Erfreulich war es, nach eingezogenen Erkundigungen bezw. getroffenen Vereinbarungen rücksichtlich der Mehrzahl der deutschen und schweizerischen Hochschulen, welche Reciprocität gewähren, eine Ermässigung der Immatrikulationsgebühr für die mit Abgangszeugnissen dieser Anstalten hierher Kommenden festsetzen zu können.
Wichtigen Veränderungen begegnen wir auf dem Gebiete des über die lokalen Grenzen hinaus giltigen Prüfungswesens. Im Jahre 1867 trat Basel-Stadt dem Konkordate betreffend die Prüfung und Freizügigkeit des Medizinalpersonals bei[24] und ebenso nach längerem Zögern 20. März 1871 auf dreijährige Probezeit dem am 19. Februar 1862 zwischen mehreren Kantonen der östlichen Schweiz geschlossenen Konkordate betreffend Einrichtung einer gemeinsamen theologischen Prüfungsbehörde und gegenseitige Zulassung evangelisch-reformierter Geistlicher in den Kirchendienst, welchen Schritt auch die Regenz nur zögernd im November 1863 auf schliessliche nochmalige Anregung der Curatel, unter Voraussetzung der Gleichstellung von Zürich und Basel, befürwortet hatte.[25] Eine weitere Heranziehung des Lehrpersonals der Universität erfolgte durch Erlass einer Ordnung betreffend die Einrichtung von Prüfungen für Kandidaten des Lehramts auf der obern und mittleren Stufe des Unterrichtes vom 31. März 1881, die ihre nähere Ausführung im Reglement vom 16. December (genehmigt 16. Februar 1882) erhielt.
Auch in den Fakultäten schritt man zum Erlass neuer Prüfungsordnungen. So ersetzte die juristische Fakultät ihre mehrfach geänderte Promotionsordnung vom 27. April 1855 durch eine neue vom 20. November 1875; die medicinische erliess ein Reglement für das Doktorexamen vom 23. Juni 1868; die philosophische »Beschlüsse« betr. Handhabung der Habilitationsordnung (vom 12. Juni 1866) am 26. Januar 1881, während die sonstigen Verhältnisse derselben durch Ordnung vom 19. December 1866, bezw. 21. Juni 1878 mit Zusatzbestimmung vom 21. März 1884 geordnet sind. Eine Uebereinstimmung bezüglich des Promotionsaktes und des Druckes der Dissertationen ist bisher noch nicht erzielt.
Namentlich liessen es sich die Fakultäten angelegen sein, dem Zuge der Zeit folgend, Seminarübungen, Praktika, Kränzchen und ähnliche Nebenkurse einzuführen. In der theologischen Fakultät errichtete man Januar 1867 ein homiletisches und ein katechetisches Seminar, die nunmehr unter Genehmigung der Curatel (9. Juni 1885) zu einem theologischen erweitert sind. Mehrere Seminare erhielt die philosophische Fakultät, nämlich: ein mathematisch-naturwissenschaftliches Seminar (1866), ein pädagogisches Seminar mit Ordnung vom 13. October 1873, geändert 4. Februar 1882, ein staatswissenschaftliches Seminar mit Ordnung vom 3. August 1877 und endlich ein im Winter 1885/6 zu eröffnendes germanisch-romanisches Seminar. Handbibliotheken für diese Seminare und für ähnliche Uebungen in der juristischen Fakultät sind theils schon eingerichtet, theils in Bildung begriffen.
Eine ähnliche Erweiterung erfuhr auch die medicinische Fakultät durch Einrichtung einer Augenklinik (1867), einer Kinderklinik (1868), einer Poliklinik im Spital (1874), einer psychiatrischen Klinik (1875) und endlich 1879 einer Ohrenklinik seitens eines der Herren Docenten. 1877 konnte auch eine neue Augenheilanstalt bezogen werden.
Ein sehr erfreuliches Zusammenwirken des Staates, der Stadt, der Akademischen und der Gemeinnützigen Gesellschaft, des Museumsvereins, der Universität und Privater bethätigte sich behufs Errichtung einer neuen Anstalt für Physik, Chemie und Astronomie. Zum Andenken an Basels grosse Mathematiker wurde dieselbe »Bernoullianum« genannt und feierlich am 2. Juni 1874 eröffnet.[26] Die betheiligten Fakultäten benutzten den Anlass zur Auszeichnung mehrerer Gelehrter. Die medicinische Fakultät ernannte zu Ehrendoktoren die Herren Eduard Hagenbach, Julius Piccard und Fritz Burckhardt; die philosophische die Herren Rütimeyer, Marignac in Genf, L. Soret in Genf und L. Dufour in Lausanne.
Aus dem gleichen Jahre 1874 sei berichtet, dass in die neue Bundesverfassung vom 29. Mai eine Bestimmung aufgenommen wurde, derzufolge der Bund befugt ist, ausser der bestehenden polytechnischen Schule eine Universität und andere höhere Unterrichtsanstalten zu errichten oder solche Anstalten zu unterstützen. Dies ist bekanntlich bisher nicht zur Ausführung gekommen. Immerhin gaben die Verhandlungen der Bundesversammlung einem Mitgliede der Universität, Herrn Prof. Vischer Sohn, Anlass, in einer Schrift »Eidgenössische Universität und Kantonalhochschulen,« Basel 1874, auf das Ueberzeugendste den unberechenbaren Vortheil des Vorhandenseins zahlreicher Hochschulen in der Schweiz gegenüber den problematischen Vorzügen einer Centralhochschule darzulegen.
Einen schönen Beweis für die Werthschätzung, deren sich die Universität beim Publikum erfreut, gab bald darauf eine Petition von sechshundert hiesigen Bürgern und Einwohnern um eventuelle Verlegung der Universität in das Kasernenareal im Klingenthal. Durch Grossrathsbeschluss vom 26. Juni 1876 wurde dieselbe dem Regierungsrathe zur Berichterstattung überwiesen. Die Voraussetzung, unter welcher die Petenten diese Verlegung ins Auge gefasst hatten, trat ein, als durch Schreiben des Bundesrathes vom 26. September 1877 der Verzicht der Eidgenossenschaft auf Anlegung eines Waffenplatzes an hiesigem Orte mitgetheilt wurde. Durch die von verschiedenen Behörden, auch von der Regenz, eingezogenen Berichte und Gutachten überzeugte man sich, dass die Räumlichkeiten der Kaserne wenig geeignet seien für diejenigen Anstalten, deren Unterbringung in neuen Räumen zumeist zu wünschen war, während für Vorlesungen die Hörsäle des Universitätsgebäudes wohl noch hinreichten. Dies wurde des Näheren in dem am 11. November 1878 dem Grossen Rathe vorgelegten Rathschlage ausgeführt, dessen weitere Behandlung hier nicht interessiert, da sehr bald in anderer Form für die dringendsten Bedürfnisse gesorgt wurde. Nach Vereinbarung des Pflegamtes, der Akademischen Gesellschaft und des Staates konnte nämlich der Bau eines pathologisch-anatomischen Institutes in Angriff genommen und diese Anstalt schon im Herbst 1880 bezogen werden. Durch noch grössere Beteiligung jener Gesellschaft wurde sodann die Errichtung einer trefflich eingerichteten Anstalt für normale Anatomie und Physiologie ermöglicht und diese Anstalt, das sogen. »Vesalianum«, am 28. Mai 1885 eingeweiht. Die bei dieser Gelegenheit veröffentlichte Festschrift wurde mehrfach erwähnt.
Durch mehrere Grossrathsbeschlüsse wurden in den Jahren 1873-85 die Kredite für die Bedürfnisse aller dieser neuen Anstalten festgesetzt, bezw. wesentlich erhöht.
Immer inniger gestalteten sich die Beziehungen zu den Hochschulen des Auslandes, wie dies u.A. der rasch gewachsene Tauschverkehr der Universitätsbibliothek erweist. Bei grösseren Ausstellungen, wie 1873 in Wien und 1883 in Zürich, auch bei anderen Anlässen, war die Universität bestrebt, durch Einsendung von Berichten über ihre Institute und die Leistungen der Lehrerschaft, durch Aufstellung statistischer Tabellen und graphischer Tableaux, durch Herstellung eines Albums mit den Photographien der berühmtesten Basler Universitätslehrer u.s.w. — für welche mühevolle Arbeiten sie sich namentlich den Herren Prof. Kinkelin und Dr. Balmer zu Dank verpflichtet weiss — ein Zeugniss ihrer Fortschritte abzulegen.