VIII.

Wir setzten uns am nächsten Abend, Samstags, mit Zwirner im Parke unter einen schattigen Baum und baten um die längst versprochenen Aufschlüsse über die Frauen. Zwirner sagte Folgendes: Man habe ursprünglich in den Tag hinein gelebt und die vorsorgliche Regierung habe sich begnügt, täglich den Geburtenüberschuß bekannt zu geben und allmonatlich eine Uebersicht des wachsenden Mißverhältnisses der Erwachsenen und der erziehungsbedürftigen Jugend ziffermäßig nachzuweisen.

Man begriff sofort, daß man zum Rechten sehen und daß das Volk über eine Gesetzgebung in Ehesachen schlüssig werden müsse. Ein Grübler verwies auf die Bemerkungen Platos in seinem Buche vom Staate und auf die Lehren Christi im Evangelium Matthäus 19, 11. 12, welche er auf seine Weise auslegte. Man verlangte Gesetze und in allen Gemeinden berieth man hin und her, um den richtigen Ausweg zu finden. Da entstand nun die Frauencurie. Die stimmberechtigten Mädchen und Frauen wollten sich in diesen Fragen nicht überstimmen lassen und forderten Abstimmung nach Curien. Diese Curien stimmten später auch noch abgesondert über Mutterrechte und einen Gesammtcodex für den Verkehr der Geschlechter.

Es wurde ermittelt, daß zur Zeit der alten Gesellschaftsordnung von sechs, sieben oder acht Frauenspersonen im Alter von 16-45 Jahren jährlich nur eine ein Kind zur Welt brachte. Man kannte die ältere Literatur für und wider den Malthusianismus und kannte die Geschichte des Verkehrs der beiden Geschlechter seit Onan, dem Gatten Thamars.

Nach mehrmonatlichen Verhandlungen, Anhörung der Aerzte, und nachdem auch festgestellt worden war, daß durch die vermehrten Geburten vor allem eine bedenkliche Vermehrung der Cretins, Krüppel und voraussichtlich Arbeitsunfähigen herbeigeführt wurden, wurde unter Annahme vieler Detailgesetze beschlossen, daß nur die gesündesten Mädchen und Jünglinge in einer bestimmten, verhältnismäßigen Anzahl zur Ehe zugelassen werden sollten und die anderen Mädchen, wenn sie ein illegitimes Kind zur Welt brächten, in Strafe zu nehmen seien.

“Nun sehen wir doch endlich die Tyrannei eingestanden,” rief Mr. Forest frohlockend aus.

“Es handelte sich um ein offenbares Volksinteresse und die Gesetze wurden vom Volke selbst vorgeschlagen und angenommen und es waren doch unter den Gesetzgebern die von der Ehe Ausgeschlossenen in der Mehrheit, also ist von einer Unfreiheit keine Rede. Uebrigens werdet ihr hören, daß ich nur von einer vorübergehenden Phase unserer Gesetzgebung im vorigen Jahrhundert spreche.”

“Aber wie kann ein solches Gesetz aufrecht erhalten werden und welche Unsittlichkeiten muß das im Gefolge habe?”

Zwirner sagte, die künftigen Ehefrauen seien zu jener Zeit, wie auch heute noch, schon als kleine Kinder ausgewählt worden, da die Aerzte ein scharfes Auge hätten für Konstitution und Gesundheit und da auch die Sektionen der Voreltern bekannt wären. Auch auf Schönheit sehe man und nun ließe man den künftigen Ehefrauen die Haare frei wachsen, den anderen schneide man die Haare kurz, und so wüchsen sie auf und erführen in einem Alter, wo noch jedes Verständniß mangelt, was ihnen bestimmt sei. So spielten sie auch ihre Rollen und es falle bis zu einem bestimmten Alter nicht auf, wenn etwa, späterer Beobachtungen wegen, das eine Mädchen, das Flechten trug, geschoren würde, einem anderen, das geschoren war, die Haare in Flechten wüchsen. “Sind die Mädchen einmal schon nahezu reif zur Ehe, haben sie schon Pläne im Kopfe und sich den Hochzeitstag ausgemalt, dann sind allerdings schonende Mittheilungen und Vorstellungen erforderlich, wenn ein Irrthum zu corrigiren ist; aber es muß sich jedes Mädchen fügen. Man sieht sie, ehe die Flechten fallen, mit rothen Augen und sie verlangen auch wohl, vorher in die Fremde gebracht zu werden, weil sie sich vor ihren Gespielinnen schämen, den Haarschmuck zu verlieren, der ihr Stolz war.”

“Wenn eine künftige Braut eines Fehltrittes überwiesen wird, begegnet ihr dasselbe strafweise, es wäre denn, daß ein junger Mann, gewiß der Mitschuldige, vorausgesetzt, daß ihm die Ehe verstattet ist, sich innerhalb acht Tagen erböte, die Ehe mit ihr einzugehen.”

“Nun muß ich auf die ältere Periode unseres gegenwärtigen Volkslebens zurückgreifen und jener Gesetzgebung erwähnen, die außer Kraft gesetzt wurde. Wegen der Geburt eines illegitimen Kindes verfiel damals das Mädchen, wegen Ehebruches die verheirathete Frau, in öffentliche Strafe. Die härteste Strafe war damals, daß man die Schuldige zum Büßerhemde verurtheilte. Es war aus grauer Leinwand und hat den ganzen Leib eingehüllt, nur Mund und Augen sind freigeblieben. In ihrer Schlafkammer allein durfte die Sünderin es ablegen, außer ihrer Kammer nie und außer ihrer Kammer durfte auch niemand mit ihr verkehren, noch über andere, als dienstliche Angelegenheiten mit ihr sprechen. Bei Abstimmungen oder Belustigungen mußte sie hinter allen zurückbleiben. Sonst ist ihr kein Leid widerfahren, aber das Erscheinen dieser Person hatte etwas erschütterndes.”

“Die Schuldigen selbst haben sich bald daran gewöhnt und, wenn es ihnen zu hart schien, konnten sie ja, was wir jedem erlauben, der mit seinem Lose in der Gesellschaft unzufrieden ist, ausscheiden und sich ihren Antheil am Nationalvermögen herausgeben lassen, womit sie aber auf die Vortheile der Gesellschaft verzichteten, und mußten sie dann zusehen, wie sie sich selbst fortbrächten, oder sie konnten in die Colonieen, die wir in Afrika haben, auswandern und so ihr Büßerhemd loswerden. Auch in den Colonieen genießt der Oesterreicher volle Versorgung vom Staate, er ist nicht seinem guten Glücke überlassen und er beginnt dort wie hier mit geregelter Arbeit und gesicherter Lebensstellung, wie wir auch jedem auf Wunsch Grund und Boden und ein Haus in der Colonie zu Lehen geben, wenn er allein oder in Familie leben will. Allein dort ist die Sterblichkeit für Einwanderer so groß, daß wir es für Mord halten würden, jemand zur Auswanderung dorthin zu zwingen. Wollte die Sünderin mit ihren Kindern sonst wohin auswandern, so ermöglichte es der Staat, aber die Liebe zur Heimath ist so groß, daß zu jener Zeit beinahe alle diese schönen Sünderinnen das Büßerhemd vorzogen. Junge Leute wandern übrigens unternehmungslustig zuweilen aus, bevor sie mit den Gesetzen in Widerspruch gerathen, und will ich nur noch bemerken, daß wir wegen Mord oder anderer großer Verbrechen niemals Strafe verhängen, wenn der Verbrecher die Verbannung selbst wählt. Wir wollen, daß die Verbannung härter scheinen solle, als selbst der Tod.”

“Nun muß ich weiters erwähnen, daß übrigens auch damals das Gesetz gegen illegitime Geburten nur im Nothfalle angewendet wurde, wenn nämlich deren Zahl derart überhand nahm, daß es wirklich bedrohlich wurde. Einige tausend solcher Geburten, besonders wenn die Kinder doch kräftig und gesund waren, erschienen nicht als eine Last, die zu großer Strenge berechtigt hätte; es sollte nur Nothwehr geübt werden, wenn große Uebelstände drohten. Sehr oft also wurde ein solches Mädchen nur mit einem Verweise der ältesten Frau im Orte entlassen.”

“Allein selbst diese schonende Anwendung eines Gesetzes, das an eine böse Vergangenheit erinnerte, war unsern Vätern ein Gräuel und so fand sich bald ein Ausweg. Die Hauptgrundsätze sollten beibehalten werden; Fortpflanzung der kräftigsten Menschen innerhalb einer Grenze, die kein zu rasches Anwachsen der Bevölkerung erwarten ließ, Kinderlosigkeit der von der Ehe ausgeschlossenen Mädchen, Ahndung des Ehebruches einer Frau, die nicht die Scheidung erwirkt hatte; aber wir hoben die alten Strafgesetze auf.”

“Die Frauencurie, von der wir noch zu sprechen haben werden und die ihre geheime Organisation hat und von weiblichen Aerzten vortrefflich und auch über manche uns geheim gebliebene Naturgesetze berathen ist, stellte den Antrag, wir sollten jene Strafgesetze aufheben und alle verwirkten Strafen erlassen; sie wolle sich dafür verbürgen, daß, was das Gesetz beabsichtige, ohne solche Strafen erreicht werde, man möge es aber der Frauencurie überlassen, das so zu bewirken, wie sie es für gut hielte.”

“Aber bei der Auswahl der künftigen Ehefrauen, dem Abschneiden und Wachsenlassen der Haare möge es wie von altersher verbleiben, nur verlange man, daß die Begutachtung der Gesundheit von Mädchen nicht von den Aerzten allein, sondern von ihnen in Gemeinschaft mit einer Vertrauensperson der Frauencurie und einer Vertrauensperson der Mutter des Mädchens geschehe, und darauf ist man eingegangen. Wir können damit ganz zufrieden sein; es ist zur feststehenden Sitte geworden, daß kein weibliches Geschöpf das Gesetz übertritt, und ist übrigens das Frauenleben zum Theile ein Geheimniß für uns.”

“Die Frage, was die Nothwendigkeit, das Geschlechtsleben mit den gesellschaftlichen Bedürfnissen in Einklang zu bringen, für Folge für die Sittlichkeit mit sich bringe, könnt ihr euch ja zum Theile selbst beantworten, da mir Dr. Kolb erzählt, daß darüber vor euch im hygienischen Congresse verhandelt wurde. Wir pflegen nicht davon zu sprechen, da es Dinge giebt, die man heilig hält und die eine Besprechung bloß der Neugierde wegen nicht gestatten. Wer dazu berufen ist, mag darüber in gelehrten Versammlungen zum Zwecke der Förderung des öffentlichen Wohles sprechen, oder in gleicher Absicht in Fachblättern schreiben, aber ein Gesprächsstoff allgemeiner Art ist dergleichen nicht. Entbindet mich daher von der Aufgabe, mich auf Einzelheiten einzulassen, die unserem Zartgefühle widerstreben. Wir geben uns aber nicht für Heilige aus, wir verabscheuen nichts mehr als den Pharisäismus, wir schweigen nicht, weil wir Gott danken, daß wir nicht sind, wie diese und jene, sondern weil wir uns die Freude am Weibe nicht selbst zerstören wollen.”

“Im Allgemeinen nur sagen wir, daß man von den Menschen nichts Unmögliches, also Unvernünftiges, hoffen darf; es ist uns nicht gestattet, jemand Lasten aufzubürden, die wir selbst mit dem Finger nicht berühren möchten. Unter vielen Uebeln das kleinste zu wählen, ist in sittlicher Beziehung genug, und Aufgabe der Menschen ist, vorwärts zu streben und unablässig auch für das kleinste Uebel wieder Abhilfe zu suchen, sei es auch, daß wir doch wieder nur ein neues, wenn auch kleineres Uebel fänden. Wir können nur sagen, daß einerseits aus religiöser Schwärmerei, die manche alte Männer zu verbreiten suchen, andererseits aus Schamhaftigkeit sich sehr viele Mädchen von der Geschlechtsliebe ganz zurückziehen. Aber es bestehen gerechte Zweifel, ob das selbst für jene, die der Ehe entsagen mußten, sittlich gerechtfertigt ist. Es wird behauptet, daß sie sich dadurch das Leben verkürzen, und die Schwachheit des anderen Geschlechtes, der unvermählten Männer, erheischt ja auch Schonung.”

“Wie ihr bemerken werdet, sind unsere Mädchen und Wittwen gleichweit von Prüderie, wie von Frechheit entfernt, und ist uns eine anmuthige Geschichte aus dem Ende des vorigen Jahrhunderts überliefert. Ein fremder Prinz, der für Frauenschönheit schwärmte, war in der Hofburg abgestiegen und unser damaliger Kronprinz hörte, daß jener besonders das goldblonde Loreleyhaar vergöttere. Noch am selben Morgen hatte der Kronprinz festgestellt, daß Oesterreich über 150 der schönsten Mädchen mit langen goldblonden Haaren besitze, die im Alter von 15-18 Jahren ständen, und auf seine Einladung waren alle am nächsten Morgen mit ihren Müttern in Wien angekommen. Am Abend, als die Versammlung im großen, weißen Marmorsaale conversirte, wurde die Mitte des Saales geräumt und Hof und Gäste sich im Kreise auf Stühlen niederzulassen eingeladen, worauf sich Feenmusik hören ließ und durch die geöffnete Saalthüre eine Schaar von Elfen in weißer Tracht und Geschmeide tanzenden Schrittes hereinschwebte, mehrmals den Saal langsam umkreiste und wieder verschwand. Die Mädchen kleideten sich sofort um, um heimzufahren. Niemand durfte folgen. Aber man war wie gelähmt davon, zu sehen, daß die jungen Damen, welchen die goldenen Haare frei um den Rücken flatterten, nicht nur die nackten Füße in goldschimmernden Sandalen stecken hatten, sondern daß auch ihr künstlich drapirtes mattweißes Oberkleid, nur auf der rechten Schulter von einer Agraffe festgehalten, die linke Achsel und Brust frei ließ. Der Kronprinz hatte diese Oberkleider, die ja nicht an den Leib zu schneidern waren, mittlerweile anfertigen lassen und Geschmeide und Sandalen gab es von den Bühnen und in der Schatzkammer in Menge. Die jungen Damen und ihre Mütter waren, an dem Vorschlage überrascht, nach kurzem Besinnen darauf eingegangen und so war es gelungen.

Die Kronprinzessin schmollte, der Kaiser zweifelte, ob man nicht zu weit gegangen sei, aber der fremde Prinz erging sich in lebhaften Danksagungen.

Das Reichsblatt berichtete alles getreulich und die Curien der Frauen und Mädchen traten sofort zusammen, um zu berathen, was zu thun sei. Die Frauenzeitung, welche von Frauen redigirt und gedruckt, in gut verschlossenen Couverts verschickt, nur von Frauen und Mädchen gelesen wird und in die noch nie ein Männerauge einen Blick geworfen hat, muß vielerlei Bemerkungen und Anträge enthalten haben, bis nach vierzehn Tagen das Verdict der Frauen und Mädchen Oesterreichs verlautbart wurde. Die Elfen und ihre Mütter wurden von aller Schuld freigesprochen, da sie überrascht worden waren. Gerade auf Betreiben der älteren Frauen wurde auch erkannt, die Schicklichkeit sei doch nicht verletzt und man befürchte keine üblen Folgen, da man strenges Regiment führe und nicht dulden werde, daß dergleichen zu weit gehe. Auch wüßte jedes Mädchen in Oesterreich, Bewerber in gebührende Schranken zu weisen, aber daß dergleichen einem fremden Prinzen zu Ehren geschehen und man glauben könnte, von solchem müsse sich eine Oesterreicherin mehr gefallen lassen, als von ihres gleichen, das habe empört und man beauftragte das Reichstribunat, dem Kronprinzen die Mißbilligung auszusprechen. Es verfügte sich auch der älteste Reichstribun im Auftrage seiner Collegen zum Kronprinzen, der die Mittheilung achtungsvoll anhörte und bat, die Frauen und Mädchen in Kenntniß zu setzen, daß er sich schuldig bekenne und dergleichen nicht wieder thun wolle, aber um die Gunst nachsuche, wieder zu Gnaden aufgenommen zu werden. Das meldete wieder pflichtschuldigst die Reichszeitung und zum Zeichen der Versöhnung wurde beschlossen, der Kronprinzessin ein Spitzentuch zu klöppeln, wie ein schöneres noch niemals zu sehen gewesen.”

“In Anlehnung an jene Scene hat sich für die jährliche Brautschau, wo die Ehecandidaten beider Geschlechter, insgesammt unbewacht, aber gewiß in strenger Zucht und Ehren, verkehren, eine Sitte, oder nennen wir es eine Unsitte, herausgebildet, von welcher man aber Fremden nichts verrathen darf.”

Zwirner schien aber seine Gedanken jetzt nicht bei uns zu haben.

Wir schwiegen und gedachten unserer Liebesabenteuer auf der Reise nach Abbazzia. Denn so ganz unbegnadet verläßt ein Reisender nicht leicht das gastfreie Land, wo jede unschädliche Freiheit Duldung findet. Die Wittwen und die Mädchen mit verschnittenen Haaren verkehren frei mit jungen Männern, ohne aber lästige Zudringlichkeit zu dulden. Es ist auch nicht im geringsten anstößig, wenn sie Fremde oder männliche Genossen auf ihre Stube laden, um mit ihnen ungestört zu plaudern, mit ihnen ein Buch zu lesen, ihnen Stickereien oder Zeichnungen zu zeigen und hört man überall in den Frauencorridoren, viele von ihnen wohnen in ihnen besonders vorbehaltenen Corridoren, schäckern, lachen und plaudern und weiß man auch, daß solchen Besuchen eine Einladung vorausgegangen sein muß, so weiß man doch auch, daß daraus noch nicht das geringste gefolgert werden kann und es sich in der Regel nur um eine Höflichkeit handelt. Es gilt das auch keineswegs schon als eine Aufmunterung und meistens folgt dem leisesten Zeichen von Galanterie, die Wünsche verrathen läßt, auf welche die Schöne nicht eingehen will, eine deutliche, aber nicht unfreundliche Ablehnung. Es bleibt die Antwort aus, das Lächeln macht einem leichten Stirnrunzeln Platz, auch heißt es wohl: “Ergehen wir uns lieber im Garten”, und wird dann die Einladung auf die Stube schwerlich wiederholt. Unter zehnmal mag es aber doch einmal vorkommen, daß man fühlt, man dürfe langsam weiter gehen, und so ist es mir, vielleicht auch Mr. Forest, ja auch einmal ergangen, aber wehe mir, wenn jemand hätte errathen können, wer mir hold gewesen. Ich hätte unfehlbar abreisen müssen; Oesterreicher aber, die nicht schweigen können, werden in Bann gethan und Fluch derjenigen, die einem solchen Gunst erweist. Sie wäre vervehmt.

Ich dürfte nicht einmal verrathen, an welchem Orte mir Heil widerfahren war. Das wäre eine schöne Sache, wenn die Welt erführe, die Frauen in dieser oder jener Gegend seien entgegenkommender, als wo anders. Es sehe jeder, wie er's treibe.

Man fühlt es bald heraus, wo man Hoffnung hat, Gunst zu finden, obgleich die Anzeigen einem Dritten nicht erkennbar sind. Nur die Frauen scheinen sich immer zu verstehen; ihre Wege kreuzen sich nie. Dann aber ist es nicht gestattet, täppisch zuzugreifen. Die kleinste Gunst will erworben und erstritten sein; es entspinnt sich ein Kampf, zu dem sich zwar beide Theile stellen, der aber den Sieg verzögert, oft lange verzögert. Das brennendste Verlangen muß der begehrende Mann zu zähmen wissen, will er der Gunst theilhaft werden, deren sich nur jener erfreut, der weiß, und gesteht, daß er sie nicht verdient und daß sie ihm nur als Geschenk gewährt werden kann. Dieses lang hingehaltene Warten erhöht aber auch das Glück und wir lernen in diesem Lande die käufliche Gunst hassen. Wie kann sich ein Mann so erniedrigen, ein Weib zu umarmen, das, von Allen verachtet, sich selbst verachtet?

Giebt uns aber nach langem Zögern ein Blick der Umworbenen Vollmacht, die Thüre zu verriegeln, dann entschädiget uns auch eine unvergleichliche Liebesglut für die Selbstbeherrschung, die wir uns auferlegen mußten, und wer die Umarmung eines Weibes genossen hat, das sich seiner Würde bewußt bleibt, wird niemals an einer Hetäre Gefallen finden.

Eines noch sei erwähnt. Zu ganz hoffnungslosem Werben verleitet uns die Oesterreicherin nie. Das grausame Spielen mit Gefühlen, die unerwidert bleiben sollen, hält das Weib hier zu Lande für eine Verruchtheit. — Die ganze Gesellschaft in Oesterreich durchweht ein so homogener Zug eines lebendigen Gefühls für Würde und Wahrhaftigkeit, daß jeder, der diese Luft einathmet, erzogen wird und er sich bald zurechtfindet in diesem Liede ohne Worte: “Liebe und Frauengunst”, ein Lied, das in Vergessenheit gerathen war in der traurigen Epoche, in der das feile Weib mit dem gleichermaßen feilen Manne verächtliche Buhlschaft trieb.


Man hörte “Zwirner” rufen und dieser erhob sich mit den Worten: “Kommt mit auf meine Stube, wir haben Versammlung.” — Es erwarteten ihn dort acht Altersgenossen, die uns begrüßten und nachdem man fehlende Stühle aus den Nebengemächern herbeigeschafft hatte, wählte man Zwirner zum Obmanne, der die Versammlung eröffnete. Er begann: “Ihr wißt, Freunde, daß zwei Gesetzesvorschläge in Berathung stehen; die Aufhebung des Adels und die Beseitigung der Monarchie. Die nach der Verfassung erforderlichen zwanzig, beziehungsweise vierzig Bezirke haben zugestimmt und der Antrag ist genügend unterstützt. Die Verfassung schreibt vor:” — Zwirner hatte die Verfassungsurkunde mit den beigedruckten Voten sachkundiger Forscher vor sich liegen und es ging daraus hervor, daß der erste Antrag sofort mit einfacher Stimmenmehrheit angenommen werden kann, der Beschluß aber im Falle eingelegten Vetos über ein Jahr erneuert werden muß. Dann kann das Veto nicht wiederholt werden; wird der Antrag aber bei der ersten oder zweiten Abstimmung vom Volke verworfen, so darf er vor Ablauf von zehn Jahren nicht wieder eingebracht werden.

Der zweite Antrag erfordert zur Annahme eine volle Zweidrittelmajorität und es ist zwar kein Veto zulässig, der Beschluß tritt aber erst nach fünf Jahren, wenn es sich bloß um die Absetzung des Kaisers handelt, nur mit Zustimmung der kaiserlichen Familie in Kraft und kann mittlerweile widerrufen werden. Auch setzt der Vollzug des Beschlußes auf Abschaffung der Monarchie voraus, daß innerhalb der nächsten fünf Jahre eine neue Verfassung mit einer Mehrheit von zwei Dritteln aller Stimmen genehmigt wird, wider welchen Beschluß aber auch kein Veto stattfindet.

Die Debatte wurde eröffnet und wurden viele Meinungen vorgebracht.

Ein junger Mann schrie laut, daß der Adel überflüssig sei, die Monarchie könne beibehalten werden. Der Redner war auffallend vernachlässigt und unreinlich und wir erfuhren später, daß er nie in die Adelscirkel sei zugelassen worden, was aber allgemein gebilligt worden war, daher das Tribunat sich seiner nicht annahm.

Ein anderer sagte, es lägen Voten der Professorencollegien und Studentenverbindungen vor, daß man sich an diese Zirkel gewöhnt habe und man sie nicht missen wolle.

Die meisten Stimmen sprachen sich dahin aus, daß der Adel Functionen verrichte, die nicht entbehrt werden könnten und wozu andere Volksgenossen nicht besser geeignet wären. Einige beklagten die Höhe der Civilliste, aber andere fanden nichts zu bemerken; man sehe ja klar, wie sie verwendet werde. Von der Aufhebung der Monarchie wollte niemand hören. Ein Antrag auf Verminderung der Civilliste wurde nicht in Verhandlung gezogen, weil es sich jetzt um andere concrete Angelegenheiten handle und die Verhandlung in diesem Stadium nicht gestört werden solle. Die Mehrheit war gegen beide Anträge.

Als sich Zwirner erhob, fragte ich: “Was sollen nun diese neun Stimmen?” — Zwirner erwiderte hierauf: “Dieselbe Berathung haben alle anderen Genossen und Genossinnen in Oesterreich heute gepflogen und ich werde in einer Stunde mit den Obmännern meiner Section zusammentreten. Jede Gemeinde und jedes Quartier hat sechs bis zehn Sectionen weiblicher und männlicher Staatsbürger, die sich in Urversammlungen gliedern, deren einer ihr beigewohnt habt. Die Obmänner der Urversammlungen berathen dann, tauschen die Berichte über die Urversammlungen aus, erwähnen der vorgebrachten Argumente, vergleichen die Stimmen für und wieder und stellen dann fest, wie viel schwankende Stimmen abgegeben wurden. — Nach eingehender Berathung wird das wahrscheinliche Stimmenergebnis der Sectionen festgestellt und es wählt jede Section den Obmann, der mit den Obmännern der übrigen Sectionen zusammentritt, um noch einmal zu berathen. Der letzteren Versammlung wohnen die Beamten und Tribunen bei und kann die Berathung auch mehreremale an die Urversammlungen zurückgeleitet werden, wenn bis zum vorausbestimmten Abstimmungstage noch genügend Zeit übrig ist. Der Endabstimmung gehen meist noch Versammlungen des ganzen Bezirkes voraus, in welchen man Redner anhört, und kann die Versammlung jedem Redner das Wort entziehen.”

Ich sagte nun: “Und wenn die Regierung die Abstimmung hintertreibt?”

“Das kann sie nicht, weil die Einleitung der Abstimmung Sache des Tribunats ist.”

Ich sah Forest an und dieser war offenbar in Verwirrung. “Und was mag das Endergebniß sein?”'

“Ich habe gar keinen Zweifel, daß Adel und Monarchie beibehalten werden, denn das Volk ist conservativ, wenn es Einrichtungen gilt, die sich nicht als offenbar schädlich erwiesen haben.”

Nun erwähnte Mr. Forest der Bücher von Bellamy, und Michaelis[B] und sagte, daß man in Amerika zu ganz anderen Ergebnissen gekommen sei. Darauf sagte Zwirner, es werde sich empfehlen, daß wir ihm die Bücher zum lesen geben, und er werde dann seine Meinung sagen.

Er ging in die Sectionsversammlung und überließ uns unseren Gedanken.