Das Kloster Nimbschen hat eine hübsche Lage. Eine Stunde unterhalb, nachdem die beiden Mulden, die Zwickauer von Süden und die Freiberger von Osten her zusammengeflossen sind zu der großen Mulde, erweitert sich das enge Flußthal zu einer viertelstundebreiten ebenen Aue, welche die Form eines länglichen Blattes hat und eine halbe Stunde lang ist. Am Ostufer zieht sich eine schroffe Felswand aus Porphyr hin, an welche das Muldebett sich anschmiegt; im Westen begrenzt eine niedrige, sanfter ansteigende, waldbewachsene Hügelkette den Werder. Ueber der nördlichen Blattspitze, die scharf durch die zusammenrückenden Felswände abschließt, erhob sich eine Burg und jenseits der Thalsperre, ungesehen von der Aue aus, liegt die Stadt Grimma; an dem obern Ende der Aue, unmittelbar am Fuße des westlichen Waldhügels, stand das Kloster. Es war also abgelegen von der Welt, abgeschlossen durch die beiden Hügelreihen, nur mit dem Blick auf die stille ruhige Aue. Drüben floß die Mulde ungesehen tief in ihren Ufern, überragt von der Felswand, hüben erhob sich der hügelige Klosterwald. Nordwärts davon schimmerte ein ziemlich großer Teich, welcher die leckere Fastenspeise barg.

Aus dem Hügel unmittelbar neben dem Kloster waren die schmutzig braunen Porphyrsteine gebrochen, mit welchen die Mauern und Klostergebäude aufgebaut waren; ein Graben an diesem Hügel hin verhinderte noch mehr den unbefugten Zutritt.

Das Klostergebäude war sehr umfangreich, denn so eine alte Cisterzienser-Abtei bildete eine Welt für sich: nach alter Regel mußte das Kloster alle seine Bedürfnisse selber durch eigene Wirtschaft befriedigen[31]. Daher gab es neben dem eigentlichen „Gotteshaus“, wie ein geistliches Stift genannt wurde, noch allerlei Wirtschaftsgebäude: Ställe für Pferde, Rinder, Schweine, Geflügel mit den nötigen Knechten und Mägden, Hirten und Hirtinnen für Füllen, Kühe, Schafe (das Kloster hatte deren 1800!), Schweine und Gänse; ferner Mäher, Drescher, Holzhauer, eine „Käsemutter“. Das Kloster selbst zerfiel in zwei Gebäudekomplexe: „die Propstei“ und die „Klausur“. Die Propstei schloß sich um den äußeren Klosterhof und umfaßte die Wohnung des Vorstehers oder Propstes, eines „Halbgeistlichen“, welcher mit „Ehren“ („Ehr“) angeredet wurde, dann die Behausung des Verwalters oder Vogts (Voit) samt dem Schreiber; ferner das „Predigerhaus“, in welchem die zwei „Herren an der Pforte“, d.i. Mönche aus dem Kloster Pforta, als Beichtväter wohnten, denn Pforta hatte die Oberaufsicht über Nimbschen. Ein Brauhaus, Backhaus, Schlachthaus, Schmiede, Mühle, Küche und Keller waren noch da, worin die verschiedenen Klosterhandwerker hausten und hantierten; auf dem Thorhaus saß der Thorwärter Thalheym. Ein „Hellenheyszer“ hatte die Oefen zu besorgen.

Es war eine gar umfangreiche Wirtschaft und ein großes Personal: 40-50
Leute waren in der Klosterzeit Katharinas von Bora täglich „über den
Hof“ zu speisen; und dazu mußten Löhne gezahlt werden, vom Oberknecht
mit 4 Schock 16 Groschen und Vorsteher mit 4 Schock an bis zur
Gänsehirtin, welche nur 40 Groschen bekam.

Um alle diese Personen zu besolden und neben den Klosterfrauen zu
speisen, brauchte es natürlich großer Einkünfte an Geld, Getreide,
Hühnern, Eiern u.s.w. von den Klosterdörfern und Höfen, außer den
Klostergütern, die vom Klosterpersonal selbst bewirtschaftet wurden.
Ferner hatten die Bauern noch gar manche Fronden mit Ackern, Düngen,
Dreschen, Mähen und Heuen, Schneiden, Holzmachen, Hopfen pflücken,
Flachs und Hanf raufen, riffeln und rösten, Schafscheren, Jagdfron
(Treiben bei der Jagd) wofür teilweise Essen und Trinken, bei der Jagd
auch Geld gereicht wurde.

Die Nonnen selbst wohnten in der „Klausur“, einem zweiten Gebäudekomplex, welcher im Viereck um einen kleinen Hof gebaut war und aus der Kirche, dem Refektorium (Speisehaus), dem Dormitorium (Schlafhaus mit den Zellen) und dem Konvent (Versammlungshaus) bestand. Die Abtei, die Wohnung der Aebtissin, welche nicht zur Klausur gehörte, war zwischen dieser und dem Propsthofe.

Hier im Kloster lebten nun einige vierzig Töchter adeliger Häuser aus verschiedenen Gegenden des kurfürstlichen und herzoglichen Sachsen. Dazu kamen noch ein halb Dutzend „Konversen“ oder Laienschwestern, die um Gottes willen, d.h. umsonst dienten. Ferner mehrere bezahlte „Kochmeide“, darunter eine Köchin, und die „Frauen-Meid“, d.h. die Dienerin der Aebtissin. Diese hatte außerdem noch zwei Knaben zu ihrer Verfügung, die natürlich im äußern Klosterhof wohnten und zu Kleidern und Schuhen zusammen 1 Schock jährlich erhielten[32].

Die adeligen Klosterfrauen bildeten die Sammlung, den Konvent und hießen daher auch Konventualinnen. Das war eine kleine weibliche Adelsrepublik, die sich in allen Dingen selbst regierte nach der „Regel“, den Gesetzen, auf die sie eingeschworen waren — bloß unter Oberaufsicht ihres Visitators, des Abtes von Pforta, der aber auch nur auf Grund der Regel anordnen und rügen konnte. Die Regel war die des hl. Bernhard, eine etwas strengere Abart derjenigen der gewöhnlichen alten Benediktinerinnen[33].

Die Nonnen waren außer der Aebtissin in die Klausur eingeschlossen, aus welcher sie nur in Klosterangelegenheiten mit besonderer Erlaubnis, und dies selten und in Begleitung einer Seniorin und des Beichtvaters, heraustreten durften. Ein Verkehr mit der Außenwelt oder auch nur mit den Klosterleuten auf der Propstei fand nicht statt; auch in der Kirche waren sie auf einem besonderen dicht vergitterten Nonnenchor den Blicken der Weltleute entzogen. Verboten war ausdrücklich das Uebersteigen an der Orgel und das Herauslehnen über die Umzäunung des Chors. Wenn jemand von draußen (Geistlicher oder Weltlicher) mit einer Klosterjungfrau zu reden hatte, etwa die Eltern und Geschwister zu Besuch kamen, so durften sie nur mit besonderer Erlaubnis der Aebtissin, und nur wenn es die Not erforderte, in der Redstube durch das vergitterte Redfenster und in Gegenwart der Aebtissin mit ihr sprechen; es war unmöglich gemacht, daß jemand die Hand oder ein Ding durch das Fenster steckte. Ebenso war der Beichtstuhl vermacht, und selbst der Beichtvater durfte nur in Krankheitsfällen in die Klausur eintreten. Festlichkeiten und Ergötzungen sollten die Beichtväter nicht mit den Klosterjungfrauen mitmachen. Der Pförtnerin war bei Strafe verboten, Hunde (?), alte Weiber und dgl. einzulassen[34]. Die Schwestern durften auch nicht mit den Klosterkindern[35] zusammen schlafen.

In diesem klösterlichen Verband gab es zur Regierung und Verwaltung der Gemeinschaft zahlreiche Aemter. Mit ziemlich unumschränkter Gewalt herrschte die gewählte Aebtissin: ihrem Befehl und ihren Strafen war mit wortlosem, unbedingtem Gehorsam nachzukommen; doch war sie gehalten, überall den Rat ihrer „Geschworenen und Seniorinnen“ zu hören. Ihr war nicht nur die äußere Verwaltung der Gemeinschaft übertragen, auch die „Leitung der Seelen und Gewissen“. Sie sollte sich bestreben, gleich liebreich gegen alle, Junge und Alte, aufzutreten, für alle, Gesunde und Kranke, namentlich in ihrer leiblichen Notdurft, besorgt zu sein.