Vorschriften für das Papier zu Standesregistern und Registerauszügen.

(Ministerium des Innern. 2. April 1892.)

Das Papier für die

Standesregister

muß

der

Stoffklasse

I,

Festigkeitskl.

2,

(

Verwendungskl.

2a),

Registerauszüge

I,

3,

(

2b)

angehören.