Naturschutz und Gesetzgebung
I.
Für die meisten Menschen in unserem engeren Vaterlande sind die Begriffe »Heimatschutz« und »Naturschutz« gleichbedeutend mit der Arbeit unseres »Landesvereins«. Und doch haben die wenigsten eine rechte Vorstellung davon, wie wir unsere Aufgaben eigentlich zu lösen versuchen. Jetzt, da der Staat uns zu stützen verspricht, ist es vielleicht angebracht, einen Rückblick zu werfen auf Umfang und Art unserer bisherigen Arbeit. Die unerläßliche Grundlage aller Heimatschutzarbeit ist ihre Resonanz in den breitesten Volksschichten. Unser Volk muß wissen und fühlen, welche Fülle von wirklichen Naturschönheiten, von unersetzlichen Gemütswerten unsere Heimat birgt, weil nur dieses Gefühl uns fest an die Scholle binden kann, uns, die wir leider in so vielen Dingen schon allzusehr entwurzelt sind. Dieses Heimatgefühl im Volke zu wecken, es durch Belehrungen tiefer zu begründen, ist deshalb die erste und vornehmste Aufgabe des Landesvereins. Er sucht sie zu lösen durch Wort und Bild, durch Zeitschrift und Vorträge. Nun erst kommt der eigentliche »Schutz«, sei es einzelner Pflanzen, Tiere, Felsen, sei es ganzer Schutzbezirke, sogenannter »Naturschutzparke«. Eine Aufgabe, die wiederum nur dann recht erfüllt wird, wenn sie getragen wird von der Volksmeinung, wenn das Volk Träger des Schutzbegehrens ist, nicht der Vereinsvorstand.
Wie wir im einzelnen den Schutz ausüben, sei an einigen Beispielen gezeigt. Da hat irgendein Bauer auf seiner Wiese eine herrliche, breitkronige Buche stehen. Sie verdämmt zwar in ihrer Umgebung den Graswuchs, aber in ihrem Schatten kann man ruhen und weit hinaus ins Bergland blicken. Am benachbarten Waldrande wachsen seltene Blumen, Türkenbund und sibirische Schwertlilien, Mondviolen und Einbeeren. Ein Heimatschutzmann, der das Herz auf dem rechten Flecke hat und der die Volksseele zu nehmen weiß, geht hin, drückt seine Freude über dieses Naturbild, seine Sorge um dessen Erhaltung aus. Er findet bei dem Bauern den echten Heimatstolz und das volle Verständnis. Bald ist man handels- und herzenseins. »Solange ich lebe, soll keine Axt an den Baum, keine Sichel an die Blumen kommen.« Ein mannhafter Händedruck und ein »Naturschutzvertrag« ist geschlossen – wäre es immer so! Ein anderer Bauer hat inmitten seiner Wiesen einen Fleck mit seltenem Enzian. Er ist arm, kann nicht auf die Nutzung verzichten – der »Landesverein« pachtet ihm den kleinen Fleck ab, schützt ihn durch eine Drahteinfassung. Oder es handelt sich um eine ganze Wiese, ein Gehölz. Wir kaufen sie und verpachten die Nutzung, nur mit der Einschränkung, daß wir den Zeitpunkt des Schnittes bestimmen, nämlich dann, wenn unsere seltenen Blumengäste verblüht und ihre Samen ausgestreut haben. Der Erfolg ist verblüffend, in wenigen Jahren ist ein Blütenteppich von entzückender Buntheit entstanden, und am Gehölzrand glüht verschämt selbst die köstliche Feuerlilie. Wenn es freilich einmal ein richtiger großer Schutzbezirk werden soll, dann gehen die Vereinsgelder aus – aber dann hilft vielleicht eine »Heimatschutzlotterie« aus den Nöten. Aber Geld allein tut es nicht, ein wenig Schlauheit gehört auch zum Handel! Denn die biederen Grundstücksbesitzer können es nicht fassen, daß jemand so dumm ist, Land zu kaufen, nur um darauf Pflanzen und Tieren eine Freistatt zu gewähren. Sie wittern weitblickende Spekulationen – vielleicht will man ein Sporthotel, ein Radiumbad errichten, ein Bergwerk auftun – und da möchte man doch mit bei der Partie sein und richtet die Preise entsprechend ein. In einem anderen Dorfe steht eine Jahrhunderte alte Linde, die schon viele Menschengeschlechter kommen und vergehen sah. Nun wird sie auch altersschwach. Der Stamm zeigt eine bedenkliche Höhlung, der Sturmwind bricht einen Hauptast ab; die übrige Krone ist in ihrem Bestande gefährdet. Ein ärztlicher Eingriff könnte wohl helfen, aber die Gemeinde hat hierfür keine Mittel, vielleicht nicht einmal Verständnis für den heimatgeschichtlichen Wert des Baumes. Da kommt der Landesverein: »Wir wollen den Stamm auszementieren, die Äste durch eiserne Klammern sichern, damit Eure Nachkommen sich noch an dem Baum freuen, die vielleicht mehr Heimatliebe besitzen!« Freilich, wir müssen wieder in den Beutel greifen, und der ist nicht sehr prall – so riskieren wir einen Bettelbrief, und irgendein großes Eisenwerk wird zum Wohltäter, indem es uns die Eisenstäbe stiftet. Oft ist der Fiskus der Besitzer des schutzbedürftigen Naturdenkmals. Der Fiskus ist ein seelenloses, liebeleeres Gebilde, das nur von Paragraphen regiert wird. Aber wir können ihm eine Seele geben, wenn wir anstatt des Unpersönlichen die Persönlichkeit irgendeines Staatsvertreters setzen. Was kann uns z. B. ein heimattreuer Amtshauptmann alles nützen, wenn er erzieherisch auf seine Beamten einwirkt, wenn er uns rechtzeitig Warnungen zugehen läßt, uns Kenntnis von wichtigen Aktenvorgängen und Gelegenheit zu gutachtlicher Aeußerung gibt. Wie wichtig kann uns ein Forstmann werden, der seine Bäume wie seine Kinder liebt, der sich als Pfleger des Waldes fühlt! Ohne große Kosten läßt sich mitten im geregelten Umtrieb hier ein besonders stattlicher Baum, dort eine zerzauste Wetterfichte erhalten oder eine malerische Felsgruppe etwas freilegen. Es gibt natürlich auch andere, die im Baume nur das Nutzholz, im seltenen Raubvogel nur den Schädling sehen. Man muß versuchen, sie freundlich zu beeinflussen – glückt es nicht, nun, dann geht man eben eine Instanz höher und versucht von dort aus das Widerstreben zu besiegen. Ohne Diplomatie geht es auch im Heimatschutz nicht! Aber leider manchmal auch nicht ohne Polizei. Unsere Trollblumen und Märzenbecher, Orchideen und Maiglocken, das sind uns rechte Sorgenkinder! Wer wollte es einem Naturfreund verargen, wenn er sich ein Sträußlein dieser Frühlingskinder mit in die grauen Mauern der Großstadtwohnung nimmt! Zwar selbst die »Sträußlein« können der nächsten Umgebung einer Großstadt gefährlich werden. Wo haben wir in unmittelbarer Nähe Dresdens z. B. noch einen wirklich bunten Blumenteppich auf der Wiese, wo sind die Leberblümchen, wo die Himmelschlüssel hin? Aber brutal wirkt erst der richtige Massenraub. Geht einmal zur Trollblumenzeit zum Abendzug an den Bahnhof in Gottleuba! Wir haben es erlebt, daß ganze Familien hinausgezogen, mit nicht mehr zu umspannenden Blumenbündeln heimkehrten, die Blumen verkauften und mit dem Erlös sämtliche Reisespesen deckten! Eine Sonntagspartie mit gestohlenen Blumen bezahlt. Und an Wochentagen konnten wir die Körbe der Marktfrauen mit ihrer Blütenlast bewundern. So ging es nicht weiter. Wir riefen nach der Polizei, nach behördlichem Schutz. Wir führten die Polizeibeamten selbst hinaus in die Natur, damit sie dann ihre Pflicht tun konnten mit einigem Verständnis für das, was auf dem Spiele steht, mit wirklicher Liebe und mit ehrlichem Zorn. Wir gingen zu den Bauern und legten ihnen nahe, ob sie nicht die Spitzbuben, die ihnen überdies die Wiesen zertrampelten, nicht einmal mit einer Tracht gut deutscher Prügel bezahlen wollten. Es ist schon besser geworden; aber noch viel gibt es zu tun, bis das Volk die gefährdeten Pflanzen kennt und den Blumenraub als unmoralisch brandmarkt.
Es sind noch andere Schwierigkeiten, mit denen der Heimatschutz zu kämpfen hat und die leider die harmlosen Idealisten unter den Naturfreunden viel zu wenig würdigen. Das sind vor allem jene Fälle, in denen Naturschutzbestrebungen in Konflikt mit großen volkswirtschaftlichen Interessen geraten. Da ist z. B. im Gebirge ein weithin das Landschaftsbild beherrschender Basaltgipfel. Tausende suchen ihn auf und blicken vom Aussichtsturm in die Ferne. An seiner Flanke hat menschliche Vernichtungstätigkeit eine Wunde gerissen, damit aber gleichzeitig eine neue Sehenswürdigkeit in Form von prächtigen Basaltsäulen geschaffen. So ist einstweilen Natur und Kultureingriff friedlich ausgeglichen. Aber die Gemeinde braucht Geld. Der Steinbruch wird einer ortsfremden Firma übertragen, die mit Brechwerk und Drahtseilbahn den Vernichtungskampf im großen führt. Im Schoße des Gemeinderates war noch die Liebe zum Geld mit der Liebe zur heimatlichen Scholle gepaart. Jetzt kommt der kühlrechnende Fremde, überschätzt, wieviel Jahre oder Jahrzehnte nötig sind, um den ganzen Berg »aufzuarbeiten«. Das sind keine Utopien – wir haben schon Berge aufgearbeitet! Im Hohburger Gebiet, in der Lausitz sieht man die Großindustrie eifrig an der Arbeit! Und geht der Betrieb gut, so kann sich der Unternehmer sogar als Wohltäter der Gegend aufspielen – er schafft ja Arbeit und Verdienst für die Beschäftigungslosen! »Was nützt mir die schönste Aussicht, wenn ich Hunger leide«, sagte kürzlich ein solcher Industrievertreter, und zwar nicht ganz mit Unrecht. Was ist in solchen Fällen zu machen? Zuerst fangen gewöhnlich die ortsansässigen Touristen- oder Verschönerungsvereine an zu schreien. Die Presse wird mobil gemacht. »Unersetzliche Heimatwerte stehen auf dem Spiel.« Unterdessen arbeitet der Industrielle unbeirrt und zielbewußt. Er kennt die Stellen, wo man für volkswirtschaftliche Belange Verständnis hat; er hat seinen Rechtsbeistand, der genau weiß, welche Paragraphen als Bundesgenossen dienen können. Es kommt zu einem Verwaltungsstreitverfahren. Der Amtshauptmann beruft eine Ortsbesichtigung durch die Beteiligten und bittet vielleicht den »Landesverein« um Entsendung eines Sachverständigen. Der ist überzeugt, daß mit dem Direktor einer Steinbruchsgenossenschaft nicht so leicht Kirschenessen ist wie mit dem schlichten Bauersmann, der an seiner Scholle hängt. So wird er versuchen, ob er den Betrieb nicht von der gefährdeten Stelle ablenken kann. Könnte man nicht mehr nach der Tiefe arbeiten und den Gipfel schonen? Könnte man nicht praktischer in der Richtung auf die nahe Bahnlinie abbauen? Ist nicht in der Nähe ein anderes ähnliches Gesteinsvorkommnis zu erwerben? Manchmal glückt es; manchmal läßt sich auf Grund genauer geologischer und einiger technologischer Kenntnis ein Vorschlag machen, der dem Betriebsleiter entgangen ist. Aber im allgemeinen haben die großen Werke so durchgebildete Oberbeamte, daß man ihnen nichts Neues sagt. Höchstens denken sie im stillen: Schön, das könnte man auch noch machen! So bleibt zunächst nur übrig, durch Überredungskunst wenigstens einiges zu retten, eine Bereitwilligkeitserklärung herauszulocken, daß dieser oder jener Teil des Felsens unberührt bleiben solle, »falls es sich mit dem Betrieb vereinbaren läßt«. Es wird ein Protokoll aufgenommen, sehr vorsichtig abgefaßt. Man geht friedlich auseinander – und nach ein paar Jahren kommt ein neuer Schmerzensschrei: Die Zerstörung geht weiter – es hat sich nicht anders mit dem Betrieb vereinbaren lassen! Warum kauft aber der Heimatschutz den Berg nicht? Sehr einfach, weil er dazu kein Geld hat! Wer würde uns die Mittel geben, den Scheibenberg, den Geising, Wilisch oder auch nur die »Kleine Landeskrone« bei Löbau oder den Spitzberg bei Wurzen zu kaufen? Und wenn wir ihn gekauft hätten, wäre es doch kein vollständiger Schutz. Wenn allgemeine volkswirtschaftliche Notwendigkeiten vorliegen, würde der Staat keinen Augenblick zögern, unser opferfreudig erworbenes Naturschutzgebiet zu enteignen! Manchmal hilft uns allerdings das Gesetz aus der Verlegenheit. Da hat ein Unternehmer begonnen, einen Steinbruchsbetrieb mitten in ein in der Planung bereits festgelegtes Villengelände oder in Parkanlagen vorzutreiben. Gemeinde und Unternehmer kommen in Streit, die Grundstücksbesitzer legen Beschwerde ein; wieder soll der Heimatschutz das Zünglein an der Wage sein. Der Sachverständige findet nach langem Abwägen, daß hier auf beiden Seiten volkswirtschaftliche Werte auf dem Spiele stehen und er findet einen Ausweg in der Berufung auf das Gesetz über die »Verunstaltung von Stadt und Land«. Sein Gutachten fällt gegen den Unternehmer aus; die Behörde entscheidet dementsprechend. Gemeinderat und Grundstücksbesitzer atmen auf; der Unternehmer hat forthin »kein Interesse mehr für den Heimatschutz«. Genug der Beispiele! Ob sich wohl unsere Mitglieder von all diesen Schwierigkeiten ein richtiges Bild gemacht haben? Eines möchten unsere Aufführungen zeigen: Wir können nicht jeden Baum, jeden Fels schützen, weil irgendein paar Naturschwärmer ihn für schön erklären. Es muß schon eine große Gemeinde von Naturfreunden ihr Interesse und vielleicht auch ihre Opferfreudigkeit bekunden, wenn der Landesverein sich schützend vor das Naturdenkmal stellen soll. Den kleinen örtlichen Organisationen bleibt noch immer ihr Betätigungsfeld offen. Und endlich, der Landesverein würde den Heimatschutz falsch auffassen, wenn er nicht auch für die heimische Volkswirtschaft ein warmes Herz hätte! Wir wissen, wir haben in den Kreisen der Industriellen manchen scharfen Gegner; wir wissen auch, daß wir vielen Naturfreunden lange nicht weit genug in unseren Schutzbestrebungen gehen. »Naturlandschaft« und »Kulturlandschaft« können nun einmal nicht ohne Kampf nebeneinander bestehen! Wir können nur eins versprechen: mit warmem Herzen der Schönheit unserer Heimat und mit volkswirtschaftlicher Einsicht der Volkswohlfahrt zu dienen. Ob uns das neue Gesetz in andere Arbeitsgeleise zwingt, davon später ein Wort!