Denkmalpflege in Sachsen

Von Dr. Bachmann

Mit Aufnahmen aus dem Denkmalsarchiv in Dresden

Dem Beispiele der anderen Bundesstaaten folgend, hat nunmehr auch Sachsen seit September 1920 einen staatlichen Denkmalpfleger berufen. Nach der Verordnung des Ministeriums des Innern vom 10. August 1920 besteht von da ab das Landesamt für Denkmalpflege aus dem Denkmalpfleger und dem Denkmalrat, welch letzterer in der Hauptsache seine alte Zusammensetzung behalten hat.

Das Landesamt selbst hat seit dem Sommer dieses Jahres eigene Diensträume im alten Palais Wackerbarth (Dresden-N., Niedergraben 5) bezogen, in denen nunmehr auch die Plan- und Bildsammlung des Denkmalarchivs untergebracht ist, für dessen öffentliche Benutzung ein Arbeitszimmer bereit gestellt wurde.

Mit diesen Umgestaltungen hat die Denkmalpflege in Sachsen einen wichtigen Schritt nach vorwärts getan und eine breitere Grundlage für den weiteren Ausbau gewonnen. Daß dieser dringend nötig ist, haben ja die Erfahrungen der Jahre nach Kriegsende mit betrüblicher Deutlichkeit und Eindringlichkeit bewiesen. In unseren Tagen des ausgeprägten Materialismus, der Gleichgültigkeit und Verflachung des Empfindens gegenüber Kulturwerten in weitesten Kreisen, ist dem Kunstbesitz des Landes eine fast schwerere Gefahr entstanden, als sie je wohl ein Krieg innerhalb der Grenzen hätte mit sich bringen können. Weite Kreise, die früher mit Liebe und Verständnis sich ihres angestammten Kunstbesitzes annahmen und ihn als treue Hüter für ihre Nachkommen wahrten, sind durch die Not der Zeit gezwungen, ihn zu veräußern, oder aber ermangeln besten Falles der Mittel, ihn in guter Pflege zu erhalten.

So erwächst der staatlichen Fürsorge die Aufgabe, für den übernommenen Kunstbesitz zu sorgen, in ständig erhöhtem Ausmaße, aber mehr denn bisher möchte hier neben die aufklärende und beratende Stimme der berufenen Helfer der Denkmalpflege die Hilfe durch die Tat seitens der verantwortlichen Stellen treten, soll nicht in absehbarer Zeit unendlicher Schaden an Sachsens Kulturgütern geschehen. Um der nach der Revolution in höchstem Maße gestiegenen Gefahr der Abwanderung und Verschiebung wertvollen und für die Heimat unersetzlichen Kunstbesitzes ins Ausland zu begegnen, wurde vom Reiche am 8. Mai 1920 ein Kunstschutzgesetz erlassen, zu dem die Bundesstaaten, darunter Sachsen, noch ihre besonderen Ausführungsbestimmungen erlassen haben. Diese ergingen für unser Land am 1. April 1921 und sollten von allen Privatpersonen, Vereinen und Vereinigungen des Privatrechts, die sich im Besitze von Gegenständen befinden, »die einen geschichtlichen, wissenschaftlichen oder künstlerischen Wert haben, und deren Erhaltung im öffentlichen Interesse liegt«, wohl beachtet werden.

Hierher gehört vor allem auch der reiche Kunstbesitz unserer Kirchgemeinden und der der alten Innungen. Für ersteren hat das evangelisch-lutherische Landeskonsistorium unter dem 1. Juli 1921 noch besondere Ausführungsbestimmungen erlassen, wonach Verzeichnisse der in Frage kommenden Gegenstände aufzustellen und zeitweilig nachzuprüfen sind. Über den Vereins- und Innungsbesitz werden anderseits im Ministerium des Innern Listen nach Eintragsvorschlag der Kreishauptmannschaften und nach Gehör des Denkmalpflegers oder anderer Sachverständiger geführt.

»Zuständig für die Genehmigung der Veräußerung, Verpfändung, wesentlichen Veränderung (Ortsveränderung!) oder Ausfuhr eines geschützten Gegenstandes ist das Ministerium des Innern, sofern es sich jedoch um Gegenstände im Besitz von Stadt- oder Landgemeinden handelt, die Kreishauptmannschaft.« (Absatz V der Ausführungsbestimmungen. – Sächs. Gesetzblatt 1921, S. 101.)

Mag auch manchem zeitgemäß Denkenden ein solcher gesetzlich festgelegter Kunstschutz als Eingriff in private und angeerbte Rechte erscheinen, so wird doch jedem Freunde unserer Heimat und ihres Kulturbesitzes, der mit offenen Augen verfolgte, was in den letzten Jahren auf dem Kunstmarkte vorging, eine gesetzliche Handhabe willkommen sein, die hier ein Eingreifen gestattet und retten hilft, wo noch zu retten ist.

Trotz seiner ständig schwieriger sich gestaltenden finanziellen Lage hat das Landesamt im Kriege und in den folgenden Jahren die Arbeit nicht ruhen lassen und es soll hier in Kürze den Freunden unserer Bestrebungen aus der Fülle des bearbeiteten Materials einiges im Beispiel geboten werden.

Wie bisher, so lag auch in den vergangenen Jahren die praktische Arbeit des Landesamtes in der Hauptsache auf dem Gebiete der kirchlichen Kunst, und beträchtlich ist die Zahl der Ölgemälde, Altaraufsätze, Kruzifixe usw., die in dieser Zeit als Kranke und Invalide in die Werkstätte des Landesamtes eingeliefert wurden, und die nun wieder in alter Schönheit die Dorf- und Stadtkirchen unserer sächsischen Heimat zieren. Mannigfaltig und zahlreich sind diese Krankheiten, und die jahrzehntelange Übung und Erfahrung der Künstler und Restauratoren der Werkstätten gehört dazu, deren Ursachen richtig zu erkennen und die geeigneten Heilmittel dafür zu finden.

Wie aber der kranke Mensch selten gut dabei fährt, wenn er einem Kurpfuscher sich anvertraut, so mag auch an dieser Stelle einmal eindringlich davor gewarnt werden, die Wiederherstellung kranker Kunstgegenstände Leuten anzuvertrauen, denen keine Erfahrung in diesen Dingen zugestanden werden kann. Gurlitts kleines Werk »Die Pflege der kirchlichen Kunstdenkmäler« kann hier ein guter Führer und Wegweiser sein.

Im Kriege noch wurde der mächtige Altaraufsatz aus der Nikolaikirche in Döbeln, der dringend der Erneuerung bedürftig war, in die Werkstätten des Landesamtes überführt. Das in Holzplastik und Malerei auf das reichste ausgestattete Kunstwerk ist ein Flügelaltar aus katholischer Zeit, und gehört mit seinen Abmessungen von fast elf Meter Höhe und fünf Meter Breite zu den größten der in Sachsen noch erhaltenen Altarschreine. Der Meister, der dies Kunstwerk schuf, ist nicht bekannt, doch rät Steche auf einen Meister Hans Degen aus Dobeleyn, der auch den Hauptaltar der Kreuzkirche in Dresden in den Jahren 1513 bis 1515 fertigte.

Die kostspieligen und umfangreichen Erneuerungsarbeiten wurden von den Künstlern des Landesamtes mit bestem Erfolg durchgeführt und der Altar Pfingsten 1919 an Ort und Stelle wieder aufgerichtet.

Der große, herrliche Altaraufsatz aus der Kirche zu Ehrenfriedersdorf, ein künstlerisch hoch zu bewertendes Werk des beginnenden sechzehnten Jahrhunderts, ist der Öffentlichkeit durch eine vieljährige Aufstellung in der Gemäldegalerie zu Dresden bekannt geworden. Auch dieser war dem Landesamt als dringend erneuerungsbedürftig anvertraut worden und wurde durch seine Werkstätten sachgemäß instand gesetzt. Jetzt ziert er nun wieder die malerische alte Kirche des Erzgebirgsstädtchens, deren massiver Turm noch heute das charakteristischste Wahrzeichen im Stadt- und Landschaftsbilde ist, wenn er auch seines hohen mittelalterlichen Wehraufbaues schon seit langem verlustig gegangen ist.

Ein recht interessantes Stück sächsischer Plastik des Mittelalters stellt ein Flügelaltar vor, der für die Gemeinde zu Plohn im Vogtlande im Jahre 1918 in den Werkstätten wiederhergestellt wurde. Eine fein empfundene und gut durchgebildete Madonnenstatue der spätgotischen Zeit steht im Mittelschrein vom Strahlenkranze umgeben, in den Flügeln zu beiden Seiten die Figuren der heiligen Katharina und der heiligen Barbara. Deutlich läßt aber bei diesem Beispiel die Umrahmung des Schreines die Übergangszeit und die Formensprache der nunmehr neu auftretenden Renaissance erkennen. Noch späterer Zeit entstammt die zugefügte hölzerne Predella. Der Altar, der lange Jahre in einem Raume des Plohner Rittergutes aufbewahrt wurde, ist nach der Erneuerung wieder in der Dorfkirche zur Aufstellung gekommen.

Die neue Jakobikirche zu Freiberg besitzt seit alters einen großen Schnitzaltar, den der Meister Bernhard Diterich, Bildhauer und Bildschnitzer zu Freiberg im Jahre 1610 anfertigte. Reich bewegte Reliefs in Holzschnitztechnik füllen hier die einzelnen Felder des architektonisch gegliederten Aufbaues. Das ganze Kunstwerk war jedoch derart vom Holzwurm zerfressen, daß eine durchgreifende Imprägnierung sich nötig machte, die im Herbst vergangenen Jahres durch die Werkstätten des Landesamtes mit vollem Erfolg und an Ort und Stelle durchgeführt wurde. Gleichzeitig wurde auch ein kleineres Schnitzaltarwerk desselben Meisters Diterich, das sich in der Kirche zu Kleinschirma befindet, erneuert.

Noch viele andere Kunstwerke von Wert harren in den sächsischen Kirchen der dringend nötigen Auffrischung, aber zu gering sind leider diesen Anforderungen gegenüber die Mittel, die zur Verfügung gestellt werden. So muß sich die Konservierungstätigkeit des Landesamtes in der Hauptsache auf kleinere Stücke beschränken.

Abb. 1
Plohn, Altar, geöffnet nach der Wiederherstellung

Manch schönes Kunstwerk wäre da zu nennen, das im Laufe der letzten Jahre seine Auferstehung von einem Kirchenboden herab gefeiert hat. So hat unter anderem die große, freundliche Kirche zu Mildenau im Erzgebirge sich eine kleine »Pieta« von edler Formensprache wiedergeschenkt, die nun heute zusammen mit Teilen alter Flügelaltäre das Kircheninnere ziert. Eine größere, sehr schöne Beweinungsgruppe wurde in gleicher Weise für die Kirche zu Hilbersdorf wieder vorgerichtet, und es ist erfreulich zu bemerken, daß mehr und mehr doch gerade diesen, durch Tradition und Kunstwert gleichermaßen geadelten Erzeugnissen einer vergangenen Zeit wieder Liebe und Verständnis entgegengebracht wird. Freilich sind auch, trotz aller Bestrebungen von Denkmalpflege und Heimatschutz noch immer betrübliche Fälle von Vernachlässigung, Gleichgültigkeit, wenn nicht Schlimmerem zu verzeichnen.

Abb. 2
Hilbersdorf, Gruppe der Pieta vor der Herstellung

Mit der sich wieder regenden Bautätigkeit beginnt auch vielen Ortes wieder die Pflege der Kirchengebäude in Fluß zu kommen. Im Kriege noch wurde die kleine, reizvoll im Landschaftsbilde gelegene Kirche zu Harthau bei Chemnitz auf Anregung des Landesamtes erneuert und so vor dem Schicksal des Abbruchs, das ihr nach Errichtung der neuen Kirche drohte, glücklich gerettet. Noch während des Krieges trat man dem Gedanken näher, den stimmungsvollen Kirchenraum als Gedächtnishalle im Sinne einer Kriegerehrung auszugestalten und 1915 wurde bereits in diesen Blättern darauf eingegangen. Jetzt scheint der Gedanke Form zu gewinnen und seiner Verwirklichung entgegenzugehen.

Abb. 3
Innenansicht der Kirche zu Großrückerswalde (Zustand Mai 1921)

Die prachtvolle alte Wehrkirche zu Großrückerswalde bei Marienberg, eine der wenigen und schönsten der von ihrer Art in Deutschland überhaupt erhaltenen, hatte durch Wind und Wetter auf ihrer stolzen Höhe stark gelitten. Die Gemeinde hat sich nun in dankenswerter und nachahmenswürdiger Weise entschlossen, die für einen Kirchenneubau dereinst angesammelten Gelder für die Erhaltung des schönen, alten Gotteshauses auszugeben. Mit den Erneuerungsarbeiten ist bereits begonnen worden.

Es wäre zu wünschen, daß dem guten Beispiel auch andern Ortes gefolgt würde. Manch unscheinbar gewordener alter Bau könnte so zu neuem Leben erwachen und mancher Zeuge vergangener großer Tage erhalten werden.

Abb. 4
Frohnauer Hammer

Nicht auf dem kirchlichen Gebiet allein liegt die Arbeit der Denkmalpflege, sie wendet ihre Fürsorge vielmehr auch allen anderen geschichtlich und künstlerisch wertvollen Bauwerken und Einzelkunstwerken zu. Um seines für sächsische Kultur und Volkskunst gleichermaßen hohen Wertes wurden im Jahre 1906 Schritte eingeleitet, den alten, malerisch gelegenen Frohnauer Hammer bei Annaberg der Nachwelt zu erhalten. Im Jahre 1908 trat der eigens für diesen Zweck geschaffene Hammerbund an Denkmalpflege und Heimatschutz mit der Bitte um Unterstützung heran, und es gelang auch das ganze Werk käuflich zu erwerben, so daß nunmehr Schritte zu dessen Erhaltung eingeleitet werden konnten. Noch ist hier freilich viel zu tun, soll das Hilfswerk zum erfolgreichen Abschluß kommen, und es sei darum auch hier noch einmal allen Freunden unserer Bestrebungen nahegelegt, für den Hammerbund und seine Ziele zu werben und damit beizutragen zur Erhaltung eines wertvollen Stückes alter sächsischer Kultur.

Abb. 5
Altes Brauhaus in Hohnstein (Sächs. Schweiz) umgebaut zum Rathaus
(Architekt Woldemar Kandler, Klotzsche)

Das allen Besuchern der Sächsischen Schweiz wohlbekannte Städtchen Hohnstein hat eine stimmungsvolle Zierde durch sein neues Rathaus erhalten. Die Stadtverwaltung hatte im Jahre 1917 mit feinem Verständnis für die Schönheit des alten Ortsbildes beschlossen, ein altes und baufällig gewordenes Wohnhaus, das unweit des Marktes, neben dem ehemaligen Brauereigebäude steht, zu erwerben und den Zwecken eines Rathauses anzupassen. Die Aufgabe ist mit Unterstützung von Landesamt und Heimatschutz in glücklichster Weise gelöst worden. Freundlich und eindrucksvoll steht heute der hohe Fachwerkgiebel im Stadtbilde da, und ein kleiner, neu hinzugefügter Dachreiter betont allein den besonderen Charakter des erneuerten Gebäudes. Es wäre erfreulich, wenn dies vorbildliche Beispiel der Stadtgemeinde Hohnstein noch recht viele Nachahmer finden würde. Gelegenheit dazu ist ja gerade heute, wo die Erstellung großer Neubauten fast unmöglich geworden ist, zu Genüge geboten.

Das mittelalterliche kleine Rathaus der Stadt Meerane, das von einem mächtigen Dachreiter bekrönt und mit einem reich gegliederten Renaissanceportal geschmückt ist, soll demnächst gleichfalls erneuert werden. Der häßliche, in Streifen ornamentierte Schieferbelag des Daches soll durch neuen, einfarbigen ersetzt werden und das sehr schadhafte Portal gründlich ausgebessert werden. Auch das kunst- und baugeschichtlich gleicherweise bekannte alte Rathaus in Plauen unterliegt zur Zeit einem Umbau. Dieser wird allerdings etwas gründlicher ausfallen, als es im Sinne der Denkmalpflege gelegen hätte. Die Stadt Plauen hat nun nach Abbruch des alten Schlosses Reusa und des Heynigschen Hauses nur noch wenig Reste alter wertvoller Baukunst sich bewahrt. Erfreulich ist in jedem Falle, daß das schöne Gösmannsche Haus mit seiner zum Teil ausgezeichnet erhaltenen und vornehmen Innenausstattung von der Stadt angekauft und als Ortsmuseum eingerichtet wurde. Plauen dürfte damit wohl eines der reizvollsten Ortsmuseen erhalten, die wir in Sachsen überhaupt besitzen.

Abb. 6
Alter kathol. Friedhof in Dresden-Fr. Innenansicht der Kapelle mit der Kreuzabnahme von Permoser.

In ganz ähnlicher Weise wäre aber, ohne große Schwierigkeiten, das jetzige Ortsmuseum der Stadt Zittau auszugestalten, wenn man sich entschließen könnte, die zur Verfügung stehenden Räume, Refektorium und zwei darübergelegene Säle des alten Franziskanerklosters rein für das Museum zu bestimmen und die Stadtbibliothek anderswo unterzubringen. Der an das Gebäude anstoßende alte Klosterfriedhof soll zudem nunmehr vom Refektorium aus direkt zugänglich gemacht und damit der Öffentlichkeit wiedergegeben werden. Wünschenswert wäre dann allerdings, daß auch für die Erhaltung der schönen barocken Gruftfassaden etwas getan würde.

Den alten Friedhöfen hat das Landesamt von je auch, soweit es im Rahmen der verfügbaren Mittel möglich war, seine Fürsorge gewidmet.

Abb. 7
Moritzburg, alte Postmeilensäule

Der innere katholische Friedhof zu Dresden, der als solcher auf einem 1721 von König August dem Starken angewiesenen Grundstück entstand, beherbergt eine ganze Anzahl wertvoller Grabdenkmäler des achtzehnten Jahrhunderts, die leider heute unter dem schädlichen Einfluß der rings entstandenen Fabriken und ihrer Verbrennungsprodukte schwer gefährdet erscheinen. Viele berühmte Dresdner sind hier zur Ruhe bestattet worden, von denen nur der Maler Casanova, Kügelgen, v. Schlegel und Permoser genannt seien. Des letzteren Grab zierte die von ihm selbst gebildete fast dreieinhalb Meter hohe Kreuzigungsgruppe in Sandstein, deren reine Formenschönheit bei der Art des verwendeten Materials besonders gelitten hatte. Es war darum ein glücklicher Gedanke, diese Gruppe in der erneuerten und zu dem Zwecke mit einem Nischenausbau versehenen Kapelle neu aufzustellen, wo sie jetzt im Rahmen der farbig gut abgestimmten Innenarchitektur auf das eindrucksvollste zur Geltung kommt. Auch diese Arbeiten wurden unter Förderung und mit Unterstützung der staatlichen Denkmalpflege durchgeführt. Doch welches Maß von Arbeit ist noch zu leisten, sollen auch nur die besten der vielen herrlichen Grabdenkmäler geschützt und erhalten werden, die Sachsens Friedhöfe, allen voran der alte Eliasfriedhof zu Dresden bergen!

Abb. 8
Postsäule in Reichenbach i. V.
Aufnahme von Oktober 1921

Auch eine andere Art von Denkmälern aus alter Zeit hat von je unter dem Schutze der Denkmalpflege gestanden. Es sind das die Postmeilensäulen, die auf Veranlassung und nach Verordnung des Königs August des Starken vom Jahre 1722 an in ganz Sachsen errichtet wurden. Eine große Anzahl derselben hat sich bis in unsere Zeit erhalten, und bei dem gestiegenen Verständnis auch für diese anspruchslosen Zeugen der Vergangenheit, ist ein großer Teil derselben heute wieder als Schmuckdenkmal zu Ehren gekommen. Auch das Landesamt hat zur Erhaltung vieler solcher Säulen das seinige mit Rat und Tat beigetragen. So wurden auf seine Veranlassung unter anderem die beiden Postsäulen in Moritzburg wiederhergestellt, die am Eingang der Hauptallee zum Schlosse stehen.

In der Hauptsache sind es die sogenannten Stadtsäulen, die hier in Frage kommen, wohingegen von den in der ersten Hälfte des achtzehnten Jahrhunderts gleichzeitig errichteten »Gantze-Meilensäulen« sich wohl nur wenige Stücke erhalten haben. Ein Exemplar einer solchen steht in Reichenbach auf der Kreuzleithe und wurde im Herbst dieses Jahres in dankenswerter Weise durch den dortigen Stadtrat aufgefrischt. Von der dritten noch kleineren Abart dieser Postsäulen, den »Einhalb-Meilensäulen« scheint nur noch ein Exemplar vorhanden zu sein, das im Wermsdorfer Revier unweit der Allee IV in Abteilung 10 steht. Vielleicht aber kann uns für weitere Stücke noch der oder jene Freund des Heimatschutzes einen Hinweis geben.

Damit soll für diesmal die Reihe der Beispiele aus dem Arbeitsgebiet der Denkmalpflege geschlossen werden. Hoffen wir, daß es staatlicher und privater Fürsorge und Unterstützung auch in der Folgezeit gelingt, die kulturerhaltende Tätigkeit der sächsischen Denkmalpflege nicht nur auf dem jetzigen Standpunkte zu erhalten, das würde, wie die ständig wachsenden Anforderungen an das Landesamt beweisen, keinesfalls genügen, sondern weiter auszubauen zu Nutz und Frommen alter sächsischer Kultur und ihrer Denkmäler, zur Zufriedenheit aller Freunde unserer schönen Heimat.