171.

EInes Tages hatte der Hodscha einen Streit mit einem andern, und sie gingen zum Richter. Dem machte der Hodscha ein Zeichen, indem er die Hand in seinen Busen steckte, und so geschahs, daß der Hodscha Recht bekam. Als dann sein Gegner weg war, wandte sich der Richter zu Nasreddin und sagte zu ihm: »So, jetzt gib her, was du mir versprochen hast.«

Aber der Hodscha antwortete: »Ich habe dir kein Zeichen gemacht, daß ich dir etwas schenken würde; ich habe dir nur sagen wollen, daß ich dir, wenn du mir Unrecht gäbest, den Schädel einschlagen würde mit den Steinen, die ich im Busen habe.«

172.

ALs der Hodscha einmal ins Bad kam, traf er dort einen Bekannten, und der hatte nichts eiliger zu tun, als ihm einen Schlag ins Genick zu geben. Der Hodscha kehrte sich um und sah niemand sonst als diesen Bekannten. Augenblicklich verließ er das Bad und schleppte den Menschen vor den Kadi; und zu dem sagte er: »Effendi, ich klage wider den da; er hat mir einen groben Schimpf angetan.«

Der Angeklagte war aber ein Freund des Kadis; und er sagte zu ihm: »Untersuche, ob der Mann Recht hat; wir wollen hören, was er darlegen wird.«

Und der Hodscha fuhr fort: »Dieser schlechte Kerl hat mir einen Schlag gegeben.«

Der Kadi sagte: »Für einen Schlag ist die Buße ein Pul89. Ich fälle gegen diesen Mann das Urteil, daß er dir einen Pul geben soll.«

Der Gegner des Hodschas suchte nach, hatte aber keinen Pul bei sich; er ging einen holen, blieb jedoch eine geraume Zeit aus. Der Hodscha wartete und wartete, bis er endlich ungeduldig wurde. Da bemerkte er, daß der Kadi, der eben mit schreiben beschäftigt war, den Kopf gesenkt hielt; unverzüglich versetzte er ihm einen Schlag ins Genick.

»Aber Hodscha,« schrie der Kadi, »was soll das heißen?«