Einrichtung des Wörterbuchs.

Zwei oder mehrere verschiedene Schreibungen, welche in gleicher Schrift nebeneinander stehen, sind gleichberechtigt; z. B. Façade, Fassade.

Die einfache Verweisung bedeutet, daß die erstere Schreibung nur zulässig, die zweite besser ist; z. B. Axe s. Achse, d. h. die Schreibung ›Achse‹ ist vorzuziehen.

Steht vor dem ersten Worte einer Verweisung eine eckige Klammer, so ist diese Schreibung verwerflich; z. B. [ächt s. echt, d. h. man schreibe ›echt‹ und nicht ›ächt‹.

Wenn bei einem andern Worte weitere Angaben, die auch auf das Schlagwort Anwendung finden, gesucht werden sollen, steht: vgl.; z. B. knitschen, vgl. kni[e]tschen, d. h. die betreffenden Flexionsformen sind bei ›[kni[e]tschen]‹ zu finden; siebentel, vgl. fünftel, d. h. bei ›[fünftel]‹ sind mehrere Beispiele wegen des etwaigen Groß- oder Kleinschreibens gegeben. Auch sonst ist durch „vgl.“ oder „s.“ nicht selten auf Artikel verwiesen, um auf ähnliche Erscheinungen aufmerksam zu machen; z. B. Sahlweide, vgl. Schalksknecht. Um dieselbe Erklärung nicht zweimal zu geben, ist bei gleichberechtigten Formen durch „s. d.“ von der einen auf die andre verwiesen; z. B. Salweide, Sahlweide s. d.

Was in eckige Klammern [] eingeschlossen ist, kann beliebig gesetzt oder weggelassen werden; z. B. Kem[e]nate, d. h. Kemnate oder Kemenate sind gleich richtig.

Horizontaler Strich vertritt das Schlagwort buchstäblich, z. B. Kehle, die; _, _n, d. h. der Kehle, die Kehlen; wird das Schlagwort bei der Flexion geändert, so ist es entweder vollständig (mit der betreffenden Veränderung) wiedergegeben, oder der veränderte Schlußteil desselben mit vorhergehenden zwei Punkten, die den unveränderten Teil ausdrücken; z. B. Gesang, der; _[e]s, ..sänge, d. h. des Gesang[e]s, die Gesänge.