Grammatisches.

Der Wunsch, bei jedem Worte über die Schreibung aller irgend welche Schwierigkeit bietenden Formen desselben Auskunft zu geben, führte dazu, bei ganzen Kategorieen von Wörtern die Anwendung gewisser Regeln auf die bezüglichen Formen durch Anführung der Formen selbst zu veranschaulichen.

Das erschien in erster Linie wünschenswert bei den Wörtern, deren Stamm auf einen S-Laut oder auf sch ausgeht, und zwar nicht nur, weil die Schreibung der S-Laute in den verschiedenen Formen eines und desselben Stammes an sich schon Schwierigkeiten bietet, sondern besonders auch noch, weil das Regelbuch S. 6, § 6,4, Anm. einige Regeln giebt, die von Ungeübten leicht mißverstanden werden können.

Verkürzte Formen von Wörtern, deren Stamm auf einen S-Laut oder sch ausgeht.

Die betreffenden Regeln lauten wörtlich: „Wenn vor dem st der zweiten Person der Vokal fehlt, so schreibt man nach einem vorhergehenden S-Laut oder nach einem sch nur t; z. B. du läßt, wächst, ißt, wäscht, sitzt.

Ähnlich werden die Superlative größte, beste und die Superlative der Adjektive auf isch gebildet, z. B. der närrischte.

Sonst meidet man die verkürzten Superlative von Adjektiven, deren Stamm auf einen S-Laut oder ein sch ausgeht; z. B. süßeste, frischeste.“

Fassen wir zunächst den ersten Satz, der mehrfach zu irrigen Folgerungen Anlaß gegeben hat, ins Auge, so ergiebt sich als der Sinn desselben zweifellos folgendes: Wenn bei Stämmen, die auf einen S-Laut oder ein sch ausgehen, die Endung der zweiten Person est den Vokal e einbüßt, so wird das übrigbleibende st im Anschluß an den vorhergehenden S-Laut, beziehungsweise an das vorhergehende sch in ein t verwandelt; man schreibt also nicht: du läßst, wächsst, st, wäschst, sitzst, sondern: du läßt, wächst, t, wäscht, sitzt. Daß das e der zweiten Person ausfallen müsse, ist damit keineswegs gesagt (vgl. Wilmanns’ Kommentar). Die Belehrung darüber, ob und wann das geschehen dürfe, hat der Verfasser des Schulbuchs, der lediglich orthographische Anweisung zu geben beabsichtigte, dem grammatischen Unterricht des Lehrers überlassen.

Für unser orthographisches Wörterbuch, das den Lehrer überflüssig machen soll, mußte diese grammatische Belehrung aber gegeben werden. Da das ganze Buch darauf berechnet ist, durch bloßes Aufschlagen des betreffenden Wortes sofort das Richtige finden zu lassen, so genügte es nicht, in den Vorbemerkungen im Zusammenhang die entsprechende Vorschrift zu geben; der Verfasser hat vielmehr bei jedem hierher gehörigen Verbum die abgekürzten Formen, welche unbedenklich gebraucht werden können, angeführt. Wenn daher z. B. bei „essen“ steht: du issest und ißt, er ißt; du aßest, so heißt das: die zweite Person des Präsens darf in der abgekürzten Form, welche der dritten Person völlig gleichlautend ist, unbedenklich gebraucht werden; dagegen ist die abgekürzte Form der zweiten Person des Imperfekts: du aßt statt du aßest, welche dem Wortlaut der obigen Regel nach auch zulässig ist, nämlich wenn das e der Endung ausfällt, zu vermeiden, weil eben das e der Endung im Imperfektum in der Regel nicht ausfällt, es sei denn, daß man etwa mit Absicht den Ton der niedern Volkssprache, z. B. in einer Posse oder in einem komischen Gedicht niederer Gattung, wiedergeben will. Hier sei noch ergänzend bemerkt, daß auch im Präsens die abgekürzte Form keineswegs der vollen vorzuziehen ist; die letztere behauptet vielmehr in der edlern Sprache entschieden den Vorrang.

Der zweite Satz der Regel ist nicht hypothetisch gefaßt, sondern enthält eine apodiktische Regel, denn er sagt: „Ähnlich“ — d. h. indem man das nach Ausfall des e übrigbleibende st der Endung in bloßes t verwandelt — „werden die Superlative der Adjektive auf isch gebildet“. Streng genommen hat der Lehrer der Orthographie hier seine Befugnis überschritten, indem er die Auslassung des e aus der Endung est im Superlativ der Adjektive auf isch verlangt hat. Man kann selbst zweifelhaft sein, ob es statt „gebildet“ nicht besser geheißen hätte „behandelt“; dann wäre für die Bildung der vollen Formen, z. B. der närrischeste, die wir keineswegs für unzulässig halten, Raum geblieben. Aber wie die Regel einmal dasteht, verlangt sie überall die Form ischte, die ja auch in der That in überwiegendem Gebrauche ist. Demgemäß haben wir bei jedem Adjektiv auf isch, wenn es überhaupt steigerungsfähig ist, die Superlativform auf ischte angegeben[4].

Der letzte Satz endlich sagt, daß man bei andern Adjektiven mit Stämmen auf sch (z. B. frisch, rasch) sowie bei solchen, deren Stamm auf einen S-Laut ausgeht, die verkürzte Form (d. h. t statt est) „meide“. Der vorsichtige Ausdruck „man meidet“ bezeichnet die vollen Formen als die entschieden üblichen, ohne doch die abgekürzten als unbedingt falsch zu bezeichnen. Mit der Zulässigkeit ihres Gebrauchs verhält es sich ähnlich wie mit derjenigen der abgekürzten Form der zweiten Person des Imperfekts. Es gilt daher das soeben von dieser Gesagte auch von jenen. Formen z. B. wie „am heißten“ statt „am heißesten“ sind nur in der Wiedergabe der niedern Volkssprache, oder wo das metrische Bedürfnis die kürzere Form erheischt, zulässig, und wir haben daher, zumal da die angeführte Form im amtlichen Wörterverzeichnis jetzt gestrichen ist, bei allen hierher gehörigen Adjektiven nur die unverkürzte Form angegeben. Vgl. Wilmanns’ Kommentar[5].

Flexion starker und unregelmäßiger Verba.

Was die weiteren grammatischen Belehrungen in Bezug auf die Verbalformen betrifft, so hat der Verfasser es auf Grund seiner langjährigen Erfahrung im Lehramte für nützlich gehalten, bei allen stark oder unregelmäßig flektierenden Verben die ablautenden Formen, das Präsens, das Imperfekt, das Partizip und den Imperativ, ferner, wo Umlaut oder Ablaut eintritt, auch den Konjunktiv des Imperfekts anzugeben; z. B. sterben; du stirbst; du starbst, conj. stürbest; gestorben; stirb!; wenden; du wandtest u. wendetest, conj. wendetest; gewandt u. gewendet. Wo die regelmäßige schwache Flexion stattfindet, ist nichts bemerkt; nur ist bei den mit Präpositionen zusammengesetzten Zeitwörtern das Partizip regelmäßig angeführt.

Flexion der Substantiva. — Bildung der Feminina und Diminutiva.

Bei den Substantiven ist regelmäßig das Genus, der Genitiv, der Plural und, wo es nützlich schien, die Femininform angegeben, z. B. Zauberer, Zauberin. In betreff des Plurals der Feminina sei hier noch bemerkt, daß die Endung -in regelmäßig in -innen verwandelt wird.

Die Diminutivform ist dem Substantiv in der Regel hinzugefügt, wo die Bildung derselben irgend etwas Bemerkenswertes bietet, also z. B. wenn zwischen Stamm und Endung die Ableitungssilbe el eingeschoben ist (Ding, Dingelchen), wenn Umlaut eintritt, z. B. Ast, Ästchen, oder wenn gegen die Regel der Umlaut unterbleibt, z. B. Frau, Frauchen.

Flexion der Eigennamen.

Da aus Gründen der Raumersparnis nur eine beschränkte Anzahl von Eigennamen aufgenommen werden konnte, so halten wir es für angemessen, die wichtigsten Regeln über die Flexion der Eigennamen hier kurz zusammenzustellen.

— Genitiv.

Eigennamen ohne Artikel, seien es Personennamen oder geographische Namen, bilden den Genitiv durch Anhängung von s; z. B. Hermanns, Berthas, Hessens, Kölns.

Personennamen, die auf einen S-Laut (s, ß, x, z) oder sch ausgehen, nehmen statt des s einen Apostroph an, z. B. Voß’ (Werke), Sokrates’ (Tod), oder die Endung lautet ens, z. B. Fritzens, Maxens, Franzens.

Diese Genitivendung ens ist jedoch fast nur noch bei Vornamen üblich, während man bei Familiennamen sowie bei fremden Eigennamen die Bezeichnung des Genitivverhältnisses durch den bloßen Apostroph vorzieht. Insbesondere vermeide man diese Genitivform bei solchen Familiennamen und fremden Namen, die auf s oder ß ausgehen, weil diese Buchstaben vor ens verändert werden müßten, wodurch der Name etwas Fremdartiges erhalten würde. Man schreibe also: Voß’, Claudius’, Demosthenes’, nicht etwa: Vossens, Claudiussens, Demosthenessens Werke. Dagegen ist zulässig: Horazens.

Die auf ein unbetontes e ausgehenden Personennamen können den Genitiv durch Anhängung von ns bilden, z. B. Amaliens, Goethens.

Ebenso richtig und bei den Familiennamen jetzt üblicher ist die Form mit bloßem s, also Amalies, Goethes.

Daß ein Genitiv auf ens bei Appellativbegriffen unzulässig ist, folgt aus der Beschränkung obiger Regel auf Eigennamen von selbst, mag aber noch besonders hervorgehoben werden, weil in manchen Gegenden Deutschlands falsche Formen, wie Arztens-Witwe, Profossens-Ehefrau etc., nicht selten vorkommen.

Geographische Namen, die auf einen Zischlaut ausgehen, nehmen in der Regel keine Flexionszeichen an; man bezeichnet bei denselben das Genitivverhältnis durch Hinzufügung eines Gattungsnamens, z. B. der Stadt Graudenz, der Landschaft Argolis, oder durch die Präposition von, z. B. die Umgegend von Graudenz, die Bewohner von Argolis.

Wenn Personennamen mit dem Artikel stehen, so bleiben sie unflektiert, z. B. des Karl, des Fritz, der Julie, des Cäsar, des Antonius, eines Cicero, eines Sokrates; ebenso, wenn noch ein Attribut hinzutritt, z. B. des großen Karl, des Kaisers Karl, der Kaiserin Augusta.

— Dativ und Accusativ.

Als Endung für den Dativ und Accusativ von Eigennamen galt früher en oder n, z. B. gieb Wilhelmen das Buch, ich habe Friederiken gesehen. Jetzt ist diese Endung veraltet, und der Dativ und Accusativ erhalten kein Flexionszeichen.

— Plural.

Da der Plural von Eigennamen selten gebraucht wird, so lassen sich aus dem Gebrauche nur schwer allgemein gültige Regeln feststellen. Doch beachte man folgendes:

Männliche Personennamen, die auf einen Konsonanten ausgehen, haben in der Regel e, z. B. zwei Wilhelme, Friedriche, Konrade, Felixe; zuweilen s, z. B. zwei Karls; zuweilen bleiben sie unflektiert, z. B. zwei Alexander.

Weibliche Personennamen, die auf unbetontes e ausgehen, nehmen immer n an; z. B. Marieen, Brunhilden, Julien.

Namen, die auf einen vollen Vokal ausgehen, nehmen fast immer ein s an, z. B. zwei Emmas, die Tassos; doch nehmen einige auf o, indem sie sich an das Lateinische anlehnen, ein nen an, z. B. die Scipionen, die Ottonen.

Vereinzelt merke man, daß bei dem Namen Jesus Christus meist die lateinische Flexion beibehalten wird: Jesus Christus, Jesu Christi, Jesu Christo, Jesum Christum.

Genitiv und Plural der Fremdwörter.

Bei den Fremdwörtern sind nicht selten zwei Formen für den Genitiv und den Plural angegeben. Das war leider notwendig, weil die Deklination der Fremdwörter im Deutschen fast ganz ungeregelt ist und ein fester Gebrauch sich nicht immer nachweisen ließ.

Flexion substantivierter Adjektive und Partizipien.

Zwischen den Substantiven und den Adjektiven steht eine Gruppe von Wörtern, die zwar substantivisch gebraucht werden, aber in ihrer Flexion noch ihre Herkunft von Adjektiven oder Partizipien verraten und wie solche flektiert werden; z. B. der Einjährige, die Einjährigen; ein Einjähriger, (mehrere) Einjährige. Auch das Wort Beamte, verkürzt aus Beamtete, gehört zu dieser Gruppe und ist daher ebenso zu behandeln. Die gebräuchlichsten der hierher gehörigen Wörter sind in das Wörterbuch aufgenommen.

Komparationsformen der Adjektive.

In betreff der Adjektive ist nur zu bemerken, daß das Wörterbuch überall die Komparation angiebt, wo dieselbe irgend welche Schwierigkeit bietet, insbesondere auch wo die Stammsilbe einen Vokal enthält, der den Umlaut zuläßt.

Substantive klein geschrieben.

Bei denjenigen Substantiven, die allein oder in Verbindung mit andern Wörtern ihre substantivische Funktion ganz oder teilweise eingebüßt haben, indem sie in andere Wortklassen übergehen, wie Trotz, Kraft, Willen, Anfang, Abend, Morgen, oder mit andern Wörtern einen Begriff bilden, wie Haus in haushalten, ist angegeben, ob sie in solchen Fällen mit großen oder kleinen Anfangsbuchstaben zu schreiben sind, und ob sie mit dem zu ihnen gehörigen Worte zusammen geschrieben werden dürfen. Jedoch sind die hier angegebenen Schreibungen nur als solche zu betrachten, die auf Grund des amtlichen Regelbuchs unbedenklich angewendet werden dürfen, ohne doch Anspruch auf ausschließliche Gültigkeit zu haben.

Von Personennamen abgeleitete Adjektive klein geschrieben.

Nach dem Vorgang des preußischen Regelbuchs, welches „lutherische Kirche“ schreibt, und in Übereinstimmung mit dem vorwiegenden Gebrauch sind die von Personennamen abgeleiteten Adjektive klein geschrieben, wenn man bei denselben mehr an eine Eigenschaft als an die Herkunft von den betreffenden Personen zu denken pflegt, also z. B. nicht nur ciceronianische Beredsamkeit, katonische Strenge, sondern auch pythagoreischer Lehrsatz, voltaische Säule. Da die Grenze nicht immer scharf zu ziehen ist, so haben auch die hier getroffenen Entscheidungen keinen Anspruch auf ausschließliche Gültigkeit.

Auslassung des e in Nachsilben.

Endlich erwähnen wir noch, daß bei solchen Wörtern, welche neben der Stammsilbe zwei Nachsilben haben, von denen die erste den Vokal e bietet, wenn es nützlich schien, angegeben ist, daß dieses e ausfallen kann; z. B. Abwechselung und Abwechslung. Hier möge zur Ergänzung noch die allgemeine Regel Platz finden, daß die Nachsilben el, en, er vor einer zweiten Nachsilbe in vielen Wörtern regelmäßig ihr e verlieren und fast überall es verlieren können. Ist die zweite Nachsilbe en oder em, so kann auch diese ihr e aufgeben, während die erste es alsdann behält. So sind für manche Wörter drei Formen möglich, z. B. anderen, andren und andern; edelen, edlen und edeln; unseren, unsren und unsern; heiterem, heitrem und heiterm; doch sind die an letzter Stelle genannten Formen andern, edeln, unsern, heiterm vorzuziehen.