Mit Ehrfurcht nahten die Schwestern der Aebtissin, sie war die Domina (Herrin), die ehrwürdige Mutter, und die draußen wenigstens nannten sie „Meine gnädige Frau.“ Im Jahr 1509, also kurz nachdem Katharina von Bora in Nimbschen eingetreten war, starb die alte Aebtissin Katharina von Schönberg, und Katharinas Verwandte, Margarete von Haubitz, wurde zur Aebtissin gewählt und feierlich vom Abt Balthasar aus Pforta in ihr Amt eingeführt[36].

Nach der Aebtissin kam an Würde die Priorin („Preilin“), einerseits die
Stellvertreterin und Gehülfin derselben, andererseits aber auch die
Vertreterin und Vertrauensperson des Konvents. Auf sie folgte die
„Kellnerin“, die „Bursarin“ (auch „Bursariusin“, Kassiererin) die
Küsterin, die Sangmeisterin („Sängerin“), die Siech- und
Gastmeisterin[37].

Die Schwesternschaft, in welche die junge Katharina eintrat, hatte einen gleichartigen gesellschaftlichen Rang: sie waren alle aus dem kleinen Adel und vielfach mit einander verwandt oder gar Schwestern: so die zwei Haubitz, die zwei Schwestern Zeschau und Margarete und Ave von Schönfeld, wozu noch eine Metze[38] Schönfeld kam, welche 1508 Siechenmeisterin und später Priorin wurde. Aber die einen waren wohlhabend mit einem ordentlichen Leibgeding an Geld und Naturalien, die anderen arm, vielleicht nur bei dem Eintritt und bei der Einsegnung mit einem kleinen Geschenke von ihren Verwandten abgefunden. Der Wohlstand scheint nicht ohne Einfluß auf die amtliche Stellung gewesen zu sein; denn es ist doch wohl nicht Zufall, daß die am reichsten Verleibgedingte, Margarete von Haubitz, zur Aebtissin gewählt wurde[39]. Auch das Alter war ein gar verschiedenes: da war die 70 jährige Ursula Osmund, die an hundert Jahre alt wurde, und die zehnjährige Katharina von Bora und die beiden jungen Schönfeld, welche in ähnlichem Alter standen. Lange Zeit wurden gar keine neuen Jungfrauen in das Stift aufgenommen: von 1510 bis 1517 blieben Katharina und Ave die letzten, vielleicht weil die Zahl 50 (mit den Konversen) überschritten war und die Einkünfte des Klosters nicht mehr Personen ertrugen. Daß die Klosterfrauen auch an Wesen, Charakter und Temperament verschieden waren, ist natürlich; aber alle geistige Individualität (alle „Eigenschaft“) wurde durch die Klosterregel und Klosterzucht ebenso ausgelöscht, wie die leibliche Verschiedenheit durch die gleiche Tracht: Nonnen tragen auch eine geistige Uniform. Dazu sind Freundschaften verboten. Von irgend einer Eigenheit einer Schwester erfährt man nichts. Nur die Aebtissin Margarete von Haubitz ist später charakterisiert als: „ehrliches (vornehmes), frommes, verständiges Weibsbild“[40].

Ob die neue Klosterjungfrau Katharina von Bora an ihr oder den anderen Verwandten aus dem mütterlichen Geschlechte eine Annehmerin gefunden habe, ist nicht zu sagen. Doch war nicht von vornherein die Verwandtschaft mit der Aebtissin ein Grund zu einer freundlichen Behandlung. Denn eine gleichzeitig mit Katharina in ein andres Kloster eingetretene junge Nonne beklagt sich, daß ihre Muhme, die Aebtissin, ganz besonders gewaltthätig und grausam mit ihr verfahren sei. Vielleicht hat Katharina eine Art mütterliche Freundin an ihrer anderen Verwandten aus dem väterlichen Geschlecht gefunden, der ehemaligen Siechenmeisterin Magdalena von Bora, weil diese nachher sich als „Muhme Lene“ so innig an Katharina und ihre neue Familie anschloß[41].

Zunächst wurde das junge Mädchen eingeführt in die Ordensregel und den Gottesdienst, wurde gewöhnt an klösterliches Benehmen und an geistliches Denken und Wesen, auch unterrichtet in einigen Kenntnissen und Fertigkeiten. In Nimbschen wird keine besondere Novizenmeisterin genannt; es war nur vom Abt bei der Einführung der neuen Aebtissin 1509 im allgemeinen aufs neue als Ordensregel eingeschärft: „Weil es ein Werk der Frömmigkeit und Barmherzigkeit ist, die Ungelehrten gelehrter zu machen, wollen wir, daß diejenigen, welche mehr verstehn unter den Jungfrauen, die andern zu belehren und unterrichten sich bestreben, in dem Bewußtsein, daß sie einen großen Lohn für diese Mühe empfangen, und daß sie durch diese Beschäftigung viel Leichtfertigkeit vermeiden, wozu die ausgeladene Jugend geneigt ist.“ Natürlich sollten aber alle Aelteren den Jungen mit gutem Beispiel vorangehen.

Als „der Schlüssel der Religion“ mußte zunächst überall, wo es die Ordensregel vorschrieb, unbedingtes Stillschweigen beobachtet werden — außer dem unbedingten Gehorsam, an den sich die Novizin zu gewöhnen hatte, der wichtigste und höchste Punkt des klösterlichen Lebens. Denn es müßte Rechenschaft gegeben werden von jedem unnützen Wort nicht nur vor Gottes Richterstuhl, sondern auch vor dem Beichtstuhl des Priesters. Vielmehr sollten die Klosterjungfrauen außerhalb der vorgeschriebenen Gebetszeiten und der Lektionen in besonderen Gebeten mit dem Bräutigam Christus reden oder in Beschaulichkeit schweigend hören, was Gott in ihnen redet. Darum wurde streng darauf gesehen, daß die Kinder und heranwachsenden Jungfrauen nicht herumliefen und schwatzten, sondern sich sittsam und schweigsam verhielten.

Es galt sodann in Kleidung und Haltung, in Gebärde und Rede sich das rechte nonnenhafte Wesen anzueignen. „Am Ort der Buße“, mußte man „die größte Einfachheit der Kleidung zeigen, sich weder mit weltlichen Gewändern schmücken, noch auch mit den Fransen der Pharisäer“, sondern die Kutten bis an die Schultern herausziehen. Das Angesicht mußten die Novizen lernen stets zu neigen. „Denn die Scham ist die Hüterin der Jungfrauschaft, der köstlichen Perle, welche die geistlichen Töchter bewahren sollen. So sollen sie mit Seufzen und Beklagen der verlorenen Zeit die Ankunft des himmlischen Bräutigams erwarten welcher seine Verlobten, — die im Glauben und hl. Profeß stets des Herrn harren, — mit Frohlocken in sein Brautgemach führt.“

„Damit sie sich aber nicht mit dem Laster des Eigentums beflecken, welches in der Religion das schlimmste und verdammlichste und ein Netz des Teufels ist, sollen sie bei Strafe der Exkommunikation alle Geschenke von Freunden und andern draußen nicht als ihr Recht beanspruchen, sondern der Aebtissin reichen, und demütig von ihr das Nötige begehren.“

Die Vorgesetzten aßen zwar am besonderen Tisch und hatten bessere Speisen und Getränke: so bekamen sie echtes Bier, dagegen die Konventualinnen nur „Kofent“ (Konvent- d.h. Dünn-Bier)[646], aber gleichmäßige Behandlung aller Klosterjungfrauen in Speisen und Getränken waren der Aebtissin zur Pflicht gemacht, und die Mahlzeiten ließen nach herkömmlicher Klostersitte nichts zu wünschen übrig[42]. „Festmahlzeiten und Ergötzlichkeiten“ waren den Schwestern unter sich von der Aebtissin erlaubt.

Diese Ordnungen, zu welchen in Nimbschen bei Einführung der neuen Aebtissin der Abt-Visitator eine Art Hirtenbrief als Erläuterung und Ergänzung der Ordensregel gegeben hatte, wurden alle Vierteljahre kapitelweise im Konvent gelesen und durch die Aebtissin oder Priorin Punkt für Punkt erklärt, damit jede Klosterjungfrau — namentlich aber die Neulinge — aus sich selbst die klösterliche Lebensweise und Lebenseinrichtung annähmen.