4. Trinkgelegenheiten, Fest- und Feiertage.
Amate, da ihr noch jung seid,
Kantate, da ihr traget Leid,
Doch ob ihr habt Lust oder Weh,
Ob jung, ob alt seid – bibite!
»Man muß die Feste feiern, wie sie fallen!« Im Festfeiern waren unsere Ahnen nicht faul, und die übergroße Anzahl von Heiligen, deren Gedenktage die Kirche mit Orgelklang beging, bot Gelegenheit genug, sich in der zeitüblichen Weise, d. h. durch besseres Essen und recht strammes Trinken ordentlich auszutoben. Doch die kirchlichen Feiertage genügten dem Unterhaltungsbedürfnis allein nicht, deshalb suchte man sich auf eigene Faust Feste zu schaffen, darum gaben schon vor dem neunten Jahrhundert die im Schoße einer Familie sei es Freude sei es Trauer bringenden Vorkommnisse willkommene Gelegenheit zu festlichen Gelagen. Bei der Geburt eines Kindes, bei dessen Taufe, bei der Konfirmation, bei dem Verspruch, bei der Vermählung, beim Antritt einer Erbschaft[169] wurden ebenso Mahlzeiten gehalten, zu denen man die Sippe und die Freundschaft einlud, wie bei Todesfällen nächster oder entfernter Verwandter. Darum gab man auch allen jenen, die man bei solchen Gelegenheiten nicht mit dem in natura gereichten Trunk erfreuen konnte, das sich so wunderbar konservierende Trinkgeld. Auch der Meister gab es nach Vollendung eines größeren Werkes seinen Mitarbeitern, und hatte er selbst nichts übrig, so schnorrte er den Auftraggeber darum an, wie dies Meister Albrecht Dürer in einem vom 26. August 1509 an den Frankfurter Kaufmann Jakob Heller datierten Brief tat.[170]
Fragen wir nach dem Grund der damals immer wieder vorkommenden Ausartungen bei festlichen Genüssen, so bestand dieser teils in der zu jener Zeit waltenden großen Lebenslust, teils aber auch in der Beschaffenheit des damaligen sozialen Lebens. Das Mittelalter hatte, wenn man die korporativen Trinkstuben abrechnet, nichts, was den stets wiederkehrenden allgemeinen Unterhaltungen und Vergnügungen unserer Zeit entsprach, also weder Zeitungen, Zeitschriften und Unterhaltungslektüre überhaupt, noch Bälle und Soireen, noch stehende öffentliche Unterhaltungsanstalten, wie das Theater und die Konzerte, sondern nur solche allgemeine Vergnügungen, die sich an ein Kirchenfest anschlossen, oder welche bei besonderen außerordentlichen Gelegenheiten stattfanden. Namentlich fehlte es an regelmäßigen Vergnügungen, welche beiden Geschlechtern gemeinschaftlich waren. Die Männer pflegten ihre Freistunden in den Trinkstuben zuzubringen, während die Frauen bloß auf das Haus und die Familie angewiesen waren.[171] Mit Entzücken wurde daher von den Frauen die Gelegenheit zur Feier einer Festlichkeit ergriffen. Polterabende, Hochzeiten und Kindstaufen waren es vornehmlich, wo die ungezügelte Zechlust so lange austobte, bis die strenge Obrigkeit einen Riegel vorzuschieben für gut fand. In Zittau war es der Patin untersagt, mehr als dreimal die Wöchnerin zu besuchen, da sie jedesmal einen Schwarm von hungrigen und besonders durstigen Damen mitbrachte. Ebenso war dieser Besuch auf höchstens je eine Stunde Dauer festgesetzt, ebenso genau bestimmt, was an Speise und Trank, als letzteres nur Bier, vorgesetzt werden sollte. In Frankfurt a. M. wird gewöhnlicher Wein gestattet. Außer diesen Besuchen wurden den Wöchnerinnen noch Einladungen zu dem Kindbetthof erlaubt, einem geselligen Mahle, das mit einem Tänzchen schloß. Selbstredend arteten diese Kindbetthöfe in wüste Schwelgereien aus, so daß sie fast überall verboten wurden.[172]
Neben diesen Höfen bestanden noch die Kindschenken oder Kindbett-Urten, die in den Trinkstuben der Patrizier und Handwerker stattfanden. Die Leute begnügten sich keineswegs mit der Urte allein, sondern zogen im sechzehnten Jahrhundert nach ihrer Beendigung nach dem Hause des Vaters oder des Paten des Neugeborenen, wo man nochmals gehörig trank, oder, wie eine Frankfurter Verordnung sich ausdrückt, sich »noch mehr beweinte«. Die Kindbett-Urten erforderten bei Taufen Frankfurter Patrizierkinder achtzig bis hundert Maß Wein, so daß sie 1596 die Honoratioren selbst für immer abschafften. Die Geschichte war schließlich zu teuer geworden. Der Frankfurter Rat hatte die Urterei 1418 zuerst verboten, da sie aber trotzdem fortbestand, – wie alle derartigen von Luxusgesetzen verpönten Veranstaltungen, – gestattete er sie 1546 offiziell wieder, umsomehr als sich bei der Heimlichkeit und der durch diese gebotenen beschränkten Teilnehmerzahl ein starker Ausfall des Weinungeldes, der Accise, bemerkbar machte. Die Taufhöfe durften auch später, freilich nur bei Tag und an Sonntagen, abgehalten werden. Wenn irgend ein »Nörgler« dieses Gesetz umgehen wollte, so sandte er allen denen, die er einladen wollte, ohne es zu dürfen, Speisen und Weine ins Haus, wozu auch insofern Veranlassung vorlag, als die sehr geringe Höchstzahl der Gäste vorgeschrieben war. In Braunschweig war übrigens nach § 138 der Polizeiordnung um die Mitte des 14. Jahrhunderts dieses Zusenden von Bier, Wein und Speisen untersagt.
Außer der Taufe und den Taufmahlen gaben noch der erste Kirchgang der Wöchnerin und ihr erstes Bad Gelegenheit zu Gastereien.
Nach der Verlobung fanden gleichfalls Mahlzeiten statt, zu denen man die beiderseitige Familie und Freundschaft einlud. Entweder gab es gleich nach dem Verspruch – den man bezeichnend den Weinkauf nannte – im Hause der Braut, im Rathaus oder in einem Kloster ein Festmahl. Nürnberg verbot 1485 die Verlobungsfeste in den Klöstern. Schmausereien, Trinkgelage und zum Schluß ein flottes Tänzchen waren gewöhnlich der Bestand dieser Vergnügungen, bei denen sich das städtische Protzentum gegenseitig überbot. Auch die Nassauer fehlten nicht, so daß sich die Ulmer Behörde zu der Bestimmung veranlaßt sah, »daß man nur bis sechs Uhr abends auf Kosten des Bräutigams zechen dürfe, von da ab jeder für sich zu zahlen habe.«[173] Beim Zuge in die Kirche läuteten die Glocken, wofür das Brautpaar nach dem Nürnberger Hochzeitsbüchlein von 1485 dem Glöckner ein Viertel Wein spendete. In Frankfurt stellte sich das Brautpaar unmittelbar nach seiner Ankunft im Dom auf einen Stein, der im Kreuzgang vor der Turmtüre lag. An diesen Stein, – Heißenstein, von heißen, verheißen, versprechen, genannt – der eine ausgemeißelte Handtreue aufwies, trat der Priester und goß Wein über die verschlungenen Hände des Brautpaares, ehe er sie zur Einsegnung der Ehe vor den Altar führte, – die bindende Kraft des heiligen Weines, den man ja auch auf dem Tisch des Herrn verabreichte, im Gegensatz zur lösenden Kraft, durch die ein freier Mann die unfreie Braut ebenbürtig machen konnte: »Wenn aber ein Freymann (zu Sickte) eines unfreien Mannes Tochter nimmt, ist es ein Ackermann, so gibt er dem Großvogte ein Stübchen Weins, ein Kothmann aber ein halb Stübchen Weins.«[174]
An manchen Orten, so in Frankfurt a. M., war es Sitte, am Hochzeitstag vor dem Hause Fässer aufzustellen und an alle Vorübergehenden Freiwein zu verabreichen. Die hierdurch entstandenen Ungehörigkeiten veranlaßten natürlich zahlreiche Verbote der Behörden, die wohl umgangen, jedoch niemals befolgt wurden, – dazu war das Protzentum in gewisse Kreise des Mittelalters zu fest eingewurzelt.
Die Hochzeiten selbst schlossen, wie ja auch heute noch, mit Schmäusen, bei denen es je höher die Familie stand desto toller im Essen und Trinken herging. Eine mit dem größten Aufwand veranstaltete Hochzeitsfeier in der Mitte des dreizehnten Jahrhunderts schildert Othokar Horneck in seinem gereimten Zeitbuch des Landes Österreich da, wo er zum Jahre 1246 beschreibt, wie König Othokar von Böhmen seine Nichte, die schöne Markgrafentochter von Brandenburg, an den König Bela von Ungarn vermählte: Es war da so viel zusammengebracht, daß, wer es recht betrachtet hat, fürwahr gestehen muß, daß er nie bei einer Hochzeit oder an einem anderen Ort mehr Vorrat an allen Dingen gesehen. Bloß an Wein war so viel da, daß, wenn so viel Leute, als in zwei Ländern sind, zu trinken begonnen hätten, ihnen der Wein, dieweil die Hochzeit währte, nicht abgegangen sein möchte.« Von einer Fürstenhochzeit in Torgau berichtet Luther: »einer hat dem andern ganze halbe Stübichen Kandeln voll Bescheid tun müssen. Das haben sie genannt einen guten Trunk«. Bei der Vermählung des Herzogs Georg von Landshut mit einer polnischen Gräfin wurden in acht Tagen 300 Ochsen, 75 wilde Schweine, 500 Gänse, 62 000 Hühner, 75 000 Krebse und 162 Hirsche verzehrt, dazu 175 Stückfässer Landshuter, 200 Fässer andere deutsche und 70 Fässer italienische Weine ausgetrunken. Eine alte, in Schweinsleder gebundene Chronik erzählt uns, »wie auf der Hochzeit des Ritters Dietrich von Quitzow mit Fräulein Elisabeth, Tochter des Herrn Apitz Schenk von Landsberg, im Jahre 1393 zu Köln an der Spree gegessen, getrunken und getanzt wurde«.
Während man bei unseren heutigen Hochzeitsmahlen mit Vorliebe »bunte Reihe« macht, waren die Tafeln der Jungfrauen und Männer auf jener Berliner Hochzeit vor 500 Jahren streng von einander geschieden. Aber beide waren, der Sitte jener Zeit entsprechend, reich besetzt. In der Mitte waren mehrere ungewöhnlich große Käse zur Zierde aufgestellt, und zwar so, daß stets zwei den dritten trugen. Das Mahl fing mit großen Näpfen voll Biersuppe an, bei der Pfeffer und Ingwer nicht gespart waren. Hierauf kam Hirse mit Würsten, erstere mit Safran schön gelb gekocht. Dann trug man Grünkohl mit Hammelköpfen auf und hierauf Kalbfleisch, ebenfalls mit Safran schön gelb gekocht und stark mit Pfeffer gewürzt. Rehbraten mit vielem Knoblauch und Zwiebeln und Wildschweinsbraten schlossen sich an, und den Beschluß machte Thorner Pfefferkuchen. Beim zweiten Mahle trug man Brot auf, das mit Kümmel und Fenchel versetzt war, und dazu gab es einen Hirsebrei, im Sack gekocht. Dieser wurde in einem Topfe auf den Tisch gebracht, um welchen wiederum ein Sack vielfach herumgelegt war, wie man jetzt wohl Servietten um Mehlspeisen legt. Es war ein Lieblingsgericht der damaligen Zeit und wurde in der Regel mit »Tunke« genossen, zu welcher sich wohl noch eine Beikost, Heringe, Schinkenschnitte, je nach dem Geschmacke der Gäste gesellte. Dann folgten Fische »auf ungarisch« gesotten; hierauf Wildpret und Spanferkel in Teig gebacken und endlich Mandelmus in vier Farben. Ließ man es, wie aus dem Mitgeteilten zur Genüge hervorgeht, an den nötigen kulinarischen Genüssen durchaus nicht fehlen, so wurde doch auch für einen guten »Umtrunk« nach Kräften Sorge getragen, Kräuterbiere und Met fanden besonders viel Liebhaber, nicht minder »Ipocras«, der seiner Zusammensetzung nach unserem Glühwein gleichkommen dürfte. Dann gab es Bernauer, Kapnizer und Gardelegener Bier und ebenso Zerbster Bitterbier. Getrunken wurde aus steinernen Krügen, die mit Silber beschlagen waren, aus Kannen und Trinkhörnern.
Auf der Hochzeit Herzog Georgs von Bayern und Landshut, der allerdings den Beinamen »der Reiche« trug, mit des Polenkönigs Tochter zu Landshut im Jahre 1475 machten die Kosten für den Unterhalt der Gäste die unerhörte Summe von fast 56 000 Gulden aus. Für Gewürze allein wurden 1089 Gulden verausgabt. Auf der sechs Tage währenden Hochzeit des Prinzen Wilhelm von Oranien mit Anna, der Tochter des Kurfürsten Moritz von Sachsen (1561), waren 5600 Gäste in Dresden anwesend, die 3600 Eimer Wein und 1600 Fässer Bier vertilgten.[175] Im Jahre 1500 hielt Kurfürst Johann von Sachsen sein Beilager mit der Prinzessin Sophie von Mecklenburg in Torgau, wo acht Tage lang 11 000 Personen köstlich gespeist und 7200 Pferde gefüttert wurden. Noch mehr Hochzeitsgäste, 14 000, besaß Graf Eberhard der Rauschebart. Bei der Hochzeit Johannes von Luxemburg mit Elisabeth von Böhmen (1310) bedienten Ritter zu Pferde die an den auf der Nordseite des Speyerer Domes aufgeschlagenen Tischen zechenden Gäste. »Brunnen waren mit Wein, Bier und Met zu trinken da. Höhlen voll von Fleisch, Fischen und Getreide. Schiffe, beladen mit Wohlgerüchen, waren vorhanden, die Bedürfnisse des Leibes aufs beste zu erfüllen.«[176]
Der Hochadel tat es natürlich, so weit es nur immer möglich war, den Fürstlichkeiten gleich. 1578 bei der Hochzeit des böhmischen Ritters Wilhelm von Rosenberg mit einer Markgräfin von Baden auf Krommenau (Krummau) wurden vertilgt: 1787 Eimer Rheinwein, 2000 Eimer ungarischer, 700 Eimer österreichischer, 1100 Eimer mährischer, 370 Eimer süßer, 448 Eimer böhmischer Wein; dann 5487 Viertel Weißbier, 180 Viertel Rackonitzer, 920 Viertel Gerstenbier und 24 Viertel Schöps.[177] Die Hochzeit kam auf über 100 000 Taler zu stehen. Aber auch die Bürger entfalteten einen reichen Hochzeitsluxus. In Schwäbisch-Hall dauerte einst eine Hochzeitsfeier neun volle Tage, während welchen stets an sechzig Tischen gespeist wurde.[178]
Nach Faust von Aschaffenburg pflegte auf den Hochzeiten der Frankfurter Patrizier im sechzehnten Jahrhundert ein Fuder Wein vertrunken zu werden. Im siebzehnten Jahrhundert war dieser Hochzeitstrunk schon auf drei Fuder angewachsen.
Eine im Jahre 1515 von dem Frankfurter Geschlechte Arnold von Glauberg ausgerichtete Hochzeit kostete 116⅔ Gulden. 76 Leute waren geladen und vertranken sechs Ohm Wein und für sechseinhalb Gulden Bier. Dazu wurden 239 Pfund Rindfleisch, 315 Hähne und Hühner, 30 Gänse, 3100 Krebse, 1420 Weißbrode und vieles andere mehr verzehrt. Man aß ebenso gut, wie man trank, und das will viel sagen!
Bei den Brautgelagen in Braunschweig durfte der Bräutigam nur zwischen zwanzig bis höchstens vierzig Personen zu Gast bitten, denen er bloß vier Stübchen Wein vorsetzen sollte, ein so bescheidenes Maß, daß es wohl kaum dabei geblieben sein dürfte. In Goslar richtete sich die erlaubte Zahl der Hochzeitsgäste nach der Höhe der Mitgift der Braut. Für jede erhaltene zwei Mark Silber konnte der junge Gatte eine Schüssel geben, aus der zwei bis vier Personen essen sollten. Das Getränkquantum war in Goslar nicht namhaft gemacht.[179] Das kleine Wernigerode war toleranter, indem es ohne weiteres erlaubte, 120 Personen zu den Vermählungsfeierlichkeiten einzuladen, dazu noch 16 Droste, 16 Mägde, Spielleute und Ratsdiener. Hingegen untersagte der Magistrat Wernigerodes »polternacht en holde« – den Polterabend zu halten, da es an diesem meist toller zuging, als am Hochzeitsabend.[180]
Über das Schlemmen und sonstige bei den Hochzeitsschmäusen übliche Unarten klagt Cyriakus von Spangenberg in seinem Ehespiegel oder LXX Brautpredigten,[181] nachdem er sich über die Tänze bei den Hochzeiten ausgelassen hat: »Wenn man sich am Reyen und tanzen wol müde gelauffen, gejaget, gedrehet und gerennet hat, so findet man sich alsdann wieder spat genugsam zu Tische und hält das Nachtmahl, da gehet es also viel wüster, unmäßiger und unzüchtiger zu, als wil der Abend unschamhaftiger und trunkener ist dann der Morgen; da isset mancher und trinket ohne Hunger und Durst zu ungelegener Zeit, wäre besser, er schlieffe dafür, und ist diese Abendmalzeit schädlich, beyde, dem Bräutigam und den Gästen. Ist das auch ein schändlicher Mißbrauch, daß auff denselbigen Abend Jungfrawen und Gesellen zusammen unter einander gemenget gesetzt werden, weil aber das Gesellige sich gemeiniglich voll gesoffen und toll gelaufen hat, ist wol zu erachten, was grob, unflätig und unverschampt sie pflegen zu seyn, mit Worten und Gepärden, und ist dahin kommen, daß auch unter den Jungfrawen ihr vil selbst unhypsch genugsam seyn können mit Worten und den Scherz am meißten treiben und fördern, daß es auch bisweilen an einem anderen ort (will nit sagen wo) zu vil were, das stehet ja zumal übel. Denn was geschiehet auf den Abendmalzeiten, wenn man den ganzen Tag gesoffen hat, anders, dann daß eyner schlaft über Tische, der ander zerbricht Gläser, der dritte schreit und singet, der vierte hadert und zankt, der fünfte beweint das Trunken Elend, der sechst giebt fechten und springen für, der siebente wil aus der Kunst disputiren, und ist ein solches Leben durcheinander, daß man nicht weiß, wer Koch oder Kellner ist … Also gar hat Bacchus das tolle Regiment zu Abends alleine, wenn man ihm den Tag zuvor gedienet hat, daran ist ja nicht viel zu loben …«[182] Geiler von Kaysersberg meint auch »wa man uff einer hochzeit ist: olleweil man nuechtern ist, so ist nit guot dantzen, aber wenn man fol ist, so gat es erst«.[183]
Wie man im ersten Viertel des siebzehnten Jahrhunderts heiratete, schildert ein Chronist bei der Beschreibung der Hochzeit des reichen Bürgermeistersohnes Nameler zu Bunzlau in Schlesien. Da ich unbescheiden genug bin, auch auf Leserinnen zu rechnen, setze ich die Schilderung dieser bürgerlichen Hochzeit als Gegensatz zu der erwähnten Quitzowschen Hochzeit hierher, die als Parallele zwischen einst und jetzt vielleicht die Damen interessieren dürfte.
»Die Jungfer Hochzeiterin hatte einen Rosengarten mit blauen Mausöhrlein (Myosotis-Vergißmeinnicht) vermischt auf dem Kopf, auf den der Pfarrer bei der Trauung den Brautkranz von grünem Rosmarin mit goldenen Ähren durchwunden, setzte. Ohrringe und Halskette waren groß und von echtem Golde, von der letzteren, die mit vielen Diamanten und schönen Perlen besetzt, war der Hals ganz bedeckt. Der hohe steife Spitzenkragen war mit goldenen Spitzen garniert; der rosarote seidene Brustlatz mit goldenen Blumen gestickt, das über den Reifrock ausgespannte Kleid von weißem Droket, das Geschwänze (die Schleppe) eineinhalb Gewändt lang und der ganze untere Saum breit mit Gold garniert. Die Strümpfe waren von weißer Seide mit goldenen Zwickeln und die langen weißen Schnabelschuhe mit goldenen Flittern gestickt und mit hohen roten Absätzen. Der Kopf des Hochzeiters steckte in einer ganz neumodischen Knotenperrücke, um den Hals schlang sich eine weiße Spitzenkrawatte, deren Zipfel bis auf den Magen in die oben offene Weste herabhingen, und die unterm Kinn mit einem Brillantknopfe vereinigt und festgehalten wurden. Die Weste, welche bis auf die halben Beine reichte, war von weißseidenem Droket mit Goldblumen gestickt, die Hosen von demselben Zeuge mit goldenen Kniegürteln und goldenen Schnallen versehen. Die Strümpfe weiß mit goldenen Zwickeln, die schwarzen Schnabelschuhe mit goldenen Schnallen hatten keine Absätze. Das Kleid war von hellespontinischem zwiebelfarbigen Droket mit goldenen Knöpfen. Der runde, biberhaarne Hut war sehr hoch, beinahe spitzig und mit weißen, roten und gelbseidenen Bändern verziert. Um den Staat besser zeigen zu können, wurde zur Trauung nicht gefahren, wie es jenerzeit auch Mode war, sondern gegangen, überhaupt gingen Hochzeiterinnen, die sich eines reinen, fleckenlosen Rufes bewußt waren, lieber, als daß sie fuhren; diejenigen aber, deren Ruf zweideutig war, ließen sich lieber in die Kirche fahren. Beim Eintritt in die Kirche wurde das Brautpaar mit Kesseltrommelgerassel und Trompetengeschmetter empfangen; die Kirche war ganz mit Kerzen erleuchtet, sämtliche Hochzeitsgäste saßen vor dem Altar auf Stühlen, das Brautpaar in dessen Mitte vor diesem, unter sich schöne mit Gold und seidenen Blumen gestickte Teppiche ausgebreitet. Nach der Trauung kam der Hochzeitsschmaus. Er bestand in 24 Gängen, während welchen 23 Töpfe Wein getrunken wurden. Bevor man sich zu Tisch setzte, wurde mit vier Trompeten zum Händewaschen geblasen; bei jeder Speise wurden andere Teller und Servietten gegeben. Die Braut saß zwischen Bräutigam und Pfarrer. Als die 24 Gänge vorüber waren, wurde wieder mit vier Trompeten zum Händewaschen geblasen, während dessen die Tische abgedeckt, das Tischtuch abgenommen, neu gedeckt und das Konfekt und die Dessertweine aufgesetzt wurden. Um acht Uhr zogen alle, Braut und Bräutigam an der Spitze, nach dem Rathaussaale, zum Tanz, der mit Genehmigung des Rates, der daran teilnahm, bis zwölf Uhr dauerte. Voran tanzte der Vater der Jungfer-Hochzeiterin, Jacob von Brauchitsch mit der letzteren und wurden, wie es heißt, fast alle modischen Tänze durchgemacht als: der polnische, Dreh-, Capriolen-, Schmoller-, Tauben-, Vor-, Zwölfmonats-Tanz und das ganz neue moderne Menuet. Um zwölf Uhr wurde das Brautpaar in die Brautkammer begleitet, wo der Vater des Bräutigams, der gestrenge Herr Bürgermeister, seiner Schnerche (Schwiegertochter) die goldgesäumten Strumpfbänder abband, die Frau Bürgermeisterin ihr die Schlafhaube aufsetzte, den Jungfrauengürtel abnahm, ihr zugleich eine kostbare Frauenhaube schenkte, die Hochzeitsjungfer, Magdalene von Brauchitsch den letzten Jungfrauen- und die Frau von Brauchitsch den ersten Frauenkuß gab. Währenddem tranken die Hochzeitsgäste noch einige Töpfe des letzten Jungfernweines. Am andern Morgen um zehn Uhr machten sämtliche Gäste den jungen Eheleuten ihren Besuch und tranken dabei natürlich wieder einige Töpfe des Frauenweines, wozu vor der Türe mit Kesseltrommeln und Trompeten musiziert wurde. Um zwölf Uhr ward wieder gegessen, es gab zwölf Gänge, ohne das Konfekt. Nach der Mahlzeit ging die Gesellschaft spazieren, wo man sich dann im Freien mit verschiedenen belustigenden Spielen unterhielt, wobei auch gut gelebt wurde. Gegen Abend trennte sich die Gesellschaft.«
Sogar bei der Mitgift war man häufig besorgt, daß der geliebte Trank im neuen Hauswesen nicht ausgehe. Im Jahre 1627 vermählte sich der Berliner Patrizier Joachim Steinbrecher mit der Jungfrau Anna Tageteuffel, der Tochter eines fürstlich mecklenburgischen Leibarztes aus einem sehr berühmten mecklenburgischen Geschlecht. Die junge Dame brachte ihrem Gatten ein Ehegeld von zwölfhundert Talern zu, wofür ihr ein Meierhof in Neukirchen, den ihr Mann als Belehnung erhalten hatte, nebst zehn Pferden, acht Kühen, zwanzig Schweinen, dreißig Schafen und sieben Viertel Land zum Leibgeding verschrieben wurden. Außerdem sollte sie vom Rittergut zum Hausbrauch jährlich zwei Scheffel Erbsen, zwölf Scheffel Mehl, zehn Stück Schrotfleisch, zwei Speckseiten, zehn Pfund Butter, zwei Schock Käse, drei Schock Eier und vier Tonnen Bier geliefert erhalten. An dem Gegenwert, beziehungsweise der Naturalverzinsung der Mitgift, läßt sich der bedeutend höhere damalige Geldwert gegen die Gegenwart ermessen, denn zehn Pferde allein, selbst gewöhnliche Ackergäule, sind heute schon meist mehr als zwölfhundert Taler wert.
Außer den Hochzeiten boten, wie gesagt, die Taufen willkommene Trinkgelegenheiten, besonders für das zarte Geschlecht.
Den Frauen, die das Kind zur Kirche geleiteten, ebenso ihren Mägden reichte man nach der Rückkehr vom Taufgang Lebkuchen, Frankenwein oder einen Wein in ähnlicher Preislage, auch Met. In Nürnberg wurde die Zahl dieser Gäste durch Polizeiordnungen bestimmt. In Freiburg im Breisgau durften 1474 höchstens zehn Frauen an einem solchen Frühschoppen teilnehmen, während in Breslau im vierzehnten Jahrhundert dieses »Kinderbier« durchweg verboten war. Görlitz erlaubte den fünfzehn Gästen eigengebrautes Gersten- oder Weizenbier aber keinen Wein oder fremdes Bier aufzutischen,[184] was aber keinen Bürger abhielt, es doch zu tun, auch wenn er Strafe bezahlen mußte. Luxusgesetze wurden eben von allen Gesetzen von jeher am wenigstens beachtet und wenn sie vernünftig waren, am allerwenigsten, wie dies z. B. aus den vielen Verordnungen gegen den bei den Leichenschmäusen getriebenen Luxus hervorgeht, deren erste schon im Jahre 1220 zu Worms, dann 1310 im Bistum Trier erschien.
Lange hatte die kirchliche und weltliche Obrigkeit zu tun, um die altheidnischen Totenmähler, die bis über das neunte Jahrhundert hinaus am Grabe der Verstorbenen abgehalten wurden, abzuschaffen, wie aus dem Kapitular von 742 Karls des Großen hervorgeht. Gab es doch nach den Briefen des heiligen Bonifacius hier und dort Geistliche, die sich herbeiließen, am offenen Grabe Totenopfer darzubringen und an den darauffolgenden Gelagen teilzunehmen. Allmählich wurden die Leichenmähler vom Grabe weg und in die Häuser zurückgedrängt, wo man sich oft noch weit größeren Ausschweifungen hingab. Der Erzbischof Hinkmar von Rheims verbot allen Priestern seines Sprengels an den Ausgelassenheiten, die bei den Gelagen am Jahrestag eines Verstorbenen, sowie am siebenten und dreißigsten Tag nach der Beerdigung vorzukommen pflegten, teilzunehmen. Sie sollten in aller Ehrbarkeit ihr Frühstück verzehren und dann zur rechten Zeit wieder in die Kirche zurückkehren.[185]
In seinem »Weltbuch«[186] schreibt Sebastian Frank, daß man im Augsburger Bistum Brot erst auf das Grab legte, dann auf den Altar, von wo es der Meßner nahm »und isset es von der armen seel wegen«. An anderen Orten opferte man Wein, Brot und Mehl zu Handen des Priesters, »das verbraßt der frum Priester mit seiner Köchin, von der Seel und Heiligen willens«. Den Priestern, die einen Reichen zu Grabe geleitet hatten, mußte man nachher »das Maul füllen«. In deren Begleitung begab sich nämlich der ganze Kondukt in das Trauerhaus, um sich bei opulenter Bewirtung von dem Trennungsschmerz zu erholen. In der Oktav und am dreißigsten Tag des Ablebens wurde abermals ein Totenmahl gehalten, bei dem aber 1410 in Braunschweig nur zehn fremde Leute als Gäste anwesend sein durften.
Die willkommensten und gründlich ausgenützten Trinkgelegenheiten boten die Feiertage, vornehmlich Neujahr, der Sylvestertag und der St. Martinstag. Johannes Boëmus sagt in seinem schon erwähnten Werk: »Zum 1. Januar, zur Zeit, wo das Jahr und alle unsere Zeitrechnung beginnt, besucht der Verwandte den Verwandten, der Freund den Freund, reichen sich die Hände und wünschen sich ein glückliches Neujahr und feiern dann diesen Tag mit festlichen Glückwünschen und Trinkgelagen. Nach althergebrachter Gewohnheit sendet man sich auch Geschenke.«
Am Jahresbeginn gingen auch die Handwerkerumzüge vor sich, die in manchen Städten später auf Fastnacht verlegt wurden, oder auch vielerorts Neujahr und Fastnacht stattfanden. Überall waren es die Metzger und Bäcker, die sich dabei besonders hervortaten. Die Fleischergilde der betreffenden Stadt stellte gewöhnlich vom sechzehnten Jahrhundert ab ein Wurstungetüm zur Schau, das von kostümierten Gesellen durch die Hauptstraßen getragen wurde. Diese Sitte scheint von Königsberg in Preußen zu stammen. Die dortige Metzgergilde war wenigstens die erste, von welcher ein Wurstumzug berichtet wird. Sie zog am 1. Januar 1583 mit einem Wurstgiganten von fünfhundertsechsundneunzig Ellen Länge und einem Gewichte von vierhundertvierunddreißig Pfund in der Stadt herum. Schließlich schenkten sie das Endchen Wurst den Weißbäckern, welche diese Gabe am Dreikönigstage durch einen sogenannten Stritzel erwiderten, in dem drei Scheffel Mehl verbacken worden waren. Am Neujahrsmorgen 1601 schleppten die Schlachter ein noch gewaltigeres Ungetüm durch die Stadt nach dem Schlosse. Einhundertdrei Gesellen hatten an der eintausendundfünf Ellen langen Wurst zu tragen. Dem Fürsten wurden einhundertdreißig Ellen der Wurst verehrt. Die ganze Wurst wog zweiundzwanzig Stein und fünf Pfund, also etwa vierhundertdreiundvierzig Kilogramm. Man verbrauchte dazu die Därme von 45 Schweinen, 81 Schinken, eineinhalb Tonnen Salz, eineinhalb Tonnen Bier und achtzehneinviertel Pfund Pfeffer. Drei Meister und siebenundachtzig Gesellen hatten ihre Anfertigung übernommen und bei der Arbeit zwei Faß und eine Tonne Bier vertilgt. Die Wurst kam auf vierhundertzwölf Taler zu stehen. Die Weißbäcker lieferten auch zu dieser Wurst das Gebäck in Form von Pretzeln und Kringeln, wozu sie zwölf Scheffeln Weitzenmehl nötig hatten. Die Nürnberger Bratwurst, die am 8. und 9. Februar 1658 von zwölf Personen durch die Stadt Schau getragen wurde, war sechshundertachtundfünfzig Ellen lang und zweihundertsiebenundfünfzig Kilogramm schwer.[187] Die Vertilgung von Brot und Wurst kam natürlich hauptsächlich den städtischen Bierbrauern zu Gute.
Diese Trinkgelage arteten, wie vorauszusehen war, häufig aus. Unter dem 18. Dezember 1579 heißt es in den Ratsbüchern der Stadt Freiburg im Breisgau: »soll den Zünftigen angezeigt werden: daß das Gutejahr- und Sternensingen auch das Bruderschaft-Schenken; – item Nachts nach neun Uhr auf den Gassen oder in den Wirtshäusern und Stuben (= Trinkstuben) zechen, spielen oder sich sonst unbeschiedenlich finden lassen verboten.«[188]
Die Signatur aller mittelalterlichen Feiertage war eben entweder bis zur Überfüllung Schlemmen oder das Gegenteil – Fasten.
Man aß und trank an den obligaten Feier- und Sonntagen, was nur in den Körper hinein wollte und nahm mit Freuden fremde Gebräuche an, an denen man nach Herzenslust diesen beiden Nationalneigungen fröhnen konnte, – so unter anderem das aus Frankreich und den Niederlanden eingeführte Bohnenfest.
»In den zwölf Nächten zwischen Weihnachten und heil. drei Könige«, lesen wir bei Boëmus, »wird jedes Haus in Franken, das bewohnt ist, fast ohne Ausnahme mit Weihrauch oder sonst einem wohlriechenden Rauchwerk zum Schutze gegen die bösen Geister und Zauberinnen ausgeräuchert. Wie man die drei Tage, die den Fasten vorausgehen, verbringt, braucht nicht gesagt zu werden, wenn man weiß, in welcher volkstümlichen und freiwilligen Tollheit ganz Deutschland – und Franken macht keine Ausnahme – dann lebt. Man ißt, man trinkt, man gibt sich dem Spiele, dem Scherze hin, als ob das niemals wiederkehre, als ob man morgen sterben müsse und heute noch sich an allem ersättigen wolle. Jeder denkt ein neues Schaustück aus, mit dem er Sinn und Augen aller erfreut und in Bewunderung festhält, und, sie schämen sich nicht, die jenen Scherzen sich hingeben, stecken Larven vor die Gesichter, verkleiden sich, verstellen Alter und Geschlecht, Männer ziehen Frauenkleider, Frauen Männerkleider an. Andere wollen Teufel (satyras) oder böse Geister darstellen, bemalen sich mit Mennig oder Tinte und entstellen sich schändlich auch in der Kleidung, andere laufen nackt herum und spielen Luperci, von denen nach meiner Meinung diese Sitte, jährlich einmal toll zu werden, herstammt.« Boëmus legt das Hauptgewicht seines Tadels auf die Maskeraden und andere beim Bohnenfest gebräuchlichen Unarten, während, wie aus zahlreichen das Bohnenfest darstellenden Bildwerken hervorgeht, doch wohl die Trunkenheit die Ursache der meisten Ausschweifungen gewesen sein wird.
In der Geschichte des deutschen Durstes darf auch der St. Martinstag nicht übergangen werden, da dieser große Tag, der 11. November, dem heil. Martin geweiht ist, dem Patron der Trinker, dem zu Ehren man das schöne Lied sang:
O Marten, o Marten!
Der Korb muß verbrannt sein,
Das Geld aus den Taschen,
Der Wein in die Flaschen,
Die Gans vom Spieß! …
St. Martinus wird von beiden Konfessionen mit gleicher Unparteilichkeit gefeiert, denn denken die Katholiken an ihren Bischof von Tours, der dem in Bettlergewand nahenden Heiland seinen Mantel gab, so ist den Protestanten Martinus von Eisleben Grund genug, den 11. November zu begehen, wie eine Nordhauser Sage beweist.
Luthers Nordhausener Freunde, Prediger Justus Jonas und der Bürgermeister Meinberg luden einst den Reformator ein, seinen Geburtstag bei ihnen zu begehen. Luther folgte der Einladung. Als nun die drei Männer gemütlich beieinander saßen, fiel ihnen ein, daß am nächsten Tage das St. Martinsfest in der katholischen Kirche feierlich begangen werde, und daß es in ihrer Macht stehe, ihr Fest ebenso zu feiern. Die Kerzen wurden besorgt und brannten abends auf den Familientischen, das ganze Haus festlich beleuchtend.
Eine andere Lesart von der Entstehung sagt, daß einst zwei ehrsame Schuster, die vom Markte in Sondershausen gekommen wären, Luther auf der Landstraße getroffen hätten. Es dunkelte bereits und sie baten den verehrten Mann, mit ihnen in ihrer Herberge zu Nordhausen einzukehren. Das habe Luther getan. Den Neugierigen, die aus den Fenstern schauten, riefen sie zu:
Herr Martin kommt, der brave Mann –
Zünd't hunderttausend Kerzen an!
Da man diese Verse aber auch in Hannover kennt, so ist es möglich, daß diese Feier sich mehr auf den Bischof Martin von Tours bezieht, der seiner Tugenden willen hoch geehrt wurde. Jedenfalls aber ist das Nordhausener Martinsfest ein besonderes Fest geblieben bis auf die Jetztzeit, das von den Schuhmachern vorzugsweise gefeiert wird.
In den Chroniken finden sich Berichte von den Gesellschaften der »Martinsbrüder«, deren einziger Zweck es war, sich am 11. November bei Schmausereien zu vergnügen, die oft in wüste Gelage ausarteten.
Wer nich vull sick supen kann,
De is ken rechte Martensmann!
In jenen genußfrohen Zeiten flammten am Rhein Leuchtfeuer auf den Höhen und im Tal auf; in den Straßen der Städte liefen arme, mit Strohbündeln umwundene Buben lärmend von Haus zu Haus, um Holz und Stroh bettelnd. Vor den Toren ward dann dieses Holz auf einem Scheiterhaufen verbrannt und die Jugend umtanzte mit ihren Fackeln die Flammen.
Bald ließen sich die Bürger an dem einen Tage nicht mehr genügen. Man dehnte die Festfreude über eine ganze Woche aus, die am 4. November begann und mit dem St. Martinstage endete, und die man die Schlampwoche nannte. Diese Schlampwoche stand im Zeichen der Martinsgans, die gründlich mit jungem, süßen Most angefeuchtet wurde.
In Schmalkalden wurde früher an alle Einwohner der Stadt am Martinstage Most verteilt. Der Stifter dieser Mostspende hieß Most-Märten, und sein Bild hängt im dortigen Rathaus. Die Sage erzählt, daß Most-Märten, ein Bürger der Stadt, sich einst verirrt habe. Da hörte er die »große Oster«, die größte Glocke der Stadt läuten, ging dem Klange nach und erreichte glücklich die Stadt. Aus Freude über seine Rettung aus Gefahr machte er diese Stiftung, während deren Verteilung die große Oster ununterbrochen läutete.
Der Volksglaube mancher Ortschaften behauptet sogar, der heilige Martin könne an seinem Feste Most in Wein verwandeln. Die Kinder der Halleschen Halloren glaubten ehedem sogar an die Verwandlung von Wasser in Wein und stellten, um den St. Martin zu dieser Wandlung zu veranlassen, Wasserkrüge in die Saline.
Darum hieß in manchen Weingegenden der zu Martini gekostete Wein »Martinswein«, wovon ein alter Spruch noch Kunde gibt: »Heb an Martini, trink' Wein per circulum anni.«
Auf den Martinstag fiel auch vielfach die Weinlese, die meist zwei volle Tage währte. Ferner herrschte die Sitte, daß die Kinder ihren Lehrern und den Pfarrern einen Martinstrunk darbrachten, wie sich noch heute im Böhmerwald das Landvolk am Martinstag Schönheit und Stärke zutrinkt, wie in der ersten Jahreshälfte mit dem Pfingsttrunk. Darum galt auch den Winzern der Martinstag als Lostag. So viel Sterne sie am Abend am mächtigen Himmel zählten, so viele Ohm gab ihnen die nächste Weinlese. Am Weinheiligen St. Martinstag wurde auch das große Heidelberger Faß 1752 zum erstenmal gefüllt, was durchaus kein Zufall war.
Martinsgans und Martinstrank waren unzertrennliche Begriffe, die manch ein Poet der Vorzeit in einem Atem verherrlichte:
Herbei, herbei zur Martinsgans,
Herr Burkart mit den Bretzeln – jubilemus!
Bruder Urbar mit den Flaschen – cantemus!
St. Bartel mit den Würsten – gaudeamus!
Sind alle starke Patronen,
Zur feisten Martinsgans.