plane in die Arbeit der Überprüfung zu teilen und die Zusammenstellungen nachzurechnen, sowie die ersten Aufstellungen mit den in den Gemeinden aufliegenden Originalrechnungen zu vergleichen hätten. Es wird dann nicht leicht ein Irrtum oder gar eine Falschbuchung übersehen werden, besonders, wenn für die Entdeckung von Irrtümern oder Fälschungen Prämien ausgeworfen würden, welche die Staatsverwaltung dem Vereine zu bewilligen hätte.
Im Zusammenhang damit hätte der Verein die Aufgabe, die Zweckmäßigkeit der statistischen Tabellen zu prüfen und auf neue Kombinationen und Methoden der Aufstellung und Summierung zu dringen. Die statistischen Tabellen sollen nämlich auch über die Richtigkeit der Verteilungsgesetze Aufschluß geben. Es ist denkbar, daß die Tabellen, richtig zusammengestellt, dartun können, ob die Ärzte, die Lehrer, die Grubenarbeiter mit Rücksicht auf den Rechtsgrundsatz der Verteilung, XI, 1, d, Alinea: [»Der oberste Verteilungsgrundsatz«] begünstigt oder zurückgesetzt sind. Obwohl jede einzelne Gruppe ein Interesse hat, nachzurechnen und ihre Interessen wahrzunehmen, würde sich doch jener Verein besonders dazu eignen. Es wird sich dabei besonders darum handeln, in den Gruppen neue Teilungen oder Zusammenordnungen vorzunehmen. Wenn alle Grubenarbeiter bezüglich der Sterblichkeit zusammengeworfen sind und nach der Gesamtsterblichkeit bei der Verteilung der Arbeit und der Genüsse nach demselben Maßstabe behandelt werden, so kann es sich als notwendig erweisen, die Kohlengräber auszuscheiden, wonach sich herausstellen kann, daß sie ungünstiger gestellt sind, als die anderen Grubenarbeiter, diese aber besser, als andere Berufe. Das zu entdecken und klar zu legen, wäre eine Aufgabe eines solchen Vereins. Dabei ist aber im Auge zu behalten, daß eine all zu kleinliche Spaltung der Arbeitergruppen deshalb nicht zweckmäßig ist, weil die statistische Tabelle nur als Material für Massenbeobachtungen einen Wert hat.
Dadurch nun, daß der Verein in letzterer Hinsicht sich nützlich erweist, fördert er zugleich die Volkswirtschaft, weil die Zweckmäßigkeit der Volkswirtschaft mit der Gerechtigkeit der Verteilung zusammenfällt. Die Begünstigung einer Gruppe ist eine Vergeudung im Verbrauche und die Zurücksetzung einer Gruppe beeinträchtigt deren produktiven Wert.
Von großer Wichtigkeit werden ferner literarische Vereine sein, weshalb auf diesem Gebiete die Gründung von Vereinen sehr wünschenswert sein wird. Selbe werden sich national und nach Gegenständen gliedern.
Es hat zwar die Staatsverwaltung zunächst die Aufgabe, welche heute die Verleger haben, nämlich die literarischen Produkte, welche sie für geeignet hält, zu veröffentlichen. Die Verleger treten heute als Unternehmer zwischen die Schriftsteller und die Leser für die literarischen Erzeugnisse. Bei dem großen Umfange von kaufmännischer Arbeit, die der Verleger zu bewältigen hat, kann er nur wenig Zeit der Prüfung von Manuskripten widmen und in keinem Fall kann er ein hervorragendes kritisches Verständnis für den Wert der ihm angebotenen Werke haben. Er ist demnach gezwungen, das Gutachten von Kritikern einzuholen. Der Verleger hat aber auch ein anderes Mittel, um gewinnbringende Geschäfte zu machen, wenngleich er die Manuskripte nicht zu beurteilen vermag. Er hält sich an Namen, sei es, daß der Schriftsteller schon bekannt ist und man darauf rechnen kann, daß seine Werke gesucht werden, oder daß der Verfasser ein Professor ist, der viele Zuhörer hat, daher man auf einen Absatz bei seinen Schülern hoffen kann. So bietet das Verlegerwesen, so unentbehrlich es in unserer Gesellschaftsordnung ist, weder eine Gewähr, daß alle guten Werke gedruckt, noch daß recht erbärmliche Arbeiten zurückgewiesen werden, da ja der Kolportageroman am ehesten Gewinn verspricht. Freilich wird der angesehene deutsche Verleger es verschmähen, diese Schundliteratur zu pflegen, aber sie findet doch ihre Verleger und darum wirkt das Verlegerwesen eher schädlich als veredelnd. Der rücksichtslose Spekulant wird beinahe sicher vermögend, während der ehrenvolle Verleger, der sich der Literatur verpflichtet hält, oft große Verluste erleidet. Die Ursache der großen Kosten der Bücher ist, daß die Bücher, welche Absatz finden, auch die Verluste hereinbringen müssen, welche der Verleger ohne sein Verschulden an anderen Werken erleidet.
Trotzdem nun das Verlegerwesen, wie überhaupt das Unternehmerwesen, eine sehr mangelhafte Einrichtung ist, so schrickt doch jeder Schriftsteller vor dem Gedanken zurück, daß der Staat der alleinige Verleger werden soll. Man glaubt, daß es nur Protektionskindern gelingen wird, das Erscheinen ihrer Werke zu erleben und das ist ein Hauptgrund, weshalb die Schriftsteller den Sozialstaat perhorreszieren.
Das hat nun auch einigen Grund. Würde nur die Staatsverwaltung darüber entscheiden können, ob ein Werk gedruckt werden soll, so würde das Verlagswesen nicht viel gewinnen.
Die Gesamtheit der Einrichtungen, welche den Schriftstellern im Sozialstaat eine Gewähr bieten, daß ihnen mit mehr Wahrscheinlichkeit als heute Gerechtigkeit widerfahren wird, wird in VIII, 4, d, 2, Alinea: [»Der Anlaß«] dargestellt, allein für die schöne Literatur werden die literarischen Vereine und für die wissenschaftliche Literatur die zahlreichen wissenschaftlichen Fachvereine an der Sichtung der Manuskripte sich beteiligen. Wenn die Manuskripte, die den Vereinen entweder von den Schriftstellern direkt eingesendet oder ihnen als einer Art Beirat von der Staatsverwaltung oder anderen verlagsberechtigten Körperschaften (VIII, ebenda) zugewiesen werden, unter die Vereinsmitglieder zur Prüfung verteilt und von ihnen darüber in Versammlungen referiert wird, so kann man annehmen, daß manches brauchbare Werk gerettet wird, das heute von einem Verleger zum anderen wandert. Allein man kann diese Vereine nicht bloß mit der Begutachtung betrauen, man kann ihnen auch das Verlagsrecht für eine gewisse Anzahl von Werken einräumen, nicht in dem Sinne, daß sie einen Unternehmergewinn erzielen, was der Natur der Gesellschaftsordnung, aber auch der Natur des Vereinswesens widerstreben würde, wohl aber in dem Sinne, daß sie die besten jener Werke in den staatlichen Druckereien zum Drucke zu befördern oder in ihrer eigenen Druckerei drucken zu lassen berechtigt werden, welche ihrem Rat entgegen zurückgewiesen wurden.
Die literarischen Vereine werden sich wahrscheinlich auch bemühen, der schönen Literatur eine bestimmte Richtung zu geben, sie werden den Schriftstellern vielleicht Winke geben können, wie die Werke zu verbessern seien und sie werden Vorleseabende veranstalten, um auch solche Manuskripte bekannt zu machen, die von Bedeutung erscheinen, obwohl sie nicht zum Drucke gelangen konnten.
Auch in einer anderen Richtung werden diese Vereine sich nützlich machen, wenn sie eine genügende Anzahl von Mitgliedern haben. Sie werden die Auslandsliteratur kennen lernen und Einfluß darauf nehmen, welche Werke in größerer Zahl vom Auslande angeschafft oder von welchen Übersetzungen veranstaltet werden sollen, denn wenn auch selbst dafür Verwaltungsorgane bestellt werden müssen, so wird es doch einer großen Zahl freiwilliger Kräfte bedürfen, um nur einen erheblichen Teil der Auslandsliteratur durchzuprüfen.
Daß also literarische Vereine ganz außerordentliches durch Begutachtung von Werken, durch Ermunterung zum Schaffen und Genießen und durch Beeinflussung der Richtung leisten können, welche die Literatur von Zeit zu Zeit einschlägt, ist nicht zu bezweifeln. Ebenso ist gewiß, daß der Staat sehr viel zur Förderung solcher Vereine tun kann und daß das Volk der Staatsverwaltung zu diesem Ende nach Maßgabe der Nützlichkeit solcher Vereine die erforderlichen Mittel bewilligen wird.
Außer diesen beiden Gattungen von Vereinen, den literarischen Vereinen und dem Verein zur Prüfung der statistischen Ausweise, werden für alle Zweige der Naturwissenschaft, der Produktion, der Geschichte, des Spiels und Sports, für Erforschung und Fortbildung der Sprache und für alle Arten von Künsten, vor allem die Musik und die bildenden Künste, Vereine zu schaffen sein, welchen gleichfalls ein Einfluß, analog demjenigen, einzuräumen sein wird, welchen man den literarischen Vereinen nach obigen Erörterungen einräumen wird.
Der Vereine für Musik und Kunst wird man sich besonders als Beirat für die Verwaltung bedienen bei streitigen Fragen der Verteilung, ob man diesen oder jenen in eine Fachschule aufnehmen soll, wem man Behelfe (Farben, Musikinstrumente oder Noten) zur Verfügung stellen, welche Werke man zur Ausführung bringen soll.
Hier wäre noch der Vereinstätigkeit im Bibliothekswesen zu gedenken. Auch im Bibliothekswesen wird sich freiwillige Kooperation nützlich machen. Der Staatsverwaltung obliegt es zwar, für die Vermehrung, Verteilung, Ordnung, den Schutz und die Versendung der Bücher Sorge zu tragen, je mehr freiwillige Mitarbeiter sie aber findet, um so vollkommener wird das alles geleistet werden. Man wird besonders die Studierenden der Hochschulen heranzuziehen trachten, um in recht kurzer Zeit Neuaufstellungen durchzuführen, Kataloge zu ergänzen und andere Arbeiten für Bibliothekszwecke durchzuführen.
Eine besondere Aufgabe der staatlichen Bibliotheksverwaltung wird es aber sein, jedem für seinen besonderen Zweck die Literatur nachzuweisen. Da wird nun diese Aufgabe gründlicher und mehr ins Einzelne gehend gelöst werden, wenn sich an diesen Literaturnachweisungen auch die Vereine beteiligen. Ein Privatunternehmen dieser Art, welches solche Nachweisungen gegen Entgelt lieferte, bald aber einging, ist vor Jahren in Berlin gegründet worden.