Das Abkochverbot.

Das vom Finanzministerium im Sommer 1921 erlassene Verbot des Mitführens von Geräten zum Abkochen in den fiskalischen Waldungen außerhalb der öffentlichen Wege hat manche Verstimmung in der Bevölkerung erregt und ist mehrfach als unbegründete Beschränkung der persönlichen Freiheit bezeichnet und deshalb auch in der Sitzung des Vorstandes Abteilung Naturschutz des Sächsischen Heimatschutzes zur Erörterung gestellt worden.

Über die Gründe, die zu dieser Maßnahme geführt haben, gab Oberforstmeister Feucht als Vorstand des Forstbezirks Schandau, der in erster Linie von zahlreichen und umfänglichen Brandschäden im Jahre 1921 betroffen worden war, folgende Aufklärung:

Bei dem anhaltend schönen, trocknen und heißen Wetter, das im Frühjahr 1921, Sommer und Herbst mit ganz kurzen Unterbrechungen geherrscht hatte, ergossen sich in die Sächsische Schweiz Ströme von Wanderern, von wilden und zahmen Wandervögeln, Pfadfindern und Bergsteigern, die zum großen Teile Geräte zum Abkochen mit sich führten.

Durch das Abkochen und vielfach grobe Fahrlässigkeit beim Rauchen sind in den Waldungen der Sächsischen Schweiz mit ihren dürren Sandböden und flachgründigen Felsbestockungen zahllose Brände von zum Teil erheblichem Umfange verursacht worden, deren Verhütung die Forstbeamten fast machtlos gegenüberstanden, da alle Warnungen und Verbote nichts fruchteten.

Das Abkochen ist, wie man hier vielfach beobachten konnte, in eine bloße Spielerei und einen groben Unfug ausgeartet, denn wenn jemand einen eintägigen Ausflug von Dresden in die Sächsische Schweiz macht, liegt wirklich keine Notwendigkeit vor, deshalb sich mit großen Kesseln zum Abkochen abzuschleppen, um so weniger, als gerade in der Sächsischen Schweiz an allen Ecken und Enden Wirtshäuser und sonstige Erfrischungsgelegenheiten in reichlichem Maße vorhanden sind.

Das kurze Vergnügen des Abkochens, das namentlich für jugendliche Gemüter mit einem gewissen romantischen Schimmer umgeben ist, kommt schließlich dem Lande und der Allgemeinheit der Steuerzahler sehr teuer zu stehen. Beträgt doch die Summe der Waldbrandschäden und Löschungskosten allein in den Staatsforsten im Jahre 1921 über dreiviertel Million Mark.

Besonders gefährlich ist dieses Abkochen neuerdings noch dadurch geworden, daß leider jetzt vielfach auch die Kletterer begonnen haben, auf für gewöhnliche Sterbliche unzugänglichen Felsen und Hörnern abzukochen, wo für die Forstbeamten das Löschen bei der schwierigen Zugänglichkeit der Brandherde und bei der Unmöglichkeit, das Bodenfeuer auf solchen Felsen durch Überwerfen mit Erde und Sand zu löschen, eine ebenso undankbare wie lebensgefährliche Arbeit ist, weil genügend Erde auf diesen nur mit einer Rohhumusschicht bedeckten Felsen fehlt. Wenn sich bei solchen Löschungsarbeiten plötzlich der Wind dreht, wie dies bei Waldbränden häufig der Fall ist, so können die Arbeiter kaum schnell genug ausweichen und geraten selbst in Lebensgefahr. Wurden doch mehrfach an solchen Brandstellen die Kochgeräte aufgefunden, welche die Wanderer, die vielfach keine Ahnung von der Gefahr und dem raschen Umsichgreifen eines Waldbrandes, namentlich bei heftigem Winde, haben, bei ihrer raschen Flucht vor dem Feuer im Stiche lassen mußten.

Solche Brände auf kaum zugänglichen Felskegeln und Hörnern dauern oft wochenlang und verursachen durch die ständige Bewachung der bedrohten Bestände unterhalb dieser Felsen gewaltige Kosten, da Tag und Nacht Arbeiter zur Stelle sein müssen, um die immer wieder herabstürzenden glimmenden Humusmengen und die schließlich an den Wurzeln durchgebrannten abstürzenden alten Kiefern der Felsbestockung zu löschen, um neue Brände in den Beständen am Fuße der Felsen zu verhüten.

So währte z. B. der am Sonntag, den 26. Juni, ausgebrochene, mehrfach in den Tageszeitungen geschilderte Brand auf dem kleinen Lorenzstein wochenlang. Immer wieder flammte das Feuer, das nach dem leider zu kurzen Regen am 3. Juli bereits erloschen schien, bei stürmischem Winde wieder auf und eine der uralten Kiefern nach der anderen stürzte, nachdem sie an den Wurzeln durchgebrannt war, brennend ab, wie namentlich in der Nacht weithin beobachtet werden konnte. Auch zwei weitere Gewitterregen am 20. und 26. Juli löschten den glimmenden Humus nicht völlig, denn an den heißen schwülen Tagen des 30. und 31. Juli brach das Feuer infolge stürmischen Windes nochmals aus und erlosch erst, nachdem aller Humus an den ergriffenen Stellen verbrannt war.

Schweren Schaden hat auch der gewaltige Brand an dem Hangstein, Lamm und Lokomotive verursacht, woselbst am Sonntag, den 24. Juni, bei stürmischem Südostwind gegen 6 Hektar mit der ganzen schönen Felsbestockung dieser weit und breit bekannten malerischen Felsgruppe am Amselgrund vernichtet worden ist. Die Löschungskosten haben allein gegen vierzehntausend Mark betragen, der Schaden gegen vierzigtausend Mark.

Der ebenfalls an einem Sonntag, den 31. Juli, ausgebrochene Brand der Felsbestockung im Schrammsteingebiete brannte bis zum 11. August und erforderte eine ununterbrochene Bekämpfung und Bewachung der Bestände am Fuße der Wände, wofür ein Kostenaufwand von dreitausenddreihundertneunundsechzig Mark entstanden ist. Kleinere Brände auf unzugänglichen Felsen brachen noch mehrfach aus, z. B. auf dem Goldstein, den Thorwalder Wänden und noch am 2. Oktober, ebenfalls einen Sonntag, auf einem Felsenhorn zwischen Rauschen- und Falkeniergrund. Dieser Brand schwelte ebenfalls über eine Woche und verursachte gleichfalls umfängliche Löschungs- und Bewachungskosten von über dreitausend Mark.

In der Sächsischen Schweiz ist aber fast noch mehr als der materielle Verlust durch solche Brände vom Standpunkte des Heimatschutzes aus die unersetzliche Vernichtung der malerischen Felsbestockung der alten Kiefern mit ihren abenteuerlichen Formen zu beklagen, die vielfach jahrhundertelang den Stürmen und der Dürre in fast unbegreiflicher Weise getrotzt haben und nunmehr vielleicht niemals wieder auf diesen Höhen wachsen werden.

Ein künstlicher Anbau ist auf solchen Standorten ganz ausgeschlossen, nur die Natur selbst kann durch das eine oder andere Samenkorn, das von vielen Tausenden der Wind auf eine geeignete Stelle weht, allmählich wieder einen spärlichen Nachwuchs erzeugen. Aber auch diese Hoffnung ist nur schwach begründet, denn durch das von unverständigen Menschen an diese sonst unzugänglichen Orte gebrachte Feuer ist auch die gesamte Humusschicht, die im Laufe von Jahrhunderten sich auf diesen Höhen langsam angesammelt hatte und die einer kümmerlichen, aber zähen und ausdauernden Baumvegetation die spärlichen Nährstoffe lieferte, mit verbrannt. Die Aschenreste werden vom Regen abgespült oder vom Winde verweht und schließlich bleiben nur die nackten Felsen übrig, auf denen vielleicht nie wieder ein Samenkorn wird Fuß fassen können.

Die Versammlung hielt nach diesen Ausführungen weitere Schritte von seiten des Heimatschutzes nicht für angezeigt.