Sebnitzer Pestdenkmale

Von Prof. Dr. Alfred Meiche

Aufnahmen des Heimatschutzes

»Erzittre Welt, ich bin die Pest!

Ich komm in alle Lande

Und richte mir ein großes Fest;

Mein Blick ist Fieber, feuerfest

Und schwarz ist mein Gewande.«

Wieder einmal zog der furchtbare Würgengel im Jahre 1680 durch Deutschland. Auch unser Sachsen ward von ihm verheert, und schonungslos hauste er besonders im Meißner Hochlande. Nur die Stadt Sebnitz konnte sich mit einem einzigen Todesopfer loskaufen. Ja, es scheint sogar, als ob sich dorthin Familien aus anderen bedrohten Orten geflüchtet hätten. Mindestens von Frau Johanna Küffner, der Gattin eines Dresdner Ratsherrn, wissen wir, daß sie damals aus der pestverseuchten Hauptstadt nach Sebnitz gekommen war, weshalb die Eheleute später in ihrem letzten Willen dankbar der dortigen Kirche und Gemeinde gedachten. Näheres über dieses Küffnersche Legat berichtet Götzinger in seiner »Geschichte des Amtes Hohnstein«, 1786, S. 114. Das 1702 errichtete und 1729 veröffentlichte Testament bestimmte, daß dreihundert Taler von der legierten Summe (siebenhundert Taler) zu einem größeren Werke für die Kirche zu verwenden seien. Als daher nur vier Jahre danach ein Diakonat in Sebnitz geschaffen wurde, benutzte man jenes Geld zum Bau einer Amtswohnung für den zweiten Geistlichen des Ortes. An dem Gebäude aber wurde über der Eingangstür nach der Straßenseite zu eine Gedächtnistafel aus Sandstein eingelassen. Auffälligerweise erwähnt Götzinger weder die besondere Verwendung jener dreihundert Taler noch diese Inschrift. Sie lautet, in lateinischer Sprache und mit Initialbuchstaben geschrieben, wie folgt:

Quod.
Oculus Os Manus
Numinis Regis Benefactoris ejusdemque
B. Dn. Johannis Sigismundi Küffneri Senat. Dresd.
Viri ob munificentiam post mortem immortalis
Dextram jungente B. conjuge ipsius
Johanna Gertrude nat. Strauchia
Providit Probabit Promovit
Cor pium senatus coetusque
Sacri Sebnitiens. aedificium
E. C. A. D. MDCCXXXIV.

Diese Schrift befindet sich auf dem ovalen, flach gewölbten Hauptfelde der Sandsteinplatte. »Der mit Steinarabesken umschlungene schmale Rand dieses Feldes trägt noch die Schreibinitialen J. S. K., und gleich darunter steht auf dem Hauptfelde in gleicher Schrift P. S. Diese fünf Buchstaben bedeuten: Johanni Sigismundo Küffnero publico signo (Dem Johann Sigismund Küffner zum öffentlichen Denkmal).«

Diese Inschrift dürfte auch guten Lateinern zunächst ein Rätsel bleiben; vielleicht hat sie darum Götzinger, der Sohn des Sebnitzer Pfarrherrn, der den »Küffnerstein« doch kennen mußte, da er zu seiner Zeit offenbar schon bestand, in seinem Geschichtswerke fortgelassen. Dagegen ist ihre Lösung bald hundert Jahre später dem jetzt verstorbenen Schuldirektor Fritz Ohnesorge in Sebnitz gelungen. Scharfsinnig verband er die in der zweiten, dritten und achten Zeile jedesmal unvermittelt nebeneinander gestellten drei Wörter unter sich und las nun: »Quod oculus numinis providit, (quod) os regis probavit, (quod) manus benefactoris promovit« und nun ergab sich folgende Übersetzung: »Dies Gebäude, das vorhergesehen hat das Auge der Gottheit, das genehmigt hat der Mund des Königs (von Polen und Kurfürsten von Sachsen), das gefördert hat die Hand des Wohltäters und seligen Herrn Johann Sigismund Küffner, Senators zu Dresden, eines wegen seiner Wohltätigkeit nach dem Tode unsterblichen Mannes, wozu ihm die Hand reichte seine selige Gattin Johanna Gertrud geb. Strauchin, – das hat das fromme Herz des Stadtrats und der Kirchgemeinde zu Sebnitz aufführen lassen im Jahre des Herrn (E. C. A. D. = exstrui curavit anno domini) 1734.«

Ohnesorges Mitteilungen über den sogenannten Küffnerstein, die wir hier im Auszuge wiedergeben, finden sich in der Zeitschrift des Gebirgsvereins für die Sächsische Schweiz »Über Berg und Tal«, 5. Jahrg. Nr. 1 (Januar 1882). Bei dem vor wenigen Jahren erfolgten Neubau des Sebnitzer Diakonats ist der Denkstein über dem Eingang an der nördlichen Stirnseite desselben angebracht worden, wo er hoffentlich noch lange Zeit sinnigen Menschen das Gedächtnis an ein edles Menschenpaar erweckt.

Zwar nicht im Kern der Stadt, aber doch in seiner Flur besitzt Sebnitz noch ein zweites Denkmal aus jener Notzeit; das ist der sogenannte Peststein im Gemeindehain oder wie unsere Heimatgenossen nach der Väter Weise lieber sagen im »Gemeenhahnel«. Auch über ihn hat Ohnesorge in derselben Zeitschrift (4. Jahrgang Nr. 12) berichtet, und diese Darstellung zehn Jahre später in den jetzt sehr selten gewordenen »Bergblumen« (Dresden-Strehlen, 1891, Seite 22 f.) wiederholt. Dort ist auch ein Bild (Federzeichnung) des Peststeins beigegeben. Beide Aufsätze stützen sich auf eine Nachricht in dem schon erwähnten Werke Götzingers und ein um 1880 herum noch im Besitz der Familie Odilo Hesse in Sebnitz befindliches Protokoll vom Jahre 1817, das der Stadtschreiber C. G. Grahl bei einem Spaziergange nach dem damals wohl ziemlich vergessenen Denkstein aufgenommen hatte. Jene Darstellung läßt sich nun durch Akten aus der Zeit der Pest selbst ergänzen und in wesentlichen Punkten berichtigen[2].

Auch heute kennen selbst viele Sebnitzer dieses Denkmal nicht; aber Rohlinge haben es doch aufzufinden gewußt und – neben den Witterungseinflüssen – stark beschädigt ([Abb. 2]). Es ruft darum nach dem Heimatschutz, entweder durch die Stadtgemeinde oder den Landesverein selbst.

Der Peststein liegt unfern der schönen, aussichtsreichen Staatsstraße, die von Sebnitz nach Neustadt über das Gasthaus »Zum stillen Fritz« führt, nur wenige Minuten oberhalb der Stelle, wo beim Sebnitzer hinteren Finkengute die Eisenbahn den Straßenzug überbrückt, und zwar in einem halbhohen Fichtenwald nordöstlich der Straße. Seine Lage hat bisher eine gute photographische Aufnahme vereitelt.

Der Denkstein besteht aus einer Sandsteinplatte mit Inschrift; erstere ist an einem großen Granitblock von fünf bis sechs Meter Länge und etwa drei Meter Breite und Höhe angebracht. Vor seinem Ostfuße bemerkt man den flachen Grabhügel, dessen Kopfseite noch ein roher, mit dem Kreuzeszeichen versehener kleiner Granitstein bezeichnet. Von den vier Weimutskiefern, die einst das Grab an seinen Ecken umhegten, steht nur noch eine.

Abb. 1. Nebeneingang zum Diakonat in Sebnitz mit dem Küffnerstein

Errichtet wurde dieses Denkmal 1740. Die im obenerwähnten Protokoll genannte Zeit 1746 beruht auf einem Lesefehler. Erneuert wurde es 1835. Nach den genannten Quellen ruht hier Frau Maria Wunderlich geb. Schuster, aus dem Erbgericht zu Rugiswalde stammend, Ehefrau des Bürgers und Schneiders Johann Wunderlich in Sebnitz. Mit ihrem volkstümlichen Namen hieß sie die Toffels Hansin. Sie war in dem schweren Pestjahre 1680 – die Überlieferung sagt: entweder zum Besuch ihrer Mutter oder um dort Butter zu holen – nach Rugiswalde gegangen, wo die Pest stark wütete. Als man das in Sebnitz erfuhr, sollen ihr die dortigen Einwohner mit Stangen bewaffnet entgegengezogen sein, ihr die Rückkehr in die Stadt verwehrt und ihr an der bezeichneten Stelle eine Hütte gebaut haben, wohin ihr täglich Speise und Trank gebracht wurde. In meinen Kinderjahren haben mir alte Sebnitzer noch den sogenannten Pestweg gezeigt, der von der Hertigswalder Straße durch das Grundstück des oben genannten Odilo Hesse (worin sich jetzt das Gewerkschaftsheim befindet) über die sogenannte Drehbrücke, dann durch das Grundstück der Lampenfabrik (ehemals Hoffmann, jetzt Schwager) am Nordostrande des »Knöchels« emporsteigend, an Feld-Oppelts Hause und einem alten (jetzt abgehauenen) wilden Apfelbaume (dicht am heutigen Krankenhause) vorüber nach dem sogenannten Hemmhübel geführt haben soll. Demnach müßte also die Familie im Südostviertel der Stadt, auf der Retschiene oder Hertigswalder Straße, gewohnt haben.

Die unglückliche Frau soll nun neunzehn Wochen lang allein in der Waldeinsamkeit gehaust haben und im Alter von einunddreißig Jahren drei Monaten am 24. August 1680 dort gestorben sein. Das Sebnitzer Kirchenbuch enthält merkwürdigerweise keinen Eintrag ihres Todes.

Wenn diese Darstellung zutreffend wäre, so hätte Direktor Ohnesorge allen Grund gehabt, zu bezweifeln, daß die Toffels Hansin an der Pest gestorben sei, die ihre Opfer bekanntlich nach wenigen Tagen hinzuraffen pflegt. Man müßte dann ihren Tod vielmehr »den Unbilden der Witterung, dem Mangel an Pflege und dem Bangen und Sorgen ihres Herzens« zuschreiben und »den törichten Wahn der Menschen, ihre selbstsüchtige Furcht vor Ansteckung« dafür verantwortlich machen.

Nun klärt uns aber ein zufälliger Aktenfund, den ich im Sächsischen Hauptstaatsarchiv (Locat 9961. Volumen I. Contagion- und Todenberichte. 1680. 1681.) machte, über den Fall auf, der dadurch ein wesentlich anderes Aussehen bekommt. In diesem aus den Tagen der Pest selbst stammenden Aktenstück (26. September 1680) des Hohnsteiner Amtsschössers Joh. Gottfried Hanitzsch heißt es nämlich: »Es sind von der Contagion ergriffen und verstorben: in dem Ambts- und Grentz-Städtlein Sebnitz – Ein Hausz – Wunderlich, – Eine Persohn, als deszen Weib, so alsbaldt aus dem Hause und dem Städtlein geschaffet und den 17. Augusti im Felde verstorben. Und ist es bey dieser einzigen Persohn und Hausz bis zur Zeit verblieben.« Nur zwei Tage später (28. September) gibt derselbe Beamte den folgenden eingehenderen Bericht: »Das Ambtt- und Grentz-Städtlein Sebnitz, In selbigem ist nach Ausweisung meines sub dato den 30. Augusti eingesendeten unterthänigsten Bericht bey einem Bürger, Hannsz Wunderlichen, die Contagion zwart eingeschlichen gewesen. Nachdem aber derselbe alsbald nebst seinem daran krank gelegenen Weibe und Kindern aus dem Städtlein geschaffet worden, ist es Gott sey Dank nicht weiter kommen, auch nurt daran Eine Person, als besagten Wunderlichs Weib, allein im Felde verstorben, der Mann aber nebst denen Kindern auszer dem kleinsten (welches in die Acht wochen am Fieber gelegen) befinden sich in ihrer Hütten, darinnen sie sich nunmehr sechs Wochen aufgehalten, annoch gesundt; ist also dem Höchsten sey Dannk dieser gänzlichen restituirt und von dieser bösen Seuche, befreyhet«.

Abb. 2. Sebnitzer Peststein

Aus diesen durchaus zuverlässigen Unterlagen folgt:

1. Die dramatische Szene von der stangenbewaffneten Volksmenge, die der Frau den Zutritt zur Stadt verwehrte, ist eine sagenhafte Zutat späterer Zeit. Vielmehr hat man die pestverdächtige Person aus ihrer Wohnung in den Wald gebracht.

2. Die Kranke hauste in ihrer Hütte nicht allein, sondern ihre ganze Familie teilte diesen Aufenthaltsort. Daß man den Ausgesetzten auf dem Pestwege Speisen zutrug und ihnen diese mit langen Stangen zureichte (wie mir schon vor fünfundvierzig Jahren alte Leute erzählten), ist sehr wahrscheinlich und hat vielleicht den Anlaß zu dem Gerüchte von der gewaltsamen Abwehr der kranken Frau gegeben.

3. Das Sterbedatum auf der Gedächtnistafel (24. August) ist falsch. Der Todestag war vielmehr der 17. August 1680. (Auch unter diesem Datum ist allerdings ihr Tod im Sebnitzer Kirchenbuch nicht vermerkt; wahrscheinlich weil die Frau ohne geistliche Mitwirkung bestattet worden war.)

4. Es bleibt noch immer fraglich, ob die Toffels Hansin wirklich an der Pest gestorben ist, da wir den Tag ihrer Erkrankung nicht kennen, ihre Familie trotz des langen, engen Zusammenlebens gesund geblieben ist und die acht Wochen währende Krankheit des jüngsten Kindes auch nicht gerade auf die indische Beulenpest schließen läßt.

5. Ebenso wird es unwahrscheinlich, daß die Überlebenden wirklich neunzehn Wochen im Walde zugebracht haben. Da sie aber mindestens sechs Wochen, vom Todestage der Frau (17. August) bis zum Berichtstage (28. September) dort hausten, hat ihre Verbannung doch recht lange gewährt. Beruhigen wir uns bei dem Gedanken, daß sie in den Hochsommer fiel, wo das Leben im Walde immerhin erträglich war.

Nach alledem aber erscheint uns das Verhalten der Sebnitzer Einwohner in wesentlich milderem Lichte.

Und in jedem Falle würde die Furcht der Gemeinde vor dem grausamen Würgengel bei dem Fehlen anderer sanitärer Vorbeugungsmittel wohl begreiflich sein. Richtete doch die Pest in nächster Nähe der Stadt entsetzliche Verheerungen an. Der hier benutzte Bericht meldet zugleich, daß der Seuche damals im benachbarten Neustadt hundertsiebenunddreißig Personen, nämlich fünfundzwanzig Ehemänner, sechsundzwanzig Eheweiber, dreiundsechzig Kinder, fünfzehn Witweiber, acht Mägde, und unverehelichte Personen, – in Langburkersdorf neunundzwanzig, in Krumhermsdorf acht, in Rugiswalde aber, der Heimat der Frau Wunderlich, dreiundzwanzig Personen zum Opfer fielen.

Daß sich Sebnitz übrigens nicht allzu ängstlich von der Außenwelt abschloß, beweist schon die Aufnahme der anfangs erwähnten Familie Küffner aus dem pestverseuchten Dresden.

Das Geschlecht von heute, das sich nun schon seit Jahren von schweren Volkskrankheiten aller Art bedroht sieht, mag wohl mit ernsten Gedanken zu jener Ruhestätte pilgern, die das glücklicherweise einzige Opfer jener gleichfalls schweren Zeit umschließt. Es sollte aber auch pietätvoll das schlichte Denkmal schützen, das Kindesliebe (ein Sohn der Toffels Hansin, der spätere Bürgermeister Johann Friedrich Wunderlich zu Sebnitz) der Mutter draußen im freien Waldesrauschen errichtet hat. – Bei einer Auffrischung oder Erneuerung müßte natürlich der Wortlaut der Inschrift den Tatsachen gemäß berichtigt werden.

Fußnote:

[2] (Vgl. Sebnitzer Grenzblatt 1920, Nr. 153.)