Die Medizin im späteren Mittelalter.

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Vestigia terrent.

Die wissenschaftliche Heilkunde des späteren Mittelalters ist das Ergebnis jener Arbeitsmethode, welche im Verlaufe des 13. Jahrhunderts von einzelnen hervorragenden medizinischen Forschern in nahem Anschluß an die Scholastik begründet und ausgebaut worden war.

Da diese Methode im wesentlichen auf einheitliche Gestaltung der galenoarabischen Ueberlieferung mittels der Kunstgriffe aristotelischer Dialektik hinauslief, so kann es nicht verwundern, daß die erzielten Ergebnisse weder für die theoretische Erkenntnis noch für die medizinische Praxis einen wirklich durchgreifenden Fortschritt bedeuten. Die Eindrücke, die man beim Studium der umfangreichen, übrigens noch nicht völlig erschlossenen Literatur dieses Zeitalters empfängt, formen sich zu einem Gesamtbilde, das kaum mehr als eine, noch dazu sehr entstellte, oft ins Groteske verzerrte Reproduktion des arabischen Originals im Gewande der Scholastik darstellt.

Der medizinische Scholastizismus und Arabismus (mit seinen Konsequenzen Astrologie und Uroskopie) wurde auf die Spitze getrieben, er beherrschte hemmend Forschung und Lehre. Seinem Einflusse vermochte sich keiner der Autoren ganz zu entziehen, wiewohl nicht alle in gleich hohem Grade dem Druck der Tradition und dem Zauber der Dialektik unterlagen. Mancher wußte auch innerhalb des starren Rahmens der Doktrin selbständig erworbene ärztliche Erfahrungen gelegentlich unterzubringen, aber vergraben in einem Wuste von Zitaten und logischen Subtilitäten, fanden dieselben kaum die verdiente Beachtung und generalisierende Fortführung. Die hie und da schüchtern geäußerten Einwände gegen überlieferte Lehrsätze bezogen sich fast nur auf untergeordnete Fragen oder praktische Details, sie waren nicht von der Absicht getragen, noch weniger dazu geeignet, die Herrschaft des Systems und der Methode zu erschüttern. Erst in der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts macht sich eine Wandlung leise bemerkbar, damit treten wir aber schon in ein neues Zeitalter der Kultur, welches von der Negation der mittelalterlichen Ideale seine Signatur empfing.

Wenn auch durchaus nicht frei, so doch weit weniger angekränkelt vom Scholastizismus zeigt sich die Chirurgie, welche naturgemäß trotz ihres Festhaltens an den allgemeinen pathologischen Doktrinen den Weg der Beobachtung und Erfahrung nie in solchem Grade beiseite lassen konnte, wie es die damalige innere Medizin im Banne der Dialektik zumeist getan hat; langsam aber stetig machte sie mancherlei Fortschritte, deren Summe unverkennbar eine allmähliche Ueberwindung der traditionellen (arabischen) Messerscheu durch technische Gewandtheit ausmacht.

Trotzdem es an großen neuen Ideen und bahnbrechenden praktischen Leistungen mangelt, bietet die Epoche des zähesten medizinischen Konservatismus der Geschichte doch wenigstens einen hellstrahlenden Lichtpunkt dar — die durch 1½ Jahrtausend vernachlässigte Sektion menschlicher Leichen kam seit dem 14. Jahrhundert wieder in Aufnahme.

Schon dieses folgenschwere Ereignis allein bietet Anlaß genug, der Medizin der Prärenaissance einiges Interesse zu sichern, mögen ihre Bestrebungen auch zum großen Teile nur den Wert lehrreicher Irrtümer besitzen.

Von vornherein überrascht der zähe Konservatismus der Medizin im Zeitalter der Prärenaissance, da auf den meisten übrigen Kulturgebieten neben der Abhängigkeit vom Althergebrachten schon ein kräftiges Ringen nach neuen Gestaltungen zu erkennen ist, welches das Nahen einer ganz andersartigen Entwicklung ankündigt.

Wenn man hier von den Veränderungen in kirchlicher, religiöser, politischer, sozialer und wirtschaftlicher Hinsicht[1] und von der Vermehrung der Realkenntnisse, der technischen Fortschritte[2] absieht, so sind es insbesondere zwei Haupterscheinungen des geistigen Lebens, die den Bruch mit den einseitigen kirchlich-mittelalterlichen Idealen[3] bezeichnen, die Selbstzersetzung der Scholastik und der erwachende Humanismus.

Die im 13. Jahrhundert mit Hilfe der Peripatetik und einem Aufwand glänzendster Kombinationsgabe zu stande gebrachte Versöhnung zwischen Philosophie und Kirchenlehre, zwischen Wissen und Glauben schmolz unter dem Einflusse Duns Scotus und seitdem der durch Occam neubegründete Nominalismus zur Herrschaft gelangt war, immer mehr dahin, um der Anschauung von der doppelten Wahrheit, dem Vorhandensein zweier streng geschiedener Gebiete, des Transzendentalen und Natürlichen Platz zu machen[4]. Zu gleicher Zeit begannen sich durch das neubelebte Studium der Antike und das emporkeimende Naturgefühl die Fesseln zu lockern, in welchen das gesamte Bildungswesen und die Kunst schmachtete.

Der Tatsache, daß die Medizin stagnierte und mit besonderer Hartnäckigkeit alle jene Züge festhielt, welche das echt mittelalterliche Wesen ausmachen, hat Francesco Petrarca, der Vorkämpfer des Humanismus und der Renaissance, der Apostel des erwachenden Volksgeistes und der beginnenden Kulturverweltlichung den beredtsten Ausdruck verliehen. Gerade ihm, der zuerst den unermeßlichen Schacht des subjektiven Erlebens und Empfindens, des reflektierenden Naturgefühls entdeckte, der zielbewußt der Skepsis und Kritik den Weg ebnete, mußte schon der ganzen Denkweise nach die damalige Heilkunde zum Gegenstand des Mißfallens, der großenteils berechtigten Abneigung und des erbittertsten Angriffs werden — mögen dabei auch untergeordnete persönliche Umstände eine gewisse Rolle gespielt haben. Wie sehr Petrarca, der auch sonst die Schäden der Zeit schonungslos geißelte, die Zustände der Medizin und das Treiben der Aerzte beschäftigte, erhellt aus mehreren seiner Schriften, besonders kommen in Betracht: De vera sapientia, Epistolae de rebus senilibus, Epistolae sine titulo, De sui ipsius et aliorum ignorantia, Invectivae contra medicum quendam. Im folgenden sei der Hauptinhalt seiner Angriffe kurz mitgeteilt, soweit dieselben die zeitgenössischen Verhältnisse betreffen und durch den Lauf der Geschichte gerechtfertigt wurden — hingegen möge hier Petrarcas, an Cato und Plinius gemahnende Polemik gegen die ärztliche Kunst im allgemeinen, wegen der totalen Verkennung des wissenschaftlichen Wesens und der hehren, weitumspannenden Aufgaben der Medizin unerörtert bleiben[5].

In erster Linie bekämpft und verspottet der große Humanist die Sucht der Medizin nach philosophischer Begründung. Abgesehen davon, daß sie einer solchen nach seiner Meinung überhaupt nicht fähig sei und wegen ganz anderer Ziele auch ganz anderer Methoden als die Philosophie bedürfe, eigne sich hierzu der völlig verderbte, nicht auf Tatsachen beruhende Aristotelismus am wenigsten. Sei schon die Philosophie durch mißbräuchliche — das Mittel mit dem Zweck verwechselnde — Anwendung der Dialektik auf Abwege geraten, so gereiche die Disputierkunst der ärztlichen Wissenschaft ganz besonders zum Schaden, weil sie von der Beobachtung und vom praktischen Handeln im richtigen Zeitpunkt ablenke. Früher hätte man die Kranken ohne viel zu vernünfteln geheilt, jetzt stopfe man ihnen die Ohren mit Syllogismen voll, ohne die versprochene Hilfe zu bringen. „Quid est opus verbis? Cura, semper dixi, medice.” Lächerlich sei es auch, daß die Aerzte auf die Rhetorik so viel Wert legen, die doch zur Sache gar nichts beitrage, die Medizin in eine hohle Wortkunst verwandle und höchstens dazu diene, die Unzulänglichkeit des Könnens durch vage Ausflüchte zu verhüllen. Des weiteren wendet sich Petrarca gegen den Autoritätsglauben der Aerzte. Bei aller Verehrung, die den großen Meistern des klassischen Altertums gebühre, dürfe man doch dem Hippokrates und noch weniger dem Galenos eine absolute Autorität zuerkennen, da auch ihre Kunst nicht auf vollkommen sicherer Grundlage fußte; die bloße Berufung auf ihre Lehrmeinungen sollte in der Medizin nicht entscheidend sein, wenn eigene Beobachtung und selbständiges Urteil dagegen sprechen. Man müsse überhaupt der Natur gehorchen, nicht dem Hippokrates, und ihr folgen, nicht weil es etwa Galen so vorschreibt, sondern weil eine innere Mahnung es uns also rate. Ueberdies stütze sich der blinde Autoritätsglaube der Aerzte bloß auf die schwankende Interpretation der Alten, und zwischen der griechischen und der gegenwärtigen Medizin bestehe nur noch durch die gräzisierende Terminologie[6] eine Gemeinschaft. Am schlimmsten sei aber der Arabismus[7], welcher überhaupt eine Schmach der Zeit bilde und namentlich die Medizin um ihren alten Ruhm gebracht habe. Im engsten Zusammenhange damit ständen die Verirrungen der Astrologie, Alchemie und Magie, der Uroskopie und Koproskopie, die Petrarca insgesamt ins Gebiet der Scharlatanerie bezw. des Aberglaubens verwirft. Die Diätetik, welche den Patienten in übertriebener Weise, geradezu tyrannisch vorgeschrieben, übrigens von den Aerzten selbst am wenigsten befolgt werde, kranke an inneren Widersprüchen und entbehre wirklich zuverlässiger Voraussetzungen, die Therapie sei zwar mit dem Nimbus einer Wissenschaft umgeben, doch tatsächlich bloß ein Gewebe von kritikloser Leichtgläubigkeit und bewußtem Trug; in der Praxis, die beinahe ganz dem Zufall preisgegeben sei, nähmen freilich die Aerzte jeden günstigen Ausgang als ihr Verdienst in Anspruch, während sie die Mißerfolge allen möglichen Ursachen, nur nicht der einzig wahren, nämlich ihrer Unwissenheit, zuschreiben. Aus dem Munde klar denkender und charakterfester Aerzte habe er ganz ähnliche Urteile über die, jedweder Zuverlässigkeit bare, Heilkunde vernommen. Nach dem Gesagten überrascht es nicht, wenn Petrarca über die damalige Medizin den Stab bricht und die Meinung ausspricht, daß die Tätigkeit der meisten ihrer Vertreter auf Täuschung abziele[8], wovon er köstliche Geschichten erzählt. Hingegen finden die mißachteten Chirurgen vor seinem strengen Richterstuhle Gnade[9].

So sehr die arabistisch-scholastische Medizin hinter den Anforderungen zurückblieb, die schon damals einzelne erlesene Denker an den Betrieb der Wissenschaft stellten[10], eine unbefangene historische Betrachtungsweise darf doch gewisse mildernde Umstände nicht ganz unberücksichtigt lassen. Insbesondere das Faktum, daß die geistigen Wandlungen, welche im Zeitalter der Prärenaissance merkbar werden, erst viel später zum Abschluß gelangt sind, und daß die Heilkunde in jeder Epoche nicht von den entstehenden, sondern nur von den bereits siegreich durchgedrungenen Kulturideen beeinflußt wird. Auch kommt es sehr darauf an, ob man den gesamten Werdeprozeß der Medizin als solcher oder die allmähliche Entwicklung des medizinischen Wissens und Könnens unter den abendländischen Völkern zum Standort der Beurteilung wählt. Was im ersten Falle als absoluter Stillstand anzusprechen ist, verliert zwar auch im zweiten Falle nicht den Charakter der Verirrung, erscheint aber in hellerem Lichte, wenn man den Umfang der Literaturkenntnis, die Stufe des theoretischen Denkens und selbst das praktische Können des arabistisch-scholastischen Zeitalters mit dem Besitzstand der Medizin des Abendlands im frühen Mittelalter vergleicht.

Das medizinische Erbe des 13. Jahrhunderts traten Bologna, Padua, Montpellier und Paris an; sie bildeten die Zentren der wissenschaftlichen Tätigkeit und beherrschten mit ihren weitreichenden Einflüssen auch die übrigen Schulen, deren Zahl nicht unbeträchtlich zu wachsen begann[11]; Salernos einstige Größe lebte dagegen nur noch in der Erinnerung fort[12]. Die Bahnen, welche Taddeo Alderotti, Pietro d'Abano, Bernard de Gordon eröffnet hatten, bauten Schüler und Enkelschüler emsig weiter aus, während die reformatorischen Bemühungen des Arnaldo de Villanova nur ganz vereinzelt und keinesfalls einen solchen Nachhall fanden, wie es im Interesse des Fortschritts wünschenswert gewesen wäre.

Den gewählten Vorbildern entspricht die medizinische Literatur des 14. Jahrhunderts deutlich genug. Sie ist durchaus rezeptiv, kompilatorisch und kommentatorisch, wobei die Lehrsätze der Araber, des Galen und Aristoteles zur dogmatischen Voraussetzung dienen. Ueber diese hinauszustreben, fühlte niemand den mindesten Antrieb, noch die genügende Kraft, und das Endziel der Autoren lag einzig darin, den überkommenen Wissensstoff zu exzerpieren, zu interpretieren, von Widersprüchen zu säubern, in eine übersichtliche, leicht benützbare kompendiöse Form zu bringen. Die literarischen Produkte, welche teils den Erfordernissen der arabistisch-scholastischen Forschungs- und Unterrichtsweise, teils den Bedürfnissen der Praktiker entsprangen, lassen gewisse Hauptgruppen unterscheiden, als deren wichtigsten (abgesehen von Spezialarbeiten) die folgenden zu nennen wären: Medizinische Glossarien, Sentenzensammlungen, Kommentare (Expositiones), Lehr- und Handbücher (Practica, Breviarium, Lilium etc. — Einführungsschriften, Introductorium, Clarificatorium etc.) kasuistische Schriften (Consilia).

Die Glossarien (Erklärung der Kunstausdrücke, medizinische Wörterbücher) wurden umso nötiger, als die Terminologie der lateinischen Uebersetzungen arabischer Werke infolge vielfacher Entstellung und Verstümmelung oft unklar war; sie beziehen sich gewöhnlich nur auf die Namen der Heilmittel (Synonyma, vgl. Steinschneider, „Zur Literatur der Synonyma”, Anhang zu Mondevilles Chirurgie, herausgegeben von Pagel 1892). Zu den Sammelschriften im weitesten Sinne gehören Concordanciae, welche unter bestimmten Schlagworten alle darauf bezüglichen Sentenzen der Autoritäten in kurzen Exzerpten wiedergeben, ferner solche Werke, welche entweder bloß das Wichtigste aus den Quellen zusammenstellen — Aggregator, Summa — oder aber mittels der dialektischen Methode und Kritik die Widersprüche der Autoritäten auszugleichen suchen — Conciliator. Das formale Muster der medizinischen Literaturgattungen bildeten theologisch-philosophische und ganz besonders auch juristische Werke (Glossatoren, Postglossatoren), was sich schon in manchen Titeln (z. B. Concordanciae, Summae) verrät und in der ganzen Kommentatorentätigkeit deutlich zum Ausdruck kommt, wobei eben irrigerweise seitens der Aerzte den galeno-arabischen Schriften dieselbe autoritative Bedeutung beigemessen wurde, wie von Seite der Theologen den Sententiae des Lombardus, wie von Seite der Juristen dem Corpus juris. Interessant ist es, daß auch die Sammlungen von Krankheitsfällen ihr Vorbild in der juristischen Literatur hatten, schrieb doch z. B. der berühmte Rechtslehrer Baldus „Consilia”.

Das höchst voluminöse Schrifttum der Aerzte des 14. Jahrhunderts stellt ein Denkmal rastlosen Eifers und erstaunlicher Gelehrsamkeit dar, aber es liefert auch das abschreckendste Beispiel einer gänzlich verfehlten Methode. Belesenheit und Autoritätsglaube nimmt jene Stelle ein, welche der Beobachtung am Krankenbette gebührt; endlose Syllogismen usurpieren den Platz der Erfahrung; spitzfindige Definitionen, vage scholastische, rein abstrakte Erörterungen von Problemen der Physiologie, Pathologie, Therapie bedeuteten damals — wissenschaftliche Forschung. Und wenn einmal in der dürren Wüste selbstquälerischer Quaestiones und Propositiones, unglaublich subtiler und unendlich weitschweifiger Argumentationes, Recollectiones, Quodlibetationes etc. eine Kasuistik als Oase auftaucht, dann erdrückt alsbald ein Schwall von haltlosen, dem Aristotelismus erborgten Spekulationen oder eine Unmasse von bunt zusammengewürfelten Rezepten die ohnedies dürftige Krankheitsschilderung.

Da die Autoren nicht aus dem frischen Born des Lebens, sondern aus der gemeinsamen alten Buchweisheit schöpften und sich bei der Verarbeitung der Ueberlieferung so ziemlich im gleichen Gedankengange bewegten, so herrscht eine ermüdende Einförmigkeit, eine geradezu trostlose Oede in der Literatur, ja man macht sich — wenigstens was den Hauptinhalt anbelangt — keiner allzugroßen Uebertreibung schuldig, wenn man sagt, wer eine oder die andere der Schriften gelesen, kennt damit auch schon die übrigen. Ueber den Wert des Geleisteten hat die Nachwelt ihr Urteil gesprochen, indem sie nur einen bescheidenen Bruchteil des umfangreichen Schrifttums der Druckerpresse übergab.

Mag es eine Aufgabe des Bibliographen und Literarhistorikers bilden, die vielen noch im Staube der Archive ruhenden Manuskripte ans Licht zu ziehen, sie zu registrieren und durch Neueditionen der Vergessenheit zu entreißen — die pragmatische Geschichtschreibung hat den Interessen des geistigen Zusammenhangs schon dann hinreichend entsprochen, wenn sie nur die allerwichtigsten Vertreter der medizinischen Scholastik nennt, insbesondere jene, deren Ruf die Epoche überdauerte, deren Werke im ärztlichen Studiengang längere Zeit hindurch eine Rolle spielten.

Die gefeiertsten Interpreten antiker[13] und arabischer Schriften, die spitzfindigsten der medizinischen Dialektiker gingen aus Norditalien hervor, wo der gerade damals zur Höchstentfaltung gebrachte juristische Formalismus[14] und die eifrigst gepflegte arabisierte Peripatetik in besonderem Maße begünstigend auf die Entwicklung der kommentatorischen Tätigkeit einwirkten.

Der Schule Bolognas entstammten Guglielmo Corvi aus Canneto bei Brescia, dessen Practica — der Aggregator Brixiensis — das Muster für eine ganze Reihe von scholastisch bearbeiteten Sammelwerken abgab, der Kommentator κατ' εξοχὴν Torrigiano di Torrigiani, dessen Erläuterung der Ars parva Galens „Commentum in librum Galieni qui microtechni intitulatur” überaus lange als Lehrbuch benützt wurde, die Sprößlinge der Aerztefamilie Varignana, von denen namentlich Bartolommeo und Guglielmo V. als Lehrer und Schriftsteller Ansehen erwarben, ferner Dino del Garbo, der wegen seiner sehr geschätzten Interpretationen (besonders Avicennas) den Ehrennamen „Expositor” empfing, und dessen Sohn Tommaso del Garbo, welch letzterer ein getreues Bild der damaligen Heilwissenschaft in seiner, nach „Quaestiones” geordneten „Summa medicinalis” lieferte.

Mit den berühmten Meistern Bolognas wetteiferten diejenigen Paduas, wo die Traditionen des Pietro d'Abano und damit auch des Averroismus beständig fortwirkten. An erster Stelle verdient hier Gentile da Foligno Erwähnung, und zwar nicht allein wegen seiner berühmten Kommentare (zur Ars parva Galens, zu den Lehrgedichten des Aegidius Corboliensis etc.), sondern hauptsächlich wegen seiner Consilia, einer kasuistischen Sammelschrift, in der sich schon der Drang nach eigener Krankenbeobachtung, freilich noch gehemmt durch Dialektik und Arzneiglauben, kundgibt. Außer ihm trugen zum Ruhme der Paduaner Schule die Mitglieder der Aerztefamilie St. Sophia — besonders Marsilio und Galeazzo de St. Sophia — vieles bei, ebenso der Verfasser des „Aggregator Paduanus” (Sammelwerk über Heilmittel) Giacomo de' Dondi und dessen Sohn Giovanni de' Dondi, welcher sich gegenüber dem herrschenden Doktrinarismus eine merkwürdige Selbständigkeit des Urteils zu bewahren wußte und auch als Praktiker die höchste Anerkennung erwarb.

Zuerst in Bologna, später in Padua lehrte Giacomo della Torre aus Forli (Jacobus Foroliviensis), einer der berühmtesten Kommentatoren, dessen Interpretationen zu den hippokratischen Aphorismen, zur Ars parva und zu einzelnen Abschnitten des Kanons Avicennas dauerndes Ansehen genossen.

Was die Literatur betrifft, welche aus anderen italienischen Bildungszentren hervorging, so wären vor allem zwei Werke zu nennen, die für die Kenntnis der mittelalterlichen Heilkunde von Wert sind: das Supplementum Mesuë des Neapolitaner Leibarztes Francesco di Piedimonte, eine noch an die Salernitaner anknüpfende Kompilation, welche einen großen Teil der speziellen Pathologie und Therapie (auch Geburtshilfe) behandelt, und die Sermones medicinales des Florentiners Niccolo Falcucci (Nicolaus Florentinus), ein riesiges Repertorium der gesamten Medizin, das insbesondere aus den Arabern geschöpft ist und den ganzen, bis zum Ausgang des 14. Jahrhunderts bekannt gewordenen Wissensstoff übersichtlich zusammenstellt.

Es ist gewiß anzuerkennen, daß die aufgewandte Geistesarbeit nicht ganz zwecklos war, daß die scharfsinnigen Kommentare und fleißigen Kompilationen das Studium der galeno-arabischen Kolossalwerke erleichterten bezw. ersetzten[15], aber darin allein liegt ihre — temporäre — Bedeutung, denn aufgehend in der Idolatrie der sakrosankten Autoritäten bieten sie kaum etwas von eigener, kritischer Erfahrung. Schwache Spuren selbständiger Beobachtung trifft man fast nur in den Sammlungen von Konsilien[16], noch mehr in der pharmakologisch-botanischen und balneologischen Literatur. Auf diesen Gebieten bilden namentlich die Pandectae medicinae (eine alphabetisch geordnete Arzneimittellehre) des Mantuaner, später in Salerno lebenden, Arztes Matthaeus Sylvaticus, welcher auf den Wegen des Simon Januensis weiter ging, und die Bäderschriften des Giovanni und Giacomo de' Dondi erfreuliche Erscheinungen.

Man hat es versucht, zwischen der Schule von Bologna und derjenigen Paduas einen Unterschied zu hypostasieren, insofern die erstere die gräzistische, die letztere die arabistische Scholastik repräsentieren sollte. Dies trifft höchstens für den Beginn der Entwicklung und bloß für einzelne Autoren zu, indem diese ihre Interpretationskunst entweder hauptsächlich in den Dienst galenischer und hippokratischer Schriften oder aber des Avicenna, Averroës u. s. w. stellten. Abgesehen davon, daß eine solche Differenzierung wenig wesentliche Bedeutung besitzt, weil die scholastische allgemein gehandhabte Methode das eigentlich Ausschlaggebende ist, kann die Trennung in der Blütezeit des Arabismus überhaupt nicht strikte durchgeführt werden.

Mit größerer Berechtigung ließe sich behaupten, daß Montpellier, trotz aller Unterwerfung unter die Scholastik, die Empirie nicht ganz aus den Augen verlor und durch Bevorzugung des Rhazes gegenüber dem Avicenna eine mildere Nuance des Arabismus darbietet. Zwar schlummert vom Schrifttum dieser Schule noch vieles in der Verborgenheit, doch genügt schon das heute zugängliche Material, um im Vergleich mit dem der norditalienischen Universitäten einen etwas günstigeren Eindruck zu erwecken[17]. Die bekanntesten Größen sind Gerardus de Solo, welcher sich als Kommentator des Rhazes auszeichnete und ein lange Zeit sehr beliebtes Lehrbuch für Studierende Introductorium juvenum verfaßte, und Johannes de Tornamira, von dessen Schriften das höchst praktisch angelegte (auf Rhazes beruhende) Schulkompendium Clarificatorium die weiteste Verbreitung fand. Durch diese beiden Männer hat Montpellier auf die mittelalterliche ärztliche Ausbildung, namentlich auf den medizinischen Elementarunterricht, einen tiefen und nachhaltigen Einfluß ausgeübt. Außer ihnen bildete auch Johannes Jacobus eine Zierde der Schule. Die Vorliebe für das Praktische, die intensive Beschäftigung mit der Therapie, welche gerade die Aerzte und Lehrer in Montpellier kennzeichnet, verleitete leider manche derselben zu einer kritiklosen, oft sogar mit wüstem Aberglauben untermengten Empirie, wie dies schon bei Gilbert und Bernhard von Gordon hervorgetreten war.

In noch höherem Maße muß dies von einem Nachahmer der beiden in Oxford gesagt werden, von dem Engländer Joh. Gaddesden, dessen Kompendium Rosa anglica stellenweise wohl alles überbietet, was der medizinische Mystizismus selbst in diesem Zeitalter sonst auszuhecken wußte. Etwas nüchterner ist das Breviarium eines anderen Repräsentanten dieser Schule, des Joh. Mirfeld, welcher außerdem auch eine lexikalisch geordnete Arzneimittellehre (Synonyma Bartholomaei) hinterließ.

Aeußerst wenig wissen wir über die literarische Produktion der medizinischen Schule von Paris, wo die Schriften des Aegidius Corboliensis und des Joh. de St. Amando[18] noch immer hochgehalten wurden und nachwirkend den Arabismus einschränkten. Daß man bei aller Vorliebe für die scholastische Spekulation die Beobachtung am Krankenbette nicht gänzlich verabsäumte, beweisen z. B. jene neuerdings bekannt gewordenen Aufzeichnungen, welche ein in Paris Ende des 14. Jahrhunderts studierender junger deutscher Arzt über die Heil- und Lehrtätigkeit einiger gelehrter Praktiker[19] hinterlassen hat.

Wahrscheinlich ist es teilweise dem Einflusse der beiden französischen Schulen zuzuschreiben, daß die frühesten Repräsentanten der scholastischen Medizin aus dem deutschen Reiche durchwegs eine mehr nüchterne, praktische Richtung vertreten, welche sich besonders in der Vorliebe für die Diätetik und in der Opposition gegen die Ausartungen der Alchemie, Uroskopie etc. bekundet. Die Schriften des Thomas aus Breslau, Bischofs von Sarepta i. p. und der ersten Lehrer an der ältesten deutschen Hochschule — Prag[20] — des Magister Gallus, des Sulko von Hosstka und namentlich des Sigismundus Albicus (eines begeisterten Anhängers des Arnaldus de Villanova), bilden leuchtende Beispiele dafür.

Den traurigen Anlaß zur Entstehung einer eigenen Art prophylaktisch-diätetischer Schriften gaben die furchtbaren Pestepidemien des 14. Jahrhunderts, namentlich „das große Sterben”, der „schwarze Tod” (Höhepunkt 1348), welcher durch seine entsetzlichen Verheerungen und kulturschädlichen Folgeerscheinungen selbst in der Geschichte der Seuchen einzig dasteht. Die Pestschriften dieses und der nächsten Jahrhunderte weichen in ihren vorbeugenden hygienisch-diätetischen Vorschlägen der Hauptsache nach nur wenig voneinander ab.

Hinsichtlich der Geschichte der Pestpanepidemie des 14. Jahrhunderts muß auf die einschlägige Literatur, besonders auf das erschöpfende neueste Werk von G. Sticker, Die Pest (Abhandlungen aus der Seuchengeschichte und Seuchenlehre, I. Band, erster und zweiter Teil), Gießen 1908-10, verwiesen werden. Es sei nur erwähnt, daß man die Gesamtzahl der Opfer des schwarzen Todes in Europa auf 25 Millionen Menschen berechnet hat. Zeitgenössische Berichte besitzen wir unter anderem von Gabriel de Mussis, Villani, Boccacio, Petrarca, von Gentile da Foligno, Dionys Secundus, Colle, Simon de Covino, Guy de Chauliac; die schrecklichsten Begleit- und Folgeerscheinungen waren die Geißlerfahrten und Judenverfolgungen (Verdacht der Brunnenvergiftung).

Auf Befehl des Königs Philipp erließ die medizinische Fakultät von Paris im Oktober 1348 ein Gutachten über die Seuche, ihre Ursache, Verhütung und Heilung, Compendium de Epidemia per Collegium facultatis medicorum Parisiis ordinatum (vollständig mitgeteilt von Rébouis, Etude historique et critique sur la Peste, Paris 1888). Bezüglich der Prophylaxe und Diätetik heißt es darin (vgl. Sticker l. c.): Man soll große Massen Weihrauch und Kamillen auf den öffentlichen Plätzen und an stark bevölkerten Orten und im Innern der Häuser verbrennen.... Man soll kein Geflügel essen, keine Wasservögel, kein Spanferkel, kein altes Ochsenfleisch, überhaupt kein fettes Fleisch. Man soll nur das Fleisch der Tiere von warmer und trockener Qualität essen, aber kein erhitzendes und reizendes. ... Wir empfehlen Brühen mit gestoßenem Pfeffer, Zimmet und Spezereien besonders solchen Leuten, die gewohnheitsmäßig wenig und nur Ausgesuchtes essen. Der Schlaf darf nicht länger als bis zum Morgengrauen oder ein wenig mehr dauern. Zum Frühstück soll man nur wenig trinken, das Mittagessen um elf Uhr nehmen; dabei darf man ein wenig mehr als am Morgen trinken, und zwar von einem klaren leichten Wein, der mit einem Sechstel Wasser gemischt ist. Unschädlich sind trockene und frische Früchte, wenn man sie mit Wein nimmt. Ohne Wein können sie gefährlich werden. Die roten Rüben und andere frische oder eingesalzene Gemüse können nachteilig wirken; die gewürzhaften Kräuter wie Salbei oder Rosmarin sind dagegen heilsam. Kalte, feuchte und wäßrige Speisen sind größtenteils schädlich. Gefährlich ist das Ausgehen zur Nachtzeit bis um drei Uhr morgens wegen des Taues. Fisch soll man nicht essen; zuviel Bewegung kann schaden; man kleide sich warm, schütze sich vor Kälte, Feuchtigkeit und Regen, und man koche nichts mit Regenwasser. Zu den Mahlzeiten nehme man etwas Theriak; Olivenöl zur Speise ist tödlich. Fette Leute sollen sich der Sonne aussetzen. Eine große Enthaltsamkeit, Gemütserregungen, Zorn und Trunkenheit sind gefährlich. Durchfälle sind bedenklich, Bäder gefährlich. Man halte den Leib mit Klystieren offen. Umgang mit Weibern ist tödlich; man soll sie weder begatten, noch in einem Bette mit ihnen schlafen. — Im Jahre 1349 ging von Montpellier ein ähnliches Gutachten aus (von Michon in Documents inédits sur la grande peste de 1348, Thèse de Paris 1860, mitgeteilt). — Von Aerzten des 14. Jahrhunderts verfaßten Guglielmo da Brescia, Gugl. de Varignana, Tommaso del Garbo, Pietro de Tussignana, Jean à la Barbe, Sigism. Albicus u. a. Pestschriften. Hauptsächlich auf die Pestepidemie des Jahres 1382 beziehen sich die genauen Schilderungen, welche Chalin de Vinario aus Montpellier in seinem Werke De peste libri tres entwirft. Bemerkenswerterweise erkennt dieser aufgeklärte Arzt, daß außer den angenommenen mystisch-astrologischen und den kosmisch-tellurischen Ursachen für die Verbreitung der Seuche die Ansteckung die größte Bedeutung besitzt.

Darüber, wie sich der Arzt beim Besuche von Pestkranken verhalten soll (Observandum ubi contingerit visitare pestilenticum), gibt ein aus dem Ende des 14. oder dem Beginn des 15. Jahrhunderts stammendes Dokument (Bibl. Riccordiana, Florenz, Ms. 854, Bl. 130), welches Sudhoff jüngst veröffentlicht und übersetzt hat (Mediz. Klinik 1910, Nr. 38 und 39), folgende Vorschriften: 1. Laß dir das Harnglas mit einem dreifachen oder vierfachen Leinentuch wohl verdeckt herbeibringen, damit der Dunst des Urins nicht ausrauchen kann. 2. Sieh zu, ob das Haus (des Kranken) einen geräumigen oder breiten Luftraum hat oder nicht; wenn nicht, laß dir das Harnglas auf die Straße bringen und beschaue dort den Urin. Hat es aber einen breiten Hof und einen weiten Luftraum, dann kannst du in Sicherheit in das Haus hineingehen und in der Mitte des Hauses selbst den Urin beschauen. 3. Ich lobe es, wenn das Uringlas lieber von den Leuten aus dem Hause des Kranken gehalten wird, als daß du es selbst in der Hand hältst und berührst. Wenn du es aber selber in die Hand nehmen mußt, berühre es nur mit den Handschuhen und setze es schnell wieder weg. 4. Die Stuhlgänge sieh dir von weitem an in freier Luft und verweile dabei nur kurze Zeit. 5. Wenn du zur Kammer des Kranken gehst, (beachte), daß du niemals in sie hineingehst, wenn sie eng, klein und nicht gut zu lüften ist; in diesem Falle läßt du den Kranken aus der Kammer heraustragen und schreibe vor, daß er höher wie du gehalten werden muß[21]; wenn es möglich ist, dann kannst du seinen Puls fühlen, niemals aber sein Bettzeug, und was um ihn ist, berühren. Ist das Zimmer weit, groß, gut zu lüften, dann kannst du mutig hineingehen, besonders wenn die Tür und die Fenster breit und groß sind, in die freie Luft sehen und ihr freien Zutritt gewähren. Dann fühle den Puls wie gesagt ist. 6. Ich lobe es, wenn du einen Arm nur anfaßt, den nämlich, welchen du leichter erreichen kannst. 7. Verordne, daß Fenster und Türe des Krankenzimmers beständig offengehalten werden, wenigstens vom Sonnenaufgang bis zum Sonnenuntergang. Sollte dies dem Kranken unangenehm erscheinen, so befiehl, daß es zumindest einige Zeit vor deinem Hineintreten geschehe, andernfalls gehst du überhaupt nicht hinein. 8. Zu loben ist es, wenn alles, was aus dem Körper des Kranken ausgeschieden wird, soweit möglich vollständig gesammelt wird, wie die Stuhlgänge, der Urin und der Auswurf, und sofort aus dem Krankenzimmer getragen und an einem geeigneten, weitab liegenden Ort aufbewahrt wird. 9. Zu loben ist, wenn täglich alle Gewänder und Decken um den Kranken erneuert werden, soweit die Möglichkeit vorliegt, oder wenigstens die Betttücher und die Leibwäsche, wenn er solche trägt. 10. Verordne, daß das Krankenzimmer häufig mit Rosenwasser, untermischt mit Essig, besprengt werde, indem man einen langgestielten Sprengwedel damit getränkt durch die Luft bewegt. Auch wäre es gut, wenn einige weite Gefäße, gefüllt mit etwas erwärmtem Rosenwasser mit Essig, im Zimmer ständen, damit sich ihre Dämpfe noch gründlicher mit der Luft mischen. 11. Für löblich halte ich es, wenn du beständig, solange du im Hause des Kranken bist, an einem Schwamm riechst, der in Essig getaucht ist, in welchem ein feines Pulver von Gewürznelken, Zimt und ähnlichem gelöst ist. Beachte dabei die Not des Augenblicks und die bedingenden Umstände und sieh besonders darauf, solange du bei dem Kranken weilst, wie du denn überhaupt diesen Aufenthalt möglichst beschränken und dich im allgemeinen immer nur kurze Zeit im Hause des Kranken aufhalten solltest. 12. Für gut halte ich es, wenn du langsam einhergehst und nicht rasch und mit Heftigkeit, wenn du dich zum Hause des Kranken begibst, damit du nicht mehr als irgend notwendig den Atem einziehen mußt. 13. Gut ist es, wenn du stark Wohlriechendes und viel Duftendes bei dir trägst und diese Dinge nach den Erfordernissen der Jahreszeit auswählst und sie an deinen Kleidungsstücken und unter deinem Mantel an vielen Stellen derart aufhängst, daß ihr Duft um deine ganze Person sich verbreitet und bis zu deinen Nasenlöchern dringt, doch nicht so reichlich, daß dein Kopf zu sehr davon eingenommen werde. Du kannst sie auch in deine Kopfhülle tun und dich räuchern, wenn du vom Hause weggehst, kannst auch alle deine Gewänder damit räuchern lassen, wenn du vom Bett dich erhebst. 14. Für gut halte ich es auch, wenn oft im Zimmer des Kranken Fächelungen stattfinden; man soll zwei oder drei große lange Wedel (im Zimmer des Kranken) haben, und es sollen die Wedelungen bei offenen Fenstern und Türen des Krankenzimmers vorgenommen werden, derart, daß nahezu die ganze Luft der Kammer erneuert wird, und dies soll öfters bei Tag und (einmal) um Mitternacht geschehen. 15. Ich lobe es, wenn im Krankenzimmer kalte wohlriechende Dinge aufgehängt werden, als da sind: Orangen, Rosen, Zitronen und ähnliches, und daß auch solche wohlriechenden Dinge ins Bett des Kranken gelegt werden und er Edelsteine an sich trägt, wie Hyazinth und Smaragd und ähnliches an seinen Fingern beständig trage, weil es von großem Nutzen ist. 16. Auch für dich ist es gut, wenn du die genannten Steine beständig an dir trägst, in Ringen oder anderswie.

In den Werken der früher erwähnten Kommentatoren und Kompilatoren ist zwar gewöhnlich neben der internen Medizin auch die Chirurgie mehr oder minder vertreten[22], doch handelt es sich dabei in der Regel bloß um Lesefrüchte von Theoretikern, nur ganz ausnahmsweise um wirkliche Erfahrungsresultate. Einsicht in das damalige wundärztliche Können gewinnt man dagegen durch die chirurgische Spezialliteratur, deren besten Produkte von Männern herrühren, welche in beiden Zweigen der Heilkunde erfahren waren und mit Vorliebe die chirurgische Praxis pflegten (Aerztechirurgen).

Es ist kein Zufall, daß im 14. Jahrhundert die vornehmsten derselben gerade aus Frankreich hervorgingen, wo Lanfranchi eine reiche Saat ausgestreut hatte, und das Collège de Saint-Côme unter der Führung Jean Pitards auch als Unterrichtsanstalt aufblühte — Henri de Mondeville und Guy de Chauliac.

Ueber das Leben des Jean Pitard, der Lanfranchi die Wege geebnet hatte, und auf dessen Betreiben das Collège de St. Côme vom Könige die Statuten empfing, besitzen wir nur wenige wirklich verläßliche Daten. Fest steht nur, daß er 1306 Wundarzt Philipps des Schönen gewesen, und daß ihm in einem Edikt desselben Königs vom Jahre 1311 wichtige Funktionen, namentlich die Erteilung der Lizenz an die von den geschworenen Meistern der Chirurgie Geprüften, übertragen wurden. Aktenmäßig kann er noch 1328 als „chirurgien du roy” nachgewiesen werden. Außer Rezepten bildet bloß ein in jüngster Zeit von Sudhoff aufgefundenes chirurgisches Manual seine literarische Hinterlassenschaft. Die Begeisterung seiner Schüler hat das Leben des verdienstvollen Mannes, der Ende des 13. und zu Anfang des 14. Jahrhunderts an der Spitze der Pariser Chirurgen schritt, mit mancherlei legendenhaften Daten ausgeschmückt, welche der neueren Kritik nicht standzuhalten vermochten.

Henri de Mondeville wurde in der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts vermutlich in einem Dorfe der Normandie geboren und scheint seine Ausbildung teils in Bologna, teils in Montpellier und Paris empfangen zu haben. Seine Meister in der Chirurgie waren Theoderich, Lanfranchi und Pitard, welch letzteren er peritissimus et expertissimus in arte cyrurgiae nennt. Wahrscheinlich auf Empfehlung desselben kam Henri bereits vor 1301 an den Hof Philipps des Schönen als einer der vier Leibchirurgen des Königs. Seine Lehrtätigkeit zog zahlreiche Schüler an, erlitt aber durch seine vielfachen Beschäftigungen, insbesondere durch die Notwendigkeit, den König auf Reisen und ins Feld zu begleiten, häufige und langwährende Unterbrechungen. Diese Hindernisse bewirkten es auch, daß seine 1306 begonnene „Cyrurgia” nur langsam fortschritt und noch 1312 nicht über die beiden ersten Traktate hinausgekommen war. Leider sollte dieses Werk ein Torso bleiben, denn als dem Verfasser endlich 1316 die Möglichkeit gegeben wurde, ungestört durch amtliche Verpflichtungen die unterbrochene Arbeit wieder aufzunehmen, nötigte ihn alsbald ein zum Ausbruch gekommenes Lungenleiden, die Feder niederzulegen; mit Uebergehung der Lehre von den Frakturen und Luxationen, der gesamten speziellen chirurgischen Pathologie und Therapie reihte er den fertiggestellten und skizzierten Abschnitten auf Bitten seiner Freunde nur noch schleunigst die chirurgische Heilmittellehre (Antidotarium) an. Die Zeit seines Todes fällt vermutlich um das Jahr 1320.

Guy de Chauliac, wahrscheinlich im letzten Dezennium des 13. Jahrhunderts in Caulhac, einem Dorfe (in der Diözese Mende) an der Grenze der Auvergne, geboren, wurde frühzeitig zum Kleriker bestimmt und studierte zunächst in Toulouse, später in Montpellier, wo Raymundus de Moleriis einer seiner Lehrer war. Weitere Ausbildung erlangte er in Bologna und Paris. Ob er dort oder in Montpellier zum Lizentiaten und Magister promoviert wurde, ist unbekannt, ebenso wissen wir nicht, wo er seine erste ärztliche Tätigkeit ausübte (et per multa tempora operatus fui in multis locis), nur ein längerer Aufenthalt in Lyon ist durch eine autobiographische Mitteilung sichergestellt. Den größten Teil seines Lebens verbrachte Guy de Chauliac jedenfalls in Avignon (wo er 1348 auch die Schrecknisse des schwarzen Todes mitmachte) im Dienste dreier Päpste, Clemens VI., Innocenz VI. und Urban V., nach eigener Bezeichnung als „medicus et capellanus commensalis”. Urkundlich ist er 1344 als Kanonikus des Kapitels von St. Just in Lyon, 1353 als Kanonikus (mit einer Präbende) bei der Kirche in Reims erwiesen. Zu Petrarca, der bis 1353 in Avignon gelebt hatte, stand er durchaus nicht, wie irrtümlich gesagt worden ist, in feindlichem Verhältnisse, und dessen Invektiven gegen „einen zahnlosen, aus dem Gebirge stammenden Greis” bezogen sich auf einen Kollegen am päpstlichen Hofe, auf den Physikus Jean d'Alais. Sein Hauptwerk über Chirurgie (verfaßt, wie er selbst sagt, ad solatium senectutis) gab Guy 1363 heraus. Sein Tod dürfte um 1368 anzusetzen sein.

Henri de Mondeville, der sich gleichwertig den großen Chirurgen des 13. Jahrhunderts anreiht und insbesondere auf den Anschauungen des Theoderich und Lanfranchi weiterbaute, hat ein unbeendigtes Lehrbuch hinterlassen, welches sich zwar streng an die scholastische Form hält[23], in seinem Inhalt aber den zur nüchternen Beobachtung neigenden, vorwiegend auf Grund eigener Nachprüfung urteilenden Praktiker verrät. Große Neuerungen pathologischer oder therapeutischer Art, schöpferische Ideen darf man freilich in dem stets auf die Autoritäten zurückgreifenden, von Gelehrsamkeit und Belesenheit strotzenden Werke nicht suchen, wohl aber stößt man darin auf eine gewisse Selbständigkeit, die sich in der Auswahl der maßgebenden Lehrmeinungen, in der chirurgischen Methodik und Technik, in der diätetisch-pharmakotherapeutischen Verordnungsweise äußert. Henri ist ein entschiedener Anhänger der eiterungslosen Wundbehandlung, er schlägt bei Schädelverletzungen ein mehr exspektatives Verfahren ein, ohne in Operationsscheu zu verfallen, er wendet sich gegen die schablonenhafte Diätbeschränkung Verwundeter u. s. w. Mit dem rationellen Standpunkt in Wissenschaft und Praxis verbindet sich bei ihm eine humane, von Aberglauben fast freie Gesinnung, ein edler Berufseifer, eine anerkennenswerte didaktische Geschicklichkeit[24]. Trotz aller Verehrung der Alten glaubte er zuversichtlich an die Möglichkeit weiterer Fortschritte und suchte sein Bestes dazu beizutragen.

Henris Chirurgie, die infolge des frühzeitigen Todes ihres Verfassers ein Fragment geblieben war, mußte wegen ihrer Unvollständigkeit aus dem allgemeinen Gebrauch schwinden[25], als einige Dezennien nachher ein neues Werk ans Licht trat, welches zwar qualitativ gewiß nicht höher steht, aber den Vorzug besitzt, den Gegenstand in seiner Gänze, lückenlos und unter Benützung der gesamten vorausgegangenen Literatur, zu behandeln. Dieses Werk ist das Inventarium s. Collectorium artis chirurgicalis medicinae[26] oder, wie es nach späterer Bezeichnung genannt wird, die Chirurgia magna des Guy de Chauliac.

Der Umstand, daß Guy de Chauliac durch seine wirklich erschöpfende, leicht übersichtliche, von kritischem Geiste erfüllte Bearbeitung des bisher aufgehäuften chirurgischen Wissensmaterials den Bedürfnissen der Zeitgenossen und der folgenden Generationen wie kein anderer entsprochen hat, bewirkte es, daß sein Lehrbuch als klassisches, als „Guidon” der Wundheilkunde selbst noch über das 16. Jahrhundert hinaus, nicht bloß in Frankreich, sondern zum Teil auch in den übrigen Ländern höchste Geltung bewahrte. Auch heute noch erweckt das Studium dieses Werkes den Eindruck eines ungewöhnlich belesenen Autors[27], eines besonnenen und gewandten Operateurs, eines in beiden Zweigen[28] der Heilkunde gründlichst ausgebildeten, vielerfahrenen Arztes, eines Menschen von lauterster Gesinnung, der begeistert für seine Kunst an deren Jünger die höchsten intellektuellen und moralischen Anforderungen stellte. Aber als Hauptrepräsentant der mittelalterlichen Chirurgie kann er nur insofern angesprochen werden, als er dieselbe durch Zusammenfassung und subjektive Ueberwindung ihrer Gegensätzlichkeiten zum endlichen Abschluß brachte. Seine großen Vorgänger, aus denen er reichlich zu schöpfen in der Lage war, Saliceto und Theoderich, Lanfranchi und Henri de Mondeville, überragte Guy weder an Ideen noch an neuen Erfindungen, nicht einmal durch den Umfang der Erfahrung; in gewissen fundamentalen Fragen, z. B. hinsichtlich der eiterungslosen Wundbehandlung, nimmt er sogar einen rückschrittlichen Standpunkt ein. Ebenso wie die Früheren — denen er nachsagt „sequuntur se sicut grues” —, ist auch er noch ganz im Autoritätsglauben verstrickt und in den herkömmlichen pathogenetischen Anschauungen befangen, ja der Astrologie und manchem therapeutischen Wahn huldigt er in auffallend hohem Grade. Bescheidenerweise bezeichnete Guy übrigens selbst sein Werk als das, was es ist, als eine mit eigenen Zutaten versehene Kompilation, doch waren die didaktischen Nachwirkungen derselben bedeutend genug, um ihrem Urheber eine eminente historische Stellung zu sichern. Diese besteht darin, daß Guy de Chauliac durch seine vortreffliche Leistung den Grundstein zur Suprematie der französischen Chirurgie gelegt hat.

Der in Paris und Montpellier erfreulich aufblühende Unterricht in der Chirurgie übte alsbald auch auf die Wundheilkunde und Operationskunst der Nachbarländer den günstigsten Einfluß aus. Davon zeugen namentlich die durch Literaturkenntnis, Reichtum an Beobachtungen und manche technischen Fortschritte ausgezeichneten Schriften des Flamänders Jehan Yperman und des Engländers John Arderne.

Jehan Yperman aus Ypern († nach 1329) erlangte zu Ende des 13. Jahrhunderts in Paris unter Leitung Lanfranchis seine Ausbildung. Nach Beendigung seiner Studien ließ er sich (1303 oder 1304) in seiner Heimat, in der Nähe von Ypern nieder, wurde noch in demselben Jahre Hospitalarzt in Belle und praktizierte sodann seit 1318 in seiner Vaterstadt. Er erwarb sich durch seine Tüchtigkeit einen solchen Ruf, daß sein Name, im Volksmunde fortklingend, noch heute in seinem Heimatlande generell als Attribut für einen geschickten Wundarzt gebraucht wird. Seine Werke sind in vlämischer Sprache abgefaßt und beziehen sich sowohl auf die Chirurgie als auch auf die innere Medizin.

John Arderne, der chirurgicus inter medicos, wie er sich selbst bezeichnet, wurde 1307 geboren. Er erhielt seine Ausbildung wahrscheinlich in Montpellier. Im Jahre 1346 begleitete er die englische Armee nach Frankreich als „Sergeant-surgion” und nahm an der Schlacht bei Crécy (1346) teil. Von 1349-1370 wirkte er als Arzt in Wiltshire und Newark, von wo er schließlich nach London übersiedelte, nachdem ihm schon ein bedeutender Ruf vorangegangen war; dort praktizierte er bis 1399. Seine Practica ist noch zum größten Teile ungedruckt, ihr in mehrfacher Hinsicht höchst interessanter Inhalt betrifft hauptsächlich die Chirurgie, in geringerem Ausmaße die interne Medizin.

Schon ein flüchtiger Rundblick lehrt, daß innerhalb des scholastisch-arabistischen Dunstkreises die führenden Chirurgen noch am meisten geistige Regsamkeit, unverdorbene Sinnesfrische besaßen, und die beklagenswerte, insbesondere von der Pariser medizinischen Fakultät propagierte, Trennung der inneren Medizin von der Wundheilkunde gereichte gewiß der ersteren zu größerem Schaden als der letzteren.

Wie es vorzugsweise der kräftigen Initiative der Chirurgen zu danken war, daß der Anatomie, entsprechend den wachsenden Bedürfnissen der Praxis, immer größere Aufmerksamkeit zugewendet wurde (Wilhelm von Saliceto, Lanfranchi, Henri de Mondeville), so ist es vorerst auch allein die Wundheilkunde gewesen, welche aus dem wieder beginnenden Studium an menschlichen Leichen einigen Nutzen zu ziehen verstand.

Ueber die Pflege des anatomischen Studiums in Salerno und Bologna vgl. das in den früheren Kapiteln darüber Gesagte. Ergänzend sei nur darauf hingewiesen, daß gerade der Arabismus anregend wirkte, und daß sich hinsichtlich der theoretischen Grundlagen zwei Phasen unterscheiden lassen, von denen die erste durch den Einfluß der Schriften des Constantinus Africanus (namentlich Liber Pantegni ═ lib. regalis des Ali Abbas), die zweite durch den Einfluß der lateinischen Uebersetzung des Avicenna charakterisiert wird. In Salerno wie in Bologna waren besonders die Chirurgen am Aufschwung des anatomischen Unterrichts interessiert und, wie erwähnt, hatte Wilhelm von Saliceto den ersten Versuch unternommen, in einem Lehrbuch die Ergebnisse der Anatomie auf die Chirurgie anzuwenden, wobei Avicenna die Hauptquelle seiner Kenntnisse bildet. Im Zeichen Avicennas steht auch die Anatomie des Ricardus Anglicus, eine Schrift, die als ältestes Beweisstück des anatomischen Unterrichts an der Schule von Paris anzusehen ist. Was Montpellier anlangt, so scheint zu einer regeren Entfaltung des anatomischen Studiums erst Lanfranchi den Anstoß gegeben zu haben. Im Jahre 1304 hielt dort „ad instantiam quorundam venerabilium scolarium medicine” der treffliche Chirurg Henri de Mondeville hauptsächlich aus Avicenna geschöpfte anatomische Vorträge und führte dabei als Erster den Anschauungsunterricht in den Lehrgang ein, indem er zu Demonstrationszwecken ein Schädelmodell und 13 anatomische Tafeln verwendete, von denen leider bloß die Beschreibung erhalten ist[29]. Die anatomischen Vorträge füllen erweitert und verändert den ersten Traktat seiner Chirurgie. An Henri de Mondeville lehnen sich in der Anordnung und im Ausdruck die drei anatomischen Abschnitte einer englischen Handschrift eines Ungenannten aus dem Jahre 1392 an (vgl. Payne, On an unpublished engl. anatomic treatise of the 14. cent., Brit. med. Journ. 1896).

Bis zum 14. Jahrhundert beruhte der praktische Unterricht in der Anatomie — abgesehen von der Demonstration äußerer Teile — ausschließlich auf der Zergliederung von Tieren, vorzugsweise von Schweinen.

Um die Ursache verdächtiger Todesfälle oder seuchenhafter Krankheiten aufzudecken, scheint man allerdings in Italien schon während des 13. Jahrhunderts hie und da die Eröffnung von Leichen vorgenommen zu haben[30]. Die erste urkundlich belegte Nachricht bezieht sich auf eine im Jahre 1302 zu Bologna stattgefundene gerichtliche Sektion, welche zwecks Feststellung der Todesursache (Verdacht auf Vergiftung) angeordnet worden war. Bei derselben fungierte Wilhelm von Varignana.

Für die Entwicklung der menschlichen Anatomie bildeten bekanntlich gewisse, tief in der Volksseele wurzelnde Vorurteile ein schwer zu beseitigendes Hindernis, hingegen liegt der Ansicht, daß sich die Kirche grundsätzlich gegen die Leichensektion ausgesprochen und dadurch den Fortschritt der Wissenschaft gehemmt hätte, eine mißverständliche Auffassung zu Grunde. Die in Betracht kommende Bulle des Papstes Bonifacius VIII. vom Jahre 1300 (De sepulturis. Corpora defunctorum exenterantes et ea immaniter decoquentes, ut ossa a carnibua separata ferant sepelienda in terram suam, ipso facto sunt excommunicati) richtete sich nur gegen die während der Kreuzzüge entstandene Sitte, die Leichen vornehmer, in der Fremde verstorbener Personen zu zerstückeln und zu kochen, um die von den Weichteilen befreiten Knochen zur Bestattung in die Heimat zu senden. Ein derartiges Begräbnis „more teutonico” wurde z. B. dem Kaiser Barbarossa und den ihn begleitenden Bischöfen, Fürsten und adeligen Herren, dem Herzog Leopold von Oesterreich, dem König Ludwig IX., Philipp dem Kühnen und seiner Gemahlin zu teil. Auch das im 15. Jahrhundert von Papst Sixtus IV. erlassene Breve verbot nicht die Leichenzergliederung, sondern machte sie nur von der geistlichen und behördlichen Erlaubnis abhängig. — Daß eine mißverständliche Auffassung der Bulle Bonifacius VIII. allerdings gegen manche Präparationsmethoden Bedenken erwecken konnte, darüber vgl. S. 437.

Wann zum ersten Male wieder — nach vielhundertjähriger Unterbrechung — Sektionen von Menschenleichen ausgeführt worden sind, läßt sich nicht mit voller Exaktheit bestimmen, wir wissen bloß, daß in Italien zu Anfang des 14. Jahrhunderts bereits jene günstigen Bedingungen vorhanden waren, welche anatomische Demonstrationen zu Unterrichtszwecken an Verbrecherleichen ermöglichten.

Das Verdienst, den seit den Tagen der Ptolemäer versiegten Wissensquell neu erschlossen zu haben, gebührt der Schule von Bologna, und in erster Linie dem an ihr als Lehrer der Medizin wirkenden Mondino de' Luzzi. Dieser hat den entscheidenden Schritt von der Anatomia porci zur systematischen Zergliederung menschlicher Leichen getan und die Technik derselben begründet.

Mondino[31] (de Liucci, de' Liuzi, de Luzzi, de Leutiis) ═ Mundinus Liucius, um 1275 zu Bologna als Sohn eines Apothekers geboren, studierte in seiner Vaterstadt und erwarb 1290 den Doktorgrad. Er übte in Bologna bis zu seinem um 1326 erfolgten Tode die Lehrtätigkeit aus. Bei seinen anatomischen Arbeiten soll ihn als Prosektor Ottone Agenio Lustrulano unterstützt haben.

Mondino war der bedeutendste Zergliederer der Epoche, ja der Hauptrepräsentant der Anatomie im ganzen späteren Mittelalter. Durch seine am Kadaver gehaltenen Vorträge übte er den mächtigsten Eindruck auf die Zeitgenossen aus — durch seine „Anatomia”, ein 1316 verfaßtes Kompendium, welches eine Anleitung zu methodischen Präparierübungen enthält und dabei auch die Pathologie, namentlich die chirurgische, berücksichtigt, erhob er sich zum Lehrmeister zahlreicher ärztlicher Generationen. Die Anatomia Mundini wurde an den meisten mittelalterlichen Hochschulen eingeführt; immer wieder tradiert und kommentiert, bewahrte das Buch seine autoritative Bedeutung ungeschmälert bis um die Mitte des 16. Jahrhunderts.

Von der Anatomia (Anathomia) Mundini finden sich Handschriften in allen bedeutenderen Bibliotheken, im Druck erschienen ca. 25 Ausgaben, die erste 1478, die letzte 1580. Am vollständigsten ist die Schrift in Kethams Fasciculus medicinae und in Berengars von Carpi Commentaria super Anatomiam Mundini abgedruckt. Mehrere Ausgaben sind mit Holzschnittillustrationen versehen, so z. B. die von dem Leipziger Professor Martin Pollich von Mellerstadt besorgte.

In der Einleitung erörtert Mondino die rein praktischen Zwecke seines Werkes, welches als Schulbuch dienen und nicht bloß anatomische Beschreibungen und anatomische Technik, sondern auch physiologische, pathologische und therapeutische Erörterungen (auf anatomischer Grundlage) in sich schließen sollte. Es heißt dort: Hinc est quod, his tribus de causis promotus, proposui meis scholaribus quoddam opus in medicina componere, et quia cognitio partium subjecti in medicina quod est corpus humanum, quae loca dispositionum appellantur, est una partium scientiae medicinae ut dicit Averrois primo sui colliget cap. de definitione medicinae: hinc est quod inter cetera vobis cognitionem corporis humani partium, quae ex anatomia insurgit, proposui tradere: non hic observans stilum altum, sed magis secundum manualem operationem vobis tradam notitiam. Die Sektion wird an der Leiche eines Enthaupteten oder Gehenkten vorgenommen: Situato itaque corpore vel homine mortuo per decollationem vel suspensionem supino. Sodann bespricht Mondino den Unterschied zwischen Mensch und Tieren vom teleologischen Standpunkte.

Die „Anatomie” beginnt mit der Bauchhöhle („venter inferior” — membra naturalia im Gegensatz zum „venter medius” — membra spiritualia ═ Brusthöhle und zum „venter superior” — membra animata ═ Schädelhöhle); als Grund für diese Anordnung wird angegeben: quia illa membra foetida sunt et ideo ut ista primitus adjiciantur, quia omnis nostra cognitio et specialiter, quae ex manuali existit operatione a notioribus incipit nobis. Die Bauchwand — „Myrach” (Mirach) — besteht aus der Haut, dem Unterhautfell, dem panniculus carnosus, den Muskeln und dazu gehörigen Sehnen und dem Bauchfell — „Siphac” (siphach, sipach). Zur Präparation ist ein vertikaler Schnitt „a scuto oris stomachi directe usque ad ossa pectinis leniter incidendo” (vom proc. xiphoideus bis zur Symphyse) empfohlen, dem ein, über den Nabel bis zu den beiden Seiten des Rückens führender, Horizontalschnitt hinzugefügt wird (bei weiblichen Leichen Vermeidung der Vene, welche von der Gebärmutter durch die Bauchwand zu den Milchdrüsen verlaufe). Die Bauchhöhle sei nur von fleischigen Wandungen umgeben, damit sie sich in der Schwangerschaft oder bei Wassersucht ungehindert ausdehnen könne. Es gebe drei Arten von Bauchmuskeln, longitudinale (ad attrahendum et expellendum), latitudinale (ad expellendum) und transversale (ad retinendum); durch das Zusammenwirken mit dem Zwerchfell werde der Unterleib „quasi inter duas manus” komprimiert. Bei der Beschreibung des Bauchfells und des Netzes (Zirbus) kommt die Operation des Bauchstichs (Eröffnung der Bauchhöhle nach vorheriger Verschiebung der Haut neben der Linea alba mit einem Rasiermesser, Entleerung durch eine Kanüle; Warnung vor zu schneller Entleerung) und die Behandlung der Bauchverletzungen zur Erörterung (eventuell Erweiterung der Wunde zwecks Reposition der vorgetretenen Partien, Resektion des Netzes, Ameisennaht; bei der Naht der Bauchwunde soll abwechselnd das Peritonaeum und die Bauchmuskulatur mittelst der Seidennähte gefaßt werden). In dem Abschnitt über das Kolon wird die Differentialdiagnose zwischen Darm- und Nierenkolik besprochen. Kolik der linken Seite sei weniger bedenklich als die der rechten Seite wegen der leichteren Entleerung der Kotmassen. Klysmen solle man in der Seitenlage nach rechts applizieren, weil bei dieser Lagerung das Kolon von den übrigen Eingeweiden nicht gedrückt werden kann, nach dem Einguß soll sich der Patient zuerst nach links und dann wieder nach rechts wenden. Das Kapitel, welches die Anatomie des Magens betrifft, ist mit weitschweifigen scholastischen Erörterungen teleologischer Richtung (über die Lage, Oeffnungen des Magens u. s. w.) ausgefüllt; die Magenwand bestehe aus der inneren, tunica nervosa, und der äußeren, tunica carnosa, die erstere vermittele die Sensibilität, die letztere bringe die Verwandlung und Verdauung des Inhalts hervor, wobei ihre Longitudinalfasern zum Anziehen, ihre Transversalfasern zum Zurückhalten, ihre Latitudinalfasern zur Ausstoßung dienen; den Pförtner nennt Mondino portanarium vel piluron (pileron). Von Krankheiten des Magens wird nichts mitgeteilt — curatio eorum proprie ex anathomia non dependet multum (nur im Kapitel über das Netz ist von der aus der Affektion des Magenmundes entstehenden Synkope die Rede). Der Magen stehe in konsensueller Beziehung zur Leber, zum Herzen, zum Gehirn. Um die Milz zu demonstrieren, müsse man einige falsche Rippen der linken Seite entfernen; zur Milz führe eine, von der Leberpforte kommende, Vene: nam si excarnando procedas videbis, quod a vena concava epatis pervenit vena una magna ad splenem. Die Leber des Menschen sei größer als die der Tiere, auch stehe sie in der Leiche höher als im Lebenden: quia membra spiritualia (Brustorgane) multum evanuerunt et ideo vacuitatem eorum replet hepar comprimendo diaphragma. Die „pennulae” des linken Leberlappens, welche bei vielen Tieren fingerartig den Magen umfassen, seien beim Menschen nicht immer voneinander getrennt; jeder Leberlappen werde von den netzartig verflochtenen Blutgefäßen gebildet, die in den Hohlräumen der Netze befindliche Lebersubstanz entspreche geronnenem Blute. Ein besonderer Abschnitt ist der Beschreibung der „vena cylis” (chilis) ═ Hohlvene und der „venae emulgentes” ═ Nierengefäße eingeräumt, welch letztere die Fortleitung des Chylus zur Leber und die Harnsekretion vermitteln sollen. Ueber die Gründe für die Duplizität der Niere und über die Pathologie dieses Organs handelt Mondino in umständlicher Weise. Die Ureteren senken sich mit mehreren kleinen Oeffnungen schräg in die Blase. Im Kapitel über die Gebärmutter wird die Irrlehre von den 7 Kammern des Uterus (drei zu jeder Seite, die siebente in der Mitte) vorgetragen, das Umherwandern des Uterus dagegen geleugnet. Die Gebärmutter nehme nicht nur während der Schwangerschaft, sondern auch zur Zeit der Menstruation an Umfang zu. Hier findet sich die historisch so bedeutsame Stelle, an der Mondino die im Jahre 1315 vorgenommene Sektion zweier weiblicher Leichen erwähnt, um die verschiedene Größe des jungfräulichen und nicht jungfräulichen Uterus darzutun: Et propter istas quatuor causas mulier, quam anatomizavi anno praeterito, scil. anno Chr. MCCCXV in mense Januarii, majorem in duplo habuit matricem, quam illa, quam anatomizavi anno eodem de mense Martii. Gleich nachher berichtet er von der hundertmal größeren (13 Ferkelchen enthaltenden) Gebärmutter einer 1306[32] sezierten trächtigen Sau. Die Vasa spermatica münden beim Weibe in die Gebärmutter. Uterus und Brüste stehen (wie besonders an trächtigen Säuen deutlich werde) durch Blutgefäße (Vv. epigastricae und mammariae) in Verbindung. An die Schilderung der Hoden und Samenstränge schließen sich Bemerkungen über Hernien und deren Radikalbehandlung. Die Definition der Hernien, „aegritudo didimorum”, ist folgende: Aegritudo ejus specialis, cujus cognitio et cura declaratur ex anatomia est dilatatio orificii ejus praeter naturam, quae causa est, ut illa quae intra siphac (Bauchfell) continentur descendat in osceum (Hodensack), et talis descensus dicitur hernia, et quia id, quod descendere potest, est ventositas, vel aquositas, vel intestinum, hernia triplex est: ventosa, aquosa et intestinalis. Im Kapitel über die Anatomie der Blase wird der Steinschnitt berücksichtigt.

Der zweite Akt der Anatomie betrifft die Brusthöhle und die Halsorgane: Brustdrüsen, Brustmuskeln (und einige Rückenmuskeln), Osteologie und Syndesmologie des Thorax, Pleura, Mediastinum, Zwerchfell, Herz, Lungen, Halsgefäße (venae quidem), Mandeln, Mund, Speiseröhre (meri), Luftröhre, Kehldeckel, Zunge. In der Beschreibung des Brustfelles findet sich ein ausführlicher Exkurs über Pneumonie und Pleuresis (vera et non vera). Das Mediastinum diene unter anderem auch dazu, den Uebertritt eines Empyems der einen Brusthälfte in die andere zu verhüten. Besonders ausführlich ist die Schilderung des Herzens[33]. An demselben werden 3 Kammern unterschieden: 1. rechte Kammer mit dreizipfeliger Klappe, Mündung der „vena arterialis” mit 3 Klappen, 2. linke Kammer mit 3 Klappen an der Mündung der „arteria adorti” (so genannt, quia immediate a corde orta), Mündung der „arteria venalis”, 3. mittlere Kammer, bestehend aus mehreren Höhlen in der Herzscheidewand. Das Lungengewebe setzt sich aus den Verzweigungen der „arteria venalis”, der „arteria trachea” und der „vena arterialis” zusammen. Die Uvula diene als Receptaculum für die aus der Kopfhöhle herabfließenden Superfluitates, ferner zur Abhaltung der kalten Luft von den Lungen, weshalb vor der Abtragung derselben in krankhaften Zuständen abgeraten und höchstens die Kauterisation gestattet wird. Die rückläufigen Aeste des Nervus vagus treten zur „Epiglottis”, worunter Mundinus den Kehlkopf versteht. parieti cordis, cum expellit et transmittit spiritum, ne per ipsum spiritus expellatur. — Et ista sunt mirabilia opera naturae, sicut mirabile opus est ventriculi medii. Nam iste ventriculus non est una concavitas, sed est plures concavitates parvae, latae magis in parte dextra, quam in sinistra, ad hoc, ut sanguis, qui vadit ad ventriculum sinistrum a dextro, cum debent fieri spiritus, continue subtilietur, quia subtiliatio ejus est praeparatio ad generationem spiritus. Et natura transmittendo aliquid per membra vel viam aliquam nunquam transmittit illud otiose, sed praeparando illud ad formam, quam debet suscipere.”]

Der dritte Akt der Anatomie betrifft die Schädelhöhle. Die einschlägigen Schilderungen sind flüchtig und voll von den Fehlern der Alten (z. B. rete mirabile, 7 Gehirnnervenpaare etc.). Am Auge werden 7 Häute (cornea, conjunctiva, sclirotica, uvea, secundina, aranea, retina) und 3 humores (vitreus, crystallinus, aqueus) unterschieden. In dem Kapitel über die Ohranatomie sagt Mundinus, daß sich die Details des Felsenbeins besser zur Anschauung bringen ließen, wenn man die Knochen auskochen dürfte — eine Prozedur, die aber wegen ihrer Sündhaftigkeit unterlassen werden müßte: ossa autem alia, quae sunt infra basilare, non bene ad sensum apparent, nisi ossa illa decocquantur, sed propter peccatum dimittere consuevi (vgl. S. 432). Den Schluß des Werkes bildet die Beschreibung der Wirbelsäule und der Extremitäten, wobei die eigenartige Terminologie auffällt[34]. Ueber das Muskelsystem sowie über die peripheren Nerven und Gefäße findet sich nichts.

Außer seiner berühmten Anatomie verfaßte Mundinus noch einige andere Schriften (z. B. Consilia medicinalia ad varios morbos, Tractatus de pulsibus), manche dürften ihm auch bloß fälschlich zugeschrieben worden sein.

Mondinos grundlegende Schrift ist im Anblick der eröffneten menschlichen Leiche[35] verfaßt, sie besitzt den großen Vorzug, den Leser an der Hand der anatomischen Präparation in die Lehre vom Körperbau einzuführen — si excarnando procedas lautet die charakteristische Ausdrucksweise des Autors — aber der Inhalt beweist nur zu deutlich, wie wenig der Wissenschaft auch das beste Werkzeug nützt, wenn es nicht im Geiste der freien Forschung verwendet wird. Denn Mondinos Anatomia verläßt nirgends die herkömmliche Ueberlieferung, sie enthält lediglich den Stoff, der aus den Arabern und gewissen pseudogalenischen Machwerken[36] zu schöpfen war, ohne die geringste neue Beobachtung, ohne die leiseste Berichtigung der eingewurzelten Irrtümer. Was der Bolognese am Leichentisch vorträgt — in arabistischer Nomenklatur, in abgeschmackter teleologischer Verbrämung, unter Hinzufügung chirurgisch-pathologischer Bemerkungen — ist die alte fiktive Anatomie, die er auch nicht einen Augenblick anzweifelt oder kritisch nachprüft, wie dies z. B. die Angaben über den vermeintlichen dritten Herzventrikel[37], über die sieben Zellen der Gebärmutter kraß genug bezeugen. Das tote Buchwissen ad oculos zu demonstrieren, so gut es eben ging, den Arzt in groben Zügen mit den „Orten der Disposition” vertraut zu machen, bildete sein Ziel, während ihm der eigentliche Wert der unbefangenen anatomischen Untersuchung als Schlüssel zu neuen fundamentalen Erkenntnissen noch verborgen blieb. So wurde denn selbst die Zergliederungskunst, die wahrlich zum Sinnesgebrauch gebieterisch aufzufordern scheint, einstweilen nur eine neue Domäne jener übermächtigen Suggestion, welche die Tradition zum unantastbaren Tabu gemacht hatte.

Die medizinische Forschung als solche zog aus den Sektionen noch keinen nennenswerten Nutzen, und für lange Zeit bestand die einzige Nachwirkung von Mondinos Tätigkeit fast nur darin, daß gelegentliche Demonstrationen an menschlichen Kadavern — soweit es die obwaltenden Hindernisse zuließen[38] — in den Lehrplan der Hochschulen, freilich zunächst nur als Ornament, eingefügt wurden. Vor allem in Bologna, wo Bertuccio das von Mondino Begonnene eifrigst fortsetzte und keinen Geringeren als Guy de Chauliac zum Schüler hatte[39]. Bologna folgten Padua und andere italienische Schulen noch im Verlaufe des 14. Jahrhunderts[40]. Seit dem letzten Drittel desselben fanden auch in Montpellier Leichenzergliederungen zu Unterrichtszwecken[41] statt, während für Paris noch geraume Zeit hindurch die Nachrichten fehlen[42]. Auf deutschem Boden war Wien[43] zuerst der Schauplatz einer öffentlichen Anatomie, die der aus Padua berufene Professor Galeazzo de St. Sophia (1404) daselbst vornahm.

Es soll nicht geleugnet werden, daß man gelegentlich die Krankheitserkenntnis auf anatomischem Wege zu erweitern trachtete oder daß man zufälligen Leichenbefunden Aufmerksamkeit schenkte, von einem Einfluß der Anatomie auf die Pathologie kann aber noch keine Rede sein. Historisch interessant sind immerhin folgende Tatsachen. In Siena fanden im Jahre 1348 amtliche pathologisch-anatomische Obduktionen statt; den Aerzten des Hospitals de Ntra. Sra. de Guadalupe zu Extremadura (gegr. 1322) wurde die Erlaubnis zu Leichensektionen zwecks Ermittlung der Todesursache erteilt. Gentile da Foligna fand 1341 bei einer Sektion einen Gallenstein, Joh. de Tornamira bei einer Einbalsamierung Blasensteine.

Wenn schon der praktische Betrieb der Anatomie — in der Art Mondinos und seiner Nachfolger — den Arabismus nicht im geringsten erschütterte, kann es gewiß nicht verwundern, daß auch jenes literarische Ereignis noch wirkungslos blieb, welches in retrospektiver Betrachtung eine nicht zu unterschätzende Bedeutung gewinnt — die von Nicolo Regino unternommene Uebersetzung galenischer Schriften direkt aus dem griechischen Original.

Auf die Uebersetzungen, welche schon im 12. Jahrhundert Burgundio von Pisa aus dem Griechischen unternommen hat, ist früher hingewiesen worden. Der Kalabrese Nicolaus von Reggio (de Regio, Rheginus, um 1317-1345), Verfasser einer Schrift de anatomia oculi, ein gründlicher Kenner des Griechischen, übertrug das Δυναμερὸν des Nicolaus Myrepsos und einen großen Teil der Schriften Galens, darunter das so wichtige anatomisch-physiologische Werk de usu partium. Nicolaus arbeitete unter der Gunst des wissens- und gelehrtenfreundlichen Königs Robert von Sizilien, welcher die Originale von dem byzantinischen Kaiser Andronikos eigens erbeten hatte. Guy de Chauliac, der die neue, korrekte Galenübersetzung bereits benutzen konnte — ein Exemplar war an den päpstlichen Hof nach Avignon gesendet worden — sagt: „in hoc tempore in Calabria magister Nicolaus de Regio, in lingua graeca perfectissimus, libros Galeni translatavit et eos nobis in curia transmisit, qui altioris et perfectioris styli videntur quam translati de arabica lingua” (Chirurgia, Capit. singulare). Gerade aber bei Guy de Chauliac zeigt sich deutlich, daß man den Wert der reinen Quelle noch nicht voll zu würdigen wußte und die pseudogalenischen Machwerke noch immer auf eine Stufe mit den echten Schriften Galens stellte.

Man führte wohl Galen stets im Munde, tatsächlich war es aber der Arabismus, der unter dem Banner des Pergameners die Herrschaft innehatte.

Vom Geiste des Avicenna, des Rhazes und Ali Abbas, des Mesuë u. s. w. ist die medizinische Literatur auch noch während des größten Teiles des 15. Jahrhunderts erfüllt, ja das Ansehen, zu dem die vorausgegangenen abendländischen Autoren — also die Schüler der Araber — durch den straffer organisierten Universitätsunterricht inzwischen gekommen waren, verstärkte sogar den Doktrinarismus in ganz erheblicher Weise. Die Tendenz, das Gegebene in scholastischer Art zu interpretieren, den für gänzlich abgeschlossen gehaltenen Wissensstoff immer kompendiöser für didaktische Zwecke abzurunden, blieb vorherrschend, und bloß hie und da vernimmt man bei den Besten, gedämpft, die Stimme eigener Beobachtung, selbständiger Erfahrung — ein Säuseln im dürren Blätterwalde, das dem geübten Ohre den nahenden Sturm der geistigen Umwälzung freilich schon ankündigt.

Unter der täuschenden Oberfläche völliger Gleichartigkeit bergen sich gewisse Nüancen der Hauptschulen, zu deren schärferen Kennzeichnung das bisher nur unvollkommen erschlossene und mangelhaft untersuchte literarische Material freilich nur wenig Handhaben bietet.

Montpelliers freiere, praktische Richtung vertritt der Portugiese Valesco de Taranta, dessen Philonium s. Practica medica das Gesamtgebiet der Medizin (einschließlich der Chirurgie) in klarer und für Lehrzwecke erschöpfender Weise behandelt, das Tatsächliche in den Vordergrund rückt und trotz des vorwiegend kompilatorischen Charakters den Sinn für Krankheitsbeobachtungen sowie manche therapeutische Neuerungen erkennen läßt. Mit dem Introduktorium des Joh. de Tornamira trug dieses Kompendium den Ruhm der alten Schule in die Ferne und erfreute sich bis ins 17. Jahrhundert größter Wertschätzung.

Paris fand den hervorragendsten Repräsentanten in Jacques Despars (Jacobus de Partibus), der seine gründliche Kenntnis Avicennas als Lehrer und Schriftsteller zu verbreiten bestrebt war. Die Kommentare dieses, auch um die äußere Entwicklung der Pariser medizinischen Fakultät verdienten Mannes sind mit denjenigen der Italiener in eine Linie zu stellen.

Was die italienischen Schulen, die in regem Wechselverkehr standen und dadurch eine geistige Einheit bildeten, anbetrifft, so sind ihre vornehmsten Vertreter in toto Arabisten strengster Observanz zu nennen, jedoch bieten sie insofern gewisse Unterschiede dar, als einige unter ihnen sich noch gänzlich dialektischen Erörterungen hingeben, andere dagegen dem speziellen Krankheitsfall erhöhte Aufmerksamkeit schenken und durch Anwandlungen nüchternen klinischen, ja sogar beginnenden anatomischen Denkens überraschen.

Bezüglich des praktischen Betriebes der Anatomie in Italien wäre folgendes anzuführen. Die Universitätsstatuten von Bologna vom Jahre 1405 (Zusatz 1442) bestimmten, daß jährlich zwei Leichenzergliederungen stattfinden sollten. In Padua, wo die anatomische Tätigkeit am regsten war, wurde 1446 ein anatomisches Theater errichtet; die Regelung der Verhältnisse, wonach jährlich zwei Leichen womöglich verschiedenen Geschlechtes zu zergliedern seien, bewirkten aber erst die Statuten der Artisten vom Jahre 1495. Durch urkundliche Daten ist ferner auch für Siena, Ferrara, Perugia und Pavia die gelegentliche Ausführung von Leichensektionen erwiesen.

In der Literatur nehmen charakteristischer Weise die kasuistischen Sammelschriften (Consilia) mit ihrem reichen Material von Beobachtungen die erste Stelle ein; doch enthalten auch manche der damals verfaßten Kompendien, ja sogar einzelne Kommentare eigene Erfahrungen. Es würde zu weit führen, wollte man hier auf die, für die Geschichte mancher Spezialzweige interessanten Details eingehen, es kann bloß auf die wichtigsten Autoren hingewiesen werden.

Die Mehrzahl derselben gehörte durch ihre Lehrtätigkeit vorwiegend oder wenigstens vorübergehend der kräftig aufblühenden Schule von Padua an, so der glänzende Dialektiker Ugo Benzi (Hugo Senensis)[44] und Ant. Cermisone, welche sehr geschätzte Consilia hinterließen, die Kommentatoren Giov. Arcolano und Christoforo Barziza, ferner die beiden großen, wirklich fortschrittlich denkenden Praktiker Giov. Michele Savonarola und Bartolomeo Montagnana.

Die Practica des Savonarola, welche von den italienischen Aerzten durch mehr als zwei Jahrhunderte als Leitfaden benutzt wurde, bezeichnet bereits die beginnende Abkehr, nicht vom Arabismus, wohl aber von der scholastischen Arbeitsmethode. Sie behandelt, kasuistisch belebt, nach dem Muster von Avicennas Kanon die gesamte Medizin und rückt dabei in ganz auffallender Weise die Sinneserfahrung, die klinische Beobachtung, die Beschreibung der Krankheiten in den Vordergrund, wenn auch nirgends die Schranken der herkömmlichen Grundauffassungen durchbrochen werden. Bezeichnend ist es, daß der Verfasser der Lehre von den Elementarqualitäten keine so große Wichtigkeit für die Praxis beimißt und daß er, selbständiger forschend, den Einfluß der Klimate auf die Krankheiten und deren Behandlung berücksichtigt. Mit Recht durfte Savonarola in der Widmung des Buches — gerichtet an den Paduaner Philosophen und Arzt Sigismundus Polcastrus — die Hoffnung aussprechen, daß seine Erfahrungen den jüngeren Berufsgenossen nützlicher sein werden als die üblichen dialektischen Spiegelfechtereien („juniores practici plus proficere posse quam his dialecticis argumentationibus quibus in platearum angulis vane se populo ostentant”).

Aus den lange in Ansehen stehenden Consilien des Montagnana leuchtet eine nicht gewöhnliche Beobachtungskunst und diagnostische Fertigkeit hervor und, was besonders bemerkenswert ist, das Streben, die einzelnen lokalen Krankheitserscheinungen von einer Grundkrankheit abzuleiten, wodurch nicht selten das traditionelle topographische Krankheitsschema gesprengt wird. Auf das reformatorische Denken dieses begabten Mannes mag auch die Anatomie nicht ohne Einfluß geblieben sein — konnte sich Montagnana doch rühmen, 14 Leichensektionen beigewohnt zu haben (Cons. 134).

Einen grellen Gegensatz zu den erwähnten Schriften bildet das jeder Selbständigkeit entbehrende Sammelwerk des Mailänders Concoreggio. Hingegen enthalten die Kompendien bezw. die Consilia des Ant. Guainerio, des Ferrari da Grado, des Marco Gatenaria, welch letztere hauptsächlich als Vertreter der Schule von Pavia anzusehen sind, und des Baverio eine große Zahl von guten, eigenen Beobachtungen.

Wie der inneren Medizin wurde in Italien auch der Chirurgie große Aufmerksamkeit zugewendet; freilich von Originalität ist noch wenig zu spüren. Als die bedeutendsten der auf diesem Gebiete in Betracht kommenden Autoren sind Pietro d'Argellata in Bologna und Leonardo da Bertapaglia in Padua zu nennen. Die aus sechs Büchern bestehende Chirurgie des ersteren beruht zwar zum größten Teile auf der sorgfältigst benützten vorausgegangenen Literatur, bietet aber doch in ihrer Kasuistik manches Interessante und zeichnet sich durch anschauliche Beschreibungen der gebräuchlichsten Operationen aus, unter denen besonders die Resektionen der Knochen hervorzuheben wären. Kann schon Pietro d'Argellata der Vorwurf nicht erspart bleiben, daß er die medikamentöse Therapie auf Kosten der operativen zu sehr bevorzugte, so gilt das noch weit mehr von Bertapaglia, der ganz in arabischer Polypharmazie aufgeht und es überdies an nüchterner Beobachtung vielfach fehlen läßt. Sein chirurgisches Hauptwerk ist nichts anderes als eine Bearbeitung des 4. Buches von Avicennas Kanon in streng arabistischem Geiste und liefert höchstens zur Wunden-Geschwürsbehandlung sowie zur Resektionstechnik einige Beiträge; die phantastische Sinnesart des Verfassers tritt namentlich im 7. Traktat hervor, welcher die astrologischen Relationen chirurgischer Affektionen ausführlich behandelt.

Die gelehrten Aerztechirurgen wurden am Ausgang des Mittelalters an operativer Kühnheit und Tüchtigkeit weitaus überstrahlt durch die bloß empirisch gebildeten Sprößlinge gewisser italienischer Wundarztfamilien, welche seit alter Zeit die Technik der Herniotomie, des Steinschnitts, der Strikturenbehandlung, des Starstichs u. s. w. als Zunftgeheimnis hüteten. Diesen, den Norcinern und Precianern, sowie den Angehörigen der sizilischen (in Catanea seßhaften) Familie Branca ist auch die Wiederbelebung der plastischen Operationen (Rhinoplastik) zu danken, die um die Mitte des 15. Jahrhunderts aus der Vergessenheit auftauchen, um erst viel später wissenschaftliches Gemeingut zu werden.

Die Namen Norciner und Precianer stammen von der Stadt Norcia (Provinz Perugia) bezw. einigen Orten in ihrer Umgebung, Castello und Contado delle Preci. Der Ursprung der Tätigkeit dieser Wundärztefamilien verliert sich im Dunkel des Mittelalters. Seit dem 14. Jahrhundert treten einige ihrer Mitglieder als berühmte Aerzte hervor — z. B. Scacchi delle Preci (Leibarzt am französischen Hofe) und Benedetto da Norcia (Professor in Perugia und Leibarzt des Papstes Sixtus IV.), seit dem 16. Jahrhundert erschienen Schriften chirurgischen Inhalts, welche von Norcinern oder Precianern ausgingen, und noch bis ins 18. Jahrhundert wirkten Abkömmlinge derselben als Lithotomisten und Okulisten, zum teil in öffentlicher Anstellung, in den hervorragendsten Städten Italiens. Natürlich zog unter dem Namen der Norciner stets auch eine Menge von unwissenden Pfuschern herum.

Die früheste Nachricht über eine in dieser Periode ausgeführte Rhinoplastik ist in dem Werke des neapolitanischen Historiographen Bart. Facio († 1457) enthalten. Dieser berichtet, daß ein Wundarzt Branca aus Catanea in Sizilien verstümmelte Nasen durch Transplantation aus der Stirn- oder Wangenhaut wiederhergestellt habe, ferner daß dessen Sohn Antonio, um die Entstellung des Gesichtes zu vermeiden, die Haut vom Oberarm zu transplantieren pflegte und überdies eine Methode der Cheiloplastik und Otoplastik ersonnen habe.

Außer den beiden Hauptzweigen der Heilkunde fanden auch bereits einige Spezialfächer ihre besondere Vertretung in der Literatur, so die Augenheilkunde und Kinderheilkunde, über welch letztere Paulus Bagellardus eine eigene Schrift verfaßte, ferner die Diätetik und Balneologie, die Arzneimittellehre und Pharmazie (Christof. de Honestis, Saladinus de Asculo, Quiricus de Augustis, Joh. Jac. de Manliis de Boscho), ja sogar die Toxikologie (Santes de Ardoynis).

Am Ende der Epoche angelangt, wollen wir noch darauf hinweisen, daß seit dem Hochmittelalter neben dem lateinischen Schrifttum eine naturhistorisch-medizinische Literatur in den Landessprachen einhergeht, welche — abgesehen von den für die Unterrichtszwecke der Wundärzte bestimmten Uebersetzungen und einigen chirurgischen Kompilationen[45] — vorwiegend populären oder halbpopulären Charakter besitzt. Den Produkten dieser Literatur ist gewiß ein nicht geringer kulturhistorischer und linguistischer Wert zuzusprechen, für die Geschichte der medizinischen Wissenschaft gewinnen sie aber nur insoweit Bedeutung, als sie manchen verborgenen Seitenweg der heilkünstlerischen Traditionen aufzuhellen vermögen. Chronologisch und zum Teil auch inhaltlich reihen sie sich den Erzeugnissen der Mönchsliteratur an, doch bildet, dem Fortschritt der Zeit entsprechend, für ihre diätetisch-therapeutischen Abschnitte hauptsächlich die Salernitanermedizin die Quelle.

Die Rolle, welche die volkssprachliche medizinische Literatur spielte, war umso größer, je mehr die Entfernung von den Zentren der mittelalterlichen wissenschaftlichen Heilkunde wuchs, größer also in den germanischen als in den romanischen Ländern[46]. Noch um die Mitte des 15. Jahrhunderts wird die Medizin in Deutschland vorzugsweise durch deutsche Schriften repräsentiert, ja die Wundheilkunde Deutschlands findet um diese Zeit sogar ihre einzige Vertretung durch ein in der Muttersprache abgefaßtes Werk, durch die in mehrfacher Hinsicht (Rhinoplastik etc., narkotische Inhalationen) interessante „Bündth-Ertzney” des Heinrich von Pfolspeundt.

Die volkssprachliche medizinische Literatur des Mittelalters setzt sich dem Hauptinhalte nach zusammen aus: Rezeptsammlungen, Arzneibüchern (besonders Kräuterbüchern), populären diätetisch-balneologischen Schriften, Kalendern mit diätetisch-prophylaktischen und Aderlaßvorschriften, Uebersetzungen oder Bearbeitungen chirurgischer, weniger häufig medizinischer Werke (z. B. Practica Bartholomaei). Am meisten wurde bisher die einschlägige mittelhoch- und mittelniederdeutsche Literatur ans Licht gezogen[47]; sie umschließt naturwissenschaftliche, zur Heilkunde in Beziehung stehende Schriften und Lehrgedichte (Meinauer Naturlehre, das „Buch der Natur” des Konrad von Megenberg, den „Spiegel der Natur” des Everhard von Wampen, eine Reihe in Prosa oder in Versen abgefaßter Steinbücher), „Arzneibücher”, diätetische Schriften (z. B. „Von der Ordnung der Gesundheit”, Heinrich Louffenbergs „Versehung des Leibes”), Pestkonsilien u. a. Aus dem 15. Jahrhundert wären hier besonders zu erwähnen das „Arzneibuch” des Ortolff von Bayrland, das Kinderbuch des Bartholomäus Metlinger und die Schrift des Wiener Professors Puff aus Schrick „Von den gebrannten Wässern”.

Der Verfasser der Bündth-Ertzney (d. h. einer Anweisung zum Verbinden), Heinrich von Pfolspeundt (oder von Phlatzpingen), entstammte einem adeligen Geschlechte, welches in dem jetzt Pfalzpaint genannten Orte (unterhalb Eichstädt) ansässig war; er genoß den wundärztlichen Unterricht italienischer und deutscher Meister und erwarb sich auf den Kriegszügen des Deutschen Ordens (in den er vor 1465 eintrat) eine umfangreiche Erfahrung. Seine 1460 verfaßte Schrift ist nur für handwerksmäßige Wundärzte, nicht einmal für „Schneideärzte” bestimmt, entspricht ganz der niedrigen Bildungsstufe des Empirikers und beschränkt sich im Wesentlichen auf „Schäden und Wunden”, doch sichern ihr die Beschreibung der Rhinoplastik, der Hasenschartenoperation und der künstlichen Anästhesie durch narkotische Inhalationen, sowie die erste flüchtige Andeutung der Schußwunden aus Feuergewehren (Herausbeförderung der Kugel), historische Bedeutung.

Während aber in Deutschland am Ausgang des Mittelalters die scholastisch-arabistische Medizin wenigstens die Oberschicht bildete — dank ihrer Verbreitung durch Aerzte, welche in der Fremde studiert hatten[48] und entsprechend der wachsenden Zahl der Pflegestätten an den neugestifteten Universitäten[49] —, finden wir in den skandinavischen Ländern in der gleichen Periode die Heilkunde, der Hauptsache nach, noch in frühmittelalterlichen Stadien zurückgeblieben, ja bis ins 16. Jahrhundert auf jener Stufe der literarischen Produktion verharrend, deren ältestes Denkmal das Kräuterbuch des Henrik Harpestreng (13. Jahrhundert) bildet.

Vgl. über die Heilkunde der skandinavischen Länder im Mittelalter die zusammenfassende Arbeit „Altnordische Heilkunde” von Fr. Grön, Janus 1908, in welcher auch manche mißverständliche Auffassungen früherer Autoren berichtigt sind. Hauptquellen bilden die Eddalieder, isländische und norwegische Sagen, die alten (norwegischen, isländischen, schwedischen) Gesetzbücher, die Historia Danica des Saxo Grammaticus, die Urkunden des Diplomaticum Norvegicum, die im Zeitraum vom 13.-16. Jahrhundert verfaßten (alt-dänischen, isländischen, norwegischen, schwedischen) Arzneibücher.

Die Heilkunde der skandinavischen Länder ging aus der gemeingermanischen Volksmedizin hervor, die sie teilweise eigenartig weiterentwickelte und unterlag seit der Einführung des Christentums zunehmend den Einflüssen der europäischen Schulmedizin, jedoch erreichte sie als Nachzüglerin kaum vor dem 16. Jahrhundert die spätmittelalterliche Phase derselben.

Wie überall, beherrschte in den ältesten Zeiten und lang darüber hinaus der Dämonismus sowohl die Krankheitsauffassung (alp ═ „mara”, „trollrida”, „alfar”) wie die Therapie (Runen[50], Zaubergesänge, Bestreichen und Bemalen, verschiedene unter der Bezeichnung Seid zusammengefaßte Zauberkünste, Zauberstein ═ Lyfstein, Amulette), wobei die heidnischen Formeln allmählich christliche Umgestaltung und Umdeutung erfuhren; ebenso häufte die Empirie vieler Generationen eine Menge von Heilgebräuchen und Mitteln an, unter welch letzteren die pflanzlichen dominieren. Als Heilkünstler fungierten ursprünglich zauber- und pflanzenkundige Weiber (besonders Wundbehandlung, Geburtshilfe) — in der nordischen Mythologie vertritt Eir die Heilkunst unter den Göttern — Zauberer (Medizinmänner, ausgerüstet mit dem Zaubersack, der allerlei wunderliche Dinge, wie Haare, Nägel, Krötenfüße u. dgl. enthielt), gelegentlich auch — und dies ist den Nordgermanen eigentümlich — die das Opfer leitenden Könige, denen die Gabe verliehen war, schon durch einfache Berührung (mit den „Heilhänden”, „Aerztefingern”) gewisse Krankheiten (Geschwülste, Geschwüre) zu verscheuchen (solche Wunder verrichtete namentlich König Olaf). Mindestens seit dem 10. Jahrhundert nahmen gewerbsmäßige, empirisch gebildete Aerzte, d. h. Wundärzte, die wichtigste Stelle ein, welche sie auch dann nicht einbüßten, als Kleriker (Benediktiner) in beschränktem Kreise die Heilkunst ausübten und die Mönchsmedizin des frühen Mittelalters nach dem Norden verbreiteten. In den Bischofsagen findet der Sprößling einer alten isländischen wundärztlichen Familie, Rafn Sveinbjörnsen († 1203), als „tüchtigster” Arzt rühmende Erwähnung unter Anführung seiner wunderbaren Heilerfolge[51]. Späterhin mögen sich hie und da auch ausländische Aerzte im Norden niedergelassen haben, wenigstens als Leibärzte (so wird z. B. in einer Urkunde vom Jahre 1313 als Leibarzt des Königs Hakon in Norwegen Raimund Calmeta genannt); umgekehrt wieder zogen in den letzten Jahrhunderten des Mittelalters junge Leute (sicher aus Dänemark) nach Paris, Montpellier oder Bologna, um daselbst ärztliche Ausbildung zu erlangen. Daß sich endlich auch Barbiere und Bader mit Aderlassen, Schröpfen, der Behandlung von Beinbrüchen und Verrenkungen abgaben, sei der Vollständigkeit halber angeführt[52].

Wie sich aus den zugänglichen Quellen ergibt, war eine ganze Reihe von inneren Krankheiten bekannt und die Zahl der dagegen angewendeten Mittel nicht gering (vgl. Grön, l. c.), von größerem Interesse ist es aber, daß die Chirurgie eine verhältnismäßig hohe Stufe erreichte. Bei der Behandlung der Wunden spielte die Reinigung derselben, die Untersuchung durch Inspektion und Palpation, mittels der Sonde (schon in Gesetzbüchern des 12. Jahrhunderts erwähnt), die Blutstillung (Tamponade mit Leinwandzapfen, Kompresse, Glüheisen, Naht), die Anwendung von Salben, Pflastern und Verbänden die wichtigste Rolle; dasselbe gilt von der Behandlung der Geschwüre. Die Ausführung des Aderlassens und Schröpfens findet häufige Erwähnung, desgleichen die Extraktion von Pfeilspitzen und die Einrichtung von Knochenbrüchen (Schienenverbände); besonders auffallend sind aber jene Angaben, aus denen die Verwendung von Prothesen (Stelzfuß, Krücken) hervorgeht.

Die älteste medizinische Schrift des Nordens ist das dänische Arzneibuch des Henrik Harpestreng († 1244), welcher Kanonikus in Roeskilde, vielleicht auch königlicher Leibarzt war. Es besteht aus zwei Kräuterbüchern, die hauptsächlich auf Macer Floridus beruhen, und einem Steinbuch, das eine Bearbeitung von Marbods Lapidarius darstellt. Gleichen Charakter besitzen die in der Folge auftauchenden dänischen, isländischen, norwegischen, schwedischen (10) Arzneibücher (Kräuter- und Steinbücher), welche hauptsächlich aus der Literatur der Mönchsmedizin, der Salernitaner und der scholastischen Enzyklopädisten geschöpft sind, aber durch Verquickung mit der heimischen Volksmedizin auch den lokalen Verhältnissen Rechnung tragen. Seit dem Ende des 13. Jahrhunderts dürften übrigens auch einige Autoren des Hochmittelalters (Bernard de Gordon, Bruno de Longoburgo u. a.) im Norden bekannt geworden sein.

Im Jahre 1477 wurde die Universität Upsala gestiftet, welche aber für die Mediziner lange keine Bedeutung hatte, im Jahre 1478 die Universität Kopenhagen.

Wenn man nach dieser Abschweifung auf die abendländische Heilkunde des späteren Mittelalters zurückblickt, so ergibt sich, daß sie in ihrer höchsten Entfaltung bloß einen Abklatsch der arabischen Medizin darstellt, eine Kopie, in welcher die zahlreichen Mängel der Vorlage nur noch gröber hervortreten, während die spärlichen Vorzüge derselben beinahe ausgelöscht sind.

Die spätmittelalterliche Medizin ist ein System, das durch strenge Einheitlichkeit und konsequenten logischen Aufbau äußerlich imponiert, aber seinem realen Werte nach zum großen Teile nicht viel mehr bedeutet als ein in Formeln gebrachtes Nichtwissen.

Die Anatomie beruhte statt auf wirklicher Untersuchung lediglich auf den ungeprüft hingenommenen, halbwahren oder falschen Angaben aristotelisch-galenischer Schriften. Die Physiologie setzte sich aus Fiktionen zusammen, welche die Alten ausgeheckt, die Araber und Scholastiker immer subtiler weitergesponnen hatten. Die allgemeine Krankheitslehre verharrte auf dem Standpunkte der Qualitätendoktrin, der extremsten Humoralpathologie. Die spezielle Pathologie — ohne ein anderes Einteilungsprinzip als das grob topographische a capite ad calcem zu kennen — machte bloß vereinzelte und geringe Fortschritte, da nicht so sehr die unbefangene Schilderung der Symptomenkomplexe als die Unterbringung der Krankheit im herkömmlichen Schema das Hauptziel bildete.

Die Materia medica gebot über eine Unmenge von Substanzen, die mit pseudowissenschaftlicher Exaktheit nach Elementarqualitäten und Graden klassifiziert waren, deren Wirksamkeit aber nur die autoritative Ueberlieferung, nicht die frische kritische Erfahrung verbürgte. Die Therapie stützte sich blindgläubig auf die theoretischen Prämissen, aus denen die Behandlung des konkreten Einzelfalles geradezu mechanisch deduziert wurde; sie legte zwar viel Gewicht auf diätetische Verordnungen, artete aber in eine unglaubliche Polypharmazie aus und fröhnte übermäßig den blutentziehenden Methoden.

Bar jedes wahren Individualismus, unberührt von skeptischen Anwandlungen, bewegte sich das Denken und Handeln des mittelalterlichen Arztes in dem starren Gleis der Tradition — nicht die Beobachtung, sondern einzig der gelehrte Pedantismus diente zur Führung.

Die Tätigkeit am Krankenbette leitete sich mit der Aufnahme einer überaus eingehenden Anamnese ein, welche das Alter, das Geschlecht, den Beruf, die Lebensweise des Patienten, die subjektiven Empfindungen und deren Sitz, die Ursache, Dauer, Verlaufsweise der Krankheit und vieles andere durch methodisches Fragen zu ermitteln suchte. Mit der Erhebung der Anamnese verband sich die Inspektion (Habitus, Hautfarbe etc.), eventuell die Palpation. Die äußerst subtile Untersuchung des Pulses bildete den Höhepunkt, die Besichtigung der Sekrete und Exkrete (des Expektorierten, Erbrochenen, des Harns, der Fäzes[53] u. a.) den Abschluß des objektiven Krankenexamens. Hauptaufgabe war es, aus prognostischen und therapeutischen Gründen, die Komplexion und den Kräftezustand des Kranken, die Funktionsstörungen und den Sitz derselben, die dem Leiden zugrundeliegende Dyskrasie zu bestimmen.

Unter den diagnostischen Methoden war die Harnschau, die Uroskopie, am feinsten ausgebildet und spielte eine besonders wichtige, um nicht zu sagen, die wichtigste Rolle[54].

Vgl. S. 304, 309, 314. In Handschriften des 14. und 15. Jahrhunderts finden sich kolorierte Abbildungen, welche über die Uroskopie (Urocritica), soweit sie sich auf die Farbe des Urins stützte, orientieren. Es sind dies die sog. Harnglasscheiben (Harnschauscheiben, Harnglastafeln), vgl. Sudhoff, Tradition und Naturbeobachtung (Studien zur Geschichte d. Mediz., Heft 1), Leipzig 1907, Tafel I zeigt beispielsweise eine solche Harnglasscheibe, die im Cod. lat. 11229 der Pariser Nationalbibliothek (um 1400) enthalten ist. Man sieht an einem zentralen Baume sieben runde Scheibchen an Stamm und Aesten postiert, um diese gruppieren sich im Kreise 20 Harngläser, jedes mit entsprechend gefärbtem Inhalt und mit einer Legende im Kreisausschnitt. Der Text beginnt folgendermaßen: Ex coloribus urine sunt gradus citrinitatis sicut paliaris citrinus post flavus deinde rufus postea citrangularis postea igneus qui tincturae croceae assimilatur. Et saepe quidem est vehementer citrinus post croceus qui assimilatur capillis safrani. Et iste est quem vocant rubeum clarum. Omnes autem qui sunt post citrinum significant caliditatem ... Die Typen der Harnglasscheiben und ihre Begleittexte differieren in den Handschriften nicht unbedeutend. Aus der Farbe des Harns wurde auf das Vorherrschen einer der vier Qualitäten bezw. Kardinalsäfte oder, wie aus den Legenden der Harnglasscheiben zu ersehen ist, auf den Grad der Kochung (digestio) der Säfte geschlossen. Vgl. Vieillard, L'urologie et les médicins urologues, Paris 1903.

Die Behandlung war teils eine hygienisch-diätetische, teils eine medikamentös-chirurgische. Sie beruhte auf den ätiologischen, pathogenetischen Ideen der Elementarqualitätentheorie, der Humorallehre[55] und hatte das Contraria contrariis zum obersten Leitprinzip. Das Maß für das therapeutische Handeln bestimmten die individuellen Verhältnisse des Patienten.

In der Sprache der mittelalterlichen Medizin ausgedrückt, kamen folgende Momente für die Therapie in Betracht: 1. die (7) res naturales (Elemente, Temperamente, Kardinalsäfte, Körperteile, Kräfte, Funktionen, Lebensgeister), d. h. die anatomisch-physiologischen Verhältnisse bezw. deren Störungen, 2. die (6) res naturales (Luft, Getränke und Speisen, Bewegung und Ruhe, Schlaf und Wachen, Exkretion und Retention, Affekte) und deren (5) Adnexe (Jahreszeit, Klima, Geschlechtsleben, Beruf und Lebensweise des Patienten, Bäder), d. h. die hygienisch-diätetischen Verhältnisse, 3. die (3) res praeternaturales (Krankheiten, die Ursachen und Zeichen derselben), d. h. die pathologischen Zustände im engeren Sinne des Wortes.

Ungemein sorgfältige, die feinsten Einzelheiten berücksichtigende hygienisch-diätetische Vorschriften[56] bildeten stets ein Hauptstück der ärztlichen Verordnungen, ja bisweilen bestand die ganze Therapie darin. In der Regel wurde aber von den Arzneimitteln nur allzu oft und allzu reichlich Gebrauch gemacht — unterließ es denn auch kein bedeutender Autor, seinem Werke ein Antidotarium anzuhängen[57]. In der Rezepttherapie überwogen nach arabischem Muster weitaus die kompliziertesten Arzneikompositionen — Simplicia kamen verhältnismäßig selten zur Verwendung, —, was nicht überrascht, wenn man sich vor Augen hält, welche Fülle von Indikationen jeder einzelne Fall infolge der damaligen höchst verwickelten Krankheitsauffassung darbot. Hatte man doch — um nur einiges hervorzuheben — die bestehende Intemperies je nach ihrer Elementarqualität zu bekämpfen, die abnorme Menge oder Mischung der Säfte durch Verdünnung, Zerteilung, Purifizierung, durch Ableitung oder Ausleerung zu beseitigen, neben den allgemeinen lokale Wirkungen auszuüben, wobei die gesamte Komplexion und der Kräftezustand des Patienten, das Temperament des erkrankten Organs u. s. w. zu beachten und in der Rezeptierung noch überdies pharmazeutische Momente in Rechnung zu ziehen waren. Zur Erfüllung der vielen Bedingungen bot die fiktive aber streng systematische Arzneimittellehre — mit ihren so zahlreichen und so vielfach differenzierten, nach Qualitäten und Graden gruppierten Heilstoffen — anscheinend genügende Handhaben[58].

Von den Arzneiformen war die Potio, der Arzneitrank[59], am meisten beliebt, unter den Mitteln standen, entsprechend der Humoralpathologie, die Emetica, Laxantia und Purgantia[60] im Vordergrunde. Kamen diese in Betracht, wenn man auf den Schleim, die gelbe und schwarze Galle einzuwirken beabsichtigte, so diente vornehmlich zur quantitativen und qualitativen Verbesserung des Blutes die Venäsektion.

Die Vorschriften über die Anwendung des Aderlasses, der Phlebotomia, nehmen in der medizinischen Literatur des Mittelalters einen bedeutenden Raum ein — entsprechend der besonderen Wertschätzung, der sich dieses Heilverfahren erfreute —, sie zeigen aber bei den einzelnen Autoren nicht unerhebliche Abweichungen von einander, was sich daraus leicht erklärt, daß schon die grundlegenden galenischen, noch mehr die arabischen Angaben an Klarheit viel vermissen ließen und daher den spitzfindigsten Interpretationen Tür und Tor öffneten. Die Hauptregel, durch die Aderlässe bloß überschüssiges Blut (und überschüssige Säfte, in denen das Blut vorherrscht) zu entziehen, verdorbene Säfte dagegen durch Purgation zu beseitigen, wurde nicht ausnahmslos eingehalten, insofern man in gewissen Fällen auch beim quantitativen Vorherrschen eines der drei anderen Säfte, z. B. der schwarzen Galle oder zur Verhütung der Putreszenz der Säfte oder zur Evakuierung der reifen Krankheitsmaterie überhaupt (gleichgiltig welchen humoralen Ursprungs), die Venäsektion vorzunehmen pflegte. Außer zur Korrektion der Säfteanomalien wurde der Aderlaß auch ausgeführt, um das erhitzte Blut zu kühlen, um die Materia peccans von einem Körperteil nach einem anderen abzuleiten, um Blutflüssen (z. B. Hämoptoë, Hämorrhoiden) zu begegnen oder umgekehrt, um stockende Menses hervorzurufen. Es gab somit nur wenige Krankheitszustände, bei denen nach den damaligen pathologischen Ansichten der Aderlaß unter Umständen nicht am Platze gewesen wäre, ja nicht selten wurden im Verlaufe einer und derselben akuten Affektion zu wiederholten Malen beträchtliche Blutentziehungen angeordnet. Nicht minder zahlreich wie die Indikationen waren aber auch die Kontraindikationen für den Aderlaß; in dieser Hinsicht spielten Klima, Jahreszeit, Windesrichtung und Tagesstunde, Alter, Geschlecht, Komplexion, Lebensweise und Kräftezustand des Kranken, die Gefährlichkeit und das Stadium der Krankheit die wichtigste Rolle. Bemerkenswert ist es, daß der Revulsion (d. h. der Venäsektion an einer von der leidenden entfernten Stelle) gegenüber der Derivation (Venäsektion in der Nähe des Krankheitssitzes)[61] der Vorzug gegeben wurde, und daß man den Aderlaß viel seltener auf der erkrankten als auf der entgegengesetzten Körperseite machte.

Ueber das Regime des Patienten vor und nach dem Aderlaß, über die Technik der Venäsektion (Schnittrichtung) u. s. w. finden sich in der Literatur detaillierte Vorschriften, das größte Gewicht legte man aber auf den Ort des Aderlasses, auf die richtige Wahl der Vene. Auf Grund der Gefäßlehre Galens, der in höchst phantastischer Weise nicht nur den Ursprung und Verlauf, die Verbindungen, sondern auch die Beziehungen der Blutadern zu gewissen Organen (Consensus) doktrinär erörterte, hatte sich nämlich allmählich ein ganzes System herausgebildet, gemäß welchem je nach dem Sitze der Affektion, je nachdem man eine allgemeine oder lokale Wirkung erzielen wollte, die eine oder andere Vene geöffnet werden sollte[62]. Die Autoren zählen gewöhnlich 26-28 (aber auch mehr) Venen auf, nebst Angabe der Körperteile, mit denen sie direkten oder indirekten Zusammenhang besitzen sollten[63]. Auf den Kopf allein entfallen 13 Blutgefäße, von den Venen der oberen Extremität kamen besonders die Cephalica, Mediana, Basilica, der als Funis brachii bezeichnete innere Zweig der V. cephalica, und die V. salvatella in Betracht, von den Venen der unteren Extremität vorwiegend die Poplitaea, die Saphena major, die sogenannte V. sciatica (V. saphena externa). Manche Handschriften enthalten eine anschaulich orientierende Aderlaßstellenfigur (Venenmann) mit erklärendem Text. Vgl. auf Tafel II die Reproduktion der Aderlaßstellenfigur aus Cod. lat. 11229 der Pariser Nationalbibliothek. Die Legende lautet: Omnes venae capitis incidendae sunt post comestionem excepta sola vena, quae est sub mento. — Si dolor capitis sit causa in essentia sicut humore vel apostemate vel vulnere quod maxime cognoscitur si dolor est continuus. Videndum est an humor sit in causa, an colera vel sanguis, aut flegma vel melancolia. — Omnes vene manuum post comestionem inciduntur, cephalica, mediana, epatica. — Omnes venae pedum et crurium post comestionem sunt minuendae.

Mit dem Aderlaß gehörten in die gleiche Gruppe der Heilverfahren: die Arteriotomie (nur ausgeführt an den Schläfen und hinter den Ohren), das Schröpfen (mit oder ohne Skarifikation), als Ersatzmittel der Venäsektion (Vicarius phlebotomiae), das Ansetzen von Blutegeln, die Applikation von Kauterien (auch dafür waren bestimmte Körperstellen vorgeschrieben, worüber eigene Figuren orientieren), Vesikantien, Haarseilen. Alle diese Methoden wurden im Sinne der Humoralpathologie zur Behebung der quantitativen oder qualitativen Säfteanomalien, zur Ableitung oder Ausleerung der Materia peccans angewendet.

Ist es für die Medizin des späteren Mittelalters schon bezeichnend, daß die Uroskopie beinahe die wichtigste diagnostische Methode, die Purgation und Phlebotomie die souveräne Behandlungsweise bildete, so erhält sie doch ihr eigentlich charakteristisches Gepräge dadurch, daß auch die besten ihrer Vertreter dem Aberglauben in der Therapie allzu weitgehende Konzessionen machten und namentlich, daß die Astrologie das gesamte ärztliche Denken und Handeln immer mehr in ihren Zauberkreis zog[64].

Ueber die Anempfehlung von Beschwörungsformeln und abergläubischen Heilgebräuchen wurde bei den bedeutenderen Autoren das Nötigste gesagt.

Die Astrologia medica, welche in Ptolemäus und den Arabern ihre Hauptquellen besaß, hatte sich zu einem höchst komplizierten System entwickelt, das im späteren Mittelalter geradezu despotisch die Prognostik und Therapie beherrschte (vgl. zur Orientierung V. Fossel, Studien z. Gesch. d. Med., Stuttgart 1909, p. 1-23). Entsprechend der Lehre von der Korrespondenz zwischen Makrokosmus und Mikrokosmus wurden die Komplexionen, die Kardinalsäfte, die Körperteile, die Entstehung und der Verlauf der Krankheiten, die Heilsubstanzen und deren Wirkung mit den 7 Planeten (zu denen Sonne und Mond zählten) bezw. mit der Stellung der Wandelsterne (Konjunktion, Opposition, Quadratur u. s. w.) zueinander und zu den 12 Zeichen des Tierkreises in Relation gebracht[65]; jedes der letzteren beherrscht eine Region des menschlichen Leibes, Haupt und Antlitz gehören dem Widder, Hals und Kehle dem Stier, Arme und Hände den Zwillingen, der Krebs regiert die Brust, der Löwe den Magen und die Nieren, die Jungfrau die anderen Eingeweide, der Wage unterstehen das Rückgrat und Gesäß, dem Skorpion die Weichen und die Schamglieder, dem Schützen die Hüften und Schenkel, über die Kniee hat der Steinbock Gewalt, über die Schienbeine der Wassermann, den Fischen endlich sind Knöchel und Fußsohle kongruent. Inwiefern die Diagnostik, Krankheitsvorhersage und Behandlung von der Konstellation abhing[66], kann hier nicht im einzelnen auseinandergesetzt werden, nur so viel sei gesagt, daß der Mond wohl die bedeutendste Rolle in der Astrologia medica spielte, und daß sogar der Gebrauch der Brechmittel und Abführmittel[67], namentlich aber der Aderlaß nach siderischen Gesetzen geregelt war (gute, schlimme, indifferente Aderlaßtage).

In dieser Hinsicht galt es vor allem als Grundsatz, den Aderlaß zu vermeiden, wenn der Mond in jenem Zeichen des Tierkreises steht, welches den betreffenden Körperteil regiert, so z. B. hielt man es für kontraindiziert an Armen und Händen zu venäsezieren, wenn der Mond sich im Zeichen der Zwillinge bewegt[68]. Manche Handschriften enthalten entsprechende Abbildungen, den „Tierkreiszeichenmann” mit zugehörigen Aderlaßverboten (vgl. Tafel III, wo eine solche Figur mit begleitendem lateinischem Text aus einer in Cambridge [Trinity College] vorhandenen Handschrift [um 1420-1430] reproduziert ist). In der Folge wurde gewöhnlich die Aderlaßstellenfigur in verschiedener Weise mit dem Tierkreiszeichenmann kombiniert und damit der Typus für den „Aderlaßmann” geschaffen[69], wie er sich in den später durch die junge Buchdruckerpresse massenhaft erzeugten „Laßzetteln”, Kalendern, Praktiken u. s. w. findet.

Wer die mittelalterliche Krankheitslehre und Therapie nicht bloß in den Hauptzügen, sondern in allen Einzelheiten wirklich erschöpfend verstehen will, wer in die damalige Behandlungsweise eines komplizierteren speziellen Falles tiefer einzudringen sucht, stößt auf manche unerwartet große Schwierigkeiten, da ihm eine ganz fremdartige Geisteswelt von reicher Tradition, von unglaublicher Subtilität des Denkens entgegentritt. In den Schwierigkeiten, die dem modernen Leser erwachsen, liegt schon ein Maßstab dafür, welch hohe Anforderungen man an die Belesenheit, an die begriffliche Kombinationsgabe, an den interpretatorischen Scharfsinn des wissenschaftlich vollwertigen Arztes stellte, Anforderungen, denen nur durch lange, planmäßig betriebene Geisteszucht entsprochen werden konnte. Und in der Tat war das medizinische Unterrichtswesen an den Universitäten darauf angelegt, Gelehrsamkeit zu züchten, logische Meisterschaft zu erwecken, machten doch neben dem Tradieren und Kommentieren der kanonischen Schriften die Disputierübungen — förmliche Redeturniere — den wichtigsten Bestandteil des Lehrplans aus. Hingegen wurde in maßloser Ueberschätzung der Litera scripta und des abstrakten Denkens, im Glauben, daß die autoritative Literatur einem völlig abgeschlossenen, unumstößlichen Gesetzeskodex gleich zu achten sei, die Erziehung zur Anschauung und selbständigen Beobachtung verabsäumt, ja man kann sagen, der Jünger empfing wohl die Anleitung, fremde Meinungen in sich denkend zu verarbeiten und vom Standpunkte oberster Prinzipien die Einzelerscheinungen a priori zu konstruieren, nicht aber die realen Dinge zu zergliedern, die Welt der Erfahrung aufzufassen. Höchstens außerhalb der Universität, die ja mit den Spitälern noch nicht die mindeste Verbindung hatte, waren für das individuelle Streben und den Privatfleiß — unzulängliche und schwankende — Bedingungen gegeben, unter fachmännischer Aufsicht am Krankenbette die Sinnestätigkeit einigermaßen zu üben.

Unter den Fehlern und Verkehrtheiten des medizinischen Studienbetriebes litt am meisten der Unterricht in der Anatomie und in der ärztlichen Praxis.

Die Anatomie wurde hauptsächlich nach Büchern tradiert, wozu eventuell Erläuterungen an Zeichnungen und Abbildungen hinzukamen[70], die Sektionen bildeten keineswegs die Basis, sondern bloß eine gelegentliche, mehr dekorative als erkenntnisbringende Ergänzung der theoretischen Vorträge. Zergliederungen von Tieren (Schweinen, Hunden u. s. w.) blieben noch immer das wichtigste Mittel des praktischen Unterrichts in der Anatomie, auch nachdem die Eröffnung menschlicher Kadaver (Verbrecherleichen) prinzipiell gestattet worden war, da allerlei einschränkende behördliche Verordnungen die tatsächliche Verabfolgung des Leichenmaterials ungemein erschwerten. Selbst an den begünstigsten Lehrstätten Italiens, wie in Bologna und Padua, dürften kaum, wie es nach den Statuten der Fall sein sollte, alljährlich eine männliche und eine weibliche Leiche zergliedert worden sein, und an nichtitalienischen Universitäten, wo die praktische Anatomie schon Fuß gefaßt hatte, wie z. B. in Wien, vergingen oft viele Jahre, bis sich Gelegenheit zur Vornahme einer Sektion bot[71]. Eine solche Schulanatomie (Anatomia publica) war daher stets mit dem Nimbus eines sensationellen, ganz außerordentlichen Ereignisses umgeben, an welchem nebst den Doktoren, Chirurgen und Apothekern ein immer weiter gezogener Kreis von Studierenden[72], manchenorts sogar ein nichtfachmännisches, aus Gelehrten (Artisten) und Standespersonen bestehendes, Publikum teilnahm[73]. Die Sektionen fanden meist um Weihnachten oder in den Fasten statt, dauerten gewöhnlich 3-8 Tage und wurden unter freiem Himmel, in einer unbenutzt stehenden Kapelle, in einem Spitalraum, in einem Hörsaal oder in eigenen Baulichkeiten abgehalten. Es war aber nicht allein die Seltenheit, welche den Wert der Leichenzergliederung als Unterrichtsmittel beeinträchtigte, noch mehr trug dazu die kurz bemessene Zeit, die Flüchtigkeit und Unvollständigkeit der Ausführung, die Roheit der Technik bei; es handelte sich nicht um eigentliche Sektionen, nicht um Präparationen, sondern eher um Exenterationen, die mit primitiven Instrumenten vorgenommen wurden. Man folgte dem Beispiel des Mondino, begann mit der Eröffnung der Bauchhöhle, wobei zuerst die Schichten ihrer Wand, sodann die Organe des Abdomen besprochen, freigelegt und demonstriert wurden, hierauf folgte, stets von außen nach innen vordringend, die Anatomie der Brust und des Kopfes; den Beschluß sollten die Extrema ausmachen, worunter man alle Muskeln, Gefäße, Nerven und Knochen verstand, die bei den Höhlen keine Berücksichtigung gefunden hatten, doch scheint man gerade diesen letzten und wichtigen Abschnitt im Gange der Untersuchung zumeist nur in wenigen Worten abgetan oder ganz übergangen zu haben[74]. Skelette, ergänzende Präparate dürften bei der öffentlichen Anatomie nicht verwendet worden sein, wenigstens fehlt jeder Hinweis.

Der Grundfehler des anatomischen Unterrichts lag darin, daß Theorie und Praxis völlig getrennt blieben, daß die Ausführung der Sektion und die wissenschaftliche Erörterung verschiedenen Personen zugeteilt war. Wie sich aus späteren Mitteilungen, am besten aber aus der Betrachtung von Abbildungen mittelalterlicher „Anatomien” ergibt (vgl. z. B. die Reproduktion einer solchen Darstellung bei Nicaise, Guy de Chauliac, Pl. III, p. 25), oblag es dem gelehrten Medicus den Text des Mondino zu interpretieren (und eventuell das Vorgetragene zu demonstrieren), die Zergliederung selbst wurde aber stets von einem Chirurgen (oder gar Barbier) vorgenommen[75]. Der Büchergelehrte, der das Wort führte und die Anweisungen gab, kannte die Dinge nicht, wie es unerläßlich ist, aus dem eigenen Gebrauch des Messers, und der Sekant wiederum besaß nicht genügende Kenntnisse, um die anatomischen Werke zu verstehen. Diese traurigen Verhältnisse, welche nur dazu dienen konnten, die alten galenischen Irrtümer zu konservieren, die Autorität des Pergameners in anatomischen Fragen zu befestigen[76], wurzelten in dem Abscheu der mittelalterlichen Aerzte vor allen manuellen Operationen[77] — ein Vorurteil, das ja auch die Pflege der Chirurgie gänzlich ihren Händen entzog. Nicht genug, daß die schädliche Spaltung des Unterrichts diesen entwertete, wurde die für die Sektion ohnedies zu knapp bemessene Frist noch durch dazwischen geführte, die lächerlichsten Spitzfindigkeiten betreffende Disputationen bedeutend verkürzt!

Die praktische Ausbildung am Krankenbette gehörte nicht zum Lehrplan der Universität als solcher und war daher den Zufälligkeiten des privaten Unterrichts preisgegeben, wenn auch ein überwachender Einfluß durch die ärztliche Zunft nicht gänzlich mangelte. Als Lehrling und Gehilfe erfahrener Aerzte hatte der Studierende der Medizin immerhin Gelegenheit, das Heilverfahren in der Privatpraxis oder in Spitälern kennen zu lernen, beziehungsweise nach erworbener Fertigkeit unter Verantwortung seines Mentors mit bedingter Selbständigkeit auszuüben[78]. Daß die Scholaren es an Eifer für diese Seite der ärztlichen Ausbildung übrigens nicht fehlen ließen, ja daß man ihrem Bestreben, möglichst früh in die Praxis einzutreten, Schranken setzen mußte, teils um pfuscherischen Neigungen, teils um der Vernachlässigung der theoretischen Studien entgegenzuwirken, beweisen die im Laufe der Zeit nötig gewordenen Bestimmungen mancher Fakultäten[79].

Auch die Drogen und die Bereitungsweise der Arzneien kennen zu lernen — ein wichtiges Erfordernis des damaligen Praktikers —, dazu bot nicht die Schule, sondern nur die Apotheke Gelegenheit, da der Universitätsunterricht in der Heilmittellehre in rein theoretischen Vorträgen bestand, höchstens manchmal durch botanische Abbildungen einige Anschaulichkeit gewann.

Der medizinische Unterricht trug also ein wesentlich theoretisches Gepräge, und wir können als typisch für denselben jene alten bildlichen Darstellungen betrachten, welche den Lehrer zeigen, wie er vom Katheder aus — ein dickleibiges Buch vor sich — das Wort führt, während die auf Bänken sitzenden oder in der Nähe stehenden Schüler aufmerksam zuhören oder fleißig Notizen machen. Vgl. z. B. die Miniaturen (30r, 39r, 503v, 587v, 608v) des aus dem Anfang des 15. Jahrhunderts stammenden Dresdener Galenkodex, welche überhaupt einen ausgezeichneten Einblick in die mittelalterlichen ärztlichen Unterrichtsverhältnisse und die ärztliche Tätigkeit gewähren[80]. Die Zahl der ordentlichen, besoldeten Lehrer (doctores regentes, lectores ordinarii) war meistens sehr gering[81], doch wurden sie in der Ausübung ihres Amtes durch die übrigen Mitglieder der Fakultät (außerordentliche Kollegien) und in begrenztem, streng vorgeschriebenem Ausmaß durch die Baccalarien unterstützt. Die Vorlesungen beruhten auf den Schriften der Alten, der Araber und der arabistischen Kommentatoren; die Behandlung des Gegenstandes bestand darin, daß der Lehrer das Buch abschnittsweise vorlas und an die Lektüre Wort- und Sacherklärungen, Erörterungen strittiger Fragen, eventuell Mitteilungen aus eigener Erfahrung knüpfte, schließlich eine kurze Zusammenfassung des Inhalts gab. Gewöhnlich wurde ein einzelnes Thema z. B. die Arzneimittellehre, die Fieberlehre, die spezielle Pathologie u. s. w. in abgerundeter Weise vorgetragen. Die Ergänzung der Vorlesungen bildeten die unter dem Vorsitz von Doktoren allwöchentlich abgehaltenen Disputationen; sie waren der Prüfstein der erworbenen Kenntnisse oder eigentlich mehr der dialektischen Gewandtheit.

Das Herkommen, die Nachahmung bewährter Beispiele und statutenmäßige Bestimmungen brachten den Studiengang und das Prüfungswesen nach und nach überall in eine feste Ordnung, so daß die einzelnen medizinischen Schulen am Ausgang des Mittelalters — entsprechend den gemeinsamen pädagogischen Prinzipien — in ihrem Lehrplan und in ihren wissenschaftlichen Anforderungen vielfach übereinstimmten, freilich ohne völlige Identität zu erreichen. Was die Wahl der für den Unterricht benützten Autoren anlangt, so kehren in den Studienplänen die folgenden besonders häufig wieder. Von den Schriften der Araber: die Isagoge des Johannitius, das erste und vierte Buch von Avicennas Kanon und das neunte Buch von Rhazes' Liber medicinalis ad Almansorem. Von antiken Schriften: die Ars parva des Galen, die Aphorismen des Hippokrates sowie dessen Prognostikon und das Buch de diaeta in acutis. Pulslehre und Harnschau wurden hauptsächlich nach den Schriften des Philaretus und Theophilus (eventuell des Gilles de Corbeil) studiert. Viel benutzt wurde eine Sammelschrift, welche die Isagoge des Johannitius, die Ars parva Galens, die Aphorismen, die Prognostik des Hippokrates (meist auch dessen diaeta in acutis), ferner die Schriften des Theophilus und Philaretus, de urinis und de pulsibus enthielt — die Articella[82].

Die medizinischen Studien gründeten sich auf eine linguistisch-philosophisch-naturwissenschaftliche Vorbildung und nahmen 4-5 Jahre in Anspruch[83]. Der Studiengang zerfiel in zwei Abschnitte, von denen der erste mit dem Baccalaureat, der zweite mit dem Lizentiat endete. Um das Baccalaureat zu erlangen, mußte man 2-3 Jahre die medizinischen Vorlesungen besucht haben und in einem Examen vor den Mitgliedern der Fakultät den Besitz der allgemeinen theoretischen Kenntnisse in der Heilkunde nachweisen, daran schloß sich ein feierlicher Akt, die Determination, bei welcher der Scholar eine ihm gestellte wissenschaftliche Frage erörterte. Die Zulassung zum Lizentiat, 2-3 Jahre später, setzte voraus, daß der Baccalar die vorgeschriebenen Kollegien fleißig besucht, an den Disputationen aktiv teilgenommen, über bestimmte Themata (Autoren) Vorlesungen gehalten und sich auch um seine praktische Ausbildung bemüht hatte[84]; die vor der Fakultät abgehaltene Prüfung bestand in der Erklärung eines Hippokratischen Aphorismus, der Beschreibung einiger Krankheiten und der Beantwortung der Fragen, die daran geknüpft wurden; nach erfolgreich abgelegtem Examen wurde der Kandidat durch zwei Mitglieder der Fakultät dem Kanzler der Universität präsentiert, der ihm in feierlicher Weise die Lizenz erteilte[85].

Das Lizentiat legitimierte genügend zur ärztlichen Praxis — zum vollberechtigten Mitgliede der medizinischen Fakultät (Lehrbefugnis, Anteilnahme an den Beratungen mit Stimmrecht bei den Beschlüssen, Anspruch auf Benefizien) machte aber erst die Würde eines Doktors der Medizin, welche von jedem Lizentiaten erworben werden konnte, falls er ehlicher, ehrenhafter Abkunft war, kein abschreckendes Aeußeres[86] besaß und ein Alter von mindestens 26 Jahren[87] erreicht hatte. Die Verleihung des Doktorats erforderte nicht die Ablegung einer neuen Prüfung, sondern nur, daß sich der Kandidat dem allerdings sehr kostspieligen Promotionsakte (in der Kirche) unterzog[88]. Die Promotion war mit einer öffentlichen Disputation und verschiedenen Zeremonien verbunden, welche die Aufnahme in die ärztliche Zunft (Inkorporation, Receptitio) versinnbilden sollten. Die Feier wurde unter Glockengeläute und der Teilnahme der ganzen Fakultät vollzogen. Sie begann mit einem Vortrage des Doktoranden, dessen Verdienste von dem Professor, der den Akt leitete, in einer Rede beleuchtet wurden. Der Kandidat legte dann einen Eid ab, daß er jederzeit seine Pflichten gegen die Fakultät und den ärztlichen Stand überhaupt erfüllen werde. Hierauf wurde ihm der sogenannte Doktorhut (Barett) aufgesetzt, ein Ring an den Finger gesteckt als Zeichen des ritterlichen Ranges, dem die Doktorwürde gleichgeachtet war, ein goldener Gürtel umgelegt, und ein Buch des Hippokrates vor ihm aufgeschlagen. Dann wurde er eingeladen, sich an der Seite des Promotors niederzulassen, von diesem umarmt und ihm der Segen erteilt. Mit dem Dank des neuen Doktors schloß die Feier, welcher ein Gastmahl folgte, an welchem alle Mitglieder der Fakultät teilnahmen. Wiewohl die Würde eines Doktors eigentlich in allen Ländern der Christenheit Geltung hatte, machten sich doch insoferne Beschränkungen geltend, als die Fakultäten die Aufnahme von Doktoren, die an fremden Hochschulen promoviert worden waren, späterhin nur nach Erfüllung von Prüfungsformalitäten und Erlegung bestimmter Taxen vollzogen.

Literarische Hilfsmittel zur Weiterbildung standen den Aerzten im allgemeinen nicht in genügendem Maße zur Verfügung, da die Anschaffung der Manuskripte eine sehr kostspielige Sache war. Privatbibliotheken[89], die 20-30 medizinische Werke umfaßten, können für die damalige Zeit schon als bedeutend angesehen werden — die Sammlung des Amplonius Ratinck (ca. 1365-1434) ist eine einzig dastehende Erscheinung[90]. Die Fakultätsbüchereien waren in ihrer Anlage sehr dürftig und wuchsen nur langsam durch Spenden oder Legate[91].

Der gelehrte mittelalterliche Arzt beherrschte zwar in der Regel, entsprechend seiner ganzen Ausbildung, de facto bloß die innere Medizin, ja er überließ sogar zumeist alle manuellen Eingriffe — aus Standesvorurteil — einem sozial tiefer stehenden Heilpersonal, trotzdem nahm er aber, pochend auf seine vermeintlich überlegene Buchweisheit, auch in der Chirurgie und den, mit dieser zusammenhängenden Fächern eine autoritative Stellung für sich in Anspruch[92]. Diese so stolz zur Schau getragene Souveränität bestand aber mehr in der Einbildung als in der Wirklichkeit, und sie wird sofort auf ihren wahren Wert zurückgeführt, wenn man sich die medizinischen Zustände, die ärztlichen Standesverhältnisse der Epoche vor Augen hält.

Im allgemeinen enthielten sich die dem Klerikerstande angehörigen Aerzte infolge der wiederholten kirchlichen Verbote der Chirurgie und ihrem Beispiel folgten auch die Laienärzte, da es für unziemlich galt, daß sich ein Mann, der Aristoteles und Galen studiert hat, mit manueller Arbeit abgebe und mit wundärztlichen Empirikern in einen Konkurrenzkampf einlasse. Inhonestum magistrum in medicina manu operari. Ausnahmen gab es freilich in Italien und Frankreich, doch war auch dort die Zahl der in beiden Fächern ausgebildeten Aerzte (Aerztechirurgen) stets äußerst gering. An den Universitäten wurde wohl nach Büchern Chirurgie doziert, eine praktische Ausbildung darin anzustreben, lag aber durchaus nicht in den Intentionen des Lehrplans, besonders außerhalb Italiens. Mußten sich doch die Baccalaren der medizinischen Fakultät zu Paris seit 1350 sogar verpflichten — unter Androhung der Ausstoßung — keine manuelle Chirurgie zu treiben, ein Vorgang, der beispielgebend auch auf andere Schulen wirkte (z. B. Montpellier, wo aber das Verbot erst erlassen wurde, nachdem die Päpste nicht mehr in Avignon residierten). Dennoch maßten sich die Aerzte an, den Chirurgen Vorschriften zu erteilen, von diesen einfach die Ausführung der gegebenen Verordnungen zu verlangen, wogegen schon Henri de Mondeville und Guy de Chauliac energisch ankämpften. In Wirklichkeit ließen sich die Chirurgen freilich in der selbständigen Ausübung ihrer Praxis nicht beschränken.

In noch unvergleichlich loserer Beziehung als zur Chirurgie standen die Aerzte zur Geburtshilfe, was nicht bloß aus der damaligen ärztlichen Standesethik folgte, sondern schon aus der Abneigung der Frauen gegen die Beiziehung männlicher Heilpersonen zum Kreißbett erklärlich wird. Die Geburtshilfe war nahezu ausschließlich Sache der Hebammen („Bademuhmen”), welche über die primitivsten Kenntnisse oder, besser gesagt, den traditionellen Aberglauben nicht hinauskamen[93]; höchstens im Falle, daß es sich um die Beseitigung abgestorbener Früchte oder der zurückgebliebenen Nachgeburt handelte, trat der männliche Heilkünstler (Chirurg) zuweilen auf den Plan. Gewöhnlich findet man daher in den ärztlichen Hauptwerken, abgesehen von dem hier und da besprochenen Kaiserschnitt an der Toten, nur die Kapitel de extractione secundinae und de extractione foetus mortui behandelt, und was sonst ausnahmsweise bei einigen Autoren (Arnaldus de Villanova, Franciscus de Pedemontium u. a.) vorkommt (Dammschutz, Wendung, Lösung der Arme, Reposition eines Armes u. s. w.), dürfte hauptsächlich als Lesefrucht, kaum als Ergebnis wirklicher eigener Erfahrung zu bewerten sein. Die Kindslagenbilder, welche manche Handschriften zieren (vgl. Weindler, Geschichte der gynäkologisch-anatomischen Abbildung, Dresden 1908), sind, wie Sudhoff gezeigt hat, mit größter Wahrscheinlichkeit auf sehr alte (alexandrinische?) Vorlagen zurückzuführen. Erst um die Mitte des 15. Jahrhunderts fangen die Aerzte an (soweit die vornehmen Kreise in Betracht kommen), zum Geburtsbett in nähere Beziehung zu treten, jedoch zunächst nur durch rein medizinische Tätigkeit. Um diese Zeit werden sie auch bereits zur Abfassung von Hebammenordnungen und zu Hebammenprüfungen zugezogen. Die Gynäkologie (Lageanomalien des Uterus, Dysmenorrhoe, Sterilität, Hysterie) ist bei den hervorragendsten Repräsentanten der medizinischen Literatur auf Grund der Alten etwas eingehender behandelt.

Aeußerst dürftig ist in der Literatur die Augenheilkunde vertreten — und zwar lediglich soweit die Diätetik und medikamentöse Behandlung in Betracht kommt —, da sich mit der okulistischen Praxis nur Wundärzte[94] und noch weit mehr herumziehende Empiriker befaßten.

Die in wissenschaftlichen Traditionen erzogenen, aus Universitäten hervorgegangenen Aerzte erscheinen auf dem bunten Bilde, welches die medizinischen Zustände des späteren Mittelalters darbieten, zwar als vornehmstes, aber numerisch schwaches Element. Nicht nur, daß schon dort, wo die legitimen Vertreter der Wissenschaft wirkten, alle manuellen, operativen Maßnahmen den Chirurgen verschiedener Kategorie, den Barbieren, Badern, Hebammen anvertraut waren, somit eminent wichtige Zweige der Heilkunst tatsächlich von diesen ausgeübt wurden, lag die ärztliche Praxis in toto, je mehr man den Bannkreis der größeren Städte verließ, je weiter man von Italien gegen Norden vordrang, in der Hand bloß unvollkommen, handwerksmäßig ausgebildeter Heilpersonen oder gar gewissenloser Abenteuerer, von Ort zu Ort ziehender Pfuscher.

Numerisch blieben die Studierenden der Medizin überall hinter denen der anderen Fakultäten zurück. Die medizinische Doktorswürde war eben die teuerste. Nirgends entsprach die Zahl der graduierten Aerzte (Lizentiaten, Magister, Doktoren) auch nur entfernt der Bevölkerungsziffer[95], am wenigsten in den Ländern germanischer Zunge[96]. Ihre soziale Position war eine hohe[97], die bedeutende Rolle, die sie und ihre Kunst im gesellschaftlichen Leben spielten, spiegelt sich deutlich in der schönen Literatur ab[98], sei es in Form von Lob oder Tadel; über die günstigen Vermögensverhältnisse einzelner Mitglieder des Standes liegen urkundliche Zeugnisse vor[99]. Lassen sich seit dem 13. Jahrhundert auch außerhalb Italiens neben den Klerikerärzten[100] schon gelehrte Laienärzte in steigender Zahl nachweisen, so erlangen die letzteren mit dem 14. Jahrhundert, entsprechend der blühenden städtischen Kultur, entschieden das Uebergewicht.

Zur Heranbildung von Chirurgen (magistri in chirurgia, chirurgi physici etc.) im eigentlichen Sinne des Wortes waren bloß in Italien und Frankreich die Bedingungen gegeben. In Italien, wo sich infolge des mehr laikalen Geistes der Universitäten die fachliche Scheidung zwischen Internisten und Chirurgen nicht zur schroffen sozialen Trennung entwickelt hatte, verschmähten es die berühmten Schulen keineswegs, gründliche theoretische Kenntnisse auch den Jüngern der Wundheilkunde zu vermitteln; die praktische Fertigkeit in der Chirurgie konnte allerdings nur auf dem Wege privater Unterweisung durch einen tüchtigen Meister erworben werden. In großen Städten bestehende Kollegien, wie z. B. das Collegio de' Medici Chirurghi zu Venedig, waren, so wie anderwärts die medizinischen Fakultäten, berechtigt, darüber zu wachen, daß niemand ohne zuvor abgelegtes Examen chirurgische Praxis betreibe. In Frankreich gab es in manchen der größeren Städte Chirurgen besserer Art, doch erfreuten sich dieselben nirgends einer, nur annähernd gleich geachteten sozialen Stellung wie die Aerzte. In Paris bildete die Confrérie de Saint Côme et Saint Damien (d. h. die Korporation der Maîtres chirurgiens jurés oder der Chirurgiens de robe longue) gemäß einem königlichen Edikt vom Jahre 1311 die Behörde, welche die „licentia operandi” auf Grund erfolgreich bestandener Examina zu erteilen hatte. Aus den Statuten der mit dem Collège später verbundenen Schule (Statuta honoranda regiae et salubris chirurgicae scholae) geht hervor, daß die Zöglinge derselben die an medizinischen Fakultäten vorausgesetzte humanistische Vorbildung (namentlich die Kenntnis der lateinischen Sprache) nachweisen mußten und sich im Verlaufe eines zweijährigen, mehrmals durch Prüfungen kontrollierten Studiums ein ziemlich umfassendes (auch anatomisches) Fachwissen anzueignen hatten.

Den Anforderungen eines regulären, schulmäßigen chirurgischen Studienganges bequemten sich aber nicht gar viele an, da einerseits, wie gleich gezeigt werden soll, auch bloß handwerksmäßig gebildeten Angehörigen anderer Berufsklassen die rechtmäßige Ausübung der kleinen Chirurgie gestattet war, und anderseits die Gefährlichkeit mancher größerer Operationen im Falle des Mißerfolges gerade für den ehrlichen, bodenständigen Wundarzt die schlimmsten und abschreckendsten Konsequenzen mit sich brachte. So überließen denn auch die Chirurgen zumeist den Bruch- und Steinschnitt sowie den Starstich jenen Empirikern, welche, umherwandernd, sich der Verantwortlichkeit leicht entziehen konnten, manchmal zwar über anerkennenswerte spezialistische Fertigkeit verfügten (wie z. B. die Norciner), viel öfter aber die mangelnden Kenntnisse durch Kühnheit und Gewissenlosigkeit ersetzten. Einen viel härteren Existenzkampf als mit diesen rasch auftauchenden und ebenso rasch wieder verschwindenden Abenteurern hatten die Chirurgen mit den Barbieren (barbitonsores) und Badern (balneatores) zu bestehen[101], die nicht genug damit, daß sie außerhalb ihres eigentlichen Berufes wundärztliche Funktionen, mit gewissen Beschränkungen, versehen durften, fortwährend nach Erweiterung ihrer Gerechtsame strebten und dabei leider sowohl von seiten der medizinischen Fakultäten (aus Haß gegen die Chirurgen) als auch von seiten der Regenten und Behörden Unterstützung fanden. Die Barbiere waren berechtigt, zur Ader zu lassen, zu schröpfen, Zähne zu ziehen, Frakturen und Luxationen, Geschwüre und frische Wunden zu behandeln; den Badern war das Schröpfen, das Venäsezieren und die Behandlung alter Schäden nur innerhalb ihrer Behausung erlaubt, außerhalb derselben das Einrichten von Beinbrüchen und Verrenkungen. Natürlich überschritten die Bader häufig ihre Befugnis zu Ungunsten der Barbiere, so wie diese wieder in den Bereich der eigentlichen Wundärzte übergriffen, was zu vielen, langdauernden Streitigkeiten führte. In jenen Städten, wo chirurgische Kollegien existierten, mußten anfangs die Barbiere, um die Erlaubnis zur beschränkten wundärztlichen Praxis zu erhalten, vor den Magistern der Chirurgie vorerst ein Examen ablegen[102], später wurde aber gewöhnlich den Meistern der Barbiergilde selbst das Prüfungsrecht eingeräumt[103], welches sie dort, wo sie allein dominierten, ohnedies besaßen. Verwischten sich durch die Erweiterung der Lizenz schon in Frankreich an den meisten Orten die Grenzen zwischen Barbieren und Chirurgen, so läßt sich in den übrigen Ländern[104] die Scheidelinie überhaupt kaum ziehen, weil es entweder frühzeitig zu einer Verschmelzung der Korporationen (Barbierchirurgen) kam, wie z. B. in den Niederlanden oder weil sich noch kein tieferer Unterschied zwischen den legitimierten Vertretern der Wundheilkunde entwickelt hatte. Es gilt dies insbesondere von Deutschland, wo es lediglich handwerksmäßig gebildete Wundärzte[105] gab, die neben Badern und Barbieren, aber nicht scharf von den letzteren getrennt, die Chirurgie ausübten, höchstens daß die fähigsten der „Scherer” als „Schneideärzte” wirkten[106]. Zum privilegierten chirurgischen Heilpersonal gehörten übrigens seltsamerweise auch noch — die Scharfrichter, die insbesondere Luxationen behandeln durften[107]. Die Wundärzte beschäftigten sich auch mit der Behandlung der Augen- und Ohrenaffektionen, der Haut- und Geschlechtsleiden, sie intervenierten, wiewohl selten, in schwierigen geburtshilflichen Fällen, sie leisteten große Dienste in Pestzeiten („Pestbarbiere”, Eröffnung der Eiterbeulen), sie wurden zu forensischen und sanitätspolizeilichen Funktionen (Begutachtung von Verletzungen, Ueberwachung der Frauenhäuser, Lepraschau etc.) herangezogen („geschworene Wundärzte”), sie waren überall bei der Durchführung wichtiger therapeutischer Anordnungen (Aderlaß, Schröpfen etc.) unentbehrlich — kann es daher verwundern, daß sie dem Volke geradezu als die eigentlichen Repräsentanten der Heilkunst, als „Meister” galten, umsomehr als sie bis zum 13. Jahrhundert tatsächlich fast die einzigen ärztlichen Personen aus dem Laienstande gewesen waren, umsomehr, als auch in späterer Zeit, in den meisten Gegenden — teils wegen des Aerztemangels, teils aus pekuniären Gründen — nur ihre Hilfe von den breiten Schichten der Bevölkerung in Anspruch genommen werden konnte? Daß sie unter solchen Umständen häufig in die Domäne des wissenschaftlich gebildeten Arztes, in die interne Praxis übergriffen, muß freilich als sträfliche Pfuscherei bezeichnet werden, aber neben der Gewinnsucht mag bisweilen auch die Art des Krankheitsfalles und das ehrende Vertrauen des Publikums dazu verleitet haben. Die Hebammen beschränkten sich ebenfalls nicht streng auf ihr Metier, sie dehnten ihre Wirksamkeit auch auf die Frauen- und Kinderheilkunde aus — ein Gebiet, das sie jederzeit als das ihrige betrachteten, ja weitergehend wagten sie sogar in anderen Zweigen mit den Aerzten zu konkurrieren; dürften doch die so häufig genannten „Aerztinnen” (medicae, meiresses, artzatinen)[108] meistens aus diesem Stande hervorgegangen sein.

Auch die Apotheker gefielen sich manchmal in der Rolle von Aerzten, dazu kamen noch kurierende Mönche, Geistliche[109], Juden, ferner Hirten, Schäfer, Schmiede etc. als weitere Schädlinge der medizinischen Profession. Das Hauptkontingent zu der gewaltigen Schar der Kurpfuscher beiderlei Geschlechts stellten aber die im Mittelalter so zahlreichen „fahrenden” Leute, welche als Bruch- und Steinschneider, Starstecher, Zahnbrecher, Theriakkrämer, Alchemisten, Harnpropheten u. s. w. umherzogen, in grotesker Kleidung besonders auf Jahrmärkten durch großes Geschrei, unter allerhand Possen, die leichtgläubige Kundschaft an sich zu locken und ihre Arkana an den Mann zu bringen verstanden[110].

Die Schriften der Aerzte sind voll von Klagen über das Pfuschertum[111], die medizinischen Korporationen taten nicht selten Schritte bei den Behörden, aber alle Versuche, dem Unwesen zu steuern, blieben vergeblich[112].

Die graduierten Aerzte übten ihren Beruf als Leibärzte oder Stadtärzte, späterhin auch, entsprechend ihrer Zunahme, als unbestallte Praktiker aus. Es bedurfte übrigens einer langen Entwicklung — besonders in den germanischen Ländern — bis wenigstens die größeren Städte Magister bezw. Doktoren der Medizin an Stelle oder neben Wundärzten in ihren Dienst zogen. Als Feldärzte blieben begreiflicherweise die chirurgischen Empiriker (Barbiere) dauernd im Vordergrund.

So wie die Leibärzte bezogen gewöhnlich auch die Stadtärzte ihren Gehalt in barem Gelde und Naturalien, außerdem genossen sie verschiedene Vorrechte. Den Stadtärzten oblag die unentgeltliche Behandlung der Armen und städtischen Angestellten, die Besorgung des Spitals, die Visitation der Apotheke, die Besichtigung der Leprösen, die forensische Gutachtertätigkeit, späterhin auch die Prüfung der Wundärzte, Apotheker und Hebammen. Unter Umständen hatten sie die städtischen Milizen ins Feld zu begleiten. Während in den Verträgen aus älterer Zeit manchmal ausbedungen war, daß der Stadtarzt in Pestzeiten seinen Aufenthaltsort verlassen durfte, bildeten in den letzten Jahrhunderten des Mittelalters gerade die entgegengesetzten Bestimmungen die Regel. — Die italienischen Einrichtungen (vgl. S. 412) wurden für die übrigen Länder vorbildlich. In Deutschland verordnete Kaiser Siegmund 1426 auf der Kirchenversammlung zu Basel, daß in jeder deutschen Reichstadt ein „Meister-Arzt” mit hundert Gulden besoldet werden solle („die mag er nießen von einer Kirche, und soll männiglich arzneien umsonst und soll seine Pfründt verdienen ernstlich und getreulich — denn die hohen Meister in Physica dienen niemand umsonst, darum fahren sie in die Höll”).

Die Fürsorge für die im Kriege Verwundeten blieb den größten Teil des Mittelalters hindurch aufs ärgste vernachlässigt. Wohl hören wir, daß im Gefolge der Könige und Großen sich Aerzte und Chirurgen (meist Barbiere) befanden — den Truppen der improvisierten Armeen kamen aber höchstens zufallsweise Hilfleistungen zu gute, am ehesten noch seitens der Barbiere („Feldscherer”), welche sich im Lager nebst Händlern, Schmieden etc. aufhielten. Schwache Spuren einer Organisation des Sanitätsdienstes finden sich zuerst bei den städtischen Milizen (italienischer, später flandrischer und deutscher Städte), ferner bei den Söldnerscharen, deren Führer manchmal Wundärzte eigenst anwarben.

In Italien gab es bei der Flotte (z. B. der Genueser) und bei den Gesandtschaften besondere Aerzte, in Florenz wurden sogar für die Gefangenen solche angestellt.

Einen wichtigen Bestandteil der laïkalen Aerzteschaft machten nahezu in allen Ländern die jüdischen Aerzte aus, welche in der Geschichte des mittelalterlichen Heilwesens eine sehr bedeutende Rolle spielten. Viele derselben standen mit ihren christlichen Fachgenossen auf der gleichen Bildungsstufe, einzelne überragten sogar — wenn die außergewöhnliche Gunst der Fürsten und mancher Päpste oder die Volksstimme Beweiskraft besitzt — das Durchschnittsmaß. Den ordnungsmäßigen Studiengang zurückzulegen, die höchsten akademischen Grade zu erlangen, ermöglichten ihnen freilich beinahe nur italienische Universitäten, da die übrigen Hochschulen im späteren Mittelalter den wißbegierigen Jüngern jüdischen Stammes ihre Pforten immer mehr verschlossen oder von vornherein nicht eröffneten. Wo sie wegen der konfessionellen Schranken den formalen Vorbedingungen der Lizenz nicht zu entsprechen vermochten, galten die jüdischen Aerzte freilich in den Augen der ärztlichen Zunft als illegitime Praktiker, unbeschadet dessen, daß sie sich oft auf Wegen, die von der Heeresstraße abseits lagen, ein recht ansehnliches Wissen und Können erworben hatten. Damit soll freilich nicht geleugnet werden, daß die Juden insbesondere in Deutschland, wo ihr kulturelles Niveau infolge der schweren Bedrückung weit niedriger als in den romanischen Ländern war, zum wirklichen Pfuschertum ein starkes Kontingent gestellt haben.

In den vorhergehenden Abschnitten wurde gelegentlich darauf hingewiesen, daß die jüdischen Aerzte im frühen Mittelalter fast die einzigen gebildeten Heilkünstler aus dem Laienstande gewesen sind und diese Stellung in den weniger kultivierten Ländern noch bis ins 13. Jahrhundert behaupteten (vgl. S. 276, 277, 325), ferner, daß sie zur Schule von Salerno, noch mehr zur Schule von Montpellier, in enger Beziehung standen (vgl. S. 281, 317, 318), endlich, daß sie sich um die Verpflanzung der arabischen Medizin ins Abendland, namentlich in Form der Uebersetzertätigkeit (vgl. S. 332, 335, 336), allgemein anerkannte, große Verdienste erworben haben[113]. Hinzugefügt sei noch, daß sie bei aller Verehrung für die antiken und arabischen Meister dem literarischen Schaffen des Okzidents das regste Interesse entgegenbrachten und nicht ruhten, bis auch die wertvollsten der salernitanischen und spätmittelalterlichen Autoren durch Uebertragung ins Hebräische zum geistigen Besitztum ihrer Nation geworden waren[114]. Unter den noch vorhandenen überaus zahlreichen hebräischen Uebersetzungen (vgl. Steinschneider, Die hebräischen Uebersetzungen des Mittelalters, Berlin 1893) sind folgende abendländische Autoren vertreten: Macer Floridus, die Salernitaner Bernhardus Provincialis, Constantinus Africanus, Gariopontus, Joh. de St. Paulo, Maurus, Nicolaus Praepositus, Petroncellus, Platearius, Salernus, Urso, ferner Arnaldus de Villanova, Bernardus de Gordon, Dinus de Garbo, Gentile da Foligno, Gerardus de Solo, Gilbertus Anglicus, Guainerius, Joh. cum Barba, Johannes Jacobi, Joh. de St. Amando, Joh. de Tornamira, Magnino, Montagnana, Petrus Hispanus, Petr. de Tussignana, Valescus de Taranta, Raimund Lull, Saladinus de Asculo, Thaddaeus Florentinus u. a., die Chirurgen Bruno de Longoburgo, Congeinna, Guil. de Saliceto, Guy de Chauliac, Lanfranchi, Roger, Rolando, Theoderich.

Die verhältnismäßig große Zahl der mittelalterlichen jüdischen Aerzte, welche in Italien, Südfrankreich (Provence) und Nordspanien auf hoher Stufe standen, ist — abgesehen von der fast angestammten Vorliebe für die Heilkunde[115] schon daraus erklärlich, daß den Juden eben alle übrigen gelehrten Berufe verwehrt waren; auch vermochte aus naheliegenden Gründen gerade die Tüchtigkeit auf dem Gebiete der Medizin noch am ehesten, wenigstens für einzelne, den unsäglichen Druck zu erleichtern, der auf dem verfemten Volke lastete. Ihre Ausbildung erlangten sie teils in jüdischen Schulen[116] und durch private Unterweisung, teils an Universitäten, die ihnen allerdings bloß in sehr beschränktem Ausmaße zugänglich waren und infolge des vorherrschenden kirchlichen Charakters nur ganz ausnahmsweise den Doktortitel verliehen (wie z. B. Padua)[117].

Wenn sie einen Titel führten, so war dies daher gewöhnlich derjenige eines Magisters. In ihrer Praxis waren sie keineswegs bloß auf ihre Stammesgenossen angewiesen, sie wurden vielmehr in allen Ländern von Christen stark in Anspruch genommen, nicht nur vom niederen Volke, sondern mehr noch von den höchsten Ständen, ja selbst von Klerikern[118]; wir finden sie als Leibärzte von Päpsten, geistlichen und weltlichen Fürsten oder in städtischen Diensten[119], hauptsächlich aber als freie Praktiker. An manchen Orten hatten sie zeitweilig die ganze Praxis inne, so z. B. in Avignon. Außer manchen anderen Momenten war es namentlich ein Umstand, der ihnen zu gute kam, nämlich, daß sie sich im Gegensatz zu den übrigen wissenschaftlich gebildeten Aerzten mit Chirurgie häufig abgaben; manche zeichneten sich sogar besonders als Wundärzte oder Augenärzte[120] aus (z. B. Jakob von Lunel, der Wundarzt Dolan Bellan in Carcassone). Welcher Beliebtheit sich die jüdischen Aerzte bei den Kranken erfreuten, sprach sich in vielfachen Privilegien aus, die einzelnen unter ihnen zu teil wurden von seiten der Päpste, Fürsten und Stadtverwaltungen. Es sei nur beispielsweise erwähnt, daß Papst Innocenz VII. drei jüdischen Aerzten das Bürgerrecht in Rom verlieh, daß Papst Paul II. die jüdischen Aerzte davon dispensierte, den sog. Judenflecken zu tragen. All dies ist umso höher zu werten, als die Kirche seit dem 13. Jahrhundert (in Konzilien- und Synodialbeschlüssen) wiederholt den Christen aufs strengste befahl, jüdische Aerzte zu meiden[121], und es auch die medizinischen Fakultäten[122] wahrlich an Gehässigkeit gegen die außer der Zunft stehenden Praktiker nicht fehlen ließen. Vgl. zur Orientierung R. Landau, Geschichte der jüdischen Aerzte, Berlin 1895.

Die steigende Bedeutung, die der wissenschaftlichen Heilkunde und den Aerzten im Staate zukam, die wachsenden Anforderungen, die an sie gerichtet wurden, gaben wie schon weit früher in Italien allmählich auch in anderen Ländern, so namentlich in Deutschland, den Anlaß zur Entstehung von Medizinalordnungen, welche ihre Rechte und Pflichten regelten. In dieser Hinsicht wäre insbesondere die um 1350 erlassene Nürnberger Aerzteordnung und jene zu erwähnen, die Karl IV. für Schlesien erließ[123].

Diese offizielle Anerkennung der ärztlichen Berufsklasse ging aber nicht so weit, den Vertretern der Medizin die gebührende Stellung als Sachverständige vor Gericht einzuräumen[124] oder ihnen eine entscheidende Stimme bei der Beratung und Durchführung sanitätspolizeilicher Verfügungen zu sichern[125]. Was die letzteren anlangt, so hat es namentlich im späteren Mittelalter an wohlgemeinten Bemühungen zur Beseitigung der hygienischen Mißzustände, an ernsten Versuchen zur Abwehr der Seuchen[126] nicht gefehlt; geht doch die Institution der Quarantäne auf das 14. Jahrhundert zurück.

Die allgemeinen hygienischen Verhältnisse der mittelalterlichen Städte mit ihrer dichten Bevölkerung, ihrer licht- und luftlosen Bauart, ihren engen Straßen, ihrer mangelhaften Kanalisation, ihrem schlechten Trinkwasser, ihrem sanitätswidrigen Begräbniswesen etc., waren die denkbar ungünstigsten; vergegenwärtigt man sich noch außerdem, welche Gefahren der rege Handels- und Pilgerverkehr, das Bettlerunwesen, die Völlerei und geschlechtliche Ausschweifung, der überall herrschende Schmutz u. s. w. mit sich brachten, so nimmt es nicht wunder, daß Epidemien und Endemien verschiedenster Art, für deren Entstehung und Verbreitung die vielfältigsten Bedingungen gegeben waren, Hekatomben von Menschenopfern forderten, umsomehr als die gelegentlich ergriffenen prophylaktischen Maßnahmen zumeist genügender wissenschaftlicher und technischer Grundlagen entbehrten[127].

Von den behördlichen Abwehrversuchen sind diejenigen am wichtigsten, welche sich gegen den „Aussatz” und die „Pest” richteten.

Was die Leprösen anlangt, so ist bereits oben erwähnt worden, daß die Staatsverwaltung schon in früher Zeit die Ausschließung der unglücklichen Kranken aus der bürgerlichen Gemeinschaft verfügte und daß man, um den Nachteilen des ungeordneten Sonderwohnens der Aussätzigen entgegenzuwirken, eigene Aussatzhäuser in großer Zahl (außerhalb der städtischen oder Landgemeinden) errichtete, für deren Erhaltung öffentliche und private Stiftungen bezw. Schenkungen sorgten, vgl. S. 276, 327, 413. Die Leprösen lebten dort unter einem aus ihrer Mitte gewählten „Siechenmeister” in einer Art von genossenschaftlicher Organisation mit klösterlichen Formen[128]. An bestimmten Tagen durften sie in die Städte kommen, um zu betteln und ihren Bedarf nach Lebensmitteln etc. zu decken. Sie mußten eine vorgeschriebene, schon von ferne leicht kenntliche Tracht[129] anlegen, eine Klapper in den Händen tragen[130] und damit bei jeder Annäherung von Menschen ein Zeichen geben, sie durften Gegenstände, die sie kaufen wollten, nur mit dem Stock berühren, auch war ihnen verboten (außer in Fällen dringendster Not und dann nur unter Einhaltung gewisser Vorsichtsmaßregeln) mit anderen als ihresgleichen zu sprechen, aus öffentlichen Brunnen zu trinken, Kirchen, Wirtshäuser u. s. w. zu besuchen. Die Entscheidung, wer als aussätzig zu betrachten sei, wurde im späteren Mittelalter aus triftigen Gründen nicht mehr wie früher bloß einem einzelnen (z. B. dem Siechenmeister) überlassen, sondern einer Kommission übertragen, der neben Laien (vereidigten „Beschauern”) auch Aerzte (oder Chirurgen) angehörten[131]. Die Diagnose stützte sich großenteils auf reale Kennzeichen des Uebels, aber auch auf manche phantastische Untersuchungsmethoden[132]. Zweifellos hat man mit der Lepra nicht selten Affektionen anderen Ursprungs zusammengeworfen.

Energischen behördlichen Verfügungen zur Abwehr der Pest, welche auch nach dem Verschwinden „des schwarzen Todes” eine ständige Gefahr bildete, begegnen wir erst seit den letzten Dezennien des 14. Jahrhunderts, als sich die Ansicht von der Kontagiosität der Seuche[133] mehr und mehr durchgerungen hatte. Was vordem in prophylaktischer Absicht unternommen worden war, bestand hauptsächlich in diätetischen Ratschlägen und in Maßnahmen zur Beseitigung der vermeintlichen Luftverderbnis[134]. Von der Absperrung, als dem wirksamsten Vorbeugungsmittel, von der Unterbringung verdächtiger Reisender in Quarantänestationen, von der strengen Isolierung Pestkranker, von einer Art Desinfektion verpesteter oder pestverdächtiger Gegenstände machten italienische Städte und Hafenplätze am Mittelländischen Meere, die ja durch ihren regen Handelsverkehr mit dem Orient der Seucheneinschleppung besonders ausgesetzt waren, zuerst Gebrauch. Dem gegebenen Beispiele folgten allmählich auch Städte des Binnenlandes durch Erlassung oder Verschärfung entsprechender sanitätspolizeilicher Vorschriften[135]. Die Aerzte wurden von den Behörden wohl über die Natur des Uebels und die Heilmittel dawider, aber gar nicht oder nur ausnahmsweise über zweckmäßige Vorkehrungen gegen die Pestgefahr gefragt[136].

Am allerwenigsten, oder richtiger gesagt, gar nicht, kam der Arzt in der Irrenpflege zur Geltung, da man nur den Schutz der Gesellschaft gegen gemeingefährliche Personen und nur ganz ausnahmsweise die Behandlung der Geisteskranken als solcher ins Auge faßte.

In Bezug auf die Behandlung, die man den Geisteskranken zu teil werden ließ, steht das abendländische Mittelalter in schroffem Gegensatz zur Antike und insbesondere zur arabischen Kultur (vgl. S. 194); es hängt dies mit der damals und leider noch lange nachher herrschenden Anschauung zusammen, im Irrsinnigen nicht einen Kranken, sondern einen vom bösen Geiste Besessenen zu sehen.

Gutartige Irre ließ man frei herumgehen[137] oder nahm sie gelegentlich, falls sie nicht zu sehr störten, in den Spitälern auf, welche manchmal eine eigene Narrenstube besaßen. Unruhige Geisteskranke hingegen wurden, wenn der angewandte Exorzismus fruchtlos geblieben war, gefesselt und in Gefängnissen oder besonderen Räumen untergebracht, deren Name allein — Tollhaus, Kastenhospital, Tollkiste, Torenkiste, Narrenturm etc. — schon auf harten grausamen Zwang, nicht auf Heilabsichten hinweist. Die Wartung lag in den Händen roher Büttel (Narrenknechte). Fremde Geisteskranke ließ man, falls sie unruhig waren, einfach durch den Nachrichter fortjagen. Um ihnen das Wiederkommen zu verleiden, peitschte man sie vor dem Abschied gehörig aus. — Einzig allein dort, wo sich die christlich-abendländische mit der arabischen Kultur direkt berührt hatte, in Spanien, gab es im späteren Mittelalter wirkliche, von humanem Geiste geleitete Anstalten für Geisteskranke (innocentes), deren Errichtung hauptsächlich das Verdienst des Ordens della mercedes war. Die erste größere Irrenanstalt in besserem Sinne des Wortes wurde im Jahre 1409 zu Valencia eröffnet, darauf folgten diejenigen von Saragossa (1425), Sevilla (1436), Toledo (1483). Von einer wissenschaftlichen Bearbeitung der Psychiatrie konnte unter solchen Umständen keine Rede sein, doch besitzen wir interessante Berichte über Lykanthropie, Tanzwut u. a.

Dem ärztlichen Berufe diente vorherrschend die Privatpraxis zur Wirkungssphäre — ein Umstand, der schon von vornherein die medizinische Forschung als solche wenig begünstigte. Aber auch dann, wenn es sich um Spitalkranke handelte, wurde der Heilkünstler durch enggezogene Schranken aller Art in seinem Walten gehemmt. Denn die mittelalterlichen Hospitäler (mit ihrer primitiven Einrichtung) waren eher Pflegestätten für Sieche als wirkliche Krankenanstalten, auf ihre Verwaltung hatte der Arzt keinen Einfluß, ja man darf behaupten, in ihren Räumen spielte die ärztliche Behandlung gar nicht die erste Rolle.

Es gehört überhaupt zu den charakteristischen Kennzeichen der mittelalterlichen christlichen Kultur, daß die von kirchlicher Frömmigkeit erfüllte Krankenpflege gegenüber der nüchternen medizinischen Therapie weitaus den Vorrang besaß.

Die Krankenpflege als Teilstück der christlichen Liebestätigkeit und sozialen Fürsorge bildet ein Ruhmesblatt in der Geschichte des Mittelalters, mag auch die Sorge um das eigene Seelenheil, also fromme Selbstsucht, das Leitmotiv gebildet haben. Kleriker, Mönche und Laien, Angehörige der höchsten und niedrigsten Stände begegneten sich auf diesem Gebiete in edlem Wettstreit (vgl. S. 326, 412). — Von den Krankenpflegerschaften des späteren Mittelalters wären besonders hervorzuheben die Begharden, Lollharden und Beguinen, die Kalandsbrüder (besonders als unerschrockene Pfleger von Pestkranken bewährt), die Antoniter (vgl. S. 328), die Alexianer oder Celliten (von cella ═ das Grab, weil sie auch als Leichenbestatter dienten). Vgl. Uhlhorn, Christliche Liebestätigkeit, Stuttgart 1895.

Gerade die Krankenpflege begünstigte aber in nicht geringem Ausmaße die Volksmedizin, welche von der vordringenden wissenschaftlichen Heilkunde zwar eingedämmt, aber durchaus nicht zum Verschwinden gebracht worden war. Eine strenge prinzipielle Scheidung zwischen der wissenschaftlichen und volksmedizinischen Therapie hatte sich übrigens damals noch nicht in allen Punkten vollzogen, gegenseitige Entlehnungen kamen häufig vor; so wie die gelehrten Aerzte manchen empirischen oder sogar abergläubischen Heilgebrauch akzeptierten, unterlag auch die Hausmedizin durch Aufnahme fremder Arzneistoffe ganz bedeutenden Wandlungen. Mit dem natürlichen Heilverfahren war in der Volksmedizin der Glaube an die Wirkung gewisser Beschwörungs- und Segensformeln, gewisser sympathetischer Prozeduren unzertrennlich verbunden.

Wer es nicht unberücksichtigt läßt, wie sehr das Unglück der Hoffnung und Phantasie als tröstender Begleiter bedarf, wer sich darüber klar ist, wie oft die damalige ärztliche Kunst versagen mußte, dem wird es nicht erstaunlich erscheinen, daß der medizinische Wunderglaube[138] trotz fortschreitender Kultur nicht abnahm, sondern sogar erschreckend anwuchs — namentlich in der Zeit der furchtbaren Seuchen, welche die Ohnmacht menschlichen Wissens in erschreckender Weise offenbarten.


Es galt somit für die wissenschaftliche Heilkunde noch manches Gebiet zu erobern! Aber vorerst bedurfte sie schon im Hinblick auf die zugewiesenen und nur unvollkommen erfüllten Aufgaben einer tiefgreifenden, den Kern ihres Wesens erfassenden Erneuerung.

Dazu trug die Medizin des Mittelalters in sich selbst nicht die Kraft, ja sie drohte unter fortschreitender Systematisierung des Wissensstoffes bereits jener Erstarrung anheimzufallen, welche die Medizin der orientalischen Völker so drastisch kennzeichnet. Vor diesem Geschick bewahrten die Heilkunst auf abendländischem Boden glücklicherweise von außen wirkende, überaus mächtige Faktoren — dieselben, die zur neuzeitlichen Kultur überhaupt den Grund gelegt haben.

Wie für das übrige Geistesleben des Abendlandes setzte in der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts auch für die Medizin eine ewig denkwürdige, hellstrahlende Uebergangsepoche ein, eine Epoche, die groß war durch das, was sie leistete, größer aber noch durch das, was sie vorbereitete.

[1] Sinken der politischen Machtstellung des Papsttums, Exil in Avignon, Schisma, Konzile — Entartung der Geistlichkeit, Ketzergemeinden, vorreformatorische religiöse Bewegungen (Lollharden, Wiklifiten, Hussiten), Mystik — Verfall der Kaisermacht, Zersetzung des Feudalwesens, Erstarkung der Nationalitätsidee, Blüte der Städte (italienische Stadtstaaten), Emporkommen des Bürgertums, Bauernaufstände — Zurücktreten der Natural- hinter die Geldwirtschaft u. a. m.

[2] Widerlegung der Lehre, daß Erde und Wasser zwei exzentrische Massen seien, Kenntnis der periodischen Ortsveränderungen von Wasser und Land, „Weltbild” des Pierre d'Ailly, Topographien, Landkarten, Reiseberichte (Niccolo De Conti u. a.), Afrikafahrten des Infanten Heinrich von Portugal — Brillen, Papier, Schießpulver, Feuergeschütze, Turmuhren, Schlaguhren, astronomische Uhren, Verbesserung der Schiffsbussole u. s. w.

[3] Diese hatten in Dantes Divina commedia ihren letzten und erhabensten Ausdruck gefunden, zugleich mit ihnen aber auch schon die Klage über die davon wesentlich abweichenden wirklichen Zeitverhältnisse.

[4] Das meiste trug der Umstand dazu bei, daß mit der besseren Kenntnis und dem vertieften Verständnis des originalen Aristotelismus — im Gegensatz zum arabisierten — die Täuschung von der prinzipiellen Uebereinstimmung des Philosophen κατ' εξοχὴν mit den Grundlehren der Dogmatik (z. B. in der Frage der Weltschöpfung) schwinden mußte. Konsequenzen dieser Erkenntnis bildeten einerseits die Betonung der empiristischen Elemente, wie sie schon im Nominalismus durchschimmert, anderseits das Aufkommen der Mystik, die einer tiefinneren individuellen Religiosität entsprach, oder endlich leerer Formalismus, welch letzterer unter dem Einfluß kirchlicher Autorität und der Macht der Gewohnheit freilich am weitesten verbreitet war und leider noch jahrhundertelang fortherrschte.

[5] Er billigt der Medizin, weil sie unbekümmert um die Seele nur der Leibessorge diene, keinen hohen Rang unter den Wissenschaften bezw. Künsten zu, ja er betrachtet sie eigentlich nur als Gewerbe, ohne das Streben nach wissenschaftlicher Begründung wahrhaft zu würdigen. An manchen Stellen wird allerdings diese durch überlebte Argumente gestützte Grundansicht etwas gemildert vorgebracht.

[6] Er betrachtet dieselbe als einen Kunstgriff der Scharlatanerie und spricht ironisch von „Latina mors cum graeco velamine”.

[7] Gegen die Araber hegte Petrarca eine in religiösen und ästhetischen Momenten tief wurzelnde Abneigung. Ihre poetischen Produktionen erschienen ihm als saft- und kraftlos, ihre philosophischen als ein ungeheurer Irrweg, insbesondere der widerchristliche Averröes war ihm ein Greuel. Einen Freund, der sich einst auf diese Autorität berief, bat er, ihm mit den Arabern in jeder Beziehung vom Leibe zu bleiben, da er nicht glaube, daß von ihnen irgend etwas Gutes kommen könne.

[8] An einzelnen Stellen kann Petrarca freilich nicht umhin, zu betonen, daß es seltene Ausnahmen gebe — stand er doch selbst mit mehreren Aerzten in regem Verkehr, denen er vielseitige Bildung nachrühmt, deren Bemühungen er anerkennt (Tommaso del Garbo, Giovanni de Dondi, Francesco [di Bartolomeo Casini] da Siena, Joh. de Parma). Auch verwahrt er sich energisch dagegen, ein Feind der Aerzte oder der Medizin als solcher zu sein, ja er nimmt sogar den Dank der letzteren für seine gründliche Kritik der traurigen zeitgenössischen Zustände in Anspruch: Certa ipsa mihi, vivas modo voces habeat, medicina gratias actura sit, si eorum praesentem infamiam fando nudavero, qui antiquam illius gloriam novis erroribus extinxerunt.

[9] Illos alios, quos chirurgos dicunt, quibus mechanicorum sordium et infamiae nomen impingunt, et in me et in aliis remedia optima sum expertus, et saepe vidi gravia vulnera seu foeda ulcera fomentis adhibitis aut curare velociter aut lenire. Nempe quid agant vident, mutant.

[10] Nicolaus von Ultricuria z. B. sprach 1348 die Ansicht aus, daß nicht Aristoteles und seine Kommentatoren, sondern die Dinge selbst das Ziel der Wissensdurstigen sein müßten; später war es der Mediziner und scholastische Philosoph Raymund von Sabunde, der in seiner Theologia naturalis (um 1436) neben dem Aristoteles auch das Lesen im „Liber naturae” empfahl.

[11] In Italien war die Heilkunde an den im 13. und 14. Jahrhundert entstandenen Hochschulen von Vicenza, Arezzo, Vercelli, Siena, Piacenza, Rom, Perugia, Treviso, Florenz, Pisa, Pavia, Ferrara etc. vertreten. An den, an Zahl nicht geringen Provinzialuniversitäten Frankreichs spielte die Medizin eine ganz untergeordnete Rolle. Von den Hochschulen der pyrenäischen Halbinsel kommen namentlich Salamanca und Lerida in Betracht. In der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts erheben sich auf deutschem Boden die Schulen von Prag und Wien.

[12] So sagt Petrarca: Fuisse Salerni medicinae fontem fama est; sed nihil est, quod non senio exarescat.

[13] Von hippokratischen Schriften kamen nur die mit Kommentaren Galens versehenen in Betracht.

[14] Seit Bartolus und Baldus.

[15] Man darf auch nicht vergessen, wie kostspielig die Anschaffung der mühevoll hergestellten Abschriften der Originalwerke war, so daß selbst die Fakultäten nur über winzige Bibliotheken verfügten.

[16] Dem Beispiele des Taddeo Alderotti folgten Barthol. Varignana, Gentilis de Foligno u. a. mit ihren „Consilia”.

[17] Gewiß hat auch die Nähe des päpstlichen Hofes in Avignon, dem hervorragende Praktiker in der Stellung von Leibärzten zugezogen wurden, fördernd gewirkt.

[18] Die Concordanciae desselben setzte Petrus de Floro fort.

[19] Guillaume Boucher (Carnificis) und Pierre d'Auxonne (Danszon), vgl. unten die literarhistorische Uebersicht.

[20] Die Universität in Prag wurde von Karl IV. im Jahre 1348 nach dem Muster der Pariser Hochschule gestiftet und behauptete einige Jahrzehnte hindurch eine universale Bedeutung; die rasch wachsende Zahl ihrer Studenten rekrutierte sich nicht bloß aus Böhmen und den deutschen Ländern, sondern auch aus England, Frankreich, der Lombardei, Ungarn und Polen. Die medizinische Fakultät, zu deren ersten Lehrern die Magister Walther und Gallus (beide königliche Leibärzte) und Nicolaus de Gevička gehörten, gelangte freilich erst nach ungefähr zwanzigjährigem Bestande zu einer ansehnlichen Bedeutung.

[21] Beruht auf der von Avicenna und Averroës vertretenen Ansicht, daß die Kontagien nach aufwärts steigen.

[22] So bei Gugl. Varignana, Dino del Garbo, Giacomo della Torre, Niccolò Falcucci — Bernard de Gordon, Gaddesden.

[23] Der „per notabilia”, d. h. in einzelnen Lehrsätzen abgefaßte „nudus tractatus” ist mit zahlreichen kommentierenden „declarationes praeambulae”, „declarationes interlineares”, „declarationes obscurorum et obscura tangentium” förmlich umrankt. Die Darstellung ist für den modernen Leser zwar etwas weitschweifig und stellenweise durch Wiederholungen ermüdend, im Ganzen aber leidet die Uebersichtlichkeit keine Einbuße.

[24] Mit besonderer Sorgfalt ist in dem Werke die chirurgische Methodologie und Deontologie ausgearbeitet, wobei kulturhistorische, höchst interessante Streiflichter auf die ärztlichen Unterrichts- und Standesverhältnisse, auf das Kurpfuschertum etc. geworfen werden.

[25] Darauf ist es zurückzuführen, daß die Cyrurgia des Henri de Mondeville der jungen Druckerpresse nicht zur Veröffentlichung übergeben wurde.

[26] „Inventarium et collectaneum in parte chirurgica medicinae.”

[27] Von den Alten kommen nicht nur Hippokrates und Galen, sondern auch der bis zum Anfang des 16. Jahrhunderts sonst unbenützte Paul von Aegina in Betracht.

[28] Guy de Chauliac deutet seine Tendenz zur Wiedervereinigung der internen Medizin mit der Chirurgie schon im (ursprünglichen) Titel des Werkes an.

[29] In dem anatomischen Lehrvortrag Henris (herausgegeben von Pagel, Die Anatomie des H. v. M., Berlin 1889) heißt es: Quicunque vult anathomiam capitis ostendere intus vel extra, subtiliter et perfecte, ipse debet habere craneum artificiale, aperibile formatum, per veras commissuras divisum in quatuor partes, quod, cum anathomiam extrinsecam ostenderit, aperire possit, ut sensibiliter anathomia panniculorum et cerebri videatur. Debet autem dictum craneum exterius esse munitum aliquibus, quae capillorum et cutis et carnis lacertosae et panniculi ossa ligantis vices gerant. Debet similiter interius aliquid esse fictum, quod sensibiliter formam panniculorum et cerebri repraesentat (l. c. p. 26). Die anatomischen Unterrichtstafeln des Henri de Mondeville erregten in hohem Grade Aufsehen bei den Zeitgenossen und auch Spätere (Guy de Chauliac, Tract. I, Doctr. I, cap. 1) bringen davon Kunde. Bei dieser Gelegenheit muß aber bemerkt werden, daß diese anatomischen Abbildungen zwar teilweise eine gewisse Originalität besaßen, aber keineswegs ein Unikum im Mittelalter darstellen, denn Handschriften aus früherer Zeit beweisen die Existenz einer anatomischen Graphik, deren ziemlich starren Typen und einander sehr ähnlichen Erklärungstexte in letzter Linie wohl aus alexandrinischer, auf mancherlei Wegen ins Abendland gelangter, Ueberlieferung stammen. Vgl. Sudhoff, Studien zur Geschichte der Medizin, Heft 1, Tradition und Naturbeobachtung (Leipzig 1907) und Heft 4, Ein Beitrag zur Geschichte der Anatomie im Mittelalter (Leipzig 1908). In Betracht kommen unter anderem zwei Münchner Handschriften (Cod. lat. 13002, geschrieben 1158 im Kloster Prüfling bei Regensburg, mit 5 Bildern, den Lauf der Arterien und Venen, den Knochenbau, das Muskel- und Nervensystem darstellend — Cod. lat. 17403, im Kloster Scheyern 1250 hergestellt, ebenfalls mit 5 ganz ähnlichen Zeichnungen), eine Handschrift der Bodleiana zu Oxford (Ashmolean Manuscr. Nr. 339 mit 5 den Prüfening-Scheyernschen Bildern völlig gleichenden anatomischen Zeichnungen), ein provenzalischer anatomischer Traktat aus dem 13. Jahrhundert (Basler Univ. Bibl. D. II, 11” mit 5 von den früher erwähnten teilweise abweichenden Zeichnungen) u. s. w.

[30] So berichtet der Minoritenmönch Salimbeni, daß ein Arzt während einer Seuche, die 1286 in Italien wütete, Leichen geöffnet habe, um die Ursache des Leidens zu ergründen.

[31] Diminutiv von Raimondo oder Remondino.

[32] In manchen Ausgaben steht 1316.

[33] „Partes autem intrinsecae cordis sunt ventriculi cordis, dexter scilicet, sinister et medius. Scinde igitur cor primum in dextra parte et incipe a cuspide ejus, sic quod alium parietem non tangas, sed a latere ventriculi medii dividas, et tunc occuret tibi statim ventriculus dexter, et videbis in eo duo orificia, quorum unum est versus epar, et est orificium, per quod ingreditur vena chilis, et est orificium maximum, quia per hoc orificium cor trahit sanguinem ab epate et ipsum expellit ad omnia alia membra. Et quia per istud orificium plus habet trahere, quum debet expellere, et aperitur, quum cor dilatatur. Et habet tria ostiola, quae aperiuntur ab extra ad intra, quia per idem orificium fit etiam expulsio sanguinis perfecta decocti. Et licet non totus expellatur, quoniam aliqua portio ejus expellitur ad pulmonem, alia pars ejus transit in septum, ordinavit natura, ne illa hostiola essent multum depressa, et ut perfecta clausione non claudantur. Nota tamen duo. Primo quod sensus tibi declarat, quod vena chilis originem suam habet a corde, quia cum substantia cordis est continua, et ipsum non pertransit. Et est maxima juxta cor, sicut stirpes arboris. Et secundo adverte, quod ab ista vena, antequam concavitatem cordis ingrediatur, oritur vena, quae circumcirca radicem cordis circulatur, et ab ea oriuntur rami dispersi per substantiam cordis. Et ex hac vena nutritur cor, i. e. ex sanguine hujus venae. — Postea vero versus pulmonem est aliud orificium venae arterialis, quae portat sanguinem ad pulmonem a corde. Quia, cum pulmo deserviat cordi secundum modum dictum, ut ei recompenset, cor ei transmittit sanguinem per hanc venam, quae vocatur vena arterialis, quia habet duas tunicas. Et habuit duas tunicas, primo quia vadit ad membrum, quod existit in continuo motu, et secundo, quod portat sanguinem valde subtilem et colericum. Ut igitur non evaporet et ut non scindatur haec vena, ipsa habet duas tunicas, quare eam dicimus vena arterialis. Et in orificio isto vel istius venae sunt tria hostiola, quae aperiuntur ab intra ad extra, et clauduntur ab extra ad intra perfecta clausione. Quia per hoc orificium cor tantum debet expellere a se hora constrictionis, et non debet retrahere aliquid hora dilatationis. — Hoc viso scinde ventriculum sinistrum, ita quod in medio remaneat paries, in qua est ventriculus medius, et tunc statim tibi apparebit concavitas ventriculi sinistri, cujus paries est densior et spissior pariete ventriculi dextri. Et hoc fecit natura propter tria. Primo quod hic ventriculus debet continere spiritum, dexter vero sanguinem; sanguis autem gravior est spiritu, propter quod ratione contentorum plus aggravaretur pars dextra quam sinistra, et ideo cor non fuisset aequalis staturae. Ut illa esset aequalis ponderis, fecit parietem sinistrum crassiorem, ut recompensaret sua gravitate gravitati sanguinis. Alia causa est, quod debet continere spiritum, qui facile est resolubilis. Ut igitur non resolvatur paries fuit spissus. Tertia causa est, quod hic ventriculus generare debet spiritum ex sanguine. Spiritus autem generatur ex sanguine a forti caliditate subtiliante et evaporante. Fortior autem est caliditas, quoniam est in materia et subjecto densiori, quare paries hujus ventriculi fuit spissus et densus. In concavitate autem ejus circa radicem sunt duo orificia. Unum est orificium arteriae adorti, quae dicitur adorti, quia immediate a corde orta, vel quia est principium originis omnium arteriarum, quae sunt in corpore. Et per istam transmittit cor spiritum supra sanguinem, qui in ipso generatur, ad omnia membra, cum constringitur. Et propterea ordinavit natura in principio istius orificii tria hostiola, densa valde, quae perfecta clausione clauduntur ab extra ad intra; et aperiuntur ab intra ad extra; et orificium hoc est valde profundum. Aliud est orificium arteriae venalis, quae tantum habet unam tunicam, quia natura non fuit multum sollicita de custodia ejus, quod per ipsam transit, quod est vapor caprinosus, vel aër, quem attrahit cor a pulmone. Et quia per istam venam cor attrahit et expellit, natura in hoc orificio posuit tantum duo hostiola, quae perfecta clausione non clauduntur. Et sunt hostiola illa multum elevata, ut appodientur [i. e. nitantur

[34] Adjutorium ═ humerus, subasella ═ axilla, pars doinestica ═ Beugeseite, pars silvestris ═ Streckseite, spatula ═ scapula, furcula ═ clavicula, focile superius ═ radius antibrachii, focile inferius ═ ulna bezw. tibia und fibula, rasceta ═ carpus, pecten ═ metacarpus, pixis ═ Gelenkpfanne, vertebrum ═ caput femoris etc.

[35] Es ist höchst wahrscheinlich, daß Mondino nicht mit eigener Hand das Messer geführt hat, sondern daß ein Dissektor (vgl. S. 433) nach seinen Angaben die Leicheneröffnung vornahm. Der Ausdruck anatomizavi bedeutet bei den mittelalterlichen Anatomen fast nie anderes als: ich gebot zu zergliedern oder ich war bei der Zergliederung anwesend.

[36] Am häufigsten beruft sich Mondino auf die Schrift de juvamentis membrorum, einen unvollständigen, aus dem Arabischen übersetzten Auszug aus Galens de usu partium.

[37] Dieser Irrtum geht auf Aristoteles zurück und findet sich in der pseudogalenischen Schrift de anatom. vivorum.

[38] Trotzdem für den Betrieb der Schulanatomie prinzipiell von den Behörden Verbrecherleichen bewilligt wurden, herrschte doch infolge vielfacher erschwerender Einzelbestimmungen ein steter Mangel an Material, so daß stellvertretend bis ins 16. Jahrhundert zur Zergliederung von Schweinen Zuflucht genommen werden mußte, ein Untersuchungsobjekt, gegen welches damals übrigens keine theoretischen Bedenken bestanden. Hie und da suchte man durch das verwerfliche Mittel des Leichenraubes dem Mangel an Material abzuhelfen; so sollen nach erhaltenen Akten schon im Jahre 1319 Schüler des Albertus Bononiensis die Leiche eines Gehenkten ausgegraben und im Hörsaal des Magisters seziert haben.

[39] Bertuccio absolvierte die Schulsektion in 4 Vorlesungen und zwar in folgender Reihe: 1. Baucheingeweide, 2. Brustorgane, 3. Kopf, 4. die Gliedmaßen und besprach dabei wie Mondino an jedem Objekt im Anschluß an die Kategorien des Aristoteles neun Punkte: positio, substantia, complexio, quantitas, numerus, figura, colligatio, actio et utilitas, aegritudines. Dies berichtet Guy de Chauliac, der in seiner Anatomie (═ Traktat I seiner Chirurgie) von ihm sagt: et ipsam (sc. anatomiam) administravit multoties magister meus Bertrucius. Das beliebte Lehrbuch des Bertrucius „Collectorium” enthält nur ein anatomisches Kapitel mit einer Beschreibung des Gehirns.

[40] Nach späterer Bezeichnung muß übrigens zwischen einer Anatomia publica, d. h. einer öffentlichen, dem allgemeinen Unterricht zu gute kommenden Zergliederung und einer Anatomia privata, d. h. einer im Interesse einzelner Aerzte oder Studierender oder zu gerichtlichen Zwecken vorgenommenen Sektion unterschieden werden. Für die Schulanatomie geben die Statuten der Hochschulen den Anhaltspunkt. In Padua fand nachweislich im Jahre 1341 eine Zergliederung statt (Gentilis da Foligno), in Venedig wurde 1368 bestimmt, daß alljährlich vor den Medici phisici et cirurgici eine menschliche Leiche zergliedert werden soll und 1370 entschieden, daß Aerzte und Chirurgen gemeinschaftlich die Kosten zu tragen hätten, für Florenz liegt 1388 eine Bestimmung über Leichenlieferung vor, und in dieses Jahr dürfte eine von Nicolaus Florentinus erwähnte Sektion fallen.

[41] Dort vertrat die Anatomie des Guy de Chauliac die Stelle von Mondinos Kompendium. Wohl schreiben schon die angeblich 1340 verfaßten Statuten Bedachtnahme auf Autopsien vor, doch stammt das erste Privilegium für solche aus dem Jahre 1376 oder 1377.

[42] Bei den Chirurgen fanden allerdings jährlich vier Zergliederungen statt, Angaben über die von der medizinischen Fakultät veranstalteten Sektionen finden sich aber nicht vor der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts. — Was Spanien anlangt, so erteilte Juan I. von Aragonien 1391 der Universität Lérida das Privileg, alle 3 Jahre eine Verbrecherleiche zergliedern zu dürfen.

[43] Die Universität Wien wurde 1365 gegründet, 1384 reorganisiert. Die einzelnen Fakultäten erhielten 1389 ihre Statuten, aber erst seit 1399 fließen Nachrichten über die dortige medizinische Schule reichlicher (durch die am 6. Mai dieses Jahres begonnenen Acta facultatis). Zwar kamen die ältesten der in den Fakultätsakten verzeichneten Doktoren aus Paris — dessen Hochschule in ihren Einrichtungen für die Wiener maßgebend wurde —, doch für die Medizin erwies sich nur der Einfluß Italiens als tiefgreifend und dauernd.

[44] Ugo Benzi machte sich bei den Zeitgenossen nicht nur als Arzt und Interpret der alten medizinischen Literatur, sondern auch als Philosoph einen großen Namen. In Ferrara disputierte er 1438 unter dem größten Beifall mit den zur Zeit des Konzils versammelten Theologen und Philosophen über die Lehren des Plato und Aristoteles. — Er lehrte auch Anatomie und wir wissen, daß unter seiner Leitung 1429 die Zergliederung einer Verbrecherleiche in Padua vorgenommen wurde.

[45] Uebersetzt wurde z. B. die Chirurgie des Roger von Salerno, die Augenheilkunde des Benvenutus Grapheus, die Chirurgie des Henri de Mondeville, des Guy de Chauliac u. a. Von den in flämischer Sprache verfaßten Werken des Jehan Yperman ist oben gesprochen worden.

[46] Eine ganz eigenartige Stellung nimmt die medizinische Literatur in keltischer (irischer, gälischer, kymrischer) Sprache ein, welche von alten Aerztefamilien in Irland, Schottland und Wales ausging. Proben dieser bloß handschriftlich erhaltenen Literatur zeigen, daß sich in ihrem Inhalt die autochthone Heilkunde mit der mittelalterlichen gemeineuropäischen Medizin verbindet (vgl. Norman Moore, The history of the study of Medicine in the British Iles, Oxford 1908).

[47] Vgl. unten die Literarhistorische Uebersicht.

[48] In Paris, Montpellier, Bologna und Padua.

[49] Prag und Wien folgten die Universitäten bezw. Akademien Heidelberg (1386), Köln (1388), Erfurt (1392), Würzburg (1402/10), Leipzig (1409), Rostock (1419), Greifswald (1456), Freiburg i. Br. (1457/60), Basel (1460), Trier und Ingolstadt (1472), Tübingen und Mainz (1477).

[50]

Hilfrunen sollst du lernen, wenn du helfen willst und Weiber entbinden;

in der Handfläche sollen sie gezeichnet werden, und man

soll um das Handgelenk fassen, und die Götter um Hilfe flehen.

Zweigrunen sollst du lernen, wenn du willst Arzt sein und Wunden zu beurteilen verstehen;

auf Rinde soll man sie ritzen und ins Holz des Baumes, dessen Zweige sich gegen Osten neigen.

(Die Lieder der älteren Edda, herausgegeb. v. Gering, pag. 320.)

[51] Derselbe machte übrigens mehrere Reisen ins Ausland (darunter England, Frankreich, Italien, Spanien). Die von ihm berichteten Kuren bestanden in der Behandlung durch Aderlaß, Brennen und Operationen. Unter letzteren ist auch der Steinschnitt beschrieben nach dem sog. Celsusschen Verfahren, das der Isländer gewiß in der Fremde kennen gelernt hatte.

[52] Bemerkenswert ist es, daß im altschwedischen Landschaftsgesetze (Södermannalagen, Uplandslagen) definiert wird, welche Personen als legitime Aerzte anzusehen sind: „Wenn ein Mann einem anderen Wunden zufügt, soll er ihm drei gesetzmäßige Aerzte anbieten, von welchen er den einen, den er wünscht, wählen kann. Gesetzmäßiger Arzt heißt derselbe, der eine mit Eisen gehauene Wunde, einen Beinbruch, eine durchdringende Wunde, das Abhauen eines Gliedes, eine durchgestochene Wunde mit zwei Oeffnungen geheilt hat”. Von ärztlichem Honorar (Naturalien), von der Berechtigung der Barbiere zur Ausübung des Aderlasses, von Badestuben handeln schon früh gesetzliche Bestimmungen der Schweden und Norweger.

[53] Außer den medizinischen Handbüchern handeln in spezialistischer Weise eigene Traktate über die Untersuchung des Harns und der Exkrete (de egestione).

[54] Wie aus alten bildlichen Darstellungen erhellt, war das kelchartige Harnglas, das „Urinal”, geradezu das Emblem der ärztlichen Kunst im Mittelalter, und wiewohl die medizinischen Autoritäten davor warnten, stützten die Praktiker ihre Diagnose und Behandlung oft ganz einseitig allein auf die Harnschau. Die ärztliche Konsultation bestand nicht selten nur darin, daß das „Wasser” des Patienten durch einen Boten zur Besichtigung überbracht wurde. Die Unsicherheit der Methode eröffnete begreiflicherweise der Scharlatanerie, ja den plumpsten Betrügereien Tür und Tor; lügenhafte Harnpropheten erweckten und verstärkten beim Volke stets aufs neue den Glauben, daß der Kundige aus dem Harn alles ersehen könne. Mancher tüchtige, aufgeklärte Arzt mag, gegen seine eigene Ueberzeugung, nur unter dem Drucke der schwindelhaften Konkurrenz, den Schwächen des Publikums entgegengekommen sein. Insbesondere in Deutschland war der Glaube an die Harnschau tief eingewurzelt, so daß „kluge” Praktiker (z. B. in Frankfurt) ein Harnglas als Aushängeschild gebrauchten.

[55] Vgl. zu dem folgenden die Grundprinzipien der galenischen Therapie, auf welche (durch das Medium der arabischen) die gesamte spätmittelalterliche Behandlungsweise zurückzuführen ist.

[56] Diese Vorschriften bezogen sich — unter Vermeidung einer allzu brüsken Aenderung der bisherigen Lebensweise — auf den Aufenthaltsort (Lüftung, Temperatur, Räucherung des Krankenzimmers — Klimawechsel), die Bettruhe oder die Leibestätigkeit des Patienten, die Wahl und Zubereitungsweise seiner Nahrung, die psychische Beeinflussung u. s. w. Wie pedantisch genau — im Geiste der Qualitäten- und Säftelehre — namentlich die Krankenküche geregelt wurde, ersieht man aus den meisten Konsilien.

[57] Anweisungen zur Arzneibereitung waren schon deshalb nötig, weil nur in den größeren Städten Apotheken bestanden und somit die Bereitung der Heilmittel häufig noch von den Aerzten selbst vorgenommen werden mußte.

[58] Vgl. S. 370. Die Aerzte schrieben noch keine Rezepte, sondern gaben die einzelnen Bestandteile ihrer Arzneiverordnungen dem Apotheker mündlich an; dem Kranken reichten sie selbst die Arzneien in Bechern aus Zinn oder Silber, die nach dem Gebrauch in die Apotheke zurückgestellt wurden.

[59] Auch Latwergen und Pillen. Den Syrupen wurde gemäß den arabischen Doktrinen die Wirkung zugeschrieben, daß sie die „Kochung” der Säfte befördern.

[60] Auch in Form von Suppositorien und Klysmen.

[61] Die Derivation wurde z. B. bei Entzündungen, wo der Prozeß bereits fixiert zu sein schien, und bei chronischen Affektionen angewendet.

[62] Besonders hatten Mesuë und Serapion d. Aelt. und, ihnen folgend, Rhazes und Avicenna zum Ausbau dieses Systems beigetragen, aber in Einzelheiten herrscht bei den Autoren keine Uebereinstimmung, sondern eine unglaubliche Konfusion, wie dies ja bei den ganzen fiktiven Grundprinzipien nur zu begreiflich ist.

[63] So hat man die V. cephalica geschlagen bei Leiden des Kopfes, die V. mediana bei Anomalien des Herzens und Störungen der Lebensgeister, sowie in der Absicht, eine Repletion des ganzen Organismus herbeizuführen, die V. basilica (zumeist der linken Seite) bei Leiden des Unterleibs, die V. salvatella (namentlich der linken Hand) bei Milzleiden, die V. saphena bei Pleuresie, Krankheiten der Niere, Blase und Gebärmutter, die V. poplitaea zu gleichem Zwecke und noch außerdem zur Hervorrufung der Menses, die V. sciatica bei Gelenkschmerzen u. s. w. — Bei Leiden des Kopfes, der Augen u. s. w. wurde zuerst die V. cephalica geöffnet, später erst kamen die entsprechenden Blutadern des Kopfes „Venae particulares” an die Reihe, um nämlich dem Blutstrom vorerst eine vermeintlich andere Richtung zu geben und sodann das örtliche Uebel direkt zu bekämpfen.

[64] Die Astrologie galt allgemein als exakte Wissenschaft, und die Stimmen der Wenigen, welche sich gegen den Wahn erhoben (z. B. der Kanzler der Pariser Universität Gerson, der deutsche Theolog und Astronom Heinrich von Langenstein u. a.), verhallten wirkungslos. — Die Alchemie, welche seit dem 13. Jahrhundert trotz des Einspruchs einzelner großer Denker, trotz des kirchlichen Verbots (Papst Johann XXII.) immer eifriger betrieben wurde, hatte verhältnismäßig nur geringe Bedeutung für die Medizin, abgesehen von den betrügerischen Ausschreitungen.

[65] Saturn herrscht über das rechte Ohr, die Milz, Harnblase, Vorderarm und Schienbein; Jupiter unter anderem über Lunge, Leber und Füße; Mars über das linke Ohr, die Adern und Geschlechtsteile; die Sonne über die rechte Körperseite, das Herz u. s. w.; Venus über den Hals, das Abdomen und die Fleischteile im allgemeinen; Merkur über Arme, Hände, Schultern und Hüften; der Mond über die linke Körperhälfte, den Magen u. s. w. Das Blut ist dem Regiment des Jupiter und der Venus, die schwarze Galle dem Saturn, die gelbe Galle dem Mars, der Schleim dem Monde unterstellt. — Saturn bringt die langwierigen, Jupiter die kurzdauernden, Venus die mittleren, die Sonne die allerkürzesten Krankheiten, Merkur die variierenden, der Mond die remittierenden Leiden hervor. Sonne und Mars verursachen die aus der Hitze stammenden, Venus und Saturn die aus der Kälte stammenden, Jupiter die durch Blutfülle bedingten Krankheiten, Merkur die Geistesstörungen, der Mond die Nervenleiden. — Jedes Zodiakalzeichen besitzt wie jeder der Planeten eine eigene Qualitätsmischung, worin eben die Ursache seiner spezifischen Influenz auf den Mikrokosmus liegt.

[66] Auch in der Aetiologie, besonders der Seuchen, wurde der Astrologie eine wichtige Rolle zugeteilt. So leitete z. B. selbst ein Guy de Chauliac den schwarzen Tod hauptsächlich von einer ungünstigen Konstellation der Gestirne her.

[67] Brechmittel sind am meisten wirksam, wenn sich der Mond in einem retrograden Zeichen, z. B. im Krebs, bewegt, abführende Arzneien sind kontraindiziert, wenn der Mond in einem rückläufigen oder wiederkäuenden Zeichen (Widder, Stier und Steinbock) steht.

[68] Außerdem kam die Beziehung der Elementarqualität des Tierkreiszeichens zur Komplexion des Patienten in Betracht. Der Mondstand im Zeichen der Zwillinge, der Wage und des Wassermanns (Signa calida et humida) war am günstigsten für die Vornahme der Venäsektion, wenn es sich um einen Sanguiniker handelte, hingegen kamen für den Choleriker die Zeichen des Widders und Schützen (Signa calida et sicca), für den Melancholiker die Zeichen der Jungfrau und des Stiers (Signa frigida et sicca), für den Phlegmatiker die Zeichen des Krebses, des Skorpions und der Fische (Signa frigida et humida) als günstigste in Betracht.

[69] Vgl. über die Entwicklung der Aderlaßfiguren- und Tierkreiszeichengraphik sowie ihre Beziehung zu den frühesten anatomischen Abbildungen Sudhoff, Tradition und Naturbeobachtung (Leipziger Studien zur Gesch. d. Med. Heft 1), Leipzig 1907.

[70] Möglicherweise auch, wie schon im Altertum, Demonstrationen an nackten Personen.

[71] Freilich hatten in Wien die Baccalarien und Scholaren bereits 1435 vorgeschlagen, jährlich eine Anatomie zu veranstalten, aber nach der ersten 1404 stattgefundenen sind weitere nur für die Jahre 1418, 1444, 1452, 1455, 1459, 1493, 1498 bestimmt nachweisbar; eine im Jahre 1441 und 1491 beabsichtigte Anatomie mußte entfallen, weil das zur Sektion bestimmte justifizierte „subjectum” wieder zu sich kam. Aus den Akten ergibt sich, wie umständlich die Vorverhandlungen waren, welche die medizinische Fakultät mit dem Scharfrichter pflegen mußte, wie dieselben insgeheim betrieben wurden, wie man unter den in Betracht kommenden Delinquenten eine Auswahl traf, als ob es sich um Schlachtvieh gehandelt hätte. — Viele Aerzte mögen die Schule verlassen haben, ohne die inneren Teile des Menschen aus eigener Anschauung kennen gelernt zu haben.

[72] Nach den Statuten von Bologna vom Jahre 1405 hatten bloß die im 3. Studienjahre stehenden Mediziner darauf Anspruch, der „Anatomie” beiwohnen zu dürfen, und auch von diesen sollten bloß 20 bei der Sektion einer männlichen, und 30 bei der Sektion einer weiblichen Leiche zugelassen werden, später gestattete man überall schon denen, welche das 1. Jahr zurückgelegt hatten, ja sogar den Erstjährigen den Zutritt.

[73] Studenten und Zuschauer mußten die beträchtlichen Auslagen für Instrumente, für Erwerbung, Transport, Herrichtung und Bestattung der Leiche u. s. w. bestreiten.

[74] Mondino und Guy de Chauliac deuten allerdings an, daß Muskeln, Knorpel, Gelenke, Bänder, Nerven, Gefäße u. a. an lange gewässerten, gekochten oder an der Sonne gedörrten Leichen studiert werden können, doch kam diese Methode der Schulanatomie kaum zugute.

[75] Der Professor ordinarius practicae oder theoricae erklärte den von einem Extraordinarius vorgelesenen Text, überließ aber die Durchführung der Sektion einem Chirurgen und den Hinweis auf das Erläuterte dem Demonstrator. Trotzdem in Italien die Wundärzte auf einer relativ hohen Stufe standen, genügten sie doch, wie der häufige Wechsel beweist, nur selten den Anforderungen. Außerhalb Italiens mag die Obduktion bisweilen eher eine Zerfleischung des Leichnams als eine kunstgerechte Zergliederung gewesen sein. Wie sah es erst mit den Demonstrationen der gelehrten Doktoren aus!

[76] Die Unfehlbarkeit Galens in der Anatomie ist von Nicolaus Florentinus vielleicht zuerst ausgesprochen worden.

[77] Dies gilt schon von den arabischen Aerzten, vgl. S. 166.

[78] Von den medizinischen Fakultäten wurde allgemein — wenigstens späterhin — bei der Zulassung zum Lizentiat sogar gefordert, daß der Kandidat unter fachmännischer Leitung fleißig Krankenbesuche gemacht habe, sei es in der Privatpraxis, sei es in Spitälern.

[79] Z. B. die Statuten von Wien, Köln, Ingolstadt. In Wien wollte die medizinische Fakultät 1455 die Krankenbesuche den Scholaren gänzlich verbieten, mußte sich aber auf Drängen derselben noch im gleichen Jahre zur Entscheidung herbeilassen, daß der Krankenbesuch allen denen gestattet werde, welche das 3. Studienjahr vollendet haben und sich zum regelmäßigen Besuch der Vorlesungen verpflichten.

[80] Miniaturen der lateinischen Galenos-Handschrift der Kgl. öffentlichen Bibliothek in Dresden, Db. 92-93 in phototypischer Reproduktion. Einleitung und Beschreibung von E. C. van Leersum und W. Martin, Leyden 1910. Die Amtstracht der Professoren der medizinischen Fakultät (des „Ordo gratiosus”) war durch die scharlachrote Farbe gekennzeichnet, sie bestand aus einem talarartigen Ober- und Unterkleid mit Hermelinbesatz und einem Barett; die Studierenden erscheinen (gewöhnlich mit Tonsur) in einfachem Ober- und Unterkleide; der Pedell ähnlich, das Zepter in Händen. — Ordentliche Vorlesungen wurden täglich nur zwei (1-2 Stunden lang) gehalten, eine morgens und eine nachmittags. Die Unterrichtszeit erstreckte sich von Oktober bis Mai und war durch eine beträchtliche Zahl von „dies illegibiles” unterbrochen, d. h. Tagen, an denen nicht gelesen werden durfte.

[81] Der Titel „Professor” kam allmählich auf, an deutschen Universitäten erst im 16. Jahrhundert. An den italienischen Stadtuniversitäten wurden die ordentlichen Lehrer behördlicherseits besoldet, an den unter kirchlichem Einfluß stehenden Hochschulen bezogen sie ihr Einkommen aus geistlichen Pfründen. Damit hängt es zusammen, daß die Lehrpersonen wenigstens außerhalb Italiens in der Regel dem geistlichen Stande angehören (niedere Weihen), unverheiratet sein mußten. In Paris wurde das Zölibat der medizinischen Professoren erst im Jahre 1452 bei der Reorganisation der Universität durch den Kardinal d'Estouteville aufgehoben, in Heidelberg erst 1482. Freilich setzte man sich manchenorts über die strengen Bestimmungen hinweg und gewährte Pfründen gelegentlich an Bewerber, die nicht allen Vorschriften der kanonischen Gesetze zu genügen vermochten. — Am geringsten war die Zahl der medizinischen Professoren an den deutschen Universitäten, dort gab es meistens nur zwei (einen für die „Theorica” und einen für die „Practica”), höchstens drei.

[82] Die Articella geht ihrer Entstehung nach auf die Zeiten der Salernitaner Blüteepoche zurück.

[83] Die naturwissenschaftliche Vorbildung beruhte auf dem Studium der Schriften des Aristoteles, namentlich der Parva naturalia. Ueberall mußte der Scholar, wenn er vorher an der artistischen Fakultät den Grad eines Baccalars oder Magisters noch nicht erlangt hatte, ein halbes bezw. ganzes Jahr länger studieren.

[84] In Bologna und Padua erstreckte sich die medizinische Studienzeit für den Mag. artium über 4 Jahre, sonst über 5 Jahre. Den Vorlesungen wurden besonders die Ars parva Galens, der Kanon des Avicenna, die Aphorismen des Hippokrates und der „Colliget” des Averroës zu Grunde gelegt. Für die Zulassung zur Lizenz bildete es unter anderem eine Voraussetzung, daß der Baccalar über mehrere Traktate oder Bücher gelesen und mindestens zweimal respondiert oder disputiert hatte. Bezüglich Paris vgl. S. 346. In Montpellier war für diejenigen, welche an der Artistenfakultät den Grad eines Magisters erworben hatten, ein 5jähriges, sonst ein 6jähriges Studium vorgeschrieben, auch mußten die Studierenden während 8 Monaten oder 2 Sommer hindurch unter Leitung von Doktoren Praxis ausgeübt haben, bevor sie zur Promotion zugelassen wurden. Der Scholar hatte mindestens 24 Monate lang ununterbrochen die Vorlesungen zu besuchen (das entspricht 3 Studienjahren), bevor er zur Prüfung fürs Baccalaureat (wobei ihm jeder der Lehrer eine Frage stellte) zugelassen wurde; der Baccalar setzte seine theoretischen Studien noch wenigstens 2 Jahre lang fort, hatte aber außerdem über einzelne Abschnitte aus den Werken der Alten Vorlesungen zu halten und sich auch praktisches Können anzueignen. Auf Grund der Vorschläge des Arnald von Villanova wurden im Jahre 1309 besonders folgende Bücher vorgeschrieben: Galen, de complexionibus, de malicia complexionis diverse, de simplici medicina, de morbo et accidente, de crisi et criticis diebus, de ingenio sanitatis (method. medendi), ars parva; Hippokrates, Aphorismen mit dem Kommentar Galens; Johannitius, Isagoge; Isaac Judaeus, de febribus; Nicolaus Präpositus, Antidotarium. Nach den Statuten vom Jahre 1340 kamen zu den genannten Schriften noch hinzu, Galen, de juvamentis memborum et de interioribus, de virtutibus naturalibus; Hippokrates, de regimine acutorum und Prognosticon; Avicenna, das erste und vierte Buch des Kanon; Theophilus, de urinis; Philaretus, de pulsibus, ein Regimen sanitatis, Isaac Judaeus, de dietis universalibus etc. In Wien war für den Scholaren ohne artistischen Grad eine Studiendauer von 6 Jahren, für den Magister in artibus eine Studiendauer von 5 Jahren vorgeschrieben. Das Baccalaureat konnte nach 3- resp. 4jährigem Studium erworben werden, der Kandidat mußte wenigstens 22 Jahre alt sein, alljährlich disputiert haben und in einer Disputation mit zwei Doktoren genügendes Wissen erweisen. Für das Lizentiat, das erst nach weiteren 2 resp. 3 Jahren zu erlangen war, wurde der Nachweis von mindestens einer Disputation in jedem Jahre, ununterbrochener Besuch zweier ordentlicher Vorlesungen und ein einjähriger Krankenbesuch in Begleitung eines Arztes erfordert. Den Vorlesungen lagen hauptsächlich die Isagoge des Johannitius, die Ars parva Galens, das erste und vierte Buch von Avicennas Kanon, das neunte Buch des Rhazes ad Almansorem, die Aphorismen, das Prognosticum und die Schrift de diaeta in acutis des Hippokrates zu Grunde. Außer diesen Werken waren im 15. Jahrhundert noch verschiedene Kommentare und Spezialschriften über Harnschau, Pulsuntersuchung, Fieber- und Arzneimittellehre als Lehr- und Hilfsbücher üblich. Ueber das Lehren und Lernen in Wien an der Wende des 15. zum 16. Jahrhundert gibt das ausgezeichnete, aber nicht offizielle Buch des Martin Stainpeis, Liber de modo studendi seu legendi in medicina, die beste Auskunft. Nach dem 3. Studienjahre war es gestattet, zwecks praktischer Ausbildung unter Führung von Doktoren Kranke zu besuchen, jedoch durften dabei die Vorlesungen nicht vernachlässigt werden. Aus den Statuten der medizinischen Fakultät in Köln ergibt sich folgendes. Die Scholaren hatten täglich zwei Vorlesungen zu hören. Die Zulassung zum Baccalaureat erforderte einen Besuch der Vorlesungen durch 36 Monate (für den Lizentiaten der freien Künste durch 28 Monate) und dreimalige Responsion. Bis zum Lizentiat mußte der Baccalar ununterbrochen wenigstens 2 Jahre über Schriften, die ihm von der Fakultät bezeichnet werden, lesen, nämlich Isagoge Johannicii, libri Tegni Galieni cum commentario Haly, pro uno cursu libri Aphorismorum Hippocratis cum commentario Galieni, liber regiminis acutorum Hippocratis cum commentario Galieni, libri Theophili de urinis et Philareti de pulsibus, Prognosticorum Hippocratis cum commentario Galieni, Versus Aegidii de urinis et pulsibus cum suis commentariis, Viaticus Constantini, Nonus et decimus Almansorum(!), liber de morbo et accidente, liber de ingenio sanitatis. Der Baccalar hatte wenigstens einmal im Jahre einem jeden Magister Regens über eine Quaestio zu respondieren, ebenso auch zu disputieren, wenn es den Magistern beliebte. Der Baccalar durfte weder innerhalb der Stadt Köln noch außerhalb derselben in einem Umfang von 6 Meilen praktizieren, wenn er nicht von einem Doktor der Fakultät hierzu besonders beauftragt wurde. Der neue Lizentiat mußte unter der Leitung seines Magisters noch ein Jahr hindurch in der Stadt oder wenigstens 10 Monate außerhalb derselben in einem volkreichen Orte praktizieren. — Bemerkenswert ist es, daß der Baccalar vor Erteilung der Lizenz zu schwören hatte, quod non sit excommunicatus nec infamis nec homicida, nec publicas cyrurgicus operans cum ferro et igne, nec transgressor statutorum, nec uxoratus. Die Statuten enthalten auch deontologische Vorschriften, in denen unter anderem der Besuch bei einem Patienten untersagt wird, welcher den früheren Arzt nicht bezahlt hat. In Leipzig erstreckten sich die Vorlesungsthemata über drei Jahre, die Medicina theorica wurde morgens — im Sommer von 6-7, im Winter von 7-8 Uhr vorgetragen, die Medicina practica nachmittags von 1-2 Uhr abgehandelt. Für den Kursus in der Medicina theorica legte der Lehrplan im ersten Jahre den ersten Kanon des Avicenna, im zweiten Jahre die ars parva Galens, im dritten Jahre die Aphorismen des Hippokrates mit dem Kommentar Galens und den landläufigen Erläuterungsschriften der Arabisten (Gentilis, Trusianus, Jacobus de Partibus u. s. w.) zu Grunde, für den Kursus in der Medicina practica in der gleichen Reihenfolge, das neunte Buch der Schrift des Rhazes ad Almansorem, den ersten Abschnitt des vierten Buches des Kanons Avicennas (Fieberlehre) und den vierten Abschnitt des ersten Buches des Kanons (allgemeine Heilmittellehre). Interessant ist die Bestimmung in den Statuten vom Jahre 1429, daß der Scholar, ehe er zum Baccalariatsexamen zugelassen werden dürfe, gehalten sei, mit einem Arzte oder auch mit verschiedenen Aerzten zwei Jahre lang fleißig deren Klientel mitzubesuchen.

[85] In Paris wurde der Kandidat von jedem der Doktoren in dessen Wohnung examiniert.

[86] Abschreckende Häßlichkeit, Entstellung durch auffallende körperliche Gebrechen schloß den Kandidaten aus dem Grunde von der Promotion aus, weil man fürchtete, daß Schwangere sich sonst an ihm versehen könnten.

[87] An manchen Fakultäten war ein Alter von 28 Jahren festgesetzt, von welcher Bestimmung nur dann Ausnahmen gemacht wurden, wenn der Kandidat nicht zu weibisch und jugendlich aussah.

[88] Namentlich in Paris und Montpellier, wo sich die Promotionsgebräuche durch besondere Umständlichkeit auszeichneten, waren die Kosten der medizinischen Doktorwürde durch die vom Kandidaten zu tragenden Ausgaben für die Veranstaltung, durch die Taxen, Geschenke und Schmausereien ungemein hoch. In Wien war der Kandidat verpflichtet, mindestens einem Doktor vierzehn Ellen guten Tuches für ein Kleid, den übrigen Doktoren je ein Barett und ein Paar gewirkter Handschuhe, jedem Lizentiaten und Baccalaren ein Paar gewöhnlicher Handschuhe (wobei jedoch der Anstand und die Ehre der Fakultät zu berücksichtigen waren), dem Pedell ein standesgemäßes Kleid oder zwei Gulden zu spenden und zu Händen des Dekans zwei Gulden als Eintrittstaxe zu erlegen. — Armen Doktoranden wurden, wenn sie sich durch ihre Kenntnisse auszeichneten, ausnahmsweise die hohen Spesen erlassen. — Außer dem Papst und dem Kaiser erhielten übrigens auch die Pfalzgrafen das Recht Doktoren zu kreieren, indessen stand die in letzterer Art erlangte Würde in geringem Ansehen.

[89] Es sind Verzeichnisse von ärztlichen Privatbibliotheken erhalten, welche einen interessanten Einblick in die geistige Struktur der Epoche gewähren. Vgl. z. B. Corradi, Biblioteca di un medico Marchigiano del secolo XIV, Milano 1885.

[90] Bestand aus 635 Manuskripten.

[91] Die medizinische Fakultät zu Paris besaß im Jahre 1395 nicht mehr als 9 Werke, unter denen der Continens des Rhazes am meisten geschätzt war. Als Ludwig XI. dieses Werk 1471 entlehnen wollte, um es abschreiben zu lassen, erhielt er hierzu erst dann die Bewilligung, nachdem er eine Kaution von 12 Mark Silber erlegt und 100 Taler in Gold hergeliehen hatte. Im Jahre 1465 besaß die Pariser Fakultät erst 12 Werke. — In Wien wurde der Grund zur Fakultätsbibliothek dadurch gelegt, daß einige Aerzte zu Gunsten derselben letztwillige Verfügungen über ihre Bücher trafen.

[92] In der Literatur kommt die scheinbare Universalität des mittelalterlichen Arztes, abgesehen von den umfassenden Handbüchern, in gewissen Sammelschriften zur Geltung, deren eine z. B. der Cod. lat. 11229 der Pariser Nationalbibliothek enthält (vgl. Sudhoff in Arch. f. Gesch. der Medizin II, 1909, S. 84 ff.). Diese anonyme Sammelschrift besteht aus Texten, die sich um die typischen Abbildungen der Harnglasscheibe (Harntraktat), des Aderlaßmännleins, des Tierkreiszeichenmännleins, des Krankheitsmännleins (Krankheitssystematik mit Berücksichtigung des Krankheitssitzes darstellend), des Wundenmannes (Systematik der Verletzungen und chirurgischen Affektionen), der Schwangeren (gynäkologischer Traktat) gruppieren, also der inneren Medizin, Chirurgie, Geburtshilfe-Gynäkologie entsprechen und dabei noch überall der Anatomie (Situsbilder) Rechnung tragen.

[93] Sie erwarben als „Lehrmägde” bei älteren Hebammen ihre Ausbildung; über ihre Befähigung urteilte die längste Zeit hindurch nur die öffentliche Meinung, welche in diesem Falle durch die angesehensten (ehrbaren) Frauen des Ortes vertreten war. Diese hielten eine Art von Examen ab. Erst gegen Ende des Mittelalters ist von wirklichen Prüfungen die Rede, die von den Stadtärzten vorgenommen wurden. Seit der Mitte des 15. Jahrhunderts wurden Stadthebammen angestellt und Hebammenordnungen erlassen (die älteste, historisch beglaubigte ist die von Regensburg vom Jahre 1452). Vgl. das kürzlich publizierte, für Hebammen bestimmte Manual aus dem 15. Jahrhundert, Janus XIV, 1909, p. 217 ff.

[94] Wilhelm von Saliceto schildert zuerst Augenoperationen auf Grund eigener Erfahrung. — Im 14. Jahrhundert hatten den größten Ruf als Augenärzte Guido von Arezzo und Giraldus von Cumba (Lyon).

[95] So zählte z. B. die Pariser medizinische Fakultät im Jahre 1292 bloß 6, im Jahre 1395 erst 32 Mitglieder (es kam damals also in Paris ein Doktor auf ca. 8500 Einwohner).

[96] Zu den Leibärzten der Fürsten, Dynasten und Bischöfe gesellten sich dort nach Entfaltung des Städtewesens Stadtärzte, welche oft von weither berufen werden mußten und vor der Gründung einheimischer Universitäten nur im Auslande (Italien, Frankreich) ihre fachmännische Bildung erworben haben konnten. Im Gegensatz zu den Empirikern wurde der gelehrte Arzt besonders im 14. Jahrhundert als „physicus”, magister in physica, „Kunstarzt”, „pucharzt” (═ wissenschaftlich, aus Büchern gebildeter Arzt oder Baucharzt, d. h. Arzt des Leibes?) bezeichnet; seitdem aber alle, die sich überhaupt mit dem Heilen abgaben (auch Wundärzte) den Titel „Meister” (magister) führten, wurde die Bezeichnung Doktor üblicher.

[97] In gesellschaftlicher Beziehung standen sie im Range der Adeligen. Promovierte Leib- oder Stadtärzte waren den Rittern gleichgestellt. Sagt doch Geiler von Keisersberg: „Ist nōmen (nur) ein ritter oder ein doctor in eim geschlecht, mā spricht, das ist unszer docterlin das ist unszer ritter”. Zu den Privilegien, welche die Stadtärzte besaßen, gehörte das taxfreie Bürgerrecht, Steuerfreiheit, Befreiung vom Wach- und Kriegsdienst u. a. Die Aerzte waren auch den sonst so rigorosen Kleiderordnungen nicht unterworfen, manche suchten daher der Menge durch Luxus (kostbare Kleidung, goldene Ringe mit gleißenden Steinen etc.) zu imponieren.

[98] Kulturgeschichtlich sehr interessant ist folgende Stelle aus Chaucers Canterbury Tales (v. 413-446, übersetzt von W. Hertzberg):

Auch hatt' ein Doktor sich zu uns gesellt,

Ein Arzt. Gewiß, sprach keiner auf der Welt

So klug von Medizin und Chirurgie.

Er war gelehrt auch in Astronomie

Und stundenlang übt er der Patienten

Geduld mit magischen Experimenten.

Er wußte wirklich mit geschickten Händen

Des Kranken Horoskop zum Glück zu wenden.

Der Krankheit Grund sah er mit Leichtigkeit,

Ob Kälte, Hitze, Trocknis, Feuchtigkeit,

An welchem Ort erzeugt, aus welchen Stoffen.

Er war als Praktiker unübertroffen.

Hatt' er des Uebels Wurzel recht erkannt,

Ward gleich die Medizin auch angewandt.

Ein Apotheker war ihm stets zu Händen,

Um Drogen und Latwergen ihm zu senden;

Sie hatten durch einander viel gewonnen,

Die Freundschaft hatte nicht erst jüngst begonnen.

Die Alten konnt' er: Aesculap voran,

Und Dioskorides und Rufus dann,

Hippokrates, Hali und Gallien,

Serapion, Rasis und Avicen,

Averrhois, Damascenus, Constantin,

Bernard und Gatisden und Gilbertin.

In der Diät liebt' er nicht Ueberfluß,

Er gab nur solche Speise zum Genuß,

Die nahrhaft war und leicht zu digeriren,

Nicht pflegt er viel die Bibel zu studieren.

Blutrot und blau liebt er sich anzuziehen,

Mit Tafft gefüttert und mit Levantin.

Nicht ein Verschwender war darum der Mann,

Er sparte was er in der Pest gewann,

Gold gilt dem Arzt als Specifikum,

Ausnehmend liebt er das Gold darum.

[99] So zeigen uns z. B. Erfurter Urkunden zwischen 1336 und 1343 mehrere Aerzte als Ländereibesitzer. In Italien gehörte der größte Teil der Aerzte den wohlhabenden Klassen an. Die Honorarverhältnisse waren im allgemeinen keine ungünstigen, wenn man die gesetzlichen Taxen, die an manchen Orten bestanden, die Besoldungen der Leib- und Stadtärzte in Betracht zieht; die enormen Honorare, welche die Zelebritäten empfingen (wie z. B. ein Thaddeus Florentinus oder ein John Arderne), bildeten freilich, wie zu allen Zeiten, seltene Ausnahmen. In Venedig sollten für jede ärztliche Visite 10 Soldi bezahlt werden, in Mailand 12-20 Soldi für jeden Tag der ärztlichen Behandlung, außerhalb der Stadt 4-6 Lire, für einen Nachtbesuch 1 Dukaten.

[100] Aerzte geistlichen Standes erscheinen häufig noch bis ins 15. Jahrhundert, trotz der mehrmals erneuerten Verbote der Päpste Honorius III. (1219), Cölestin V. (1294). Die Verbote galten hauptsächlich für die höheren Geistlichen und verwehrten aus leichtbegreiflichen Gründen namentlich die Beschäftigung mit der Chirurgie und Frauenheilkunde (vgl. S. 463). In Würzburg wurde den Geistlichen sogar die Anwesenheit bei chirurgischen Operationen untersagt. Aber gerade die häufige Wiederholung der Verbote noch Ende des 15. Jahrhunderts beweisen, wie wenig sie gehalten wurden.

[101] Die Bader und Barbiere galten übrigens in manchen Ländern oder Landesteilen als „unehrlich”. In Deutschland hatte König Wenzel die Bader 1406 für „ehrlich” erklärt, aber diese Begünstigung wurde später wieder aufgehoben. Das Zunftzeichen der Barbiere war eine beliebige Anzahl von Becken, das der Bader ein vor der Türe aufgehängtes Handtuch.

[102] Z. B. in Paris, wo die Barbiere nach der, vor den Maîtres en chirurgie bestandenen Prüfung den Titel Barbiers-chirurgiens oder Chirurgiens de courte robe führten. Seit 1474 auch in Venedig, wo die Barbiere (Medici ignoranti) in lebensgefährlichen Fällen die Chirurgen beiziehen mußten.

[103] Z. B. in Paris bereits 1371, zugleich mit beträchtlicher Erweiterung der Lizenz, welche damit motiviert wurde, daß wegen des hohen Honorars nur Standespersonen, nicht aber das Volk die Chirurgen konsultieren könne.

[104] In England gab es allerdings eine Guild of Surgeons und eine Guild of Barber-surgeons. Den Mitgliedern der letzteren wurde verboten, die Behandlung von in Todesgefahr schwebenden Personen zu übernehmen.

[105] Bei der am Schlusse der Lehrzeit abgelegten Prüfung wurde, abgesehen von der Beantwortung einer Reihe von Fragen, die Bereitung von mehreren Salben (besonders Wundsalben), von Wundtränken und Pflastern, die Ausführung verschiedener Verbände, vielleicht auch kleinerer Operationen (z. B Zahnziehen), die Kenntnis der Instrumente u. a. verlangt. Darauf wurde auf Grund von Brief und Siegel der junge Meister in die Zunft aufgenommen. Der Scherer hielt eine Offizin und nahm in seinem Hause gelegentlich auch Kranke auf. Das Honorar war durch Taxen geregelt. In Fällen schwerer Verletzungen war er zur Anzeige bei der Behörde verpflichtet, wie er auch im Auftrage der Stadtverwaltung eine Art von gerichtsärztlicher Tätigkeit ausüben mußte.

[106] Bei lebensgefährlichen Eingriffen war die Erlaubnis der Obrigkeit einzuholen, hauptsächlich besorgten übrigens die herumziehenden Bruchschneider (Hodenschneider), Steinschneider, Starstecher u. s. w. die operative Tätigkeit.

[107] Sie richteten den durch die Tortur Gemarterten die verrenkten Glieder wieder ein, doch wurde ihre Hilfe auch von anderer Seite häufig in Anspruch genommen.

[108] Wenn wir von den Salernitanerzuständen absehen, so ergibt sich, daß in dem Maße, als die wissenschaftliche Heilkunde an Terrain gewann, die Frauen von der medizinischen Praxis zurückgedrängt und auf die Krankenpflege und vulgäre Hausmedizin verwiesen wurden. Zwar gestattete in Paris ein Edikt vom Jahre 1311 auch Frauen, auf Grund einer Prüfung vor der Confrérie de St. Côme Chirurgie zu treiben, zwar finden sich in städtischen Urkunden noch in den letzten Jahrhunderten geachtete Aerztinnen, besonders Augenärztinnen, ferner Aderlasserinnen hie und da genannt —, aber in der überwiegenden Mehrzahl der Fälle gehörten die Weiber, welche sich mit der Behandlung innerer oder äußerer Leiden abgaben, sogar den Heeren auf ihren Zügen folgten (z. B. im Gefolge König Ludwigs d. H. befand sich eine Aerztin „Frau Hersend”) u. s. w., den Kreisen des Kurpfuschertums an und standen in keinem guten Rufe, umsomehr als viele nebstbei recht bedenkliche Gewerbe ausübten. Zu diesem Urteil führen nicht nur die von ärztlicher Seite inspirierten Auslassungen gegen das Pfuschertum, sondern auch die schöne Literatur, in der von den weiblichen Heilpersonen zumeist eine sehr ungünstige Schilderung entworfen wird (z. B. in des „Teufels Netz”).

[109] Dagegen eifert noch Geiler von Keisersberg mit den Worten: „Also kein priester sol keim artznei geben, wan er es schon wol künte. Er sol ein artzet der selen sein und nit des leibs.”

[110] Ein Miniaturbild des Dresdener Galen-Codex Fol. 195 (vgl. S. 458) stellt einen solchen Gaukler vor, mit einer Theriakbüchse und einer gezähmten Schlange vor sieben Zuschauern auf einer Bank stehend. Sehr oft war der in einen Talar würdig gehüllte fahrende Heilkünstler mit einem Harlekin geschäftlich vereinigt, der durch derbe Spässe die Leute anlockte und die Künste seines Meisters anpries; zum Schauplatz diente eine Marktbude, welche durch ihre Ausstattung mit chirurgischen Werkzeugen, Arzneistandgefäßen, Kuriositäten aller Art, Attesten u. s. w. auf die gaffende Menge nicht geringen Eindruck machte. „Er hat ein geschrey wie ein Zaanbrecher oder Triackerskraemer” (Theriakskrämer), war zum Sprichwort geworden.

[111] Z. B. Henri de Mondeville, Guy de Chauliac u. a.

[112] In Paris war schon 1220 die Kurpfuscherei verboten worden. Im Jahre 1322 wurde seitens der Pariser Fakultät einer Kurpfuscherin der Prozeß gemacht, der für diese mit einer Geldstrafe und Exkommunikation endigte. Die Wiener medizinische Fakultät führte mit großer Energie den Kampf gegen eine ganze Reihe von Kurpfuschern, unter denen sich Geistliche, getaufte Juden, alte Weiber und Studierende befanden; sie erwirkte auch 1404 einen mehrmals bestätigten Bannbrief gegen die irregulären Praktiker, hatte aber im Einzelfalle gewöhnlich keinen Erfolg, weil sich die Behörden lässig zeigten und die Kurpfuscher manchmal sogar fürstlichen Schutz genossen.

[113] Beruhten doch auch manche lateinische Uebersetzungen auf hebräischen Uebertragungen, nicht auf dem arabischen Originaltext.

[114] Der Entstehungsort der hebräischen Uebersetzungen war der europäische Südwesten und Italien. Auch relativ selbständige literarische Produkte medizinischen Inhalts sind noch erhalten, wie z. B. die von Steinschneider veröffentlichte altfranzösische Kompilation über Fieberkrankheiten in hebräischen Lettern.

[115] Die mosaische Gesetzgebung mit ihren trefflichen hygienischen Vorschriften erhob die Sorge für die Erhaltung der Gesundheit geradezu zur religiösen Pflicht; das Studium des Talmud machte vielfach auch die Erörterung medizinischer Fragen nötig und überlieferte eine Fülle einschlägiger Kenntnisse aus dem Altertum. Auf dieser Basis, aber stets womöglich nach Erweiterung des Wissens im Anschluß an die zeitgenössischen Fortschritte strebend, wirkten Juden als erfolgreiche Aerzte in Byzanz und Persien, unter den Arabern und endlich unter den abendländischen Völkern des Mittelalters, überallhin Traditionen verpflanzend, überall Neues rezipierend. — In älterer Zeit leisteten in den jüdischen Gemeinden die Rabbiner auch ärztlichen Beistand, umsomehr als sie nicht besoldet waren und daher aus der medizinischen Praxis auf ehrenhafte Weise Mittel zum Lebensunterhalt gewinnen konnten. Später widmeten sich diejenigen, welche nach einem gelehrten Beruf strebten, aber die Laufbahn des Seelsorgers nicht einschlagen wollten, vorzugsweise oder nebenbei dem Studium der Medizin.

[116] Welche Schriften zum Studium der Medizin in den spanisch-jüdischen Schulen des 13. Jahrhunderts vorzugsweise benützt worden sind, ersieht man aus dem Buche Jair Natib (vermutlich um 1250 von R. Jehuda b. Samuel b. Abbas verfaßt); dort werden die Diätik des Maimonides, das Canticum und der Kanon des Avicenna, der Lib. regalis des Ali Abbas, ein Werk Galens, das Viaticum des Ibn al Dschezzar, der dritte Teil (die Pathologie) des Colliget des Averroës, die Chirurgie des Abulkasim (?) und das Buch des Nedschib-ed-Din-al-Samarkandi empfohlen (vgl. Güdemann, Das jüdische Unterrichtswesen während der spanisch-arabischen Periode, Wien 1873).

[117] Vgl. S. 347. Paris nahm keine jüdischen Studierenden auf, ebensowenig die deutschen Universitäten. Daß sich übrigens sogar in Montpellier — 1306 waren die Juden aus Frankreich vertrieben worden, im Jahre 1360 durften sie wieder zurückkehren — die Verhältnisse wesentlich ungünstiger gestaltet hatten, beweist die Klage eines jüdischen Uebersetzers, Leon Joseph, der 1409 schrieb, daß er 10 Jahre lang die Schriften des Gerardus de Solo und Joh. de Tornamira nicht habe erlangen können, weil die Gelehrten von Montpellier Verkäufer dieser Schriften an Nichtchristen mit dem Anathema belegt hätten.

[118] Einzelfakten hier anzuführen, würde zu weit führen. Schon Arnald von Villanova machte es den Mönchen zum Vorwurf, daß sie jüdische Aerzte gebrauchen.

[119] In Italien schon im 13. Jahrhundert, auf deutschem Boden später und weit seltener, z. B in Frankfurt und Basel.

[120] In manchen jüdischen Familien ging die Ausübung der Augenheilkunde (auf Grund spanisch-arabischer Traditionen) vom Vater auf den Sohn über. Die Bibliothek von Besançon besitzt eine okulistische Sammelhandschrift aus dem 14. Jahrhundert, die sich im Besitze jüdischer Augenärzte befand, wie aus beigefügten hebräischen Bemerkungen hervorgeht. — Jüdische Wund- und Augenärzte sind in Deutschland im 14. Jahrhundert urkundlich nachweisbar. — Hier sei erwähnt, daß auch Jüdinnen ärztliche Praxis trieben und manche darunter, besonders als Augenärztinnen, großen Ruf genossen, z. B. die Judenärztin Sarah in Würzburg und die Jüdin Zerlin in Frankfurt.

[121] In Betracht kommen die Synode zu Wien 1267, zu Trier 1310, die Konzile in Avignon 1326 und 1337, das Konzil von Lavaur 1368, das Basler Konzil (1431-1449), die Synoden zu Freising 1440, zu Bamberg 1491. Angeblich lag dem Verbot nur (?) das Motiv zu Grunde, daß die mittelalterlichen Aerzte verpflichtet waren, Schwerkranke zum Empfang der Sakramente zu ermahnen, wozu eben die jüdischen Aerzte weniger angehalten werden konnten; so sei es verständlich, daß Päpste und Bischöfe häufig jüdische Leibärzte hatten, den Gläubigen aber solche verboten waren. Uebrigens wurde kirchlicherseits eine Ausnahme zugelassen, in Fällen „cum nullus alius medicus adest, vel cum est excellens aliquis medicus in Judaeis”. Wie wenig übrigens das Gebot fruchtete, beweist, daß noch Geiler von Keisersberg Anlaß zur Klage findet: „Dergleichen sein etliche, die lauffen zu den Henckmessigen Juden, unnd bringen jhn den harn, und fragen sie umb rath. Welches doch hoch verbotten ist, das man kein Artzeney sol von den Juden gebrauchen, es sey den sach, das man sonst kein Artzet mag gehaben.”

[122] Z. B. die Statuten der medizinischen Fakultäten von Köln und Ingolstadt untersagten ausdrücklich jede Gemeinschaft mit jüdischen Praktikern.

[123] Gemäß dieser mußten die „Kunstärzte” vor den Rathmannen durch „Briefe” und Zeugnisse, vor den Aerzten durch eine Vorlesung den Nachweis ihrer Befugnis und Befähigung erbringen. — Gleichzeitig wurde auch in diesen Verordnungen das Verhältnis zwischen Arzt, Apotheker und Publikum geregelt (Verbot des Selbstdispensierens der Aerzte, Verbot der Kurpfuscherei der Apotheker, Apothekertaxe, Apothekenvisitation etc.).

[124] Zwar läßt sich in den letzten Jahrhunderten des Mittelalters eine zunehmende Verwendung der Aerzte bezw. Chirurgen in foro nicht verkennen, doch wirkte auf eine festere Gestaltung der gerichtsärztlichen Tätigkeit insbesondere in Deutschland das neuaufgenommene römische Recht zunächst hemmend ein.

[125] Am reichsten fließen die Nachrichten über mittelalterliche sanitätspolizeiliche Verordnungen aus Italien; sie beziehen sich, nach dem Beispiel des Hohenstaufen Friedrichs II. (abgedr. in Choulants histor.-liter. Jahrbuch, Leipzig 1838) und darüber hinausgehend, auf die Reinhaltung der Luft, Entfernung des Unrats, auf die Wasserversorgung, auf die Hygiene der Nahrungsmittel und Getränke, die Ueberwachung der Prostitution, das Bestattungswesen u. s. w. In manchen deutschen Städten lassen sich bis ins 12. Jahrhundert zurück sanitätspolizeiliche Verfügungen über den Verkauf der Lebensmittel (z. B. Fleischbeschau), die Reinhaltung der Straßen, das Bauwesen etc. nachweisen. — Hervorzuheben ist es, daß im Mittelalter manche vom Geiste echter Humanität erfüllte sozialhygienische Vorschriften gegeben wurden, wie z. B. das Verbot, daß Frauen gewisse anstrengende Arbeiten verrichten (in Frankreich schon unter Ludwig IX.), gewisse Maßnahmen im Interesse des Mutterschutzes etc.

[126] Auf die, auch kulturhistorisch so bedeutungsvolle, Seuchengeschichte des Mittelalters kann hier nicht eingegangen werden, wir müssen diesbezüglich auf die einschlägigen Spezialwerke, besonders von Haeser (Geschichte der epidemischen Krankheiten im 3. Band seiner Geschichte der Medizin, 3. Aufl., Jena 1882) und Aug. Hirsch (Handbuch der historisch-geographischen Pathologie, Erlangen 1881-86) verweisen. Hier sei nur bemerkt, daß außer dem Aussatz und der Pest (mit welcher mehrere andere Infektionskrankheiten, z. B. Petechialtyphus, zusammengeworfen wurden) das St. Antoniusfeuer (Mutterkornbrand), Blattern und influenzaartige Epidemien die Hauptrolle in der Seuchengeschichte des Mittelalters spielten.

[127] Auf weit höherer Stufe als die öffentliche Gesundheitspflege stand die individuelle Hygiene, die zum großen Teile auf den Vorschriften des Regimen Salernitanum aufgebaut war. Sie umfaßte nicht nur die Diätetik im engeren Sinne, sondern auch eine ganze Reihe streng geregelter prophylaktischer Maßnahmen, den Bädergebrauch, das Schröpfen und Aderlassen, das Einnehmen von Abführmitteln („blutreinigenden Tränken”) zu bestimmten Zeiten. Das Badewesen (Warmwasserbäder, Schwitzbäder, Kräuterbäder etc.) war im Mittelalter sehr entwickelt, wenn auch die technischen Einrichtungen mit denen der Römerzeit nicht zu vergleichen sind (vgl. zur näheren Orientierung Zappert, Ueber das Badewesen mittelalterlicher und späterer Zeit, Archiv f. Kunde österr. Geschichtsquellen Bd. 21, 1859, Marcuse, Bäder und Badewesen, Stuttgart 1903, und namentlich das erschöpfende Werk von Martin, Deutsches Badewesen in vergangenen Tagen, Jena 1906). Im späteren Mittelalter gab es in jeder Gemeinde eine, in größeren Orten sogar mehrere öffentliche Badestuben mit Wasser- und Dampfbädern; daß auch der Arme der Wohltat des Badens teilhaftig werden konnte, dafür sorgten fromme Stiftungen („Seelbäder”); statt des Trinkgeldes empfingen die Handwerksburschen und Dienstboten ein Badegeld. Die Bedienung besorgten Badeknechte und Bademägde. War das Bad gerichtet — in vollem Betrieb stand die Anstalt nur an bestimmten Tagen in der Woche — so wurde dies durch Ausrufen, Hornblasen, Beckenschlagen oder durch einen vor die Türe gehängten Badewedel angekündigt; namentlich abends vor den Sonn- und Feiertagen strömte dann die Bevölkerung in die Badestuben. Wannen- und Dampfbad wuchsen so in die gesellschaftlichen Ergötzungen hinein, daß sie unter ihnen eine der ersten Stellen einnahmen; leider arteten aber viele öffentliche Bäder schon sehr früh zu Sammelstätten des Müßiggangs und der Schmausereien, zu Schlupfwinkeln der Unzucht aus (gemeinsames Baden beider Geschlechter, Bedienung durch „Jungfräulein”). Die Juden hatten ihre eigenen Badestuben, der Besuch der übrigen war ihnen untersagt. — In enger Beziehung zum Badewesen stand das Schröpfen und Aderlassen als Gesundheitsmaßregel gegen Völlerei, als Vorbeugungsmittel gegen Krankheiten; es geht dies jedenfalls auf Klostersitten zurück (vgl. S. 271). Gewöhnlich wurden jährlich 4-6 prophylaktische Aderlässe vorgenommen, für die Zeit der Vornahme (am günstigsten September, Oktober, Dezember, mit Einschränkung Februar, April, Mai, November, ungünstig Jänner, März, Juni, Juli, August), ebenso für die Wahl der Vene gab es bestimmte Regeln gemäß dem herrschenden astrologischen System. Den geeigneten Zeitpunkt zeigten die Bader und Scherer durch das Aushängen einer Aderlaßbinde an. Genaue Vorschriften über das Aderlassen mit Abbildung einer Figur (dem „Laßmännlein”), „Laßbriefe”, „Laßzettel”, „Laßtafeln” dienten zur Belehrung von Hoch und Nieder. Für das Aderlassen trat stellvertretend das Schröpfen ein. — Auch das regelmäßige Einnehmen von Abführmitteln, weniger die Applikation von Klistieren zu prophylaktischen Zwecken spielte eine wichtige Rolle. — Medizinische Monatsregeln für Aderlaß, Schröpfen, Baden, Arzneigebrauch, Auswahl der Speisen und Getränke nach salernitanischem Muster — gestützt auf die Vorstellung vom Einfluß der vier Elemente, der Planeten und Sternbilder auf den menschlichen Körper — bilden nicht nur einen Teil des Inhalts von populären Arzneibüchern und diätetischen Schriften, sondern wurden zwecks Verbreitung in die weitesten Kreise auch mit den Kalendern verbunden (vgl. z. B. Deutsches Calendarium aus dem 14. Jahrhundert in Haupts Zeitschr. VI, S. 351 oder den Kalender vom Jahre 1428 im Anzeiger für Kunde der deutschen Vorzeit, 1864, S. 333). Das Leben „nach der mensur” war zur allgemeinen Sitte geworden!

[128] Ulrich von Lichtenstein hat davon in seinem „Frauendienst” eine Schilderung gegeben.

[129] Das sog. Lazaruskleid bestand aus einem schwarzen Gewand mit verschiedenen Abzeichen, dazu wurden ein Hut mit breitem weißem Bande und Handschuhe getragen. Auf den Brustteil des Gewandes oder auch auf den Hut waren meist zwei weiße wollene Hände genäht — zum Zeichen, daß die Hand des Herrn schwer auf dem Sondersiechen ruhe.

[130] Vgl. S. 276. Außer der Klapper kam zur Ausrüstung der Leprösen noch ein Stock, ein Fäßchen für Wasser und ein Korb.

[131] Die Entscheidung war ungemein schwerwiegend, da ja der Aussätzige der bürgerlichen Rechte verlustig ging, fortan als bürgerlich tot galt. Tatsächlich war die Erklärung der Aussätzigkeit an vielen Orten mit einer kirchlichen Totenfeier (Requiem mit allen dazu gehörigen Gebräuchen) verbunden, an deren Schlusse eine Schaufel voll Erde auf die Füße des Unglücklichen geworfen wurde. Andererseits suchten sich unter die Leprösen auch bisweilen Leute der niedersten Volksklasse einzuschmuggeln, um frank und frei den Bettel ausüben zu können. Die Zuchtlosigkeit in den Leprosenhäusern erreichte übrigens oft einen hohen Grad, ja es kam bisweilen zu förmlichen Revolten der Aussätzigen gegen die Städter. Zur Zeit Philipps des Schönen von Frankreich beschuldigte man die Leprösen, daß sie sich mit den Juden zur Brunnenvergiftung verschworen hätten, eine Anklage, die natürlich zur grausamsten Bestrafung und zur Güterkonfiskation zu Gunsten des Fiskus führte.

[132] Bei den mittelalterlichen medizinischen Autoren, z. B. bei den Glossatoren zu Roger und Rolandus (Quatuor magistri), bei Henri de Mondeville, Guy de Chauliac, finden sich vorzügliche Beschreibungen der Lepra, und unzweifelhaft wurde durch die häufige Beobachtung der diagnostische Blick der Aerzte auf diesem Gebiete sehr geschärft. Trotz der Befangenheit in humoralen Theorien (schwarze Galle als Ursache der Lepra), welche übrigens die Begründung einer rationellen Aetiologie des Aussatzes (Kontagiosität, Erblichkeit, Fischnahrung etc.) nicht hinderte, achtete man sorgfältig auf „Vormäler” und äußere Krankheitssymptome. Als sicherste Zeichen werden angeführt: Ausfallen der Augenbrauen, Verdickung der Orbitalränder, Exophthalmus, Anschwellung der Nase, livide Gesichtsfarbe, starrer Blick, Knoten im Gesichte und an den Ohren, die weißen Flecken (Morphaea alba), die dunklen Flecken (Morphaea nigra), Schwinden des Muskels zwischen Daumen und Zeigefinger, pralle, glänzende Spannung der Stirnhaut, Gefühllosigkeit der äußeren Teile der Tibien und der kleinen Zehen u. s. w. Zu den diagnostischen Methoden gehörten folgende: Prüfung der Hautempfindlichkeit in der Gegend der Tibien und Achillessehne — positiv bei bestehender Anästhesie und beim Ausfließen einer serösen statt blutigen Flüssigkeit; Benetzen der Haut des Kranken mit Wasser oder Bestreuen mit Salz — positiv, wenn das erstere nicht, wohl aber das letztere haften bleibt; Aussetzen an die kalte Luft — positiv, wenn keine Gänsehaut auftritt; Blutprobe (Aderlaßblut) — positiv, wenn es schwarz und aschfarbig ist, wenn es mit Wasser behandelt und durchgeseiht, zähe Fäden, ein sandiges, körniges, gerinnendes „Fleisch” zurückläßt, wenn es Salz schnell auflöst, wenn es sich mit Essig und Wasser rasch mischt; Harnprobe — positiv, wenn der Harn einen feinen, weißen oder grauen Niederschlag enthält. — Von Mitteln, die man gegen den Aussatz, begreiflicherweise ohne großes Vertrauen, empfahl, wären der Genuß von Vipernfleisch, gewisse diätische und Abführmittel, Aderlässe und Fontanellen zu erwähnen.

[133] Die Erfahrungen, welche während der Zeit „des schwarzen Todes” gemacht worden waren, führten, wenn auch nicht unwidersprochen, zur Ansicht, daß die Pest vorzugsweise durch direkte Berührung Infizierter, durch Kleider, Habseligkeiten etc. Erkrankter und Verstorbener, durch den Verkehr mit den, aus verpesteten Gegenden angekommenen Fremdlingen u. s. w. verbreitet werde. Unter den medizinischen Autoren vertrat, wie erwähnt, bereits Chalin de Vinario die Lehre von der Verbreitung der Pest durch Ansteckung, ihm folgten darin die meisten Aerzte des 15. Jahrhunderts, doch fehlt es auch nicht an solchen, die sich dieser Annahme unter Anführung gewichtiger Gegenargumente widersetzten. Es darf übrigens nicht übersehen werden, daß man wohl die Verbreitung des Pestgiftes von einem Kontagium abzuleiten begann, hingegen die Entstehung der Seuche auf ganz andere Ursachen, kosmisch-tellurischer Natur (causae inferiores et superiores), d. h. astralische Einflüsse (ungünstige Konstellation, Kometen etc.), ungewöhnliche Witterungsverhältnisse, Erdbeben u. s. w. zurückführte, welche erst in ihrer Gesamtheit als „Constitutio epidemica” die „Fäulnis” der Säfte, namentlich des Blutes und somit die „putriden” Fieber, die Pestilenz hervorrufen.

[134] Die „Pestkonsilien”, welche Aerzte an Private richteten, oder welche zur Belehrung weiterer Kreise dienen sollten, enthalten außer Angaben über angeblich prophylaktisch wirkende Arzneimittel großenteils diätetisch-hygienische Vorschriften in Anlehnung an das S. 424 erwähnte Compendium de epidemia der Pariser Fakultät vom Jahre 1348 (vgl. Sudhoff, Pestschriften aus den ersten 150 Jahren nach der Epidemie des schwarzen Todes, Arch. f. Gesch. d. Med. Bd. IV, Heft 3, Leipzig 1910; Senfelder, Die ältesten Pesttraktate der Wiener Schule, Wiener klin. Rundschau 1898). — Manchmal erließen die städtischen Behörden Verbote gegen Völlerei und Ausschweifung. — Ausgehend von der Vorstellung, daß die Verderbnis (Vergiftung durch faulende organische Stoffe) der Atmosphäre (Miasma) die Wurzel des Uebels sei, zündete man auf den Straßen große Feuer an oder empfahl die Räucherung mit harzigen Substanzen in den Wohnungen.

[135] Vgl. Sticker, Abhandlungen aus der Seuchengeschichte, I. Bd., zweiter Teil (Gießen 1910), S. 294 ff. Abgesehen von Genua und Mailand, die schon zur Zeit des schwarzen Todes vorübergehend zur Sperre griffen, war es zuerst Venedig, wo 1374 Verfügungen gegen die Einschleppung der Seuche getroffen wurden. Im gleichen Jahre hatte der Visconte Bernabo von Reggio (bei Modena) verordnet, daß jeder, den die Pest befallen habe, seine Wohnung verlassen und auf das Feld oder in den Wald sich begeben müsse, daß jeder, der die Seuche einbringe, alle seine Habe verlieren solle, daß diejenigen, welche Pestkranke gepflegt hätten, 10 Tage abgesondert, allen Verkehr mit Gesunden meiden müßten, ferner daß außer den dazu bestellten Leuten niemand den Pestkranken beistehen dürfe. Diese Vorschriften wurden 1399 durch den Viconte Giovanni noch vermehrt (Bewachung der Stadttore wie in Kriegszeiten, um den Einlaß pestverdächtiger Fremder zu verhindern, Lüftung, Räucherung der Pesthäuser durch 8-10 Tage, Verbrennen von Kehricht, Stroh, Lumpen etc.). In Ragusa befahl der Magistrat im Jahre 1377, daß alle Ankömmlinge aus verpesteten Orten vom Bezirke abgewiesen werden sollten, falls sie nicht vorher in Mercana oder in Altragusa einen ganzen Monat zur Reinigung Halt gemacht haben. Personen, die mit den Abgesonderten in Berührung gekommen seien, müßten ebenfalls einen Monat isoliert und durch Wind und Sonne gereinigt werden. Die dreißigtägige Kontumaz, die Trentina, erweiterte man zuerst in Marseille zur Quarantina. In der dort 1383 errichteten Quarantänestation wurden die Menschen und Waren von verpesteten oder verdächtigen Schiffen für 40 Tage isoliert, dem Wind und der Sonne ausgesetzt. Im Jahre 1402 begann man in Mailand damit, verpestete oder pestverdächtige Gegenstände durch Räucherungen zu reinigen. Nach dem Muster Marseilles errichtete Venedig 1403 ebenfalls ein Quarantänelazarett. Diese Vorbilder fanden im Laufe des 15. Jahrhunderts auch in anderen Hafenstädten Nachahmung. Auf Mallorca bestand bereits im Jahre 1471 eine vollständig eingerichtete Pestquarantäne, deren Reglement von Lucian Colomines entworfen worden war. Venedig setzte 1485 einen eigenen Gesundheitsrat als Seuchenbehörde ein. — In verschiedenen Städten Deutschlands und Oesterreichs erfuhren während des 15. Jahrhunderts die Maßnahmen in Pestzeiten eine bedeutende Verschärfung, wobei den mannigfachen Verbreitungsweisen der Seuche Aufmerksamkeit geschenkt wurde. Man brachte die Pestkranken in leerstehenden Leprosenhäusern oder neuerbauten Pestspitälern unter, legte Pestfriedhöfe an, errichtete Quarantänelazarette, verbot größere Menschenansammlungen, schloß vorübergehend die öffentlichen Badestuben, gab strenge Erlässe gegen pestverschleppende Landstreicher, untersagte das Halten von Hunden, Katzen, Hausgeflügel, sorgte für bessere Reinigung u. s. w.

[136] Was die Schutzmittel gegen die Pest anlangt, so kamen — abgesehen von dem alten Rat zur Flucht, cede, recede, fuge — magische Mittel, Amulette und Talismane, äußere Alexiteria (besonders Riech- und Räuchermittel), innere Alexipharmaca (z. B. Theriak, die Pillen des Rufus von Ephesus ═ Pil. aloëticae, die gebrannten Wässer), Fontanellen, Aderlässe u. a. zur Anwendung. In der Therapie der Pest spielten Aderlässe (von Colle und Chalin de Vinario verworfen), Schröpfköpfe, herzstärkende, blutreinigende Mittel (Abführ-, Schwitzmittel), Räuchermittel und die Behandlung der Bubonen (erweichende Pflaster und Umschläge, Kauterisation, Inzision) die Hauptrolle.

[137] Wobei mancher Spott mit ihnen getrieben wurde. Man gab ihnen eine eigene, auffallende Kleidung, hing ihnen ein rasselndes Geräte (später eine Schelle) an und versah sie zur Schutzwehr mit einem keulenartigen Stock.

[138] Es sei nur hingedeutet auf die Wunderkuren an den Gräbern von Heiligen, durch Reliquien derselben u. s. w. Die Beziehungen bestimmter Heiliger zu bestimmten Krankheiten wurden in ein förmliches System gebracht.

Literarhistorische Uebersicht[1].

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