Aber die beiden schlugen die Vormundschaft „alsbald glatt ab“, aus Ursachen, daß „die Frau nicht folge und sie oft beschwerliche Reden von ihr würden einnehmen müssen“.

Ferner ließ sich Melanchthon vernehmen, daß sie der Kinder keins wolle von sich thun, sondern dieselben sollten bei ihr in Wittenberg unterhalten werden. Und wiewohl der ältere Sohn Hans nicht ungeneigt gewesen wäre, auf des Kurfürst gnädiges Erbieten gen Hof und in die kurf. Kanzlei zu ziehen, so hätte sie ihn doch (ab)wendig gemacht. Man[598] habe von andern auch dergleichen gehört, daß sie vorgäbe: es wäre ein alberner Gesell, man würde ihn in der Kanzlei nur äffen und zum Narren machen. Zum Studium tauge er nach Melanchthons Meinung gar nicht, denn er wäre zu groß und es fehlten ihm die Grundlagen. Endlich war der Kanzler der Meinung, man sollte die Behausung des Klosters, diese weitläufige Wohnung, verkaufen oder verlassen. Aber Melanchthon erklärte, daß „ihr Gemüt (Sinn) nicht wäre“, das zu thun, sondern sie gedächt es zu behalten, ingleichen auch das Gut Zulsdorf, selbst wenn Wachsdorf dazu käme.

So war — nach Brücks Bericht — die Unterredung der vier Freunde und
Gevattern Luthers über seine Witwe.

Melanchthon hatte also gegen den Willen der Frau Doktorin ihr Anliegen
dem Kanzler vorgetragen, dessen Dreinreden sie gerade — und mit gutem
Grund — vermeiden wollte; und er hatte auch noch allerlei mündliche
Mitteilungen gemacht, welche nicht dazu dienen konnten, die Stimmung der
Freunde gegen die Doktorin zu verbessern.

Ohne von dieser Behandlung ihrer vertraulichen Mitteilung etwas zu wissen, ließ nun Frau Katharina ihre Eingabe durch den Hausfreund Ratzeberger, den kurfürstlichen Leibarzt, bei Hofe im Torgauer Schloß einreichen. Es geschah am Mittwoch, und schon Donnerstag, 11. März, fordert der Kurfürst den Kanzler Brück in Wittenberg um ein Gutachten über die Bittschrift Katharinas auf, die er seinem Schreiben beilegte.

Das Gutachten des Kanzlers ist nun ein eigentümlich gehässiges Schreiben. Brück berichtet darin an den Kurfürsten zuerst die vertrauliche Beratung der drei Theologen mit allen für Katharina ungünstigen Bemerkungen derselben, und zwar, wie es scheint, verschärft. Hätte das Melanchthon gewußt, so hätte er's wohl unterlassen, Brück „von der Frauen wegen um sein Bedenken“ zu bitten. Ferner erwähnt der Kanzler in dem Schriftstück allerlei gehässiges und sogar verlogenes Geschwätz „von andern“. „Viel Leut wollen's dafür halten, es werde endlich schwerlich unterbleiben, daß sie sich wieder verändern wird“ — so wagt Brück drei Wochen nach ihres Gatten Tod von einer 47jährigen Frau zu schreiben! und dies, obwohl er sich bewußt ist und ausdrücklich erklärt, es sollte vermieden werden, daß „man mit der Frauen disputiere, ob sie sich verändern wird oder nit“. Ferner berichtet er an den Kurfürsten: „Man sagt mir, es hab ein jeder Knab einen eigenen Präceptor und Famulum“ — hinterher stellt sich aber heraus, daß es bloß ein einziger ist, Rutfeld, und ein gelehrter und treuer Geselle. Ebenso wird es Uebertreibung sein, wenn er als „öffentlich“ hinstellt, was „des andern Gesindes vorhanden ist“ — wie sie nämlich „mit vielem Volk“ (Gesinde) überladen sei. Endlich giebt der Kanzler seiner Abneigung gegen die Doctorin noch verschiedentlich klaren Ausdruck. Er nennt ihre Bitte „stumpf und kurz“; er rechnet dem Kurfürsten wiederholt vor, daß er 600 fl. Gnadengeld zur Erbauung des Gutes Zulsdorf gegeben und noch dazu für 100 fl. Holz; er spricht die Verdächtigung aus, welche doch auch Dr. Luther träfe: „Der arme lahme Wolf ist auch noch da; wollt sie ihn bei sich behalten und er bei ihr bleiben, so hätt sie die vierzig Gulden auch mit einzubrocken, wie denn bisher geschehen, daß der arme Mensch derselben wenig genossen hat, — besorg ich“, setzt er doch etwas bedenklich hinzu. Das Gut Wachsdorf macht Brück so schlecht wie möglich und meint, es „erobere“ keine hundert Gulden Reinertrag, also nicht einmal die Kapitalzinsen. Er verdächtigt die Doctorin weiter, „es sei ihren Kindern nichts nutz“ und es sei ihr nur darum zu thun, teil zu haben an dem Gut. Und sein ganzes Bestreben geht dahin, nur den Kindern und immer den Kindern alles zugut kommen zu lassen und die Witwe vom Besitz und Genuß auszuschließen. Und weiterhin ist Brücks Rat und Absicht, „ihr die stattliche — ein andermal heißts: „große und verthunliche“ — Haushaltung zu brechen“. Endlich geht er mit aller Macht darauf aus, der Mutter die Kinder zu entziehen. Während Luther in seinem Testament zu seiner Gattin das gute Zutrauen hatte, „die Mutter werde ihren eigenen Kindern der beste Vormund sein“, erklärte Brück, wie es scheint mit direkter Beziehung auf diese Meinung Luthers: „Nach sächsischem Recht kann sie nit Vormund sein, dieweil sie bei ihrem Witwenstand selbst Vormünder bedürftig; so wär es auch sorglich, da (wenn) sich die Frau anderweit würde verehelichen.“ Am ärgsten wohl tritt er der Witwe zu nahe, wenn er ausführt, die Knaben würden bei ihr junkern und spazieren gehen und vom Studio abgezogen, sie müßten daher „zu gelehrten Leuten gethan werden, vor denen sie Furcht und Scheu hätten, bei welchen sie auch einen bequemen Tisch hätten“ — als ob die Kinder bei ihr — der „Erzköchin“ — sogar in ihrer leiblichen Pflege versäumt würden! Die einzige gegründete Veranlassung zu dem Mißtrauen in Katharinas Erziehungskunst konnten doch nur die geringen Fortschritte geben, die der wenig begabte Erstgeborne im Studium bisher gemacht.

Fast eher wie böses Gewissen sieht es aus, als wie Scheu vor Frau Katharinas starkem Willen, wenn der Kanzler an den Kurfürsten schreibt: „Nun wär ich in Unterthänigkeit willig gewest, mit der Frauen selbst oder dem Philippo von den Sachen auf E. Kurf. Gn. Befehl zu reden; so hat mich doch dies abgescheuet, daß ich dazumal vom Philippo verstanden, daß ihr Gemüt nit wäre das Haus allhie zu verkaufen oder zu verlassen, sondern gedächt es zu behalten, ingleichen Zulsdorf und Wachsdorf; darum des Verkaufens des Hauses gegen ihr nit zu gedenken sein wollte.“

Sachlich macht der Kanzler dem Kurfürsten nun folgende Vorschläge:

1. Damit die Domina nicht Ursache habe S.K.Gn. zu Unglimpf zu gedenken, möge der Kurfürst zu den bisherig verschriebenen 1000 fl. noch 1000 fl. — aber nur für die Kinder — hinzuthun und beides zusammen mit 100 fl. verzinsen, das auf das Mädchen (Margarete) fallende Viertel aber (500 fl.) bis zu ihrer Verheiratung verpensionieren.

2. Der Kurfürst solle der Mutter und den Kindern besondere Vormünder geben. Diese beiderseitigen Vormünder sollten dann das Eigentum der Witwe und das der Waisen reinlich scheiden.