II. Gott allein ist der letzte Verpflichtungsgrund der Moral.
Zwanglos wie die Moderne sein will, sucht sie auch den Zwang aus der Moral zu entfernen. Handeln aus Neigung, aus Achtung vor der Persönlichkeit, nicht aus irgendwelchem Druck, das ist ihre Lieblingsidee, eine Idee, die in gleicher Weise der Psychologie der ethischen Ordnung wie ihrer Geschichte sich entgegenstellt.
Mit vollem Recht bemerkt Eucken dem gegenüber: »Unter Moral hatten wir uns gewöhnt an die Anerkennung einer willkürentzogenen Ordnung, an die Hochhaltung von Pflicht und Gewissen zu denken. Was aber der aesthetische Subjektivismus mit seiner »neuen Ethik« bietet, ist nichts anderes als ein feinerer Epikuräismus, als ein Selbstgenuß des Individuums, das sich von aller Hemmung frei weiß.« (A. a. O. S. 337)
Eine auch nur oberflächliche Analyse des ethischen Lebens der Völker ergibt allerdings als unantastbares Wahrheitsgut die eine Tatsache, daß das Sittengesetz nicht etwa ein »ich möchte von Dir« oder »ich rate Dir«, sondern ein »ich will«, »Du sollst« gebieterisch ausspricht, daß es auch gegen die Neigungen sich durchsetzt. »Gut im moralischen Sinne«, sagt Paulsen (Syst. d. Ethik I8 S. 342), »ist ein Handeln, dessen Motiv die Achtung vor der Pflicht ist. Die Erfüllung der Pflicht liegt aber, wie es scheint, nicht eben in der Richtung des natürlichen Willens. Im Gegenteil: Pflicht ist, wie die Wortbedeutung es einschließt, was man nicht gern tut; was man aus Neigung tut, ist nicht Pflicht … zwischen Pflicht und Neigung ist Widerstreit; das Pflichtgefühl tritt der Neigung entgegen, abnehmend oder antreibend vor der Tat, strafend oder billigend nach der Tat. Das Gewissen stellt sich im Selbstbewußtsein nicht als der Ausdruck des natürlichen Eigenwillens dar, sondern eines fremden, eines höheren Willens, dem der eigene Wille sich beugt oder wenigstens sich zu beugen eine innere Nötigung fühlt: ein Sollen tritt in der Pflicht … dem bloßen Wollen gegenüber. Und aller eigentlich moralischer Wert scheint nun eben darauf zu beruhen, daß das Wollen dem Sollen sich unterordnet.«
Und unter dem Druck dieses »Du sollst« steht die ganze Menschheit. »Nun findet«, sagt Kant, »jeder Mensch in seiner Vernunft die Idee der Pflicht und zittert beim Anhören ihrer ehernen Stimme, wenn sich in ihm Neigungen regen, die ihn zum Ungehorsam gegen sie versuchen«. (Kl. Schr. IV, 14.)
Die Geschichte und persönliche Erfahrung geben ihm Recht. »Ob wir moralisch gut handeln wollen oder nicht, ist uns nicht freigestellt, sondern das Sittengesetz zu beachten fühlen wir uns verpflichtet.« In dem Satz sind alle Moralphilosophen einig, mögen sie nun zu den Peripatetikern zählen oder zu den Stoikern, mögen sie mit Cicero und Seneka in Rom doziert haben oder mit Fichte und Schleiermacher in Berlin, mögen sie mit Darwin und Spenzer auf evolutionistischem Standpunkt stehen oder mit Lotze, Laes, Ihering zum Prinzip des Allgemeinwohles sich bekennen.
Das Bewußtsein, verpflichtet zu sein, ist eine der allgemeinsten Tatsachen der Menschheit.
Sie ist aber auch die notwendigste Voraussetzung einer moralischen Ordnung. Das »sittliche Handeln nur aus Neigung« mag sich in der Theorie recht schön ausnehmen, aber »nur ein grenzenloser, man möchte sagen, kindlich naiver Optimismus, den man liebenswürdig nennen möchte, wenn er nicht mit seiner die Halbgebildeten bestechenden Flachheit gefährlich wäre, kann wähnen, daß man dem Menschen nur schrankenlose Freiheit zu gewähren brauche, um das ganze Leben zu seliger Harmonie zu führen.« (Eucken a. a. O. S. 337.)
Nur zu wahr! Wie oft liegen Neigung und ethische Anforderung miteinander in Konflikt! Man denke doch nur an die Kämpfe auf sexuellem Gebiet! Was ist es, daß die Jugend noch von dem Genuß so sehr lockender, aber verbotener Früchte fernhält, wenn nicht das eine: Du sollst enthaltsam sein? Und was ist es, daß Gatten und Gattin trotz aufflammender entgegengesetzter Neigung zum häuslichen Herd zurückdrängt, wenn nicht das eine: Du darfst nicht untreu sein? Was ist es, was den Kapitän zwingt, auf dem sinkenden Dampfer bis zu allerletzt auszuhalten und so sich dem Tode zu weihen, wenn nicht die Pflicht? Und was ist es, das beim Kriegsruf die ganze Mannschaft des Landes trotz Gatten- und Vaterliebe ins Feuer treibt, wenn nicht wiederum die Pflicht? »Die Pflicht ruft«, und alle Neigungen und Sonderinteressen verschwinden. Nur sie bringt Halt und Festigkeit, Einmütigkeit und Ordnung ins Leben.
Das Pflichtbewußtsein existiert überall und es ist notwendig überall. Das sind also zwei Tatsachen, an denen nicht gerüttelt werden kann.
Wie aber kam das Sollen ins menschliche Wollen? »O Pflicht«, ruft Kant aus, »der du nichts Beliebtes und, was Einschmeichelung mit sich führt, in dir fassest, sondern Unterwerfung verlangst und … ein Gesetz aufstellst …, vor dem alle Neigungen verstummen …, welches ist der deiner würdige Ursprung?« (Kr. d. pr. V. I T. 1 B. III. Reclam, S. 105.)
Das Christentum beantwortete diese Frage mit dem Hinweis auf Sinais Höhen. Gott war es, der dort an den Menschen herantrat und ihm sein »Ich bin der Herr dein Gott, du sollst … du sollst nicht« wiederum einschärfte. Gott der Urheber der Verpflichtung, das ist allerdings eine Erklärung, die allseits befriedigen muß; denn wo eine Verpflichtung ist, da muß zunächst ein Verpflichtender sein. Forderungen werden im Sittengesetz an den Menschen gestellt, nicht nur Ratschläge gegeben; wo Forderungen laut werden, muß aber ein mit Recht Fordernder sein. Gesetze sind die ethischen Normen, nicht Wunschäußerungen; wo Gesetze gegeben werden, darf aber der Gesetzgeber nicht fehlen; Gesetzgeber, Fordernder, Verpflichter kann aber nur eine über dem Verpflichteten stehende Macht sein.
Nun sehen wir, daß das Sittengesetz über dem Einzelindividuum wie über der Gesamtheit steht; denn die Gesamtmenschheit weiß sich an dasselbe gebunden. Darum muß die Ursache der Verpflichtung über die Gesamtmenschheit erhaben sein. Die blinde, notwendig wirkende Natur kann aber denkende Menschen nicht verpflichten, so bleibt nur die eine Lösung: die Pflicht stammt von dem, der Urheber, Herr der Menschheit ist, von Gott.
Diesen Schluß sucht die Neuethik zu umgehen. Sie beruft sich zum Teil mit Kant auf die Autonomie des Menschen, auf die Selbstgesetzgebung. »Der Wille gibt sich selbst Gesetz« (Kant, Grundl. z. Met. d. S., S. 134). »Alle Sittlichkeit ist gleichbedeutend … mit der freien Übereinstimmung mit dem eigenen Gesetz«. (Lipps, Die eth. Grundfragen, S. 107). »Wahrhaft moralisch ist allein die innere, die autonome Verpflichtung. Der Gute stellt sich freiwillig in den Dienst des Guten …, er wird nicht von außen her verpflichtet, er selbst ist der Verpflichtende zugleich und der Verpflichtete« (A. Adickes, Zeitschr. für Philos. CXVI 23–24) – das ist die Sprache der Moderne. Kein Wunder, daß sie die christliche Ethik, die Unterwerfung unter einen höheren Willen Gottes und seiner Weltvertreter predigt, als unsittlich brandmarkt.
Die Hauptanklage der »Autonomen« gegen die Heteronomie (Fremdgesetzlichkeit) der christlichen Moral geht dahin, daß sie zu wenig sittlich sei, denn sittlich sei nur, was aus dem eigenen Innern quelle. Es sei ebenso widersinnig, meint Ed. von Hartmann, durch Heteronomie sittlich, als durch fremdes Essen fett werden zu wollen (bei Cathrein, Moralphil. I, S. 251). »Sittlich in vollem Sinne ist der noch nicht, der nicht selbst seinen Willen betätigt, sondern einem fremden Willen sich beugt«, bemerkt Dorner (Das menschliche Handeln, S. 272).
Wenn diese Aussprüche berechtigt wären, dann müßte man nicht nur die Unterwerfung des Willens unter Gottes Gesetz und kirchliche Autorität, sondern mit demselben Recht auch jede Unterwerfung unter das Staatsgesetz, unter Elterngebot, überhaupt unter jede Autorität verdammen, denn hier gelten die gleichen Voraussetzungen. Autonomie führt zur Anarchie! Wer sieht aber nicht ein, daß damit ein geordnetes menschliches Gemeinschaftsleben gänzlich unmöglich gemacht wird? Jahrtausende hat die Menschheit diese Heteronomie als erste sittliche Forderung betrachtet und jetzt plötzlich soll sie in Unsittlichkeit verkehrt werden?
Und warum denn? Sie ist Fremdgesetzlichkeit, sie berührt das eigene Innere so wenig. Ed. v. Hartmann braucht das Bild vom fremden Essen, ein Bild, das die Nichtigkeit der gegnerischen Anklage sofort offen legt. Vom fremden Essen wirst du nicht erstarken, das ist wahr – wie aber, wenn ein anderer dir Brot reicht und du selbst es dir zubereitest und verspeisest, wirst du dann nicht gesunden? Und das ist unser Standpunkt. Gott tritt an uns heran und reicht uns das Seelenbrot seines Gesetzes, meinetwegen das Gebot: Gedenke, daß du den Sabbat heiligest. Ich vernehme das inhaltreiche Wort, ich sage mir, Gott, dein Schöpfer und Herr gebietet; für dich als Geschöpf Gottes ist es geziemend, dich deinem Herrn zu unterwerfen, du bist es deiner Würde, Natur und Stellung schuldig – und darum erfasse ich das Gebot, ich mach es mir zu eigen, ich entschließe mich frei, das Gesetz zu beobachten, weil ich diesen Gehorsam als sittlich gefordert erkenne. Es geht also der Unterwerfung ein innerer durchaus ethischer Prozeß voraus.
Das Motiv meiner Unterwerfung ist die Erwägung, daß ich als Geschöpf allen sittlichen Beziehungen gerecht werden muß, besonders auch den Beziehungen zu dem, der mir alles gab, meinen Urgrund. Das ist sittlich – unsittlich ist aber gerade die Selbstgesetzgebung, die sich Gott und seiner Autorität nicht fügen will, sie bedeutet Aufruhr! Aufruhr ward nie als sittliche Tat gebucht.
Diese Autonomie ist außerdem, von anderem ganz abgesehen, gar nicht geeignet, die Tatsache des allgemeinen Pflichtbewußtseins zu erklären. Verpflichten kann doch nur jemand, der über mir steht. Ich kann mir vornehmen, etwas zu tun, verpflichten kann ich mich nur einem höheren gegenüber, nicht mir selbst. Zudem finden wir uns als Verpflichtete vor, wir schaffen die Verpflichtung nicht, der Eigenwille ist Vollstrecker des Gesetzes, nicht Gesetzgeber.
Von der Unhaltbarkeit der individualistischen Selbstgesetzgebung überzeugt, verlegen andere Ethiker unserer Zeit den Ursprung der Verpflichtung in die Gesamtmenschheit. »Er, der autoritative Charakter der Pflicht«, meint Paulsen (a. a. O. S. 345), »kommt aus dem Verhältnis des einzelnen zu dem sozialen Ganzen, als dessen abhängiges Glied er sich weiß. In dem Willen des sozialen Ganzen, das sich in Sitte und Recht objektiviert, stellt sich ihm ein überlegener … Wille gegenüber: er fühlt sich gebunden durch die Normen, die ihm durch Sitte und Recht vorgezeichnet sind.«
Anstatt des Eigenwillens repräsentiert also der in Sitte und Recht ausgesprochene Gesamtwille den Gesetzgeber.
Aber Sitte und Sittengesetz sind doch zwei ganz verschiedene Größen, die Sitte z. B. dreimal im Tag zu essen, kann ich beobachten, wenn ich will; das Gesetz, den Tag des Herrn zu heiligen, muß ich beobachten, wenn ich auch nicht will. Die Sitte lockt, die Sittlichkeit verpflichtet. Wie will mich die Gesamtheit zu dem verpflichten, im Gewissen verpflichten? Zwingen könnte sie mich, verpflichten nicht. Und wenn die Verpflichtung nur dem Gesamtwillen entstammte, wie wollte man es denn erklären, daß auch, wenn eine Gesamtheit, wie in einem Räuberstaat, andere Sitten schafft, doch das Gewissen sich regt? Das Gewissen sagt uns, daß wir alle einem über der Menschheit Stehenden verpflichtet sind. Oder glaubt man, wenn einmal der Gesamtwille den Mord erlaubte, daß das Gewissen den Mord rechtfertigte? Die Gesamtheit weiß, daß das Sittengesetz ihr entrückt ist, es steht über der Gesamtheit, auch die höchsten Spitzen der Gesamtheit sehen sich einem Höheren gegenüber gebunden – die Verpflichtung stammt also nicht von der Gesamtheit, sonst könnte sie ja auch einmal sich zu Raub und Unzucht verpflichten, wer will das zugeben?
Das Gleiche läßt sich sagen von all den modernen Versuchen, die Pflicht empirisch zu begründen. Man sah, sagt man uns, daß gewisse Handlungen Nutzen und Freude für den einzelnen und die Gesamtheit, andere Schaden und Unlust brachten. Man gewöhnte sich allmählich an ein diesen Unterschieden entsprechendes Handeln und so auch daran, in diesem Handeln eine Schranke, eine Pflicht zu erblicken. Es wäre demnach die Pflicht nur ein Kollektivbewußtsein von der Nützlichkeit und Schädlichkeit gewisser Handlungen.
Aber die Forderungen des Sittengesetzes sind absolut. Auch wenn Unlust oder Schaden folgt, hat der Mensch sittlich gut zu handeln. Sittlichkeit ist nicht Krämergeist. Ein anderes ist der Rat: Halte Diät, wenn du gesund bleiben willst, ein anderes das Gebot: Sei ehrlich!
Angewöhnung bedingt noch keine Verpflichtung, und wenn Verpflichtung nur Angewöhnung wäre, so würde daraus folgen, daß auch das zur Gewohnheit gewordene Schlechte einmal verpflichten könnte. Wie man die Sache auch wenden mag, die Gesamtheit genügt zur gänzlichen Erklärung der Pflicht nicht. Nur ein über der Gesamtheit stehendes Etwas kann allein den letzten Grund für die allgemeine Tatsache der Verpflichtung abgeben.
Es bleiben also an sich nur zwei Möglichkeiten: die Natur oder der Schöpfer der Natur. Die Natur als geistloses, unfreies Etwas ist gewiß auch zur Lösung unserer Frage nicht geeignet. Wir werden also wiederum zur christlichen Theorie zurückgedrängt: Gott ist der Gesetzgeber, der da sprach »Du sollst«, »Du sollst nicht.«