Kurfürst, Friedrich der Sanftmüthige, Vater der beiden geraubten Prinzen Ernst und Albrecht lebte nach dem Prinzenraube noch 9. Jahre, starb den 7. Septbr. 1464 zu Altenburg im 54. Lebensjahre und wurde im Dome zu Meißen beigesetzt. – Ernst und Albrecht regierten nach dem Willen des entschlafenen Vaters nun gemeinschaftlich; außer, daß Ernst nach dem Rechte der Erstgeburt die Kurwürde und das mit verbundene Herzogthum Sachsen allein erhielt. Zwanzig Jahre regierten sie gemeinschaftlich und vermehrten ihre Macht durch verschiedene neue Besitzungen, besonders aber durch die Entdeckung der Silbergruben zu Schneeberg 1471. und die Erbschaft ihres Oheims, des Herzogs Wilhelm III. von Thüringen (Bruder ihres Vaters), welcher den 17. Septbr. 1482 ohne männliche Nachkommen starb, indem sie dadurch Besitzer seines ganzen Landes wurden.

Zwistigkeiten, die dadurch geschahen, daß Herzog Albrecht mit einigen Beamten[69] unzufrieden war, denen Kurfürst Ernst sein ganzes Vertrauen schenkte, traten ein; so kam denn eine gänzliche Theilung der Länder den 26. August 1485 zu Leipzig zu Stande. Dem sächsischen Rechte gemäß vollführte die Theilung der ältere Bruder; der jüngere Bruder dagegen hatte die Wahl. Zum Verdruß des älteren Bruders wählte Albrecht die meißnischen Länder und Ernsten blieb Thüringen. Doch die Oberhoheit über den Bergbau blieb gemeinsam.

So wurde das Haus Sachsen in die ernestinische und albertinische Linie getheilt, wodurch sie nun die Stammväter der beiden noch jetzt bestehenden Linien wurden.

Allein die Kurwürde kam 62 Jahre später durch die Gefangennehmung des unglücklichen Kurfürsten Johann Friedrich d. Großmüthigen den 24. April 1547 in der Schlacht bei Mühlberg von Kaiser Karl V. an die jüngere, albertinische Linie, indem er seiner Würden und Länder gänzlich entsetzt wurde, und sein Vetter, Herzog Moritz, der jüngern Linie angehörig, vom Kaiser solche erhielt.

Bei dieser Linie blieb die Kurwürde bis zum 11. Decbr. 1806, wo der damalige Kurfürst Friedrich August III. sie mit einer Königswürde vertauschte.

Kurfürst Ernst starb den 26. August 1486 in Kolditz und wurde im Dome zu Meißen begraben. – Vermählt war er mit der Tochter des Herzogs Albrecht II. v. Baiern und zeugte mit dieser sechs Kinder, als vier Prinzen Namens: Friedrich der Weise, Albrecht, Ernst und Johann der Beständige und zwei Prinzessinnen Namens: Christiane und Margarethe.

Sein Sohn Albrecht ward im Jahre 1482 zum Erzbischof v. Mainz gewählt, starb zwei Jahre darauf in einem Alter von 20 Jahren; Ernst ward Erzbischof von Magdeburg und Bischof von Halberstadt; Friedrich erhielt nach dem Tode seines Vaters die Kurwürde, als ältester Sohn; und Johann folgte Friedrichen nach dessen Tode auf dem Throne. Von den beiden Prinzessinnen wurde die älteste an den König Johann von Dänemark, die jüngste an den Herzog von Braunschweig vermählt. – Herzog Albrecht indessen, der den Beinamen, der Beherzte, erhielt, starb den 12. Septbr. 1500 im 58. Jahre seines Alters zu Emden und wurde ebenfalls im Dome zu Meißen beigesetzt. – Vermählt war er mit der böhmischen Prinzessin Sidonia, Tochter Georg Podiebrads, König von Böhmen. Mit dieser zeugte er vier Kinder, eine Prinzessin und drei Prinzen Namens: Georg der Bärtige, Heinrich der Fromme und Friedrich; von denen die beiden ersten ihrem Vater hintereinander in der Regierung folgten; Friedrich aber zum Hochmeister des deutschen Ordens gewählt, starb im Jahr 1510 zu Rochlitz.

b.) des Ritters Kunz von Kauffungen Familie,
vor und nach dem Prinzenraube.

Das adeliche Geschlecht derer von Kaufungen findet man in der sächsischen Geschichte seit 1283[70], wo Heinrich von Coufungen als ein Dominus vorkommt, dessen Söhne: Tunzold und Heinrich, sehr das Kloster Buchau bei Leisnig plagten.