Eine Kolonialarmee.
Der Aufstand in Südwestafrika hat neben allem Schmerzlichen, das er uns gebracht hat, doch auch sein Gutes gezeitigt. Er hat uns über manchen Irrtum und manche Unterlassungssünde aus der Vergangenheit aufgeklärt, und so auch unsere Augen auf die Lücken gelenkt, die innerhalb unserer kolonialen Wehrkraft bestanden haben, unter anderem auf das Fehlen einer stets zum Ausrücken befähigten Reserve im alten Vaterlande. Zwar ist dort den Seebataillonen eine derartige Rolle zugedacht. Indessen sind diese für die besonderen Aufgaben des Kolonialkrieges nicht vorgebildet, außerdem aber leiden sie unter dem Mißstande einer für ihre Zwecke zu kurzen Dienstzeit. Ihre ältesten Soldaten dienen zwei Jahre, ihre jüngsten vielleicht nur wenige Monate, je nach der Zeit, in der die Notwendigkeit des Ausrückens an die Truppe herantritt. Endlich aber erscheinen die Seebataillone für unsere überseeischen Aufgaben zur Zeit nicht mehr als ausreichend. Sowohl in China wie jetzt in Südwestafrika konnten sie nur als erste Staffel sowie zur Ausfüllung des dringendsten Bedarfs in Tätigkeit treten, während die Masse der erforderlichen Streitkräfte improvisiert werden mußte. Diese Improvisationen aber wiesen alle Mängel von solchen auf.
Die südwestafrikanische Kriegführung verlangt von jedem Kriegsteilnehmer besonders gutes Schießen sowie eine gewisse Reitfertigkeit. Nimmt man daher zu den Improvisationen den Ersatz aus der Kavallerie, so fehlt das erstere, wenn aus der Infanterie, das letztere. In Friedenszeiten konnten beide Lücken im Schutzgebiet ausgefüllt werden, in Kriegszeiten dagegen blieb nur die Wahl, den Beginn der Kriegshandlungen zu vertagen, oder die Truppe unfertig an den Feind zu führen. Daß beides seine Schattenseiten hat, liegt auf der Hand. In den Kolonien selbst aber ständig so viele Truppen zu halten, daß man allen eintretenden Möglichkeiten gewachsen sein würde, dazu ist kein Staat reich genug. Auch die anderen großen Kolonialstaaten, England und Frankreich, tun dies daher nicht. Das letztere besitzt in der Heimat eine stets verwendungsfähige Kolonialarmee, und in England kann bei seinem Werbesystem die ganze Armee als eine solche gelten.
Uns bleibt daher gleichfalls nichts übrig, als eine besondere Reserve in der Heimat bereitzustellen, gleichviel welchen Namen wir ihr geben. Hauptmann v. Haeften vom Großen Generalstab, der in den »Vierteljahrsheften für Truppenführung und Heereskunde« diese Frage behandelte, hat den Namen »Auslandstruppe« gewählt, ein guter Gedanke. Denn dann wäre schon mit dem Namen zu erkennen gegeben, daß eine solche Truppe nicht lediglich für koloniale Zwecke vorhanden wäre, sondern sowohl für unsere sonstigen überseeischen Aufgaben wie auch in einem europäischen Kriege als Zuwachs für die heimatliche Armee.
Mithin würde es sich lediglich darum handeln, einen Teil der Landarmee abzuzweigen und diesen für den Kolonialdienst besonders auszubilden. Ob man ihn aus Kapitulanten der Landarmee zusammensetzt oder mittels Aushebung ergänzt, würde eine nebensächliche Frage sein. Auf alle Fälle aber müßte den Angehörigen dieser Truppe eine längere Dienstverpflichtung auferlegt werden, was sich bereits auch unter den gegenwärtigen gesetzlichen Bestimmungen rechtfertigen ließe, da sie nur eine berittene sein kann. Besonders zu gewährende Vergünstigungen müßten dagegen den Eintritt verlockend erscheinen lassen, da sie nur als Elitetruppe ihren Zweck erreichen kann.
Das Hauptverwendungsfeld dieser Auslandstruppe würden auf kolonialem Gebiet aus klimatischen Rücksichten Südwestafrika und Kiautschou bilden. Dies schließt jedoch eine vorübergehende Verwendung in den Küstengebieten der tropischen Kolonien keineswegs aus.
Es wäre noch die Frage der Unterstellung dieser Truppe zu lösen. Wie bereits erwähnt, untersteht die koloniale Wehrmacht dem Reichskanzler als derjenigen Behörde, die auch über deren Verwendung zu bestimmen hat. Dies hat aber nicht verhindern können, daß während des gegenwärtigen Aufstandes bei der südwestafrikanischen Schutztruppe schließlich fünf Behörden zusammenzuwirken hatten. Hauptmann v. Haeften sagt in seiner Bearbeitung hierüber folgendes: »Die Kolonialabteilung hatte die Verrechnung der gesamten Kosten, das Reichs-Marine-Amt die Verwaltung für das Marine-Expeditionskorps, das preußische Kriegsministerium und das Oberkommando der Schutztruppen teilten sich in die Organisation und Verwaltung der Verstärkungen für die Schutztruppen, und dem Chef des Generalstabes der Armee war die Leitung der Operationen übertragen. Diese fünf Behörden hatten sich in vielen Fragen erst untereinander zu verständigen, und hierüber ging viel kostbare Zeit verloren.« Es war unter solchen Umständen ein Wunder, wie gut trotzdem die Sache funktioniert hat. Solange ich das Kommando führte, mithin gerade zu Beginn des Aufstandes, trafen die Verstärkungen so rasch ein und waren so vollständig ausgerüstet, daß man ihnen etwaige Friktionen in der Heimat nicht angesehen hat. Indessen den betreffenden Behörden selbst werden, wie zu vermuten, unliebsame Erfahrungen doch nicht erspart geblieben sein. Es erscheint daher auf alle Fälle besser, die Organisation künftig so zu gestalten, daß ein Zusammenarbeiten so vieler Behörden wegfällt.
Unter der Voraussetzung, daß auch die heimatliche Reserve der kolonialen Wehrkraft lediglich zu kolonialen Zwecken bestimmt sei, habe ich früher einmal vorgeschlagen, sie gleichfalls dem Reichskanzler zu unterstellen. Wenn sie dagegen als »Auslandstruppe« ein Teil der heimatlichen Armee bleibt und nicht nur bei überseeischen Aufgaben, sondern unter Umständen auch mit dem Heere zusammenzuwirken hat, dann muß sie naturgemäß auch mit letzterem organisatorisch verbunden bleiben. Somit würde ihre Unterstellung unter das Kriegsministerium als das einzig Mögliche erscheinen. Das Oberkommando der Schutztruppen würde dann mit dieser Behörde in bezug auf Requisition der Auslandstruppe und den Austausch von Angehörigen der beiderseitigen Truppenteile in Verbindung treten müssen. Letzteres wird auch jetzt schon ähnlich gehandhabt; nur holt sich das Kriegsministerium zur Zeit den Ersatz aus der ganzen Armee, während er dann nur aus der mit bereits vorgebildetem Material versehenen Auslandstruppe entnommen werden würde. Ebenso hätten auch zeitweise aus der Schutztruppe ausscheidende Offiziere und Mannschaften zum Teil zur Auslandstruppe überzutreten, um dort ihre Erfahrungen zu verwerten.
Im übrigen wird in Südwestafrika in absehbarer Zeit die Besiedlung hoffentlich einen derartigen Umfang annehmen, daß die Reserve für die Schutztruppe sich mit der Zeit im Lande selbst vorfindet, wie dies ja gegenwärtig schon zum Teil der Fall war.
Haben wir doch bei Beginn des Hereroaufstandes mittels Einziehung der Mannschaften des Beurlaubtenstandes die Schutztruppe auf das Doppelte ihrer Friedensstärke zu bringen vermocht. Jedoch auf eine Auslandstruppe wird das alte Vaterland mit Rücksicht auf seine übrigen überseeischen Aufgaben trotzdem nicht verzichten können. Ob neben der letzteren die bisherige Marineinfanterie weiterbestehen oder ob sie in die neue Kolonialtruppe aufgehen solle, ist eine Frage, deren Erörterung ich zuständigerer Seite vorbehalten möchte. Mit ihr hängt auch die Frage nach Stärke und Zusammensetzung der Auslandstruppe zusammen. Bei ihrer Beantwortung werden die jetzt in Südwestafrika gemachten Erfahrungen berücksichtigt werden müssen.
Kapitel XV.
Ein Ausblick in die Zukunft.
Das Endziel jeder Kolonisation ist, von allem idealen und humanen Beiwerk entkleidet, schließlich doch nur ein Geschäft. Die kolonisierende Rasse will der Urbevölkerung des zu kolonisierenden Landes nicht das von dieser vielleicht erwartete Glück bringen, sie sucht vielmehr in erster Linie ihren eigenen Vorteil. Ein solches Streben entspricht nur dem menschlichen Egoismus und ist daher naturgemäß. In bezug auf die Art der Kolonisation gibt es infolgedessen im Grunde nur eine einzige Richtschnur, nämlich diejenige, die am sichersten zu dem erstrebten guten Geschäft führt. Die einen glauben, dies durch vollständige Entrechtung der Urbevölkerung zugunsten der eingedrungenen Rasse erreichen zu können. »Der Weiße muß von Staats wegen turmhoch über den Eingeborenen gestellt werden, gleichviel weß Geistes Kind er ist, eine Gleichstellung beider Rassen im Staatsleben wie vor Gericht gibt es nicht«, so hört man die Verfechter dieser Lehre sagen. Die anderen dagegen wollen auch der Urbevölkerung »ihren Platz an der Sonne« gönnen. — Lediglich vom Standpunkte des zu erwartenden guten Geschäfts aus betrachtet, kann aber die Entscheidung auf diese Frage nicht nach einem gemeinsamen Schema, sondern muß von Fall zu Fall erfolgen.
Durch die Ereignisse gezwungen, haben wir z. B. in Südwestafrika die Eingeborenen mit Waffengewalt unterwerfen müssen. Wer jetzt noch glaubt, dafür eintreten zu sollen, daß die letzteren infolgedessen politisch machtlos gemacht sowie ihres Landbesitzes für verlustig erklärt werden müssen, der rennt offene Türen ein. Denn das versteht sich nach allen unseren Opfern und nachdem die Eingeborenen schwere Schuld auf sich geladen haben, von selbst und wird auch von diesen, die das Recht des Siegers stets anerkennen, nicht anders erwartet. Prüfen wir dagegen, welches Geschäft wir mit unserer Gewaltpolitik gemacht haben, so tritt ein Bild zutage, das nicht die mindeste Ähnlichkeit mit einem vorteilhaften besitzt. Gegen einen Einsatz von mehreren hundert Millionen Mark und von einigen tausend deutschen Soldaten haben wir von den drei wirtschaftlichen Werten der Kolonie, dem Bergbau, der Viehzucht und den eingeborenen Arbeitskräften, den 2. gänzlich, den 3. zu zwei Dritteln zerstört. Was aber das bedenklichste ist, wir haben mit allen unseren Opfern bis zum heutigen Tage[162] noch nicht den Frieden wieder vollständig herzustellen vermocht.
Als einziger errungener Gegenwert bleibt uns somit das den Eingeborenen abgenommene Land. Aber auch dieses nutzt uns nichts, solange nicht die Eingeborenen sämtlich zur Ruhe gebracht sind. Denn, wenn wir einen Farmbetrieb nur dadurch ermöglichen wollen, daß wir jedem Farmer eine Schutzwache von 6 bis 8 Reitern beigeben, so haben wir erst recht ein schlechtes Geschäft gemacht. Die Farm bringt vielleicht 6000 Mark jährlich ein, 6 bis 8 Reiter kosten dagegen jährlich 18000 bis 24000 Mark. Auch der größte Optimist wird daher nicht sagen können, daß unsere Gewaltpolitik in Südwestafrika lohnend gewesen ist. Unsere Rechtfertigung für sie bleibt mithin nur, daß wir zu ihr gezwungen worden sind.
Und darum war es ganz richtig, wenn das alte Vaterland seine Kolonialpolitik zunächst auf dem Versuch einer Versöhnung der Urbevölkerung mit ihrem Schicksal aufgebaut hat. Nicht mit Blut und Eisen nach der Art eines Tatarenchans sollte sie betrieben werden, sondern mit Verständnis für die historisch gewordene Eigenart der vorgefundenen Bevölkerung. Ich selbst aber habe diese Politik in vollem Einverständnis mit ihr durchführen helfen, dies umsomehr, als gleich zu Beginn meiner kolonialen Tätigkeit der Witbooikrieg mir über die Schwierigkeiten der Niederschlagung von Eingeborenenaufständen in Südwestafrika die Augen geöffnet hat. Mein Streben ging seitdem dahin, die einheimischen Stämme selbst in den Dienst unserer Sache zu stellen, um sie dann gegeneinander auszuspielen. Auch ein Gegner dieser Politik wird mir zugeben müssen, daß es schwieriger, aber auch verdienstvoller war, die Eingeborenen zu bewegen, für uns sich gegenseitig totzuschießen, als vom alten Vaterlande Ströme von Blut und Ströme von Geld zu deren Unterdrückung zu verlangen. Daß diese Politik sich auf die Dauer nicht als durchführbar erwiesen hat aus Gründen, die in meinen bisherigen Ausführungen zu finden sind, ist kein Beweis dafür, daß sie gar nicht hätte versucht werden sollen.
Interessant ist in dieser Beziehung, auch einmal einen Blick auf das britische Weltreich zu werfen. Eine im Jahre 1901 in diesem angeordnete Volkszählung, deren Ergebnisse vor kurzem veröffentlicht worden sind, stellt fest, daß von rund 400 Millionen Untertanen des Königs von England nur 54 Millionen oder 13½ vH. Weiße sind, letztere mithin ihrer Zahl nach noch unter derjenigen des Deutschen Reiches stehend. In der Tat, es wäre sicher des Studiums wert, wie die 54 Millionen Weißer im britischen Reiche es anfangen, die 350 Millionen Eingeborener zu beherrschen. Daß dies durchweg mit einer Gewalt- und Unterdrückungspolitik geschehen sollte, erscheint ausgeschlossen, weil undurchführbar. Es bleibt daher nur die Annahme, daß die Engländer es besser verstehen als wir, ihre Eingeborenen für ihre Sache zu gewinnen und ihr dienstbar zu machen. Je nach dem Charakter ihrer Kolonialgebiete und deren Bewohner scheinen sie auch ganz verschiedene Systeme anzuwenden. Wir wissen z. B., daß sie in der Kapkolonie, einem Lande, in dem die Niederschlagung von Aufständen genau von den gleichen Schwierigkeiten begleitet sein würde wie in unserem Südwestafrika, die Eingeborenen einfach zu vollwertigen Staatsbürgern gemacht haben.[163] Nur wo ein Eingeborenenstamm sich durchaus nicht einer geordneten Staatsverfassung einfügen lassen wollte, wie z. B. die räuberischen Koranas, haben sie ihn mit Waffengewalt, aber auch nicht ohne Unterstützung der übrigen Eingeborenen-Stämme vernichtet. Allerdings sind sie seinerzeit einen Teil ihrer unruhigen Hottentottenstämme auch durch deren Auswanderung in unser jetziges Schutzgebiet losgeworden, wie wir dies im Kapitel I, Seite 1 bis 3 gesehen haben (die Orlams). Im Basutolande dagegen, in dem ein kriegerischer Stamm in einem wenig einladenden Gebirgsgelände sitzt, haben die Engländer sich mit einer nominellen Herrschaft begnügt und behufs Vermeidung von Reibungen eine weiße Einwanderung daselbst gar nicht zugelassen.
In Ostindien endlich mit seinen rund 250 Millionen Einwohnern finden wir noch ungefähr 60 Millionen in mehr oder minder großen Vasallenstaaten vereinigt, die in ihren eigenen Angelegenheiten vollständig selbständig sind und lediglich einen Residenten als Aufsichtsperson besitzen. In den Kronländereien sind dagegen Beamtenschaft wie Armee aus Eingeborenen und Weißen gemischt.[164] In dieser — für uns auch ferner nachahmenswerten Heranziehung der Eingeborenen zu der Verwaltung liegt das Geheimnis, daß in Indien die knapp 160000 Köpfe starken Weißen den 250 Millionen Eingeborenen gegenüber ihre Herrenstellung zu behaupten vermögen. In der Tat, es bedarf eines besonderen Verständnisses für die Gewohnheiten und Sitten der Eingeborenen, soll unter den Zahlenverhältnissen, wie wir sie im britischen Reiche sehen, die weiße Rasse Herr im Hause bleiben. Ein Volk aber, das diese Kunst nicht versteht, sollte das Kolonisieren lieber lassen. Denn es wird daran schwerlich je Freude erleben.
»Der Eingeborene ist nur durch Strenge und Rücksichtslosigkeit seitens des Weißen in seinen Schranken zu halten, das Gegenteil hält er für Schwäche; nicht infolge einer zu schroffen, sondern einer zu nachsichtigen Behandlung ist der Aufstand in Südwestafrika entstanden«, so lauten dagegen bei uns zur Zeit die neuesten Schlagworte. Revolutionen pflegt indessen der Durchschnittsmensch nur zu beginnen, wenn er sich schlecht behandelt fühlt und nicht, wenn das Gegenteil der Fall. Wenn z. B. die Indier 1858 aufgestanden sind, während sie jetzt an ein solches Beginnen anscheinend nicht denken, so müssen sie damals schlechter behandelt worden sein als heute. Daß dies so gewesen sei, lehrt auch die Geschichte in der Tat. Damals herrschte eine kaufmännische Gesellschaft im Lande, für die naturgemäß die Erzielung großer Gewinne der Hauptzweck ihrer kolonisatorischen Tätigkeit sein mußte. Heute ist das Land Kronkolonie und wird daher nach anderen Gesichtspunkten verwaltet. England hat anscheinend aus jenem furchtbaren Ereignis, das gleichfalls mit der Ermordung fast sämtlicher englischen Ansiedler begonnen hat, gelernt.
Dieser Rückblick in unsere koloniale Vergangenheit wie in diejenige des größten Kolonisationsvolkes war für einen Ausblick in die Zukunft Deutsch-Südwestafrikas erforderlich. Längst ehe es möglich war, die Frage, wann wir Südwestafrika wieder zu beruhigen imstande sein würden, auch nur annähernd zu beantworten, haben berufene und unberufene Federn das Fell des Bären verteilt, d. h. über das Schicksal der Eingeborenen Beschluß gefaßt, bevor man noch wußte, wie man diese überhaupt zum Frieden bringen solle. Ganz richtig gehen jedoch alle Vorschläge von dem Gedanken aus, daß das künftige Schicksal Südwestafrikas mit von der Art der Lösung der Eingeborenenfrage abhängen würde. Diese kann indessen in letzter Linie nur der an Ort und Stelle befindliche und verantwortliche Gouverneur bestimmen. Alles andere ist graue Theorie. Wenn ich mich trotzdem jetzt gleichfalls mit dieser Frage befasse, so tue ich dies nur, weil es in den Rahmen dieses Buches gehört und weil es daher wohl seitens des Lesers erwartet wird. Ich werde mich aber auf Umrisse beschränken.
Die Frage über das künftige Schicksal der Eingeborenen Südwestafrikas läßt sich gleichfalls nur an der Hand unseres eigenen Interesses beantworten. Das »gute Geschäft«, das wir in den Kolonien für uns erstreben, verlangt einerseits, daß wir die Eingeborenen, soweit sie noch vorhanden sind, erhalten, anderseits, daß wir sie zufriedenstellen. Denn ohne die Arbeitskräfte der Eingeborenen können wir weder Bergbau noch Viehzucht, und ohne ihre Zufriedenheit kein wirtschaftliches Unternehmen in Sicherheit betreiben. Kein Land bedarf so sehr der Ruhe und des Friedens wie dasjenige des freien Weidegangs. In einem solchen vermögen wenige mit Kirris bewaffnete Räuberbanden den Farmbetrieb im weiten Umkreise zu lähmen. Wo das Vieh Tag und Nacht unter der Aufsicht von ein bis zwei Wächtern auf der Weide frei herumläuft, ist es jedem Handstreich preisgegeben. Seinen Schutz jedoch durch Belegung einer jeden Farm mit Angehörigen der bewaffneten Macht herbeiführen zu wollen, ist, wie wir gesehen haben, nur ein kostspieliger Notbehelf, der je früher, je besser wieder verschwindet. Andernfalls würden wir billiger fahren, wenn wir jeden Farmer Südwestafrikas mit einem ausreichenden Ruhegehalt zur Disposition stellen würden. Dies ganz abgesehen davon, daß auch ein solcher Schutz die Sicherheit des Farmbetriebes noch nicht unbedingt zu gewährleisten vermag.
Mithin erübrigt uns auch jetzt, nachdem wir die Eingeborenen unter schweren Opfern niedergeworfen haben, in unserem eigenen Interesse immer noch nichts anderes, als sie mit ihrem Lose zu versöhnen. Ob wir sie künftig in Reservaten oder in Lokationen eindämmen, oder in beiden Systemen gemischt, ist hierbei eine Frage ohne Bedeutung, denn stets müssen wir ihnen so viel Land geben, als sie bedürfen, aber auch nicht über diesen Bedarf hinaus. Infolgedessen ist es gleichgültig, ob wir ihnen an dem Lande Besitzrechte (Reservate) oder nur Nutzungsrechte (Lokationen) zugestehen; denn mittels Verkauf dürfen sie von demselben auch in dem ersteren Falle doch nichts verwerten. Daß wir ferner keiner Eingeborenenregierung mehr bedürfen, erscheint gleichfalls unrichtig. Ein weißer Beamter kann sich nicht um den Personenstand der Eingeborenen kümmern, er kann nicht deren Geburten, Trauungen und Sterbefälle registrieren, sich auch nicht in deren innere kleine Streitigkeiten einmischen. Diese Dinge müssen wir in jedem Reservat usw. einem von der Regierung eingesetzten wie auch besoldeten Werftvorstand und dessen Räten übertragen. Auch den Missionaren kann man die Stammesangelegenheiten, soweit sie das kirchliche Gebiet betreffen, uneingeschränkt belassen.
Was aber der Hauptzweck einer eingeborenen Obrigkeit bleibt, ist die Bürgschaft für das Wohlverhalten ihrer Untertanen der weißen Regierung gegenüber. Wenn es in der Vergangenheit so lange Jahre gelungen ist, im Schutzgebiet für Leben und Eigentum mindestens die gleiche Sicherheit aufrechtzuerhalten, wie wir sie in der Heimat finden, so war dies lediglich der Mitwirkung der Stammesregierungen zu verdanken. Wenn z. B. hinter einem eingeborenen Viehdieb nur weiße Polizei herritt, hat sie ihn selten gefangen. Der eingeborene Kapitän pflegte ihn dagegen nach der ihm bestimmten Frist pünktlich einzuliefern. Diese Rolle muß künftig der Reservats- usw. Vorstand übernehmen. An ihn kann sich dann der Regierungsvertreter halten. Zu allen diesen Gründen für die Aufrechterhaltung einer eingeborenen Regierung auch in der Zukunft tritt noch der diplomatisch-moralische Beweggrund, daß der Eingeborene sich lieber von einem Stammesgenossen beherrschen, wenn man will, auch tyrannisieren läßt, als von einem weißen Mann. Wollen wir jedoch aus irgend einem Grunde von den vorgeschlagenen Mitteln, die Eingeborenen zu beherrschen, aber doch zufriedenzustellen, absehen, dann erübrigt nur, dem Beispiel der Kapkolonie zu folgen und ihnen in Südwestafrika das volle Bürgerrecht zu verleihen. Andernfalls werden wir dort schwer wieder zur Ruhe kommen, höchstens zu derjenigen des Kirchhofs.
Was aber durchgeführt werden muß, ist die Gleichstellung der beiden Rassen vor Gericht, ob auch in bezug auf Glaubwürdigkeit, mag in jedem einzelnen Falle der Richter entscheiden. Weist doch auch die weiße Rasse in diesem Punkte manche zweifelhafte Elemente auf. Daß dagegen Eingeborene niemals über Weiße aburteilen dürfen, ist selbstverständlich, dies unbeschadet der Notwendigkeit eines seitens des Werftvorstandes abzuordnenden Beisitzers, gleichsam als Zeuge zu der Gerichtsverhandlung, falls der Angeklagte ein Eingeborener ist. Diese Vorsichtsmaßregel beugt von Hause aus den mißtrauischen Eingeborenen gegenüber allen Gerüchten über ein etwaiges parteiisches Gerichtsverfahren vor.
In jedem Reservat usw. muß dagegen die Spitze der Regierungsgewalt bei dem deutschen Regierungsvertreter liegen. Doch ist, um die Rassen getrennt zu halten, dringend erforderlich, daß außer diesem und seinen Organen nur Mitglieder der Mission sich in den Reservaten usw. niederlassen dürfen. Wir haben jetzt genugsam gesehen, daß beide Rassen sich nicht nebeneinander vertragen, auch wenn, wie dies zur Zeit der Fall, ein Einwanderungsgesetz eine Fernhaltung wenigstens der unliebsamsten weißen und schwarzen Elemente vom Schutzgebiet erhoffen läßt. Denn wenn die Eingeborenen auch von jetzt ab politisch machtlos sind, so sind sie darum doch nicht ungefährlich geworden. Ihre heimliche Flucht aus den Reservaten und Lokationen, um sich von Raub und Viehdiebstahl zu nähren, wird niemand hindern können. Die zum Teil auffallend geringe Gewehrabgabe seitens der zur Zeit sich freiwillig stellenden Eingeborenen scheint darauf schließen zu lassen, daß auch diese an die Möglichkeit eines solchen Rückweges denken. Sie wollen, wie man zu sagen pflegt, erst sehen, »wie der Hase läuft«, und halten sich daher ihre Waffen in Reserve. Darum möge der Gouverneur Südwestafrikas sich nicht durch diejenigen unverständigen Stimmen beirren lassen, welche die Eingeborenen künftig als Parias oder Sklaven behandelt wissen wollen. Die Entrechtung der Stämme darf noch lange nicht zur Entrechtung des einzelnen Individuums führen. Eine solche würde unserem Interesse durchaus widersprechen, aber auch unserer Stellung als einer gesitteten Kolonialmacht, die sich jetzt erst recht den Schutz des Schwachen zur Pflicht machen muß.
Neben den Lokationen und Reservaten kann es noch eine dritte Stellung für die Eingeborenen geben, nämlich lediglich im Dienst bei den Weißen. Der weiße Arbeitgeber, der sich auf die Behandlung seiner Arbeiter versteht, wird allmählich zu einem Stamm seßhafter Eingeborener gelangen, und zwischen beiden wird eine Art patriarchalischen Verhältnisses entstehen. Diese Eingeborenen werden stets auf derselben Farm wohnen, und das Dienstverhältnis wird sich von den Vätern auf die Söhne fortpflanzen. Bei den übrigen Arbeitgebern wird ein fortgesetzter Austausch der Arbeitskräfte mit den Reservaten und Lokationen stattfinden, wobei aber jeder Zwang zu vermeiden sein wird, mit Ausnahme desjenigen zur Arbeit überhaupt. Letzterer kann mittels Auferlegung von Abgaben zugunsten der Staatsverwaltung herbeigeführt werden. Wo und wie sich jedoch der Eingeborene die Mittel zu seinen Steuern erwirbt, ist seine Sache. Von Vorteil wird es sein, sich zur Steuereintreibung die Mitwirkung der Werftvorstände zu sichern, indem sie mittels Anweisung ihrer Gehälter auf die eingehenden Abgaben für die Sache interessiert werden.
Das sind etwa die Grundzüge unserer künftigen Eingeborenenpolitik. Ob und wie weit sie durchzuführen sind, muß jedoch, wie ich schon gesagt habe, dem an Ort und Stelle befindlichen Gouverneur überlassen werden. Binde man ihm die Hände nicht, höre man aber auch nicht auf die wohl zu erwartenden Anklagen Weißer über Mangel an Arbeitskräften, die sie dem Gouverneur zuschreiben, aber nur ihrem eigenen Unverständnis für die Behandlung Untergebener verdanken. Gelingt es, die Eingeborenenfrage in dem angedeuteten Sinne zu regeln, dann lassen sich auf ihr die Faktoren für die wirtschaftliche Entwicklung unseres südwestafrikanischen Schutzgebietes, Bergbau und Viehzucht, leichter aufbauen, als dies bei der unklaren Stellung der weißen zu der schwarzen Rasse bisher der Fall gewesen ist. Ob dann das Schutzgebiet die gewaltigen Opfer des jetzigen Aufstandes je zu lohnen imstande sein wird, ist dagegen eine Frage, die ich mir nicht zu beantworten getraue. Wer würde überhaupt dem alten Vaterlande den Erwerb wie die Festhaltung des Schutzgebietes zu empfehlen gewagt haben, hätte er diese Opfer voraussehen können? Jetzt, nachdem unsere nationale Ehre in Mitleidenschaft gezogen ist, kommt diese Frage für uns dagegen gar nicht mehr in Betracht.
Die Ausgaben des gegenwärtigen Aufstandes können wir ruhig auf das Konto »Für die nationale Ehre« buchen. Lohnt dann die Kolonie dereinst die bis zum Aufstand gemachten und die nach ihm zu machenden Aufwendungen — und daran möchte ich nicht zweifeln —, dann werden wir immer noch das erreicht haben, was in letzter Linie das Ziel jeder Kolonisation sein wird, nämlich ein gutes Geschäft. Mit dem Wunsche, daß es meinem Nachfolger, dem Gouverneur v. Lindequist, gelingen möge, die Kolonie auf diesem Wege ein gutes Stück vorwärts zu bringen, will ich dieses Buch schließen.