Die Prüfung auf Identität und Reinheit kann eine dreifache sein. Zunächst wird man die Droge immer morphologisch prüfen, dann mikroskopisch und endlich chemisch und physikalisch.
Die morphologische Prüfung erstreckt sich auf das äußere Aussehn, die Form der Teile und ihre gegenseitigen Beziehungen zueinander, sowie auf die Größenverhältnisse. Hier wird also das, was die Pharmakomorphologie lehrt, auf den praktischen Fall angewendet. Bei den Wurzeln wird man also ihre Form, Anheftung, äußere Skulptur (Runzeln), Dicke und Länge; bei den Rhizomen das Verzweigungssystem, die Oberflächengestaltung (Querrunzeln, Blattnarben) und den Durchmesser; bei den Blättern die Umrißgestaltung, die Skulptur des Randes (Blattzähne, Blattspitze), die Nervatur; bei den Blüten den allgemeinen Bau und die Form der Teile in Betracht ziehen. Schon diese morphologische Prüfung führt den pharmakobotanisch Geschulten schnell zur Feststellung der Identität und zur Auffindung etwaiger Beimischungen. Konnte ich doch z. B. zeigen, daß allein die Nervatur der Blattzähne genügt, um die gewöhnlichen Beimengungen der Digitalisblätter und des Tee zu ermitteln.
Im extremsten Falle ist die vorliegende Droge überhaupt nicht das verlangte Objekt. Das kommt selten vor. So besteht wohl einmal: Rhiz. hellebori nur aus den Rhizomen von Actaea spicata, Rhiz. filicis nur aus den Rhizomen von Aspidium spinulosum oder montanum, Rad. Senegae nur aus Rad. Vincetoxici oder Rad. Serpentariae, Herba Sabinae nur aus den Sprossen von Juniperus phoenicea, Fol. belladonnae aus der ganz wertlosen «Belladonne d’Italie».
Häufiger ist der Fall, daß fremde Beimengungen in größerer oder geringerer Menge sich der echten Droge beigemischt vorfinden. Das kann zufällig geschehen sein, indem der Sammler ein äußerlich ähnliches Objekt mit sammelte, bei Helleborus z. B. Actaea spicata, beim Kalmus Iris Pseudacorus. Dies dürfte der häufigere Fall sein. Oder es fand entweder am Produktionsorte oder beim Drogisten eine absichtliche, also betrügerische Beimengung minderwertiger oder wertloser Drogen statt. Beides kommt vor. Ja es werden sogar Kunstprodukte eigens hergestellt, um Drogenfälschungen vorzunehmen. Bekannt sind die Fälle, wo Anis-, Kaffee- und Pfefferfrüchte aus Lehm geformt und den echten beigemischt worden waren, bekannt ist besonders die zu einer ganzen Industrie herangewachsene Safranfälschung, bei der nicht nur mit Teerfarbstoffen gefärbte Calendulablüten, sondern auch eigens präparierte Grasblattstreifen, Keimlinge von Leguminosen und Cerealien Verwendung finden. Künstliche Muskatnüsse, aus Muskatnußpulver und Mineralsubstanzen gemischt und in Formen gepreßt, fanden RANVEZ und PLANKEN (1900). Natürlich wenden sich die Fälscher in erster Linie den teuren Drogen zu. Von der Beschwerung des Opiums mit Schrot- und Bleikugeln wird noch im Kapitel Pharmakophysik die Rede sein und auch beim Crocus «lohnt es sich» ja. Dann aber sind auch besonders die Drogen, die infolge von Mißernten nur in geringer Menge angeboten wurden, ganz besonders der Verfälschung unterworfen. Ist z. B. die Cubebenernte schmal und ungleich ausgefallen, so treten sofort fremde Früchte und Samen, sowie Stiele in vermehrter Menge in den Cubeben auf und werden die Cascarillazufuhren gering, so finden sich in der Droge mehr andere Rinden als sonst.
Ganz besonders gefährlich sind giftige Beimengungen. Niemals darf der Apotheker unterlassen, den Anis auf Coniumfrüchte, den Sternanis auf Sikimifrüchte zu untersuchen. Denn schon eine kleine Beimengung hat die schwersten Folgen.
Nicht immer reicht aber die morphologische Prüfung aus und es muß erst die Lupe und dann das Mikroskop zur Hand genommen werden. Besonders der Lupe möchte ich auf dem Gebiete der angewandten Pharmakognosie das Wort reden. Sie sollte ein rechter Apotheker, der auch ein rechter Pharmakognost sein muß, überhaupt immer in der Westentasche bei sich tragen. Wie viel sieht der Geübte schon mit diesem einfachen Instrumente! Immerhin hat die Leistungsfähigkeit auch dieses Instrumentes seine Grenzen und man muß zum Mikroskope greifen. Dies ist nur selten bei ganzen Drogen nötig, immer bei gepulverten. Hier ist der Ort, wo der Apotheker das, was er in der Pharmakobotanik, speziell der Pharmakoanatomie, gelernt hat, verwerten kann. Denn nur ein geschulter Pharmakognost findet sich in der mikroskopischen Analyse pulveriger oder gepulverter Drogen zurecht. Hier aber ist auch der Ort, wo die mikroskopische Methode über alle anderen triumphiert und ihre größten praktischen Erfolge erzielt. Ein Blick in das Mikroskop genügt z. B., um festzustellen, ob ein Lycopodium, eine Kamala, ein Lupulin verfälscht und womit es verfälscht ist. In vier Semestern kann der Studierende so weit gebracht werden, daß er ein Gemisch von 3–4 feinst gepulverten Drogen mit sicherem Erfolge analysiert, wenn es sich nicht gerade um besonders schwierige Objekte (Blattpulver, Rad. gentianae oder dergl.) handelt.
Ein besonderer Fall, wo die mikroskopische Diagnose einer Droge auf das Vorhandensein einer fremden Beimischung gegründet wird, ist der Agar-Agar, den man geradezu an den in ihm stets vorkommenden Diatomeen mikroskopisch erkennen kann.
In wünschenswertester Weise ergänzt wird aber die anatomische Methode durch die chemisch-physikalische (vgl. [Pharmakochemie] und [Pharmakophysik]). Schon BUCHHEIM bemerkt (1879): «Somit hat die botanische Pharmakognosie nur die Bedeutung eines Aushilfsmittels, an dessen Stelle wir sobald wie möglich etwas besseres setzen müssen. Die Bestimmung der Güte einer Droge läßt sich nur auf chemischem Wege erreichen». Dieser Ausspruch ist berechtigt, jedoch mit der Einschränkung, daß es auch Fälle gibt, wo die chemische Prüfung versagt und die mikroskopische allein oder doch besser und rascher zum Ziele führt (Stärke, Mehle, Lycopodium, Kamala). Ja gerade bei Drogenpulvern kommen wir mit der chemischen Untersuchung oft nicht vorwärts und müssen zum Mikroskope greifen.
Schon die Feststellung von Geruch, Geschmack und Farbe sind wichtig. Beträchtlich ist die Schwierigkeit sicherer Farbenbestimmung selbst bei Leuten, die nicht farbenblind sind. Ganz vernachlässigt ist die Übung unserer Nase und Zunge. Die Tea taster freilich und die Degustatoren der Weinhändler besitzen eine geübte Zunge und eine feine Nase, die Mehrzahl der Menschen aber vernachlässigen in einer unverantwortlichen Weise die Übung dieser beiden Sinnesorgane. In der angewandten Pharmakognosie spielen dieselben aber eine so wichtige Rolle, daß ich mich ernstlich gefragt habe, ob es nicht angezeigt sei, Riech- und Schmeck-Kurse für Apotheker einzurichten, um Zunge und Nase zu üben. Es steht mit der Verwahrlosung dieser Sinnesorgane fast so schlimm wie mit dem Zeichnen. Es gibt wahre Stümper im Riechen. Es ist mir einmal vorgekommen — es war allerdings im Examen — daß ein Praktikant Petroleum, auch nachdem er daran gerochen, für — Pfefferminzöl ausgab! Und doch kann man durch Übung Zunge und Nase so schärfen, daß man auch Substanzen, die allgemein für geruchlos gelten, schon durch ihren spezifischen Geruch voneinander unterscheiden kann, wie z. B. Kartoffelstärke und Calciumkarbonat.
Immerhin bleiben aber die Prüfungen nach Geruch, Geschmack und Farbe individuell. Der eine wird es in ihnen zu großer Virtuosität bringen, ein anderer bringt es darin zu nichts Rechtem, denn es gibt auch hier Talente und Stümper.