Aber Luther hatte noch ein weiteres vorausgesehen, was seiner Frau vorgeworfen werden könnte: eine üble Wirtschaft. Es heißt weiter im Testament: „Es kann solches bei jedermann die Rechnung öffentlich geben, weil man weiß, wie viel ich Einkommens gehabt von meinen gestrengen Herrn, ohn was Geschenk ist gewesen, welches droben unter den Kleinoden, zumteil auch noch in der Schuld steckt und zu finden ist. Und ich doch von solchem Einkommen und Geschenk so viel gebaut, gekauft und große und schwere Haushaltung geführt, daß ich's muß neben anderem selbst für einen sonderlichen, wunderliche Segen erkennen, daß ich's hab können erschwingen, und nicht Wunder ist, daß keine Barschaft, sondern daß nicht mehr Schuld da ist.“[576]

Am meisten unzufrieden mit der gesamten Wirtschaft Katharinas war der Kanzler Brück, Luthers Gevattersmann. Brück hatte schon 1536, als Katharina das Gut Booß pachten wollte, ihr das nicht zukommen lassen, aus Argwohn, sie wolle dies herrschaftliche Gut so unter der Hand erblich an sich und ihre Kinder bringen, „welche Gedanken doch nie in ihr Herz gekommen sind“. Deshalb hatte sie auch den Landrentmeister Taubenheim später (1539), als das Gut wieder pachtfrei war, angegangen, solchen ihren Antrag an niemand sonst, auch nicht an den Kurfürsten (welchen dann Brück um Gutachten gefragt hätte) gelangen zu lassen, sondern ihr's unter der Hand zukommen zu lassen, was dann auch geschah. Brück äußerte sich auch sehr abschätzig über Käthes Unternehmungen auf ihrem Lieblingssitz Zulsdorf und hielt diese kostspieligen Verbesserungen für arge Verschwendungen. Er widersetzte sich endlich dem Erwerb von Wachsdorf. Daher ist es begreiflich, daß auch Katharina auf ihn übel zu sprechen war, und überhaupt auf die fürstlichen Amtleute, welche scheel zu den Begnadigungen sahen, die sie vom Hofe erhielten, und sogar sie darin verkürzten. Als Luther ein Jahr vor seinem Tode von Wittenberg wegziehen wollte, und seine Frau beauftragte, seine Besitzungen in der Stadt zu veräußern, da ließ Melanchthon gegen Brück merken, daß eigentlich Katharina das „treibe“ und daß es nicht das sei, was Luther vorwende. Das berichtete der Kanzler dem Kurfürsten und fügte mit einer gewissen Schadenfreude hinzu: es gebe Gottlob keine Käufer für so kostbare Häuser und Güter[577].

Als dann die kurfürstliche Verordnung wegen „der Hochzeiten und Kindtaufen“ an Luther geschickt wurde, kamen Melanchthon und Bugenhagen zu Brück und zeigten an, Luther wolle sie weder sehen noch hören; zu Hof hätte man nur sein Gespött damit. Daraus schloß Brück, daß der Doktor durch seine Frau aufgewiegelt werde.

Es war also ein Zerwürfnis zwischen dem Schwarzen Kloster und dem Hof, das heißt zwischen Dr. Luther und Kanzler Brück, der den „Hof“ vertrat, so daß Brück gar nicht mehr persönlich und direkt mit Luther verhandelte, sondern die beiden Theologen sandte oder auch einen Dritten[578]. Dieses Zerwürfnis hatte dann noch seine weitere Geschichte.

Im Dezember 1545 schickte Brück einen Zwischenhändler ins Schwarze Kloster „hinauf zu Sr. Ehrwürden“, um Luther zu bewegen, er solle aus einer vom Hof bestellten Schrift eine politisch bedenkliche Stelle auslassen. „Da war Frau Käthe auch dabei und hat ihr Wort dazu gelegt dergestalt: „Ei lieber Herr, sie lesen zu Hof nichts; das macht's, wissen sie doch Euere Weise wohl u.s.w.“ Und Luther wurde über diese Zumutung des Kanzlers zornig und wunderlich und sagte, er wolle es kurzum nicht thun. Diese Rede Käthes wurde natürlich dem Kanzler hinterbracht und er berichtete sie sofort samt den vorhergehenden Beobachtungen dem Kurfürsten mit dem Zusatz: „Ich sorg, weil sich Doktor Martinus in mehr denn einem Weg wider den Hof bewegt vermerken läßt, es muß nochmals das Gütlein Wachsdorf dahinter stecken, und der gute, fromme Herr durch die „Rippe“ bewegt wird.“[579]

Das alles spielte kurz vor Luthers Tode; begreiflich, daß die Verstimmung bei Brück jetzt noch frisch und kräftig nachwirkte. Auch Melanchthon und Bugenhagen scheinen gegen die Doktorin eingenommen, wenn man den Berichten von Brück glauben soll. Es muß aber doch ausfallen, daß außer den Brückschen Berichten keine Belege für Melanchthons und Bugenhagens Feindseligkeit gegen Frau Käthe bekannt sind; ja die Fürsorge beider, namentlich Melanchthons und das Zutrauen Katharinas zu diesem beweist eher das Gegenteil. Dennoch wäre nach Brücks Eingabe eine vorübergehende Erregung der beiden alten Freunde gegen sie vorhanden gewesen.

Zunächst freilich wirkte die Liebe und Verehrung, die der gewaltige und gemütreiche Mann genossen, auch noch auf seine Familie, insbesondere die trauernde Gattin.

Der Kurfürst hatte einst vor neun Jahren in Schmalkalden an Luthers vermeintlichem Sterbebett diesem versprochen: „Euer Weib soll mein Weib sein und Euere Kinder sollen meine Kinder sein“. Dessen gedachte er auch jetzt nach des Doktors wirklichem Abscheiden und sandte an „die Doktorin, Luthers liebe Hausfrau“, jenes gnädige Trostschreiben, worin er sie und ihre Kinder seiner gnädigen Fürsorge versichert[580]. Diesem Versprechen kam nun auch der Fürst getreulich nach, so lange er in Freiheit war und es vermochte.

Der Kanzler Brück hatte in einer Nachschrift zu seinem Briefe an den Kurfürsten vom 19. bemerkt: „Philippus hat mir gesagt, er habe der Doktorin bereits vor 14 Tagen 20 Thaler zur Haushaltung leihen müssen. E. Kf. Gn. wollen 14 Thaler verordnen zur Haushaltung und anderem, das dieses Falles Notdurft wohl erfordern will. Der Allmächtige wird es E. Kf. Gn. reichlich vergelten!“ Darauf sandte der Kurfürst sofort am folgenden Tag hundert Gulden mit einem Schreiben an Melanchthon; darin heißt es: „Dieweil Wir auch vermerken, als solle gemeldten Doctor Martini seligen Hausfrau und Witwe am Gelde Mangel haben, wie ihr denn von Euch vor seinem Tode Fürsehung (Vorschuß) geschehen sein solle: als schicken Wir Euch bei diesem Boten hundert Gulden. Davon wollet Euch des Geldes, was Ihr geliehen habt, zuvor bezahlen und der Witwe die Übermaß (den Überschuß) von Unserntwegen zustellen.“[581]

Und vielleicht nochmals zwei Tage nach der Beisetzung hat der Kurfürst die Witwe Luthers seiner besonderen Gnade und Fürsorge versichert. Auch erbot er sich, ihren ältesten Sohn an den Hof und in die kurfürstliche Kanzlei zu nehmen[582].