Und der Richter, ohne Säumen,
Sendet nun den Frohn sogleich:
Nach des Thurmgewölbes Räumen,
In der Folter Qualenreich.
»Lass den Jüngling eilig führen,
Nach dem Kerker, unversehrt!
Bis er frei wird, nach Gebühren,
Wenn der Tag ihn frei erklärt.«
Spricht es; und der Pfortenschwelle
Sind die Blicke zugeneigt:
Wo der grause Mordgeselle
Ein Gespenst der Gräber zeigt.
Beben zuckt durch alle Glieder;
Tod im Blicke, schreckenbleich:
Sinkt er vor den Schranken nieder,
Seiner Wildes-Beute gleich!
XIII.
»Sag' an, bekenne sonder Scheu:
Wie jener Mord geschehen!
Und künde deinem Richter frei,
Was du gehört, gesehen!
Du aber, Schreiber, sei zur Hand!
Und liefre mir den Thatbestand,
Nach allen Haupt- und Nebenzügen;
Der Pflicht und Wahrheit zu genügen!« —