3. „Darnach müssen die Vormünder beiderseits davon reden, wie, wovon und welcher Gestalt die Kinder sollen unterhalten werden. Da wird sich denn das Gebeiß zwischen der Frau und den beiderseitigen Vormündern ergeben. Denn der Kinder Vormünder werden sagen: es sei kein bessers, denn Hansen den ältern Sohn thue man gen Hof in E.K.G. Kanzlei; so möchte es sich mit der Zeit also schicken, daß er zu etwas käme, so ihm sonst fehlen möchte. Denn wenn ihm E.K.G. ein Stipendium verordnet und es wollt mit dem Studium nicht fort, so wird es schimpflich, es ihm zu kündigen. Ferner werden sie sagen, daß mit den andern Knaben auch kein besser wäre, denn daß man sie von einander thät und daß sie nit bei der Mutter wären.“ Dazu könne ihnen der Kurfürst noch ein weiteres Stipendium geben.

4. Das Töchterlein könne man bei der Mutter lassen, und von den 500 fl. 30 fl. Rente geben, und wenn es nicht reiche: 40 fl. Davon könnte es die Mutter mit einem kleinen Meidlein, das ihm aufwartet, wohl erhalten und es von dem Mansfeldischen Geld- oder Zinsanteil mit Kleidung versehen.

5. Auf diesem Weg würde der Frau ihre große und verthunliche Haushaltung gebrochen werden und dem vorgebeugt, daß aus den Kindern „Junker und Lappen“ werden.

6. „Würde die Frau unsern Vormündern dann sagen: „Wovon solle sie denn erhalten werden?“, so könnten die Vormünder der Kinder erwidern: Sie brauche mit ihrer Tochter nicht große Haushaltung, nicht viel Gesinde, hätte die Wohnung umsonst, könne Kostgänger halten, die Anwesen zum Teil vermieten, brauen, den Genuß vom Garten, Hufen und Zulsdorf haben und Anteil an den Mansfeldschen Kapitalzinsen. Auch könne der Kurfürst ihr und der Tochter jährlich 2 Wispel Korn geben und vielleicht etliche Klafter Holz.

7. „Wenn sie (die Domina) vermerkte, daß E.K.G. den Kindern bewilligen wollte, Wachsdorf zu kaufen und dazu die 2000 fl. ausfolgen lassen, so wird sie des Gutes bald vergessen und sich der Mühe und des Bauens nicht wollen beladen, so sie nicht zum wenigsten die Hälfte daran mitberechtigt wird.“ Es gebe auch jährlich kaum 100 fl. Reinertrag, und habe dazu auch die Last eines halben Lehnspferdes. Darüber aber solle der Hauptmann zu Wittenberg Asmus Spiegel befinden, ob das Gut mehr eintrage als das Kapital.

Der Kurfürst war rücksichtsvoller als sein Kanzler. Er schien dessen
Abneigung zu merken und ordnete in einem Schreiben an Brück und
Melanchthon an, daß Vormünder für die Witwe und für die Waisen bestellt
würden, und verschrieb den Kindern noch 1000 fl.; über den Kauf von
Wachsdorf sollten die Vormünder befinden[599].

Zwar erbot sich Brück, „hinauf zu fahren (zur Doktorin) und die
Anzeigung mit zu thun; Philippus aber meinte, es wäre ohne Not, er wollt
es von unser beider wegen wohl ausrichten.“ Also ging Melanchthon am
Freitag früh mit dem kurfürstlichen Schreiben zu der Doktorin[600].

Sie bedankte sich bei ihm und dem Kurfürsten für die Begnadigungs-Zulage zu gunsten ihrer Kinder und erklärte dann folgendes:

1. Sie wünsche für sich zu Vormündern den jeweiligen Stadthauptmann von Wittenberg und ihren Bruder Hans von Bora; für die Kinder des Doktors sel. Bruder Jakob, den jetzigen Bürgermeister Reuter von Wittenberg und Melanchthon, Dr. G. Major lehnte sie ab; auch Kreuziger scheint sie abgelehnt zu haben, welcher im vertrauten Briefwechsel mit Veit Dietrich Käthe eine „Hausfackel“ genannt hatte. Sie erklärte sich aber mit der Vormundschaft des Kurfürstl. Leibarztes Dr. Ratzeberger einverstanden, der „seines Weibes halber selber der Freundschaft (= Verwandtschaft) war.“[601]

2. Sie war einverstanden, daß die 1500 fl. vom Kurfürsten für ihre Söhne auf Wachsdorf angelegt würden. Der Kanzler hatte ihr also auch darin Unrecht gethan, daß er meinte, die Domina wolle Wachsdorf nur oder hauptsächlich für sich haben und bewirtschaften, statt für ihre Söhne.