So fällt Katharinas Eintritt, obwohl sie 15 Jahre jünger war, etwa in dieselbe Zeit, als der Erfurter Magister Martin Luther die Studien verließ und in das Kloster der Augustiner ging.

2. Kapitel

Im Kloster.

Wenn heutzutage ein armes Mädchen aus besseren Ständen versorgt werden soll, das nicht auf große Mitgift und darum auf Verheiratung rechnen und somit dem natürlichen weiblichen Beruf, dem Familienleben, voraussichtlich entsagen muß, so kommt es in eine Anstalt und bildet sich zur Lehrerin oder dergleichen aus. Im Mittelalter kam so ein armes Fräulein, dessen Ausstattung die schmalen Erbgüter der Stammhalter und Schwestern noch mehr geschmälert hätte, zur Versorgung ins Kloster. Die alten Klöster (der Benediktiner, Cisterzienser, Bernhardiner) wurden so Versorgungsanstalten[20]. Es waren adelige Stifter, fromme Anstalten der Vorfahren, worin „ehrsame“ (d.h. adelige) Jungfrauen Gott dienen und für die Seelen der Lebenden und Verstorbenen beten sollten[21]. Statt des jetzigen „geistigen“ Berufs zum Wirken in der Welt für lebendige Menschen diente damals der „geistliche“ Beruf zur Verehrung Gottes und der Heiligen, zum ewigen Seelenheil der Lebenden, namentlich aber der toten Anverwandten im Fegefeuer. Statt der heutigen freien und doch nicht immer freiwilligen Entschließung zu einem selbstgewählten Beruf, der freilich immer nur bedingungsweise und auf Zeit ergriffen wird, galt es damals die „ewige“ unwiderrufliche „Vergelübdung“ auf Lebenszeit; statt der „Emanzipation“, welche einer außer dem Familienleben stehenden Jungfrau heute mehr oder weniger wartet, harrte ihrer damals die „Klausur“, die Einschließung in die Klostermauern in einem streng geschlossenen Verband, dem „Orden“, unter dem straffen Bande der „Regel“, der Klostersatzungen.

Nach Begabung und Neigung zu diesem geistlichen Beruf wurde da wenig gefragt, und es konnte auch keine Rücksicht darauf genommen werden[22]. Dazu war in diesen Zeiten die elterliche Autorität, namentlich über Töchter, viel zu groß, und der Familiensinn in solchen adeligen Häusern war ein zu stark ausgeprägter, als daß sich ein Glied in individueller Neigung gegen das Herkommen und die Familiensitte wie gegen die Forderungen der Existenzbedingungen seines Geschlechts aufgelehnt hätte. Nach den kirchlichen Bestimmungen galt der Grundsatz: „Einen Mönch macht entweder die elterliche Vergelübdung oder die eigene Einwilligung“[23], also in erster Linie die Bestimmung der Eltern! Diese hielten es eben für eine standesgemäße Versorgung und zugleich für einen „guten seligen Stand“, wie eine Nonne aus dieser Zeit erklärt[24].

Zudem wurden die Töchter in einem Alter in das Stift gethan, wo von einer Willensentscheidung gar keine Rede sein konnte[25]. Die Mädchen waren noch Kinder. Der Eintritt konnte schon im sechsten Lebensjahr geschehen; viele kamen auch später hinein, wenn sich die Familienverhältnisse durch Wachstum der Kinderzahl, Tod der Mutter und dergleichen anders gestalteten. Aber auch in noch früherem Alter wurden „Kostkinder“ aufgenommen, welche dann auch oft Klosterjungfrauen wurden.

„Es ist eine hohe Not und Tyrannei, daß man leider die Kinder, sonderlich das schwache Weibervolk und junge Mädchen in die Klöster stößet, reizet und gehen läßt“ — so äußert sich Luther gerade über das Kloster, worin sich Katharina von Bora befand, und ruft entrüstet aus: „O die unbarmherzigen Eltern und Freunde (Verwandten), die mit den Ihren so schrecklich und greulich verfahren!“[26]

Nicht anders erging es auch der Tochter aus dem verarmten Hause Bora. Katharina ward ins Kloster geschickt — gefragt wurde das Kind natürlich nicht; es geschah „ohne ihren Willen“, wie denn Luther im allgemeinen von ihr und ihren Mitschwestern von Verstoßung ins Kloster redet und von Zwang. Er fragt bei dieser Gelegenheit seine Zeitgenossen: „Wie viel meinst du, daß Nonnen in Klöstern sind, die fröhlich und mit Lust ungezwungen ihren Gottesdienst thun und Orden tragen? Unter tausend kaum eine. Was ist's, daß du solches Kind läßt also sein Leben und alle seine Werke verlieren?“[27]

Katharina kam vielleicht schon mit dem 6. Lebensjahr ins Kloster; denn in ihrem sechsten Lebensjahr verschreibt Jan von Bora auf Lippendorf alle seine Güter allda seiner — vielleicht in diesem Jahr geheirateten zweiten — Ehefrau. Jedenfalls war Katharina im zehnten Lebensjahr (1509) schon Klosterjungfrau; und zwar nicht mehr die jüngste, sondern die zweitjüngste von den Aufgenommenen und blieb noch lange Jahre (bis 1516) die vorletzte in der Reihe der Schwestern[28].

Klöster gab es damals genug im Land: es wurden allein im Meißnischen gegen 30 Nonnenklöster gezählt[29]. In welches Kloster Katharina eintreten sollte, das stand von vornherein fest: es mußte das adelige Cisterzienserinnen-Kloster „Marienthron“ oder „Gottesthron“ Nimbschen bei Borna im Kurfürstentum Sachsen sein[30]. Denn hier war eine Muhme von Vaterseite, vielleicht Vatersschwester Magdalene von Bora schon lange Zeit Klosterjungfrau und bekleidete von 1502-8 das Amt einer Siechenmeisterin, d.h. Krankenwärterin der Nonnen. Außerdem waren, scheint es, noch zwei Verwandte aus der mütterlichen Familie der Haubitz da: eine ältere Margarete und eine jüngere Anna.