In Anbetracht, dass wir auf dem Gipfel für Beobachtungen keine Zeit gehabt hatten und Bier auch nicht dabei gewesen war, nahm ich mir vor, bald wieder dorthin zurückzukehren. Kwing Irang, von Natur unternehmend, aber durch seine Umgebung und seinen Aberglauben eingeschüchtert, erklärte sich jetzt sogleich bereit, mich zu begleiten. Darauf meldeten sich auch einige zwanzig junge Kajan als Begleiter auf den bisher so gefürchteten Berg an; doch musste die zweite Besteigung bis nach Ablauf der Verbotszeit und der drückendsten Arbeit während der Saatzeit verschoben werden.
In allgemeinen gelten am Mahakam für die Verbotszeit die gleichen religiösen Vorschriften wie am Mendalam, doch machen sich Verschiedenheiten in der Auffassung der adat geltend. Die Saatzeit zerfällt in drei neuntägige Perioden, von denen jede, nach Rechnung der Kajan, aus einem Opfertag und acht Nächten besteht.
Am ersten Tage der ersten Saatperiode begiebt sich der Häuptling mit den Seinigen und vielen anderen Familien auf das Reisfeld, um den Geistern zu opfern (murang). Da die Geister am Geruch merken können, wer sich am Opfer (kurang) beteiligt hat, werden auch die sehr kleinen Kinder mitgenommen, damit auch diese das Opfer berühren. Bei dieser Art des Opfers wird zweimal im Laufe des Vormittags eine Mahlzeit gehalten. Darauf müssen die Kajan acht Tage me̥lo̱.
Am ersten Tage der zweiten Periode findet das Maskenspiel statt.
Am zweiten Tage beginnt man das grosse Feld des Häuptlings zu besäen, eine Arbeit, an der sich Vertreter sämtlicher Familien sowohl der Freien als der Sklaven beteiligen. Am gleichen Tage opfern die Familien der Freien auf ihren eigenen Feldern, worauf sie an den Tagen zu säen beginnen, die sich für sie in dieser Periode als günstig erwiesen haben. Gewisse Tage sind nämlich nur für gewisse Familien günstig; der Häuptling darf nur am 1ten, 3ten und 7ten Tage säen, andere Familien haben wieder andere Saattage. Die Tage, an denen nicht gesät werden darf, leiten sich von Todes- oder grossen Unglücksfällen oder besonderen Missernten her. Alle diese Bestimmungen gelten nicht nur für diese zweite neuntägige Periode, sondern auch für die dritte, ebenfalls neuntägige Saatperiode. Während der zweiten Periode darf aber nur an sechs Tagen gesät werden, der achte und neunte sind Ruhetage.
Am folgenden Tag beginnt die dritte Periode mit Maskenspiel und verläuft in gleicher Weise.
Haben am zweiten Tage der dritten Periode Freie und Sklaven wieder für den Häuptling gesät, so dürfen letztere mit dem Besäen der eigenen Felder beginnen; sie opfern jedoch nicht selbständig, sondern mit dein Häuptling gemeinsam.
Das grosse Reisfeld des Häuptlings wird lumā ajọ genannt.
Jede Kajanfamilie richtet am zweiten Tage der ersten Periode auf ihrem Felde ein Opfergerüst (pe̥lāle̱) auf, mit dem die Säer während des Säens in Verbindung bleiben müssen; daher ist es Fremden verboten, zwischen diesen und dem pe̥lāle̱ hindurchzugehen; auch dürfen die Kajan sich auf dem Felde nicht mit Fremden abgeben, vor allein nicht mit ihnen sprechen. Ist dies zufällig doch geschehen, so hört man an diesem Tage mit dem Säen auf.
Die erste neuntägige Periode bildet die eigentliche Verbotszeit, während welcher kein Fremder die Niederlassung betreten und kein Dorfbewohner die Nacht ausserhalb des Hauses verbringen darf. Ferner dürfen die Kajan nicht jagen, Früchte pflücken und mit dem Wurfnetz (djala) oder Schöpfnetz (hiko̤̱p) fischen gehen. Im Gegensatz zu der adat der Mendalam Kajan dürfen die Mahakam Kajan in dieser Zeit Blut vergiessen, indem sie Schweine und Hühner schlachten, auch ist Angeln (niese) erlaubt und menstruierenden Frauen gestattet, das Reisfeld zu betreten. Dagegen dürfen die Frauen in dieser Periode einige Arten Fische nicht essen. Auch ist es bei ihnen lāli, nach Anfang der Saat zeit die Felder durch Fällen von Wald noch zu vergrössern, und erst, nachdem vier Tage der zweiten Periode verlaufen sind, darf das kleine, übriggebliebene Holz auf dem Felde verbrannt werden.