Zur Einschmelzungsfrage alter Kirchenglocken
Von C. Pfau
Nach der verhängnisvollen Beschlagnahme von Kirchenglocken während des unseligen Weltkrieges ist unsern Kirchfahrten in der Regel je nur eine Glocke verblieben. Das Geläut war unvollständig geworden und mußte oder muß ergänzt, unter Umständen auch ganz neu geschaffen werden. Bei den einschlägigen Vornahmen wird nicht selten vonseiten der Kirchenvorstände bei der vorgesetzten Behörde um die Erlaubnis eingekommen, die letzte noch vorhandene Glocke veräußern, einschmelzen zu dürfen, um einen Beitrag zu den Kosten für ein völlig neues Geläute zu erhalten. Man strebt also in diesem Fall nicht die Wiederherstellung des alten Geläutes an, will der Kirche vielmehr eine durchaus neue Glockensprache geben, die nicht mehr an das frühere Geläute erinnert; die Tonfrage soll die letzte überkommene Glocke dem Untergang weihen.
Es ist ohne weiteres zuzugeben, daß nicht jedes alte Geläute hervorragend schön war; mitunter verfügte eine Glocke sogar über einen ziemlich blechernen, töpfernen Klang oder gellte sonst mißtönig. Dieser Übelstand war aber schon bei der Beschlagnahme durchgängig tunlichst berücksichtigt worden, denn man hat die Glocken nach sorgfältiger Auswahl eingezogen, die mit sehr störenden Klangfehlern in erster Linie, weshalb in unsern Gotteshäusern jetzt wohl schwerlich noch eine vorhanden ist, deren Ton von der Allgemeinheit unangenehm empfunden wird. Nur der sachkundige Musikverständige mit seinem geschulten, feinfühligen Ohr findet auf Grund eingehender Untersuchung an so mancher Kirchenglocke hinsichtlich ihres Tones noch einen geringen Mangel, den bisher, vielleicht schon seit vielen Jahrhunderten kaum jemand in der Gemeinde herausgefühlt hat. Es fragt sich deshalb, ob in einem solchen Fall das Prüfungsergebnis des Tonkünstlers einen durchaus zwingenden Grund enthält, die Glocke aus der Kirche zu entfernen.
Die Heimatsglocken sind von Dichtern viel besungen worden und werden auch künftig so gefeiert werden. In fast allen unsern Kirchen, zumal auf den Dörfern, stellen diese ehernen Werke mit die ehrwürdigsten Denkmäler der Vergangenheit dar, denn manche besitzen ein Alter bis etwa 600 Jahre, und wenn auch andere um Jahrhunderte jünger sind, so überliefern sie doch durch ihre Aufschriften, Wappen und dergleichen getreulich ein Stück Ortsgeschichte, Heimatkunde; ihr Ton gehört der Heimat eigentümlich. Sie haben den jetzigen Angehörigen der Kirchfahrt und ihren Vorfahren seit langen Zeiten geklungen bei der Taufe, der Konfirmation, der Trauung, der Bestattung, sie haben zum Gottesdienst, zum Abendmahl gerufen, sie haben ihre Stimme über die stillen Fluren in allerlei Not und Gefahr erklingen lassen. Der Eingeborene der Heimat ist vertraut mit der metallnen Sprache seiner Glocke, die er liebt, die ihm in der Fremde nachklingt. Darum muß es auch als eine ernste ethische Pflicht des Heimatschutzes, wenn dieser nicht nur auf dem Papier stehen will, erscheinen, die Glocke tunlichst zu erhalten; eine vernichtete Heimatglocke bedeutet den Verlust eines alten Heimatszeugnisses, das in seiner echten Art nie wieder zu ersetzen ist, und wenn die Gefahr der Einschmelzung droht, so sollte sich jeder Ortseingesessene des hohen Werts seiner Glocke recht bewußt sein und danach handeln, so daß sie möglichst erhalten bleibt. Die Genehmigung zur Einschmelzung wird behördlicherseits nur bei Stücken von besonders hohem wissenschaftlichen oder künstlerischem Wert verweigert; damit soll aber nicht gesagt sein, daß man den heimatkundlichen Wert völlig unbeachtet lassen müsse. Eine fernerhin erhaltene alte Glocke wird unsern Nachkommen gewissermaßen mit zu einem Denkmal auf die Drangsale des verflossenen Kriegs, denen sie unter ihren Schwestern allein glücklich entronnen ist.
Ein unbedeutender Tonfehler, den ihr ein gewiegter Musiker schuld gibt, kann schwerlich allein ausschlaggebend für den Untergang des Werkes werden. Man muß auch ihre Vorzüge berücksichtigen. Wollte der Tonkünstler in dieser Angelegenheit ausschließlich auf die Entfernung der Glocke dringen und mit seinem Urteil einflußreiche Personen, die über das Schicksal des fraglichen Stückes zu bestimmen haben, bestechen, so ließe sich mit Fug und Recht entgegenhalten, daß ein solches Gebaren in Kirchenangelegenheiten zu merkwürdigen Folgen führen dürfte. Was dem einen recht ist, ist dem andern billig. In und an unsern Kirchen gibt es unendlich viel, an dem der Architekt, der Raumkünstler, der Kunsthandwerker Fehler, mitunter sehr starke, findet; diese Herren müßten dann auch verlangen können, daß alles dies nicht Mangelfreie weggebracht und ersetzt werden möchte, falls eine Glocke aus dem angegebenen geringfügigen Grund für immer verschwinden muß. Schwerlich wird sich aber jemals eine Gemeinde bereit finden, all derartigen Wünschen und Ansuchen nachzukommen; man nimmt im Gegenteil nur zu oft wahr, daß noch heutzutage bei sogenannten Kirchenrestaurationen so manches in die Kirche gebracht wird, was gar nicht zu ihrer Stimmung paßt, z. B. gewisse Fußbodenfliesen einer Art, die eher in den Durchgang eines Bahnhofes oder in ein Waschhaus gehören.
Es wäre nur zu wünschen, daß man die alte, letzterhaltene Glocke wieder dem neuen Geläut tunlichst einfügte; die zwei neuen Glocken ließen sich im Ton wohl meist der überlieferten so anpassen, daß für die allgemeine Gemeinde ein befriedigender Gesamtklang erzielt würde. Wird dieser Weg beschritten, so können künftige Geschlechter unsrer Zeit wenigstens nicht den Vorwurf einer Glockenstürmerei machen, da man schon hinsichtlich der Reformation nur zu oft die Bilderstürmerei tadelt. Wir möchten nicht dazu beitragen, die wenigen uns überlieferten kirchlichen Altertümer, die Werke unsrer Altvordern, ohne dringendste Not noch zu vermindern. Hat die Schöpfung eines alten Meisters einen kleinen Fehler, so kann dies noch kein Anlaß sein, sie ohne weiteres zu beseitigen. Der Mangel gehört mit zur Eigenart; daß ehrwürdige Glocken nicht immer genau im Ton getroffen sind, bildet eine Sonderheit in der Geschichte der Glockenkunde, die wir auch für die Zukunft an erhaltenen Werken nachweisen und belegen können müssen. Wollte man nur ganz einwandfreie Glocken bewahren, so könnte man später meinen, die alten Gießer hätten überhaupt keinen Fehler begangen. Hat eine Glocke zur Zufriedenheit der Kirchfahrt trotz eines nunmehr entdeckten Mängelchens schon jahrhundertelang ihren Dienst verrichtet, so kann sie auch weiterhin ihre Stimme erschallen lassen.
Für die Schriftleitung des Textes verantwortlich: Werner Schmidt – Druck: Lehmannsche Buchdruckerei
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