V. Bäuerliche Verhältnisse.

Das gesamte Weserberggebiet ist, was seinen landwirtschaftlichen Charakter anlangt, Bauernland; Großgrundbesitz findet sich in bemerkenswertem Maße nur im südlichen Teil des Regierungsbezirks Minden, wo die dem Herzog von Ratibor gehörige Herrschaft Corvey allein schon ein mächtiges Areal bedeckt; Zwergwirtschaften überwiegen an der Oberweser, in den Kreisen Münden und Hofgeismar. Die dortige niederdeutsche Bevölkerung ist nämlich stark mit mitteldeutschen Bestandteilen vermischt und folgt der fränkischen Sitte, nach der das ländliche Besitztum unter die gleichberechtigten Erben aufgeteilt wird, während sich der Hof in Niedersachsen und Westfalen als Ganzes vererbt.

Abb. 34. Bauersfrau aus Hahlen bei Minden. (Zu Seite [56].)

Bäuerliche Besitzverhältnisse.

Hier bestehen von der gesamten landwirtschaftlich benutzten Fläche etwa drei Viertel aus Betrieben von 5 bis 100 ha, d. h. aus Mittelbetrieben, unter denen wiederum die kleineren überwiegen. Sobald die Größe von 20 ha überschritten ist, kann der Besitzer fremder Arbeitshilfe nicht mehr entbehren. Diese gewinnt er, wenn auch neuerdings mit Schwierigkeiten, meist in der Form von Knechten und Mägden, die der Hausgemeinschaft angehören. Dazu kommen im Osnabrückischen und in Minden-Ravensberg seit dem siebzehnten Jahrhundert die sogenannten Heuerlinge deren der einzelne Hof zwei oder auch mehr hat. Die Entstehung des Heuerlingswesens ist wohl darauf zurückzuführen, daß die während des Dreißigjährigen Krieges heruntergekommenen Bauern das Bedürfnis empfanden, einzelne Teile ihres Besitztums zu verpachten, um sich so eine wenn auch bescheidene Rente zu sichern. Die Heuerlinge sind Landwirte nur im Nebenberuf. Früher waren sie meist Leinweber und haben sich, nachdem sie beim Niedergang der westfälischen Handleinenweberei eine furchtbare wirtschaftliche Krise durchgemacht hatten, zum Teil anderer industrieller Arbeit, u. a. auch der Zigarrenmacherei zugewendet. Ihr eigentümliches Verhältnis zum Hofbesitzer besteht darin, daß ihnen das Häuschen nebst 1½ bis 2 ha Land, worauf sie zwei Kühe halten können, zu äußerst geringem Pachtzins überlassen wird, wogegen sie wieder für einen sehr niedrigen Tagelohn arbeiten müssen, sobald der Bauer ihrer Hilfe bedarf. Niedersachsen kennt keine eigentlichen Heuerlinge. Wohl aber gibt es auch dort wie in Westfalen Industriearbeiter, die, um etwas Landwirtschaft zu treiben, einiges Land mit einem Häuschen gekauft oder gepachtet haben; aber sie treten zu dem ursprünglichen Besitzer in kein anderes als ein lockeres geschäftliches Verhältnis.

Abb. 35. Bauer aus Hahlen bei Minden, Vater der vorigen. (Zu Seite [54].)

Siedelungsformen.

Ein anderer Unterschied zwischen beiden Gebietsteilen betrifft die Form der bäuerlichen Ansiedelung selbst. Es ist ja bekannt, daß die Höfe in Westfalen meist zerstreut liegen, in Niedersachsen aber mehr in geschlossenen Dörfern. Eine scharfe Grenzscheide läßt sich freilich nicht ziehen. Denn im sogenannten Einzelhofgebiet gibt es auch geschlossene Ortschaften und umgekehrt im Dorfgebiet Weiler und vereinzelte Höfe. Zwar herrscht östlich von der Linie Porta Westfalica-Externsteine das Dorf vor und westlich von ihr der Hof. Das hindert aber nicht, daß der ganze Nordfuß des Wiehengebirges von Dörfern umsäumt ist. Unerklärt ist bisher der Ursprung dieser verschiedenen Siedelungsformen. Denn Meitzens Annahme, daß der Einzelhof keltischen, das Dorf aber germanischen Ursprungs sei, hat fast allenthalben Widerspruch gefunden. Jedenfalls verrät sich das Dorf als eine gemeinsame Gründung einer beschränkten Zahl von Stammesgenossen. Als sie das Bedürfnis empfanden, von einer nomadisierenden Lebensweise, bei der der Ackerbau gegenüber der Viehzucht nur eine ganz untergeordnete Rolle spielen konnte, zur Seßhaftigkeit überzugehen, da nahmen sie nach und nach einzelne Landstücke, Gewanne genannt, unter den Pflug, indem sie sie gegen den Einbruch des Wildes und des Weideviehes einzäunten und in Streifen unter sich aufteilten. Durch allmähliche Hinzunahme neuer Gewanne wuchs die Dorfflur auf durchschnittlich 300 bis 400 ha. Gemeinsam aber blieb für Weide und Holznutzung der Wald, die Mark zwischen den Dörfern.

Abb. 36. Münden und das Fuldatal. Nach einer Photographie von Carl Thoericht in Münden. (Zu Seite [63] bis 67.)

Abb. 37. Das Rathaus in Münden.
Nach einer Photographie von Karl F. Wunder in Hannover. (Zu Seite [64].)

Dieser Zustand kettete in seiner Wirtschaftsordnung den einen Bauern an den andern und schuf den Flurzwang, wonach je ein Gewann von allen Besitzern zur gleichen Zeit und mit derselben Frucht bestellt werden mußte. Dies hatte für die alten Wirtschaftsweisen gewiß seine Vorteile, für die neue aber fast nur Nachteile. Bekanntlich ist dieses System erst im neunzehnten Jahrhundert durch die sogenannte Verkoppelung ganz beseitigt worden.

Auch die sonstigen Schicksale der Dörfer und Bauerschaften hüben und drüben sind durchaus nicht immer die gleichen gewesen. Als sich im dreizehnten Jahrhundert die von Karl dem Großen geschaffenen großen Grundherrschaften auflösten, wurden die halbfreien »Laten« in den alten welfischen Provinzen, sowie in Paderborn und Corvey frei und kamen als »Meier« in eine Mittelstellung zwischen Pächter und Besitzer, gerieten dagegen in Osnabrück, Minden, Ravensberg und Schaumburg in den Zustand der Eigenbehörigkeit, aus dem sie zu Anfang des neunzehnten Jahrhunderts, im Königreich Hannover sogar erst im Jahre 1836, befreit worden sind.

§. Abb. 38. Der Marktplatz in Münden. (Zu Seite [64].)

Bauernhöfe.

Höchst merkwürdig ist es, daß alle diese Wandlungen der Agrarverfassung, daß Kriege und wirtschaftliche Krisen den Bestand der Bauernhöfe selbst nur im verhältnismäßig geringen Maße anzutasten vermocht haben. Sowohl in Niedersachsen als besonders in Westfalen gibt es Höfe, die sich vielhundertjährigen Bestandes rühmen, und darunter gewiß manche mit Recht. Ich erinnere an die berühmten Sattelmeierhöfe bei Enger, deren Besitzer sich noch heute als Nachkommen jener freien Bauern betrachten, die mit Herzog Wittekind Freud und Leid teilten ([Abb. 22]). Ohne Adelsprädikat und ohne heroldsamtliche Anerkennung genießen sie bei ihren Landsleuten edelherrliches Ansehen. Bei dem Ableben eines Sattelmeiers wird drei Tage hintereinander zur »Königstunde« geläutet, die Leiche wird in der Kirche auf dem Chor niedergesetzt, und wenn sie zu Grabe gefahren wird, folgt dem Sarge wie bei Fürsten das Reitpferd.

§. Abb. 39. Die Vorstadt Blume in Münden. (Zu Seite [64].)

Über das Alter des einzelnen Hofes ist es freilich meist schwer, einen urkundlichen Nachweis zu führen. Auffallend ist aber, daß die Hofgrößen in alter und neuer Zeit so wenig Unterschied zeigen. Freilich ganz ohne Teilungen ist es ja nicht abgegangen. Wie sollte man sich sonst die Ausdrücke Vollmeier, Halbmeier (im Osnabrückischen Vollerbe, Halberbe) und andere Bruchzahlen in der Klassifizierung der Bauern erklären? Auch tragen manche Familien noch in ihren Eigennamen die Spuren alter Hofzerlegungen: man denke an Nordmann, Nordmeyer, Nordhof, Ostermann, Ostermeyer, Osterhof usw. oder an Grotkord, Lüttjohann u. a. Den Teilhöfen ist es aber nicht selten gelungen, sich aus der Mark wieder zu ergänzen, so daß manchmal der Halbhof, zuweilen sogar die Kotstelle, größer geworden ist als der Vollhof.

Abb. 40. Bursfelde.
Nach einer Photographie von Carl Thoericht in Münden. (Zu Seite [70].)

Hof und Familie.

Der Hof ist der Stolz und gewissermaßen das Heiligtum der Familie. Nach dem Hofe nennt sich der Besitzer, nicht umgekehrt. Selbst landesherrliche Verordnungen haben es nicht hindern können, daß der Bauer, der eine Erbtochter heiratete, wenigstens im gewöhnlichen Leben den Namen seines Schwiegervaters und somit des Hofes führt. Oft weiß man den rechtsgültigen Namen eines alten Bekannten gar nicht und erfährt ihn nur zufällig, wenn er mit Gericht, Standesamt, Militärbehörde oder Pfarre etwas zu tun hat. Daß der Hof gegenüber dem Einzelwesen das Bedeutendere ist, zeigt sich auch bei den Eheschließungen. Hat der künftige Schwiegersohn oder die in Aussicht genommene Schwiegertochter die für eine gedeihliche Führung des Hofes und der Wirtschaft nötigen Eigenschaften und dazu den erwünschten Besitz, so werden sich die alten Leute bei ihren Verheiratungsplänen wenig um Neigungen oder Abneigungen der jungen kümmern. Ich sehe noch das entrüstete Gesicht eines alten Bauern vor mir, der sich einst bei meinem Vater über die Widerspenstigkeit seiner Tochter beklagte. Wie lächerlich er den Widerstand des Mädchens gegen sein wohlmeinendes Vorhaben fand, zeigt der Ausruf, mit dem er die Aufzählung der Vorzüge der betreffenden Partie schloß. »Niu hannelt et sick man blot noch um de Perßönlichkeit, un dorümme will de Saotan nich!«

Hof und Erbrecht.

Der Hof muß also »an der Reihe« erhalten werden. Er muß ungeteilt auf einen einzelnen Erben übertragen werden. Dieser heißt der Anerbe. Die Geschwister hat er abzufinden. Über die Höhe der Entschädigungen haben Gesetz und Herkommen verschiedenes bestimmt; daß die Leistungsfähigkeit des Gutes erhalten bliebe, war hierbei vor allem der maßgebende Gesichtspunkt. Denn auch der Grundherr, solange es einen solchen gab, und der Staat hatten ein Interesse an dem Vorhandensein zins- und steuerkräftiger Bauern.

Auch die Einführung des gemeinen Erbrechtes im neunzehnten Jahrhundert hat die Anerbensitte nicht zu zerstören vermocht. Ja die Gesetzgebung selbst ist zum Teil wieder dem bäuerlichen Brauch entgegengekommen, indem sie das Anerbenrecht als Intestaterbrecht für die Bauerngüter in den Kleinstaaten und in der preußischen Grafschaft Schaumburg verbindlich, in Hannover und Westfalen wahlfrei (durch Eintragung des Besitztums in die Höferolle, wie sie in Hannover heißt, oder in die Landgüterrolle, wie man in Westfalen sagt) einführte. Die Fälle freilich, daß der Bauer stirbt, ohne durch Testament oder — was noch häufiger vorkommt — durch Übergabe bei Lebzeiten über den Hof verfügt zu haben, sind selten. Und selbst dann einigen sich die Geschwister, auch wenn Teilung rechtlich zulässig wäre, gütlich über die Einsetzung eines Anerben. Das Interesse des Hofes steht höher als der Eigennutz des einzelnen. Dies zeigt sich auch darin, daß die Erben oft mit geringeren Abfindungen zufrieden sind, als ihnen das Gesetz oder der Wille des Erblassers zugedacht hat.

Daß der Bauer gern bei Lebzeiten »abgibt«, hat seinen Grund darin, daß er dem herangewachsenen Sohn und seiner unverbrauchten Kraft, besonders bei Gelegenheit seiner Verheiratung, ein Feld der Tätigkeit eröffnen, sich selber aber Ruhe gönnen will.

Die alten Leute gehen dann auf die Leibzucht, »up Lieftide«, wie man im Mindenschen sagt. In dieser Gegend ist, wenigstens auf größeren Höfen, ein besonderes Leibzuchtshaus vorhanden; sonst wohnen die Altenteiler bei den jungen Leuten, in deren Hause ihnen eine besondere Kammer und der beste Platz hinter dem Ofen eingeräumt ist. Außerdem werden von ihnen einige Naturalleistungen, Nutzung von Ländereien, einige Stück Vieh, Hüterecht für dieses, Fuhren, etwas Taschengeld, »Hege und Pflege in gesunden und kranken Tagen und ein christliches Begräbnis« in der Regel vertraglich ausbedungen.

§. Abb. 41. Klosterkirche in Bursfelde. (Zu Seite [70].)

Familienverhältnisse.

Anerbe ist in der Regel der älteste Sohn, in Ermanglung von Söhnen die älteste Tochter. Indessen bevorzugen einige Gegenden, und zwar Osnabrück und Ravensberg, sowie der größte Teil von Minden, den jüngsten Sohn oder die jüngste Tochter, wobei wohl der Wunsch der Väter maßgebend ist, die Generationenfolge zu verlangsamen. Wenn der Älteste erbt, heißt es, kommt die Wiege gar nicht vom Hof. Die Geschwister des Anerben haben in dem Hofe, von dessen Besitz sie ausgeschlossen sind, immer einen Rückhalt. Sie bleiben bis zu ihrer Konfirmation regelmäßig dort und erhalten auch später freien Unterhalt im Falle von Krankheit und Gebrechlichkeit oder auch sonst auf ihren Wunsch, wenn sie bereit sind, bei der Arbeit zu helfen. Freilich gelten sie dann durchaus nicht etwa als ebenbürtig mit dem Bauern. Ich redete in meinem Heimatsdorf einst den älteren Bruder eines Besitzers, der als Knecht auf dem Hofe lebte, mit »Guden Dag, Korf!« an. — »Guden Dag,« erwiderte er, »awer eck sin nich Korf; eck sin Korf sin Broer.« Also auf den Familiennamen hatte er keinen Anspruch; der gehörte dem Inhaber der Stelle; er war »blot de olle Hinnak«, und das hätte ich wissen müssen. Verlassen die Geschwister des Anerben den Hof, so fallen sie durchaus nicht dem Proletariat anheim, wie man behauptet hat, sondern bilden auch weiter einen wertvollen Bestandteil der Gesellschaft. Nach einer von Spee mitgeteilten Erhebung über 4561 Abfindlinge von 1204 westfälischen Höfen waren 19% auf den Höfen geblieben. Von den übrigen Brüdern und Schwestern des Anerben ist der Beruf ermittelt. Danach sind von den Männern 46% durch Heirat, Erbschaft, Kauf oder Pachtung wieder selbständige Landwirte geworden, 22% selbständige Unternehmer im Handel oder Gewerbe, 16% haben liberale Berufe ergriffen (darunter akademisch und seminarisch gebildete Lehrer, Geistliche, Ärzte, Juristen, Ingenieure, Tierärzte, Apotheker usw.), 10% sind unselbständige Arbeiter geworden, 4% sind ausgewandert. Von den Frauen haben sich die meisten verheiratet, darunter 72% an selbständige Landwirte.

§. Abb. 42. Hugenotten aus Gewissenruh. (Zu Seite [70].)

Abb. 43. Carlshafen vom Diemeltal aus gesehen.
Nach einer Photographie von Alfred Menzhausen. (Zu Seite [72].)

Abb. 44. Helmarshausen und die Krukenburg gegen den Solling.
Nach einer Photographie von Alfred Menzhausen. (Zu Seite [72].)

Die Siedelungen.

Wer unser ganzes Gebiet von einem Ende bis zum andern durchreist, dem wird es auffallen, wie verschieden die Dörfer sich ausnehmen. Im Einzelhofgebiet kann man freilich von Dörfern nicht reden. Es gibt nur Bauerschaften, die höchstens einen dorfähnlichen Kern haben. Sonst zeigt das Landschaftsbild durcheinander offenes Feld, Esch genannt, und eingehegte Kämpe, Wiese und Buschwald und dazwischen versteckt unter alten Eichen und Buchen die Gehöfte ([Abb. 24], [26] u. [101]), sowie abseits von diesen wiederum die Heuerlingshäuser. Von den Höhen der Weserkette herabschauend, sieht man dagegen geschlossene Ortschaften, deren rote Dächer von Bäumen umgeben sind. Aber das Weiß, das im Frühling an die Stelle des Baumgrüns tritt, verrät es uns, daß es keine Wald-, sondern Obstbäume sind, die auf den Höfen wachsen. Wenn wir weiter weseraufwärts ins Calenbergische kommen, so überwiegt das Rot im Dorfbilde, das Grün tritt mehr zurück. Doch ersetzt im Süden, vor allem im Solling, wieder der durch das Alter meist grau gefärbte Buntsandsteinschiefer (Sollinger Platten) die Ziegelbedeckung, so daß die Dörfer dort etwas Düsteres bekommen. Übrigens wird nach der Oberweser hin auch der Grundriß der Siedelungen anders. Straßenweise reiht sich Haus an Haus. Der geräumige Hofraum, mit dem in Westfalen geradezu Verschwendung getrieben wird, fehlt fast ganz. Ackergeräte und Wagen, sowie das in hohen Haufen aufgeschichtete Buchenbrennholz lagern in malerischem Durcheinander auf der Straße, die dem Jungvieh und Geflügel, besonders den zahlreichen Gänsen, sowie auch der menschlichen Dorfjugend zum gemeinsamen Spaziergang und Tummelplatz dient ([Abb. 62]). Reihendörfer finden sich allerdings auch im Norden des Gebietes, im Schaumburgischen, aber von wesentlich anderem Charakter. Es sind die im dreizehnten Jahrhundert angelegten, auch jetzt noch durch mancherlei Eigentümlichkeiten in Geschmack und Sitte ausgezeichneten Hagendörfer. Ihren Ursprung verdanken sie einzelnen Fürsten, die meist fränkische Kolonisten vom Niederrhein im Waldlande ansiedelten. Sie liegen nur an einer Seite einer geraden Straße. Hinter dem Hause ist der Garten und etwas Weideland, das an einen Bach stößt. Auf der anderen Seite der Straße liegt in langen Streifen der Acker. Augenscheinlich ist diese Kolonisationsform der der Marschendörfer an den Weser- und Elbmündungen nachgeahmt. Sie wurde aber auch später noch angewendet, so in Hessendorf bei Rinteln, einer im Jahre 1660 von dem hessischen Landgrafen gegründeten Ansiedlung lippischer Kolonisten, und ähnlich an der Oberweser in dem 1722 angelegten Hugenottendorf Gewissenruh (vergl. Seite [70]).

§. Abb. 45. Basaltbruch am Hohen Hagen. (Zu Seite [73].)

Dorf- und Hausformen.

Eine noch größere Mannigfaltigkeit als bei den Dorfformen findet sich auf dem Gebiete der Hausformen. Nur im äußersten Süden, bei Münden, herrscht das fränkische Haus ([Abb. 23]). Es steht mit seinem Giebel an der Straße, auf welche die Stubenfenster herausblicken. Daneben ist die Einfahrt in den Hof. Von diesem gelangt man durch eine schmale Haustür an der Langseite in das Wohnhaus. Die anderen Seiten des Hofes sind von den Ställen und Scheuern umgeben. Dieser Haustypus dringt im Süden und Osten unseres Gebietes vor, teils das Sachsenhaus verdrängend, teils das Entstehen von Mischformen begünstigend.

§. Abb. 46. Trendelburg an der Diemel. (Zu Seite [74].)

Das Bauernhaus.

In allen übrigen Teilen der Weserberge bildet dagegen das altsächsische Bauernhaus noch immer die Grundform der älteren ländlichen Wohnungen ([Abb. 22], [24] bis [28]).

Abb. 47. Hirschfütterung im Reinhardswald.
Nach einer Photographie von Oberförster J. von Wangelin in Strelno. (Zu Seite [74].)

Das Wesen dieses oft gerühmten, von Justus Möser in seinen patriotischen Phantasien und in seiner Osnabrückischen Geschichte verherrlichten Hauses ist, daß für alles, was zur bäuerlichen Wirtschaft gehört, Raum unter einem einzigen Dache und bei ursprünglich nur einer Feuerstelle geschaffen ist. Der Grundriß hat die Form eines länglichen Vierecks. Nähern wir uns einem der ganz alten Häuser, wie sie in dem westfälischen, besonders in dem osnabrückischen Teile unseres Gebietes noch vereinzelt vorkommen, so fällt uns das hohe Strohdach auf, das sich von der langgestreckten First nach den beiden niedrigen Langwänden zu gleichmäßig herabsenkt. Der Vordergiebel ist gleichfalls mit Stroh verkleidet und bildet einen flach gewölbten Walm an seinem oberen Ende, unterbrochen durch eine dreieckige Öffnung, die von zwei gekreuzten Brettern, den »Windfedern«, umrahmt wird (ähnlich auf [Abb. 24]); sie sollen das Strohgeflecht gegen den Sturm schützen, der es sonst zerzausen würde. Sie haben als Schmuck meist die nach außen schauenden geschnitzten Pferdeköpfe oder einen senkrecht stehenden verzierten Stab.

Wir betreten das Haus durch die in der Mitte der vorderen Schmalseite befindliche Einfahrtstür. Sie ist breit und hoch genug, um einen voll beladenen Erntewagen hereinzulassen. Sie führt uns auf die gepflasterte oder mit gestampftem Estrich versehene Diele, auf der allerhand Geräte, Häcksel, Grünfutter und dergleichen herumliegen ([Abb. 25]). Hund und Hühner, junge Schweinchen und kleine Kinder tummeln sich hier und gehen durch das weit geöffnete Tor aus und ein. Von links schauen über ihre Krippen die Kühe, von rechts die Pferde herein. Denn von den Ställen ist die Diele nicht durch Wände getrennt, sondern durch die eichenen Ständer, die allein, ohne Mithilfe der Außenwände, das Dach tragen. Da die Ställe nicht zum Dache hinaufreichen, ist über ihnen noch die Hille, ein schräger Raum, verfügbar, der von der Diele auf Leitern erstiegen wird. Oft bleibt er offen und dient als Lagerstätte für Holz, Heu, Futter oder kleinere Geräte; oft ist er auch durch eine leichte Wand verschlossen, hinter der sich dann einzelne Kammern befinden. Auch die Diele selbst reicht nicht bis zum Dach. Doch ist der Bretterboden, der sie nach oben abschließt, viel höher als der über den Ställen. Durch die Luken dieses Bodens werden vom Erntewagen aus die Garben und Heubündel nach oben gereicht, durch dieselben Luken wirft man sie im Bedarfsfalle wieder herab. Am Ende der Diele befindet sich der Herd, bei ihm die Küche, die sich quer durch das Gebäude bis zu den beiden Langseiten des Hauses fortsetzt und hier zwei schmale Türen nach dem Hofe hat. Über dem Herde hängen Würste, Schinken und Speckseiten am »Wiem« ([Abb. 27]). Ganz am Ende, mit den Fenstern nach der rückwärtigen Schmalseite hingewendet, liegen zu ebener Erde die Wohnräume, meist eine Stube und zwei Kammern.

Abb. 48. Das Rathaus in Einbeck.
Nach einer Photographie von Prof. W. Nürnberg in Hannover. (Zu Seite [76].)

Das ganze Gebäude ist in Fachwerk aufgeführt. Das Gebälke ist eichen. Die Füllung der Fächer besteht aus grobem Flechtwerk, das mit Lehm überstrichen ist ([Abb. 26]).

Erwähnen wir noch, daß ein Schornstein nicht vorhanden ist, daß der Rauch vielmehr durch die offene Tür und das Loch im Giebel entweicht, so haben wir wohl die Haupteigentümlichkeiten der ältesten noch vorhandenen Hausform erschöpft.

Diese ist indessen äußerst selten geworden, obgleich nach Justus Möser kein Vitruv imstande wäre, mehr Vorteile zu vereinigen. Neubauten werden in dieser Weise nicht mehr aufgeführt. Aber auch manches alte Haus hat sich Umgestaltungen gefallen lassen müssen, Abänderungen auch die Baupläne späterer, in den letzten Jahrzehnten errichtete Häuser, so daß die in unseren Tagen erstehenden ländlichen Wohnstätten mit den alten Bauüberlieferungen entweder nur einen lockeren Zusammenhang wahren oder auch diesen bewußtermaßen aufgeben.

Abb. 49. Eickesches Haus in Einbeck.
Nach einer Photographie von Prof. W. Nürnberg in Hannover. (Zu Seite [76].)

Ehe wir aber über dieses Schwinden eines Stückes heimischer Eigenart klagen und etwa in die Vorwürfe einstimmen, die man geneigt ist den Bauern zu machen, weil sie das schöne niedersächsische Landschaftsbild durch Errichtung charakterloser Nützlichkeitsbauten verunzieren, wollen wir uns klar werden, daß auch jenes älteste Haus, wie wir es vor unserem inneren Auge erstehen ließen, schon seine Geschichte hinter sich hat und an die Stelle noch älterer Gebilde getreten ist. Als unsere Vorfahren etwa im ersten Jahrhundert unserer Zeitrechnung sich zur Gründung fester Wohnsitze in größerem Umfang entschlossen, haben sie vermutlich das Zelt als Muster für das Haus genommen. Jenes aber hatte noch keine Längswände, und so wird auch vermutlich das erste Haus — ähnlich den Schafställen der Lüneburger Heide — nur aus einem bis zur Erde reichenden Dach und zwei Giebelwänden bestanden haben. Allmählich nötigte die Erweiterung des Raumes dazu, Ständer im Innern anzubringen, die das Dach stützten und später ganz und gar trugen ([Abb. 25]): aus dem einschiffigen wurde der dreischiffige Bau. Jetzt erst konnten die Seitenschiffe eigene Außenwände erhalten. Zugleich wurden sie konstruktiv vom Mittelbau losgelöst, indem sie eigene, leichtere Dachsparren erhielten. Nun ward, wie es scheint, die Teilung des Raumes eine feststehende: die Seitenschiffe gehörten dem Vieh, der Mittelraum blieb frei für menschliche Arbeit und Erholung, oben lagerten die Vorräte. Die Ständer aber gewannen eine solche Bedeutung, daß nach der Zahl der von ihnen gebildeten Abteilungen, der »Fächer«, die Häuser in Klassen eingeteilt wurden.

Abb. 50. Bremer Straße bei Beverungen. (Zu Seite [79].)

§. Abb. 51. Zwei Fährleute, Vater und Sohn, aus Wehrden. (Zu Seite [79].)

Begnügten sich in den ältesten Zeiten die menschlichen Insassen des Hauses zum Schlafen mit den dem Herde zunächstliegenden Teilen der Seitenschiffe oder mit den Dachräumen darüber und zum Wohnen mit der von der Diele noch nicht getrennten Küche, so fingen allmählich die Wohlhabenderen an, sich an der Rückwand des Hauses eine Kammer anzubauen, die sich allmählich zu einem völligen Wohnbau auswuchs. Diese Änderung trat nach Jostes zu verschiedenen Zeiten ein, sicher nirgends vor dem sechzehnten Jahrhundert, d. h. also in einer Zeit, in welcher sich auch auf den Edelsitzen und in den Städten das Bedürfnis nach größerem Wohnbehagen geltend machte. Ein anderer Haustypus zeigt die Kammern seitwärts von der Küche, die nun statt der beiden Seitenausgänge einen Hinterausgang erhält ([Abb. 27]).

§. Abb. 52. Fürstenberg. (Zu Seite [79].)

Weitere Änderungen folgten. Die Küche ward durch eine Wand von der Diele getrennt ([Abb. 25]) und erhielt einen Schornstein. Um ihr mehr Licht zu geben, zog man ihre Wände hoch und versah sie mit Fenstern. An anderen Teilen des Hauses wurde dasselbe Verfahren eingeschlagen, und so mußten auch die Außenwände einen Teil der Dachlast tragen helfen. Daher mußte dann das Gezimmer des ganzen Hauses in sich fester werden. Es wurde zum Kasten, der desto stärker sein mußte, je schwerer er zu tragen hatte. Die höheren Wände verlangten stärkeren Schutz gegen Wind und Wetter: je nach den natürlichen Hilfsquellen der Gegend wurde das Lehmflechtwerk durch Back- oder Bruchsteine ersetzt. Ebenso traten Ziegel, im Oberwesergebiet Buntsandsteinschiefer, an die Stelle des Dachstrohes. Solch ein schweres Dach bedarf aber keiner Windfedern. So verschwinden vielfach die Pferdeköpfe und Giebelsäulchen, wenn sie nicht lediglich als bedeutungsloser Schmuck weiter verwendet oder unter dem Einfluß gelehrter Freunde des Heimatschutzes wieder eingeführt werden. Vor neue Aufgaben stellt jetzt der Giebel die Baumeister. Der eine läßt den alten Walm bestehen und bedeckt seine flache Wölbung mit Ziegelpfannen, so besonders in der Gegend von Minden und Hameln; ein anderer legt eine ebene Giebelfläche an, die aber schräg geneigt wird, und zwar ungefähr unter demselben Winkel wie früher der Walm, und deckt auch sie mit Pfannen, so am Nordfuß des Wiehengebirges; die meisten aber bauen den Giebel senkrecht und decken ihn ganz oder teilweise mit Ziegeln oder Sollinger Platten ([Abb. 24] u. [62]), oder sie vernageln ihn mit Brettern, die im Osnabrückischen wagerecht, im Lippischen und Schaumburgischen lotrecht verlaufen ([Abb. 26] u. [28]); oder endlich sie führen ihn als eine Fachwerkswand mit Ziegelfüllung bis dicht unter die First hinauf, so bei Osnabrück und Minden ([Abb. 22] u. [62]). Diese Eigentümlichkeiten sind übrigens nicht immer örtlich begrenzt, sondern hängen vielfach vom Können und vom Geschmack des Zimmermeisters oder des Bauherrn ab. Macht das alte Strohhaus in seiner Form einen ehrwürdigen und zugleich malerischen Eindruck, so hat das neuere Bauernhaus, das Bauernhaus hauptsächlich des achtzehnten und neunzehnten Jahrhunderts, durch das viele außen sichtbare Holz der Freude an der Farbe neue Nahrung gegeben. Die Ziegelfächer zeigen entweder das natürliche Rot des Backsteins nebst sauberen weißen Fugen, oder sie sind weiß, seltener rot oder gelb getüncht. Die Balken sind braun oder schwarz gestrichen. Die Giebelbretter liebt der Osnabrücker Bauer grün, in anderen Gegenden zieht man rotbraune Färbung vor. Die Türen zeigen rohe, aber zuweilen nicht ungefällige Flachornamente. Selten dagegen ist die Unsitte, Balken und Fächer gleichmäßig weiß zu übertünchen, um den Eindruck des Massiven zu machen. Nur am Südfuß des Osnings bei Halle habe ich es im Gegensatz zu den geschmackvollen Bauten des Städtchens beobachtet, besonders aber auch im Diemeltale.

§. Abb. 53. Corvey. (Zu Seite [80].)

Abb. 54. Eingang zur Abtei Corvey.
Photographie und Verlag von Otto Buchholtz' Buchhandlung (Ernst Ummen) in Höxter. (Zu Seite [80].)

Sicher ist, daß das Anbringen von Inschriften erst mit dem Fortfallen des Strohwalms möglich oder doch üblich wurde. Über der Türe nennen der Erbauer und die Erbauerin des Hauses ihre Namen nebst der Jahreszahl der Errichtung. Begnügt man sich hiermit in der Regel an der Oberweser, so lassen die Bauherren im Norden und Westen es sich nicht nehmen, einen Segenswunsch oder frommen Spruch hinzuzufügen. Sehr verbreitet ist z. B. der Vers: »Wer Gott vertraut, hat wohl gebaut«, auch mit dem Zusatz: »im Himmel und auf Erden«. Was zu dem Bau Veranlassung gegeben, berichtet folgende Inschrift, die Wolf aus dem Kreise Halle mitteilt: »Durch Feuersgluht und strenger Hand, das vorige Haus ist abgebrannt, bewahr, O Gott, dieses Haus, vor Feuer, Schaden, Sturm und Braus, zieh du mit deinem Segen ein, und laß es dir befohlen sein.« Mit mißverstandener Gelehrsamkeit prahlt ein »lateinischer Bauer«, indem er das schöne Wort »Ora Edla Bora« über seine Haustür setzt, wogegen die natürliche Weisheit des folgenden Spruches angenehmer berührt: »Man öffnet schnell die Thür, wenn einer klopfet an; wie oft klopft Gott ans Herz, und wird nicht aufgethan.« Den Kampf zwischen Hochdeutsch und Plattdeutsch verewigt folgende Inschrift aus dem Jahre 1609: »Nach Dir Her verlanget mir min Gott Ich hafve Dir Las mir nicht to Skanden werden Dat sik mine Vien nicht frowen werden.« Im Mindenschen herrschen Bibelsprüche vor.

Abb. 55. Höxter, vom Felsenkeller aus gesehen. Photographie und Verlag von Otto Buchholtz' Buchhandlung (Ernst Ummen) in Höxter. (Zu Seite [79] bis 81.)

Weit einschneidender als diese Ausgestaltungen des alten Typus sind gewisse Änderungen im Grundriß. Hatte man einmal das Gezimmer des Hauses zu einem festen Kasten gemacht, der in allen seinen Teilen das Dach gleichmäßig trug, so konnte man dieses auch im rechten Winkel umdrehen, oder mit anderen Worten, man konnte aus der Längsdiele eine Querdiele machen. Dies ist östlich von den Wesergegenden in Ostfalen vielfach geschehen. Vereinzelte Beispiele findet man aber auch in allen Teilen unseres Gebietes.

§. Abb. 56. Schloß Bevern. (Zu Seite [82].)

Eine weitere Änderung ist die, daß man Wohnende und Viehstall miteinander vertauschte ([Abb. 28]). Hierbei war wohl der Wunsch maßgebend, der Straße näher zu wohnen, vom Zimmer aus das Leben im Dorfe überblicken zu können. Wenn wir aber diese eigentümliche Hausform besonders an der Oberweser, und zwar hier als herrschende, vorfinden, so werden wir sie wohl auch auf den Einfluß des Nachbargebietes mit seinem mitteldeutschen Hause zurückführen müssen. Daß die Diele hierbei möglichst schmal wird, um die ohnehin übermäßig getrennten Wohnzimmer nicht noch mehr voneinander zu reißen, versteht sich von selbst ([Abb. 25] u. [27]).

Abb. 57. Schichtung der Muschelkalk-Formation bei Bodenwerder.
Nach einer Photographie von W. Wehrhahn in Hannover. (Zu Seite [82].)

Auch die Zweistöckigkeit ist eine solche Abweichung von der Grundform, die wir besonders im Süden beobachten ([Abb. 62]).

Noch tiefer aber als alle diese bisher erwähnten Veränderungen an dem alten Hause sind die, welche ihm die neuen Wirtschaftsformen des neunzehnten Jahrhunderts aufgezwungen haben. Verkoppelung und Gemeinheitsteilung — Stallfütterung — künstlicher Dünger — Vermehrung des Viehstandes — größere Ernteerträge — Dreschmaschinen — jedes dieser Worte erklärt Änderungen an der Behausung des Landwirts. Mehr Ställe, mehr Scheuern müssen geschaffen werden, erstere zunächst in Anbauten rechts und links von der Diele, jene unter besonderem Dach. Die Dreschtenne ist als solche nicht mehr nötig; sie wird zum Hausflur, also schmaler und mit vollständigen Wänden an den Seiten. Anderseits hört das patriarchalische Zusammenleben von Herr und Knecht mehr und mehr auf; daher werden weitere Wohnräume nötig, und so verbreitert sich der hintere Wohnteil. Ferner ist das Eichenholz nicht mehr zu erschwingen. Dafür liefern Eisen, Beton, Zementpfannen, schließlich sogar gepreßtes Blech und Dachpappe billiges Baumaterial. Was Wunder, wenn das neue, massive Bauernhaus mit seiner nüchternen Außenseite nur noch in der breiten Haustür an der Giebelwand eine gewisse Erinnerung an seine Vorgänger bewahrt. »Es ist der Geist, der sich den Körper baut,« und jener ist eben ein anderer geworden. Der Gedanke des Zusammenlebens der sämtlichen Familien- und Wirtschaftsgenossen nebst ihrem Viehstand und ihren Vorräten unter demselben Dache hat nun einmal aufgegeben werden müssen, und eine neue ästhetisch wirkende Hausform fehlt noch.

Abb. 58. Polle. (Zu Seite [83].)

Die Volkstracht.

Mit dem alten Hause schwindet auch die Volkstracht. Für die Männer ist sie im ganzen Gebiete nahezu ausgestorben ([Abb. 35]). Daß sie den Frauen vorangingen, darüber wird man sich nicht wundern, wenn man bedenkt, wie viel mehr die Männer Gelegenheit haben, die Heimat zu verlassen, als die Frauen. Aber auch weibliche Volkstrachten haben sich nur noch auf einem schmalen Landstriche längs des Bückeberges, der Weserkette und des Wiehengebirges erhalten. In einigen anderen Gegenden Westfalens und Lippes sind höchstens Reste und Andeutungen, z. B. in eigentümlichen Haubenformen, vorhanden ([Abb. 28] u. [29]).

Abb. 59. Die Steinmühle. (Zu Seite [82] u. [83].)

Am bekanntesten ist die farbenprächtige sogenannte Bückeburger Tracht, die auch in einigen hessisch-schaumburgischen und westfälischen Kirchspielen rechts der Weser verbreitet ist ([Abb. 30] bis [33] u. [86]). Die Männer trugen früher — hie und da tun es einige alte Bauern auch noch — einen langen weißleinenen Kittel mit vielen blanken Messingknöpfen und rotem Flanellfutter und auf dem Kopfe eine Pelzmütze oder einen breitkrempigen Filzhut ([Abb. 30]).

Abb. 60. Bodenwerder. Rechts die Königszinne.
Nach einer Photographie von Carl Thoericht in Münden. (Zu Seite [78] u. [83].)

Die Frauenkleidung zeichnet sich besonders durch den fußfreien, feuerroten Tuchrock aus, dessen Stoff — vielleicht nach seiner friesischen Herkunft — Friesat, sonst auch Büffel oder Schierlaken genannt wird. Die Frauen tragen ihn stets außer beim Abendmahl, wo ein schwarzer an seine Stelle tritt. Der Schnitt und der Farbenton des Rockes ist in den einzelnen Landesteilen verschieden; ebenso unterscheiden sich einige andere Stücke des Anzuges, wie Wams, Mütze, Nackentuch, Schürze und Mantel. Man spricht daher von einem hessischen oder Lindhorster Typus ([Abb. 31]), den wir z. B. in Nenndorf am Deister noch beobachten können, von einem Friller Typus, der nördlich von Minden herrscht, und von dem eigentlichen Bückeburger. Bei diesem letzten fallen uns besonders die festen Mützen mit den ungeheuren steifen Bandschleifen auf. Die letzteren sind verhältnismäßig jungen Ursprungs. Bis gegen Ende der siebziger Jahre waren die Schleifen noch klein und ungesteift ([Abb. 30]). Dann griff man zur Pappeinlage und hatte nun ein Mittel gefunden, sie allmählich bis ins Ungemessene zu vergrößern ([Abb. 32] zeigt den Übergang). Die Folge davon ist freilich gewesen, daß die Mütze jetzt schwer und lästig ist und bei der Arbeit oder zu Hause vielfach gar nicht aufgesetzt wird ([Abb. 33]). Ein besonders wertvolles Schmuckstück ist die »Kralle«, die Bernsteinhalskette mit silbernem Schloß, zu der in einzelnen Landesteilen noch eine silberne Halsbinde kommt. Überhaupt hat die ganze Tracht den Charakter des Prunkenden, aber auch zugleich des Soliden und Echten. Wäre das einzelne Kleidungs- oder Schmuckstück nicht für ein Menschenleben oder gar für eine Folge von Generationen gemacht, so würde gewiß die Tracht längst verschwunden sein.

Abb. 61. Schloß Hehlen. (Zu Seite [83].)

Eine gewisse Abart des Schaumburger Kostüms herrscht am linken Weserufer in der Mindener Gegend. Die Hauptabweichung besteht außer in der Mützenform ([Abb. 34]) darin, daß die weißen Halskrausen und leider auch die roten Röcke nebst sonstigen farbigen Bestandteilen der Kleidung seit den sechziger Jahren verschwunden sind. Man nennt diese Tracht daher bezeichnenderweise die »schwarze Tracht«. Ihres Hauptreizes beraubt, fällt sie natürlich noch leichter der Gleichmacherei zur Beute und wird sicher ziemlich bald der vordringenden städtischen Kleidung den Platz räumen. Aber auch die bunte Schaumburger Tracht geht, obwohl langsamer, kirchspielweise, denselben Weg ([Abb. 33]) und wird wie das altsächsische Haus nach Verlauf weniger Jahrzehnte wohl nur noch als antiquarische Merkwürdigkeit bewundert werden können.