[490] Br. V, 790.
[491] S.o.S. 112. 106 f.
[492] IV, 174. Riedtesel: Kurf. Direktor.
[493] IV, 553. VI, 270.
[494] Ratzeberger 122.
[495] III, 125. Vgl. IV, 49. Cord. 22.
[496] VI, 185. L. Test. S. 6.
[497] V, 422.
[498] Hier. Weller Opp. I, 871. Test. 7.
[499] Cord. 1005. 1079. 55. T.-R. IV, 48. Der Sinn ist in beiden Redensarten: Maulschellen geben = über den Mund fahren; bildlich: auf eine scharfe Redensart mit einer scharfen (oder schärferen) erwidern. — Daß Luther es nicht wörtlich meinte (wie Wrampelmeyer a.a.O. anzunehmen scheint), geht aus T.-R. IV, 38 hervor, wo Luther von Eheleuten, die einander „raufen und schlagen“, sagt: „das sind nicht Menschen.“ Uebrigens steht T.-R. IV. 48 die Rede in einem bestimmten Zusammenhang. Da ist von einem Magister die Rede, der seine Freiheit an eine reiche Frau verkauft hatte und dem diese übers Maul fuhr: „Du hättest müssen ein Bettler sein, wenn ich Dich nicht genommen.“ Da sagt Luther: „Ich hätt auch gerne, daß“ …; da konnte man meinen, L. wolle sagen: „Ich hätte auch gerne, wenn mir meine Frau so übers Maul fahre“ — freilich u.s.w.