Des Hauses fromme Schwelle meiden.
Wir haben also keinen Grund, auf den Aberglauben des klassischen Altertums und des deutschen Mittelalters oder den der Naturvölker hochmütig herabzublicken. Er blüht mitten unter uns, entbehrt aber nicht der Poesie.
Die Behörden haben wohl nur selten dem Einsammeln von Arzneipflanzen ihre Aufmerksamkeit gewidmet.
Über das Sammeln der Heilkräuter in Rußland bis zur Zeit Peters des Großen berichtet LACHTIN (Russ. Arch. 1902) und teilt mit, daß es tributartig besorgt werden mußte und sich die Bauern gern der lästigen Pflicht zu entziehen suchten. Unter staatlicher Aufsicht wurden die pflanzlichen Heilmittel in die Apotheken Moskaus abgeliefert. Dies ist der einzige mir bekannte Fall einer zwangsweisen Einsammlung von Heilpflanzen.
Fig. 72.
Schneiden und Entblättern des Zuckerrohrs auf Jamaika.
[Nach Stromeyer & Wyman.]
HERZOG ERNST DER FROMME von Sachsen-Gotha erließ 1655 eine Verordnung an seine Forstbeamten, die in den einzelnen Forstbezirken seines Landes vorkommenden «nützlichen Kräuter», d. h. die Arzneipflanzen, zu verzeichnen und nachzuweisen. Auf der Gothaer Bibliothek gibt es zu dieser Verordnung mehrere solcher Verzeichnisse, dazu auch zwei Herbarien von Kräutern «so zur Apothek von nötun», aus dem Bezirk von Heldburg mit 58 verschiedenen Pflanzen und vom Amt Königsberg mit 71 (G. ZAHN, Aus Koburg-Gothaischen Landen 1903). Beim Nachsuchen werden sich wohl auch in anderen Gegenden noch solche Verordnungen finden.
Eine norwegische Medizinalverordnung vom Jahre 1672 förderte die Errichtung von Kräutergärten bei den Apotheken und Klöstern.
Fig. 73.
Geschlagenes Zuckerrohr der Plantage Solidad. Guantanamo auf Kuba.
[Nach Stromeyer & Wyman.]