Privilegium.
Wir durch die Gnade der Götter erwählter Fürst der Musen und Vorsteher aller Gelehrten, machen hiemit allen Kunstgenossen, Versammlungen, und Zünften kund, daß uns unser lieber Getreuer demüthig gebeten hat, sein neugebornes Kind in unsern mächtigen Schutz zu nehmen, und gegen alle Verstümmlungen durch einen Freybrief zu sichern: wenn Wir aber erwägen, wie sehr die leidige Seuche der Verschneidungen um sich frißt, und wie einem zärtlichen Vater das Herz bluten muß, wenn er wie eine Niobe seine Kinder unter den Händen grausamer Dramenhenker erwürgen sieht; auch zugleich die treugeleisteten Dienste dieses patriotischen Dichters besonders durch ein Merkmaal unserer Hochachtung belohnen wollen; so verbieten Wir in Kraft unserer erhabenen Würde allen Kindermördern, Lokalisirern, Verstümmlern, Scharfrichtern, Flickschneidern, Vampiren, Nachahmern, Verkürzerern und Vergrösserern, ihre profanen Klauen an dieses Werk zu legen, bey Strafe unserer ewigen Ungnade, und eines fürchterlichen Bannes. Sollten aber, welches die keuschen Musen verhüten mögen! auch weibliche Grazien so unedel ihre schönen Hände mit häßlicher Tinte entweihen; so verurtheilen wir sie zu einer jährlichen Leibesstrafe von tausend Küssen, deren eine Hälfte dem beleidigten Dichter, die andere aber unserer poetischen Schatzkammer heimfällt. Gegeben in unserer Residenz Parnaß.
Apoll.