16.
Diese Bemerkungen sind von der größten Wichtigkeit für jeden Regenten. Die Freigebigkeit ist eine natürliche Eigenschaft des hohen Sinnes. Man fühlt sich über andre Menschen erhaben, indem man ihnen wohl thut. Sie ist also ganz eigentlich eine fürstliche Tugend. Der Geiz hat etwas Kleinliches und ist daher in einer hohen Stelle unanständig. Bei dem, der nach der Herrschaft strebt, kommt noch hinzu, daß er des Beistandes so Mancher bedarf, und denselben durch alle Mittel suchen, ihn also auch oft erkaufen muß.
Betrachtet man aber die Folgen, so sieht man auf der Seite der Freigebigkeit undankbare Günstlinge, die immer mehr fordern, je mehr sie erhalten haben; ganze Classen, die als ein Recht ansehen, was Einem unter ihnen zugestanden worden; die, wenn sie das gesammte fürstliche Gut unter sich getheilt haben, denjenigen gering schätzen, der nichts mehr zu geben hat und sich gegen ihn auflehnen; mißlungene Unternehmungen, weil es an Mitteln fehlt; unbelohntes Verdienst, ungerechte Vorenthaltung rechtmäßiger Forderungen, allgemeine Unzufriedenheit, zuletzt Verachtung.
Der Geiz hingegen, nicht aber die Habsucht, die vielmehr mit leichtsinniger Verschwendung nahe verwandt ist, kann wol mit Gerechtigkeitsliebe bestehen. Strenge Wirthschaftlichkeit macht den Grund aller guten Regierung aus. Ist aber der Geiz nicht die Folge ernstester Ueberlegung und Vorsicht, entspringt er vielmehr aus Neigung, so fällt er auf die Gegenstände, welche nicht die wichtigsten sind, sondern nur die nächsten; er läßt große Dinge fahren, um Kleinigkeiten zu ergreifen, freut sich nicht über den Zweck der guten Haushaltung, sondern nur über das Ersparen selbst, mißgönnt daher Jedem die wohlverdiente Belohnung geleisteter Dienste und erzeugt allmählich die tiefe Abneigung, welche derjenige stets einflößt, dessen Macht man fürchtet, ohne seinen Charakter zu achten.