Ein anderer Gedanke aber stand im Vordergrund: es ist etwas geschehen; was läßt sich tun, damit es nicht wieder geschieht. Man hatte einzugreifen. Das Gericht fragte nicht nach der Beteiligung, „Schuld“, Kleins, des Vaters, der Mutter Kleins; es griff ein Faktum heraus, den Mord. Das Unrecht durfte sich in bestimmten Grenzen bewegen; überschritt es die, so mußte man eingreifen. Die Geschworenen wurden gedrängt, wegzublicken von dem, was innerhalb des Kreises, der Grenzen geschah; die Skala der Vorgänge mußten sie außer acht lassen. Eigentlich war es eine Inkonsequenz, ihnen erst die Skala zu zeigen und sie dann zu veranlassen, sie nicht zu beachten. Eine leichte flimmernde Erinnerung an die Skala der Vorgänge durften die Geschworenen anklingen lassen: nach dem Tatbestand wurden sie gefragt, und dann: liegen mildernde Umstände vor?

Nach zweistündiger Beratung kehrten sie zurück, ließen die Geschworenen als ihren Spruch verkünden: die Link ist der vorsätzlichen Tötung ohne Überlegung mit mildernden Umständen schuldig. Die Bende ist der versuchten Tötung nicht schuldig, wohl aber der Beihilfe zum Totschlag; hierbei werden ihr die mildernden Umstände versagt. Die Angeklagte Schnürer ist der Mitwisserschaft nicht schuldig.

Der Staatsanwalt, wieder an seinem Platze, das Gesetzbuch vor sich, beantragte die für diesen Schuldspruch höchste gesetzliche Strafe: für die Link fünf Jahre Gefängnis, für die Bende zunächst irrtümlich ein einhalb Jahr Gefängnis, da er die Versagung mildernder Umstände übersah, dann fünf Jahre Zuchthaus. Der Verteidiger der Bende erhob sich verblüfft, wies auf das Paradoxe hin, die Mörderin mit Gefängnis, die Helfershelferin zu Zuchthaus zu verurteilen. Es sei klar, daß die Geschworenen der Bende die mildernden Umstände nicht versagt hätten, wenn sie über das Strafmaß orientiert gewesen wären. Die Geschworenen, selbst erschreckt, nickten.

Die Bende und ihre Mutter schrieen auf bei dem Antrag des Staatsanwalts. Ihr Verteidiger bat da den Gerichtshof, bei der Bende das geringste zulässige Strafmaß zu verhängen.

Elli Link wurde zu vier Jahren Gefängnis, ihre Freundin zu ein einhalb Jahr Zuchthaus verurteilt. Als strafmildernd wurde bei beiden die rohe Behandlung angesehen, als strafschärfend der grausame Charakter ihrer Tat. Aus letzterem Grunde auch wurden der Link die bürgerlichen Ehrenrechte auf 6 Jahre, der Bende auf 3 Jahre aberkannt. Die Untersuchungshaft wurde beiden angerechnet. Die Mutter der Bende ließ man frei.

Die durch das Strafmaß der Bende überraschten Geschworenen, noch nicht beruhigt, traten nach Schluß der Sitzung zusammen, verfaßten ein Gnadengesuch auf Umwandlung der Zuchthausstrafe in Gefängnis.

Die beiden Frauen, die zusammen den dreißigjährigen Klein getötet hatten, wanderten in die Gefängnisse, wurden die Jahre über gehalten. Saßen da, zählten die Tage, die Feste, sahen nach Frühjahr und Herbst und warteten. Warteten: das war die Strafe. Langeweile, kein Geschehen, keine Erfüllung. Es war ein wirkliches Strafen. Man nahm ihnen nicht das Leben, wie sie es Klein genommen hatten, aber einen Teil davon. Die schwere, nicht wegzuleugnende Macht der Gesellschaft, des Staates prägte sich ihnen ein. Zugleich wurden sie bitterer, matter, schwächer. Link war nicht tot; hier war sein Testamentsvollstrecker; man gab es ihnen zurück mit Einsamkeit und dem Warten, Elli mit den Träumen.

Der Staat schützte sich nur schwach durch diese Strafe. Er griff nichts an von dem, was die Beweisaufnahme angerührt hatte, arbeitete nicht entgegen dem schrecklichen Unwürdigkeitsgefühl, das Link in den Tod geführt hatte: das Gefühl wuchs allenthalben weiter. Belehrte nicht die Eltern, Lehrer, Pfarrer, aufmerksam zu sein, nicht zu binden, was Gott getrennt hatte. Dies war die Arbeit eines Gärtners, der rechts und links die Unkrautballen ausrupft; die Samen fliegen inzwischen weiter. Und wenn er vorne fertig ist, muß er sich umdrehen: es fängt hinten schon wieder an.

Zeitungsnotizen. Dr. M. in einer Berliner Zeitung: „Ein Sexualmord am Manne aus der Leidenschaft des Geschlechts, das zur Frau treibt, man hatte ihn hier erwartet. Es ist nicht so. Mord ist geschehen, bewußt ausgeführt und doch – man sieht diese unscheinbaren Geschöpfe mit dem harmlos blonden Vogelköpfchen, man verfolgt diese kühlen graublauen Augen, man hört die kosenden, doch ganz unsinnigen Briefe und schüttelt den Kopf. Ein kindliches Wesen, das nur Zärtlichkeit braucht, nicht Liebe, stößt auf einen Mann, der nicht streicheln kann, liebend quälen muß, mißhandelt. Die Leidende findet eine Frau, gleichaltrig, die ganz Ähnliches duldet, flüchtet sich in Hingabe an diese Gefährtin, findet einen Halt in ihrem stärkeren Charakter. Aus Freundschaft und verdrängtem Eros wird sexuelle Verbundenheit. Was liegt näher, als daß der Plan auftaucht, sich von den mißhandelnden Männern zu befreien.“