Mit Kalilauge erwärmt, entwickle Safran kein Ammoniak (Ammonsalze, die nicht in der Asche gefunden werden). Bei 100° getrocknet, verliere er höchstens 12% an Gewicht (zu viel Feuchtigkeit) und werde brüchig (Glyzerin). 100 T. Safran sollen an Petroläther höchstens 5 T. abgeben (Fette). Der getrocknete Safran hinterlasse nach dem Verbrennen höchstens 6% Asche (mineralische Beimengungen).

Man bringt 1 dg feingeschnittenen Safran in 1 Liter Wasser und läßt über Nacht stehen. 10 ccm dieses Auszuges, mit 1 Liter Wasser gemischt, sollen eine noch deutlich gelb gefärbte Flüssigkeit geben (extrahierter Safran). Der wässerige Auszug des Safrans schmecke schwach bitter, nicht süß (Zucker).

Dies Beispiel und die obigen Ausführungen zeigen auf das deutlichste, daß auch die angewandte Pharmakognosie keine rein botanische Disziplin, sondern daß sie zur guten Hälfte chemisch ist (vgl. [S. 8]).

Für einige Drogen, z. B. für Fol. digitalis, ist auch die physiologische Prüfung am Frosch oder an Warmblütlern zur Wertbestimmung herangezogen worden. Sie liegt schon außerhalb der Aufgaben der Pharmakognosie und gehört in das Gebiet der experimentellen Pharmakologie.

Die Droge endet, bevor sie in die Hände des Kranken kommt, in der Apotheke. Der Apotheker ist die einzige Instanz in der langen Reihe der Leute, durch deren Hände die Droge geht, dem die Pflicht der Drogenkontrolle überbunden und der ausreichend vorgebildet ist, sie sachgemäß durchzuführen. Keine Droge darf von ihm an das arzneibedürftige Publikum abgegeben werden, ohne daß er zuvor sie auf Identität und Reinheit geprüft hat.

Aber es dürfte sich doch auch empfehlen, daß schon im Einfuhrhafen eine bessere Drogenkontrolle eingeführt würde. Wenn sich die importierenden Firmen einer großen Hafenstadt vereinigten, könnten sie sehr wohl eine Kontrollstation einrichten und unterhalten, die von einem pharmakognostisch gut geschulten Apotheker geleitet, mit 3–4 Assistenten die gesamte Drogenkontrolle besorgen würde. Dann könnte man schon im Einfuhrhafen den Perubalsam nach seinem Cinnameïngehalte, die Ipecacuanha nach ihrem Gehalte an Emetin und Cephaëlin, das Zimtöl nach dem Zimtaldehyd- und das Santelöl nach dem Santalolgehalte handeln, wie man schon jetzt die Chinarinde nach ihrem Chiningehalte bezahlt ([S. 179]). Dort könnten auch Säure, Ester und Jodzahl der Harze, Balsame und Fette bestimmt werden. Und ich könnte mir sehr wohl einen jetzt als ideal empfundenen Zustand realisiert denken, wo kein größerer Posten einer wertvollen Droge die Speicher des Importhafens verläßt, um in den Kleinhandel einzutreten, ohne mit einem Zertifikat über seine Beschaffenheit versehn zu sein. Denn Drogen nur nach dem Aussehn kaufen, heißt die Katze im Sack kaufen. Ich will nur daran erinnern, daß es Drogen gibt, die prächtig aussehn und doch nichts taugen. Mir ist einmal eine wunderschöne China regia plana in die Hände gekommen, die keine Spur Chinin enthielt. Der Drogist von heute sieht noch zu sehr auf schönes Aussehn und zu wenig auf den Gehalt. Immerhin nimmt doch auch schon der Großdrogenhandel Rücksicht auf die Pharmakopoeen und bietet einige Waren (z. B. Copaivabalsam) in pharmakopoegemäßen Sorten an (vgl. [S. 202]).

Drogenprüfungsanstalten in den Handelszentren, besonders den Einfuhrhäfen, könnten auch den Fälschungen und Substitutionen steuern, so daß nicht erst in der Apotheke der giftige Sternanis erkannt wird, jahrelang falsche Cascarilla im Handel bleibt und aus Aspidium spinulosum bereitetes Filixextrakt verkauft wird. Sie würden freilich keineswegs den Apotheker von der Pflicht entbinden, seine Drogen anzusehn und die Drogenpulver zu mikroskopieren, könnten aber als zweites Schutzmittel sehr nützlich wirken.

In die Bresche getreten sind aus eigener Initiative und auf eigene Kosten einige große Drogenhandlungen des Binnenlandes, die übrigens zum Teil direkte Verbindungen mit den überseeischen Plätzen unterhalten und auch einige Importeure in Hafenplätzen. So unterwerfen z. B. GEHE & CO., CAESAR & LORETZ, SCHIMMEL & CO., HÄNSEL, MERCK, ROEDER, J. D. RIEDEL, BRÜCKNER, LAMPE CO, JULIUS GROSSMANN u. and. die wichtigsten Waren einer sorgfältigen chemischen Kontrolle und die Handelsberichte dieser Firmen enthalten viele wertvolle Mitteilungen über bei der Prüfung erzielte Ergebnisse, die besonders für die angewandte Pharmakognosie von Wichtigkeit und längst ein Faktor geworden sind, mit dem der Praktiker und die Redakteure der Pharmakopoeen rechnen müssen.

Übrigens treffen, wie ich schon oben ([S. 170]) bemerkte, die Angestellten der Großdrogenhäuser, die als «taster» fungieren, auf Grund reicher Erfahrung auch ohne Analyse sehr oft das Richtige und beurteilen im allgemeinen schon nach dem Äußeren, nach Aussehn, Farbe, Geruch und Geschmack die Droge richtig nach ihrem Wert, wenigstens in den Fällen, wo das Äußere einen Schluß zuläßt.

Es ist für den der Praxis des täglichen Lebens ferner stehenden Pharmakognosten ziemlich schwierig, sich ein Bild davon zu machen, welche Verunreinigungen und Verfälschungen bei den Drogen wirklich auch heute noch vorkommen. Die Angaben der Lehrbücher über Verfälschungen stammen meist aus früherer Zeit, werden oft aus einem Lehrbuche ins andere kritiklos hinübergenommen und entsprechen nicht immer, ja nicht einmal häufig dem tatsächlich Vorkommenden. Die Leiter der Untersuchungslaboratorien der Großdrogenhandlungen und die Apothekenrevisoren sind fast die einzigen, welche einen Einblick erhalten in die Welt der Drogen «wie sie ist», die von den Verfälschungen und Beimischungen der Drogen, wie sie heute vorkommen, Kenntnis erhalten. Es wäre sehr wünschenswert, wenn diese regelmäßige Berichte ihrer Befunde veröffentlichen würden. In den Handels- und Drogenberichten einiger Großdrogenhäuser wird bisweilen von Fälschungen berichtet, aber meist nur, wenn es sich um besonders flagrante Fälle handelt. Diese werden dann wohl auch in der Fachpresse besprochen, wie z. B. der neulich vorgekommene Fall von giftigem Sternanis. Die wichtigsten Auskünfte aber vermögen die Apothekenrevisoren zu geben, die an Stelle der «Beschauer» , «Prüfer», «Merkarte» Nürnbergs (im XV. Jahrh.) und der «Signori sopra le merci» Venedigs (im XIV. Jahrh.) getreten sind.