IV. Maßnahmen zum Schutz der Trappen:

Gegen die indirekt durch den Menschen hervorgerufene Verminderung der Trappe können wir keine Maßnahmen treffen. Wir schützen die Trappe aus ideellen Gründen. Sie ist der größte sächsische Landvogel und ein Charaktertier der Kultursteppe. Sie ist Kulturfolger und Kulturflüchter zugleich, je nachdem, was man unter Kultur versteht. Wer auch die materielle Seite berücksichtigen will, sei darauf hingewiesen, daß das, was die Trappe an Schaden verursacht, durch »Zertrappen« der Saat usw. sicher aufgewogen wird durch den Nutzen, den sie durch Vertilgung von – für die Landwirtschaft schädlichen – Insekten bringt. An Maßnahmen sind zu treffen:

1. Die Trappe wird zum Naturdenkmal erklärt, ihre Jagdbarkeit aufgehoben.

2. Mit Geld- bzw. Haftstrafe wird Fangen, Töten und absichtliches Ausnehmen und Zerstören der Gelege bestraft.

3. Innerhalb des Brutgebietes ist die ländliche Bevölkerung durch einen (Lichtbilder-)Vortrag auf die hohe Bedeutung des Trappenvorkommens hinzuweisen.

Schrifttum: Rich. Schlegel: Der frühere und gegenwärtige Bestand des Großtrappen bei Leipzig, Journal für Ornithologie 1923.