Vom 1. Sept. 1835 bis 1. Sept. 1885 inscribierten sich insgesamt 3285 Studierende.

A. Teichmann.

FUSSNOTEN:

[27] Die erst im J. 1866 eingeführte Trennung in zwei Abtheilungen wurde — rücksichtlich der Einreihung der Lehrer — als von Anfang an bestehend behandelt.

[28] M. = Missionszöglinge.


IV.
Sammlungen und Unterrichtsanstalten der Universität.[29]

1. Oeffentliche Bibliothek (Universitätsbibliothek).

Der § 5 des Gesetzes über Verwaltung und Verwendung des Universitätsgutes vom 6. April 1836 lautet:

»Die öffentliche Bibliothek und das Münzkabinet stehen unter einer aus wenigstens fünf Mitgliedern bestehenden [von der Regenz ernannten] Kommission, unter denen der Bibliothekar ist. Der Bibliothekar geniesst als Entschädigung freie Wohnung oder ein angemessenes Aequivalent und die bisherigen Fr. 32 [alter Währung = 2 Louisdor] aus dem Universitätsgut. Seine Ordnung wird von der Regenz entworfen und vom Erziehungskollegium genehmigt. Er wird aus der Mitte der ordentlichen Professoren auf doppelten Vorschlag der Curatel vom Erziehungskollegium ernannt. Die Bibliothek ist für ihre Vermehrung und Erweiterung auf den dazu bestimmten Fond verwiesen.«