Adelsnamen,

die ja, soweit ursprünglich und echt, fast sämtlich von Ortsnamen abgeleitet sind, z. B. von Falkenstein, von der Asseburg. Doch ebenso alt ist die schon erwähnte Ableitung auf er: der Bodensteiner, der Toggenburger. So nennt sich Hartmann (im 13. Jahrhundert) bald „der von Ouwe“, bald „der Ouwaere“. So wird noch im Tell der Freiherr von Attinghausen von dem Hirten in der ersten Szene „der Attinghäuser“ genannt.

Jetzt ist die präpositionale Bezeichnung allgemein durchgedrungen und zwar die mittels des Verhältniswortes von, welche die andern in den Hintergrund gedrängt hat und als Kennzeichen des Adels schlechthin gilt.

Wie aus obiger Darstellung erhellt, hat dieses von einen Sinn nur vor Ortsbezeichnungen, und es ist eine Verirrung, auch Namen anderer Art, ursprünglichen Personennamen, Handwerksnamen usw. es vorzusetzen. Von Hermann, von Schmidt, von Schulz u. dergl. ist sprachlich entschiedener Nonsens, und daß man in hunderten von Fällen ein von so ganz äußerlich anheften konnte, ist ein unleugbarer Beweis von erloschenem Sprachgefühl.

Ein Rest dieses Gefühles hat sich in Österreich erhalten; aber wie hilft man sich dort? Man bildet (wie schon in den Zeiten des alten deutschen Reiches)[69] aus dem bisherigen Familiennamen des zu Adelnden durch Anhängung von -feld, -burg, -thal usw. einen Ortsnamen, unbekümmert darum, ob es einen solchen Ort in der Welt gibt oder nicht, also: Kuhn von Kuhnenfeld, Planck Edler von Planckburg, Braun von Braunthal — lauter Namen, welchen man es sofort ansieht, daß sie nichts als Phantasiegebilde sind.

Besser ist in dieser Hinsicht eine Namengebung wie: Schubert, Edler von dem Kleefelde (wegen seiner Verdienste um den Kleebau geadelt, Pott, Personennamen S. 3), und Escher von der Linth, wie der Staatsrat Escher wegen Regelung des Laufes der Linth und Austrocknung der durch diesen Fluß gebildeten Sümpfe auf Beschluß des kleinen Rates von Zürich genannt wurde. („Die Staatskanzlei sei beauftragt, künftig in allen betreffenden öffentlichen Schriften den verewigten hochverehrten Herrn Staatsrat Hans Konrad Escher und dessen männliche Nachkommen als „Escher von der Linth“ zu benennen, eine Bezeichnung, die jetzt urkundlich um so begründeter festgesetzt wird, da sie schon, während das Vaterland sich noch des lebendigen Wirkens des Vollendeten erfreute, von der öffentlichen Meinung aufgefaßt und von Mitbürgern und Eidgenossen übereinstimmend geübt ward.“)

Häusernamen.

Wenn in manchen Geschlechtsnamen, z. B. Amthor, die Bezeichnung der Lage des Hauses entnommen ist, so entspringt sie auch sehr häufig aus dem Namen des Hauses selbst. Denn jene alte Zeit war, wie Becker S. 20 treffend bemerkt, so jugendfrisch, daß sie allen Dingen, wie Adam im Paradiese, gleich einen lebendigen Namen zu geben wußte, nicht nur Burgen, Höfen und Straßen, sondern auch den Häusern.[70] Wir begnügen uns jetzt mit einer toten Nummer und Littera, während nur die Straßennamen noch fortdauern. An einzelnen Orten sind freilich auch diese wenigstens vorübergehend abgeschafft, z. B. in Mannheim, wo es statt dessen bis vor kurzem armselige Häuserquadrate A, B, C usw. gab, und jenseit des Ozeans bei den nüchternen, poesielosen Yankees, die da bloß zählen 1. 2. 3..... Avenue.

Im Mittelalter dagegen führten auch die Häuser Namen, und zwar benannte der Erbauer oder Besitzer eines Hauses dasselbe entweder nach seiner alten Heimat — so hieß das Haus, in welchem der Dichter Konrad von Würzburg (s. [S. 54]) in Basel wohnte, Würzburg, andere zum Mailand, zum Venedig — oder nach Tieren, Pflanzen, Geräten, namentlich nach Geräten oder Erzeugnissen eines Gewerbes oder Dingen, die mit dem Berufe des Erbauers irgendwie zusammenhingen.

Diese Häusernamen nun wurden nicht angeschrieben, sondern dem lese-unkundigen Volke zu nutz wurde der im Namen enthaltene Gegenstand angemalt oder auch in einem Holz- oder Steinbild am Hause angebracht.[71]