4. Politische Beziehungen zum Auslande und Landesverteidigung.

Der Kollektivstaat würde sich vor allem neutral erklären und die Anerkennung dieser Neutralität im Auslande anstreben. Er würde nur Verträge wirtschaftlicher Natur mit Auslandsstaaten abschließen und es wird auf eine Bemerkung über das Patentwesen in VIII, 8, Alinea: [»Da nun dem Staate«] verwiesen, welche ein solches wirtschaftliches Interesse berührt, das Gegenstand eines internationalen Vertrages werden könnte.

Allianzverträge könnten mit Auslandsstaaten nur zum Schutze der Reichsintegrität geschlossen werden und es würde kaum möglich sein, dafür auch bewaffneten Schutz des Kontrahenten zu versprechen. Man kann kaum annehmen, daß irgend ein Allianzvertrag, der dem Kontrahenten das Recht bewaffneten Einschreitens auf inländischem Gebiete gewährte, im Interesse eines Kollektivstaates gelegen sein könnte. Noch viel weniger könnte ein solcher Staat an eine Offensivallianz denken. Ein Interesse könnte der Kollektivstaat haben, seine Waren, die er zu exportieren wünscht, gegen hohe Einfuhrzölle zu schützen, aber da er selbst keine Zölle hat, auf die er im Kompensationswege verzichten könnte, fehlt es ihm an einem Gegenwerte, welcher geboten werden könnte. Es wird also die Herabsetzung von Zöllen nur von dem Interesse der Bürger des Auslandsstaates abhängen und von dem Gedanken eingegeben werden können, den Absatz von Waren an den Kollektivstaat zu erleichtern. Aber auch diesen Absatz kann der Kollektivstaat nicht vertragsmäßig zugestehen, daher Zollverträge kaum zustande kommen werden. Selbstverständlich wird ein solcher Staat, der nur an die Volkswohlfahrt denkt, sich beeilen, Schiedsgerichtsverträge mit auswärtigen Staaten abzuschließen und auch solche Fälle nicht vorbehalten, wo die Nationalehre in Betracht kommt. Und so werden die Gefahren eines auswärtigen Krieges tunlichst beschworen.

Bezüglich des Schutzes seines Eigentums und seiner Vertragsrechte im Auslande wird der Kollektivstaat einem Privaten gleichzuhalten sein. So wenn ein Dieb oder ein ungetreuer Beamter Staatseigentum ins Ausland verschleppte. Ist die Vindikation nach der Natur der entwendeten Sachen möglich, so wird der Eigentumsanspruch geltend gemacht. Bei vertretbaren Sachen wird der Kollektivstaat auf den Schadenersatz angewiesen sein.

Es muß noch die Landesverteidigung besprochen werden für den Fall, als trotz der Neutralitätserklärung, und trotz der Verzichtleistung auf politische Ansprüche im Auslande ein Angriff auf das Reichsgebiet von Seiten eines Auslandsstaates stattfände. Es ist zwar anzunehmen, daß der Kollektivstaat die Habsucht und den Neid der herrschenden Klassen in den Nachbarstaaten weniger herausfordert, als ein Staatswesen, welches nicht kollektivistisch organisiert ist, weil sie, um im eroberten Gebiete nach ihrem Sinne zu wirtschaften, gewaltige Umgestaltungen vornehmen müßten und diese Wiederherstellung veralteter Zustände gewaltige Schwierigkeiten böte. Auch ist, wie sich zeigen wird, nicht nur der Sieg über einen kollektivistisch organisierten und auf den Krieg vorbereiteten Staat viel unwahrscheinlicher, als der Sieg über einen Staat der alten Gesellschaftsordnung, sondern auch die Gefahr gerade für die kriegslustigen Bewohner des angreifenden Staates für den Fall des Unterliegens viel größer. Denn wenn der Kollektivstaat angegriffen wird und den Angreifer überwindet, so liegt es in der Natur der Sache, daß der Sieger im unterliegenden Staatswesen den Kollektivismus zwangsweise durchführt und die herrschenden Klassen ihrer Vorrechte beraubt. Auch kann er die am Ausbruche des Krieges schuldtragenden Personen wie Räuber und Diebe bestrafen.

Trotzdem wird bei einem Nebeneinanderleben zweier Völker, von welchen nur eines kollektivistisch organisiert ist, für dieses erst recht der Grundsatz gelten: Si vis pacem para bellum. Der Kollektivstaat wird also alles vorzubereiten haben, was im Kriegsfalle nicht binnen wenigen Tagen hergestellt werden kann.

Es ist zweifelhaft, ob stabile Befestigungen hierher zu rechnen sind, da deren Wert nicht groß zu sein scheint und im Zukunftskriege passagere Befestigungen vielleicht eine größere Rolle spielen werden, haben sie aber noch einen Wert, so wird man es daran nicht fehlen lassen. Aber unzweifelhaft müssen Waffen bester Art und Munition reichlich vorhanden und die waffenfähigen Bewohner des Staates mit deren Gebrauch auf das Beste vertraut gemacht werden. Das Menschenmaterial ist tüchtiger und widerstandsfähiger, die Kriegstüchtigen zahlreicher. Sie haben mehr Vaterlandsliebe und ihre Interessen sind mit dem Bestande des Staates enger verknüpft. Auch die hohe Intelligenz eines solchen Volkes erhöht seine Wehrfähigkeit. Es wird nicht notwendig sein, ein Heer im Frieden auf den Beinen zu halten, wenn man auch jährliche Waffenübungen abhalten wird. Das Milizsystem wird sich für solche Staaten jedenfalls besser empfehlen, als ein stehendes Heer.

Kriegsschulen zu halten, wird sich wohl empfehlen, obschon die Erfahrung im Burenkriege zu beweisen scheint, daß für die Führung im Kriege angeborene Begabung wichtiger ist, als die Ausbildung in den Kriegsschulen. Auch der amerikanisch-spanische Krieg, mehr noch der nationale Krieg in Frankreich unter Napoleon I., der zwar selbst ein wissenschaftlich Gebildeter war, aber eine Reihe ganz ungebildeter Leute ihrer angeborenen Begabung wegen zu Marschällen gemacht hat, spricht nicht für einen hohen Wert der Kriegswissenschaft. Da sich aber kriegerische Talente erst im Kriege bemerkbar machen können, braucht man wenigstens für die Einleitung des Kriegs kriegswissenschaftlich ausgebildete Führer, die erst nach und nach durch geniale Neophyten ersetzt werden können.

Vor allem hat der Kollektivstaat vor anderen Staaten für den Krieg voraus, daß er Alleineigentümer aller Güter ist, also keine Zeit damit zu verlieren braucht, Lieferungsverträge abzuschließen und sich nicht in die Hand von Lieferanten zu geben braucht, die nicht nur den Staat bewuchern, sondern auch durch Verzögerungen und Unpünktlichkeit großes Unheil anrichten können. Die Zentralverwaltung kennt genau die Lagerorte aller Kriegserfordernisse und kann innerhalb weniger Stunden telegraphische Anweisung geben, wohin sie zu schaffen sind.

Der ganze Verwaltungsapparat ist auch im Frieden ein großer Intendanzdienst und ehe drei Stunden ablaufen, ist jeder Mann im Lande von der Kriegserklärung verständigt und auf dem Wege zu den Sammelplätzen, wo zugleich mit den Marschbefehlen die Transportmittel eintreffen. Es ist nicht einzusehen, was in einem solchen Lande hindern sollte, am zweiten Tage der Mobilisierung einen Teil der Armee über die Grenze gehen und den Rest in den nächsten Tagen staffelweise nachrücken zu lassen. Es ist ganz unmöglich, daß ein Staat, der nach der alten Gesellschaftsordnung verwaltet wird, in der Mobilisierung mit einem Kollektivstaate Schritt halten könnte, es wird also immer der letztere sein, der in das Feindesland eindringt. Dort kann er zwar nicht mit Hartgeld bezahlen, aber nichts kann ihn hindern, dort Zwangspapiergeld auf die im Feindeslande kursierende Währung lautend in Umlauf zu setzen und auch das dort in Umlauf befindliche Geld gegen sein Papiergeld zwangsweise einzutauschen. Er braucht demnach kein Anlehen aufzunehmen, um die Requisitionen bar zu bezahlen, denn mit dem durch den Einmarsch erworbenen Verwaltungsrechte ist auch die Geldhoheit verbunden, welche das Recht gibt, das Zahlungsmittel, welches gesetzlichen Umlauf hat, zu bestimmen. Im Falle des Sieges wird dem Überwundenen die Einlösung dieses Papiergeldes oder dessen Anerkennung als gesetzliches Zahlungsmittel auferlegt. Freilich hat in einem solchen Kriege auch der Feind den Vorteil, daß er im Kollektivstaat alles, was er findet, als gute Beute nehmen kann, weil alles Staatseigentum ist, wobei aber das Nachfolgende zu berücksichtigen ist.

Ein anderer Vorteil, nämlich auf Seite des Kollektivstaates, ist die Möglichkeit, die gefährdeten Grenzdistrikte vollständig zu räumen und auch von allen im Kriege erforderlichen Gütern so zu entblößen, daß der Feind, wenn er den Verteidiger doch zu werfen und in sein Land einzudringen vermöchte, gezwungen wäre, sich bloß aus den eigenen Nachschüben zu verproviantieren, was ihm enorme Schwierigkeiten verursacht und rasches Vordringen unmöglich macht. Da nämlich alle Güter Staatseigentum sind und alle Produktionszweige vom Staate betrieben werden, so kann die Verwaltung alle Frauen und Kinder, sowie die nicht streitbaren Männer, aber auch alle Vorräte und das Vieh in das Innere des Reiches zurückziehen, wo jeder sofort Unterkunft, Nahrung und Arbeit findet. Wer diese Reise zu Fuß machen kann, marschiert nach dem Innern und wer auf Transportmittel angewiesen ist, wird um so leichter nach dem Innern befördert werden können, als die Transportmittel, welche Truppen und Kriegsmaterial nach der Grenze bringen, sonst leer zurückgehen müßten. Auf dieselbe Art wird man alles nach dem Inneren bringen, was nicht zum Unterhalte der eigenen Armee nötig ist und der Feind im Falle seines Einmarsches für seine Zwecke brauchen könnte.

Kann das Grenzgebiet von der nicht streitbaren Bevölkerung ganz geräumt werden, so wird der einbrechende Feind keinen Führer finden und den Kundschafterdienst nicht organisieren können, wofür übrigens der Bürger eines Kollektivstaates auch nicht zu gewinnen wäre.

So hat es den Anschein, als ob im Kriegsfalle zwischen Kollektivstaaten und anders organisierten Staaten alle Vorteile auf Seiten der ersteren wäre, abgesehen davon, daß der Kollektivstaat die Sympathien der Bevölkerung des angreifenden Nachbarstaates auf seiner Seite hätte, die im Siege des Kollektivismus ihre Erlösung sehen muß. Siegt der Kollektivismus, so wird er das bezwungene Land so lange verwalten, bis auch dort das Kollektivprinzip durchgeführt ist und er wird sich aus den Vorräten des Gegners alles ersetzen, was er für den Krieg hat aufwenden müssen. Die Kriegsentschädigung wird auch für allen jenen Schaden zu leisten sein, der aus der Verminderung der arbeitsfähigen männlichen Bevölkerung durch Tod oder Verwundung entstanden ist. Freilich rechtfertigt diese Betrachtung von dem Machtzuwachs, den der Staat durch den Übergang zum Kollektivismus erlangen würde, die Befürchtung, daß die Nachbarstaaten diese Umwandlung zum Anlasse eines Krieges machen könnten. Allein dagegen wäre wieder eine Hoffnung darauf zu setzen, daß diese Macht, weil sie nur für die Verteidigung ins Spiel gebracht würde, nichts Herausforderndes hat und daß kein Nachbar einen Angriff von Seiten des Kollektivstaates zu fürchten hätte. Auch läge es für auswärtige Staaten näher, das, was dem Nachbar einen Machtzuwachs bringen muß, nachzuahmen, als ihn zu bekriegen.

XIII.
Vorteile und Nachteile des Kollektivismus.


Nach dem, was in diesem Werke dargelegt wurde, scheint es gewiß zu sein, daß der Kollektivismus, so gehandhabt, wie hier vorgeschlagen wurde, nur Vorteile für die Gesellschaft und für jeden Einzelnen hätte. Freilich kann der Kollektivismus, wenn der kollektivistische Staat anders eingerichtet wird, ebenso verderblich sein, wie ja auch das Privatvermögen in den Händen eines Weisen sich sehr nützlich machen kann, in den Händen eines Wüstlings oder Fanatikers aber verderblich wirken wird. Wird der Kollektivismus ins Leben gerufen durch Toren oder Betrüger, welche dem Arbeiter das Ideal einer zweistündigen Arbeitsdauer vorschwindeln, so wird allerdings das allgemeine Elend die Folge sein und bemächtigen sich die Jesuiten, Paraguays gedenkend, des kollektivistischen Ideals, so kann geistloser Pietismus an die Stelle unserer Kultur treten. Ich suche durch den Kollektivismus den modernen Staat auszugestalten, der mir von allen Einrichtungen, von welchen uns die Geschichte berichtet, das Herrlichste scheint, derzeit nur eingeschnürt in die Fesseln einer veralteten Gesellschaftsordnung und darum an der Erfüllung seiner Mission gehindert. Alles, was ich anstrebe, strebt der moderne Staat an, aber in Anbetracht seiner beschränkten Mittel unvollkommen und schwächlich.

Der Kollektivstaat würde Kunst und Wissenschaft viel großartiger pflegen, als der heutige Staat vermag, er würde das Elend beseitigen, das Volk veredeln, die sanitären Verhältnisse vervollkommnen, Verbrechen, Vagabundage, erbliche und ansteckende Krankheiten unterdrücken und es ist kein Zweifel, daß von der Einführung des Kollektivismus ein neuer, großartiger Aufschwung der Kultur datieren müßte.

Wir haben gesehen, daß von den Anklagen, die gegen die Veränderung der Gesellschaftsordnung erhoben werden, keine sich als stichhaltig erweisen wird. Der Kollektivismus widerspricht nicht nur dem Christentum nicht, er ist vielmehr dessen Erfüllung, er ist das Wesen dessen, was Christus das Gottesreich nannte. Wer seinen Nächsten liebt, wie sich selbst, muß den Kollektivismus herbeiwünschen und wünschen, daß davon in der Hauptsache jener Gebrauch gemacht werde, der in diesem Buche vorgeschlagen wurde.

Wie sehr das richtig ist, geht schon aus den Zitaten hervor, die Bebel in seinem Buche: »Die Frau und der Sozialismus« in der Anmerkung auf Seite 294 aus den Kirchenvätern bringt. Danach sagte Papst Klemens I., † 102: »Der Gebrauch aller Dinge auf dieser Welt soll allen gemeinsam sein. Es ist eine Ungerechtigkeit zu sagen, das gehört mein eigen, das gehört mir, das dem anderen. Daher ist die Zwietracht unter die Leute gekommen.« Sanct Clem. act. concil. Ambrosius, † 397, sagt: »Die Natur (also Gott) gibt alle Güter allen Menschen gemeinsam, denn Gott hat alle Dinge geschaffen, damit der Genuß für alle gemeinsam sei und damit die Erde zum gemeinsamen Besitztum werde. Die Natur hat also das Recht der Gemeinschaft erzeugt und es ist nur die ungerechte Anmaßung, welche das Eigentum erzeugt.« Ambrosius Sermo 64, Expositio in Lucam caput XVI. Chrysostomus, † 407, erklärte in seinen gegen die Sittenlosigkeit und Verderbnis der Bevölkerung in Konstantinopel gerichteten Homilien: Nenne niemand etwas sein eigen, von Gott haben wir Jegliches zum gemeinsamen Genuß empfangen und »Mein und Dein« sind Werke der Lüge. Chrysostomus Homilia 11ma concio de Lazaro. Homilia 57ma in Matthäum. Augustin, † 430, sprach sich folgendermaßen aus: »Weil das individuelle Eigentum existiert, existieren auch die Prozesse, die Feindschaften, die Kriege, die Aufstände, die Sünden, die Ungerechtigkeit, die Mordtaten. Woher kommen alle diese Geiseln? Einzig vom Eigentum. Enthalten wir uns also, meine Brüder, es zu liebenAugustinus: De civitate Dei. Papst Gregor der Große, † 600, endlich sagt: »Sie sollen es wissen, daß die Erde, wovon sie ja herstammen und gemacht sind, allen Menschen gemeinschaftlich ist und daß daher die Früchte, welche die Erde erzeugt, allen ohne Unterschied gehören sollenGregorius, Regula pastoralis, admonito 22. Alle diese Kirchenväter verdammen unsere Gesellschaftsordnung, die aber der Einzelne nicht aus der Angel heben kann, das kann nur das Werk der Staatskunst sein.

Aber so vernünftig ein Kollektivismus ist, der den gemeinsamen Gebrauch aller Güter nach gerechten Grundsätzen verwaltet, so absurd ist Tolstojs christlicher Anarchismus.

Auch beinahe alle griechischen Philosophen, wie Plato und Aristoteles, leiteten alle Ungerechtigkeit und alles Unheil von der Gesellschaftsordnung ab. Sie nannten unsere wirtschaftlichen Zustände den Krieg aller gegen alle, und daß das Verwüstung von Gütern bedeuten muß, ist doch klar. Weil wir aber diesen Krieg im Innern täglich vor Augen haben, scheint uns auch der Krieg mit Nachbarn nicht verwerflich. Hätten wir Frieden in der Wirtschaft, so müßte auch der Krieg mit Nachbarn ein Ende nehmen.

Es ist auch offenbar, daß der kategorische Imperativ Kants nur im Kollektivstaat zur Herrschaft gelangen kann, und darum sind seine Anschauungen von der Notwendigkeit des Privateigentums und der Berechtigung der gewaltsamen Aneignung schon an und für sich absurd, aber völlig im Widerspruche mit seinem ethischen Grundgesetze.

Plato bezeichnet als das oberste Ziel aller Politik Frieden und wechselseitiges Wohlwollen, was den Staat zusammenhält, müsse gepflegt, der Staat müsse ein in sich Befreundetes werden, er sei zu gestalten nach den Interessen und Bedürfnissen aller, die Interessen der Einzelnen müssen den Interessen der Gesamtheit weichen. Es bedürfe eines königlichen Ineinanderwebens der Gemüter, einer Lebensgemeinschaft, es sei jenes allerköstlichste Geflecht zustande zu bringen, welches alle Glieder des Staates miteinander verbindet. Die Selbstsucht, der unersättliche Egoismus hebe alle Gemeinschaft auf und lasse Recht und Ordnung gar nicht mehr zu. Der Egoismus mache die Gesellschaft naturwidrig, man müsse nach verhältnismäßiger Gleichheit streben. Jeder solle so handeln, daß seine Tätigkeit auch der Gesamtheit zugute komme, der Staat sei ein Mensch im Großen, nicht aber bloß eine Summe von Individuen. Der Einzelne solle lieber Unrecht leiden als tun. Er tadelt die bestehende Gesellschaftsordnung, wo statt sozialer Motive zersetzender Egoismus und Jagd nach Geld die Triebfeder ist. Selbst die Aristokraten werden geldsüchtig und genußsüchtig. Sie werden erfinderisch in neuen Formen des Aufwandes. Damit wird nach und nach alles angesteckt, der Wettkampf dreht sich nur um Erwerbgier, höhere Güter verlieren an Wert. Alles wird nach Geldsummen taxiert, der Staat zerfällt in Arme und Reiche, die sich bekämpfen, so werden die Staaten nach außen schwach. Das größte Übel ist die Geldwirtschaft und absolute Freiheit des Erwerbes und der Veräußerung, wodurch übermäßiger Reichtum und völlige Armut entstehen.

Plato findet, daß das positive Recht von Unwissenheit und Selbstsucht diktiert sei und daß das Privateigentum ein Auseinanderreißen der bürgerlichen Gesellschaft herbeiführe, durch Gütergemeinschaft werde Schmerz und Freude gemeinsam, sie bringe Befreiung von Streit und Kampf. Plato sucht neue Grundlagen der bürgerlichen Gesellschaft, gelangt aber zu keinem brauchbaren Ergebnisse. Daß man aber damals keine Abhilfe wußte, ist nicht verwunderlich, denn es fehlte alles, was in unserer Zeit die Verwaltung großer Besitztümer erleichtert, insbesondere Druck, Telegraphen und Eisenbahnen.

Auch Aristoteles fordert von jedermann eine solche Mäßigung im Erwerbe und im Genießen, daß niemand in der Aufrichtung des Kollektivstaats etwas Beengendes sehen könnte.

Napoleon sagt: Les lois ont pour but le bonheur de touts. Nur durch den Kollektivstaat können sie es aber erreichen.

Die Freiheit wird durch den Kollektivismus nicht vermindert, sondern vermehrt, und das größte Maß von Freiheit wird nicht den durch Geburt, sondern den durch Verdienst dazu berufenen Personen zuteil. Ebenso falsch ist, daß der Kollektivismus nur die materiellen Interessen fördere. Der moderne Staat, wenn er die Mittel zur Verfügung hätte, die ihm der Kollektivismus bieten würde, würde den idealen Interessen viel mehr Vorschub leisten, als heute möglich wäre. Der Kollektivismus ist die Ordnung selbst und somit der Antipode des Anarchismus. Aber er ist nur die Ordnung in den Dingen, »die sich im Raume stoßen«, den Ideen kann er weit größeren Spielraum gewähren, als der heutige Staat. Hier verweise ich auf einen als Motto zitierten Ausspruch Bismarcks. Sidney Whitman erzählt in seinem Buche: »Fürst Bismarck. Persönliche Erinnerungen aus seinen letzten Lebensjahren«, daß Bismarck einmal sagte: »Wenn ich die Gestalt wählen könnte, in der ich noch einmal leben möchte, so weiß ich nicht, ob ich nicht ganz gern eine Ameise sein würde. Sehen Sie, dieses kleine Insekt lebt in einem vollständig organisierten Staate. Jede Ameise muß arbeiten, ein nützliches Leben führen, jede Ameise ist fleißig. Da gibt es vollkommene Subordination, Disziplin und Ordnung. Sie sind glücklich, denn sie arbeiten.« Dieses Ideal verwirklicht für Menschen der Kollektivstaat, und die Zeit ist nicht mehr fern, wo es eine Schande sein wird, etwas zu genießen, was man nicht durch Arbeit verdient hat. Ich kann nur sehen, daß meine Freiheit im Kollektivstaat größer wäre, als sie heute tatsächlich ist, obwohl ich den herrschenden Klassen angehöre. Meinen Enkeln kann ich nur wünschen, daß sie den Sieg des Kollektivismus erleben.

Die Gleichheit wird in den Genüssen wie im Ansehen nicht so exzessiv durchgeführt werden, daß sie zu absurden Konsequenzen führen müßte. Die Menschenwürde wird jedem Geringsten gewährt, die Vorzüge, welche aus den natürlichen Unterschieden der Menschen fließen, bleiben nicht unbeachtet. Nur die künstlichen Unterschiede werden unterdrückt, und gerade das ist die Voraussetzung der gerechten Würdigung wirklicher Verdienste.

Alle Anklagen gegen den Kollektivismus sind Eingebungen des Parteigeistes. Freilich gibt es Berufe, welche sich durch den Kollektivismus bedroht sehen, so insbesondere die der Juristen, Kaufleute, Unternehmer, Priester. Allein es wird gezeigt, daß die Umwandlung viele Dezennien dauern wird und mittlerweile werden diese Berufe nach und nach aussterben, keiner aber, der ihnen angehört, wird Schaden leiden. Dafür aber eröffnen sich neue Erwerbszweige, und es wird der künftige Verwaltungs-, Sanitäts-, Unterrichts- und Erziehungsdienst vorbereitet.

Der Kollektivismus ist aber vorzüglich volkswirtschaftlich vollkommener als die heutige, auf dem Privateigentum aufgebaute Wirtschaftsform, und seine volkswirtschaftlichen Vorzüge sind es, welche die Mittel bieten, die Kultur zu erhöhen.

Es haben schon früher alle Vertreter des Kollektivismus darauf verwiesen, daß derselbe den Handel und somit die Handelsarbeit entbehrlich mache, allein man ist doch immer die Erklärung schuldig geblieben, wie dann der Güterumsatz vollzogen werden solle. Es blieb bei abstrakten Sätzen und es ließ sich nie ein Bild gewinnen, wie denn die kollektivistische Wirtschaft aussehen würde. Ich befürworte die absolute Naturalwirtschaft und die Befriedigung aller Bedürfnisse der Kollektivisten durch Gewährung einer Pauschalversorgung, welche bei Festhaltung eines sehr hohen Minimums doch eine sehr hoch ansteigende Abstufung gestattet. Die Vereinfachung des Güterumsatzes aber wäre nicht möglich, wenn man das Existenzminimum nicht auch den arbeitsunfähig Geborenen gewähren würde, und dafür läßt sich auch ein Rechtsgrund aufstellen. Denn die Zeugung der Kinder setzt im Kollektivstaat gewissermaßen ein Einvernehmen voraus zwischen der Frau, die empfangen und gebären will, und dem Staate, der dies von ihr wünscht, weil er den Fortbestand des Volkes sichern will. Es ist nun ganz klar, daß diese Frau ein Interesse daran hat, ihr künftiges Kind auch für den Fall versichert zu wissen, daß es arbeitsunfähig zur Welt kommt. Dagegen ist es klar, daß der Staat von dieser Verpflichtung dann enthoben sein muß, wenn er Grund hat, einen arbeitsunfähigen Nachwuchs zu besorgen, und wenn er deshalb die Ehe versagt. Einer solchen Mutter hat er nichts versprochen.

Wie brutal müssen uns unsere Zustände scheinen, wenn wir eindringen in die Verhältnisse, die der Kollektivstaat schaffen könnte, und wie verrucht muß uns der Egoismus jener erscheinen, die, um ein arbeitsloses Leben führen zu können, den Kollektivismus verwerfen und unmöglich machen. Das sind jene Menschen, von welchen Christus sagt, daß sie selbst ins Gottesreich nicht hineingehen, und jene, welche hineingehen wollen, nicht lassen. Sie lassen das Gottesreich — den Kollektivstaat — nicht zustande kommen.

Es ist übrigens gewiß, daß im Kollektivismus, trotz der vollständigen Ausrottung des Elendes, doch für jeden Begabten Anreiz genug bleibt, seine Gaben in den Dienst des Ganzen zu stellen und sich hervorzutun, weil dadurch ganz Außerordentliches erreicht werden kann und weil es der einzige Weg ist, der mechanischen Arbeit zu entgehen.

Es gibt aber auch heute keine Familie, welche nicht daran interessiert wäre, daß der Kollektivismus ins Leben trete. Denn unsere Gesellschaftsordnung bedroht auch die Reichsten und Mächtigsten. Die Kaiserin Elisabeth ist ein schreckliches Beispiel, und wir haben allen Grund, zu besorgen, daß, wenn wir die heutigen Zustände fortbestehen lassen, die soziale Revolution hereinbricht, welche diesmal zu Schrecknissen führen wird, die noch niemals erlebt wurden. Auch der gewöhnliche internationale Krieg kann die Reichen wie die Armen ins Elend stürzen. Und auch in ruhigen Zeiten bietet der Reichtum wenig Schutz. Wir können durch Verbrechen und Zufall verarmen, unsere Kinder von gewissenlosen Kindermädchen ins Verderben gestürzt werden, unsere Söhne in schlechte Gesellschaft geraten und dem Spiele verfallen, und wie oft erleben wir, daß unsere Töchter in einer unglücklichen Ehe zugrunde gehen. Wir haben also allen Grund, zu verlangen, daß alle, auch des Nachbars Kinder, erzogen werden, daß der Staat für erprobte Personen sorgt, denen die Wartung der Kinder anvertraut werden kann, daß verbrecherische Naturen keinen Nutzen aus schädlichen Handlungen ziehen können, daß die Frauen und Kinder wirtschaftlich unabhängig von den Familienhäuptern werden.[46]

Sagen wir doch so oft den Armen, daß Reichtum nicht glücklich macht. So handeln wir danach und machen wir dem Kriege Aller gegen Alle ein Ende, dem Kriege, den Plato und Christus verurteilten, dem Elisabeth und Sergius, Carnot und Rudolph, so viele Millionen geopfert wurden ohne Sinn und Verstand. Wir sagen nicht, daß die Gesellschaftsordnung dazu nötigt, aber sie ermöglicht, was eine weise Ordnung unmöglich gemacht hätte. Wenn Augustin recht hat, da er sagt, woher kommen alle diese Geißeln, die Prozesse, der Krieg, die Aufstände, die Laster, Verbrechen, der Mord? Einzig und allein vom individuellen Eigentum! dann sind Solferino, wo Franz Josef zuerst eine Provinz, Queretaro, wo er den Bruder, Meyerling, wo er den Sohn, Genf, wo er die Gemahlin verloren hat, eine furchtbare Mahnung an die Monarchen, der Quelle aller Verbrechen und zugleich allen Elends ein Ende zu machen. Es bedroht die Gesellschaftsordnung ebenso den Kaiser, wie den geringsten Arbeiter.

Sehen wir um uns, was in wenigen Wochen in einem engen Gebiete die Besitzenden, nicht allein die Armen, unter der Gesellschaftsordnung leiden, nicht in Jahren, sondern in Monaten, und nicht in Provinzen, sondern in der nächsten Umgebung von Innsbruck. Im Juni brennt das Dorf Zirl ab und in vier Stunden sind 1300 Menschen, Arme und Reiche, obdachlos und für lange dem Hunger verfallen, im April wird das Dorf Götzens, im Juli Tulfes, Volders und ein Teil vom Zillertal von angeschwollenen Bächen vernichtet, viele Felder verwüstet, Häuser unter Wasser gesetzt, 16 Menschen gehen in den Wellen unter, eine alte Frau wird um wenige Kostbarkeiten von Räubern ermordet, andere werden angefallen und nur durch Zufall gerettet. Was davon durch den Kollektivismus nicht verhindert worden wäre, wäre vom ganzen Staate getragen worden. Daß die Verwaltungsfrage lösbar ist, meine ich erwiesen zu haben.

Die Schattenseiten des Kollektivismus sind 1. die Notwendigkeit des Umbaues aller Ortschaften, 2. das Nebeneinanderleben der ersten Staaten der neuen Ordnung mit anderen, die noch die alte Ordnung beibehalten haben, 3. die Unmöglichkeit, das Prinzip des Kollektivismus in kurzer Frist zur Durchführung zu bringen.

Aber die Wohnungsfrage ist selbst in den Städten eine brennende geworden, in neun Zehntel aller Dorfschaften ist sie auch von jenen zugestanden, die der heutigen Gesellschaftsordnung huldigen. Muß schon so viel gebaut werden, um sanitäre Zustände zu schaffen, um die Armen menschenwürdig unterzubringen und um den nachwachsenden Volkszuwachs mit Wohnung zu versorgen, weshalb sollte man nicht auch unter einem dem Kollektivismus dienen? Wird endlich der Kollektivismus in irgend einem Staate zum Durchbruche kommen, so wird das Ideal bald in allen Staaten Europas sich einen Boden bereiten und der natürliche Hemmschuh der Unmöglichkeit, die Umwandlung in kurzem durchzuführen, wird den Widerstand abschwächen, den die Interessen der einen den Interessen der anderen naturgemäß entgegensetzen.

Die gebildeten Klassen sind heute eine Macht, und sie haben allen Grund, die Umwandlung in die Hände zu nehmen, weil es dann gewiß ist, daß der Kollektivismus den Kulturinteressen zum Segen gereichen wird. Bringen andere Mächte, Tyrannen, Pietisten oder Anarchisten den Kollektivismus, wie sie ihn sich denken, so gehen wir einer schlimmen Zukunft entgegen.

Es sind noch einige vermeintliche Übelstände des Kollektivismus zu besprechen.

Der Mangel des Privateigentums wird von Vielen als ein großer Übelstand betrachtet, aber ohne Grund. Die gänzliche Überführung des Eigentums an Gebrauchsgegenständen in Staatseigentum ist keine notwendige Konsequenz des Kollektivismus. Ich stehe vielleicht allein mit dem Vorschlage dieser Einführung, aber es sind damit unermeßliche Vorteile verbunden.

In unseren Verhältnissen hat das Eigentum, das Privateigentum, eine hervorragende Bedeutung als Vermögen. Da aber nur Wenige ein Vermögen haben, die Mehrzahl aber davon ausgeschlossen ist, so kann es kein allgemeines Bedürfnis sein, Vermögen zu besitzen. Die Vermögenslosen aber haben ein Interesse, daß das Vermögen nicht im Besitze von Privatpersonen stehe, sondern Staatseigentum werde. Das Vermögen bezweckt die wirtschaftliche Herrschaft der Wenigen über die Vielen, und diese ist freiheitsfeindlich. Denn die wirtschaftliche Herrschaft der Wenigen ist zugleich absolutistisch und unverantwortlich, während der Staat, wenn er an die Stelle der Privatbesitzer träte, über Verwaltung und Verteilung Rechnung legen müßte. Es ist also eine offenbare Freiheitsfrage, um die es sich handelt, und wie seit 120 Jahren die Bourgeois gegen die Herrschaft des Adels kämpften, so wird jetzt das Volk gegen die Herrschaft der Bourgeois kämpfen. Die Beseitigung des Privateigentums durch Verstaatlichung des Besitzes ist im Interesse der großen Mehrheit. Übrigens wäre die Inventarisierung des gesamten Mobiliarbesitzes für den Kollektivstaat der Schlußpunkt der gesamten Umwandlung, und davon trennen uns mehr als 50 Jahre. Trotzdem wird es sich empfehlen, deren Vorteile zu diskutieren. Verderblich wäre nur die anarchische Herrenlosigkeit der Güter, und diese wird durch den Kollektivismus gerade unterdrückt. Die Besitzenden von heute sind, jeder so weit sein Besitz reicht, Anarchisten. Sie haben schrankenlose Freiheit, damit zu schalten und zu walten. Und auch diesen Anarchismus aus der Welt zu schaffen, ist der Zweck der Einführung des Kollektivismus. Er ist das gerade Gegenteil des Anarchismus, der an die Stelle des Anarchismus der Besitzenden den Anarchismus aller setzen will, während umgekehrt der Kollektivismus alle, auch die Besitzenden von heute, der wirtschaftlichen Ordnung unterwirft.

Der Anarchismus als Wirtschaftsform ist ein Unding, weil er zum Stillstand einer jeden Arbeit führen muß. Die menschliche Arbeit ist durch die Arbeitsteilung so sehr wechselweise bedingt, eine Arbeit von der anderen abhängig, daß die Volkswirtschaft unbedingt eine Ordnung voraussetzt, durch welche verbürgt wird, daß alle Arbeiten, und zwar in ihrer verhältnismäßigen Ausdehnung, besorgt werden. Der Drucker braucht Setzer, der Setzer Schriftgießer, alle zusammen brauchen Schriftsteller, und diese wieder eine Autorität, welche die von den Schriftstellern gelieferten Manuskripte sichtet und die zum Drucke zu befördernden auswählt. So ist es in allen Zweigen der menschlichen Arbeit. Es ist eine verhältnismäßige Produktion auf allen Gebieten menschlichen Schaffens ein Bedürfnis, und zwar in dem Maße, daß, sobald diese Verhältnismäßigkeit gestört wird, ein wirtschaftlicher Krach eintreten muß. Darum ist der wirtschaftliche Anarchismus eine Unmöglichkeit. Das Privateigentum kann demnach nur durch Kollektiveigentum verdrängt werden, welches Produktion und Verteilung von Staats wegen zur Folge haben muß. In der heutigen Wirtschaftsordnung ist es die Preissteigerung der zu wenig produzierten Güter, welche alle vernachlässigten Produktionen wieder belebt, im Kollektivstaate ist es der seinen Organen, aber auch jedem Einzelnen, der sich darum bemüht, gewährte Überblick über Produktion und Verbrauch, der eine verhältnismäßige Produktion aller Güter sichert.

Ich bin aber auch für die Ersetzung des Privateigentums an Gebrauchsgütern, an Kleidung, Mobiliar &c. durch Staatseigentum, und es wird das gewiß sehr heftig, und auch von Sozialisten, bestritten werden. Aber mit Unrecht. Wir wohnen in Häusern, die nicht uns gehören, und es gilt als etwas Alltägliches, daß auch Leute, die ein Wohnhaus besitzen, es nicht selbst bewohnen, sondern sich in einem fremden Hause einmieten. Sie betrachten ihr eigenes Haus als Vermögensanlage, aber nicht als ein Gebrauchsgut, welches ihnen zur Befriedigung ihres Wohnbedürfnisses dient. Dieses Bedürfnis kann man auch durch Sachen befriedigen, die fremdes Eigentum sind, also auch durch solche, die Staatseigentum sind. Kleider und Wäsche trägt man heute nur eine Reihe von Jahren, und wenn sie abgenützt sind, verschenkt oder veräußert man sie. Es kann uns nun gar nichts daran liegen, wenn der Staat uns Kleider und Wäsche nur zum dauernden und ausschließlichen Gebrauch überläßt und sich das Eigentum vorbehält, was zur Folge hat, daß er für den Zufall haftet und das nicht mehr Gebrauchsfähige zu neuerlicher Verarbeitung zurücknimmt. Dasselbe gilt vom Mobiliar unserer Wohn- und Schlafgemächer, welches der Kollektivist zum dauernden Gebrauch, oft auf Lebensdauer, angewiesen erhält, er aber nicht zu versichern nötig hat, weil er nicht Eigentümer, sondern nur gebrauchsberechtigt ist, es darum auch, Ausnahmsfälle abgerechnet, nicht mit sich herumschleppt, wenn er sein Domizil verändert. Benützen wir doch solche Dinge so oft, ohne ein Eigentumsrecht darauf zu haben, in Theatern, Kirchen, Gasthäusern, auf Bibliotheken und Eisenbahnen, und so haben wir längst die Erfahrung gemacht, daß ein Eigentum an Gebrauchsgütern kein Bedürfnis ist, ein Luxusbedürfnis für Viele allerdings, aber solche Launen zu befriedigen, ist nicht die Aufgabe einer Wirtschaftsordnung.

Wo es ein Bedürfnis ist, daß uns ein freies Schaffen gestattet und zu diesem Ende ein Eigentum an Stoffen zugestanden werde, die wir zum Zwecke solchen Schaffens umgestalten dürfen, habe ich ohnehin die Verteilung solcher Stoffe als Konsumtibilien in Vorschlag gebracht.

Was aber das Privateigentum an Produktionsmitteln anbelangt, so gibt es natürlich »Volkswirte« genug, welche behaupten, es bestehe ein volkswirtschaftliches Interesse, daß die Produktionsmittel immer Privateigentum bleiben, damit sie immer ein Vermögen der Tüchtigsten bilden, wodurch die Produktion nur gewinnen könne, daher die heutige Wirtschaftsordnung viel heilsamer, auch für die Armen, sei, als die Produktion von Staats wegen. Über diesen Gegenstand wird bei Erörterung der Bedenken gegen die staatliche Produktion zu sprechen sein.

Hier möchte ich aber noch bemerken, daß der Kollektivismus, streng genommen, nicht jedes Privateigentum aufhebt, sondern ein Eigentum des Einzelnen fortbestehen läßt, welches unserm Eigentum an Aktienbesitz ganz analog ist. Das Recht des Einzelnen auf die staatlichen Verteilungen ist ein solches Eigentum, denn auch der Aktionär hat nur einen Anspruch auf die Ausschüttungen, während ihm keinerlei Eigentum an den Sachen zusteht, die das Vermögen der Aktiengesellschaft ausmachen. Freilich ist dieses Eigentum des Kollektivisten nach mehreren Richtungen beschränkt. Er kann es nicht verschenken, verkaufen noch vererben, er kann nur durch Auswanderung darauf verzichten, aber ähnliche Beschränkungen kommen bei Fideikommissen, Heimstätten und bei manchen Aktiengesellschaften, deren Statuten die Veräußerung der Aktien verbieten, vor, ohne den Charakter des Privateigentums auszulöschen.

Es ist also gar nicht einmal richtig, daß der Kollektivismus das Privateigentum, oder gar das Eigentum, gänzlich aufhebt, er bedeutet nur die Vereinigung alles Eigentums an Sachen zum Zwecke der Befriedigung aller Bedürfnisse des gesamten Volkes. Nur der Anarchismus hebt den Begriff des Eigentums ganz auf und fordert das Recht des freien Zugriffs; durch den Kollektivismus wird der Begriff des Eigentums befestigt und geheiligt, denn der Eigentümer — der Staat allein ist Eigentümer — ist nie zweifelhaft, und da das Eigentum zur Befriedigung der Bedürfnisse aller dient, ist jeder Mitbürger Garant und Wächter. Dieses Eigentum ist ebenso heilig, als es heute Gegenstand der Verachtung ist, wenn wir den rechtmäßigen Erwerb bezweifeln, und Gegenstand des Hasses, wenn sich erwucherter Reichtum breit macht.

Ich komme nun zur Besprechung eines weiteren Irrtumes, nämlich, daß die staatliche Produktion nicht so ergiebig sei wie die Privatproduktion. Man folgert das daraus, daß in einigen Fällen, wo ein oder die andere Fabrik von Staats wegen betrieben wurde, ein Aufschwung ihres Betriebes erst dann eintrat, als die Fabrik in Privatbesitz überging. Die Erfahrung, die man mit der Post, der Telegraphie und dem Eisenbahnbetrieb machte, worin sich der Staatsbetrieb bewährte, fertigt man damit ab, diese Erfahrungen seien nicht beweismachend für andere Produktionen, weil es sich da nur um Verkehrsanstalten handle. Niemand hat aber je versucht, aus der Natur des Staates abzuleiten, weshalb er zum Betriebe der Produktionsanstalten unbrauchbar sein soll. Man spielt gerade den Egoismus des Privatunternehmers als so unendlich förderlich aus und bedenkt nicht, daß im Kollektivstaat der Egoismus des ganzen Volkes sich in derselben Richtung geltend machen würde, da jede Verbesserung im Produktionsbetriebe dem ganzen Volke zum Vorteile gereicht, sei es, daß in einem Produktionszweige Arbeit oder Material erspart, oder ein besseres Produkt erzeugt, oder die Fruchtbarkeit des Bodens erhöht wird. Der Erfindungsgeist wird im Kollektivstaat außerordentlich gefördert, und so kann es nicht fehlen, daß das Sinnen und Trachten Aller darauf gelenkt wird, die Produktion zu fördern. Man wird die Erfolge der einzelnen inländischen Produktionsanstalten untereinander und mit ausländischen Anstalten gleicher Art vergleichen, und so auf beständigen Fortschritt bedacht sein. Dabei kann es nur von Vorteil sein, daß die allgemeine Volksbildung so weit über die gegenwärtige entwickelt wird und daß die heutigen Schäden der Produktion ganz in Wegfall kommen. Diese Schäden sind zwiefacher Art. Erstens die Versuchung, aus einem gemeinschädlichen Betriebe der Produktion Vorteil zu ziehen, Nahrungsmittelfälschung, Förderung der Unsittlichkeit, Betrug usw., und zweitens die Gefahr, daß ganz unberufene Leute ein Unternehmen gründen, das zugrunde gehen muß, ja, daß blühende Unternehmungen nach dem Tode des Gründers in die Hände eines unfähigen oder leichtsinnigen Erben kommen und dann wieder verfallen. Bilanziert man diese Gebrechen der Privatunternehmung mit ihren vermeintlichen Vorzügen, so wird sich der kollektivistische Staatsbetrieb, vielleicht nach einer kurzen Übergangszeit, immer als der bessere erweisen.

Der Kollektivismus verteilt aber auch ökonomischer und besser. Ökonomischer, weil er die Handelsarbeit erspart und besser, weil er alle Volksbedürfnisse verhältnismäßig befriedigt, worauf die Privatunternehmer ihr Augenmerk nicht richten. In letzterer Beziehung ist der Kollektivismus auch wieder schon durch seine Verteilung produktiv. Denn, da er alle geistigen und physischen Kräfte des Volkes entwickelt, fördert er das wichtigste Betriebsmittel der Produktion, die Menschenkraft.

Die Lobredner der Privatunternehmungen sind vor allem die Privatunternehmer und dann ihre Soldschreiber. Aber auch jene, die die reine Wahrheit suchen, argumentieren doch nur aus einzelnen Fällen, die keine allgemeinen Schlüsse gestatten und würden sie die notleidenden Privatunternehmungen mit in Rechnung ziehen, so würden sie zu ganz anderen Ergebnissen gelangen.

Daß der Staatsbetrieb der ökonomisch beste wäre, folgt aus den Erfolgen der Trusts, welche einzig und allein des unermeßlichen Umfanges der Kapitalien und Betriebe wegen ökonomischer produzieren, als die Kleinbetriebe und da dem Umfange nach der riesigste Trust sich zum Staatskollektivismus verhält, wie das Kleingewerbe zum Trust, so sind die ökonomischen Vorteile unermeßlich. Nicht das Talent der Trustteilnehmer ist volkswirtschaftlich entscheidend, sondern das Talent des Trustbeamten.

Und dann ist ja der ganze Apparat eines judizierenden Staates ein ganz anderer, als es der eines produzierenden Staates wäre. Die Organe des heutigen Staates sind Juristen, die Organe des Kollektivstaates werden wirtschaftliche Talente sein und wenn man auch in der Gegenwart für einzelne Staatsfabriken technische Leiter bestellt hat, so waren sie doch immer abhängig von Hofräten und Ministern, die von technischen Fragen nichts verstehen und das hat die Tätigkeit der Techniker und der merkantilen Leiter immer lahmgelegt.

Es ist also ein ganz unbegründetes Bedenken, das so oft gegen den Staatsbetrieb ausgesprochen wird, daß er volkswirtschaftlich schlechter erzeugen würde und in keinem Falle kann es sich um einen solchen Vorzug der Privatunternehmung handeln, dessen wirtschaftlicher Effekt gegen die großen, auch ökonomischen Vorzüge des Kollektivismus in Betracht käme, die ich an vielen Stellen dieses Werkes dargetan habe. Wir hören nur allgemeine Phrasen, abstrakte Sätze, nirgends einen Versuch, das angebliche Unvermögen des Staates, mit Ökonomie zu produzieren, aus dem Wesen des Staates zu erklären, wo das Gebrechen aber in den Personen oder in der Organisation liegt, handelt es sich nur um einen Wechsel der Personen oder der Organisation. Die lautesten Schreier gegen den Staatsbetrieb sind die Unternehmer selbst und dann die politischen Agitatoren, welche im Solde der herrschenden Klassen stehen. Einen wissenschaftlichen Wert haben diese Redensarten nicht.

Die geringere Ertragsfähigkeit eines staatlichen Betriebes bei Geldwirtschaft ist nicht beweismachend für den geringeren volkswirtschaftlichen Betriebswert. Denn der Staat verwendet das geringere Einkommen für allgemeine Zwecke, der Privatunternehmer die größeren Einnahmen für die Befriedigung seiner Launen. Auch kann der scheinbar erfolgreichere Privatunternehmer die Arbeiter mehr bedrückt, oder den Abnehmern ein schlechteres Produkt geliefert, oder seine Kontrahenten hintergangen oder wie Rockefeller[47] durch unerlaubte Kunstgriffe vermehrt haben. Würde man also bestimmte Privat- und Staatsunternehmungen in einer für unseren Zweck brauchbaren Weise vergleichen, so müßte über jedes Vergleichsobjekt ein ganzes Werk geschrieben werden.

Dann ist die Staatsproduktion seit einem halben Jahrhundert kaum mehr betrieben worden, in früherer Zeit aber war der Staat viel schlechter organisiert als heute, Unterschleife waren leichter und man war gewöhnt, den unbrauchbaren Verwalter, der Staatsbeamter war, im Amte zu behalten wie den unabsetzbaren Richter und den Brauchbaren bei den größten finanziellen Erfolgen abzulohnen, wie den Dutzendbeamten, während der Privatunternehmer ihm den zehnfachen Lohn bot. Hat doch Krupp einem Finanzgenie einen so hohen Gehalt geboten, daß er den Privatdienst der Stellung eines sächsischen Finanzministers vorzog, welche viel geringer dotiert war. Ich werde mich durch das Parteigeschrei gegen den Staatsbetrieb nicht irre machen lassen.

XIV.
Die Umwandlung der Staaten unserer Gesellschaftsordnung in Kollektivstaaten.


Der erste Schritt zur Einleitung der Umwandlung ist die Fortführung der hier versuchten Untersuchung und die Vervollkommnung der von mir gemachten Vorschläge. Diese Vorschläge betreffen nicht nur das Wesen des Kollektivismus, sondern auch die Organisation des Kollektivstaates und den Gebrauch, den der Staat von der ihm zustehenden wirtschaftlichen Macht machen soll. Es könnte sich daraus eine volkswirtschaftliche Schule entwickeln, welche für dieses größte aller Ideale Propaganda machen wird und wenn es in der Entwicklung der menschlichen Dinge liegt, daß wir zum Kollektivismus gelangen, so wird sich ein Umschlag in den Anschauungen vollziehen, der der Umwandlung vorhergehen muß. Wie der Liberalismus durch die Universitäten verbreitet wurde, so wird der Kollektivismus bald das Ideal der Universitäten werden. Es gibt allerdings Schichten unter den Gebildeten, welche sich, wie schon im vorhergehenden Abschnitte erwähnt wurde, durch das kollektivistische Ideal bedroht fühlen, so Juristen und Theologen. Allein wenn sie zur Überzeugung gelangen, daß die Umwandlung sich nur langsam vollziehen kann, so werden sie sich beruhigen und wir werden unsere Söhne eben nicht mehr Jurisprudenz oder Theologie, sondern Medizin oder Naturwissenschaften oder Technik studieren lassen. Statt der Juristen werden in Zukunft der Arzt und der Naturforscher im Staate herrschen und wenn das Ideal Feinde hat, so hat es naturgemäß auch Anhänger, welche den Kampf dafür aufnehmen und die heute so schimpfliche Lage der Ärzte wird sie zu Aposteln der neuen Lehre machen. Die Gegner sind einer Bewegung, die sich so Gewaltiges zum Ziele setzt, erwünscht, denn nur was sich im Kampfe durchringen muß, wird etwas Rechtes. Habe ich nicht mehr erreicht, als daß der Kollektivismus nicht mehr totgeschwiegen werden kann, so habe ich genug erreicht.

Und ist es noch niemand aufgefallen, daß die menschliche Gesellschaft alle Richtung verloren hat, daß sie seit dreißig Jahren vergeblich nach einem Ziele sucht: Wir wissen nicht, wo aus. Der Liberalismus hat sich überlebt, das laissez faire, laissez aller hat ausgespielt, es muß einer schöpferischen Staatskunst Platz machen. Wir haben nur die Wahl, eine neue Gesellschaftsordnung zu suchen oder zu veralteten Zuständen zurückzukehren. Der Adel drängt sich wieder vor und die religiösen Fanatiker drängen nach der Wiederherstellung jener Kirchenmacht, die sich bis vor 200 Jahren so außerordentlich verderblich erwiesen hat. Ihre Verdrängung durch den Aufklärungsstaat war eine Erlösung, ein Sieg für alle Menschen. Dulden wir keine religiöse und keine ständische Reaktion, sie führen wieder zu allen Übeln, die die mit vielen Verbrechen befleckte, aber doch so glorreiche französische Revolution überwunden hat. Eine kollektivistische Schule, eine kollektivistische Partei, die sich aus den Gebildeten rekrutiert und sich die Universitäten, Hochschulen und Mittelschulen erobert, wird vorausgehen. Die Wirksamkeit der sozialdemokratischen Partei wird ihr in die Hände arbeiten, wenngleich ich meine, die kollektivistische Partei müsse, zunächst wenigstens, nicht in ihr aufgehen, sondern parallel mit ihr arbeiten. Daß das Proletariat allein berufen sei, den Klassenstaat zu stürzen und den Kollektivismus ins Leben zu rufen, ist für mich kein Evangelium, aber mich zu bekämpfen, hat die Sozialdemokratie keinen Grund.

Die praktischen Maßregeln zur Verbreitung des Kollektivismus sind leicht zu erkennen. Es handelt sich um die Fortsetzung der Verstaatlichung, Verstaatlichung der Eisenbahnen, Verstaatlichung des Geldwesens, Verstaatlichung des Kreditwesens, Verstaatlichung der Volksschule, Inanspruchnahme einer Mitwirkung an der Erziehung für den Staat, Verstaatlichung des Großgrundbesitzes und aller jener Industrien, auf welchen heute die großen Konsumsteuern lasten, das sind die ersten Etappen der Umwandlung.

Weiter handelt es sich darum, den Staat in ein Erwerbsinstitut umzuwandeln. Er muß zu einem entsprechenden Vermögenseinkommen gelangen und dazu ist der erste Schritt die Schaffung eines Nationalvermögens, welches im Zusammenhange mit der Staatskreditreform und den verstaatlichten Kommunikationen zu einem wirtschaftlichen Übergewichte des Staates führen muß.

Auch die Rechtsanschauungen müssen sich ändern und darum muß man die Rechtsanschauung der in [XIII] erwähnten 5 Kirchenväter in die Gesellschaft einführen. Die Anschauung, daß reiche Leute einen Besitz innehaben, wofür sie dem Volke verantwortlich sind, gibt dem Staate das Recht, ihnen Lasten für diese Interessen aufzubürden. Man wird das Beispiel Englands nachahmen und in alle Ortschaften und Gebiete, wo die Sterblichkeit 25, 20, 15 per Tausend übersteigt, Kommissionen entsenden, die die Ursache, weshalb diese Sterblichkeit vorwaltet, ermitteln und Mittel zur Abhilfe vorschlagen. Man wird des ferneren von Großgrundbesitzern und Großindustriellen fordern, daß sie für einen ihrem Besitz entsprechenden Teil der Bevölkerung Wohnungen in richtig angelegten Niederlassungen herstellen, welche dem kollektivistischen Bedürfnisse entsprechen.

Späterhin wird das Erbrecht auf direkte Nachkommen einzuschränken und das Testaterbrecht, ausgenommen das Recht zugunsten des Staates zu testieren, aufzuheben sein und endlich werden die Geldstrafen und die Strafe der Vermögenskonfiskation zur Bekämpfung der besitzenden Klassen dienen. Die Geldstrafen für die Verbaldelikte, aber Geldstrafen bis zu einem vielfachen des Jahreseinkommens, würden bald zu einer Unterwerfung der Besitzenden führen, welche heute die Herren im Staate sind.

Auch Verfassungsänderungen, wonach das Abgeordnetenhaus die produktiven Klassen allein zu vertreten und die herrschenden Klassen ihre Vertretung im Herrenhause hätten, werden sich empfehlen. Endlich müßte man recht bald das stehende Heer durch ein Milizsystem zu ersetzen suchen, um die ungeheuren Geldmittel, welche dem stehenden Heere gewidmet werden, für Erziehung und Unterricht und für Altersversorgung frei zu machen.

Wenn das kollektivistische Ideal verständige Apologeten findet, werden es gerade die Monarchen sein, welche sich zuerst dazu bekennen. Das Gefühl der Verantwortung für all das Elend unserer Gesellschaftsordnung wird ihnen bald zu drückend werden, wenn es klar wird, daß es nur Privatinteressen sind, welche den wichtigsten Interessen des Volkes und der Kultur im Wege stehen.

Endlich kann es nicht fehlen, daß auch religiöse Anschauungen uns bald zuhilfe kommen werden. Doch wäre es nicht erwünscht, daß die religiös-kollektivistische Bewegung zu früh in Gang käme.

Die größten Schwierigkeiten werden sich darbieten, sobald man die Umbauten in Angriff nimmt, welche mit der Umgestaltung der Gesellschaftsordnung Hand in Hand gehen müssen und wenn der Staat selbst kollektivistische Gemeinden ins Leben ruft, obgleich noch eine völlige Verdrängung der alten Gesellschaftsordnung nicht stattgefunden hat. Eine Form zu finden, wie kollektivistisch organisierte Volksschichten mit nicht kollektivistisch organisierten neben einander leben können, ist sicherlich schwierig. Und doch haben wir für die Lösung dieses Problems Anhaltspunkte in den Mönchsorden, welche kollektivistisch organisiert sind und inmitten von Völkern leben, welche nichts vom Kollektivismus wissen. Denken wir uns die wirtschaftliche Organisation der Mönchsorden auf eine Bevölkerung, die keine religiösen Zwecke verfolgt, die Askese verwirft und die Zeugung pflegt, welche also Männer und Weiber, Erwachsene und Kinder umfaßt und welche die Produktion betreibt, also die Beschaulichkeit durch Arbeit ersetzt, so haben wir die Grundlagen einer kollektivistisch organisierten Bevölkerung, die mitten unter einer Bevölkerung lebt, die noch der heutigen Gesellschaftsordnung angehört. Doch sollen diese kollektivistischen Organisationen schon von allem Anfange an sich als Ortsgemeinden organisieren und nicht als bloße Gesellschaften innerhalb von Ortsgemeinden mit Privateigentum. Man würde demnächst mit Urgemeinden kollektivistischer Wirtschaftsreform beginnen. Der Staat hätte ein Kapital von vielen Millionen zu widmen, eine oder mehrere, etwa zwanzig neben einander gelegene Urgemeinden aufzubauen und sie zu besiedeln. Diese Besiedelung könnte zum größten Teil mit proletarischen Arbeitern, aber von hervorragend körperlicher Tüchtigkeit und Gesundheit, geschehen, aber sie könnte auch nicht produktive Volksschichten umfassen, Waisenkinder, Altersversorgungsberechtigte, welche für Rechnung der versorgungspflichtigen Gemeinden aufgenommen würden oder mit welchen ein Versorgungsvertrag geschlossen würde. So könnte auch die Aufnahme pensionierter Staatsbediensteter erfolgen, sagen wir von arbeitsunfähig gewordenen Arbeitern des Tabakmonopols, in die Altersversorgung aufgenommenen Staatseisenbahnbediensteten, Militärinvaliden, welche für Rechnung der versorgungspflichtigen Institute verpflegt würden, oder auch mit Geldpensionen versorgte Leute, welche sich mit ihrer Pension in die kollektivistische Versorgung einkaufen.

Mit den in die Besiedelung aufgenommenen proletarischen Arbeitskräften müßte zunächst ein Vertrag abgeschlossen werden, wonach sie naturalwirtschaftliche Versorgung als Lohn zu empfangen hätten mit dem Anspruch auf einen kollektivistischen Vermögensanteil nach Ablauf einer Reihe von Jahren, während welcher jeder Teil den Vertrag lösen könnte. Nach Ablauf jener Probezeit würde der Arbeiter wie ein kollektivistischer Bürger das Recht auf jede Art von Versorgung für sich und seine aus einer von der Verwaltung gebilligten Ehe entspringenden Nachkommen haben, freilich in der ersten Zeit nicht in jenem Ausmaße, wie der Anteil eines Kollektivbürgers nach vollendeter Umwandlung sich gestalten würde. So wie der Kollektivstaat späterhin inmitten von Staaten der alten Gesellschaftsordnung wird leben müssen, werden auch die so entstandenen kollektivistischen Volksschichten inmitten einer Bevölkerung leben müssen, welche noch der alten Gesellschaftsordnung angehört.

Diese Kollektivgemeinden werden bald die Kirchengüter und den Großgrundbesitz, deren Erwerb der Staat sich zuerst wird angelegen sein lassen, umgestalten und zugleich als Erziehungs- und Versorgungsanstalten und als große Hotels Erwerbsinstitute darstellen. Es werden kollektivistische Versuchsanstalten sein, welche aber nur einen Teil der Vorteile bieten können, die der siegreiche Kollektivismus nach Niederringung der alten Gesellschaftsordnung bieten wird. Man darf von solchen Versuchsgemeinden nicht fordern, was wir vom Kollektivismus eines großen Reiches erhoffen, aber einen großen Fortschritt wird man sicher erkennen.


Es ist hier die Aufmerksamkeit darauf zu lenken, daß die Verdrängung des Privatkredits durch den Staatskredit und der Geldwirtschaft durch die Naturalwirtschaft sich nur langsam vollziehen kann und daß demnach die Verstaatlichung des Großbesitzes sich anfangs in derselben Form vollziehen muß, wie die Verstaatlichung der Eisenbahnen. Da sich aber die Rechtsanschauungen nach und nach auch verändern müssen, besonders sobald die Forderung nach erhöhtem Aufwande für die arbeitende Klasse auf Grund der von den Kirchenvätern verkündeten Rechtsgrundsätze zu einer religiösen Forderung des Christentums gemacht wird, müssen die Verstaatlichungsprinzipien immer ungünstiger für die Besitzenden werden. So ist es offenbar, daß der Großgrundbesitz in österreichisch Polen mit der Verpflichtung belastet werden wird, das Wohnungswesen der bäuerlichen Bevölkerung auf Kosten der Besitzenden umzugestalten. So werden auch der Großindustrie Verpflichtungen im Interesse der Arbeiterschaft auferlegt werden, welche die Verstaatlichung sehr erleichtern müssen.

Der Sozialreform wird auch der, wie es scheint, uns bevorstehende Weltkrieg sehr zustatten kommen, denn er wird einen allgemeinem Bankrott, nicht nur der Staaten, sondern auch der Großbesitzer im Gefolge haben, daher ich in meinem Roman »Österreich im Jahre 2020« auf Seite 59 prophezeit habe, daß der Weltkrieg zur Staatsomnipotenz führen muß. Besser freilich wäre es, die Umgestaltung würde früher in Angriff genommen und dadurch die Phantasie der Völker von jenen Interessen abgelenkt, die zum allgemeinen Kriege drängen.


[1] Plato fordert die Beschränkung des freien Vermögenserwerbes als eine erste Forderung der sozialen Wohlfahrt. Aber auch viele Gesetze, welche die Beherrschten in Griechenland und in Rom ertrotzten, waren auf Beschränkung des Rechtes des Bodenerwerbs, auf Neuverteilung des mobilen Besitzes, auf Schuldentilgung gerichtet und Julius Cäsar erließ durch ein Gesetz den ärmeren Bürgern die Miete, welche sie für ihre Wohnungen den Hausbesitzern schuldeten.

[2] »Menger, Neue Staatslehre« pag. 226. Er spricht zwar an dieser Stelle nur von den Anarchisten, aber es ist klar, daß das von allen Wirtschaftsformen gilt, welche genossenschaftliche Organisation zur Grundlage haben.

[3] In einer zu Provincetown am 20. August 1907 gehaltenen Rede sagte Präsident Roosevelt: Es muß entschieden werden, wer unsere freie Regierung beherrschen soll, das Volk oder ein paar rücksichtslose Männer, deren Reichtum sie besonders gefährlich macht.

[4] Diese Anschauungen waren längst im Manuskripte dieses Werkes niedergelegt, als im Jahre 1906 sich die Allianz zwischen Kaiser Franz Josef und der Masse des Volkes vollzog.

[5] Die hier vorgeschlagenen ultrademokratischen Einrichtungen werden nicht von allem Anfang an in Geltung sein, sondern den Abschluß der Verfassungsentwicklung bilden. Es werden schon feste bewährte Grundlagen des Kollektivismus bestehen, die Umwandlung des Staates beendet sein und jene Erziehung sich eingelebt haben, wie in [VII, 5,] geschildert ist, ehe die so weitgehende demokratische Verfassung möglich sein wird.

[6] Anfänge zu allen zukünftigen Gestaltungen, die auf den Kollektivismus hinauslaufen, können schon heute beobachtet werden. In Österreich werden die Abgeordneten, wenn sie auch Bauern oder Arbeiter sind, zu den Hoffesten herangezogen, was noch vor 50 Jahren unmöglich schien und in Dänemark soll es Hofsitte sein, zu jeder Hoftafel einen Gewerbsmann zu laden.

[7] Die Rassenfanatiker empfehlen zuweilen für solche Familien sogenannte krasse Inzucht, nämlich ganz nahe Verwandtschaftsehen. Allein sie führt zur Verblödung und diese Anschauung beruht auf einer grundfalschen Anschauung über den Wert der Rassen. Man beruft sich auf die Erfahrungen der Tierzüchter, aber auch sie müssen meistens in der 3. oder 4. Generation von diesem System Abstand nehmen.

[8] Das widerspricht scheinbar den Ideen Nietzsches und Darwins, aber statt ihrer brutalen Ideen lehre ich, das Aussterben der Schwächeren im Wege der Unterdrückung der Fortpflanzung erblich Belasteter herbeizuführen. Der Staat darf seine Absicht nicht darauf richten, Schwächlinge zu Grunde gehen zu lassen, sondern hat durch fortgesetzte Wirksamkeit zu verhüten, daß degeneriertes Menschenmaterial gezeugt wird. Der Grundsatz, Unbrauchbares zu Grunde gehen zu lassen, würde zu dem Grundsatze führen, den die alten Germanen beobachteten, die Alten, die nicht mehr arbeiten konnten, zu töten oder im Walde hilflos auszusetzen. Diesem Grundsatze zufolge müßten auch ganz normale Menschen, die verunglückt sind, dem gänzlichen Untergange preisgegeben werden. Jeder Mensch ist gleichmäßig daran interessiert, daß dieser Grundsatz nicht zur Geltung kommt. Das Leben hoffnungslos Leidender gegen ihren Willen zu erhalten, ist darum noch keine evidente soziale Pflicht. Nietzsche hat das Törichte seiner Lehre am eigenen Leibe erfahren, nach dieser Lehre hätte man ihn töten, statt an die Irrenanstalt abgeben müssen.

[9] Da in einer Gemeinde von 1000 Köpfen nicht mehr als 240 Kinder und junge Leute von 6-18 Jahren wohnen und eine beträchtliche Abweichung von dieser Durchschnittsziffer nach [VI, 2,] leicht vermieden werden kann, diese Anzahl von Schülern sich aber auf zwölf Jahrgänge verteilt, davon die oberen Klassen nicht stärker, sondern schwächer besetzt sind, ist die Maximalzahl von 25 unüberschreitbar. Dem Lehrer arbeiten auch jene begabten Schüler in die Hand, welchen die Korrepetition überlassen werden kann.

[10] Hier wird schon eine Frage der Verteilung von Genüssen besprochen.

[11] Hier wird es klar, welche enormen Vorteile die Aufhebung des Privateigentums bietet, da das Eigentum an Häusern und Grundstücken auch eine sehr erwünschte Beweglichkeit der Einzelnen verhindert.

[12] Was die Lage des Domizils heute für Wirkungen hat, empfinden die Beamten und Offiziere, die an manchem Orte um 20-30 Prozent teurer leben, als am andern, daher das durch Teuerungsbeiträge ausgeglichen wird. So gewährt der Staat seinen Organen heute in etwas roher Art das, was er als Kollektivstaat allen gewähren muß. Die Preisdifferenz zwischen verschiedenen Provinzen Österreichs in den Jahren 1830-1880, allerdings vor Entwickelung des Eisenbahnwesens, beträgt beispielsweise für Roggen 1832 2.11, gegen 4.33, 1833 1.65, gegen 5.16, 1845 3.02, gegen 6.24, 1848 3.76, gegen 7.50, 1879 3.98, gegen 8.80, und für Gerste 1830 1.51, gegen 5.50, 1839 2.28, gegen 5.79, 1848 2.85, gegen 6.27, 1880 4.37, gegen 9.36, also von 1 : 2 bis 1 : 3. Wie einfach löst der Kollektivstaat diese Frage und zugleich erspart er die Arbeit in den Administrationen.

[13] Aus Pohlmanns »Geschichte des antiken Kommunismus und Sozialismus«, II. Seite, 165, ersehen wir, daß schon im griechischen Altertum die Arbeitsteilung soweit vorgeschritten war, daß es ein besonderes Zuschneidegewerbe gab und wie es scheint, nicht bloß für Schuhwerk, sondern auch für Kleider.

[14] Die Fernsprechleitung zur Verbindung aller Gemeinden mit den Bezirksvororten, dieser mit den Kreisstädten, der Kreisorte mit den Provinzialorten und dieser mit der Zentrale würde in Österreich-Ungarn zirka 50 000 Kilometer Leitungsdrähte und 60 000 Sprechstellen erfordern. Deutschland aber hatte schon 1899 195 000 Sprechstellen, aber allerdings viel geringere Leitungslänge.

[15] Uns erscheinen heute solche Normierungen sonderbar, da aber der Staat es ist, der Eigentümer von Grund und Boden und von allen Häusern ist und Jeden mit Wohnung zu versorgen hat, ist er in der Lage, die Bewohnerzahl aller Ortschaften zu normieren und er kann damit sehr wichtige Zwecke verfolgen.

[16] Es wird sich zeigen, daß die Güterstatistik ein vortrefflicher Ersatz der heutigen Geldverrechnung, angepaßt der Naturalwirtschaft, ist.

[17] Ich dachte einmal daran, durch telephonische Mitteilung der Ziffern an den Kreisbeamten und von diesem telegraphisch an den Provinzbeamten und weiter an die Zentralbehörde zu ermöglichen, daß auch diese Tabellen für den 10. schon am 11. gedruckt versendet werden, allein das würde eine ungeheure Belastung der Telegraphenämter mit sich bringen und es wäre kein großes Interesse, das dazu zwänge, denn die Bezirksstatistik ist schon eine alles umfassende Statistik, welche in den Kreis-, Provinz- und Reichsblättern nur verarbeitet wird und es ist frühzeitig genug, wenn deren Tabellen in den folgenden Tagen versandt werden und darum können sie auf Grund der gedruckten Bezirkstabellen vom 10. bearbeitet werden.

[18] Übrigens ist ein solcher Güteraustausch durch Vermittlung der Staatsverwaltung recht wohl möglich. So könnte eine Gemeinde oder ein Bezirk des Südens 100 Meterzentner Feigen an eine Gemeinde oder Bezirk Böhmens liefern in Tausch gegen 100 Meterzentner Zwetschen. Die Staatsverwaltung stellt den Transport und besorgt, wenn nicht Bevollmächtigte aufgestellt werden, Übernahme und Ablieferung.

[19] In Deutschland rechnet man den Wert der Milchproduktion ohne Butter und Käse und zum offenbar zu geringen Preise von 9 Pfennig pro Liter auf 1700 Millionen Mark gegen 986 Millionen Mark Roheisen und 1170 Millionen Mark Kohlenproduktion, es ist also die Milch offenbar der wertvollste Produktionsgegenstand und dadurch die Wahl der Milch zur Exemplifikation der Produktions- und Güterverteilungsstatistik gerechtfertigt.

[20] Die Buttererzeugung ist um 56 Kilo, die Käseerzeugung um 506 Kilo zu hoch angegeben.

[21] Ein Statistiker von heute mag für unglaublich halten, daß diese statistischen Arbeiten bewältigt werden können, allein es arbeiten daran im Kollektivstaate viele hunderttausende von Personen mit und sie sind keine volkswirtschaftliche Last, weil dafür alle Geldverrechnung aufhört, an der heute jede Hausfrau und Köchin, jeder Schuster, Schneider, Kaufmann mitarbeiten muß.

[22] Nach einem Berichte der »Politisch anthropologischen Revue« III S. 398 hat ein russischer Großgrundbesitzer eine Züchtung besonders schöner Menschen mit großem Erfolge versucht, indem er unter seine Arbeiter nur schöne Menschen aufnahm und die Ehen der Schönsten unter ihnen begünstigte. So kamen 40 besonders viel versprechende Paare zustande, von welchen schon 100 außerordentlich schöne Kinder gezeugt wurden, unter welchen wieder die erste Ehe geschlossen wurde zwischen einem reizenden Mädchen und einem Antinous von einem Jüngling.

[23] Wir können nicht wissen, welche Wandlungen die Anschauungen der Völker im Zukunftsstaate durchmachen werden und ob sie der Anregung in Matthäus 19, 12. nicht doch Folge geben werden, wenn die Erfahrungen dafür sprechen. Doch hätte das nur auf weibliche Kinder von besonders schlechten Anlagen, z. B. Kretins, Anwendung.

[24] Der Prozentsatz der unehelichen Geburten ist in Kärnten seit 1890 nicht unerheblich herabgegangen, übersteigt aber immer noch 40 Prozent.

[25] Ich war vor etwa dreißig Jahren allein in meiner Kanzlei, als ein Mann bei mir eintrat, der Tränen in den Augen hatte und vor Bewegung kein Wort sprechen konnte. Er überreichte mir einen Zettel, worauf stand, daß er soeben aus einer Strafanstalt komme, wo er ein Jahr wegen Veruntreuung abzubüßen hatte. Er suche einen Erwerb. Ich ließ ihn Platz nehmen und Schriften kopieren und da er brauchbar war, gab ich ihm zunächst ein Tagegeld, später einen Monatlohn und niemand erfuhr etwas von seinem Vorleben. Bald fand er auf Grund meines Zeugnisses über seine Verwendung in meiner Kanzlei einen Posten in einem Handlungshause und dann als Korrespondent in einer Bank. Er hat nie Anlaß zu einer Klage gegeben. Eine ähnliche Erfahrung machte ich mit einem anderen Beamten meiner Kanzlei, dessen Vorbestrafung mir erst nach seinem Austritte bekannt wurde.

[26] Auf der Jahresversammlung des deutschen Vereins für Volkshygiene in München sprach sich Professor M. Gruber-München dahin aus, daß der Kampf ums Dasein unter den Menschen nicht immer rasseveredelnd wirke, daher er sagte, wir könnten, indem wir die äußeren Hindernisse einer gesunden körperlichen und geistigen Entwicklung beseitigen und den Kampf ums Dasein durch eine vernunftgemäße Zuchtwahl ersetzen, ungeheure Fortschritte anbahnen. Ganz im Sinne dieser Mahnung soll der sanitäre Dienst im Zukunftsstaate wirken.

[27] Ein Wiener Professor der Anatomie hielt im Februar 1902 in Wien einen öffentlichen Vortrag über die physische Veredlung des Menschen und stellte so ziemlich dieselben Forderungen auf, wie sie hier aufgestellt werden, aber er machte sich keine Gedanken darüber, daß diese Forderungen in unserer Gesellschaftsordnung nicht erfüllt werden können. Er ist für Aufrechterhaltung der Ehe, Schonung der schwangeren Frau bis zur Entbindung, Beseitigung des Mieders während der Schwangerschaft, gewiß sehr bescheiden, Vermeidung heftiger Bewegungen während dieser Epoche mit Inbegriff des Reitens und Schwimmens, Schaffung eigener Stätten, wo arme Frauen gebären können. Er ist gegen die Auswahl der Paare durch behördlichen Einfluß, aber, wie es scheint, für den Ausschluß aller schwächlichen und kränklichen Zeugungspersonen. Um alles das allgemein durchzuführen, braucht man den Kollektivismus und eine gesellschaftliche Macht über die Einzelnen, die nur der Kollektivismus bieten kann.

[28] Ich machte in meinem Roman »Österreich im Jahre 2020« Seite 318, 319, 332 und 333 einen Versuch, den Einfluß der Frauen in einem Falle dieser Art zu schildern.

[29] In Tirol wird sich nicht leicht ein Bauernmädchen oder Bauernbursche der Beichte entziehen, aber zahllos sind die mir bekannt gewordenen Äußerungen von Bauernburschen und Mädchen der Landbevölkerung, daß man geschlechtliche Sünden nicht zu beichten brauche, weil sie natürlich seien. Nach dem, was ich selbst aus dem Munde der Leute vernahm, ist mir alles glaubwürdig, was andere drüber berichten. Adolph Pichler, aus Tagebüchern 1850-1899, Seite 311.

[30] Diese Vorsichtsmaßregeln werden zumeist verworfen, und Adolph Pichler »Aus Tagebüchern« 1850-1899, Seite 310 nennt sie geradezu ekelhaft, was auch Schäffle dagegen einwendete. Diese Kritik ist aber in Anbetracht der unermeßlichen Interessen, die damit zusammenhängen, u. z. im Kollektivstaat öffentliche Interessen, keineswegs ausschlaggebend, und da wäre Duldsamkeit viel berechtigter als dem Konkubinat der Priester gegenüber. Dasselbe könnte man ja auch vom regelmäßigen Zeugungsakt sagen. Er setzt auf beiden Seiten Unterdrückung der Schamhaftigkeit voraus und in diesem Opfer, aus Liebe gebracht, liegt gerade der Zauber der Liebe. Daß die Unterdrückung der Fruchtbarkeit der Umarmungen allein den Vorwurf der Ekelhaftigkeit verdient und daß sie, wie Pichler meint, die wechselseitige Achtung untergrabe und der Treue Eintrag tue, ist ein offenbarer Irrtum; wäre aber auch in den Verhältnissen, die ich hier im Auge habe, nicht entscheidend. Ja, wenn der Ehemann nicht viel genügsamer wird, als er heute ist, wird — ausnahmsweise oder vorübergehend — auch in der Ehe die Unterdrückung der Fruchtbarkeit der Umarmungen wegen Schwäche, Krankheit oder besonderer Gefährlichkeit der Entbindung sich rechtfertigen lassen.

[31] Thomas von Aquin, der einen Kommentar zu den Büchern über Politik von Aristoteles geschrieben hat, worin er zwar die Anschauungen dieses Philosophen mitteilt, aber offenbar in allem billigt, sagt im Band XXI der Ausgabe Parma Seite 600 u. f. daß, wo die Gesetze die Tötung der überzähligen Kinder dulden, es besser sei, zu abortieren, welches das geringere Übel wäre. Auch manche vernünftige Anschauungen Aristoteles über das Alter, in dem man zeugen soll, führt der Äquinate an und er scheint zu billigen, daß man verkrüppelte Kinder nicht aufziehen solle.

[32] Es werden in Österreich alljährlich viele Hunderte von Millionen für Kinderspielzeug vergeudet und die Eltern spielen dabei eine recht alberne Rolle. Spielende Arbeit macht diesen Aufwand unnötig.

[33] Schon vor 2500 Jahren war die Volksschule in China allgemein eingeführt und sehr vollkommen. Kein Dorf war ohne Volksschule, und der Unterricht der mit dem achten Jahre in selbe eintretenden Kinder umfaßte folgende Übungen: Das Begießen von Blumen, das Auskehren der Wohnräume, die Gebräuche der Welt, Zeremonien, Musik, Pfeilwerfen, Wagenlenken, Schreiben und Rechnen. Aber auch Höflichkeit wurde gelehrt, die Kinder sollten rasch und bescheiden antworten, mit Anstand eintreten und hinausgehen, Gäste höflich empfangen und hinausgeleiten. Diesen Unterricht empfing der Sohn des Kaisers wie der des Bauern, und so ist der Chinese heute noch höflich. Der seit mehreren hundert Jahren eingetretene Stillstand in der Kulturentwicklung Chinas ist der Herrschaft der barbarischen Mandschu zur Last zu schreiben, und die Volksschule ist verfallen.

[34] Freiexemplare können auch Ausländern zugesandt werden, in welchem Falle, wenn sie noch einem Staate mit Privateigentum angehören, sie dadurch Privateigentum an diesen Exemplaren erwerben, wie ja auch sonst in solchen Ländern Privateigentum an Produkten des Kollektivstaates erworben werden kann. Es wird nur zweckmäßig sein, solche Gegenstände, deren Eigentum der Kollektivstaat aufgibt, mit einer Bestätigung zu versehen.

[35] Ein Bücherwurm verwarf meine Pläne, weil dem Leser verwehrt wäre, Randbemerkungen in die Bücher zu schreiben. Wenngleich da von einer Absonderlichkeit eines Sonderlings die Rede ist, so sei doch bemerkt, daß das Verbot, Bücher zu beschädigen und mit Anmerkungen zu besudeln, das ja auch jede Leihbibliothek in Erinnerung bringt, zwar allgemein gelten würde, daß aber davon doch mancherlei Ausnahmen zu machen wären, so insbesondere gegenüber von Besitzern von Freiexemplaren oder von Gelehrten und durch Anmerkungen bedeutender Männer könnte ein Exemplar an Wert sehr gewinnen.

[36] Man rechnet in Österreich den Verbrauch von Druckpapier, die Hälfte des Gesamtverbrauches an Papierprodukten, auf 2 Kilo pro Kopf und Jahr, somit bei 45 Millionen Einwohnern auf 900 000 Meterzentner und da der Druckbogen zirka 15 Gramm wiegt, ist der Gesamtverbrauch pro Jahr rund 6000 Millionen Bogen Druckpapier. Weist man davon je 600 Millionen Bogen dem Reichsblatte, den Provinzblättern, den Kreisblättern und den Bezirksblättern, zusammen also 2400 Millionen Bogen zu, wobei z. B. vom Reichsblatte 300 000 Exemplare à 5 Bogen täglich erscheinen, so blieben noch 1800 Millionen Bogen für Fachblätter und 1800 Millionen Bogen für Bücherdruck, wonach man den Jahreszuwachs an Bänden für die Bibliotheken berechnen kann. Innerhalb des obigen Rahmens würden sich also die Volksbeschlüsse bezüglich der Ausdehnung der Produktion, der Einrichtung der Amtsblätter und des Verlagsrechtes bewegen. Ebenso müßte der Aufwand von Satz verteilt werden, wahrscheinlich nach Arbeitstagen der Setzer.

[37] Es sei mir erlaubt, hier auf einen Satz zu verweisen, den wir in Adolph Pichlers »Aus Tagebüchern 1850-1899« finden. »Wenn man berechnen könnte, wie viele Menschen wissentlich oder unwissentlich vom Betruge anderer leben!«

[38] Man hat in Österreich in neuerer Zeit den Gebrauch eingeführt, den Beamten, die besonders verdient sind und die man doch in ihren Posten belassen will, einen höheren Rang und Bezüge zu gewähren, als mit ihren Posten regelmäßig verbunden ist. Das wird wohl nachzuahmen sein.

[39] Das gilt nur nicht vom Hausierhandel, der aber nur den 24. Teil der im Handelsberufe beschäftigten Personen in Anspruch nimmt.

[40] Die Familienhäuser bieten auch den Nachteil, daß sie sich den wechselnden Bedürfnissen der Familien nicht anpassen können. Eine Familie kann kinderlos bleiben oder rasch sich vermehren, dann wieder rasch abnehmen. In einem kollektivistischen Schlafhause ist es möglich, sich dem jederzeit anzupassen.

[41] Wenn ich von Aufsicht rede, die anarchistisch veranlagte Arbeiter nicht dulden wollen, so bemerke ich nur, daß Kinder den Eltern und Frauen den Männern viel mehr preisgegeben sind, wenn sie in abgesonderten Häusern wohnen, und daß gerade der Kollektivbürger ein Interesse daran hat, daß sich niemand der Arbeit entzieht und niemand sich aneignet, was ihm nicht gebührt. Übrigens ist der Kollektivismus der Gegensatz des Anarchismus.

[42] Man hat im Interesse der Arbeiter in England der Wohnungsfrage die Aufmerksamkeit zugewendet und in Port Sunlight bei Liverpool und in Ansiedlungen bei Birmingham Musterhäuser nach dem System der Wohnungshäuser erbaut, die vermietet werden. Man rühmt besonders Port Sunlight und behauptet, daß dort die Sterblichkeit auf 9/1000 (!) gesunken sei. Das wird wohl noch andere Gründe als bloß das verbesserte Wohnungswesen haben. Doch sind das Privatunternehmungen, sie vermehren nur die Städte und erschweren die Einrichtung für den kollektivistischen Betrieb.

[43] Wenn von Bevölkerungsschichten die Rede ist, so sind darunter weder Stände noch Klassen verstanden, weil es sich weder um erbliche noch um eigenmächtig erkämpfte Vorteile handelt, sie vielmehr im einzelnen nach dem Volkswillen einzelnen Personen zugestanden werden und sie in jedem Augenblick auf dem Volkswillen beruhen, der sie jederzeit entziehen kann.

[44] Unter Beruf verstehe ich jene Arbeit, die der Staat als Entgelt für die Versorgung annimmt.

[45] Da es seltene Instrumente gibt, die nicht in so großen Mengen erzeugt werden, daß sie in jeder Gemeinde zur Verteilung gelangen können, wird deren Zuweisung den Bezirks- oder Kreisbeamten zu überlassen sein.

[46] Ein Wiener Polizeipräsident ist am Flecktyphus gestorben, nachdem er, durch sein Amt dazu genötigt, mit angesteckten Armen in Berührung getreten war. Einige Richter brachten Ungeziefer aller Art heim, weil sich im Gerichtssaale Tausende von Armen und Elenden umtrieben. Nichts ist alberner, als die Meinung, jeder brauche nur für sich zu sorgen. Man sorgt am besten für sich, wenn man dahin wirkt, daß für alle gesorgt werde. Wenn auch der Zusammenhang der wirtschaftlichen Dinge im Einzelnen nicht verfolgt werden kann, so ist es doch gewiß, daß die Herrschenden von allem Elende ihren Teil erhalten, das die Beherrschten zu tragen haben.

[47] Man sagt übrigens, daß Rockefeller nur durch den wirtschaftlichen Effekt des Massenbetriebes Erstaunliches geleistet habe.