Neunzehntes Kapitel.
In dem privaten Schreiben, das der Herr Slymering an Havelaar sandte, teilte er diesem mit, dass er ungeachtet seiner »dringenden Geschäfte« am folgenden Tage nach Rangkas-Betung kommen werde, um zu erwägen, was gethan werden müsste. Havelaar, der nur allzu gut wusste, was solche Erwägungen zu bedeuten hatten—sein Vorgänger hatte so oft mit dem Residenten von Bantam »abouchiert«!—schrieb den nachfolgenden Brief, den er dem Residenten entgegenschickte, damit dieser ihn gelesen haben sollte, bevor er den Hauptplatz von Lebak erreichte. Ein Kommentar zu diesem Schriftstück erübrigt sich.
»No. 91. Rangkas-Betung, den 25. Februar 1856,
Geheim. Eilig. abends 11 Uhr.
Gestern mittag um 12 Uhr hatte ich die Ehre, meine Eilmissive No. 88 an Sie abzusenden, im wesentlichen des Inhalts:
dass ich nach langer Untersuchung und nach vergeblichen Bemühungen, den Betreffenden durch Güte von seinem unrechten Wandel abzubringen, mich kraft meines Amtseides verpflichtet fühlte, den Regenten von Lebak zu beschuldigen des Gewaltmissbrauchs, und dass ich ihn verdächtig hielte der Erpressung.
Ich war so frei, in dem Briefe Ihnen vorzustellen, diesen Inländischen Häuptling nach Serang zu berufen, mit dem Zwecke, nach seiner Abreise und nach Neutralisierung des verderblichen Einflusses seiner ausgebreiteten Familie eine Untersuchung einzuleiten über die Begründetheit meiner Beschuldigung und meiner Vermutung.
Lange, oder richtiger gesagt: viel hatte ich nachgedacht, ehe ich zu diesem Entschluss kam.
Es war Ihnen durch mich selbst bekannt geworden, dass ich getrachtet habe, durch Ermahnungen und Androhungen den alten Regenten vor Unglück und Schande zu bewahren, und mich selbst vor dem tiefen Schmerz, hiervon—sei es auch nur die unmittelbar voraufgehende—Ursache zu sein.
Doch ich sah an der andern Seite die seit Jahren ausgesogene, tief niedergebeugte Bevölkerung, ich dachte an die Notwendigkeit eines Beispiels—denn viele andere Bedrückungen werde ich Ihnen zu rapportieren haben, wenn nicht zum mindesten diese von mir angefasste Sache durch Ihren Einfluss denselben ein Ende macht—und, ich wiederhole es, nach reiflicher Überlegung habe ich gethan, was ich für Pflicht hielt.
In diesem Augenblick erhalte ich Ihr freundliches und geehrtes Privatschreiben, enthaltend die Mitteilung, dass Sie morgen hierherkommen werden, und zugleich einen Wink, dass ich diese Sache lieber vorher privat und vertraulich hätte behandeln sollen.
Morgen werde ich also die Ehre haben, Sie zu sehen, und just darum nehme ich mir die Freiheit, Ihnen dieses entgegenzusenden, um vor unserer Begegnung das Folgende zu konstatieren.
Alles, was ich bezüglich der Handlungen des Regenten einer Untersuchung unterwarf, war tief geheim. Nur er selbst und der Patteh wussten davon, denn ich habe ihn loyal verwarnt. Sogar der Kontrolleur weiss jetzt nur erst zum Teil den Ausfall meiner Untersuchungen. Diese Geheimhaltung hatte einen doppelten Zweck. Erst, als ich noch hoffte, den Regenten von seinem Wege abzubringen, beobachtete ich sie, um, wenn ich damit Erfolg hatte, ihn nicht zu kompromittieren. Der Patteh hat mir in seinem Namen—es war am 12. dieses—ausdrücklich für diese Diskretion Dank gesagt. Doch später, als ich an dem Erfolg meiner Versuche zu verzweifeln begann, oder besser, als das Mass meiner Entrüstung durch einen eben gehörten Vorfall überlief, als längeres Schweigen Mitverantwortlichkeit bedeutet hätte, da war diese Geheimhaltung meinethalben nötig, denn auch gegen mich selbst und die Meinen habe ich Pflichten zu erfüllen.
Gewiss wäre ich nach dem Schreiben der Missive von gestern unwürdig, dem Gouvernement zu dienen, wenn das darin Ausgesprochene hinfällig, unbegründet, aus der Luft gegriffen wäre. Und würde oder wird es mir möglich sein, zu beweisen, dass ich gethan habe, »was einem guten Assistent-Residenten zu thun obliegt«, wie es mein Amtseid vorschreibt, zu beweisen, dass ich als Person nicht unter dem Niveau des Postens stehe, der mir gegeben ward, zu beweisen, dass ich nicht unbedacht und leichtfertig siebenzehn mühevolle Dienstjahre aufs Spiel setze, und was mehr sagt, das Wohl von Frau und Kind ... wird es mir möglich sein, das alles zu beweisen, wenn nicht tiefe Geheimhaltung meine Nachforschungen verbirgt und den Schuldigen hindert, sich, wie man es nennt, zu ‚decken‘?
Bei dem geringsten Argwohn sendet der Regent einen Express an seinen Neffen, der schon unterwegs ist und interessiert an der Erhaltung des Regenten. Er verlangt von ihm, auf wessen Kosten immer, Geld, teilt es aus mit verschwenderischer Hand an jeden, den er in der letzten Zeit benachteiligt hat, und die Folge würde sein—ich hoffe, nicht sagen zu brauchen: wird sein—dass ich ein leichtfertiges Urteil gefällt habe und mit einem Wort ein unbrauchbarer Beamter bin, um es nicht ärger auszudrücken.
Mich gegen diese Eventualität zu sichern, dient dieses Schreiben. Ich habe die grösste Hochachtung vor Ihnen, aber ich kenne den Geist, den man ’den Geist der Ost-Indischen Beamten’ nennen könnte, und ich besitze diesen Geist nicht!
Ihr Wink, dass die Sache vorher besser »privat« wäre behandelt worden, lässt mich Befürchtungen hegen vor einer mündlichen Besprechung. Was ich in meinem Briefe von gestern gesagt habe, ist wahr. Doch vielleicht würde es unwahr scheinen, wenn die Sache in einer Weise behandelt würde, die die Offenbarwerdung meiner Beschuldigung wie meines Vermutens veranlasste, bevor der Regent von hier entfernt ist.
Ich mag Ihnen nicht verhehlen, dass sogar Ihr unerwartetes Kommen in Verbindung mit dem gestern von mir nach Serang gesandten Express mich befürchten lässt, dass der Schuldige, der früher meine Ermahnungen in den Wind schlug, jetzt vor der Zeit aufmerksam werden und versuchen wird, wenn möglich die Beweise seiner Schuld, tant soit peu, zu verwischen.
Ich habe die Ehre, mich noch jetzt buchstäblich auf meine Missive von gestern zu beziehen, doch erlaube ich mir die Freiheit, dabei ausdrücklich zu bemerken, dass diese Missive auch den Vorschlag enthielt: vor der Untersuchung den Regenten zu entfernen und die von ihm Abhängigen vorläufig unschädlich zu machen. Ich vermeine nicht weiter verantwortlich zu sein für das, was ich vorher andeutete, wenn Sie nicht meinem Vorschlage betreffs der Art und Weise der Untersuchung—d. i. unparteiisch, öffentlich, und vor allem frei—zuzustimmen belieben.
Diese Freiheit besteht nicht, ehe nicht der Regent entfernt ist, und nach meiner bescheidenen Meinung liegt hierin nichts Gefährliches. Ihm kann doch gesagt werden, dass ich ihn beschuldige und verdächtig erkläre, dass ich Gefahr laufe und nicht er, wenn er unschuldig ist. Denn ich selbst bin der Ansicht, dass ich aus dem Dienst entlassen zu werden verdiene, wenn sich herausstellt, dass ich leichtfertig oder selbst nur voreilig gehandelt habe.
Voreilig! Nach Jahren, Jahren schwersten Missbrauchs!
Voreilig! Als wenn ein ehrlicher Mensch schlafen könnte und leben und geniessen, solange die, über deren Wohlergehen zu wachen er berufen ist, sie, die im höchsten Sinne seine ‚Nächsten‘ sind, vergewaltigt werden und ausgesogen!
Es ist wahr, ich bin hier erst kurze Zeit, doch ich hoffe, dass die Frage einmal sein wird: was man gethan hat, ob man es gut gethan hat, und nicht, ob man es in zu kurzer Zeit gethan hat. Für mich ist jede Spanne Zeit zu lang, die gekennzeichnet ist durch Erpressung und Unterdrückung, und schwer wiegt mir die Sekunde, die durch meine Nachlässigkeit, durch meine Pflichtversäumnis, durch meinen ‚Geist des ‚Schipperns‘‘ in Elend verbracht wäre.
Mich quälen die Tage, die ich verstreichen liess, ehe ich Ihnen offiziell Rapport erstattete, und ich bitte um Vergebung wegen dieses Versäumnisses.
Ich nehme mir die Freiheit, Sie zu ersuchen, dass Sie mir die Gelegenheit geben, mein Schreiben von gestern zu rechtfertigen und mich zu sichern vor dem Missglücken meiner Versuche, die Abteilung Lebak von dem Wurm zu befreien, der seit Menschengedenken an ihrem Wohlergehen nagt.
Hier liegt die Ursache, dass ich aufs neue so frei bin, Sie zu ersuchen, meine Handlungen diesangehend—die ja wahrlich ganz nach Vorschrift der Instruktion allein bestehen in Untersuchung, Rapport und Vorschlag—gütigst gutheissen zu wollen, den Regenten von Lebak, ohne voraufgehende direkte oder indirekte Warnung, von hier zu entfernen, und darauf eine Untersuchung bezüglich dessen einzuleiten, was ich in meinem Schreiben von gestern, No. 88, mitteilte.
Der Assistent-Resident von Lebak,
Max Havelaar.«
Diese Bitte, die Schuldigen nicht in Schutz zu nehmen, empfing der Resident unterwegs. Eine Stunde nach seiner Ankunft stattete er dem Regenten einen kurzen Besuch ab und fragte bei dieser Gelegenheit: was er gegen den Assistent-Residenten vorbringen könne? und dann: ob er, der Adhipatti, Geld nötig habe? Auf die erste Frage antwortete der Regent: »Nichts, das kann ich beschwören!« Auf die zweite antwortete er zustimmend, worauf der Resident ihm ein paar Banknoten gab, die er—für den vorkommenden Fall mitgebracht!—aus seiner Westentasche zog. Man wird verstehen, dass dies gänzlich ohne Wissen Havelaars vor sich ging, und bald werden wir erfahren, wie diese schändliche Handlungsweise ihm bekannt wurde.
Als der Resident Slymering bei Havelaar abstieg, war er bleicher als gewöhnlich, und seine Worte standen weiter voneinander denn je. Es war denn auch keine geringe Sache für jemanden, der sich so auszeichnete durch ’Schippern’ und jährliche Ruheberichte, so plötzlich Briefe zu empfangen, worin sich weder eine Spur fand vom gebräuchlichen offiziellen Optimismus, noch von künstlicher Verdrehung der Sache, noch von einiger Furcht vor der Unzufriedenheit der Regierung über die »Belästigung« mit ungünstigen Berichten. Der Resident von Bantam war erschrocken, und wenn man mir das unedle Bild um seiner Korrektheit willen verzeihen will, habe ich Lust, ihn mit einem Gassenjungen zu vergleichen, der sich über Verletzung urgrossväterlicher Gewohnheiten beklagt, weil ein excentrischer Kamerad ihn ohne voraufgehende Schimpfworte geschlagen hat.
Er begann damit, den Kontrolleur zu fragen, warum er nicht versucht habe, Havelaar von seiner Anklage zurückzuhalten. Der arme Verbrugge, dem die ganze Anklage unbekannt war, gab dies an, fand aber keinen Glauben. Der Herr Slymering konnte das Eine nicht begreifen, wie jemand ganz allein, auf eigene Verantwortung und ohne in die Länge gezogene Erwägungen oder ‚Rücksprachen‘ zu so unerhörter Pflichterfüllung hatte übergehen können. Da gleichwohl Verbrugge—vollkommen wahrheitsgemäss—dabei blieb, dass er keine Wissenschaft von den Briefen besitze, die Havelaar geschrieben hatte, so musste der Resident nach vielen Ausrufen voll ungläubiger Verwunderung endlich sich darein finden, und er ging—ich weiss nicht, warum—dazu über, diese Briefe zu verlesen.
Was Verbrugge beim Anhören derselben litt, ist schwer zu beschreiben. Er war ein ehrlicher Mann und würde sicher nicht gelogen haben, wenn Havelaar sich auf ihn berufen hätte, um die Wahrheit des Inhalts der Briefe festzustellen. Aber auch abgesehen von dieser Ehrlichkeit, er hatte in vielen schriftlichen Rapporten nicht immer vermeiden können, die Wahrheit zu sagen, auch hin und wieder da, wo sie gefährlich war. Was würde es geben, wenn Havelaar davon Gebrauch machte?
Nach dem Verlesen der Briefe erklärte der Resident, es würde ihm angenehm sein, wenn Havelaar diese Schriftstücke zurücknähme, um sie als nicht geschrieben betrachten zu können, was dieser mit höflicher Bestimmtheit von sich wies. Nachdem er vergebens versucht hatte, ihn hierzu zu bewegen, sagte der Resident, dass ihm dann nichts anderes übrig bliebe, als eine Untersuchung über die Begründetheit der erhobenen Klagen anzustellen, und dass er also Havelaar ersuchen müsste, die Zeugen aufrufen zu lassen, die seinen Beschuldigungen Halt geben könnten.
Ihr armen Leute, die ihr euch verwundet hattet an den Dornsträuchen in dem Ravijn, wie angstvoll würden eure Herzen geklopft haben, wenn ihr von diesem Verlangen hättet hören können!
Armer Verbrugge, du, erster Zeuge, Hauptzeuge, Zeuge ex officio, Zeuge kraft Amtes und Eides! Zeuge, der du schon Zeugnis abgelegt hattest durch schriftlichen Bericht! Durch schriftlichen Bericht, der dalag, auf dem Tisch, unter Havelaars Hand ...
Havelaar antwortete:
»Resident, ich bin Assistent-Resident von Lebak, ich habe gelobt, die Bevölkerung zu schirmen gegen Erpressung und Gewaltthat, ich klage den Regenten an und seinen Schwiegersohn zu Parang-Kudjang, ich werde die Begründetheit meiner Anklage beweisen, sobald mir dazu die Gelegenheit gegeben wird, die ich in meinen Briefen erbat, ich bin schuldig der Verleumdung, wenn meine Beschuldigung falsch ist!«
Wie Verbrugge aufatmete!
Und wie sonderbar der Resident Havelaars Worte fand!
Die Unterhaltung dauerte lange. Mit Höflichkeit—denn höflich und wohlerzogen war der Herr Slymering—suchte er Havelaar zu bewegen, von so verkehrten Grundsätzen abzulassen. Doch mit ebenso grosser Höflichkeit blieb dieser unerschütterlich. Das Ende war, dass der Resident sich darin fügen musste, und als Bedrohung sagte, was für Havelaar ein Triumph war: dass er sich dann genötigt sähe, die fraglichen Briefe der Regierung zu unterbreiten.
Die Sitzung wurde aufgehoben. Der Resident besuchte den Adhipatti—wir sahen schon, was er da zu verrichten hatte!—und nahm darauf das Mittagmahl an dem dürftigen Tische der Havelaars ein. Gleich darauf kehrte er nach Serang zurück, mit grosser Eile: Weil. Er. So. Besonders. Drängend. Zu thun. Habe.
Am folgenden Tage empfing Havelaar vom Residenten von Bantam einen Brief, dessen Inhalt ersichtlich wird aus der Antwort, die ich hier abschreibe:
»No. 93. Rangkas-Betung, den 28. Februar 1856.
Geheim.
Ich habe die Ehre gehabt, Ihre Eilmissive vom 26. dieses, La O, geheim, zu empfangen, in der Hauptsache Mitteilung enthaltend:
dass Sie Gründe hätten, nicht den Vorschlägen Gewähr zu geben, die ich in meinen Amtsschreiben vom 24. und 25. dieses, No. 88 und 91, machte;
dass Sie vorher vertrauliche Mitteilung gewünscht hätten;
dass Sie meine Handlungen, wie sie in den beiden Briefen umschrieben sind, nicht billigten;
und zum Schluss einige Befehle.
Ich habe nun die Ehre, wie es bereits in der vorgestrigen Konferenz mündlich geschah, nochmals und zum Überfluss zu versichern:
dass ich vollkommen die Legitimität Ihrer Autorität respektiere, wo es sich um die Wahl handelt, meinen Vorschlägen Gewähr zu geben oder nicht;
dass den empfangenen Befehlen mit Genauigkeit und nötigenfalls mit Selbstverleugnung nachgekommen werden wird, als wären Sie zugegen bei allem, was ich thue und sage, oder genauer: bei allem, was ich nicht thue und nicht sage.
Ich weiss, dass Sie auf meine Loyalität bezüglich dessen vertrauen.
Doch ich erlaube mir die Freiheit, auf das feierlichste zu protestieren gegen den geringsten Schein von Missbilligung bezüglich einer einzigen Handlung, eines einzigen Wortes, eines einzigen Satzes, von mir in dieser Angelegenheit verrichtet, gesprochen oder geschrieben.
Ich habe die Überzeugung, dass ich meine Pflicht gethan habe, sowohl was die Absicht, als auch was die Art der Ausführung angeht, vollkommen meine Pflicht, nichts als meine Pflicht ohne die mindeste Abweichung.
Lange hatte ich nachgedacht, bevor ich handelte—das heisst: bevor ich »untersuchte, rapportierte und Vorschläge machte«—und wenn ich in etwas auch nur im geringsten gefehlt haben sollte ... aus Übereilung fehlte ich nicht.
In gleichen Umständen würde ich wiederum ... etwas schneller jedoch ... ganz, buchstäblich ganz dasselbe thun und lassen.
Und wäre es selbst, dass eine höhere Macht denn die Ihre etwas missbilligte von dem, was ich that—ausgenommen vielleicht die Eigenart meines Stils, die einen Teil meiner selbst ausmacht, ein Gebrechen, für das ich so wenig verantwortlich bin, wie ein Stotterer für das seine—wäre es das immerhin ... doch nein, dies kann es nicht sein, aber wäre es auch so: ich habe meine Pflicht gethan!
Gewiss thut es mir—gleichwohl ohne befremdet zu sein—leid, dass Sie hierüber anders urteilen—und was mich selbst angeht, ich würde mich sogleich dabei beruhigen, dass eine Verkennung meiner Person stattfand—doch es ist ein Prinzip in Frage, und ich habe Gewissensgründe, die es fordern, dass festgestellt werde, welche Meinung richtig ist, die Ihre oder die meine.
Anders dienen, als ich zu Lebak diente, kann ich nicht. Wünscht also das Gouvernement anders bedient zu werden, dann muss ich als ehrlicher Mann ehrerbietig darum ersuchen, dass man mich verabschiede. Dann muss ich in einem Alter von sechsunddreissig Jahren danach streben, aufs neue eine Laufbahn mir zu erkämpfen. Dann muss ich—nach siebenzehn Jahren, nach siebenzehn schweren, mühevollen Dienstjahren, nachdem ich meine besten Lebenskräfte dem zum Opfer gebracht habe, was ich für meine Pflicht hielt—aufs neue die Gesellschaft fragen, ob sie mir Brot geben will für Frau und Kind, Brot in Tausch für meine Gedanken, Brot vielleicht in Tausch für Arbeit mit Schubkarren oder Spaten, wenn der Kraft meines Arms mehr Wert zuerkannt wird als der Kraft meiner Seele.
Doch ich kann und will nicht glauben, dass Ihre Meinung von Seiner Excellenz dem Generalgouverneur geteilt wird, und ich bin also verpflichtet, ehe ich übergehe zu dem Bittersten und Äussersten, das ich in dem vorhergehenden Absatz niederschrieb, Sie ehrerbietig zu ersuchen, dem Gouvernement vorzustellen:
es möge dem Residenten von Bantam Befehl geben, dass er annoch die Handlungen des Assistent-Residenten, wie sie in dessen Missives vom 24. und 25. dieses, No. 88 und 91, umschrieben sind, gutheisse.
Oder aber:
es möge genannten Assistent-Residenten zur Verantwortung aufrufen gegen die vom Residenten von Bantam zu formulierenden Punkte der Missbilligung.
Ich habe die Ehre, Ihnen zum Schluss die dankbare Versicherung zu geben, dass, wenn etwas mich abbringen könnte von meinen lang durchdachten und ruhig, doch ebenso mit Leidenschaft verfolgten Prinzipien in dieser Frage ... wahrlich, es würde dies nur der rücksichtsvollen, einnehmenden Weise gelungen sein, in der Sie in der Konferenz von ehegestern diese Prinzipien bekämpft haben.
Der Assistent-Resident von Lebak,
Max Havelaar.
Ohne ein Urteil auszusprechen über den guten Grund des Argwohns der Witwe Slotering, die Ursache betreffend, die ihre Kinder zu Waisen machte, und indem ich allein annehme, was beweisbar ist, dass nämlich in Lebak eine enge Beziehung besteht zwischen Pflichterfüllung und Gift—mochte auch immer diese Beziehung nur in bestimmter Leute Meinung bestehen—so wird doch jeder einsehen, dass Max und Tine kummervolle Tage nach des Residenten Besuch zu durchleben hatten. Ich glaube, ich habe nicht nötig, die Angst einer Mutter zu schildern, die, wenn sie ihrem Kinde Nahrung reicht, sich stets die Frage vorlegen muss, ob sie vielleicht ihren Liebling ermorde? Ach, war er doch ein »abgebetetes Kind«, der kleine Max, der sieben Jahre nach der Verehelichung ausgeblieben war, als hätte der Schalk gewusst, dass es keinen Vorteil bedeute, als Sohn von solchen Eltern zur Welt zu kommen!
Neunundzwanzig lange Tage hatte Havelaar zu warten, ehe der Generalgouverneur ihm mitteilte ... doch wir sind so weit noch nicht.
Kurz nach des Residenten vergeblichen Versuchen, Havelaar zur Einziehung seiner Briefe zu bewegen, oder zum Verrat der armen Leute, die auf seine Grossmut vertraut hatten, trat Verbrugge einmal bei ihm ein. Der brave Mann war totenbleich und konnte nur mit Mühe sprechen.
—Ich bin beim Regenten gewesen, sagte er ... das ist infam ... doch verraten Sie mich nicht.
—Was? Was soll ich nicht verraten?
—Geben Sie mir Ihr Wort, keinen Gebrauch machen zu wollen von dem, was ich Ihnen jetzt sagen werde?
—Wieder Halbheit, sagte Havelaar. Doch ... gut! Ich gebe mein Wort.
Und darauf erzählte Verbrugge, was dem Leser bereits bekannt ist, dass nämlich der Resident an den Adhipatti die Frage gestellt hatte, ob er gegen Havelaar etwas vorzubringen wüsste, und dass er ihm gleichzeitig ganz unerwartet Geld angeboten und ihm auch gegeben hatte. Verbrugge wusste es von dem Regenten selbst, der ihn fragte, welche Gründe den Residenten hierzu veranlasst haben könnten. Havelaar war entrüstet, allein ... er hatte sein Wort gegeben.
Am folgenden Tage kam Verbrugge wieder und sagte, dass Duclari ihm vorgehalten, wie unedel es war, Havelaar, der mit solchen Gegnern zu kämpfen hätte, so ganz allein zu lassen, worauf er nun komme, ihn von seinem gegebenen Wort zu entbinden.
—Gut, rief Havelaar, schreiben Sie das auf!
Verbrugge schrieb es auf. Auch diese Erklärung liegt vor mir.
Der Leser hat gewiss schon längst eingesehen, warum ich so leicht allen Ansprüchen auf juridische Echtheit der Geschichte Saïdjahs entsagen konnte.
Es war recht bemerkenswert, wie der furchtsame Verbrugge—vor Duclaris Mahnung—auf Havelaars Wort ohne weiteres baute, und doch in einer Sache, die zum Wortbruch so stark nötigte!
Und noch etwas. Es sind seit den Geschehnissen, die ich erzähle, Jahre dahingegangen. Havelaar hat in dieser Zeit schwer gelitten, er hat seine Familie leiden sehen—die Schriftstücke, die vor mir liegen, zeugen davon!—und es scheint, dass er auf etwas wartete ... nun, ich teile hier, nach dem Original von seiner Hand, folgende Aufzeichnung mit:
»Ich habe in den Zeitungen gelesen, dass der Herr Slymering zum Ritter des Niederländischen Löwen ernannt ist. Er scheint jetzt Resident von Djokjakarta zu sein. Ich würde also nun ohne Gefahr für Verbrugge auf die Lebakschen Angelegenheiten zurückkommen können.«