Naturschutz im östlichen Erzgebirge

Von Georg Marschner, Dresden

Mit der ersten Besiedelung unseres Heimatlandes hat eine auch heute noch anhaltende Verschiebung in der Bodennutzung eingesetzt. Die zunehmende Besiedelungsdichte und der hieraus sich ergebende wirtschaftliche Zwang haben den von der ursprünglichen Vegetation eingenommenen Raum zugunsten der Kulturgewächse immer kleiner werden lassen. Die Befürchtung, in unserem hochkultivierten Sachsenlande drohe die Zeit herbeizukommen, in welcher von natürlichen Pflanzenformationen überhaupt nicht mehr die Rede sein könne, hat seine volle Berechtigung.

Es ist ein Stück Kulturgeschichte von ganz besonderer Bedeutung, wenn sich dem Kundigen der unaufhaltsame, eherne Gang kultureller Fortentwicklung in der zunehmenden Verarmung unserer Heimatnatur offenbart. Und wenn heute in den schicksalsschweren, dunkelumhüllten Gegenwartstagen die letzten grünen Inseln ursprünglicher Natur im brandenden Kulturmeere, dem gewaltigen Drucke wirtschaftlicher Not zum Opfer zu fallen drohen, wenn die zunehmend in Erscheinung tretende Gepflogenheit, alle Naturprodukte in Geldeswert umzusetzen, das Schicksal ererbter und von Generationen gehüteter Zeugen erdgeschichtlicher Entwicklung besiegeln, dann wird auch im Sonnenschein späterer Zeiten opferbereites, emsiges Schaffen kommender Geschlechter, nicht mehr das Verlorene ersetzen können.

Die Schwierigkeiten, welche sich dem Bestreben, einzelne Naturobjekte oder räumlich beschränkte Landschaftsteile als Standorte seltener oder charakteristischer Pflanzen, als Zufluchtsstätten bedrängter und bedrohter Tiere oder als Dokumente aus weit in der Vergangenheit zurückliegenden Entwicklungsperioden der Erdoberfläche zu erhalten, sind heute außerordentlich groß. Sie vervielfachen sich mit dem zunehmenden Umfange solcher Schutzgebiete und werden fast unüberwindlich, wenn größere Landesteile aus pflanzen- und tiergeographischen oder geologischen Gesichtspunkten heraus, als einheitliche Naturschutzgebiete angesehen werden müssen.

Ein solches Gebiet ist das östliche Erzgebirge. Hier häufen sich die einzelnen, des Schutzes bedürftigen und der Erhaltung würdigen Naturobjekte botanischer, zoologischer und geologischer Art in so reichem Maße und stehen in so innigen Beziehungen zueinander, daß ein wirksam durchgeführter Naturschutz sich auf das ganze Gebiet erstrecken muß.

Alle Kenner wußten es längst, daß das östliche Erzgebirge der an Umfang bedeutendste Teil unseres Heimatlandes ist, welcher trotz ausgedehntester Bodenkultur noch eine der Ursprünglichkeit nahekommende Pflanzendecke, mit vielen sonst sehr gering verbreiteten und blütenschönen Arten trägt. Auch der Tierwelt ist das östliche Erzgebirge an einigen Stellen eine sichere Herberge geblieben, wo sich ihre der Kultur ausweichenden Vertreter im Haar- und Federkleide bis heute erhalten konnten[1]. Welche Bedeutung aber diesem Teil unseres Vaterlandes als Zeugengebiet erdgeschichtlicher Vergangenheit zukommt, hat Professor Dr. Wagner an anderer Stelle eingehend behandelt.

Abb. 1 Geschützte alte Hauslinde in Oelsen Besitzer Gutsbesitzer Martin Böttger in Oelsen
Aufnahme von Georg Marschner, Dresden

Das in einem so umfänglichen, an erhaltenswerten Naturvorkommnissen so reichem Gebiete nicht mit den bisher angewendeten Mitteln allein, wie Kauf, Pacht, Vertrag, ein ausreichender Naturschutz durchgeführt werden kann, ist im Hinblick auf die dichte Besiedelung und auf die Not der Gegenwart ohne weiteres verständlich. Es kamen deshalb für den Naturschutz im östlichen Erzgebirge nur Maßnahmen in Frage, welche auf breitester Grundlage aufgebaut, ohne Anwendung eines irgendwie gearteten Zwanges und ohne Aufwendung erheblicher Geldmittel zu sicherem Erfolge führten.

Da nun der Heimatschutz durchaus nicht, wie vielfach noch angenommen wird, seine schützende Hand nur auf sogenannte Seltenheiten von vorwiegend botanischem Werte legt, sondern die vielen schönblütigen, Feld, Wald und Wiese schmückenden Pflanzen und die durch häufiges Vorkommen bestimmten Örtlichkeiten ein ganz besonderes Gepräge gebenden Gewächse, als ebenso wichtige Objekte seiner Fürsorge ansieht, wie die Erhaltung landschaftlicher Schönheit und Eigenart, so konnte der Versuch gemacht werden, der gesamten im Gebiete eingesessenen Bevölkerung die Notwendigkeit des Schutzes ihrer Heimatnatur überzeugend nahezubringen.

Abb. 2 Geschützte Karpathen-Birke in Hellendorf Besitzer Gutsbesitzer Käubler in Hellendorf
Aufnahme von Georg Marschner, Dresden

Gestützt auf die alten, so oft gemachten Erfahrungen, daß manches köstliche Naturdenkmal erhalten geblieben wäre, wenn sein Besitzer gewußt hätte, welch wertvollen Schatz sein Besitztum trägt und daß so mancher Eigentümer eines wertvollen Naturobjektes, über dessen hohen natur- und erdgeschichtlichen Wert aufgeklärt, mit berechtigtem Stolze dessen Erhaltung und Pflege übernimmt, wurde versucht, die Grund und Boden besitzenden Bewohner des Gebietes zu Trägern des Naturschutzes auf der eigenen Scholle zu machen.

Dieser Grundsatz ist der Leitgedanke für den gesamten Naturschutz im östlichen Erzgebirge, soweit er sich mit von der Bodenkultur in ihrem Fortbestande beeinträchtigten Naturgeschöpfen befaßt.

Abb. 3 Alte Schmorsdorfer Linde, geschützt von der Gemeinde
Aufnahme von Georg Marschner, Dresden

Er wird ergänzt, soweit es erforderlich und im Bereiche des Möglichen liegt, durch Ankauf oder langfristige Pachtung von solchen Grundstücken, deren unveränderte Bodenbeschaffenheit für das Gedeihen der dort wurzelnden Pflanzen unbedingte Voraussetzung ist. In geeigneten Fällen wird auch, um zu verhindern, daß die zu schützenden Pflanzen vor der Fruchtreife dem Wiesenschnitt verfallen, eine etwas veränderte Wirtschaftsführung vereinbart. Genaue Kenntnis des Gebietes und seiner Bewohner, nie ermüdende Ausdauer und Geduld sind weiteres Rüstzeug, welches bei den so außerordentlich verschieden gearteten Fällen den rechten Weg zum erstrebten Ziele finden hilft.

Abb. 4 Ufervegetation am Mordgrundbache bei Bienhof Weiße Pestwurz, Petasites albus
Aufnahme von Georg Marschner, Dresden

Obwohl der nach diesen Grundsätzen unternommene Schutz der heimischen Natur sich bisher in der Hauptsache auf das Sattelberggebiet erstreckt hat, so kann doch schon heute gesagt werden, daß der Erfolg ein sehr erfreulicher, in vielen Fällen sogar die gehegten Hoffnungen weit übertreffender, gewesen ist. Es wurde fast überall ein unerwartet hohes Verständnis für die Notwendigkeit des Schutzes unserer Heimatnatur und bereitwilliges Eingehen auf die angeregten Schutzmaßnahmen bei der einheimischen Bevölkerung vorgefunden. Seit Jahren angeknüpfte und sorgsam gepflegte Beziehungen zur eingesessenen Bevölkerung haben hier reiche Früchte für Natur- und Heimatschutz getragen. Hier am Sattelberge weiß jedes Kind, wer wir sind und was wir wollen. Manch biedrer Alte ist uns hier zum lieben Freunde geworden, ist doch hier so vieles noch lebendig, was andernorts schon längst als überlebt zur Seite geschoben wurde. Freilich – eine Landschaft lernt man schneller kennen als ihre Bewohner, wer sich aber bemüht, die Letzteren in ihrer Eigenart und ihren Besonderheiten kennen und verstehen zu lernen, dem wird manche landschaftlich schöne Gegend nicht mehr stumm gegenüberstehen, sondern sie beginnt zu reden von Land und Leuten und erzählt vom Gegenwärtigen und vom längst Vergangenen.

Botanisch bedeutungsvolle Landschaft bei Bienhof
Aufnahme von Georg Marschner, Dresden

Nur dieser Weg leitet den angewandten Naturschutz zum Ziele. Er führt fast immer über das Vertrauen und durch die Herzen der auf eigner Scholle sitzenden Landbevölkerung. Das Wort eines Einheimischen wiegt meist viel schwerer, als die eindringlichsten Erläuterungen eines ortsfremden Sachverständigen. Deshalb sind alle Natur- und Heimatfreunde, welche durch Beziehungen irgendwelcher Art mit einer Ortschaft des Gebietes verknüpft sind und sei es das entlegenste Dörflein, besonders willkommene Helfer an dem begonnenen Werke.

Elsebeerbaum in Hellendorf Sorbus torminalis
Aufnahme von Georg Marschner, Dresden

So mancher Standort schöner, von vielen bisher niemals in der Heimat geschauten Pflanzen, so manche buntblumige Bergwiese, manch altehrwürdiger Baum konnte bisher der Heimat erhalten werden. Viel, sehr viel bleibt zu tun übrig, ehe das ersehnte Ziel in seinen gesicherten Umrissen erkennbar wird: »Das östliche Erzgebirge, unter Berücksichtigung der gegenwärtigen Verhältnisse, als einheitliches Naturschutzgebiet und alle seine Besucher durchdrungen von den sich hieraus ergebenden Rücksichten.« –

Botanisch bedeutungsvolle Landschaft am Sattelberge
Aufnahme von Georg Marschner, Dresden

Mühlbachs Buche
Geschützte alte Rotbuche. Im jetzt abgetragenen Steinrücken gewachsen
Besitzer Gutsbesitzer August Mühlbach in Oelsen
Aufnahme von Georg Marschner, Dresden

Aber nur wenn sich immer genügend Helfer finden, die ausgerüstet mit dem erforderlichen Wissen und Erfahrungen, aus Liebe zur Heimat diesen mühevollen, jedoch auch an leuchtenden Stunden so reichen Dienst für Heimat und Volk übernehmen, rückt das Ziel näher und nur dann kann der Heimatschutz sich aussöhnen mit dem unsere Heimatnatur am nachhaltigsten umgestaltenden Faktor, mit der heute mehr denn je so bitter notwendigen intensiven Bodenkultur. Dann ist Frieden auf diesem oft so heiß umstrittenen Boden. Der gegenwärtige Stand der Bodennutzung im östlichen Erzgebirge kann dann als unabänderlich hingenommen werden, weil seine Einschränkung volkswirtschaftlich undurchführbar und ohne tiefe Eingriffe in die Interessen weiter Bevölkerungskreise unmöglich ist.

Geschützte alte, im Steinrücken auf der Oelsener Höhe gewachsene Esche
Besitzer Gutsbesitzer Martin Böttcher in Oelsen
Aufnahme von Georg Marschner, Dresden

Ganz anders dagegen verhält es sich mit jener, in erschreckend zunehmendem Maße in Erscheinung tretenden Naturverarmung, welche ihre Ursache in dem massenhaften Pflücken von Blumen und Zweigen und in dem Sammeln von Blumen und Ausgraben von Pflanzen zum Gelderwerbe hat. Hier wird nicht mehr von den Zinsen des Naturreichtums genommen, sondern seit vielen Jahren schon vom Kapitale gezehrt.

Botanisch bedeutungsvolle Landschaft bei Oelsen Im Vordergrunde Mühlbachs Buche
Aufnahme von Georg Marschner, Dresden

»Ein Sträußchen am Hute, den Stab in der Hand« – dieses Dichterwort soll auch heute seine Geltung behalten, aber diesem, oft alles Maß überschreitenden, gedankenlosen oder gewinnsüchtigen Pflanzenraube gegenüber kann es für den Naturschutz keinen Kompromiß geben. Hier kann nur restloses Beseitigen dieser verwerflichen Unsitte in Frage kommen. Zumal ihre schärfste Bekämpfung keinerlei irgendwie gearteten und berechtigten Interessen Dritter beeinträchtigt, sondern unsere Heimatfluren reicher und schöner werden läßt und den Naturgenuß des gesamten Volkes erhöht und veredelt.

Im Frühling, wenn die ersten Himmelschlüsselchen und Maiblumen der Lenzessonne ihre Kelche erschließen, beginnt dieser von allen Einsichtigen schon so oft scharf gegeißelte Pflanzenraub und geht erst zu Ende, wenn im herbstlichen Sonnenschein Sträucher und Bäume ihre Blätter in Gold und Purpur tauchen. Seinen Höhepunkt aber erreicht das verwerfliche Treiben, wenn im Sommer Tausende von Ausflüglern und Sommerfrischlern im östlichen Erzgebirge Erholung suchen. Manch herrliches Pflanzenbild, das soeben helle Freude bei den Beschauern auslöste, wird nach wenig Augenblicken von diesen gedankenlos zerstört und die lieblichen Kinder unserer Flora werden zu ungezählten Riesensträußen gebunden. Es ist tief bedauerlich und beschämend zugleich, daß unsere Allmutter Natur vor so vielen ihrer eigenen Kinder gesetzlich in Schutz genommen werden muß, und ich befürchte, daß es in der Mehrzahl unsere Schwestern sein werden, welche von den Hütern des Gesetzes an die einfachsten Dankes- und Kindespflichten gegenüber ihrer Mutter Natur erinnert werden müssen.

Die vom Ministerium des Innern am 23. Mai 1923 erlassene Pflanzenschutzverordnung, welche eine Anzahl der am meisten gefährdeten Pflanzen unter gesetzlichen Schutz stellt und deren Abpflücken, Ausgraben und Verkaufen mit Geld- oder Haftstrafen bedroht, ist in Heft 1 bis 2, 1924, der Mitteilungen abgedruckt. Im gleichen Hefte finden sich auch die nach Ostermaierschen Naturaufnahmen hergestellten bunten Tafeln der unter die Verordnung fallenden Pflanzen.

Eltern, Erzieher und Lehrer seien nochmals daran erinnert, daß der auch in diesem Jahre besonders stark betriebene Verkauf von Maiblumen-, Himmelschlüsselchen-, Trollblumen- und anderen Sträußen, an den Bahnhöfen und Landstraßen durch schulpflichtige Kinder, auch unter diese Verordnung fällt.

Über die Wirksamkeit der Pflanzenschutz-Verordnung läßt sich ein abschließendes Urteil noch nicht abgeben, dazu ist die Zeit seit ihrem Erlaß zu kurz. Das Eine aber kann heute schon gesagt werden, die bloße Existenz dieses Schutzgesetzes hat alle die großen und kleinen, gedankenlosen und absichtlichen Naturfrevler nicht abgehalten, durch ihr schändliches Tun sehr oft mit jahrelangen Mühen und Sorgen und großen Opfern an Zeit und Geld verbunden gewesene Naturschutzmaßnahmen zunichte zu machen.

Wetterfichten am Kahle Berg bei Altenberg
Aufnahmen von Josef Ostermaier, Dresden-Blasewitz

Es wird deshalb die strengste Durchführung dieses Pflanzenschutz-Gesetzes durch die berufenen Organe und durch mit den nötigen Vollmachten ausgestattete Vertreter aller Gebirgs-, Wander- und Touristenvereine erforderlich werden, wenn unsere heimatlichen Fluren unter den alljährlich wiederkehrenden Vernichtungszügen nicht gänzlich verarmen sollen.

Trollblumen-Wiesen am Geising
Aufnahme von Josef Ostermaier, Dresden-Blasewitz

Im Sinne des Heimatschutzes liegt dieser harte Zwang nicht. Er hofft zuversichtlich, nach einer kurzen Übergangszeit setzt sich doch die Erkenntnis durch, daß in unserem so dicht bevölkerten Sachsenlande jeder Naturgenuß von gewissen Rücksichten begleitet sein muß – von den Rücksichten gegen die Natur und unsere Mitmenschen.

Im Moor am Galgenteich bei Altenberg
Aufnahme von Joseph Ostermaier, Dresden-Blasewitz

Die Umgrenzung des östlichen Erzgebirges als einheitliches, zusammenhängendes Naturschutzgebiet kann sich naturgemäß nicht mit den bei geographischer Betrachtung gegebenen Umrissen decken. Und ebensowenig kann hier der angewandte Naturschutz auf diesem in seiner Beziehung zur Erdgeschichte so kleinen Gebiete der urgewaltigen Sprache folgen, welche die geologische Wissenschaft so eindringlich zu uns redet. Die locker zu haltende Umrandungslinie hat vielmehr dasjenige zusammenhängende Gebiet zu umfassen, welches auf seiner Oberfläche die große Mehrzahl der zu schützenden Naturobjekte trägt.

Die natürlichen Grenzlinien des Gebietes, im Sinne des Naturschutzes, ergeben sich ganz zwanglos aus den Einflußzonen der fünf großen Basaltdurchbrüche, deren Verwitterungsprodukte von allergrößtem Einfluß auf die floristische Besiedelung des Gebietes gewesen sind. Dem achthundertdreiundzwanzig Meter hohen Geisingberge, dem jenseit der grünweißen Grenzpfähle bis auf siebenhundertvierundzwanzig Meter aufragenden Sattelberge, dem fünfhundertfünfundsiebzig Meter hohen Luchberge bei Dippoldiswalde, dem schon in die Großstadt Dresden aus vierhundertachtundsiebzig Meter Höhe hereinschauenden Wilisch und dem durch jetzt eingestellten Steinbruchsbetrieb stark eingeschrumpften Cottaer Spitzberg mit einer Höhe von dreihunderteinundneunzig Metern. Das von diesen fünf Basaltkuppen eingeschlossene und von ihren Zersetzungsprodukten nach außen stark beeinflußte Gelände, bis an die Weißeritz in Westen, die Elbtalmulde in Norden, das Sandsteingebiet in Osten und den Gebirgskamm in Süden, stellt das östliche Erzgebirge vom Gesichtspunkte des erstrebten Naturschutzes aus dar.

Eine besondere Betrachtung der so mannigfaltigen Pflanzendecke des Gebietes kann an dieser Stelle unterbleiben. Es sei auf die von Professor Dr. A. Naumann bearbeitete, erschöpfende Darstellung der »Vegetationsverhältnisse des östlichen Erzgebirges« hingewiesen. Sie ist eine ebenso nötige, wie wertvolle Ergänzung dieses Heftes[2]. Es heißt dort unter Bezug auf die schon genannten Basaltberge: »Ihre nach Norden abgeführten kalkigen Verwitterungsprodukte haben die Wiesen mergelig gemacht und die Vertorfung gefördert, so daß gerade in den Bergwiesen dieses Gebietes ein Reiz liegt, der zusammen mit den von Hochstauden bestandenen rauschenden Wasserläufen, den parkartig anmutenden Mengwaldinseln und den über diese liebliche Landschaft verstreuten Siedelungen jeden Besucher, auch den Nichtbotaniker, mit unvergeßlichen Eindrücken erfüllen wird.« –

Um alle Schutzmaßnahmen schnell und ohne Verzug durchzuführen und die geschützten Objekte leichter überwachen zu können, ist das Gebiet in fünf kleinere Bezirke, mit vorhandenen oder noch zu schaffenden Mittelpunkten in Gottleuba, in Liebstadt, Glashütte, Lauenstein und Geising-Altenberg, zergliedert worden. Von hier aus ist schon viel verdienstliche Arbeit geleistet, der Heimatschutzgedanke in immer weitere Kreise und bis in die entlegensten Dörfer getragen und auch denen nahe gebracht worden, die bisher noch nichts davon gehört hatten.

An den wichtigsten Verkehrspunkten weisen geschmackvolle größere und kleinere Holztafeln auf die Schonung von Pflanzen und Tieren hin. Tausende von Plakaten sind in den Ortschaften, Gasthäusern, Schulen und Gemeindeämtern des Gebietes verteilt und erinnern Einwohner und Besucher an den Schutz der heimischen Natur. Die schon erwähnten bunten Tafeln, mit den durch die Pflanzenschutzverordnung geschützten Pflanzen, sollen in Kürze die gleiche Verbreitung finden. In einer Anzahl besonders günstig gelegener Einkehrstätten werden die Mitteilungen und sonstigen Veröffentlichungen des Heimatschutzes ausgelegt und in den genannten Mittelpunkten der Unterbezirke ein für jedermann zugängiger Gastraum eines vorteilhaft gelegenen Gasthofes mit Bildern und Veröffentlichungen des Heimatschutzes, sowie mit den vom Heimatschutz beeinflußten Erzeugnissen der Volkskunst und der bodenständigen Kleinkunst ausgestattet. Lichtbildervorträge und Studienausflüge nach geschützten Naturdenkmälern werden die Schönheiten des Heimatlandes auch denen erschließen, die bisher achtlos an ihnen vorübergegangen.

Damit wären in großen Umrissen das Gebiet und die in ihm zu lösenden Aufgaben skizziert. Die eingestreuten Bilder veranschaulichen besonders charakteristische Pflanzenstandorte und einige geschützte Einzelobjekte.

In dem beigegebenen Verzeichnisse sind die Pflanzen zusammengestellt, von denen sich Standorte unter der Obhut des Heimatschutzes befinden. Hier an diesen Örtlichkeiten, deren einige schon seit mehreren Jahren von menschlichen Eingriffen verschont geblieben sind, bietet sich dem Botaniker ein reiches Feld interessanter Beobachtungen, deren Auswertung für Wissenschaft und Naturschutz gleichermaßen nützlich sein wird. – Und nun auf, du große Heimatschutzgemeinde zur Tat!

Wohl wissen wir, daß unser östliches Erzgebirge als Naturschutzgebiet ein anderes Aussehen haben wird und haben muß, wie die unter Schutz stehenden Landesteile im nördlichen Deutschland oder im Hochgebirge. Die dichte Bevölkerung im Sachsenlande und seine volkswirtschaftlich so bedeutsame, bis in die entlegensten Gebirgstäler vordringende Industrie im Verein mit der fast restlosen Bodenkultur weisen uns andere Wege. Sie zeigen uns aber auch klar und deutlich, daß letzten Endes in ihnen selber die tiefsten Impulse liegen, unser Heimatland schön und reich zu erhalten, – denn nur die Kräfte, welche lebendig werden, wenn Heimat- und Naturliebe das Herz mit Licht und Wärme füllen, sind der Lebensodem, welcher das kurze Menschendasein erhebt und verschönt.

Verzeichnis der im östlichen Erzgebirge besonders zu schützenden Pflanzen

(Die auf geschützten Standorten vorkommenden sind kursiv gedruckt)

Fußnoten:

[1] Dachs, Edelmarder, Hermelin, Ziesel, Siebenschläfer, Eisvogel, Wasseramsel, Schwarzspecht, Waldkauz, Mäusebussard.

[2] Ein Sonderdruck dieser in den Sitzungsberichten und Abhandlungen der Naturwissenschaftlichen Gesellschaft »Isis« in Dresden veröffentlichten Arbeit ist in der Geschäftsstelle des Heimatschutzes zu haben. (Preis 50 Pf.)