Neue Rundschau 1911.

DIE MARKGRÄFIN VON BAYREUTH

Es gibt Menschen, welchen das Schicksal die volle und glückliche Auslösung ihrer Fähigkeiten so sehr verkürzt, daß wir ihnen nur gerecht werden, indem wir neben ihren Betätigungen auch ihre Möglichkeiten ins Auge fassen. Zu ihnen gehört die älteste Schwester Friedrichs des Großen, Wilhelmine, Markgräfin von Bayreuth.

Ihre Mutter, die Königin Sophie Dorothea von Preußen, versah sich nur in den Mitteln und Wegen, nicht aber in der Höhe der für ihre Tochter angestrebten Ziele; denn wäre diese wirklich Königin von England geworden, ihr Name stünde heute unzweifelhaft als der einer großen Regentin in der Geschichte verzeichnet. Elle aurait certainement compris les grandes Affaires, wie Lavisse von ihr sagte. Ihre oft gerügte Unkenntnis der politischen Konjunkturen, wie ihr Mangel an historischem Überblick rührten nicht von mangelndem Verständnis, sonder von mangelnder Schulung her; sie hat diese Lücke später aus freien Stücken so wohl zu ersetzen gewußt, daß Friedrich, der nicht leicht etwas aus der Hand gab, sie während der schwierigsten Phasen des siebenjährigen Krieges sehr heikler Unterhandlungen walten, mit Vertretern fremder Nationen verhängnisvolle Fäden anknüpfen, selbst diplomatische Instruktionen erteilen ließ. Für sie fand der große Spötter Voltaire nur Worte der Anerkennung, und für Friedrich blieb sie die Unvergeßliche, deren Andenken er wie kein anderes gefeiert hat. Seine hohe Meinung von ihrem Werte sollte jedoch von der Nachwelt nicht unwidersprochen fortbestehen; vielmehr wurde durch die Veröffentlichung ihrer Memoiren, so fesselnd und geistvoll sie sind, das Urteil späterer Geschichtsschreiber in vielfach ungünstiger Weise bestimmt.

Die Denkwürdigkeiten der Markgräfin von Bayreuth erschienen zum ersten Male in Tübingen, und zwar in deutscher Übersetzung, von Dr. Cotta herausgegeben, und umfaßten die Jahre 1709 bis 1733. Im selben Jahre veröffentlichte von Osten in Braunschweig das von 1706 bis 1742 führende französische Original. Zeit und Ort des Erscheinens: das Jahr 1810 und die preußenfeindlichen Rheinbundstaaten verrieten nur zu deutlich, wie sehr mit der Publikation dieser höchst interessanten, mitunter aber sehr verblüffenden Mitteilungen eine sensationelle Wirkung beabsichtigt war. Der Streit entspann sich fürs erste zwischen beiden Herausgebern, von welchen sich jeder darauf berief, der alleinige Besitzer des Originalmanuskripts zu sein. Da sich aber beide Handschriften in der Folge als Kopien erwiesen, mußte die Echtheit der Memoiren bis zu dem Tage angezweifelt werden, an dem Pertz im Jahre 1848 das wirkliche Originalmanuskript der Markgräfin bei einer Bücherversteigerung entdeckte. Es stammte aus dem Nachlaß ihres ehemaligen Leibarztes Dr. von Superville, war, dank einer Abschrift, durch die Braunschweiger Ausgabe schon veröffentlicht worden, und brach wie dieses mit dem Jahre 1742 ab. Zugleich führte es aber bis ins Jahr 1754, da es auch mit dem Vermerk: ceci ne doit pas être imprimé das versiegelte Tagebuch aus Italien enthielt. In den Memoiren fanden sich viele noch ungedruckte Stellen vor; mehrere Blätter waren herausgerissen, oder durch Alter beschädigt und nicht nur zahllose einzelne Stellen durchstrichen, sondern ganze Seiten verworfen, und durch einen neuen Text ersetzt. Jeder Zweifel an der Echtheit der Memoiren war nunmehr behoben, und es erübrigte sich nur mehr die Frage ihrer Glaubwürdigkeit. Daß sie durch Legat in die Hände Supervilles gelangt waren, ist zwar behauptet, jedoch nie mit Sicherheit erwiesen worden; so wenig wie der Ursprung all der Abschriften, die schon früh in Umlauf kamen; entsprach es doch der Sitte der damaligen Zeit, mit Manuskripten hoher Persönlichkeiten allerlei Mystifikationen und Mißbräuche zu treiben. Weder für die Verantwortlichkeit der Markgräfin in Hinsicht der Verbreitung ihrer Memoiren noch der Zeit ihres Entstehens, haben sich trotz aller Nachforschungen bestimmte Angaben ermitteln lassen. Die Feststellung gerade dieser negativen Resultate aber ist für die Beurteilung der Markgräfin von großer Wichtigkeit, besonders wo es sich, wie hier, um die mit so mannigfachen Streichungen, Umarbeitungen und Zusätzen versehene, spätere Redaktion der Denkwürdigkeiten handelt, wobei zwar ihr Talent gereifter und glänzender zu Tage tritt, ihr Urteil aber um vieles härter und schonungsloser zum Ausdruck kommt. Denn verglich man dieses Urteil mit brieflichen Äußerungen der Markgräfin aus derselben Zeit, so ergaben sich bedenkliche Widersprüche, und nicht nur chronologische Irrtümer, sondern nachweisbare Entstellungen von Tatsachen und Briefen. Da mußte es denn nahe liegen, daß man über die Verfasserin ziemlich formell zu Gerichte saß, sie der Doppelzüngigkeit und Verlogenheit zieh, die Aufmerksamkeit auf ihre politische Ahnungslosigkeit sowie ihre Unkenntnis historischer Vorkommnisse lenkte und damit ihre Person, und zum Teil ihre Memoiren für erledigt hielt.

Wird sie von Ranke mit ziemlicher Kälte ihres Weges beschieden, so schlägt Droysen schon fast den Ton des Staatsanwaltes ihr gegenüber an, welcher dann bei Onckens Schüler Bernbeck pflichtschuldig in Grobheit ausartet.

Sein Ton kontrastiert lebhaft genug mit der ritterlichen Weise Carlyles, dem Wilhelmine zwar die „schrille Prinzessin“ ist, der nie müde wird, auf ihre Übertreibungen hinzuweisen; wo er sich auf ihre Aussagen beruft, das „Verkleinerungsglas“ nie aus der Hand legt, und dennoch ein so edles Bild von ihr festhält. Und es zeigt sich heute, da wir gelernt haben, eine weniger summarische Psychologie zu treiben, wie sehr er ihr gerade in seiner Parteilichkeit gerecht wird.

Um sie zu verdammen, wären Daten erforderlich, die uns wahrscheinlich für immer entzogen sind, da ihre Memoiren bedauerlicherweise unvollendet blieben. Wir wissen nur, daß zwei Fassungen derselben bestanden, — das Original der früheren ging verloren — daß die spätere in durchaus schärferem und boshafterem Sinne umgearbeitet wurde, und daß zwischen beiden Redaktionen Jahre liegen. Es fragt sich nur, wie Fester hervorhebt, welche Jahre.

Die Markgräfin nennt uns für ihre Memoiren ein einziges Datum, nämlich: das Jahr 1744, als dasjenige, in welchem sie die Schilderung der Eremitage entwirft. Weitere Schlüsse lassen sich nur noch aus einer Stelle ziehen, welche den Tod des Fürsten Leopold von Dessau, der im Frühling des Jahres 1747 fiel, voraussetzt. Fester nimmt als Zeit der Abfassung die „Jahre der Erbitterung“ 1742—1747 an, während ihrer Entfremdung und vor ihrer Aussöhnung mit Friedrich; und keine Vermutung könnte glaubwürdiger sein, als daß die Markgräfin gerade in jenen Zeiten innerster Verlassenheit Trost und Ablenkung in ihren Erinnerungen suchte, dabei aber die Not des Augenblickes auf lichtere Tage übertrug, und Vergangenes mit den Schatten der Gegenwart übermalte.

Bisher war immer noch Sonne in ihrer „carrière d’adversité“. Ihre wechselvollen und durchkreuzten Pfade sind stets von der großen, fast ausschließlichen Liebe ihres Bruders, später der ihres Gatten erhellt. Als sie sich mit diesem durch fremde, mit jenem größtenteils durch eigene Schuld zerworfen, und ihrer Familie entfremdet fühlte, da suchte sie einen imaginären Halt in ihrer eigenen Erbitterung. Über diese selbst sich uns mitzuteilen, versagte ihr jedoch der Mut, und so entnehmen wir ihre ferneren Schicksale ihren Briefen und den Briefen ihres Bruders.