Der Kanzler schlug nun dem Kurfürsten vor, Melanchthon „nicht mit der Vormundschaft zu beladen, denn er ist fromm und wenig (gutherzig und schwach), dienet nit dazu, da man der Frau wird sollen Oppositum (Opposition) halten.“ Man solle die beiden Theologen Melanchthon und Kreuzinger nur zu Mitvormündern in Bezug auf die Erziehung der Kinder machen, daß die Söhne zu „Gottesfurcht, Lehre, Zucht und Tugend möchten gezogen werden“.[602]
So wurde es dann auch vom Kurfürsten angenommen und die Vormünder bestellt, für die Kinder auch Kreuziger in Stellvertretung für Ratzeberger, welcher nur bei den wichtigsten Verhandlungen abkommen könnte[603].
Auch das Testament Luthers wurde, „nachdem Uns Unsre Liebe Besondere Katharina, des Ehrwürdigen und Hochgelehrten Unsers Lieben Andächtigen Ehr Martin Luthers, der hl. Schrift Doctors seligen nachgelassene Witwe ihres Herrn Testament und Verordnung vortragen und bitten lassen“ — zu Judica vom Kurfürsten „gnädiglich bestätiget und konfirmiret, ob es gleich an Zierlichkeiten und Solemnitäten, so die Rechte erfordern, mangelhaft wäre.“[604]
Nun gab es noch lange mühsame Verhandlungen zwischen dem Kanzler und
Kurfürsten einerseits und zwischen den Vormündern und der Doctorin
anderseits wegen der Erwerbung des Gutes Wachsdorf und der Erziehung der
Kinder[605].
Der Kanzler riet energisch von dem Kauf des Gutes ab, aber noch hartnäckiger „arbeitete“ Frau Katharina darauf, und erbot sich, ihren Kindern zu gut sich mit dieser Sache zu „beladen“; denn sie verhoffte daraus große Nutznießung zu ziehen und versprach auch „keine sonderlichen Gebäude allda vorzunehmen“. Darum haben die Vormünder „es auch nit härter bestreiten wollen und durch ihr Widerfechten das Ansehen bei ihr haben, als wollten sie ihre Wohlfahrt hindern und des Herrn (Luthers) Wohlthaten vergessen“. „Also hat es die tugendsame Frau Doctorin und die Vormünder neben ihr angenommen.“[606] Das Gut kostete aber 2200 fl. Weil das Mansfeldische Kapital erst in zwei Jahren flüssig wurde, so gaben die Vormünder dem Kurfürsten zu bedenken, „daß um des löblichen Herrn Doctors willen der Witfrauen auch etwas zu willfahren ist, und daß sie wahrlich zwischen Thür und Angel stecken.“ Darum gab der Kurfürst die 2000 fl. her, darunter auch die 500 fl. der Margarete, welche aber bis zu ihrer Verehelichung als Hypothek auf Wachsdorf gestellt und mit 30 fl. verzinst werden mußten. Von den fehlenden 200 fl. gab Melanchthon und ein Freund die Hälfte, um die andere ging er den wohlhabenden Amsdorf an. Am Pfingstmontag (14. Juni 1546) zahlte der Kanzler Brück die 2000 fl. an die Vormünder Ratzeberger, Reuter und Jacob Luther aus, und Frau Käthe, die so „fleißig angehalten, daß gemeldte Gabe in liegende Güter umgewandelt werde“, erbot sich, „daß sie solche Güter den vier Kindern zu Gute treulich und fleißig warten wollte“. Zur Verwaltung des Gutes hätte sie freilich gerne noch einen Teil des Mansfeldschen Kapitals gehabt und begab sich dieserhalb zu dem Grafen, und wie es scheint, mit teilweisem Erfolg[607].
In ähnlicher Weise ging es auch mit der Erziehung der Kinder. Der Kanzler drang zwar darauf, daß Johann in die kurfürstl. Kanzlei käme und die beiden andern, Paul und Martin, mit der Mutter Verwilligung weg zu einem Magister in Wohnung, Kost und Unterricht, also zu fremden Leuten gethan würden. Und so billigte es auch der Kurfürst[608].
Damit mußte auch die Witwe zufrieden sein und „ihr solches gefallen lassen und sich mit den Vormündern darüber vergleichen.“ So berichtete wenigstens Brück an den Kurfürsten. Nun ordnete der Kurfürst auf den Bericht des Kanzlers an, daß die Vormünder den ältesten Sohn vor sich forderten und an ihm vernähmen, ob er im Studio fortzufahren geneigt und wenn er jetzo dermaßen geschickt, daß seines Studieren halber Hoffnungen sei, so solle man es noch ein halb Jahr mit ihm versuchen; sollte er aber dazu weder geschickt noch geneigt sein, so wolle der Kurfürst ihn auf seine Kanzlei nehmen. Die zwei jungen Söhne aber sollten „von der Mutter zu einem tauglichen Magister oder Präceptor gethan werden, bei denen sie wesentlich sein und ihre um ein gleich (billiges) Geld Kost haben oder irgendwo mit ihm zu Tisch gehen, bei denen sie auch eine Scheu und Furcht haben und also in der Lehr und Zucht zum besten aufgezogen werden und darinnen verharren.“ Mit dieser Entfernung der Kinder aus dem Hause sollte nun auch zugleich die Haushaltung der Witwe aufgelöst werden[609].
Daß diese Zumutungen bei Katharina einen großen Kampf kosteten, läßt sich denken. Wenn sie auch wohl zuerst bei dem gemeinsamen Ansturm aller Freunde und Gönner diesen Plänen nachgegeben hatte, jetzt, als sie zur wirklichen Ausführung kommen sollten, wehrte sich die Mutter mit aller Macht dagegen. Vier Wochen dauerte der Kampf und — Katharina blieb siegreich[610].
Die Vormünder Kreuziger, Melanchthon und Reuter nahmen auf des Kurfürsten Befehl zuerst den ältesten, Johann, vor. Sie stellten ihm vor, daß S.K.Gn. geneigt wäre, ihn in seine Kanzlei zu nehmen. „Dieweil er denn in einem solchen Alter wäre, daß er billig bedenken solle, was er endlich vornehmen wolle: ob er bei dem Studio wollte bleiben oder nicht, und die Vormünder ihn zur Kanzlei tüchtiger erachteten, so wollten sie ihm gern dazu raten; zudem daß es an sich ein löblicher und nützlicher Stand sei, darin er zu Gottes Lob und zu gemeiner Wohlfahrt dienen und seiner lieben Mutter, Schwester und Brüdern tröstlich sein könne; er sollte daher dankbar das kurfürstliche Anerbieten annehmen und diesen Stand nicht ausschlagen.“
Darauf folgte eine lange Hin- und Widerrede und eine schriftliche Antwort von Hans des Inhalts: „Ehrwürdige, liebe Herren! Des Durchl. Kurf. Befehl meine Person anlangend habe ich in Untertänigkeit und dankend angehört. Nun versteh ich wohl, daß der Stand in der Kanzlei ein sehr ehrlicher (ehrenvoller) Dienst ist, ich weiß aber, daß mein lieber Vater vor dieser Zeit nicht hat willigen wollen, daß ich außer der Schul ziehen soll. So wollt ich gern länger studieren. Ich will mich auch durch Gottes Gnade in allem Gehorsam und Unterthänigkeit gegen Gott, S. Kurf. Gn. und meiner lieben Mutter allezeit halten. Und bitte, S. Kurf. Gn. wollen mir gnädiglich zulassen, noch ein Jahr in artibus („in den freien Künsten“) zu studiren, mich in lateinischer Schrift besser zu üben. Und so ich alsdann zu einer Fakultät tüchtig, wollt ich lieber procediren (fortfahren) im Studio; so mich aber S.K.Gn. alsdann gnädiglich gebrauchen wollten, stelle ich dasselbe auch zu S.K.Gn. in Unterthänigkeit. Johannes Lutherus.“