1. Wirtshäuser und Herbergen.
Im Wirtshaus ist gut leben,
Wenn kömmt der heurig Wein.
Des Knaben Wunderhorn.
Die Wirtshäuser sind ein Zeichen der Civilisation. »Böse«, wilde Menschen haben zwar Lieder, wenn auch Seume das Gegenteil behauptet – denn sogar die Räuber sangen z. B. »Ein freies Leben führen wir« und Rinaldo Rinaldini sein »In des Waldes tiefsten Gründen«, – aber sie besitzen keine Kneipen. Die Innerafrikaner, die Australneger, die Indianer und die Malaien kennen ebensowenig die Institution der Gasthäuser, wie sie dem Urgermanen bekannt war. Der Gaugenosse trank in seinem eigenen Hause, bei der Sippe, bei Freunden oder sonst irgendwo, aber immer gratis. Hatte er es dazu, dann entschädigte er sich durch eine Gegeneinladung, aber als Schmach wäre es ihm erschienen, das Genossene bezahlen zu sollen oder Zahlung dafür zu heischen. Die Gastfreundschaft war allgemein und schrankenlos. »Kein zweites Volk gibt es, das für Gastmähler und Bewirtung eifriger besorgt wäre. Irgend einem Sterblichen ein Obdach zu verweigern, gilt als Frevel. Jeder bewirtet nach Vermögen den Gast mit einem Festmahl. Ist der Vorrat erschöpft, so führt der, der soeben noch Wirt war, den Gast an eine andere gastliche Stätte. In das nächstbeste Haus treten sie dann ein, auch wenn sie nicht geladen sind. Mit gleicher Freundlichkeit werden sie aufgenommen.«[147] Die Gastfreundschaft war und blieb noch lange eine geheiligte Sitte, der sich in späterer Zeit sogar die Gesetze annahmen. Mit strengen Strafen bedrohen die Kapitularien Karls des Großen jeden, der Bewirtung und Obdach versagte. Jedermann, der König selbst, war verpflichtet, den im Hausfrieden weilenden Gast als ein von Gott gesandtes Geschöpf zu behandeln und zu ehren.
Selbst dem Feinde wurde Speise und Trank nicht versagt, ja sogar durch Diener entgegengebracht. Die Entstehung der Kneipen fällt mit dem Gebrauch zusammen, den Überschuß an selbstgebrautem Bier oder Wein eigener Fechsung im Tausch oder gegen Entgelt abzugeben und dies Vorhaben durch Aushang eines Kranzes bekanntzugeben. »Wenn man ein schoeblin ußsteckt, daz ist ein zeichen, das man bier da feil hat«, sagt Geiler von Kaisersberg[148] und ein ander Mal »… ein Würt, der henckt ein Schild auß vnnd schreibt daran, hie Wein.«
Außer dem Birken-, Weinblätter- oder Reisigbündel kommt auch der Drudenfuß als Wirtszeichen vor, der dem Gottseibeiuns den Eintritt in das Gasthaus verwehren sollte; wie leicht konnte sich nicht der leibhaftige ††† in der Gestalt eines harmlosen Reisenden, selbst eines Mönches über die Schwelle stehlen!
Wer an solchen Verkaufstätten seinen Bedarf an Getränken in Gebinden erstand, dem wird auch kaum ein Trunk versagt worden sein, den er als Kostprobe wohl umsonst erhielt, wenn er kaufen wollte oder gekauft hatte, für den er aber im anderen Falle zahlen mußte, da die den Verkauf besorgenden Wirtschafter oder Hörige nicht Eigentümer des Getränkes waren, daher kein Recht hatten, Gastfreunde damit zu bewirten. Derartige Kneipen gab es bereits zu Karls des Großen Zeiten, denn eines seiner Kapitularien spricht von ihnen, indem es den Geistlichen deren Besuch verbietet.[149]
In der ursprünglichen, weitgehenden und unbedingten Form, wie sie Sitte früherer Zeit und Gesetze vorschrieben, konnte freilich die Gastlichkeit nicht weiter geübt werden, als mit dem zwölften Jahrhundert der Reise- und Wanderverkehr im ganzen Abend- und Morgenland jene gewaltige Zunahme erfuhr. Selbst die schon durch ihre Satzungen für Aufnahme dürftiger Reisender verpflichteten Klöster begannen zurückhaltender zu werden, wie Walters von der Vogelweide Spruch über den Tegernsee erkennen läßt. Sie beschränkten ihre Gastfreundschaft auf Reisende aus geistlichem Stand und wirkliche oder angebliche Waller nach Rom oder zum heiligen Grabe. Auch die Ritter auf den Burgen drückten sich in mehr oder weniger zarter Weise vor unliebsamen Gästen.
»Es gab seit unbestimmt früher Zeit in Dörfern, die an Straßen oder Saumpfaden lagen, ein Haus, wo Rosse und Reiter oder Fuhrmann rasten konnten, und wo außer dem Futter für die Gäule Brot nebst Wein oder Bier, je nach dem Landstrich, verabreicht wurden. Diese »Schenken« oder »Krüge« wurden von dem Geleitsherrn, dem Inhaber des Straßenregals, zu Zinslehn ausgetan und von einem der Dorfinsassen, der darum in der Hauptsache doch Landmann blieb, nebenbei betrieben. Sie lagen noch nicht gerne mitten im Dorfe, sondern meist an einem Ende; bedächtige Bauernklugheit sagte sich, es sei besser so. Aus demselben Grunde kam man auch nur zögernd dazu, Herberge über Nacht zu gewähren; in den Weisungen und Vorschriften, die der Geleitsherr in der Regel mit der ausgetanen Konzession verband, kehrt beständig wieder, der Wirt brauche nur dann Herberge zu geben, wenn er wolle. Wenn er sie gewährte, was er in unverdächtigen Fällen gegen Geld oder gute Worte wohl meistens tat, so bestand sie darin, daß der Reisende es sich in der Gaststube auf der Ofenbank oder auch auf einem Bund Stroh bequem machte, und der Knecht irgendwo in der Nähe der Pferde sich einen Winkel suchte. Ein eigentliches Vergnügen war das Reisen damals überhaupt nicht, sondern ward durchaus unter die mehr oder minder notwendigen Übel, sowie in Gestalt der Pilgerfahrten unter die Kasteiungen und Bußen gezählt.
Mit jenen Schenken am Wege oder, wie man in Norddeutschland sagte, Krügen und Landkrügen lebten auf dem alten Römerboden Oberbayerns und der Alpenlande die dort wohl nie ganz verschollenen tabernae der Römer wieder auf und bildeten sich nunmehr, unter dem Hinzukommen des Herbergwesens, zu Gast- und »Tafernwirtschaften« aus, wie sie sich daselbst noch heute bezeichnen. Überhaupt, auf diese Weise ist das Dorfwirtshaus als eine den Ortsbewohnern wichtige Einrichtung entstanden, infolgedessen von dem Ende des Dorfes weg in dessen Mittelpunkt, neben die Kirche, wo es solche gab, gerückt worden. Vor oder selbst in der Kirche waren seit alters die gemeinsamen Angelegenheiten und Rechtsgeschäfte der einzelnen besprochen, besorgt, vor Zeugen vollzogen worden. Nun schob man sich nach dem Kirchgang, statt auf dem Kirchplatz bei der Linde herum zu stehen, ins Wirtshaus hinein oder setzte sich zur guten Jahreszeit auf die Bänke, die vor diesem zurechtgenagelt waren. Und dann allmählich ging man auch an Werktagen nicht immer vorüber. Ja, die Burschen führten die jungen Mädchen dahin, wenigstens in verschiedenen keckeren und minder sparsamen Teilen Deutschlands, was die mittelalterliche Literatur zahlreich erkennen läßt; die Spinnstuben wurden vielfach durch diesen neuen Wettbewerb abgelöst, ebenso der Tanzplatz unter der Dorflinde.«[150]
Mit dem Aufblühen der Städte, als der neuerstandene dritte Stand sich zwischen Adel und Bauer einschob, bemächtigten sich die Städter neben anderer, bisher dem Feudalherrn allein zugestandener, auch des Rechtes, Schenken und Herbergen zu halten. Die heilige Elisabeth blieb die erste Nacht nach ihrer Vertreibung von der Wartburg »in einer wintaberne« zu Eisenach.[151] Seit dem zehnten Jahrhundert führten Ummauerungen, Marktgerechtsame zur Entstehung wirklicher Städte im mittelalterlichen Sinne, die nicht nur ihren Bürgern, sondern auch den in ihren Mauern zeitweilig befindlichen Fremden ein behagliches Dasein und Schutz gegen räuberische Überfälle boten. Daß man daher lieber in den Städten als im dörflichen Krug zu nächtigen begehrte, war nur zu natürlich. Die Städte mit ihren periodisch wiederkehrenden Märkten einerseits, andererseits als Absatzgebiete gewisser Waren, waren eben das Ziel der reisenden Kaufleute, die seit den Kreuzzügen zu erhöhter Bedeutung gelangten und sich zu einem festgefügten Stand ausbildeten. Den Bedürfnissen dieser Reisenden entsprechend, die Gastfreundschaft nur gegen Zahlung begehrten, und für alle die vielen fahrenden Gesellen, die jahraus jahrein die mittelalterlichen Landstraßen bevölkerten, jene ewig wandernden Gaukler, Bettelmönche und Bettler, die froh sein mußten, für Geld ein Unterkommen zu finden, gestalteten sich die Wirtshäuser aus.
Der Zustand der Schenken und Herbergen war bis zum Anbruch des regelmäßigen Reiseverkehrs der denkbar primitivste. Überdies waren beide vielfach, besonders auf dem Lande, wo eine in alle Töpfe guckende Polizei nicht vorhanden war, Stätten der niedrigsten Unzucht, gegen die sehr häufig die behördlich angestellten Frauenwirte Front zu machen gezwungen waren.
Unter diesen Umständen war es den Geistlichen, wie erwähnt, schon unter Karl dem Großen mit Recht verboten, Schenken zu besuchen, was sie aber trotzdem nicht unterließen; hielten doch sogar viele von ihnen selbst solche und nicht immer im besten Rufe stehende Kneipen.
Die Synode der Kölner Diöcese im Jahre 1353, die von Eichstädt 1354, das Konzil von Salzburg von 1420, die Kirchenversammlungen von Prag 1421, von Straßburg im Elsaß 1435, die Synoden von Breslau 1456, von Konstanz 1464, von Schwerin 1492, sie alle befaßten sich mit diesem heiklen Thema erfolglos, wie schon die Wiederholung dieser Beschlüsse durch ein ganzes Jahrhundert beweist. Nur wenn einer der Geistlichen sich auf einer Reise befand, durfte er ein Wirtshaus aufsuchen.[152]
Bei dem Zustande, in dem die Herbergen während des ganzen Mittelalters waren, erscheint übrigens ihr Besuch als recht fragwürdiges Vergnügen, selbst wenn man das erotische Moment als Vergnügen betrachtet.
Oswald von Wolkenstein beklagt, daß man, zumal im Winter, in der Gaststube durch das Geschrei kleiner Kinder gestört werde. Godschalk Hollen sagt in seiner 33. Predigt (minica exaudi): »Viertens erbauen einige Häuser zur Aufnahme von Kaufleuten und Fremden, wie die sind, die weite und geräumige Häuser errichten mit vielen Kammern und Bettstätten, um täglich zu ihrem Nutzen Ankommende zu empfangen. Sie sollen sich ihren Gästen gegenüber so benehmen, erstens ein freundliches Gesicht zeigen, denn die Heiterkeit des Gesichtes und freundliche Rede und gütiges Zureden machen den Wirt berühmt. Zweitens sollen sie ihnen Speisen in Fülle geben zum Sattwerden nach Stand und Zahl der Gäste und Auslagen, damit sie nicht Plünderer der Gäste scheinen, eigentlich mehr »Straßenräuber« als Gastgeber. Drittens sollen sie für die Sicherheit der Gäste Sorge tragen …
Doch sündigen diese Gastwirte auf viele Weise. Erstens, wenn sie Possenreißern an Festtagen vor der Messe zu essen und zu trinken geben, die zu der Zeit in der Kirche sein, Messe und Predigt hören sollten; zweitens, wenn sie Wein oder Bier mit Schädlichem mischen, und das tun sie zu ihrem Gewinn und des Nächsten Schaden. Drittens sündigen sie im Maße, daß sie falsche Maße haben. Viertens, wenn sie wissentlich gestatten, daß sich Leute betrinken, fluchen, Gott und die Heiligen lästern, Würfel spielen. Fünftens sündigen sie, wenn sie wissentlich Dirnen in ihre Häuser kommen und mit ihren Gästen und jenen Saufbrüdern sündigen lassen, oder wenn sie Possenreißer (histriones) mit ihren Beischläferinnen, die nicht durch die Ehe verbunden sind, erhalten. Sechstens sündigen sie, wenn sie zeitlichen Gewinnes wegen ihren Gästen unziemliche und verbotene Speisen vorsetzen, z. B. in den Fasten oder am Freitage Milchgerichte, Eier, und sündigen nicht wenig, sowohl, wenn sie solche Speisen essen, als wenn sie sie auftragen. Siebentens sündigen sie, wenn sie zuviel ihren Tischgästen anrechnen, denn sie sollen ihren Gästen mäßige Preise machen, so daß sie für die Mühen und die Beschäftigung genüge haben. Achtens sündigen sie, wenn sie schlechte Dienerschaft haben, die die Gäste betrügt, und sie das wissen, ohne es zu ändern.«[153]
Dieses Sündenregister bestätigt die berühmte klassische Schilderung eines Gasthauses, die Erasmus von Rotterdam in einem 1520 geschriebenen Reisebrief gibt.
»Kommt einer an, so grüßt ihn niemand. Es soll nicht so aussehen, als ob man viel nach Gästen fragte. Man kann sich die Lunge aus dem Leib schreien, ehe jemand hört, und man steht draußen und friert. Endlich wird in der geheizten Stube ein Fensterchen aufgemacht und ein Menschenkopf schiebt sich vor, wie eine Schildkröte aus der Schale. Gibt es Nachtherberge? – Gott sei Dank, er nickt gnädig – wir können bleiben. Von vielen Worten sind sie nämlich nicht; die Frage nach dem Stall beantwortet eine Handbewegung. Man führt sein Pferd selbst an die Krippe, sorgt für Futter und Streu, denn kein Knecht rührt auch nur den Finger.
Nun darfst du, mein Lieber, in die geheizte Stube gehen. Wie du bist, wie du gehst und stehst, mit deinen kotigen Stiefeln, in deinen durchnäßten Kleidern, mit deinem Mantelsack. So trittst du in die gemeinsame Gaststube. Hier kannst du deine Stiefel ausziehen und dir Pantoffeln geben lassen; hier kannst du das Hemd wechseln, deine Kleider trocknen, deine Stiefel putzen. Die andern genieren sich auch nicht – hier kämmt sich einer, hier l…st sich einer, hier wäscht sich einer, hier trocknet sich einer, – Waschwasser steht bereit, aber nur ein einziges Waschbecken für alle, und dieses so unsauber, daß man es zu allererst waschen möchte. Wagt einer ein Wort zu sagen und sich zu beschweren, so bekommt er Grobheiten – wenn es ihm hier nicht passe, so möge er eben anderswohin gehen. An die hundert Menschen sind in der einen Gaststube beisammen: Reitende, Fahrende, Schiffer, Frachtfuhrleute, Schüler und Handelsleute, Weiber, Kinder, Gesunde, Kranke, die Abenteurer, die Spieler fehlen nicht – und das schreit, lärmt, skandaliert durcheinander, wie bei dem Babylonischen Turm.
Kommst du vielleicht nachmittags um 4 Uhr an, so wirst du doch vor 9 oder 10 Uhr nichts zu essen bekommen, Freundchen; denn es wird nicht eher angerichtet, als bis voraussichtlich alle Gäste beisammen sind, damit kein überflüssiges Gelaufe stattfinde. Also etwa um 9 Uhr abends taucht ein alter graubärtiger, struppiger, sauerblickender, schmutziger Kellner mit geschorenem Kopfe auf und überzählt mit grämlicher Miene, ohne einen Laut von sich zu geben, mit den Augen die anwesenden Gäste, und je mehr ihrer anwesend sind, desto stärker wird der Ofen geheizt, mag es draußen noch so warm sein, denn es gilt als Hauptsache einer guten Bewirtung, die Gäste schwitzen zu machen. Es ist zum Ersticken! Kann einer den Dunst nicht vertragen und öffnet ein Fenster, dann heißt es sofort: Zumachen! – Antwortet er, es werde ihm übel, dann sagt man: Suche dir ein anderes Wirtshaus! Es bleibt nichts übrig, als zu schwitzen.
Dann werden die Tische gedeckt. Grob wie Segeltuch sind die Tücher, die der Alte auf die Tische legt. Nun ist der große Augenblick gekommen, alles setzt sich. Reich und Arm, Herr und Knecht, alles durcheinander, kein Standesunterschied, gewöhnlich acht an einem Tische, so harren sie der Mahlzeit. Da erscheint der sauersehende Ganymed und setzt vor einen jeden einen hölzernen Teller und einen Holzlöffel, dann etwas später ein Trinkglas. Nachher bringt er ein Stück Brot, mit dem man sich, ehe die Suppe fertig ist, die Zeit vertreibt. Nämlich ein Stündchen, währenddessen man sein Brot kurz und klein schneiden und kauen kann. Endlich kommt der Wein auf die Tafel. Ist der sauer! Ich biete dem Aufwärter einen Groschen, daß er mir einen besseren bringe. Er tut, als höre er es nicht und wiederhole ich mein Anliegen, so schnauft mich der Kerl an: Hier sind schon viele Grafen und Markgrafen eingekehrt und kein einziger hat sich über den Wein beschwert; steht er dir nicht an, so suche dir eine andere Herberge! Denn nur die Adeligen ihres Volkes halten sie für Menschen. Bald kommen mit großem Gepränge die Schüsseln. Erst eine Suppe mit Brotstücken; ist es ein Fasttag, eine Brühe mit Gemüsen übergossen.
Dann folgt eine andere Brühe, hierauf aufgewärmte Fleischarten, oder Pökelfleisch, oder Fisch, hierauf Hiersebrei; dann, wenn man beinahe satt ist, ein Braten. Aber hier sind sie sparsam und tragen ihn rasch wieder ab. Am Tisch muß man bis zur vorgeschriebenen Zeit sitzen bleiben und diese, glaube ich, wird nach der Wasseruhr gemessen. Endlich erscheint der bewußte Bärtige noch einmal, oder auch der Wirt selbst, der sich kaum von seinen Dienern durch die Kleidung unterscheidet. Dann wird auch besserer Wein aufgetragen, dazu alter madiger Käse. Die stärker trinken, sind dem Wirt angenehmer, obgleich sie um nichts mehr zahlen, als jene, die sehr wenig trinken; denn es sind diejenigen nicht selten, die mehr als das doppelte in Wein verzehren, als sie für das Essen zahlen. Es ist zu verwundern, welch Schreien und Lärmen nun anhebt, wenn erst die Köpfe vom Trinken warm geworden sind; keiner versteht den andern. Die Gaukler und Spaßmacher treten auf – es ist kaum zu glauben, was die Deutschen an diesen Lappereien für Vergnügen finden. Diese fahrenden Leute singen und spielen, fiedeln und blasen, springen und pochen den Gästen die Ohren voll, die wohl oder übel zuhören und bis in die tiefe Nacht hinein aufbleiben müssen. Ist auch der Käse abgetragen, der ihnen nur schmeckt, wenn er stinkt und von Würmern wimmelt, kommt der Bärtige mit der Rechnung. Nämlich mit einer großen Tafel, auf die er mit Kreide einige Kreise und Halbkreise, so viel wie Gäste anwesend sind, gezeichnet hat. Diese legt er stillschweigend, mit einem Gesicht wie Charon, auf den Tisch. Die das Geschreibsel lesen können, legen einer nach dem andern ihr Geld darauf, bis die Tafel voll ist. Dann merkt er sich diejenigen, die gezahlt haben und rechnet nach; fehlt nichts an der Summe, so nickt er mit dem Kopfe. Niemand beschwert sich. Sollte es aber einer tun, so würde er angefahren: »Was für Bursche bist du? Du zahlst ja nichts mehr als alle anderen!« Wünscht ein Reisender gleich nach dem Essen schlafen zu gehen, so heißt es, er müsse warten, bis die übrigen sich niederlegen. Dann wird jedem sein Nest gezeigt, nämlich nichts weiter als ein Bett, denn außer diesem ist nichts vorhanden, was man brauchen könnte. Die Leintücher sind vielleicht vor sechs Monaten zuletzt gewaschen worden …«
Diese stark grau in grau gefärbte Schilderung mittelalterlichen Herbergswesens wird auch von anderer Seite bestätigt. Namentlich die Grobheit der Wirte findet sich häufig gerügt. So im »Egerer Frohnleichnamsspiel« von 1490,[154] wo der Herbergsvater den heiligen Joseph anschnarrt:
Ei, lieber Alter, hast kein gelt
So taugstu warlich nicht in die welt
Mein haus wil ich wol so pas nützen;
An (ohne) gelt ließ ich dich nicht auff einer penck (Bank, Ofenbank) sitzen.
Wenn nun auch diese Wirtshäuser nicht gerade das waren, was wir heute unter einer Penne oder einem Verbrecherkeller verstehen, da nicht nur die schlechten Elemente der Bevölkerung, sondern auch Reisende aus höheren Kreisen, die der Zufall in diesen Herbergen zu nächtigen zwang, sich an einem Tisch zusammenfanden, so überwogen doch fast immer die heimatlosen Existenzen, die der Herberge ihren anrüchigen Charakter verliehen. Sehr gerechtfertigt erscheint darum ein 1314 in Zürich ergangener Erlaß: »Jeglicher Wirt, wenn der Gast in sein Haus kommt, soll ihn heißen, sein Messer von ihm legen. Thut er's nicht, so soll er ihm weder zu essen noch zu trinken geben.«[155]
Die städtischen Herbergen waren, als unter polizeilicher Beobachtung befindlich, bedeutend besser als die ländlichen, wenn sie auch nicht alle im entferntesten so großartig gewesen sein mögen, wie sie Aeneas Sylvius, der spätere Papst Pius II., in seiner Beschreibung von Deutschland hinstellt. »Wo ist«, sagt er, »ein deutsches Gasthaus, in dem die Tische nicht mit Gold- und Silbergeschirr belastet wären?« Auch die von dem gelehrten Erasmus gerügte Grobheit scheint innerhalb der Stadtmauern in jene aufdringliche Liebenswürdigkeit umgeschlagen zu sein, die die Gastwirte auf dem Lande so ängstlich zu vermeiden suchten. Ein Züricher Ratsbeschluß aus dem Jahre 1402 läßt dies nämlich vermuten. Er befiehlt, »daß die Wirte den Gästen nicht nachgehen sollen noch laufen, noch keine Boten nachsenden sollen, daß die Gäste zu ihnen ziehen. Wohl mag der Wirt unter seiner Tür stehen und den Gast in sein Haus fordern mit Bescheidenheit. Bei einem Pfund Pfennig Buß.«[156] Im Fastnachtsspiel »Der Eulenspiegel mit den Blinden« von Hans Sachs, sagt Hans Wirth:
Kommt herein, lieb Gäst mir das sind,
Ich hab gleich gestern geschlagen ein Schwein,
So müßt ihr essen die Würste mein,
Will euch anstechen eine Tonne Bier,
Setzt euch, wir wollen essen schier,
Geh, heitz ein, daß die Stuben thu schwärmen,
Daß sich die frostig Gäst thun wärmen,
Auf daß sie darnach mögen trinken
Und hernach zu dem Bette hinken,
Stellt euch zum Ofen und wärmt euch,
Ihr dürft vor Niemand haben scheuch.
Auf dem Konzil zu Konstanz von 1415 war den Herbergswirten ihr Benehmen vorgeschrieben, ebenso eine Taxe aufgestellt, die angab, was sie für ein Bett, für ein Pferd, für Futter, für Speise und Trank usw. usw. zu nehmen hatten. Dies war auch nötig, denn das kleine Städtchen am Bodensee wies in jenen Tagen hundertdreiundachtzig »Würt« auf.[157]
Allerdings war in Konstanz wie anderswo früher eigentlich jedes Stadthaus in dem Sinne ein Gasthaus, daß der Eigentümer – Wirt heißt heute noch in Norddeutschland der Hausbesitzer – den Überschuß des selbstgebrauten Bieres an Gäste sei es frei oder gegen Bezahlung abgab. Mit dem Beginn der neuen Zeit traten aber, wie auf allen Gebieten der »bürgerlichen Nahrung«, auch im Gastgewerbe gewisse Normen ein, die das Ausschenken von Getränken gewissen Innungssatzungen unterwarfen. »Es ist«, besagt ein Züricher Ratsbeschluß von 1618, »einem Bürger wol erlaubt, etwa bei Zufälligkeit einen fremden guten Freund in seinem Haus ohne unterlaufende Gefahr mit Bescheidenheit, aber nicht oftmals gastfrei zu halten.«
In der ersten Zeit des Zunftzwanges konnte nur der brauberechtigte Bürger den Bierausschank ausüben. Wollte ein anderer Bürger diese Berechtigung erwerben, so mußte er sechs volle Jahre hindurch »Kruppbruder« bleiben, ehe er ein eigenes Brauhaus erbauen und das selbstgesottene Bier verkaufen durfte. Nebenbei hatte er noch die namhafte Summe von erst zwanzig, später sogar vierzig Gulden als Einkaufsgeld in die Gilde zu erlegen.[158]
Diese Wirtshäuser, von denen z. B. Erfurt um das Jahr 1300 in jeder Straße fünf bis sechs besaß, waren der Versammlungsort aller Müssiggänger, der Fremden und der Ortsangehörigen, die nicht in den mehr überwachten, daher vornehmeren Ratskellern zechen wollten, oder die keiner Korporation mit eigenen Trinkstuben angehörten. Daher waren denn auch die Winkelgaststuben den frommen Herren wie den Ehrenfesten und Gestrengen des hohen Rates ein Dorn im Auge, den die ersteren durch Predigten unschädlich zu machen suchten, während die letzteren die Rechte und Pflichten der Wirte dieser »Tafernen« durch Erlässe zu ordnen unternahmen. Da in den Ratskellern ausnahmslos gleich bezahlt werden mußte, so flüchteten sich hauptsächlich die Pumper zu den willigen Wirten, die in Hieroglyphen
Schnallen an die Wand geschrieben,
Die Kreuze, die durch's Borgen blieben.[159]
Alle Wirte hatten die gleichen Zeichen. Ein Glas wurde durch einen Strich (
), zwei durch einen Winkel (
), drei =
, vier durch ein Viereck, fünf durch die Schnalle (
) notiert, die merkwürdigerweise auch »ring« oder »ringling« hieß.[160]
In diesen Kneipen ging es meist sehr unehrbar zu. Die unzertrennlichen Begleiter der Völlerei, das Spiel und die Rauflust waren hier ständige Gäste und verleideten den besseren Elementen der Stadt den Aufenthalt in diesen Spelunken, die sie auch meiden konnten, da ihnen die Trinkstuben und meist, namentlich in Norddeutschland, die städtischen Ratskeller zur Verfügung standen.
Von den Wirtshäusern des Mittelalters hat nur eine ganz unbedeutende Anzahl die verheerenden Kriege und Niederreißwut vieler Städte zu überdauern vermocht. Wohl das älteste Wirtshaus dürfte jener weltberühmte Anbau der hl. Sebalduskirche in Nürnberg, das altehrwürdige Bratwurstglöcklein sein, das vor zwei Jahren das fünfhundertjährige Jubiläum feiern konnte. An seinen kulinarischen Gaben ergötzten sich schon die Leuchten des alten Emporiums, Albrecht Dürer, Willibald Pirckheimer, Peter Vischer, Adam Krafft, Veit Stoß, Lazarus Spengler, Hieronymus Paumgartner, Hans Sachs, Konrad Grübel und viele andere mehr, deren Namen im Winde verwehten. Gleich Carmen Sylva, deren Gedicht
Ich las, was allhier geschrieben stund,
Und weil ich die Herrn nit finden kunnt,
So hab' ich auf ihrem Platze gesessen,
In ihrem Geiste mich satt gegessen.
unter Glas und Rahmen in den engen Räumen hängt, hat sich mancher im Andenken an sie sattgegessen, vielleicht sogar ein Räuschlein angezecht.
Der Geist Johann Wolfgangs des Großen umschwebt ein anderes altes Gasthaus, den alten Keller in Auerbachs Hof in Leipzig, der schon 1438 bestanden haben soll, aber erst mit der Erbauung des Auerbachschen Hauses, 1529 bis 1530, von dem geschrieben steht im Leipzigischen Geschichtbuch von 1714: Anno 1525. So gehet auch die gemeine Rede, welcher ein alt geschriebenes Leipzigisches Chronicon beypflichtet, daß der bekannte Schwarzkünstler Dr. Joh. Faust vermittelst seiner Kunst, ein mit Wein gefülltes Fass aus Auerbach's Keller auf die Gasse geritten – seine jetzige Gestalt annahm. Das Haus der Lübecker Schiffergesellschaft, das am ersten Weihnachtsfeiertag des Jahres 1401 seinen Geburtstag hatte, ist erst viel später aus einem Klubhause zu einer Gastwirtschaft geworden.
An Ratskellern sind nur der Bremer und der Schweidnitzer Keller aus der Vorzeit auf uns gekommen.
Am 6. Mai 1405 wurde der Grundstein zum alten Bremer Rathause und damit zu dem Ratskeller gelegt, in dem Wilhelm Hauff so herrlich bei den alten Weinen aus dem siebzehnten und achtzehnten Jahrhundert träumte. Mit scheuer Ehrfurcht betreten wir das Gelaß, von dem Hermann Allmers Spruch besagt:
Jahrhunderte hat hier gezecht
In deutschem Wein, Geschlecht auf Geschlecht;
Drum ehr' auch du den geweihten Ort –
Und, wie die Väter: Zeche fort!
Und der gemütliche Schweidnitzer Keller, Breslaus weltbekanntes Wahrzeichen aus dem vierzehnten und fünfzehnten Jahrhundert, in dem sich seit Jahrhunderten die Originale der alten Schlesierstadt ein Stelldichein geben. Die verräucherten, bei hellstem Sonnenschein halbdunklen Räume, die lauschigen Eckchen, in denen sich so gut trinken und, vom Bier bewältigt, nicken läßt, wie schmerzlich entbehrt man sie in den Bierpalästen der Großstadt und in den Weinrestaurants mit Lord-Oberkellner und uniformiertem Portier!
Wohl mögen noch in vielen anderen deutschen Städten Ratskeller aus verflossenen Jahrhunderten ein richtiges Greisenalter leben, aber keiner von ihnen allen reicht an den Breslauer und gar erst an den Bremer heran, von dem der trotz alledem und alledem gewaltige Heinrich Heine, sehr richtig erklärt:
Glücklich der Mann, der den Hafen erreicht hat
Und hinter sich ließ das Meer und die Stürme
Und jetzo warm und ruhig sitzt
Im guten Ratskeller zu Bremen.