4. Kleinvieh und Geflügelzucht.
Auch dieser Produktionszweig wird im Kollektivstaat auf das vorteilhafteste betrieben werden. Die vollkommenste Ausnutzung aller Abfälle für die Fütterung von Tieren und die Verwertung aller Erfahrungen im ganzen Reich werden dazu beitragen. Ob die künstliche Fischzucht ökonomisch gerechtfertigt ist, wird leicht festgestellt werden können, und was die Jagd anbelangt, so wird sich erst zeigen, ob die Erhaltung eines mäßigen Wildstandes volkswirtschaftlich von Vorteil ist. Wenn nicht, kann das Volk die Ausrottung des Wildes beschließen. Es ist zu vermuten, daß das Wild, wenigstens in den Niederungen, viel mehr Schaden tut, als nach Abrechnung des Jagdaufwandes der Wert des Fleisches und der sonstigen Produkte ausmacht. Nachdem aber die Jagd als Vergnügen, nicht aber als Erwerb betrieben wird, kann man heute zu einem richtigen Urteile nicht gelangen.
Auch bei der Produktion von Geflügel und Eiern wird, wie schon mehrfach hervorgehoben wurde, das Staatseigentum vielleicht mit Vorteil durch Gemeindeeigentum ersetzt werden. Man erntet dann für die Gemeinde und legt der Staatsverwaltung keine Rechenschaft über Erzeugung und Verbrauch ab. Bei der Geflügelzucht, dann beim Obstbau und der Bienenzucht wird die freie Tätigkeit von Liebhabern sich sehr nützlich erweisen, daher selbe von Staats wegen zu ermuntern ist.