Beglaubigte Abschrift der Protocolle, gehalten in der Abgeordneten-Versammlung zu Jena.


Protocoll,
gehalten in der Versammlung der Abgeordneten verschiedener Deutscher Hochschulen, zu Jena am 29. März 1818.

1) Es wurden die Vollmachten der durch Abgeordnete an der Versammlung Theil nehmenden Hochschulen Berlin, Halle, Heidelberg, Jena, Kiel, Königsberg, Leipzig, Marburg und Rostock, mündlich oder schriftlich bekannt gemacht.

2) Veranlaßt durch die Abgeordneten des Berliner Burschenvereins und den erwählten Abgesandten derjenigen nicht verbündeten Berliner Burschen, welche auf ihrer Hochschule eine allgemeine Burschenschaft nach Zweck und Form gegründet sehn wünschen, entstand die Frage, ob der Abgeordnete des Letztern eine entscheidende Stimme haben könne, welche Frage durch Stimmenmehrheit mit »nein« beantwortet wurde.

3) Wurde von den sämmtlichen stimmenfähigen Burschenabgeordneten, erstens R. aus Jena zum Sprecher, zweitens W. zum Schreiber in den Versammlungen gewählt.

4) Nach einer Ermahnung von R., den Zweck der Versammlung im Auge habend, Ruhe, Ordnung und Bestimmtheit zu zeigen, wurde beschlossen, alle Verhandlungen nach Stimmenmehrheit zu entscheiden, und vom Sprecher rechts abzustimmen, jedoch mit Vorbehalt, daß alle Beschlüsse nur dann gültig wären, für die Hochschulen, wenn sie sich mit den Vollmachten der Abgeordneten derselben vereinigen ließen.

5) Wurden die angekommenen abschlägigen Antworten von einigen Deutschen Hochschulen verlesen. Göttingen, Tübingen und Erlangen hatten entweder keine Abgeordnete stellen wollen oder können, und dieß schriftlich erklärt.

6) K. aus Heidelberg forderte auf Vergessen aller Selbst und Partheisucht, den großen Zweck der Versammlung zu erfassen und in reiner Liebe zum Wahren und Guten so zu reden und zu handeln, wie jeder es verantworten könne vor Gott und seinem Gewissen.

7) Wurden die Angelegenheiten der Halleschen Burschenschaft, an sich, und in Verhältniß und Gegensatz der sogen. Sulphuria verhandelt. Es wurde beschlossen, daß diejenigen, welche sich mit ihrem Ehrenworte verpflichtet hatten, wegen der Unterdrückung der dortigen Teutonia Halle zu verlassen, nachher aber diese Verbindlichkeit nicht erfüllten, weil manche Gründe zu ihrer Entschuldigung vorhanden waren, nicht streng nach den Buchstaben des Gesetzes gerichtet werden sollten, sondern alle die von ihnen als ehrliche und wehrliche Burschen anzuerkennen wären, deren Entschuldigungsgründe von der Halleschen Burschenschaft als triftig entweder schon anerkannt wären, oder noch würden, sie aber durch eine von der sämmtlichen Versammlung des Abgeordneten zu unterschreibende Urkunde ihrer Übereilung und ihres Leichtsinnes wegen eine Rüge erhalten sollten. Hierdurch wurde zugleich die Hallesche Burschenschaft, in welcher sich einige von den genannten Burschen befanden, als rechtmäßig anerkannt.

Anmerkung. K. aus Heidelberg bat zu bemerken, daß er deswegen vorzüglich auf Anerkennung und Verweis gestimmt habe, weil K. die Versicherung gegeben, daß ihm von einem ehemaligen Teutonen gesagt sei, er habe an dem bekannten Abende einige Hallesche Burschen blos zu einer bedingten Unterschrift aufgefordert. K. meinte daher, daß dieses von einem jeden gehört sein könne, oder auch von denen, die es gehört hätten, verbreitet, also die Präsumtion für Straflosigkeit sei, und ein Verweis genüge.

Die Halleschen Sulpfuristen betreffend, wurde durch Stimmenmehrheit ausgemacht, daß, da die von ihnen am meisten Beleidigten um Milde für sie baten, ferner wohl zu wünschen stand, daß auch in Halle wiederum ein kräftiges und einiges Burschenleben sich gestalte und gedeihe, ihnen eine allgemeine Verzeihung und Erlösung vom Banne gewährt werde, wenn sie folgende Bedingungen eingehen würden:

  1. a) Daß sie nach Namhaftmachung aller ihrer Mitglieder mit dem Ehrenworte sich verbürgten, die unter ihnen bestehende Verbindung aufzuheben.
  2. b) Sich verpflichteten, die Hallesche Burschenschaft und ihren Brauch anzuerkennen.
  3. c) Sich gefallen lassen wollten, daß bei dem Wunsche einzelner, von ihnen, in die Hallische Burschenschaft, oder in eine auf andern Hochschulen bestehende Verbindung einzutreten, über diese erst abgestimmt werde.

Anmerkung a) K. von Heidelberg erklärte, daß er im Namen seiner Burschenschaft den Verruf nicht eigentlich aufheben könne, indem derselbe bisher von ihr noch nicht ausgesprochen sei, und zwar aus dem Grunde, weil Heidelberg noch nicht im Cartel mit Halle, beschlossen habe, die Sache selbst zu untersuchen. Er hebe aber im Namen Heidelbergs den Vorbehalt der näheren Untersuchung auf, und trete oben genannten Bestimmungen bei.

Anmerkung b) Marburg stimmte obiger Meinung aus dem besondern Grunde bei, daß diejenigen nicht namhaft gemacht werden könnten, durch welche die Teutonia bei der Regierung angeklagt sei.

Anmerkung c) In Königsberg war die Acht über die Sulpfuria nicht ausgesprochen, weil die Partheiungen in Halle dort nicht genug bekannt geworden waren.

R. — Sprecher.
W. — Schreiber.
Graf v. K. — für Jena.
L. — } für Kiel.
R. —
F. D. — } für Königsberg.
L. L. —
C. F. L. — } für Leipzig.
D. E. —
E. B. — für Marburg.
A. B. — } für Berlin.
A. v. B. —
T. v. K. — für Heidelberg.
F. S. — } für Halle.
D. —
W. W. — für Rostock.
Folgen die Unterschriften.

Protocoll,
gehalten in der Versammlung der Abgeordneten Morgens den 30. März.

1) Zu den für die Theilnehmer der Hallischen Sulpfuria zu bestimmenden Puncten und Bedingungen wurde noch hinzu gefügt, daß sie selbst jeden von ihnen, der die abgefaßte Schrift nicht unterschreiben wolle, als Verrufenen anerkennen und gegen ihn verfahren wollten, wie der Burschenbrauch der Hallischen Burschenschaft bestimme.

2) Es erschienen die Bevollmächtigten der Hallischen Sulpfuria und unterschrieben die verlangten Puncte, und es war also für ihre Person der Bann aufgehoben.[6]

3) Ein aus Leipzig angekommener Brief wurde verlesen. Der Seniorenconvent erklärte darin, daß man zur Förderung aller guten Zwecke bereit sei, daß aber nach seiner Meinung eine allgemeine Burschenschaft in Leipzig nicht leicht errichtet werden könne.

4) Es wurden die mündlichen und schriftlichen Klagepuncte des ehemaligen Breslauer Burschen U. (jetzt in Berlin) gegen die Polen in Breslau gehört, und beschlossen, er solle den Thatbestand schriftlich aufsetzen, damit dann, nachdem auch jene gehört wären, in der Sache ein Weiteres bestimmt werden könne.[7]

5) Nachdem auf diese Weise die auf Brauchssachen Bezug habenden Angelegenheiten abgemacht waren, wurde zur Besprechung über die Grundidee einer allgemeinen Deutschen Burschenschaft geschritten. J., Abgeordneter von mehreren Burschenschaften aus Berlin, die eine solche wünschten, erkannte, auf Befragen den erwählten Sprecher und Schreiber an.

6) Es wurden von R. 19 Puncte als Grundlage zu einer allgemeinen Burschenschaft verlesen, und über dieselben einzeln abgestimmt. Leipzig begab sich seine Stimme, weil dort noch Landsmannschaften beständen.

Punct 1.[8] wurde von allen Deutschen Hochschulen anerkannt.

Punct 2. gleichfalls anerkannt. K. behielt sich nähere Erläuterung bei § 4. vor.

Anmerkung. Es wurde bestimmt, daß eine Deutsche Burschenschaft Ausländer unter sich aufnehmen könne, wenn sie nur von ihnen überzeugt sei, daß sie dem Zwecke einer allgemeinen Deutschen Burschenschaft nicht schädlich, sondern eher förderlich sein würden, daß dieselben auch Ausländern eine eigene Verbindung neben sich gestatten könne, wenn nur diese ihr untergeordnet blieben, allein in Brauchssachen entscheidend stimmfähig sei, jedoch so, daß die Deutsche Burschenschaft wenigstens immer ⅔ der Stimmen erhalte.

K. für Heidelberg erklärte, daß die Burschenschaft sich, wegen der Zwistigkeiten und Vereine, die noch außer der Burschenschaft in Heidelberg beständen, aller Rechte auf Renoncen und Nicht-Burschenschaftsmitglieder enthalte, wenn sie nicht mit ihnen in Collision käme.

Die Kieler Abgeordneten behielten der Entscheidung ihrer Burschenschaft vor, ob der von ihr anerkannte Burschenbrauch in allen seinen Beziehungen auch für die nicht Verbündeten verpflichtend sein solle.

F. d. U.


Protocoll,
Abends am 30. gehalten.

§. 1. K. wurde auf Verlangen sein Freund L. aus Heidelberg als Rathgeber in schwierigen Fällen zugesellt.

§. 2. Weitere Berathung über die vorgeschlagenen Puncte:

§. 3. wurde allgemein anerkannt.

§. 4. wurde nach §. 2. eingeschränkt.

K. bezieht sich auf die gemachten Modificationen. V. B. und L. erkannten dies und das nachfolgende nur in so weit an, als es sich mit ihren Vollmachten vereinigen ließ.

§. 5. Hiebei wurde vor dem Worte öffentlich »wo möglich« eingeschaltet.

Das Wort unauflöslich wurde weggelassen. D. erklärte es dahin, daß er glaube, die Verbindung müsse geistig unauflöslich, auch fürs bürgerliche Leben fortbestehen.

§. 6. beschränkt sich auf §. 2. Ob Nichtchristen aufzunehmen seien, wurde der Entscheidung der einzelnen Burschenschaften überlassen.

§. 7. wurde mit der Bemerkung angenommen, daß es jeder Burschenschaft frei stehe zu bestimmen, ob nach der Exmatrikulation jemand von ihr noch als Bursch anzusehen sei, oder nicht. Die Königsberqer Abgeordneten behielten sich vor, daß die darüber in ihrem Brauch enthaltenen nähern Bestimmungen in Kraft bleiben sollten.

§. 8. 9. und 10. wurde angenommen.

§. 11. von den Meisten gebilligt.

Heidelberg stimmt in der Idee dem §. 11. alsdann bei, wenn jeder ehrenhafte Bursch aufnahmsfähig ist. Die Verhältnisse selbst haben die Realisirung dieser Idee dort noch nicht gestattet. — Kiel bezog sich auf seine Anmerkung nach §. 2.

§. 12. angenommen. — Kiel erklärte, da bis her dort keine Wilden gewesen seien, sei noch nicht bestimmt worden, in wie fern der Burschenbrauch auch für Nichtverbündete gelte.

§. 13. angenommen.

§. 14. Hiebei verwiesen nur die Kieler auf das oben in dieser Beziehung Gesagte.

F. d. U.


Protocoll,
gehalten den 31. März.

1) Wurden die von U. abgefaßten Klagepuncte verlesen und beschlossen, es solle in Breslau Aufhebung des Verrufes und Rechtfertigung wegen des Überfalls verlangt, U. aber so lange ganz schuldlos angesehen werden.

2) Wurde angezeigt, daß die Gießner geschrieben hätten, sie wären verhindert worden Abgeordnete nach Jena zu senden, indem der Senat allen solchen Relegationen angedroht habe.

3) Es wurde in der abgebrochenen Berathung wieder fortgeschritten.

§. 15. angenommen.

§. 16. wurde folgendermaßen abgeändert. Es bleibt der gesammten Deutschen Burschenschaft das Recht, die Verfassungen der einzelnen Hochschulen, wo Burschenschaften sind, einzusehn und zu beurtheilen, ob, und in wie fern sie der Grundidee entsprechen, und bei etwanigen anstößigen dieselbe um Abstellung derselben anzugehn.

§. 17. Hier wurde die Bestimmung hinzugefügt, daß wenn die Casse einer, oder mehrerer Burschenschaften zu den Kosten der Reise nicht hinreiche, eine allgemeine Casse nach Verhältniß des Einkommens der Burschenschaften eingerichtet, und dadurch die Reise erleichtert werden solle.

§. 18. Hier wurde Eisenach vorläufig als Versammlungsort bestimmt.

§. 19. Es wurde hinzugefügt, daß bei den genannten Berathungen ⅔ der Stimmen entscheiden sollten.

4) Der Vorschlag, alle Jahre am 18. Juni ein Fest zu feiern, wobei man sich vorzüglich der Brüder an andern Orten in traulicher Liebe erinnere, wurde gebilligt.

5) Die Abgeordneten der Leipziger Hochschule behielten sich vor, daß, wenn bei ihnen gleichfalls eine allgemeine Burschenschaft zu Stande gekommen wäre, auch ihr das hier den einzelnen Hochschulen gegebenes Recht, den verlesenen Puncten Anmerkungen hinzuzufügen, aufgehoben bleiben solle, und es wurde dieß allgemein gebilligt.

F. d. U.


Protocoll,
vom 1. April 1818.

1) L. aus Königsberg zeigte an, daß, da sein Mitabgeordneter D. unwohl sei, er seine Stimme mit übernommen habe, D. sich aber etwanige Bemerkungen noch vorbehalte.

2) B. für Marburg dankte den Jenaern für die Abfassung der 19 Puncte, bemühte sich darauf, auseinanderzusetzen, wodurch wir etwa den darin aufgestellten Zweck erreichen möchten, wobei er vor allen zur Erlangung wahrer vaterländischer Bildung, Streben nach umfassender Kenntniß, Ehrenhaftigkeit, und Freiheit, aber was die Burschenschaften auszeichnend unterscheiden solle, rücksichtslosen Gemeingeist und möglichste Gleichheit der Rechte empfahl. Es wurde von R. antwortend auf den 10. Punct verwiesen, wo schon zum Theil darüber verhandelt sei. Nur wurde noch in Betreff der Gleichheit vor dem Rechte folgendes Nähere verhandelt.

Es entstand:

  1. a)[9] Die Frage, ob ein Fuchs zum Vorsteher erwählt werden könne, welche im Allgemeinen verneint wurde.
  2. b) Ob einem Fuchs Stimmrecht zuzuerkennen sei.

Die übrigen Hochschulen bejahten die Frage; Jena, Kiel, Königsberg und Marburg aber, deren Bevollmächtigte noch nicht von ihrer Verfassung abgehen konnten, behielten sich Berathung mit ihren Burschenschaften vor. — Es wurde noch der Vorschlag gemacht, ob nicht diejenigen Burschenschaften, welche Füchse entweder nicht sogleich aufnehmen, oder denselben nach der Aufnahme keine Stimmfähigkeit zuerkennen würden, allen den Füchsen, welche einzutreten wünschten, Erlaubniß und Veranlassung geben wollten, vor der Aufnahme eine gewisse Anzahl von Versammlungen zu besuchen, damit auf der einen Seite dieselben Gelegenheit bekämen, die Eigenthümlichkeit des Lebens auf den Hochschulen kennen zu lernen, auf der andern Seite aber das peinliche Gefühl bei ihnen vermieden werde, einem Ganzen anzugehören, über dessen Wohl ihnen keine entscheidende Stimme zustehe, und so das Gesetz der möglichsten Gleichheit der Rechte nicht gekränkt werde.

Anmerkung. K. für Heidelberg bemerkte, daß er um des Allgemeinen willen von der Wahlfähigkeit zum Vorsteheramte für sogen. Füchse abstehe, wenn die anderen Hochschulen sich zur Stimmfähigkeit für Alle verstehen wollten.

Und es geschehe dies besonders der Einheit des Gesetzes willen.

3) Wurde der Wunsch geäußert, daß bei der Aufnahme alle Abstimmung durch bloßes Ja oder Nein wegfallen möge, sondern laut und mit Anführung der etwanigen Gründe gegen den Aufzunehmenden gestimmt werde, wobei auf §. 9. und 10. verwiesen wurde. — Rostock behielt sich hiebei Berathung mit ihrer Burschenschaft vor.

4) Wurde als zum Wesen der Burschenschaft gehörig anerkannt, daß kein Zweikampf zwischen den einzelnen Burschenschaften, als solchen, statt finden dürfe, sondern jeder unter ihnen obwaltende Streit schiedsrichterlich ausgeglichen werden müsse.

5) Wurde festgesetzt, es solle in dieser Versammlung der Abgeordneten noch kein förmliches Cartel, oder eine Verfassungsurkunde der großen allgemeinen Deutschen Burschenschaft verfaßt, sondern blos einige Grundgesetze derselben vorläufig entworfen werden, damit die Abgeordneten sie zur Berathung ihrer Burschenschaft mitnehmen könnten. Die vollständige Ausarbeitung müsse bis zur Versammlung am 18. Oktober ausgesetzt bleiben.

6) Sollte auch an die Hochschulen, welche keine Abgeordnete hierher gesandt, der Entwurf dieser Gesetze, die 19 Puncte zugleich mit einer Schrift, welche die Ansichten der Abgeordneten von dem Wesen der Burschenschaft näher ausspräche, so wie auch eine Aufforderung, dem hier gebilligten Grundsätzen beizutreten, übersandt werden.

Anmerkung. Berlin behielt sich vor, zu dieser Aufforderung nur dann mitzuwirken, wenn ihr Verein als Burschenschaft anerkannt würde.

F. d. U.


Protocoll,
gehalten Nachmittags am 1. April.

1) Die Verfassungsurkunde des Berliner Burschenvereins wurde verlesen und nach mannigfachen Verhandlungen, theils über seine innere Einrichtungen, theils über seine Verhältnisse zu den Nichtverbündeten, wurde das Urtheil der Abgeordneten gefordert, ob der Berliner Burschenverein nach Zweck und Form eine Burschenschaft zu nennen sei.

a) Jena erklärte sich dahin, dieser Verein entspreche nicht der Idee einer allgemeinen Burschenschaft, weil:

  1. 1) Die Eintheilung nach Provinzen zu Partheiung, Eifersucht und Kastengeist Anlaß geben könne.
  2. 2) Hinsichtlich der Abstimmung der einzelnen Landsmannschaften für sich, der Begriff der Gerechtigkeit dadurch gefährdet werde, daß Fälle möglich blieben, wo wenige über viele entscheiden könnten.
  3. 3) Die Privatinstitution jeder Landsmannschaft dem Gemeingeiste hinderlich sein müsse.

b) Die Kieler Abgeordneten stimmten im Ganzen der obigen Erklärung bei, glaubten aber, daß es nur geringer Veränderungen bedürfe, um die genannte Verfassung der Idee einer allgemeinen Burschenschaft entsprechend zu machen.

c) Königsberg meinte, daß gegen diesen Verein noch besonders zu erinnern sein möchte, daß der Entschluß, für eigne volksthümliche Bildung zu wirken, in der vorgelesenen Urkunde nicht genug hervorgehoben sei.

d) Marburg bezog sich auf die von Jena gemachte Bemerkung in Hinsicht auf das Abstimmen nach einzelnen Landsmannschaften, und führte gegen diese Eintheilung überhaupt die Erfahrung an, daß solche stehende Abtheilungen der allgemein zu fördernden Eintracht durch unvorherzusehende Vorfälle nur zu leicht gefährlich würden.

e) Halle erklärte sich dahin, es stimme im Allgemeinen mit der vorigen Bemerkung überein und fürchte besonders Hervortreten von Eifersucht bei dieser landsmannschaftlichen Eintheilung.

f) Heidelberg urtheilt, daß nach provisorischer Annahme der bekannten 19 Puncte der Geist des Berliner Burschenvereins als Deutscher Burschenschaftsgeist anzuerkennen sei, daß diese Idee aber vernichtet werden müsse:

  1. 1) Durch die Einrichtung, daß nicht viritim gestimmt werde.
  2. 2) Durch Unwandelbarkeit und Ungleichheit der Mitgliederzahl der einzelnen Abtheilungen.
  3. 3) Durch Beibehalt der Privatinstitutionen und hält
  4. 4) noch für nützlich, wenn für diese Abtheilungen ein andrer Name angenommen werde.

g) Rostock erklärte, es glaube, daß die Verfassung der Berliner Verbindung aus der Grundidee einer allgemeinen Deutschen Burschenschaft hervorgegangen sei, bei Einrichtung der Form aber einiges dieser Form nicht genau Entsprechende vielleicht aus etwas zu ängstlicher Berücksichtigung der Schwierigkeiten, welche örtliche Verhältnisse ergaben, entsprungen sei, und deßhalb gewiß leicht abgestellt werden könne.

h) J. meinte, daß zur Ausführung der Grundidee einer allgemeinen Deutschen Burschenschaft auch allgemeine Versammlungen unerläßlich seien.

2) Die Abgeordneten faßten den Beschluß, es solle von ihnen der Berliner Burschenverein freundlich gebeten werden, nach den 19 Puncten und den darüber im Protocoll bei Gelegenheit der Verhandlungen über Wesen und Form des Berliner Burschenvereins eingeschalteten Bestimmungen und Erläuterungen ihre Verfassung umzuändern und so sich den übrigen Deutschen Burschenschaften näher anzuschließen. Zugleich solle diesem Vereine der Vorschlag gemacht werden, ob sie nicht, wenn sie auf obige Bitte eingehen würden, bei Berathungen über diese Sache einen Abgeordneten von denen zulassen wollten, welche außer ihrer Verbindung eine allgemeine Burschenschaft begründet zu sehen wünschten.

3) Wurde ausgemacht, daß alle Deutschen Hochschulen aufgefordert werden sollten, so lange die Regierungen eine ordentliche Burschenzeitung noch nicht gestatteten, Aufsätze über Burschenangelegenheiten nach Jena einzusenden, damit sie dort, wo es am leichtesten ausführbar sei, unter erlaubtem Namen und erlaubter Form zum Druck gefördert würden.[10]

F. d. U.


Protocoll den 2. April.

1) Verlas R. den an die Breslauer abgefaßten Brief. Er wurde gebilligt und es wurde bestimmt, daß die Breslauer Burschenschaft ersucht werden solle, die Antwort an diejenigen Hochschulen gelangen zu lassen, welche für das laufende Jahr zu Geschäftsführenden würden erwählt werden.

2) Es wurde hierauf zugleich jene Wahl vorgenommen und der Burschenschaft zu Jena zuerst das Amt der Geschäftsführung in allgemeinen Burschenangelegenheiten übertragen.

3) K. verlas einen vorläufigen Entwurf des sogen. Cartels und gab dieses Veranlaßung zur näheren Berathung über einige Gesetze für die Verfassungsurkunde der allgemeinen Deutschen Burschenschaft. Folgende Bestimmungen, die sich aus den Vorschlägen der Einzelnen ergaben, wurden als zweckmäßig anerkannt.

  1. a) Es ist Hauptgrundsatz, daß alle Deutsche Burschenschaften in der Idee ein Ganzes ausmachen.
  2. b) Hieraus ergiebt sich, daß die Verfassung jeder einzelnen Burschenschaft der Grundidee des Ganzen entsprechen müsse.
  3. c) Es bleibt also auch der allgemeinen Deutschen Burschenschaft die Entscheidung überlassen, ob eine Vereinigung auf einer Hochschule als Burschenschaft anzuerkennen sei, oder nicht.
  4. d) Zur Darstellung der Idee des Ganzen ist eine allgemeine Bundessitzung nothwendig.
  5. e) Jede Deutsche Burschenschaft schickt daher zu einer bestimmten Zeit Abgeordnete nach einem zu erwählenden Ort, um über allgemeine Angelegenheiten zu berathen und zu entscheiden.
  6. f) Dem Beschlusse dieses Bundestages muß sich jede Burschenschaft unterwerfen, jedoch mit Vorbehalt aller hierher gehörenden in den Protocollacten gemachten näheren Bestimmungen und anderer noch zu entwerfenden Beschränkungen.
  7. g) Die Bundessitzung ist noch besonders schiedsrichterlicher Behörde in Streitigkeiten einzelner Burschenschaften.
  8. h) Ihr bleibt die oberste Leitung der Geschäftsführung überlassen.
  9. i) Es ist vorläufig diejenige als eine Deutsche Burschenschaft anzuerkennen, welche die 19 aufgestellten Puncte, wie sie durch Erläuterungen und Zusätze im Protocolle bedingt worden sind, als gültig für ihren Verein annimmt.
  10. k) Die Vollmacht der zur Bundessitzung zu sendenden Abgeordneten muß möglichst uneingeschränkt und die Zahl derselben 3 sein.
  11. l) Es wird dringend gewünscht, daß auf dem nächsten allgemeinen Bundestage von jeder Hochschule ein Verfassungsentwurf der großen allgemeinen Deutschen Burschenschaft mitgebracht werde, damit daraus ein allgemein gültiges Ganze hervorgehe.
  12. m) Alle Angelegenheiten, welche sich auf die Bundessitzung beziehen, werden von der geschäftsführenden Burschenschaft geleitet, und ist also jetzt alles hierher Gehörige nach Jena einzusenden.

4) Kiel machte in Hinsicht des Burschenbrauchs Vorschläge zur allgemeinen Annahme, als z. B. Gleichheit der Waffen auf allen Hochschulen; Vermeidung des Ehrenwortes bei Spielschulden,[11] worüber aber der Beschluß bis zur Bundessitzung verschoben werden mußte, so wie auch der Antrag von derselben Hochschule, das für alle 3 Jahre ein Wartburgsfest beschlossen werde.

5) Den letzten Vorschlag, so wie den zur Gleichheit der Waffen hatte auch Königsberg und fügte noch den Wunsch hinzu, daß für eine allgemeine Volkstracht, so weit es im Wirkungskreise der Hochschulen läge, etwas geschehen möge.

6) Marburg schlug gleichfalls Deutsche Tracht und Waffengleichheit vor und erhielt, so wie auch Königsberg gleiche Antwort mit Kiel.

7) Halle schlug gemeinschaftliche Farbe und Wahlspruch vor. Über das erstere sollte der Bundestag sich erklären. Zum Wahlspruch wurde vorläufig: »Gott, Freiheit, Vaterland« vorgeschlagen.

8) Heidelberg hält für die Aufrechthaltung der wahren Burschenehre und Gerechtigkeit für nothwendig, daß sich auf jeder Deutschen Hochschule ein Schiedsgericht befinde, welches unmöglich mache, daß die Beleidigung, welche offenbar ganz auf der einen Seite sei, durch den Zweikampf ausgemacht werde, sondern daß dagegen eine Renomageerklärung Statt finde. Auch sollte dieses Schiedsgericht den Zweck haben, wo möglich Streitigkeiten zu vermitteln, und erst nach geschehenem Versuche den Zweikampf zulassen. — Es wurde dies zu weit ausgedehnt gefunden und dafür vorgeschlagen, es solle auf jeder Hochschule eine Behörde sein, welche, so viel möglich, unzulässige Zweikämpfe verhindere; der muthwillige Beleidiger solle gezwungen werden, die Beleidigung wenigstens zurückzunehmen, dem Beleidigten aber überlassen bleiben, ob er noch weitere Genugthuung fordern wolle, oder nicht.

9) Es wurde vorgeschlagen, daß der immerwährende Verruf und die Strafe der Hetzpeitsche gänzlich aufgehoben werde.

10) Folgte der Antrag, daß die Versammlung des Bundestages schon den 10. October 1818 beginnen möge, welcher allgemein angenommen wurde.

11) Wurde der Beschluß gefaßt, daß an alle Hochschulen, wo Verbindungen sind, theils Abschriften des Protocolls und der 19 Puncte, theils der Aufsatz über Wesen und Form der Burschenschaften nebst freundlicher Aufforderung zur Einrichtung einer solchen übersandt werden solle. In Betreff Gießens vereinte man sich dahin, daß man beide daselbst bestehende Partheien zur Vereinigung auffordern und ihnen gleichfalls das oben Genannte übersenden wolle.

Es waren also zusammen Briefe zu senden nach Berlin, Breslau, Erlangen, Freiburg, Gießen, Greifswalde, Göttingen, Landshut, Leipzig, Würzburg und Tübingen. Für Heidelberg wurde bestimmt, daß die Burschenschaft den Landsmannschaften daselbst oben erwähnte Schriften überreichen möchte.

F. d. U.


Protocoll,
gehalten am 3. April.

1) Wurde die Disposition der Schrift verlesen, welche an einige Hochschulen gesandt werden sollte, um dort die Ansicht der Abgeordneten vom Zweck und Form der Burschenschaften darzustellen. Sie wurde gebilligt und zur weitern Ausarbeitung übergeben.

2) Ein Brief vom Vorsteher H. aus Breslau wurde bekannt gemacht. H. bemühte sich darin, nähere Aufklärung über U.’s Sache zu geben. Dieser Brief konnte aber als nicht von der Verbindung ausgehend nicht als Ausspruch ihrer Meinung angesehen werden. Das Schreiben an die Breslauer Burschenschaft wurde daher demnach nöthig gefunden, und war dabei jetzt nur noch die erforderliche Rücksicht auf den Brief von H. zu nehmen. U. suchte sich gegen die in dem Briefe enthaltenen Beschuldigungen zu rechtfertigen und verlangte, daß H. zu näherer Erklärung besonders über den ihm von demselben Schuld gegebenen Bruch des Ehrenwortes veranlaßt werden möge. — Endlicher Beschluß in dieser Sache war, es solle die Breslauer Burschenschaft nicht nur um ihre Bestätigung und Widerlegung der in dem Briefe von S. enthaltenen Klagepuncte ersucht, sondern sie noch ferner gebeten werden, abgesehn von ihrer jetzigen Meinung, den ganzen Thatbestand auszumitteln, und hieher mitzutheilen.

3) Trugen die Hallischen Abgeordneten auf einen Beschluß der Versammlung darüber an, ob die von mehreren Hochschulen für Halle erkannte Strafe, daß die Zeit, wo kein eigentlicher Burschenbrauch einer Verbindung daselbst bestanden habe, rücksichtlich des Burschenalters der in Halle damals Studirenden nicht gerechnet werden solle, jetzt durch die über die dortigen Angelegenheiten gemachten Bestimmungen aufgehoben sei, oder nicht. Die Versammlung beschloß einstimmig Aufhebung jenes Ausspruches.

4) Wurde beschlossen, daß wenn von irgend einem Gerichte wegen dieser Versammlung eine Untersuchung verhängt werden sollte, erst dann, allein wenn die Sache nicht mehr zu verheimlichen sei,[12] eingestanden werden dürfe, es wären hier einige Burschen zusammengekommen, um auf einzelnen Hochschulen bestehende Streitigkeiten gütlich zu vermitteln; wobei aber weder die Namen der Abgeordneten anderer Hochschulen genannt, noch überhaupt von einem geführten Protocolle geredet werden sollte, und zwar dieß alles, weil es sich neuerdings vielfach bestätigt habe, wie sehr manche Regierungen allen Verbindungen auf Hochschulen entgegen wären.

Göthe, welcher damals seinen procès monstre mit dem Großherzog von Weimar gehabt hatte, hielt sich in Jena auf. Ich konnte nicht umhin dem großen Dichterfürsten aufzuwarten. Er wohnte jenseits der Saale vor der Stadt, in der sogenannten Tanne, welche neben dem Geleitshause liegt.

»Wollen Sie den Staatsminister sprechen?« fragte mich den Eintretenden ein kleiner altkluger Knabe, in dem breitesten Sächsischen Dialect, welchen mein Ohr je vernommen hat. Ich nickte bejahend, indessen nicht ohne einige unheimliche Empfindung, da mir der kleine Bursch von hinten etwas zwergmäßig vorkam. Er mag auch wol nur ein Luftgebild aus Göthes Hirn gewesen sein und überall keine Realität gehabt haben. Denn er war in der That auf eine bewundrungswürdig schnelle Weise meinen Blicken entschwunden. Verdutzt sahe ich mich auf der Diele umher, der Zwerg wurde nicht wieder sichtbar. Ich kuckte in alle Ritzen und Spalten, Alles war vergebens. Da hörte ich ein Geräusch, Trepp ab. Es nahte ein Bedienter, der nach meinem Begehren und Namen fragte, und nach erhaltener Antwort mich sodann bei Göthe anzumelden versprach. »Es soll dem Herrn Geheimerath sehr angenehm sein,« berichtete er, und ich folgte. — Ich habe mein ganz Leben hindurch in Gegenwart großer Menschen sehr lebendig das Gefühl gehabt, was Verrina »Respekt« nennt, eine Empfindung welche dem Geist wohlthut, wie der Frost der Erde zur Winterszeit. Sie tödtet das Unkraut der Eitelkeit auf die probateste Weise.

Aber Göthe’s Antlitz zu sehen, — ich fühlte das meine schon im voraus verbrannt, wie das der armen Fräulein Semele bei Jupiters Anblick. — Und siehe! schon auf dem Corridor begegnete mir der große Mann. Ich kreutzte meine Arme, verbeugte mich tief, blieb aber dann, ein travestirter Paganini, noch lange auf der G Saite der Conversation, indem ich nur sehr mühsam und stotternd, »mein Herr Ge- Ge- Ge- heimerath« heraus brachte.

Excellenz oder besser: »Ecce Lenz« wäre überhaupt passender gewesen, denn der Angeredete schob an mir vorbei und sagte fast mürrisch: »Ich bin nicht der Geheimerath.« —

Ich hatte mich geirrt, es war der Mineraloge Lenz.

Der lächelnde Bediente öffnete eine Thür. Ich trat ein und sah Göthe am Ende des Zimmers am Fenster stehend.

Ich weiß nicht recht woher es kam, aber drei Vergleiche drängten sich bei seinem Anblick solidarisch in meine Vorstellung. — Bald glaubte ich den Apoll von Belvedere, bald einen Pfau, bald die Ruinen des Heidelberger Schlosses vor mir zu sehen. Das schöne Auge schien mir etwas gebrochen. — Daher mag der letzte Vergleich der paßendste sein. »Treten Sie an dieses Fenster,« commandirte fast der Dichter, »Sehen Sie sich hier ringsumher. Wie gefällt ihnen die Gegend? Sie ist die schönste, welche ich auf die Dauer gekannt habe.« —

Ich stimmte bei, obgleich den Bergen wol eine grüne Grasatzel zu wünschen gewesen wäre. Sie sind entsetzlich kahl. — Dann brachte ich das Gespräch auf die See und erzählte, daß mein Vater zur Zeit meiner Geburt die Stelle eines Landsvogts auf der dänischen Insel Föhr in der Nordsee bekleidet habe. Ich schilderte den Anblick des Weltmeers, als den erhabensten, den die Natur darbietet, und bediente mich, da Göthe Beifall zu schmunzeln schien, wenn ich nicht irre, sogar mehrerer poetischen Floskeln dabei. Ich wollte, nachdem ich den ersten Schock der eingebildeten und wahren Bekanntschaft Göthe’s überwunden hatte, ihm zu verstehen geben, daß ich auch ein Jünger der Musen sei und wenigstens dadurch die Dreistigkeit meines Besuches entschuldigen. Aber auf einmal thaten der Herr Geheimerath eine fatale Frage an mich. Sie geruhten sich zu erkundigen, wie groß Föhr sei.

Obgleich Gaspari, als er 1804 in Wandsbeck lebte, trotz seiner Menschenscheu mich als kleinen Knaben fortwährend auf den Arm getragen hat, obgleich ich wohl weiß, daß Fabris Geographie mit dem humoristischen Grundsatz: »Ohne Geographie ist der Mensch ein Maulwurf,« beginnt, so muß ich doch gestehen, daß diese Wissenschaft diejenige ist, die sich mir von jeher am fernsten gehalten hat.

Ich sah den alten Herrn etwas verblüfft an, dann aber antwortete ich, wie ein Geschworner ohne Rechtskenntniß in Rechtssachen, — in dieser geographischen Klemme, nach meiner moralischen Überzeugung: »Eine Quadratmeile.«

Göthe schien sich dabei erst nicht beruhigen und an einige Bücher auf dem Repositorio appelliren zu wollen, was mich in der That verlegen machte. — Das Gespräch tournirte sich indessen auf Heidelberg. Mit Wärme schien der Dichter von dem bereits erwähnten Schelver zu reden. Im Uebrigen sprach er ziemlich vornehm über die andern Professoren. Von Thibaut sagte er: »Er ist ein guter Freund von« — verwandelte aber als ob er schon zu viel gethan habe, das schon hervorquillende mir in uns; Jetzt schien mir Göthe der wieder auf die Insel Föhr zurück kam, mit der Durchsicht einiger geographischen Compendien doch Ernst machen zu wollen. — Ich empfahl mich daher.

Dieser Act schien Göthe am Meisten zu gefallen. Uebrigens mußte ich dem alten Herrn zu meiner allergrößten Verwunderung versprechen ihn bald wieder zu besuchen.

Er verlangte das in einem durchaus herzlichen Tone, was ich mir übrigens noch bis auf diese Stunde auf keine Art und Weise erklären kann. —

Indessen war es mir unter den Burschen eine große Satisfaction bei Göthe gewesen zu sein. Man beneidete mich um diese Ehre wie Mädchen sich einander um einen neuen Hut scheel ansehen.

Zu dieser Zeit passirte Göthe auch eine, wenig bekannte, höchst ergötzliche Anecdote.

Eine Dame ließ sich bei ihm melden. Göthe, der den Besuch des schönen Geschlechts nur sehr bedingt liebte, ließ seiner Bewunderin, aller Bitten ungeachtet, drei Male die Audienz durch seinen Bedienten verweigern. Allein die Dame wollte sich nicht abweisen lassen, folgte dem Bedienten, dem sie noch eine Bestellung an seinen Herrn aufgetragen hatte, in den Garten, wo sie Göthe erblickte, dem sie sogleich zu Füßen stürzte, indem sie seine ergriffene Hand mit Küssen bedeckte.

»Aber Madam! so stehen Sie doch auf,« rief Göthe von dieser hündischen Verzweiflung zwar geschmeichelt aber doch auch verwirrt.

»Nein großer Dichter!« rief die in den Staub gesunkene Verehrerin. »Wie glücklich bin ich, daß meine Augen Dich erblicken. Ich komme mir vor wie die Glocke, wovon es in Deinem schönen Liede heißt:

»Fest gemauert in der Erden

Steht die Form aus Lehm gebrannt.«

Göthe hat noch oft in späten Jahren herzlich über diese seine Verwechslung mit Schiller gelacht.

Das Rednertalent, welches außer in England so wenig cultivirt wird, wurde in Jena wenigstens oft in Uebung gesetzt. Wenn die Bruder Studios rudelweise Abends durch die Gassen schlenderten und einen ihrer Freunde noch in seinem erleuchteten Zimmer zu Hause fanden, so wurde demselben gar häufig ein Vivat gebracht, dem das Verlangen einer »Standrede« folgte.

Der Gefeierte mußte nun sein Fenster öffnen den Raum mit einigen Lichtern erhellen und in der häufigen Ermanglung dieser, die schwerfällige Studierlampe auf die Fensterbank postiren, dann aber eine Rede halten, welche oft an die Neapolitanischen Improvisatoren erinnerte. — Vorzüglich stark war in solchem aus dem Steggreifreden der Meklenburger W. — Seinem Nachbar, einem Professor, waren vierzehn Tage vorher die Fenster eingeworfen. Während er sich nun für die ihm wiederfahrene Ehre auf das Allerwärmste bedankte, beklagte er seinen gelehrten Nachbar, der nicht das Glück habe in einer so guten Meinung bei den Herrn Studenten zu stehen wie er, und ermahnte die Herren Akademiker, sich künftig nie wieder solche Excesse gegen Professoren zu Schulden kommen zu lassen. Die Art und Weise wie er abwechselnd den lustigen Schalk, dann wieder den ehrenwerthen Philister sprechen ließ, war in der That ungemein humoristisch.

Die Collegien in Heidelberg fingen in wenigen Tagen wieder an. Mit dem Bewußtsein meine Burschenpflicht erfüllt zu haben, trat ich meine Rückreise über Erfurt und Göttingen an, wo ich in einer Nacht ein Paar Studenten, welche im Rausch »Bursch heraus« gerufen hatten, dadurch der Arrestation entriß und vor öffentlicher Relegation schützte, daß ich (vielleicht die einzige Lüge meines Lebens) mich für den Sohn eines Hannoverschen Ministers ausgab, und den nachgiebigen Pedellen meine hohe Protection versprach.

In Göttingen war ich verdammt, den Tod meines liebsten Jugendfreundes, Christian Kirchhof aus Uetersen zu erfahren, welcher zu Charkow in Südrußland, einige Tage vor seiner Rückkehr in die Heimath, nachdem er als Hauslehrer sich bei einem Grafen d’Olonne die erforderlichen Studienkosten verdient hatte, durch ein Nervenfieber weggerafft war. Sein Tod ergriff mich fürchterlich. Schlaflos und weinend langte ich nach einigen Tagen wieder in Heidelberg an. — Christian hat das Versprechen, mir nach dem Tode zu erscheinen, nicht gehalten.

Ende des ersten Bändchens.


Fußnoten:

[1] Ich glaube man rief aus Deutschthümelei: »Johann« anstatt »Jean!«

[2] Es ist ein großes Wunder, daß mit dem Abspringen der Rappierklinge nicht größeres Unheil angerichtet, als bisher geschehen ist. — Die Fechtmeister, welche bei dem Debit derselben verdienen, sind gewöhnlich eigennützig genug, das beste Präservativ dagegen nicht anzurathen, welches darin besteht, daß man vor dem Fechten die Klingen wärmt. Im Sommer zerspringt nicht der sechste Theil von denen, die im Winter entzwei gehen.

[3]

»Wer nie sein Brod mit Thränen aß,

Der kennt euch nicht ihr himmlischen Mächte.«

[4] »Als ich zuerst von dir gebeten wurde, das gefährliche Geschäft einer Disputation mit Dir zu unternehmen, wollte ich mich zuerst nicht auf den ungleichen Kampf einlassen, und hätte es gewißlich nicht gewagt, wenn mich nicht Deine erprobte Freundschaft gegen mich zu diesem Unternehmen angetrieben hätte. Du bist mein Freund mein Landsmann, ich fürchte daher nichts. Aber reden muß ich vor bedeutenden Männern, deren große und göttliche Gelehrsamkeit mir zeigt, wie kühn ich bin. Vergebt daher gelehrte Männer! wenn ich Euren Ohren, die so zart sind, hier bei Anhörung von übel klingenden lateinischen Phrasen, Zwang anthue.«

[5] In Jena waren im Jahre 1818 nur zwei hübsche Mädchen, von denen die Eine zu stark, die Andere zu mager war.

[6] Es waren dies drei Studenten, welche den Feldzug mitgemacht hatten, und mit dem Erinnerungszeichen daran geschmückt, vor die Barriere traten, wo sie als ehrliche und wahrhafte Burschen rehabilitirt wurden. Unser Präsident trug aber auch das eiserne Kreutz. —

[7] Die Polen hatten diesen Schlesier durch schändliche Mißhandlungen so erbittert, daß er nur den Namen »furioso« trug. Er sprach immer nur von einem Polen vergleichend. »Ein Pole oder ein Schurke« u. dgl. m. Bei einer solchen Phrase erhob sich dann allemal der sanfte Deputirte L. und foderte eine Ehrenerklärung für die Polinnen, da seine Mutter eine solche sei, welche Furioso allemal wenn auch ungern ertheilte.

[8] Diese neunzehn Punkte sind leider nicht mehr in meinem Besitz — Um das Sitzungsprotocoll in seiner ganzen Vollkommenheit zu geben, habe ich die Verhandlungen über jene Puncte hier indessen nicht auslassen zu dürfen geglaubt.

[9] In der Heidelberger Burschenschaft war das Fuchswesen ganz aufgehoben, der Student im ersten Halbjahre hatte gleiche Rechte mit den älteren Burschen.

[10] Wie wenig Verstecktes wie so gar nichts Revolutionäres lag damals in den Deutschen Burschenschaften! Wie hätte sich der junge Deutsche Pegasus zügeln und reiten lassen, wenn einige unvorsichtige Stallknechte ihn nicht durch Verketzerungen zu hartmaulig gemacht hätten.

[11] Ein löblicher Vorschlag, nicht wahr?

[12] Das war freilich ein sehr einfältiger Beschluß, gegen den ich vor allen Dingen protestirte. Ich rief stets, »wir haben ja nichts zu verheimlichen, laßt uns die Protocolle sogleich allen Regierungen vorlegen. Ein Geheimniß für 100 ist ohnehin ein Unsinn.« Allein ich wurde nicht gehört und ich bedauere es nur, daß meine Protestation damals nicht mit zu Protocoll genommen ist. Ich könnte indessen den Beweis durch Zeugen führen, wenn dies überall der Mühe werth wäre.