Ergänzende orthographische Regeln.
Diese sind zum Teil solche, die zur Begründung der im Wörterbuch befolgten Schreibung dienen sollen, zum Teil solche, welche sich an den einzelnen Wörtern nicht veranschaulichen lassen.
Über die S-Laute.
In betreff des S-Lautes in Verbindung mit andern Konſonanten merke man folgendes:
Vor t und p ſteht in der Regel ſ, also: faſten, Knoſpe; ebenſo in Fremdwörtern, z. B. Diſtanz, Deſpot. Nur bei Zuſammenſetzungen, deren erſter Teil auf s ausgeht und leicht als ein ſelbſtändiger Beſtandteil der Zuſammenſetzung erkennbar iſt, bleibt dieſes s auch vor t und p, z. B. distribuieren, disputieren; dagegen abſtrakt, abſtrus, Abſtinenz.
Bei tranſpirieren und ähnlichen iſt das s des erſten Beſtandteils vor dem ſ des zweiten ausgefallen.
Vor andern Konſonanten als t und p gehört der S-Laut in der Regel zur erſten Silbe und wird daher mit s bezeichnet, z. B. Maske, Boskett, Rekonvalescent, Diskus. Iſt aber aus der Etymologie oder den Lautgeſetzen erkennbar, daß der S-Laut zur zweiten Silbe gehört, ſo ſchreibt man ihn auch hier mit ſ, z. B. proſkribieren, obſkur.
Die S-Laute in lateiniſcher Schrift.
Zu merken iſt, daß man in lateiniſcher Schrift s für ſ und s ohne Unterſchied, ss für ſſ und ſs für ß anwendet. Statt ſs iſt auch ß zuläſſig[2].
Zusammentreffen dreier gleicher Konsonanten.
In betreff des Zusammentreffens dreier gleicher Konsonantzeichen in zusammengesetzten Wörtern folgt das Wörterbuch der preußischen Regel. Nach dieser schreibt man dennoch, Dritteil, Mittag, Brennessel, Schiffahrt. In allen übrigen Wörtern, in welchen durch Zusammensetzung drei gleiche Konsonanten zusammentreffen, behaupten alle drei ihren Platz; z. B. Betttuch, Schwimmmeister etc. Das bayerische Regelbuch schreibt vor, daß in allen Wörtern, in denen durch Zusammensetzung drei gleiche Konsonantzeichen zusammenstoßen würden, eins auszulassen sei; also z. B. auch Schalloch, Bettuch, Kammacher; aber Rückkehr, Schutzzoll. Bei den geläufigsten derartigen Wörtern ist unter dem Text auf die bayerische Schreibung hingewiesen.
Über die Silbenbrechung.
Über die Silbenbrechung lautet die Hauptregel: Man trennt nach Sprechsilben, nicht nach Sprachsilben, d. h. nach der Aussprache, nicht nach der Ableitung, also z. B. lie- ben, nicht lieb- en, En- dung, nicht End- ung.
Abweichend von dieser Regel werden zusammengesetzte Wörter nach ihren Bestandteilen zerlegt, auch wenn diese Teilung der Aussprache nicht gemäß ist; z. B. war- um, vor- aus, her- ein, be- ob- ach- ten, voll- en- den, Inter- esse, Atmo- sphäre, Mikro- skop, Di- stinktion, Dis- put.
Als besondere Regeln merke man:
1) Steht nur ein Konsonant zwischen zwei Vokalen, so kommt er, wenn nicht, wie in den obigen Beispielen her- ein, Inter- esse etc., Zusammensetzung vorliegt, immer auf die zweite Zeile; z. B. tre- ten, le- sen, nä- hen, bü- ßen.
Die Konsonantenverbindungen, welche nur einen Laut bezeichnen: ch, sch, ph, th, können nicht getrennt werden und kommen daher ebenfalls auf die zweite Zeile; z. B. Bräu- che, lö- schen, Or- thogra- phie; ebenso ist dt zu behandeln, wo es nur einen Laut bildet, z. B. Stä- dte, Verwan- dte.
2) Stehen mehrere Konsonanten im Inlaut, so kommt der letzte auf die zweite Zeile; z. B. här- ten, Laſ- ten (auch Las- ten), Waſ- ser (auch Was- ser), Knoſ- pe (auch Knos- pe), hak- ken (ck wird in kk aufgelöst), klop- fen, krat- zen, Ach- sel, An- ker, Fin- ger, Hoffnun- gen. Steht vor pf noch ein r oder m, so gehört pf zur zweiten Zeile; z. B. däm- pfen, Kar- pfen. Ebenso steht nach vorhergehendem Konsonanten st auf der zweiten Zeile; z. B. Für- sten, gün- stig, schwül- stig[3].
Über den Bindestrich (wörtlich nach dem preußischen Regelbuch).
1) Wird ein zu mehreren aufeinander folgenden Compositis gehörendes Wortglied nur einmal gesetzt, so tritt an den übrigen Stellen statt seiner der Bindestrich ein; z. B. Feld- und Gartenfrüchte, Vokallänge und -kürze.
2) Der Bindestrich tritt außerdem ein
a. in Zusammensetzung von Eigennamen und in Adjektiven, welche von solchen gebildet sind; z. B. Jung-Stilling, Reuß-Greiz, niederschlesisch-märkische Eisenbahn;
b. in unübersichtlichen Zusammensetzungen, z. B. Oberlandesgerichts-Präsident, Staatsschuldentilgungs-Kommission, das Für-sich-selbst-sein.
Anmerkung. Auch sonst läßt es zuweilen die Rücksicht auf die Deutlichkeit der Schrift wünschenswert erscheinen, den Bindestrich zu gebrauchen; z. B. Schluß-s, Dehnungs-h, Erd-Rücken zum Unterschied von Erdrücken u. ä.
Über den Apostroph (wörtlich nach dem preußischen Regelbuch).
1) Wenn Laute, die man gewöhnlich bezeichnet, unterdrückt werden, so bezeichnet man in der Schrift ihre Stelle durch einen Apostroph; z. B. Ich lieb’ ihn. Das leid’ ich nicht. Heil’ge. Jedoch ist in der gewöhnlichen prosaischen Darstellung eine solche Verstümmelung der Wortform zu vermeiden, ausgenommen etwa im Pronomen es; z. B. ist’s, geht’s.
Wenn die Präposition mit dem von ihr regierten Artikel verschmolzen wird, gebraucht man den Apostroph nicht; z. B. am, beim, unterm, ans, ins, zum.
2) Bei Eigennamen ist es nicht erforderlich, das s des Genitivs durch einen Apostroph abzutrennen; z. B. Ciceros Briefe, Schillers Gedichte, Homers Ilias.
Hingegen wird bei Eigennamen, welche den Genitiv auf s nicht bilden können, das Rektionsverhältnis durch den Apostroph bezeichnet; z. B. Voß’ Luise, Demosthenes’ Reden.
Über das Trema. — Ä, Ö, Ü statt Ae, Oe, Ue.
Schließlich sei noch bemerkt, daß das Trema in der deutschen Schrift nur ganz vereinzelt angewendet zu werden braucht. Es ist überall unzulässig, wo ein Mißverständnis nicht möglich ist. So ist es nie anzuwenden zur Trennung von a und e, o und e, u und e, auch nicht im Anfang groß geschriebener Wörter. Denn da hier der Umlaut nach den amtlichen Regelbüchern statt durch Ae, Oe, Ue nur noch durch Ä, Ö, Ü bezeichnet werden darf, so muß Ae, Oe, Ue stets zweisilbig sein, und es kann z. B. Aeronaut nur viersilbig gelesen werden.
Auch sonst wende man das Trema nur an, wo man glaubt, der unrichtigen Aussprache des Geschriebenen vorbeugen zu müssen, z. B. etwa in Aï (Faultier), nicht aber bei Rhomboid, Atheist, Wörtern, die nicht leicht jemand falsch, d. h. zweisilbig aussprechen wird. Die amtlichen Regelbücher thun des Trema gar keine Erwähnung.