11.
Dieses Kapitel ist das dürftigste oder vielmehr das einzige schwache im ganzen Werke. Macchiavelli hat im Eingange versprochen, von den verschiedenen Arten der Herrschaft zu reden. Man erwartet hier also Bemerkungen über die eigenthümlichen Verhältnisse, in denen sich die geistlichen Fürsten befinden, über die starken und die schwachen Seiten ihres weltlichen Ansehns und über die in der That höchst merkwürdige Rolle, die sie in der Geschichte spielen. Wenngleich Macchiavelli überhaupt die Unternehmungen, die Grundsätze, das Betragen der Fürsten, in Beziehung nicht auf die regierten Völker, sondern nur auf die Befestigung der Herrschaft selbst betrachten wollte, so war noch immer genug über die geistlichen Fürstenthümer zu sagen. Diese, sagt er, bestehen unter dem Schutze des religiösen Vorurtheils, und wenn einer nur durch glückliche Intrigue oder Zufall auf den heiligen Stuhl erhoben worden, so wird von ihm nichts weiter gefordert, um sich zu behaupten. Hat er Geist genug, sein Glück zu benutzen, und Sinn für den einzigen Genuß, der eines Fürsten würdig ist, für die Befriedigung der Herrschsucht, so wird er es machen, wie Sixtus der Vierte, Alexander der Sechste, Julius der Zweite, Leo der Zehnte. Hat er das nicht, so mag er sein Leben mit Beten zubringen, oder mit Schlemmen, wie es ihm gefällt. Abgesetzt wird er dafür nicht werden. Mit diesem bösen Spotte fertigt Macchiavelli den heiligen Stuhl ab. Jene Päpste, von denen er hin und wieder redet, waren Männer von heftigen Leidenschaften und Meister in der Politik, die in Italien zu ihrer Zeit die höchste Ausbildung erhalten hatte und deren Geheimnisse Macchiavelli aufdeckt. Sie waren insgesammt seine Zeitgenossen, und er hatte keinen Andern auf dem päpstlichen Stuhle gesehen.
Aber es hat auch Perioden in der Geschichte gegeben, in welcher die Häupter der Kirche in ganz anderm Geiste [pg 139]auf die Angelegenheiten der Völker einwirkten; wo sie Schiedsrichter der Könige waren und durch ihr friedliches Ansehn größere Kriege beilegten, als der feurige Ehrgeiz Julius des Zweiten erregt hat. Auch dies hing von dem persönlichen Charakter und den Talenten einzelner Päpste ab. Aber die Mittel, wodurch sie so große Dinge ausgeführt haben, lagen in der Natur ihrer Würde. Die veränderte Denkart verschiedener Zeiten erforderte jedesmal besondere Modificationen. Im sechzehnten Jahrhunderte konnte die Sache nicht durch einen hingeschleuderten Bannstrahl ausgemacht werden, wie zu der Zeit Gregor des Siebenten; aber das Verhältniß des heiligen Stuhls zu den weltlichen Monarchen war doch im Grunde immer dasselbe, wenn es gleich nicht mit so hoher Hand geltend gemacht werden durfte.
Die Päpste genossen als Oberhäupter der christlichen Kirche ein Ansehn, das allemal um so viel größer und unverletzlicher war, jemehr sie sich bemühten, im Geiste ihrer Würde zu handeln und das Interesse ihrer weltlichen Besitzungen und ihrer Familien so weit zu verläugnen, daß es wenigstens nicht als nächste und vorzüglichste Triebfeder hervorleuchtete. Alle Verhandlungen, die mit dem päpstlichen Hofe geführt sind, oder in welche dieser auch nur verwickelt gewesen ist, haben einen eignen Charakter. Der überlegnen Macht darf der Schwächere nicht wagen entgegen zu setzen: „Ich will nicht“ (non volumus). Aber wenn sein demüthiges: „Ich kann nicht“ (non possumus) durch den Zusatz „wegen meines Gewissens“ geschützt wird, so erhält er vielleicht Gerechtigkeit für Andre, wenigstens Schonung für sich selbst. Die Verhandlungen unter den erbittertsten Gegnern nehmen einen ganz andern und sanftern Charakter an, wenn eine Person dazwischen tritt, die sich gegen Beleidigungen nicht wehren kann, die man aber nicht beleidigt, ohne sich selbst mehr zu beschimpfen, als seinen Gegner. Wie oft hat die Dazwischenkunft eines als Fürsten ohnmächtigen, aber wegen der allgemeinen Verehrung der Völker gegen seine geheiligte Person gefürchteten Papstes die entschlossensten, ehrgeizigsten, ungestümsten Kriegshelden aufgehalten, und ganzen Ländern einige Jahre Ruhe [pg 140]verschafft! Wenige Fürsten haben es gewagt, gegen sie die Härte, den Ungestüm, den Eigensinn zu äußern, wodurch ihre Uneinigkeiten unter sich so fürchterlich werden. Die Politik des römischen Hofes besteht in geschicktem Zaudern. Durch unendlichen Aufschub, Wiederholung derselben Aeußerungen in andrer Gestalt und mit veränderten Wendungen ist dort unzählige Male einbrechendes Ungewitter abgeleitet. Von wem anders hätte man sich das gefallen lassen, als von dem, der in seinen Verhandlungen mit weltlichen Mächten die Sprache des alten Mannes zu der feurigen Jugend redete, und den diese Sprache wohl kleidete. Wenn man in der Geschichte findet, wie die Gesandten der größten Mächte ihrer Zeiten, französische und spanische Abgeordnete, unter dem Vorsitze eines päpstlichen Legaten, der nur ermahnen soll und gar nicht drohen kann, wenigstens den Anschein friedlicher Gesinnungen annehmen und durch den Anstand gegen den gemeinsamen Vater der christlichen Völker zu einem nachgibigen Betragen verleitet werden, so kann man sich nicht enthalten zu wünschen, daß noch jetzt eine Autorität vorhanden sein möchte, der diese Mittel zu Gebote ständen.
Die Religion bezieht sich auf die Bedürfnisse, die Rechte und Würde der menschlichen Natur, auf welche der Geringste wie der Höchste und Mächtigste Anspruch machen darf. Wie die bürgerlichen Verhältnisse auch beschaffen sein mögen, in der Kirche sind die Menschen an sich selbst etwas: da dürfen sie nicht als bloße Werkzeuge und Untergebene ihrer Herren betrachtet werden. Dem Oberhaupte einer solchen geistlichen Gemeinheit steht es daher sehr wohl an, Bewegungsgründe vorzubringen und an Grundsätze zu erinnern, die in dem Munde des weltlichen Staatsmannes vielleicht verlacht würden.
Der Einfluß der geistlichen Gewalt auf die Angelegenheiten der Welt ist zwar eben sowol dem Mißbrauche unterworfen, als die Herrschaft des Schwertes; und es ist doppelt empörend, wenn das angebliche Seelenheil der Menschen nur zum Vorwande der nämlichen Leidenschaften dient, die der Kriegsheld auf andern Wegen zu befriedigen sucht. Ein Lehrbuch der geistlichen Regierungskünste, von [pg 141]einer Feder wie Macchiavelli’s, müßte noch unangenehmere Empfindungen erregen, als die Stellen im Buche vom Fürsten, die das Gefühl am meisten beleidigen. Dieser Mißbrauch der geistlichen Herrschaft hat den Bemühungen der weltlichen Regenten, ihr Ansehn zu vernichten, allgemeinen Beifall verschafft. Die Philosophie des achtzehnten Jahrhunderts hat entschieden für diese Partei genommen, und nach den Grundsätzen eines spekulativen Naturrechts die geistliche Autorität aus der bürgerlichen Verfassung verwiesen. Aber die Staaten der wirklichen Welt sind nicht nach reinen Abstractionen angeordnet, und ihre Verhältnisse können nicht nach einfachen Principien beurtheilt werden. Der ursprüngliche Beruf des christlichen Priesterthums, der die Gelehrsamkeit als seine vorzüglichste Beschäftigung voraussetzt, hat auf die ganze innere Verwaltung und auf die äußern Verhandlungen der geistlichen Fürstenthümer einen großen Einfluß. Selbst die Hofhaltung des Oberhauptes der katholischen Kirche ist danach eingerichtet, und die ganze Politik desselben sucht die weltlichen Angelegenheiten einem höhern, zwar nicht immer wohl verstandenen, aber an sich selbst ehrwürdigen Interesse unterzuordnen.
Zu den Zeiten Macchiavelli’s war die Hierarchie von demselben verderblichen Geiste ergriffen, der ganz Italien verwirrte. Aber der Sinn für literarische Cultur und Liebe zu den Wissenschaften, die sich mit der größten Schnellkraft entwickelten, erzeugte einen neuen Charakter, den auch die hohe Kirche annahm. Bald nach dem Zeitalter Macchiavelli’s bestieg ein Mann den heiligen Stuhl, der die Satyre, die wir gelesen haben, mit der That widerlegte, und bewies, was Regententugenden auf jener Stelle vermögen. In einer kaum fünfjährigen Regierung hat Sixtus der Fünfte nicht allein sein Ansehn bei fremden Mächten eben so gut und noch weit mehr behauptet, als Alexander, Julius und Leo. Er vollbrachte daneben in dieser kurzen Zeit Alles, Alles, was die thätigste fürstlichste Verwaltung zu leisten vermag. Ruhe und Ordnung wurden hergestellt, öffentliche Sicherheit geschafft, die vorher im Kirchenstaate Niemand kannte; Gerechtigkeit gehandhabt, der Wohlstand befördert, und dabei eine unglaubliche Menge der glänzend[pg 142]sten Unternehmungen vollendet, die der Stadt Rom die Bewunderung der hinströmenden Welt verschafften.
Dieser Sixtus gehörte zu den seltenen Männern, denen Alles zu gering ist, was allein persönlichen Ehrgeiz oder Familieninteresse befriedigt, die nichts ihrer Aufmerksamkeit und ihrer Bemühungen werth achten, als öffentliche Ordnung und Wohlfahrt; für die nichts so großen Reiz hat, als was das Interesse des menschlichen Geistes angeht. Solche Menschen können auch auf Thronen geboren werden. Aber in der Beurtheilung der Bedürfnisse des Privatlebens wird ihnen der immer überlegen sein, der durch diese selbst hindurchgegangen ist. Hierin könnte ein Vorzug der Verfassung liegen, worin die Regenten nicht durch das Recht der Geburt bestimmt werden. Aber in welchem Wahlreiche wird man durch jene Eigenschaften auf den Thron erhoben, außer im geistlichen? Wenn in einem andern der Privatmann hoffen darf, die Intriguen der Familien und Parteien durch persönliches Verdienst zu überwinden, so ist es nur der Kriegsheld. Die Geschichte des Dejoces, den die Meder wegen seiner Gerechtigkeitsliebe zum Könige gewählt haben, gehört in die alten Zeiten, von denen man gar viel erzählen kann. Auf den päpstlichen Stuhl aber sind in allen Perioden von Zeit zu Zeit Männer erhoben, von deren Herkunft Niemand etwas wußte, und die sich blos durch persönliche Vorzüge den Weg gebahnt haben.
Familienintrigue hat zwar oft auf die Wahl von Päpsten und auf die Politik derselben einen entscheidenden Einfluß gehabt, und die Nepoten haben nicht blos in der innern Staatsverwaltung, in welcher ihnen keine ständischen Rechte Widerstand leisteten, großen Schaden gethan; sie haben auch oft die Staatshändel aller Mächte von Europa verwirrt, die das Ansehn des heiligen Stuhls vielmehr hätte besänftigen sollen. Die Farnese, die Caraffa, die Barberini spielen keine schöne Rolle in der Geschichte. Aber das ganze Gebäude der hohen Kirche beruht so wesentlich auf der Bildung des Geistes, ihre weltliche Macht, Reichthum und Einfluß ist so sehr mit den Anstalten für wissenschaftliche Cultur verwebt, daß Verdienste um diese letztere [pg 143]immer in guten Zeiten einen überwiegenden Einfluß haben, und selbst in den schlechtesten nicht ganz zurückgesetzt werden können. Wenn man zum Beispiel die Schilderung liest, die der Cardinal Bentivoglio, selbst ein ausgezeichneter Staatsmann und Schriftsteller, von dem Cardinals-Collegium und dem päpstlichen Hofe macht, so wie er es unter Clemens dem Achten bei seinem ersten Eintritte in die Welt fand, so erstaunt man über die Menge von Cardinälen und andern hohen Dignitaren, die sich durch Gelehrsamkeit oder durch große Geschicklichkeit in Staatshandlungen zu ihrer Würde emporgeschwungen hatten, ohne durch irgend etwas Anderes empfohlen zu sein. Rom hat nicht zu allen Zeiten eine so ehrwürdige Prälatur besessen; aber Talenten, Einsichten und Kenntnissen ist der Weg zu hohen Würden niemals ganz verschlossen gewesen, selbst nicht unter den Päpsten, die ihre Erhebung keinen persönlichen Vorzügen verdankten.
Die deutsche hohe Geistlichkeit, welcher man das in mancher Rücksicht verdiente Lob durch einseitige Schilderung aller Nachtheile der ehemaligen deutschen Reichsverfassung mit Unrecht zu entziehen sucht, ist jedoch hinsichtlich des persönlichen hervorstechenden Glanzes einzelner Prälaten weit hinter der italienischen zurückgeblieben. Man hat es schon in sehr frühen Zeiten darauf angelegt, den Weg zu hohen Stellen allen denen zu verschließen, die sich nur auf Verdienste berufen konnten; und diese Bemühungen des deutschen Adels, alle Stellen in hohen Stiftern in dem Kreise gewisser Geschlechter festzuhalten, in welchem sie nach einer gewissen Billigkeitsrolle vertheilt werden müßten, ist nicht ohne Wirkung geblieben.
In Rom hat man nie lernen können, so zu denken. Der Besitzstand, bei dem die deutschen Prälaten sich so wohl befanden, war gar nicht hinreichend, die Absichten und Bedürfnisse der ganzen Hierarchie zu befriedigen. Der Einfluß, den sie immer zu erweitern strebte und nur mit ausnehmender und ununterbrochener Aufmerksamkeit aufrecht erhalten konnte, erforderte vielmehr eine große Thätigkeit und Bekanntschaft mit der ganzen Welt, mit der vergangenen und mit der lebenden. Es ist daher ganz [pg 144]falsch, was Macchiavelli von der Geistlichkeit sagt: daß ihre Häupter auf ihren hohen Stellen durch die Kraft der Trägheit, die in alten Einrichtungen liegt, erhalten werden, sie mögen sich aufführen wie sie wollen. Vielmehr hat sich in der Geschichte keines einzigen Staates deutlicher gezeigt, wie viel wahrer Verstand und gute Gesinnung in der Welt vermögen, als gerade in der Geschichte der Päpste.
Die Philosophen und Geschichtschreiber der neuern Zeiten haben sich mit großem Erfolge bemüht, die geistliche Gewalt verhaßt zu machen, indem sie ihr Alles zur Last legen, was Geistliche gethan haben, ohne zu beachten, ob sie die Kraft dazu durch ihren geistlichen Stand erhielten, und ob man der Herrschsucht ihr Gift genommen hätte, wenn ihr das geistliche Kleid ausgezogen wäre. Die französischen Schriftsteller insbesondere machen sehr bittere Bemerkungen darüber, wie viel Unheil die Cardinäle in der Staatsverwaltung gestiftet. Richelieu und Mazarin fanden es zwar sehr vortheilhaft, ihrer Person durch den römischen Purpur Schutz zu verschaffen. Würden sie aber anders regiert haben, wenn sie als weltliche Minister die Macht besessen hätten, die sie nicht ihrer geistlichen Würde, sondern persönlichem Einflusse auf die Gemüther ihrer Regenten verdankten? Der geistliche Beruf hat freilich einem Alberoni Gelegenheit gegeben, sich dem Regenten von Spanien zu nähern und das Schicksal mehr als Einer Monarchie zum Spiele seines Ehrgeizes zu machen; aber auch dem Ximenes, d’Ossat und andern großen Männern den Weg zu Stellen eröffnet, die den vorzüglichsten Menschen so schwer zu Theil werden, wenn sie nicht durch die Geburt begünstigt sind.
Die Philosophie hätte sich also begnügen sollen, die Anmaßungen der Kirche in billige Schranken zurückzuweisen, ohne sie zu vernichten, um dagegen ein für die Würde der menschlichen Natur eben so gefährliches System der bürgerlichen Ordnung nach den Gesetzen des äußern Rechts zu erheben.
Das leichtsinnige und fehlerhafte Urtheil des Macchiavelli über die geistlichen Fürsten erforderte diese Betrachtungen über die Vortheile, welche das System der katho[pg 145]lischen Hierarchie gewährt. Es ist hier nicht der Ort, von den wesentlichen Fehlern derselben zu reden, welche die Veranlassung zu der Trennung der Protestanten von ihr gegeben, und die Wiedervereinigung kaum möglich machen. Diese Fehler werden nicht durch die Veränderungen gehoben, welche vermöge der neuern Denkart in der katholischen Kirche entstanden sind, und die ihr zugethanen Völker laufen daher Gefahr, die Vortheile zu verlieren, welche sie besaßen, ohne durch diejenigen entschädigt zu werden, die die protestantischen errungen haben.
In dem kirchlichen Systeme dieser Letztern findet die Einwirkung einer geistlichen Gewalt auf Staatsverhandlungen mit andern Mächten gar nicht statt. Was aber ihren Einfluß auf innere Landesangelegenheiten betrifft, so kann hier nur der Gesichtspunkt im Allgemeinen angegeben werden, von dem die Untersuchung darüber ausgehen muß.
Es ist überhaupt das größte Problem des natürlichen Staatsrechts und der Politik, wem man in der bürgerlichen Gesellschaft die Befugniß ertheilen solle, sich der willkürlichen Gewaltthätigkeit zu widersetzen. Das Gesetz Gottes geht über das Gesetz der Menschen. Seit den rasenden Tyrannen Roms, die sich zu lebenden Göttern erklärten, hat selten ein Regent gewagt, seinen Völkern ins Gesicht zu sagen, er wolle, daß ihm mehr gehorcht werde, als Gott. Aber wie soll die Stimme des unsichtbaren Gottes durchdringen? Wer soll sie erklären? Soll derjenige, den das Volk für ihren Ausleger hält, gar keine weltliche Macht in Bewegung setzen können, so wird er zu einer leeren Stimme in der Wüste, sobald es dem Regenten gefällt. Soll er Mittel besitzen, sich Gehorsam zu verschaffen, so entsteht ein innerer Krieg, sobald seine Vorschriften mit dem Willen des weltlichen Regenten disharmoniren. Diese letzten schrecklichen Folgen hat die katholische Kirche oft erfahren. Jenem Nachtheile ist die protestantische ausgesetzt, sobald die Geistlichkeit, wie es nach den eingeschränkten Ideen derer sein sollte, die einem dürren Systeme zu Gefallen alle Verhältnisse möglichst vereinfachen, als besoldete Diener des Regenten betrachtet werden, welche bestellt sind, Moral zu predigen und die bürgerlichen Gesetze einzuschärfen. Wo [pg 146]sollte wol ein solcher bestellter Officialis der Sittlichkeit den Muth hernehmen, seinem Herrn, den alle Welt fürchtet, ins Gewissen zu reden? Friedrich Wilhelm dem Ersten von Preußen hat doch ein Landprediger den Vers aus der Bibel vorgehalten: „Wer einen Menschen stiehlt“, um damit seine gottlose Menschenräuberei für die Potsdamer Garde zu strafen. Wer wird dergleichen unternehmen dürfen, wenn es weder Vorsteher der Nation gibt, die von ihr, und nicht vom Regenten abhängen; noch auch Lehrer göttlicher Weisheit, die einen höhern Beruf anerkennen, als ein Bestallungspatent!
Die Reformatoren der Kirche haben dies Alles wohl gefühlt. Sie verkannten ihren Beruf nicht. Sie haben den geistlichen Stand, dem die Sorge anvertraut ist, eine höhere Bildung des Menschengeschlechts zu erhalten, nicht zu Dienern des irdischen Gemeinwesens, zu Staatsdienern herabgewürdigt. Die Fürsten der Zeit haben sich nicht vermöge ihrer fürstlichen Würde zu Häuptern der Hierarchie erklärt. Das hätte das damalige Volk nicht gelitten. Die deutschen Fürsten haben als natürliche Beschützer der Kirche, deren mächtigste Glieder sie waren, die bischöflichen Rechte und Pflichten auf sich genommen, nachdem die Gemeinden sich von der katholischen Hierarchie losgemacht hatten. Dieser wesentliche Unterschied wird kaum mehr beachtet, seitdem die Speculationen über das Staatsrecht und über die Staatsklugheit eine angeblich metaphysische Wendung genommen haben, vermöge deren ein strenges äußeres Recht das Wesentliche aller sittlichen Verhältnisse der bürgerlichen Gesellschaft ausmachen soll: da doch die Menschen, aus denen der Staat besteht, die Gesetze über äußeres Recht nicht eher begreifen, und die Verpflichtung sie zu besolden nicht anerkennen, bis sie durch viele religiöse Bemühungen und moralischen Unterricht dazu fähig gemacht sind.