[124] Die Schönheit Katharinas behauptet u.a. Erasmus III, 1 ep. 730. „Ein Mägdlein von feiner Gestalt“. „Eine schöne Frau“: IV, 553. „Nicht in Leidenschaft entbrannt“: III, 9. Reim: Seidemann in Schnorrs Archiv IX, S. 3. Ueber schöne Frauen, T.-R. IV, 40.

[125] II, 646. Diese 2 Frauen waren wohl 1. die Ave von Schönfeld, von welcher L. 1536 sagt: „Wenn ich vor 13 Jahren hätte freien wollen, so hätte ich Eva Schönfeldin genommen, die jetzt der D. Basilius, der Medicus, in Preußen hat“ (T.-R. IV, 50); und 2. „jene Alemannin, meine Verlobte“, von welcher im Januar 1526 das Gerücht ging, Amsdorf habe sie geheiratet. Br. III, 77. Salus (=Ave) Allemanna, vgl. die vier Brüder Alemann III, 418. Man deutet aber diese Aeußerung L. drei „Frauen“ auch allegorisch auf die drei Mönchsgelübde (Beste 31) u.a.

[126] II, 655. Luther war am 19., 28., 29. April in Eisleben.

[127] Die üble Nachrede (III, 2 infamantibus me cum Catharina Borana) war vielleicht die Lüge von einem frühzeitigen unerlaubten Umgang der beiden Brautleute, welche auch Melanchthon in seinem bekannten vertrauten Brief an Camerarius zurückweist. S. 58. Luther war wegen der an sich selbst erfahrenen und auch sonst wahrnehmbaren Verleumdung Verlobter gegen lange Verlobungszeit. T.-R. IV, 41, Br. III, 1-3, 9-12.

[128] T.-R. IV, 73. Cord. 1511.

[129] Luthers Augen beschreibt Melanchthon (Ztschr. f. K.-G. IV, 326) als braun mit einem gelben Ring darum: der Ausdruck habe den kampflustigen Blick des Löwen. — Ueber Luthers Aeußere vgl. Küchenmeister, L.'s Krankheitsgeschichte, 42. 116. Bei dem Besuch bei Kardinal Bergerins (s.o.S. 115) trug, wie dieser bemerkte und aufschrieb, Luther ein Wams aus dunklem Kamelot, die Aermel mit Atlas eingefaßt, darüber einen kurzen Rock von Sersche mit Fuchspelz gefüttert, an den Fingern mehrere Ringe, um den Hals eine schwere goldene Kette. Luther wollte damals dem Kardinal imponieren und recht jung aussehen, um ihn zu ärgern; er meinte, so müsse man mit Füchsen und Schlangen handeln.

[130] T.-R. IV, 38.

[131] Kawerau, der Briefwechsel des J. Jonas, Halle 1884/5, I, S. 94.

[132] „Herkömml. Bräuche“: im Briefe Mel. an Camer. (ed. W. Meyer, München, Akadem. Buchdr., 1876, S. 6 f. Vgl. Köstlin I, 768 f., 817 f. — T.-R. IV, 72: L. führt nach dem Nachtessen die Braut zum Bette. S.u.S. 121 f.

[133] Die Trauform in Luthers Traubüchlein (1529), welche sich wohl dem herkömmlichen Gebrauch anlehnt, ist folgende: Vor der Kirche geschieht die Trauung durch einen Weltlichen oder Geistlichen. Da wird „Hans und Grete“ gefragt: Willst Du den oder die zum ehelichen Gemahl haben? Auf das Ja! wechseln sie Trauringe; der Trauende fügt die Hände zusammen und spricht: „Was Gott zusammengefügt hat, soll der Mensch nicht scheiden.“ Und: „Weil denn Hans N. und Grete N. einander zur Ehe begehren und solches hier öffentlich vor Gott und der Welt bekennen, daraufhin sich die Hände und Trauringe gegeben haben, so spreche ich sie ehelich zusammen im Namen des Vaters und des Sohnes und des heiligen Geistes.“ Darauf folgt in der Kirche Gebet und Segen. Später wurde in Wittenberg die Trauung in der Kirche üblich. Köstlin II, 642, 63. Vgl. T.-R. IV, 53. „Da verlachet D. Philipp höhnisch, wenn wir Braut und Bräutigam in der Kirche öffentlich zusammengeben, gleich als dürfte man nicht beten zu solchen Sachen.“