775. Punschgefrorenes anderer Art.
Nachdem der Punsch auf die bei No. [795], [796] oder [797] beschriebene Weise verfertigt und kalt geworden ist, thut man ihn in die Gefrierbüchse und läßt ihn gefrieren. Man gibt dieses Gefrorene in Gläsern.
Nachdem der Punsch auf die bei No. [795], [796] oder [797] beschriebene Weise verfertigt und kalt geworden ist, thut man ihn in die Gefrierbüchse und läßt ihn gefrieren. Man gibt dieses Gefrorene in Gläsern.