Sie thaten dies mit durchschlagendem Erfolge in der Schrift: »Die Universität von Basel, was sie fordert und was sie leistet« (Basel, Detloff 1851). Diesem muthigen Auftreten wird es mit zu verdanken sein, dass der Grosse Rath am 3. Februar 1851 jenen Antrag mit 81 gegen 11 Stimmen ablehnte und in Erkenntniss mancher Mängel und Lücken durch Gesetz vom 30. März 1852 die Errichtung eines besonderen Lehrstuhles für Physik, sowie Erhöhung des Zulagekredits auf Fr. 8,000 anordnete, nachdem inzwischen 1850 durch Betheiligung der Freiwilligen Akademischen Gesellschaft die Besetzung je eines Lehrstuhles für Pathologie und andrerseits Anatomie und Physiologie ermöglicht und durch dieselbe Gesellschaft 1851 in der juristischen Fakultät ein neuer Lehrstuhl für deutsches Privatrecht und Civilprozess errichtet worden war.
Die weitere der Universität drohende Gefahr, die Errichtung einer eidgenössischen Universität,[21] wurde vorläufig beseitigt, als die Bundesversammlung nach Verhandlungen im Januar und Februar 1854 die Errichtung eines Polytechnikums in Zürich beschloss.
Immerhin war die Aufmerksamkeit auf die weitere Ausgestaltung der Universität hingelenkt und so stellte schon am 6. Februar 1854 Herr August Burckhardt-Iselin den Anzug, »den Kleinen Rath zur Begutachtung der Frage einzuladen, ob nicht die gegenwärtigen Verhältnisse eine Revision der Gesetze von 1835 und 1852 wünschbar machten in dem Sinne, dass die für höhere Lehrzwecke angewiesenen Mittel mit den Bedürfnissen der Zeit in Einklang gebracht werden.«
Von Neuem traten einige Lehrer der Hochschule mit einem belehrenden Worte für die Interessen der Universität ein, indem sie die Mittel und die Ziele der erwünschten Reform darlegten.
Es geschah dies in der höchst beachtenswerthen Schrift: »Die Universität von Basel, was ihr gebricht und was sie sein soll. In Verbindung mit seinen Collegen und Freunden F. Miescher, J. Riggenbach, W. Wackernagel dargelegt von J. Schnell« (Basel, Detloff 1854). Dieser Schritt war von Erfolg gekrönt. Der auf Grundlage eines eingeholten Berichtes vorgelegte Rathschlag fand eine über die darin gemachten Vorschläge hinausgehende Billigung und wurde durch Gesetz vom 15. Januar 1855 dem Kleinen Rathe zur Erstellung einer vierten theologischen Professur die Hand geöffnet, der juristischen Fakultät ein dritter ordentlicher Lehrstuhl, der medicinischen ein Lehrstuhl für medicinische Klinik, der philosophischen ein solcher für Nationalökonomie und Statistik hinzugefügt. Die Gehälter wurden auf Fr. 2,500 bezw. 1,250 n. W. normiert und der Zulagekredit auf Fr. 15,000 erhöht.
Noch im selben Jahr richtete die Freiwillige Akademische Gesellschaft, deren Spezialstiftungen verschiedenen Fakultäten zu Gute kamen, einen Lehrstuhl für vergleichende Anatomie ein und besetzte denselben in höchst glücklicher Wahl mit einem Schweizer Gelehrten (Prof. Rütimeyer).
Auch die juristische Fakultät, welche einige ihrer Basler Mitglieder (die Proff. Christoph Burckhardt-Hess und Adolf Burckhardt-Vischer, sowie Dr. Gustav Christ) in den Dreissiger Jahren durch Tod, ein anderes (Prof. Bachofen) durch Austritt in den Vierziger Jahren leider verloren hatte, gewann 1852 eine bei dem sonstigen raschen Wechsel der Lehrer sehr erwünschte Unterstützung durch Wiedereintritt ihres Seniors (Rathsherr A. Heusler) und 1858 durch Eintritt auch des Sohnes desselben. Nur ein um Universität, Wissenschaft und Rechtspflege gleich sehr verdienter Mann (Prof. J. Schnell) blieb ihr als treueste Stütze während vier Decennien bis zu seinem Weggange von Basel in segensreichem Wirken erhalten. Dieselbe Gunst des Schicksals war übrigens mehreren Mitgliedern der anderen Fakultäten beschieden; wir nennen von Verstorbenen die HH. Hagenbach und Stähelin unter den Theologen, Herrn Jung unter den Medicinern, die HH. Peter Merian, Gerlach, Schönbein, Meissner, Vischer, Picchioni aus der philosophischen Fakultät.
Die nächsten Jahre brachten viel Arbeit, um die nahende vierte Säcularfeier würdig zu begehen. Von diesen Vorbereitungen sei hier nur der Um- und Ausbau des sog. Unteren Collegii[22] erwähnt, wofür im Oktober 1859 ein Kredit von Fr. 70,000 vom Grossen Rathe bewilligt wurde. Für die Zeit des Umbaues wurden die Hörsäle in die Blömleincaserne verlegt.
Die Feier fand am 6. und 7. September 1860 statt — in Erinnerung an den Tag, an welchem, nach Ertheilung der Privilegien der Hohen Schule durch die Stadt, der erste Rektor der Universität (Georg von Andlau) Namens derselben der Regierung die Anerkennungsakte übergeben hatte. Die Einzelnheiten dieser Festfeier sind in der Schrift von J.W. Hess (Beschreibung der vierten Jubelfeier der Stiftung der Universität Basel, Georg 1860) mitgetheilt, so dass darauf verwiesen werden kann. Erwähnen wollen wir jedoch des literarischen Gewinnes, nämlich der eigentlichen Festschrift:
Geschichte der Universität Basel von der Gründung 1460 bis zur Reformation 1529.